RAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE
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- Jürgen Schumacher
- vor 5 Jahren
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1 RAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE Herzlich willkommen!
2 Hofübergabe & Bankthemen > Was ist bei der Bank zu beachten? Landwirtschaftskonto - Übernahme Regelung ev. Zeichnungsberechtigungen Änderung Abbuchungsaufträge Zahlungsverkehr allgemein (Karten, ELBA) Pensionskonto für Übergeber incl. aller nötigen Anträge Abwicklung ev. Pflichtteilszahlungen Vorbereitung von Schuldübernahmen (bestehende Kredite) Förderanträge (Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung) Versicherungscheck Versicherungen können bei Übergabe gekündigt werden
3 Hofübergabe & Bankthemen > Was ist bei der Bank zu beachten? Betriebswirtschaftlicher Überblick für eine erfolgreiche Zukunft - aussagekräftige Zahlen mind. 5 Jahre vor Übergabe klare Offenlegung über die Finanzsituation des Betriebes gegenüber dem Übernehmer Art der künftigen Bewirtschaftung Spezialisierungen, Umstellung Milch Mast, Alternativen??, Bestimmungen über Wohnrechte, Pflege, Ausgedinge aus dem Übergabsvertrag Lastenblatt aus dem Grundbuch
4 Hofübergabe & Bankthemen > Was ist bei der Bank zu beachten? Zeitgerechte Planung (5 Jahre vor Übergabe) Wer wird den Betrieb übernehmen? Wer kümmert sich um den Pflichtteil und dessen Höhe? Partner des Übernehmers frühzeitig miteinbinden um spätere Konflikte zu vermeiden Wo und wie wird der Übernehmer wohnen? genaue Regelung der Aufgaben, auch im familiären Bereich Wer kümmert sich um Kinder, Enkelkinder? Helfen weichende Geschwister weiterhin mit und wie werden sie entlohnt?
5 Hofübergabe & Steuerrecht > Erbschafts- und Schenkungssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft per ABER: Schenkungen von Liegenschaften (auch landwirtschaftliche) > sind nicht meldepflichtig, da grds. Grunderwerbsteuer anfällt
6 Hofübergabe & Steuerrecht > Grunderwerbsteuer Grundwerbsteuer: 3,5 % bei entgeltlichen Erwerben (z.b. Kauf) vererbte / geschenkte Grundstücke im Familienverband Grundsatz: Unentgeltlichkeit, auch wenn Schulden übertragen werden seit neuer Stufentarif: Grundstückswert pauschale Sachwertermittlung oder SV-Gutachten Internet: Land- und Forstwirtschaft: unverändert einfacher EW, Steuersatz 2 % beachte: Freibetrag TEUR 75 / 365
7 Hofübergabe & Steuerrecht > Grunderwerbsteuer Beispiel: > Eltern (>55) übergeben jeweiligen Hälfteanteil an landwirtschaftlichen Betrieb > Einheitswert Landwirtschaft: TEUR 50 > Wohnhaus mit Grundstückswert: TEUR 200 Grunderwerbsteuer: > Übergabe im begünstigten Familienkreis - Landwirtschaft Landwirtschaft: einfacher EW TEUR 50 * 2 % >> EUR > eventuell Freibetrag TEUR 75 bei Hofübernehmer (NEUFÖG) beachte: in den letzten 15 Jahre nicht BetriebsleiterIn (Pacht) > eventuell Freibetrag TEUR 365, falls Übergeber > 55 Jahre > Übergabe im begünstigten Familienkreis Bauernhaus > allgemeine Regelung anwendbar > Grundstückswert TEUR 200 x 0,5 % >> EUR Grunderwerbsteuer
8 Hofübergabe & Steuerrecht > Grundbuchseintragungsgebühr Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 % Bemessungsgrundlage der Wert des einzutragenden Rechtes > bei einem Kauf der Kaufpreis > bei einer Schenkung / Erbschaft der Verkehrswert der Liegenschaft begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband (inkl. Landwirtschaft) > Bemessungsgrundlage nur 3x Einheitswert (max. 30 % des Wertes) > Begünstigung muss beantragt werden (Notar) Fortsetzung Beispiel Eintragungsgebühr Grundbuch > Landwirtschaft: 3 x TEUR 50 x 1,1 % >> EUR 1.650,-- > Wohnhaus: 30 % von TEUR 200 = TEUR 60 x 1,1 % >> EUR 660,-- EUR 2.310,--
9 Vermögensweitergabe & Bank > Praxistipps Grundsatz: > früh genug festlegen, an wen Sie das Vermögen weitergegeben!! > Regelung durch Schenkung (vor Ableben) / Testament (nach Ableben) > beugt Streitigkeiten vor & Gefühl, alles geregelt zu haben Verlassenschaft was macht die Bank > ab Kenntnisnahme Sperre aller leg. Konten, Depots und Safes - Einzelkonten > Zeichnungsberechtigungen erlöschen (Ausnahme: Geschäftskonto) > Meldung an den Gerichtskommissär (Notar) aller legitimierten Werte > Auskunftserteilung (Saldo, Umsätze) nur mehr an Gerichtskommissär > Verfügung erst nach Vorlage des Einantwortungsbeschlusses des Gerichtes Praxistipps > bei Ehegatten Gemeinschaftskonto /-depot weiterhin Verfügung mgl. > zeitgerechte Schenkung (Sparbücher,..) - Errichtung Vorsorgevollmacht > Lebensversicherungen: Bezugsrecht auf Erben nicht im Nachlass > Regressmöglichkeiten für Pflege- und Altenheime aufgehoben seit 2018
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