Nachfolge des Unternehmers innerhalb der Familie - Gesellschaftsrecht und Erbrecht -

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1 Nachfolge des Unternehmers innerhalb der Familie - Gesellschaftsrecht und Erbrecht - Dr. Roland Suppliet, Notar in Rostock

2 Tod eines Gesellschafters Bedeutung für: Mitgesellschafter Erben Pflichtteilsberechtigte Abfindung Nachfolger Pflichtteilsansprüche ErbSt Gesellschafterstellung Abfindung ErbSt Pflichtteil / Ergänzung Berechnung der Höhe Anspruchsgegner

3 Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung Anspruchsinhaber: Schuldner: Höhe: Kinder + Ehegatte / LP hilfsweise: Kinder vorverstorbener Kinder falls keine Kinder: Eltern Erbe, aber ersatzweise auch Beschenkter ½ ges. Erbquote in Geld bei Ehegatte / LP beachten: Güterstand Bemessungsgrundl.- Nachlass, einschließlich Anteilswert (Fortführungswert)

4 Ausgangspunkt: Rechtsform GbR Auflösung durch Tod eines Gesellschafters, 727 BGB ohg / KG Fortsetzung bei Tod pers. Haftender, 131 HGB Vererbung bei Kommanditist, 177 HGB Sondererbfolge GmbH Vererblichkeit, 15 GmbHG immer: Gestaltungsfreiheit

5 Fortsetzungsklausel Personengesellschaft Fortsetzung unter Verbleibenden / Übernahmerecht bei 2 Bei Ausschluss erhalten Erben Abfindung (Fortführungswert) Pflichtteilsanspruch bemisst sich nach Abfindung + sonstigem Nachlass Abfindungsanspruch: Kann bei gleichen Risiko ausgeschlossen, jedenfalls aber auf Buchwert beschränkt werden. Zufall: wer lebt länger? Verbleibende Gesellschafter: 3 Abs. 1 S. 2 ErbSt Beispiel: Anwachsungsbesteuerung

6 Einfache Nachfolgeklausel Personengesellschaft Automatischer Übergang: Sonderrechtsnachfolge Testament bestimmt wer Erbe wird Verlangen auf Einräumung Kommanditistenstellung, 139 HGB Bei Verweigerung: Ausscheiden + Abfindung Verbleibende Gesellschafter: keine ErbSt Erben: 3 ErbSt, aber BV-Privileg Pflichtteilsberechtigte: Fortführungswert maßgeblich

7 Qualifizierte Nachfolgeklausel Nicht alle Erben, sondern: Anzahl bestimmt Person bestimmt (abstrakt oder konkret) nur bestimmte z.b. namentlich Benannte, fachliche Voraussetzung

8 Erfordernis der Synchronisation bei qualifizierter Nachfolge: - ob + wie GA übertragen wird richtet sich nach Gesellschaftsrecht - verschiedene Regelungen bei Personengesellschaften oder GmbH - auf wen Beteiligung übergeht richtet sich nach Erbrecht - Überprüfung in regelmäßigen Abständen sinnvoll!

9 Fehlerhaftes Unternehmertestament (1) Gesellschafter A, B und C KG Beispiel: Gesellschafter-Testamentsfall: C setzt Ehefrau und Sohn als Miterben zu je einem Halb ein. Alle, außer Mitgesellschafter oder Abkömmlinge können gegen Abfindung, aber ohne Firmenwert ausgeschlossen werden.

10 Rechtsgeschäftliche Nachfolge - Vereinbarung unter Gesellschaftern, dass bestimmte Person Nachfolger wird - Zustimmung des Nachfolgers erforderlich Durch Tod aufschiebend bedingte Anteilsübertragung unentgeltliche Zuwendung Pflichtteilsberechtigte = Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen Nachfolger

11 Abfindungsbeschränkungen Grds. sinnvoll, zwecks Substanzerhalt des Unternehmens + Streitvermeidung z.b. Höhe der Abfindung, Ratenzahlung ohne Regelung: Verkehrswert Aber: Grenzen der Gestaltungsfreiheit, keine Kündigungsbeschränkung Gericht: Nichtigkeit oder Ausübungskontrolle Ausschluss aller: zulässig, bei gleichem Risiko Ausschluss einiger: zulässig; aber Schenkung + Pflichtteilsergänzungsanspruch Buchwert (ohne stille Reserven, good will): grds. zul., aber ggf. Ausübungskontrolle bei Kapitalgesellschaft Abschläge vom Verkehrs- oder Ertragswert: bis zu 1/3 zulässig

12 Pflichtteil bei einzelnen Klauseln 1. Fortsetzungsklausel - Abfindung wird : - geschuldet (+) Anspruch gegen Erben - nicht geschuldet (= allseitiger Abfindungsausschluss) - keine Pflichtteilserg. gegen Erben oder Gesellschaft - einseitiger Abfindungsausschluss = Anspruch gegen Erben, hilfsweise gegen verbleibende Gesellschafter 2. Nachfolgeklausel - keinen Anspruch gegen Gesellschaft aber gegen Erben 3. Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel - Pflichtteilserg. gegen Erben

13 Steuerliche Folgen - ErbSt 1. Fortsetzungsklausel Mitgesellschafter: Übersteigt Steuerwert den Wert des Abfindungsanspruchs = 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG aber: Begünstigung 13a, 19 a ErbStG Erbe: Bereicherung nur in Höhe Abfindung, nicht Steuerwert 2. Nachfolgeklausel Mitgesellschafter: ohne Bedeutung Erben: entsprechend Erbquoten, aber 13 a, 19 a ErbStG

14 Kapitalgesellschaften (1) Grds.: freie Vererblichkeit, bei mehreren = Erbengemeinschaft BV-Privileg, wenn GA < 25% wenn (-) Umwandlung in KG bezogen auf Miterben: Mindestbeteiligungsquote ( 39 AO) eingehalten? Poolvereinbarung möglich oder Satzungsgestaltung: Vinkulierungsklausel + Vorkaufsrechte

15 Kapitalgesellschaften (2) Einziehungsklauseln üblich Vorauss. Einziehung = voll eingezahlt, Abfindung aus freiem Vermögen Freies Vermögen fehlt: - anfänglich = Beschluss nichtig - später = anteilige Haftung der Zustimmenden Bei Einzug kein BV-Privileg (GA gehen unter, nicht über) Alternative: Zwangsabtretung in Satzung an Mitgesellschafter, GmbH oder Dritten

16 Fehlerhaftes Unternehmertestament (2) - alle zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter, einschließlich SBV an Unternehmensnachfolger - Problem v.a. bei Vermächtnissen und Teilungsanordnungen - bei Verstoß: steuerschädlicher Entnahmegewinn Beispiel: Betriebsaufspaltung im Erbfall

17 Fehlende Verfügung von Todes wegen (2): Gleichbehandlung von Abkömmlingen durch 2050 ff. BGB lebzeitige Übertragung von Unternehmen oder GA = typische Ausstattungen, es sei denn ausdrücklich anders vereinbart! Folge: Ausgleichungspflicht bei Erbauseinandersetzung Beispiel: Ausgleichung Erbrechtliche Ausgleichsansprüche der weichenden Miterben bei qualifizierter Nachfolgeklausel, es sei denn, Erblasser bestimmt im Testament etwas anderes

18 Lehren GmbH: - neben Zwangseinziehung auch Zwangsabtretung - Satzungsgestaltung - Abfindungsbeschränkung 1/3 des Verkehrswerts - Altgesellschafter ErbSt - Erwerber ErbSt, ggf. BV-Privileg, GbR: - GesellschaftsV erforderlich, sonst Auflösung - bei Tod = allseitige Abfindungsbeschränkung, sonst bis Buchwert - bei Abfindungsbeschränkung: ErbSt ohg / KG:- bei qualifizierter Nachfolge, Abstimmung Testament - einfache Nachfolgeklausel unberechenbar, aber keine ErbSt - Fortsetzungsklausel: ErbSt, 2329 BGB

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