Nachfolgeplanung für Makler aus Übergeber und Nachfolgersicht
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- Philipp Dressler
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Herzlich Willkommen Nachfolgeplanung für Makler aus Übergeber und Nachfolgersicht Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte. Regensburg So erhalten Sie für diesen Vortrag 45 Minuten IDD-konforme Weiterbildungszeit! 1. Vortrag wählen und Teilnahmeformular mitnehmen 2. Beim Betreten des Vortragsraumes: Messeausweis scannen! Während des Vortrags: Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben! Beim Verlassen des Vortragsraumes: unterschriebenes Formular abgeben!
2 Aus dem Inhalt Vorüberlegungen Schäfchen ins Trockene Vorsorge Gesetzliche Erbfolge Problem Erbengemeinschaft Übergabeverträge Pflichtteil, weichende Erben Steuerfallen Rechtslage bei plötzlichem Ausfall Vollmachten
3 Referentin Rechtsanwältin und Fachanwältin für - Handels- und Gesellschaftsrecht - Erbrecht Gesellschafterin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungs- und Vertriebsrecht ULRIKE SPECHT
4 Vorüberlegungen Verkauf oder Schenkung?
5 Vorüberlegungen Kann ich den Betrieb aus der Hand geben? Welche Rolle spiele ich künftig im Betrieb? Einbindung des Nachfolgers vor der Übergabe? Kann ich die Ideen des Nachfolgers akzeptieren? Wie können die Aufgaben verteilt werden?
6 Vorüberlegungen Bin ich als Übergeber ausreichend versorgt? Kann ich als Nachfolger die Wie Versorgungsleistungen können die Aufgaben stemmen? verteilt werden? Kann ich mein Einkommen und meine eigene Rente sichern?
7 Vorüberlegungen Haben wir an die weichenden Erben gedacht? Haben wir alle rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen geklärt?
8 Vorüberlegungen Was passiert, wenn gar nichts geregelt ist und der Makler verstirbt? Gesetzliche Erbfolge!
9 Gesetzliche Erbfolge EL F Ehegatten
10 Gesetzliche Erbfolge EL F Ehegatten K 1 K 2 K 3 E 1. Ordnung Kinder und deren Kinder und Kindeskinder
11 Gesetzliche Erbfolge V M 2. Ordnung Eltern und deren Kinder und Kindeskinder B EL F Ehegatten K 1 K 2 K 3 E 1. Ordnung Kinder und deren Kinder und Kindeskinder
12 Gesetzliche Erbfolge Opa Oma Opa Oma 3. Ordnung Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge V M 2. Ordnung Eltern und deren Kinder und Kindeskinder B EL F Ehegatten K 1 K 2 K 3 E 1. Ordnung Kinder und deren Kinder und Kindeskinder
13 Gesetzliche Erbfolge Erbquoten Zugewinngemeinschaft EL F K1 K2 K3 E
14 Gesetzliche Erbfolge Erbquoten Zugewinngemeinschaft EL F 1/2 K1 K2 K3 1/6 1/6 1/6 E
15 Gesetzliche Erbfolge Erbquoten Gütergemeinschaft EL F 1/4 K1 K2 K3 1/4 1/4 1/4
16 Gesetzliche Erbfolge EL verstirbt wer wird sein gesetzlicher Erbe? V M B EL F
17 Gesetzliche Erbfolge EL verstirbt wer wird sein gesetzlicher Erbe? V M B EL F
18 Gesetzliche Erbfolge EL verstirbt wer wird sein gesetzlicher Erbe? 1/8 1/8 V M B EL F 3/4 Zugewinngemeinschaft
19 Gesetzliche Erbfolge EL verstirbt wer wird sein gesetzlicher Erbe? 1/4 1/4 V M B EL F 1/2 Gütergemeinschaft
20 Praxistipp Gesetzliche Erbfolge bezüglich Betrieb vermeiden durch Testament, Erbvertrag Lebzeitige Übergabe Regelungen aufeinander abstimmen!
21 Schäfchen ins Trockene
22 Übergabeverträge Gegenstand der Übergabe Gesamter Betrieb Bestimmten Bestand (Sparte, Kunden) Vorab Umstrukturierung
23 Übergabeverträge Gegenleistungen Übernahme von Belastungen Provisionsteilung Übernahme einer Leibrente Finanzierung und künftige Investitionen bedenken.
24 Leibrente Finanzierbar aus dem Betrieb? Indexklausel Dingliche Sicherung Steuerlast beim Empfänger
25 Sonstige Regelungen Abfindung für bisherige Dienste des Nachfolgers Pflichtteilsverzicht des Übernehmers Pflichtteilsverzicht der weichenden Erben (gegen Abfindung) Ausgleichung unter Geschwistern
26 Pflichtteil Reiner Zahlungsanspruch, der dem enterbten Ehegatten oder Abkömmling zusteht. Zugewinngemeinschaft EL F 1/2 K1 K2 K3 1/6 1/6 1/6
27 Pflichtteil Reiner Zahlungsanspruch, der dem enterbten Ehegatten oder Abkömmling zusteht. Zugewinngemeinschaft EL F 1/2 1/4 K1 K2 K3 1/6 1/6 1/6 1/12 1/12 1/12
28 Pflichtteil Bei lebzeitiger Schenkung wird der Pflichtteil aus Nachlass + Schenkungen der letzten 10 Jahre berechnet. 10 Jahres-Frist gilt nicht bei Ehegatten!
29 Praxistipp Reduzierung der Pflichtteilslast: Zehn-Jahres-Frist ausschöpfen oder Notarieller Pflichtteilsverzicht der sog. weichenden Erben. Pflichtteilsverzicht erfolgt in der Regel gegen Abfindung.
30 Beispiel: Pflichtteilsverzicht K1 hat bei der Betriebsübergabe einen Pflichtteilsverzicht abgegeben. 1/3 EL K1 K2 K3 1/3 1/3 1/6 1/2 1/2 Variante 1: EL hat K1 durch Testament enterbt. Folge: K1, hat er keinen Erbanspruch und wegen dieses Verzichts auch keinen Pflichtteilsanspruch. K2 und K3 werden Erben zu je ½. K1 bekommt nichts aus dem Nachlass.
31 Beispiel: Pflichtteilsverzicht K1 hat bei der Betriebsübergabe einen Pflichtteilsverzicht abgegeben. EL K1 K2 K3 1/3 1/3 1/3 Variante 2: EL hat kein Testament geregelt, es gilt die gesetzliche Erbfolge. Folge: Erben werden die drei Kinder zu je 1/3. Der Pflichtteilsverzicht greift nicht. Miterbe + Betriebsnachfolger
32 Praxistipp Der Pflichtteilsverzicht greift nur, wenn der Übergeber neben dem Übergabevertrag ein Testament regelt und den Pflichtteilsberechtigten enterbt. Pflichtteilsverzicht ist nicht Erbverzicht!
33 Beispiel: Ausgleichung unter Geschwistern EL K1 K2 K3 EL schenkt seinen Betrieb dem K1. Die anderen beiden Kinder erhalten lebzeitig nichts. Erben werden alle drei zu gleichen Teilen. Gesetzlicher Grundsatz: Jedes Kind soll aus dem elterlichen Vermögen gleich viel erhalten. Unter Umständen kann eine Schenkung an den Übernehmer unter den Geschwistern auszugleichen sein.
34 Ausgleichung unter Geschwistern EL K1 K2 K3 K1 müsste eine Ausgleichzahlung in Höhe von je 1/3 des Verkehrswerts des Betriebes an seine beiden Geschwister bezahlen.
35 Praxistipp Die Ausgleichung kann ausgeschlossen werden. Zeitgleich mit der Schenkung regeln!
36 Praxistipp Übergabe Bester Zeitpunkt für die Planung: Jetzt, spätestens ab 55 Jahre Übergabe braucht Zeit, für offene Gespräche in der Familie für Suche nach einem geeigneten Nachfolger außerhalb der Familie Ggf. Unternehmensoptimierung im Hinblick auf etwaigen Verkauf Ausnutzen 10-Jahres-Zeitraum für steuerfreie Schenkungen, Pflichtteilsreduzierung Aufbau/Einarbeiten des Nachfolgers Übergabe mit warmer Hand
37 Praxistipp - Verkauf Besteuerung des Erlöses Einmalige (!) Steuerbegünstigung bei vollständiger Betriebsaufgabe ab 55. Lebensjahr des Betriebsinhabers Geheimhaltungsverpflichtung zu Beginn der Verhandlungen! Kontaktaufnahme zu ausgewählten Interessenten Mitarbeiter (Hinweispflichten wegen Betriebsübergang nach 613a BGB) Übergabe mit warmer Hand
38 Praxistipp - Steuern Behaltensfristen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer wahren Abfindung der weichenden Erben mit dem Kaufpreis Achtung nur Euro Freibetrag unter Geschwistern Achtung! Umsatzsteuer, wenn Betriebsübergabe nicht im Ganzen Grunderwerbsteuer Befreiungstatbestände prüfen! Übergabe mit warmer Hand
39 Vorsorge
40 Vorsorge Was passiert, wenn nichts geregelt ist? Gerichtlicher Betreuer Nicht immer Familienangehöriger Zuordnung des Aufgabenkreises Personen- und Vermögenssorge
41 Sinn und Zweck Vorsorgevollmacht: Ernennung eines oder mehrerer Bevollmächtigter, als Vertreter in allen Belangen der Personen- und Vermögenssorge.
42 PRAXISTIPPS 1. Rechtzeitig regeln gerichtliche Betreuung vermeiden! 2. Vollmachten für Geschäftsbetrieb gesondert regeln! 3. Bankvollmachten gesondert regeln! So verhalten Sie sich richtig!
43 Fazit Betriebsübergabe macht man nur einmal im Leben deswegen: Übergabe rechtzeitig angehen! An Übergeber und Nachfolger denken. Weichende Erben einbeziehen. Vollmachten regeln!
44 Infos Folgen Sie uns auf Kostenlose Lernvideos auf unserem YouTube Kanal gleich abonnieren, um keine rechtlichen Änderungen zu verpassen! Kennen Sie unseren Newsletter? Gleich anmelden und regelmäßig gratis Rechtstipps erhalten!
45 Kontakt Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Prinz-Ludwig-Str Regensburg Telefon: ULRIKE SPECHT
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