Info-Veranstaltung IHK. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 1997 und ErbStRG Notar Dr. Roland Suppliet Rostock

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1 Info-Veranstaltung IHK Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer 1997 und ErbStRG 2008 Notar Dr. Roland Suppliet Rostock

2 Zweck der Vermögensübertragung: Sicherung des längerlebenden Partners Vermögenssicherung über Generationen hinweg Gerechte Beteiligung der Abkömmlinge Vermeidung von Erbengemeinschaften Vermeidung von Pflichtteilsrechten Vermeidung von Steuern

3 Politische Vorgabe: Steueraufkommen soll gleich bleiben! Verkehrswert auch bei Betriebsvermögen, Grundbesitz und Landwirtschaft geringfügige Änderung der Freibeträge bei: - Geschwistern, - Neffen, - Schwiegerkindern, - Familienfremden, - nichteheliche Lebenspartnern

4 Übertragung nicht bebauter Grundstücke: Erhöhung Freibetrag bei Ehegatten Von auf Verkehrswert Steuerw. Freibetrag Grundlage (Steuersatz) ErbSt Derzeitig (60%) (= 11%) Künftig (= 15%)

5 Gestaltungsempfehlungen heute (1): Potentielle Verlierer der Reform sollten nach geltendem Recht übertragen Keine direkte Übertragung auf Schwiegerkinder Mittelbare Schenkung (künftig nur bei vermieteten Wohngrundstücken)

6 Rechtzeitige Beimischung von Verwaltungsvermögen 100% Operatives Betriebsverm. im Wert von 10. Mio. 2 Jahre vorher Einbringung von 4. Mio. Verwaltungsverm. = Betriebsvermögen bleibt über 50% Folge: 15% auf 14. Mio.

7 Gestaltungsempfehlungen heute (2): Auslaufmodell: Einbringung in gewerbliche geprägte GmbH & Co KG (KG muss vor Übertragung eingetragen sein) Betriebsaufspaltung: Einheitliche + zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und GA

8 Falsche Übertragung einer KG: V ist Komplementär + wird Kommanditist. Komplementärin wird neue GmbH, GF wird S. Zeitgleich erhält S Grundstück FG Münster vom : Kein 13a ErbStG V müsste S zum Komplementär bestellen, zeitgleich mit Grundstück- Übertragung Anschließend muss S in eigener Person Veränderungen vornehmen

9 Erfolgreicher RA schenkt seiner EF (Hausfrau) Immobilien Wert 800. Falsch: Richtig: Abschluss Schenkungsvertrag Hohe Schenkungsteuer (außer bei selbstgenutzter Immobilie) 1. Vereinbarung Gütertrennung 2. Übertragung in Erfüllung Forderung 3. Erneut Wahl ges. Güterstand

10 Nachteile der gesetzlichen Erbfolge: idr. Entstehen einer Erbengemeinschaft 2042 Abs. 1 BGB jederzeitige Auseinandersetzung; 2033 BGB Verfügungsrecht des Miterben über Erbteil; gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses

11 Grundsatz: Lebzeitige Übertragung! Vorrang lebzeitiger Nachfolge (Sicherung durch Reallasten, Rücktrittsrechte, Nießbrauch etc.) ÜG kann weiterhin Einfluss nehmen, Nachfolger in know how + die Geheimnisse einweihen, Nachfolger einarbeiten und Kundenstamm überleiten 10-Jahresfrist 2325 Abs. 3 BGB 10-Jahresfrist 14 ErbStG

12 Sicherung des Übergebers Nießbrauchrecht (keine Fristbeginn für Pflichtteilsergänzung) Wohnungsrecht (keine Pfändbarkeit) Reallasten (z.b.: Sicherung dauernder Zahl- Lasten, Instandhaltung von Gebäuden) RückforderungsR bei... Veräußerung, Belastung, InsO, Vorversterben...

13 Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen ( 10 EStG) neu: Mitunternehmeranteil PersG Betrieb oder Betriebsteil 50% an GmbH + GF-Nachfolge Nicht mehr bei vermieteter Immobilie! Folge: Abzug als SA bei ÜN, Versteuerung bei ÜG, Buchwertfortführung Ungeklärt: Kapitalisierte dauernde Last als Gegenleistung bei ErbSt abziehbar?

14 Abzugsfähigkeit bei Nießbrauch 25 ErbStG a.f. entfällt (Stundung des Kapitalwerts der Belastung, Ablöserecht auf Antrag) Künftig: Berücksichtigung bei der Bewertung des Schenkungsgegenstands

15 Beispiel: A hat mehrere Grundstücke und mehrere Erben was tun? A soll verwalten, ungeeignete Kinder dagegen nicht Vermögen soll in Blutslinie bleiben Schwiegerkinder raus Versorgung Nachkommen Einzelübertragung ungeeignet Übertragung in Miteigentum ungeeignet Vererbung ungeeignet

16 Familiengrundstücksgesellschaft (1) Bildung Gesamthand (vermögensverwaltende KG) Nachfolger werden Kommanditisten (auch wenn minderjährig) im Wege vorweggenommene Erbfolge A wird Komplementär (=GF)

17 Familiengrundstücksgesellschaft (2) Mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen Nießbrauch für A möglich Vererbung: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht

18 Familiengrundstücksgesellschaft (3) Stimmen Kapital-/ Gesellschaftsanteil Gewinn Vater Mutter Kind Kind

19 5.000 Erwachsenen-Adoptionen jährlich Voraussetzung: Eltern-Kind-Verhältnis maßgeblich: familienbezogene Motive, nicht Steuernsparen Keine Einwilligung der Eltern, aber rechtliches Gehör

20 Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften Abschluss Lebensversicherung zu Gunsten Partnerin (ihv( ihv = 24. = 24. ErbSt) Abschluss von Partnerin selbst, Versicherung des Lebens des Partners + Zahlung der Beiträge = 0,-- ErbSt

21 Infizierung von Betriebsvermögen: KG mit BV 100. hat operativen Betrieb im Wert von %-Beteiligung an ausschließlich operativen GmbH Beteiligung an GmbH = unter 25% = Verwaltungsvermögen. KG gilt damit insgesamt als Verwaltungsvermögen(<50%) Folge: Bei Übertragung KG-Anteil erfolgt keine Übertragung von Betriebsvermögen

22 Schaffung doppelstöckiger Strukturen 4 Gesellschafter halten je 25% an operativ tätigen GmbH = Verwaltungsvermögen 4 Gesellschafter bilden eine GbR/ PersHG, die alle GA an GmbH hält = Betriebsvermögen, oder Stimmbindungsvertrag zwischen 2 Gesellschaftern

23 Absehbare Haupt-Probleme: Behaltensfrist von 15 Jahren und Lohnsummenkriterium von 10 Jahren führt zu einer Einfrierung bestehener Strukturen Betriebliche Insolvenz darf nicht zur persönlichen Insolvenz führen Sanierung muss möglich bleiben

24 Zusammenfassung: Wahlmöglichkeit für Erbschaften zwischen und Inkraft-Treten neuem Gesetz Einzelfallprüfung erforderlich, aber: idr. Lebzeitige Übertragung (Zeitpunkt) Nießbrauchrecht sinnvoll Teilübertragung an Gesamthand sinnvoll Umstrukturierungen mittels Gesamthand Stimmbindungsvertrag bei KapG

25 Nachfragen? Notar Dr. Roland Suppliet Schwaansche Str Rostock Tel.:

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