Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!
|
|
- Anna Baum
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!
2 Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
3 Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Erbrecht Erbe Verlassenschaft (Nachlass) Erbschaft Arten von Erbrecht Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
4 Gesetzliche Erbfolge Eintritt der gesetzlichen Erbfolge Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder ACHTUNG: Sondererbfolge Ehegatten- Wohnungseigentum Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
5 Der letzte Wille Arten Testament Kodizill Formen Schriftlich, h ohne Zeugen Schriftlich, mit Zeugen Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
6 Pflichtteil Pflichterbe (Noterbe) Höhe des Pflichtteils Schenkung auf den Todesfall Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
7 Verlassenschaftsverfahren 1. Anzeige des Todesfalls 2. Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär 3. Aufforderung zur Erbserklärung 4. Erbschaftsantretung durch die Erben 5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär 6. Abgabe des Vermögensbekenntnisses 7. Einantwortung, Endbeschluss 8. Bezahlung der Steuern und Gebühren, Unbedenklichkeitsbescheinigung 9. Eintragung in das Grundbuch Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel
8 Erben und Schenken - was ändert sich?
9 Neuerungen bei der Erbschaftsund Schenkungssteuer Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Ehrenbachgasse Kitzbühel Tel: 05356/75443 D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
10 Steuersätze und Steuertarife bis in Steuerklasse Euro I II III IV V 7.300, ,00 2,5 5 7, , ,00 3,5 7 10, , , , , , , , , , , , darüber
11 SchenkMG 2008 Entstehung t der Steuerschuld! Meldepflicht für Schenkungen Ab Keine Meldung von Erbschaften D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
12 SchenkMG 2008 Meldepflicht für Schenkungen von: Bargeld Depotwerte Sparbücher Firmenanteile Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
13 SchenkMG 2008 Keine Meldepflicht: Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu ,- Euro p.a. Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu ,- Euro für 5 Jahre Übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro (Hausrat, Kleidung, ) D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
14 SchenkMG 2008 Anzeigeverpflichtung: Erwerber, Geschenknehmer Rechtsanwalt, Notar Binnen 3 Monate In elektronischer Form D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
15 SchenkMG 2008 Finanzstrafgesetz: Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes ( 49a FinStrG) Abgabenhinterziehung unter Vortäuschung einer Schenkung: erschwerender Umstand ( 38 FinStrG) Strafe bis zum 6-fachen der Hinterziehung; bis 7 Jahre Freiheitsstrafe D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
16 SchenkMG 2008 Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Erwerbe Schenkungen & Erbschaften 3-facher Einheitswert 2% bei Ehegatten, Kinder Sonst 3,5% D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
17 SchenkMG 2008 Von der GRESt ausgenommen: Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge ( ,- Euro Freibetrag) Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m2 D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
18 Erben und Schenken - was ändert sich?
19 Die Rolle der Bank bei der Übergabe von Finanzvermögen Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer
20 Todesfall Partner für Sie in schwierigen Zeiten Hilfe bei diversen Erledigungen, Behörden, Versicherungsangelegenheiten M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
21 Erbschaft Optimale Weiterbetreuung und Beratung der Erben in allen Finanzangelegenheiten M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
22 Geplante Vermögensübergabe Zu Lebzeiten: Beratung und rechtzeitige Weichenstellung Hilfe bei Vermögensnachfolgeplanung l Netzwerke zu Notaren, Steuerberater, Rechtsanwälte M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
23 Bankgeheimnis 38 BWG: Kreditinstitute { } dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden { } anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
24 Bankgeheimnis Ausnahmen: gerichtlich eingeleitetes Finanzstrafverfahren Verlassenschaftsabhandlung Kunde offenbart ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
25 Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
26 Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
27 Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
28 Ablauf Verlassenschaft Einantwortungsbeschluss vom Gericht Auszahlung an die Erben M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
29 Die KundenbetreuerInnen der Raiffeisen RegionalBank sind Ihre Partner bei einer Vermögensübergabe wir unterstützen Sie gerne! M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.
30 Praxisbeispiele
31 Schenkung einer Wohnung Schenkung an die Lebensgefährtin Wohnung hat EW ,- Euro Bisher: SchSt ,- Euro (29,5% von 3-fachen EW = ,- Euro) Neu: GRESt 2.100,- Euro (3,5% von 3-fachen EW = ,- Euro) Tipp: Warten bis
32 Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Wohnhaus: EW ,- Euro Übergeber: Vater Beschenkter: Sohn Zurückbehaltung Wohnrecht mit Zurückbehaltung Wohnrecht mit ,- Euro
33 Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Bisher: SchSt von ,- Euro abzüglich ,- Euro GRESt von ,- Euro Belastung SchSt+GRESt: S S 7.800,- Euro Neu: 2% GRESt von ,- Euro = 3.000,- Euro Tipp: Warten bis
34 Keine ErbSt bei Lebensversicherungen Versicherungsnehmer, Begünstigte Person, Prämienzahler Mann ist Versicherungsnehmer und Frau ist begünstigte Person bisher: ErbSt neu: keine e ErbSt
35 Schenkung eines Sparbuches Vater schenkt Sparbuch in Höhe von ,- Euro an Tochter - bisher: SchSt i.h.v ,- Euro - Neu: keine Schenkungsteuer! - aber Meldepflicht (> ,- 000 Euro) - Tipp: mit Sparbuchschenkung warten bis
36 Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
37 Erben und Schenken - was ändert sich? Wir wünschen eine gute Heimreise! Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel
Erben und Schenken ab 01.08.2008. Ihre RaiffeisenBank Kitzbühel informiert
Erben und Schenken ab 01.08.2008 Ihre RaiffeisenBank Kitzbühel informiert Seite 1 Dir. Dr. Heinrich Weninger Mag. Hannes Laner Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank AG Wipplingerstrasse 25 1010 Wien RaiffeisenBank
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich
MehrRAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE
RAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE Herzlich willkommen! www.raiffeisen-ooe.at Hofübergabe & Bankthemen > Was ist bei der Bank zu beachten? Landwirtschaftskonto - Übernahme Regelung ev. Zeichnungsberechtigungen
Mehr1. Vorarlberger Immobilien-Tag. Herzlich Willkommen. zum Impulsvortrag. Schenkung von Immobilien. Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz
1. Vorarlberger Immobilien-Tag Herzlich Willkommen zum Impulsvortrag Schenkung von Immobilien Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz akad. gepr. Immobilienfachberater Rankweil, am 03.10.2014
MehrSchenken und Vererben von Liegenschaften. Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz
Schenken und Vererben von Liegenschaften Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz Übertragungsarten Pflegekostenregress Motive ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten Steuern
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrNeues im Erbrecht 2017
Neues im Erbrecht 2017 Mag. Eva Huber-Stockinger, MBA huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH Linz, 28.April 2016 Was ist und wird neu? Was gilt ab wann? EU-ErbrechtsVO seit 17.08.2015 in Geltung (betrifft
MehrInhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11
Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden
MehrÜbertragung privater Liegenschaften
Übertragung privater Liegenschaften Erben und Schenken ohne Steuer geht das? Notar Dr. Hansjörg Brunner Notar Dr. Hansjörg Brunner Vererben oder Schenken? Vermögenserhalt in der Familie Vorsorgevollmacht
MehrFragen zum liechtensteinischen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
Fragen zum liechtensteinischen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer 2. erweiterte Auflage Inhaltsverzeichnis Vorwort 8 1 Allgemeine Fragen 12 1. Ich habe etwas
MehrErben und Vererben. Dr. Christoph Brenner
Erben und Vererben Dr. Christoph Brenner Begriffsbestimmungen Erbe - Gesamtrechtsnachfolge Vermächtnis/Vermächtnisnehmer - Einzelrechtsnachfolge Was ist vererbbar? Vermögenswerte Rechte (Aktiva) Liegenschaften
MehrCheckliste Todesfallaufnahme
Checkliste Todesfallaufnahme Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung der Todesfallaufnahme. Es ermöglicht, vorab einen Überlick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn nicht alle Angeaben
MehrErben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge
Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge Erbschaft Schenkung ( freigebige Zuwendung ) Schenkung auf den Todesfall (= Erwerb von Todes wegen) Zweck-Zuwendungen (auch Stiftungen) (z.b. Homepage-Affäre)
MehrNeues Erb- und Pflichtteilsrecht ab Neue Grunderwerbsteuer seit 2016
1 Neues Erb- und Pflichtteilsrecht ab 2017 und Neue Grunderwerbsteuer seit 2016 für die Raiffeisen Regionalbank Schwaz egen am 26.01.2017 Erbrecht Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das seit 200
MehrErbrecht Neu. u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert
Graz, 09.02.2017 Öffentliche Notare Dr. Walter Pisk & Dr. Peter Wenger Raubergasse 20, 8010 Graz Tel. 0316/810044-0 Email: pisk.wenger@notariat-graz.at Erbrecht Neu u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015
MehrEin wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.
Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen
MehrSteuerreform 2015/2016
Steuerreform 2015/2016 Wird Vererben und Verschenken teurer? SENaktiv 2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1 Entlastung der Einkommen: Steuerreform 2015/2016 Gegenfinanzierung durch neue Steuern, insbesondere
MehrErben Schenken Nachfolgeplanung Wie entscheide ich richtig
Erben Schenken Nachfolgeplanung Wie entscheide ich richtig Dr. Ernst Wittmann öffentlicher Notar Öffentliche Notare Dr. Lenz & Dr. Wittmann Landstraße 3, Taubenmarkt A-4020 Linz www.dienotare.at Regelung
MehrTESTAMENT. Erben und Vererben
TESTAMENT Erben und Vererben Wir helfen Ihnen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich zur Anwendung gelangt. Bei der Errichtung eines Testamentes treten eine Reihe von Fragen auf: Wie errichte oder ändere
MehrRA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1
04.03.2018, Folie 1 Vorweggenommene Erbfolge was ist das? Vorweggenommene Erbfolge = die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder
MehrSchenkung von Immobilien
Beck kompakt Schenkung von Immobilien Grundbesitz steueroptimiert übertragen und den Schenker absichern Bearbeitet von Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger Steuertipps für die Schenkung von Immobilien
MehrBestattungen Selb. Das Testament. Das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament
Das Testament Viele Menschen, vor allem wenn sie mitten im Leben stehen, scheuen davor zurück, ihr Testament zu Papier zu bringen. Objektiv gesehen aber ist das Testament - das im übrigen bei sich veränderten
MehrRegelungen für die Vermögensnachfolge Welche Gestaltungsmöglichkeiten g gibt es? Mag. Rosemarie Macheiner
1 VORTRAGS- UND DISKUSSIONSREIHE 2011 Regelungen für die Vermögensnachfolge Welche Gestaltungsmöglichkeiten g gibt es? Mag. Rosemarie Macheiner Salzburg, am 29. März 2011 2 INHALT Fragestellungen im Zusammenhang
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrErben und Vererben. Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT. Wiener Straße Kapfenberg
Erben und Vererben Öffentliche Notare DVR 4016009 MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT Wiener Straße 29 8605 Kapfenberg T +43 (0)3862/28 800-0 F +43 (0)3862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at www.notariat-kapfenberg.at
MehrGesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:
Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine
MehrB. Gesetzliches Erbrecht Neu
2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 1. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partners 744 ABGB Der Ehegatte sowie eingetragene Partner
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrErbfall Erbe Testament
Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch: 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4,
MehrH. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
MehrPflichtteilsrecht Neu
Pflichtteilsrecht Neu Hinzu- und Anrechnung von Zuwendungen 1 INHALTSVERZEICHNIS Wer ist pflichtteilsberechtigt? Gläubiger des Pflichtteilsanspruches Wie hoch ist der Pflichtteil? Bewertung des Verlassenschaftsvermögens
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
Mehr5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche
Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrErbschaft. Testament
Erbschaft und Testament 3., aktualisierte Auflage von Dr. Franz Haunschmidt Mag. Regina Haunschmidt LexisNexis ARD orac Wien 2003 Orac-Rechtspraxis Vorwort Verzeichnis der Checklisten Verzeichnis der Muster
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer auf Privatvermögen vermeiden
Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Privatvermögen vermeiden Vorstellung 2 Vorstellung btu beraterpartner gruppe Mit umfassender Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und
MehrVorwort... V. I. Einleitung... 1
Vorwort... V I. Einleitung... 1 II. Ohne Grundbegriffe geht es nicht!... 3 1. Die beteiligten Personen... 3 1.1 Der Erblasser... 3 1.2 Die Verlassenschaft oder der Nachlass... 3 1.3 Der Erbe... 3 1.4 Der
MehrLehrplan. NOTARIATSORDNUNG (6 Stunden) Salzburg
Lehrplan 1 NOTARIATSORDNUNG (6 Stunden) - Allgemeine Vorschriften über die Amtsführung des Notars/der Notarin o 1 NO und 5 NO Tätigkeiten und Gerichtskommissariat o Verschwiegenheitspflicht o Identitätsprüfung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0347-K/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Heinz Hengl und
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrErbschaft und Testament
Erbschaft und Testament 5., aktualisierte Auflage von Dr. Franz Haunschmidt m LexisNexis* Vorwort Verzeichnis der Checklisten Verzeichnis der Muster Abkürzungsverzeichnis V XV XVII XIX I. Grundbegriffe
MehrTESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand, zertifizierter
MehrMag. Katharina Haiden (MBL), Mag. Markus Egarter
Mag. Katharina Haiden (MBL), Mag. Markus Egarter Themen des Vortrages Wesentlichste Änderungen im Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht Testamentsrecht Pflichtteilsrecht Vorsorgevollmacht für Unternehmer Fragen
MehrDr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2
Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2 Schenkung/ Übergabe Unterschied Schenkung = ohne Gegenleistung Übergabe = mit Gegenleistungen 3 Übergabe
Mehrmayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)
mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft
MehrAxel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)
Das Testament des Immobilieneigentümers Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
MehrInhaltsverzeichnis. Haunschmidt, Erbschaft und Testament 4, LexisNexis
I. Grundbegriffe 1 A. Das Erbrecht 1 B. Der Erblasser 2 C. Der Erbe 2 1. Begriff 2 2. Berufungsgründe 2 3. Erbfähigkeit 3 D. Der Vermächtnisnehmer 4 E. Der Nachlass 5 II. Das gesetzliche Erbrecht 11 A.
MehrErbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben
Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag 31.12.2016 Begriffe Gesetzliches
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
MehrNach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben
Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,
MehrHeinrich Weninger VERMÖGEN richtig. Ein praktischer Ratgeber zum Themenkreis Erben t Vererben sowie Schenken t Spenden
Heinrich Weninger VERMÖGEN richtig weitergeben Ein praktischer Ratgeber zum Themenkreis Erben t Vererben sowie Schenken t Spenden 2., umfassend überarbeitete Auflage Inhaltsverzeichnis 1. Wie soll man
MehrInhaltsübersicht. A. Ûberblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1
K Geleitwort... Inhaltsübersicht V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis...XIII A. Ûberblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1 I. Allgemeines... 1 II. Entwicklung der Reform... 1 III. Gesetzliche
MehrTeil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts
KU Unternehmensnachfolge Folien Teil III. (Brunner) 30. 11. 2010 Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts 2 Verlassenschaftsverfahren Materiellrechtliche Grundlagen im
MehrDer Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
10 Ob 35/14s Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrUni aktiv-plus Rechtsanwalt Dr. Friedrich Lorenz Externer Lektor am Institut für Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt
Uni aktiv-plus 2016 Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz Rechtsanwalt Dr. Friedrich Lorenz Externer Lektor am Institut für Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt 1 Zur Person Rechtsanwalt in 2500 Baden
MehrSTEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN
STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?
MehrWENN S UM ERBEN UND VERERBEN GEHT, IST NUR EINE BANK MEINE BANK.
WENN S UM ERBEN UND VERERBEN GEHT, IST NUR EINE BANK MEINE BANK. www.raiffeisen.at/ktn RICHTIG ERBEN UND VERERBEN Raiffeisen unterstützt Sie dabei, Ihr Vermögen weiterzugeben. Früh genug festzulegen, an
MehrHerzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen
Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrUnternehmertestament
Unternehmertestament III von Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL. M., M. A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator (BAFM) in Hamburg Dr. Hannelore Zacher-Röder Rechtsanwältin,
MehrDR. GERNOT FELLNER ÖFFENTLICHER NOTAR IN LINZ
DR. GERNOT FELLNER ÖFFENTLICHER NOTAR IN LINZ Adresse: Rainerstraße 20 A-4020 Linz Telefon: 0732/600980 Telefax: 0732/600980-12 E-Mail: office@notar-fellner.at www.notar-fellner.at Die Vermögensweitergabe
MehrSchoellerbank Analysebrief Ausgabe Nr. 260, 2. Oktober 2014
Schoellerbank Analysebrief Ausgabe Nr. 260, 2. Oktober 2014 Presseinformation Wien/Salzburg, 2. Oktober 2014 Wir behandeln folgendes Thema: Vererben oder Verschenken? Endgültigkeit der Schenkung Widerruflichkeit
MehrNeuerungen im Erbrecht? MMag. Dagmar Gruber
Neuerungen im Erbrecht? MMag. Dagmar Gruber Erbrecht neu für Sterbefälle nach 31.12.2016 Wichtigste Neuerungen auf einen Blick: Besserstellung von Ehegatten/eingetragenen Partnern Schutz vor Betrug neue
MehrInhaltsübersicht. C. Freibeträge 47 I. Persönliche Freibeträge 47 II. Sachliche Steuerbefreiungen und Pauschbeträge 65 III. Steuerermäßigungen 97
Inhaltsübersicht Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis V VII XIII A. Überblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1 I. Allgemeines 1 II. Entwicklung der Reform 1 III. Gesetzliche Regelungen und
MehrErbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten
Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017
MehrKU Unternehmensnachfolge. Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall. Schenkung auf den Todesfall Folien Teil V.
KU Unternehmensnachfolge Folien Teil V. (Brunner) 14. 12. 2010 Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall Schenkung auf den Todesfall Übergabe auf den Todesfall Lebensversicherung mit Drittbegünstigung
MehrA LLES UM DEN E RBFALL
A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de
MehrRechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar
Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht
MehrSteuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf)
Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Gebäudeabschreibung Verlängerung Instandsetzungszehntel Erhöhung Immobilienertragsteuer Anhebung Grunderwerbsteuer Bisher: je nach Nutzungsart der Gebäude
MehrDie Abschaffung der Erbschaftsund. Schenkungssteuer und die Folgen für die Vermögensweitergabe
Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Folgen für die Vermögensweitergabe Katharina Müller/René Saurer Katharina Müller / René Saurer Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
MehrEin Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben
MehrIhr Generationen- und Stiftungsmanagement. Unser Leistungsversprechen
Ihr Generationen- und Stiftungsmanagement Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Generationen- und Stiftungsmanagement Unser Generationen- und Stiftungsmanagement beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche
MehrErben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill
Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill Überblick Unterschiede zwischen Vererben und Verschenken Berufungsgründe für Erbrecht Liegenschaftsübergabe
MehrRichtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben
Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrErben und Vererben. Die wesentlichen Änderungen durch das Erbrechtsänderungsgesetz Februar 2017
Erben und Vererben Die wesentlichen Änderungen durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 16. Februar 2017 Ziele des Gesetzgebers ØSprachliche Modernisierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus
MehrSteuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung
Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch
MehrInhalt.
Inhalt A. Einführung I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen 2. Einkommensteuerliche Überlegungen 3. Mit warmer Hand schenken
MehrKlienteninformation 02/2016
A N W A L T S S O C I E T Ä T L I N Z W I E N SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER Klienteninformation 3/2008 Klienteninformation 02/2016 L I N Z W I E N A N W A L T S S O C I E T Ä T L I N Z W I
MehrBW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK. Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen
08.08.2018 BW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen Finanzamt Herzlichen Glückwunsch zur Erbschaft! Steuerklasse I Ehegatte,
MehrKommentar. zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. mit wichtigen Nebengesetzen und EU-Verordnungen. herausgegeben von
Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch mit wichtigen Nebengesetzen und EU-Verordnungen herausgegeben von em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel LinzAVien Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas Universitätsprofessor
MehrErben und Schenken mit mylife Invest
Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer
MehrÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017
ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Ab 1.1.2016 wird bei Erbschaften und Schenkungen der (höhere) Verkehrswert (Ermittlung via Immobilienpreisspiegel
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX
Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Innsbruck Senat 4 GZ. RV/0428-I/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den gemäß 200 Abs. 1 Bundesabgabenordnung vorläufigen Bescheid des
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrBudgetkompass fürs Älterwerden
Finanzgruppe Beratungsdienst Geld und Haushalt Budgetkompass fürs Älterwerden Ratgeber BUDGET Inhalt I Das Fundament muss stimmen 4 Die nächste Etappe planen 5 Kassensturz machen 7 Lebensrisiken absichern
Mehr