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1 Aktuelles vom Raiffeisen Agrar Service

2 Raiffeisen Agrar Service Ihre Drehscheibe für viele Fragen rund um Ihren Bauernhof Finanzierung Individuelle Finanzierungskonzepte für die Landwirtschaft Förderungsberatung Durch umfassende Beratung Förderungen optimal nützen Hofübergabe Das Lebenswerk mit gutem Gefühl übergeben und übernehmen Versicherung Mit dem Raiffeisen Versicherungs-Check sicher in die Zukunft Agrarleasing Die innovative Finanzierungsalternative mit Steuervorteilen EDV-Lösungen Maßgeschneiderte EDV-Lösungen für die Landwirtschaft Seite 2

3 Seite 3 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

4 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 1/4 Seite 4 Förderungsgegenstand Förderung für Investitionen im Bereich Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Lagerund Einstellräume, Wirtschaftsräume, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Düngersammelanlagen, Verbesserung der Umweltwirkung, Innenmechanisierung, Bergbauernspezialmaschinen, Gartenbau, Obstbau, Almwirtschaft und Bienenwirtschaft. Förderungswerber Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe: Personen (natürliche, juristische oder Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Betriebskooperationen: Ist die mit einem schriftlichen Vertrag geregelte Zusammenarbeit von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben (Vertragsdauer mindestens 5 Jahre).

5 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 2/4 Seite 5 Mindestinvestitionskosten Investitionskosten von mind Euro netto Mindestens Euro netto bei Almen, Obst- und Weinbau Mindestens Euro netto für Biomasseheizanlagen, Investitionen zur Verbesserung der Qualitäts- und Hygienebedingungen sowie der Umweltwirkungen und für Investitionen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung Maximal anrechenbare Kosten Max Euro netto pro betrieblicher Arbeitskraft (bak) und max Euro netto pro Betrieb Personenvereinigungen in der Almwirtschaft: max Euro netto Betriebskooperation: max Euro netto Gartenbau: max Euro netto pro bak und max Euro netto pro Betrieb

6 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 3/4 Seite 6 Fördergegenstand Zuschuss Junglandwirte Biobetriebe Bergbauernbetriebe Gemeinschaftsalmen und Verbesserung der Umweltwirkung 40% 0% 0% 0% Gartenbau, Obstbau und Weinbau 30% 5% 5% 5% Stallbau (besonders tierfreundlich), Düngersammelanlagen (mindestens 10 Monate Lagerkapazität), Be-, Verarbeitung und Vermarktung 25% 5% 5% 10% Alle übrigen Investitionen 20% 5% (5%*) 10% Generell gilt: Es kann nur ein Zuschlag ausgewählt werden bzw. für gemeinschaftlich angekaufte Maschinen werden keine Zuschläge gewährt! *) Zuschlag bei den übrigen Investitionen nur für Investitionen im Bereich Stallbau, Fütterungs-, Entmistungsanlage, Melktechnik, Milch-, Futterkammern, Siloanlagen, Aufbereitungsanlagen für Kräuter und Gewürze, Bienenhaltung und Honigerzeugung.

7 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 4/4 Seite 7 Kredithöhe Kredituntergrenze: Euro netto Anrechenbare Nettokosten abzüglich Investitionszuschuss, davon max. 75% Zinsenzuschuss Investitionsmaßnahme bzw. Betriebe Betriebe im benachteiligten Gebiet, Almwirtschaft, Biomasseheizanlagen, Be- und Verarbeitung, Garten-, Obst- und Weinbau, Verbesserung der Umweltwirkung alle übrigen Investitionen 50% des jeweils gültigen AIK- Zinssatzes 36% des jeweils gültigen AIK- Zinssatzes Laufzeit max. 10 Jahre für technische Maßnahmen max. 20 Jahre für bauliche Maßnahmen

8 Standardablauf Investitionsförderung Seite 8 1. Beratungsgespräch 2. Antragstellung (Vorabbewilligung folgt) 3. Investitionsbeginn 4. Betriebsbesuch: Kreditzusage 5. Förderungsentscheidung: Bewilligung 6. Teil-/Endabrechnung 7. Auszahlungsermächtigung: Beurkundung 8. Auszahlung durch die Raiffeisenbank

9 Abrechnung Investitionsförderung

10 Hinweise zur Abrechnung: Zahlungsdurchführungsbestätigung erforderlich! 1/2 Seite 10 Gültige Zahlungsnachweise: Kontoauszüge Umsatzlisten aus ELBA-internet Bestätigung der Bank Zahlung durchgeführt per Ungültige Zahlungsnachweise: Auftragsbestätigungen Bankstempel mit dem Vermerk Eingegangen, Eingegangen, Zur Durchführung übernommen etc. Selbststempler TIPP: Einrichtung und Verwendung eines Raiffeisen Baukontos für das Projekt. Somit können alle projektbezogenen Zahlungen bequem per Umsatzliste/Kontoauszug nachgwiesenen werden.

11 Hinweise zur Abrechnung 2/2 Seite 11 Kleinstbetragsrechnungen unter 50 Euro netto Barzahlungen über Euro netto werden nicht anerkannt. Rechnungen müssen im Original beigelegt werden. Zahlungsnachweise werden auch in Kopie anerkannt. Frist beachten: Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden, dürfen nicht gefördert werden. Keine Bestellungen, Lieferungen bzw. Rechnungen vor Antragstellung (Ausnahme: Planungs- und Beratungskosten)

12 Seite 12 Existenzgründungsbeihilfe

13 Existenzgründungsbeihilfe 1/4 Seite 13 Förderungsgegenstand Erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung unter besonderer Berücksichtigung der Qualifikation Förderungswerber Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung höchstens 40 Jahre alt sind Es können sowohl natürliche, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen als auch Personenvereinigungen berücksichtigt werden. NEU: Maßgeblicher Zeitpunkt für die erste Niederlassung ist die Aufnahme der ersten Bewirtschaftung des Betriebes lt. Invekos oder laut Träger der Sozialversicherung; nicht der Eigentumsübergang

14 Existenzgründungsbeihilfe 2/4 Seite 14 Förderungsvoraussetzungen Mindestbewirtschaftungsumfang von 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) Arbeitsbedarf von mind. 0,5 betrieblichen Arbeitskräften (bak) Facharbeiterprüfung oder höhere einschlägige Ausbildung Vorlage eines Betriebskonzeptes Außerlandwirtschaftliches Einkommen des Antragstellers muss unter dem 2-fachen Referenzeinkommen ( Euro) liegen Viehhaltende Betriebe müssen zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger auf selbst bewirtschafteten Flächen ausbringen Auflagen Mindestbewirtschaftungszeit: 5 Jahre ab der ersten Niederlassung Umsetzung des Betriebskonzeptes

15 Existenzgründungsbeihilfe 3/4 Seite 15 Förderungsart und Förderungsausmaß Betriebe ab 0,5 bak bis unter 1 betrieblichen Arbeitskraft (1bAK = 2.000Akh/Jahr) Betriebe ab 1 betrieblichen Arbeitskraft 1. Teilbetrag max Euro max Euro 2. Teilbetrag max Euro max Euro + bei vollständigem Eigentumsübergang * + bei Nachweis Meisterausbildung ** Euro Euro *) Bei vollständigem Eigentumsübergang bis längstens 4 Jahre nach der ersten Niederlassung wird ein Zuschlag von Euro gewährt. **) Wird bis spätestens 4 Jahre nach erfolgter Niederlassung und Bewirtschaftung der Nachweis einer Meisterausbildung oder einer einschlägigen höheren Ausbildung erbracht, wird ein Zuschlag von Euro gewährt.

16 Hinweise Existenzgründungsbeihilfe: Fristen 4/4 Seite 16 Grundsätzlich gilt: Der Förderungswerber hat den Antrag auf Bewilligung einer Existenzgründungsbeihilfe innerhalb eines Jahres ab der ersten Niederlassung zu stellen. Ausnahmeregelung bei Pachtverhältnissen Bei Pachtverhältnissen vor dem : Pächter, die vor dem den elterlichen oder großelterlichen Betrieb bewirtschaftet haben, müssen den Förderantrag innerhalb eines Jahres ab Erlassung der Sonderrichtlinie ( ) stellen. Bei Pachtverhältnissen nach dem : Der Förderantrag muss bis spätestens 1 Jahr nach erstmaliger Aufnahme der Bewirtschaftung gestellt werden.

17 Seite 17 Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten

18 Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten 1/3 Seite 18 Förderungsgegenstand Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft, Bewirtung (z.b. Ferienwohnungen, Gästezimmer für Urlaub am Bauernhof, Mostschenken, Jausenstationen etc.) Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen (Beschränkung auf Nicht-Anhang I Produkte) (Dienstleistungs-)Aktivitäten in sozialen, kommunalen und sonstigen Bereichen (z.b. Winterdienst, Grünraumpflege, Kompostierung, Green Care Projekte etc.) Traditionelle Handwerkstätigkeiten (z.b. Investitionen zur Herstellung und Vermarktung von Erzeugnissen aus Rundholz, traditionelles Kunsthandwerk etc.)

19 Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten 2/3 Seite 19 Förderungswerber Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe Haushaltsangehörige eines landwirtschaftlichen Betriebes Gemeinschaften von Bewirtschaftern bzw. Mitgliedern des Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe Mindestbewirtschaftungsumfang: 3 ha LN Auflagen/ Voraussetzungen Diversifizierungskonzept Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung soweit erforderlich. Es werden nur Vorhaben gefördert, die in den Bereich des landwirtschaftlichen Nebengewerbes fallen oder durch die ein landwirtschaftlicher Betrieb auf Grund der getätigten Investition erstmals das gewerbliche Ausmaß erreicht.

20 Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten 3/3 Seite 20 Förderungsart und Förderungsausmaß Zuschuss zu Investitionen als De-minimis Beihilfe Investitionszuschuss 20% für Reithallen, Reitplätze, Reiterstüberl, Kommunaldienste 25% für Tourismus, Freizeitwirtschaft, Bewirtung, Verarbeitung, Vermarktung 30% für Aktivitäten in sozialen Bereichen Mindestinvestitionskosten: Euro netto Maximal anrechenbare Kosten: Euro netto

21 Landes-AIK für Maschinen & Geräte

22 Landes-AIK für Maschinen & Geräte Seite 22 Förderungsgegenstand Ankauf von neuen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Nicht förderbar: Traktore, Mähdrescher, selbstfahrende Erntemaschinen Förderungsart/-höhe max. 70 % der Anschaffungskosten (exkl. USt.) Kredituntergrenze: EUR (Kombination innerhalb 6 Monate möglich) Kreditobergrenze: EUR Netto-Zinssatz für den Landwirt 64 % des jeweils gültigen AIK-Zinssatzes = 0,96 % ab Laufzeit max. 5 Jahre

23 Grundkauf: Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds für OÖ und Gebührenbefreiungen

24 Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds Seite 24 Förderungsgegenstand Ankauf von landwirtschaftlichen Grundstücken (Forst nur bei Forstbetrieben) nur Arrondierungen (Flurbereinigungen) Förderungsart/-höhe Kaufpreisstundung, Laufzeit: 5 Jahre % des vereinbarten Kaufpreises Zinssatz Benachteiligtes Gebiet: 50 % des AIK-Zinssatzes = 0,75 % ab Vorteile bei Abwicklung als Flurbereinigungsverfahren Befreiung von der Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises Vorlage und Vergebührung bei der Grundverkehrskommission entfällt

25 Seite 25 Umweltförderungen

26 Seite 26 Aktuelle Förderaktion Photovoltaik 2015 (bis 5 kwp) Förderungswerber Ausschließlich private Haushalte (auch Landwirte) Förderungsgegenstand Neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb Keine Erweiterung bestehender Anlagen! Förderungshöhe Einmaliger Investitionszuschuss (Pauschalbeträge): EUR 275 pro kwp für freistehende und Aufdach-Anlagen EUR 375 pro kwp für gebäudeintegrierte Anlagen (GIPV) Abwicklung Antragstellung bis ausschließlich online! Fertigstellung und Endabrechnung innerhalb von 12 Wochen ab Registrierung

27 Biomasseheizanlagen Landwirte (Rechnungen ab bis ) Seite 27 Art der Biomasseheizanlage Neuanlage *) Umstellung von fossil auf Ökoenergie Erneuerung einer mind. 15 Jahre alten Ökoenergieanlage Scheitholzheizung max max Pelletsheizung max max ( ) Hackgutheizung max max ( ) max. 500 ( ) *) Eine Neuanlage ist nur dann gegeben, wenn bisher noch keine Biomasseheizanlage bestanden hat. zusätzliche Informationen Fördergrenze: max. 50 % der Nettokosten Bei Landwirten ist der Bewirtschafter des Betriebes förderbar Antragstellung bis spätestens 18 Monate nach Rechnungslegung! Bei der Umstellung von Öl auf Hackgut- oder Pelletszentralheizungsgeräte sind zusätzlich im Rahmen der Förderaktion Holzheizungen 2015 noch bis Pauschalzuschüsse möglich!

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