Erbfall Erbe Testament

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1 Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch:

2 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Autor: Rolf Schmidt-Holtz Überarbeitung: Arndt Kalkbrenner/Dirk Pick für das Titelfoto: fotolia Verlag: Deutscher Genossenschafts-Verlag eg, Leipziger Straße 35, Wiesbaden Druck und Verarbeitung: Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Neuwied Das Manuskript ist mit äußerster Sorgfalt bearbeitet worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren oder des Verlages ist ausgeschlossen. Schutzgebühr: 5, Euro Bestell-Nr

3 Inhalt Vorwort Was Sie grundsätzlich wissen sollten Wer ist Erbe nach dem Gesetz? Das Erbrecht der Verwandten Das Erbrecht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners Das Erbrecht des Adoptivkindes Das Erbrecht des Staates Wie kann man selbst den Erbfall regeln? Das Testament Andere Möglichkeiten der Vorsorge für den Erbfall Die rechtliche Stellung des Erben Der Eintritt des Erbfalls Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses Die Testamentseröffnung Ausschlagung der Erbschaft Der Nachweis der Erbenstellung Anfechtung und Auslegung des Testaments, Erbunwürdigkeit Haftung der Erben Erbengemeinschaft Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche Steuerpflicht Höhe und Entstehung der Steuer... 67

4 Inhalt Die Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer Bewertungsgrundsätze Grundstücke Betriebsvermögen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei Übertragungen vor dem 1. Juli Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei Übertragungen nach dem 30. Juni Begünstigtes Vermögen Verschonungsregelungen (Erwerb bis 26 Millionen Euro) Verschonungsregelungen (Erwerb mehr als 26 Millionen Euro) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Übriges Vermögen Leistungen aus Lebensversicherungen Verträge zugunsten Dritter im Zusammenhang mit Bankguthaben und Depots Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer Verbindlichkeiten und Lasten Steuerklassen Freibeträge Sachliche Freibeträge Persönliche Freibeträge Versorgungsfreibetrag Übersicht zu den Freibeträgen Steuersätze Steuerfreistellung des Familienheims Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe Mehrfache Vererbung desselben Vermögens Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt Beispiele und Tipps Gleichmäßig verteilen Rechtzeitig schenken Warum nicht adoptieren? Gemeinschaftliches Testament Auch den Rat des Fachmanns einholen

5 Inhalt 5 Leitfaden für Hinterbliebene Was ist im Trauerfall zu veranlassen? Wichtige Fristen für den Erben Anhang

6 7 Vorwort Hand aufs Herz: Denken Sie manchmal daran, wem Sie all das, was Sie sich erarbeitet haben und was sonst noch dazugekommen ist, selbst einmal vererben wollen? Wer Kinder hat, dem wird die Antwort darauf sicher leicht fallen. Aber damit ist natürlich noch längst nicht alles erledigt. Denn man wird auch überlegen, wie Nachlass und Erbe verteilt werden sollen. Unzählige Familien und Freundschaften sind schon im Streit um die Erbschaft zerbrochen. Das heißt also: Der Erblasser hat es zu Lebzeiten in der Hand, durch klare Aussagen darüber, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll, Streitigkeiten um die Erbmasse zu verhindern. Aber was müssen Sie alles beachten, wenn Sie Vorsorge für den Erbfall treffen wollen? In der vorliegenden Broschüre finden Sie dazu umfassende Informationen. Die Broschüre gibt sowohl praktische Ratschläge für den, der ein Testament errichten will, als auch für den, der ein Erbe antritt. Was bei der Erbschaft zu beachten ist und wie man Schwierigkeiten abwenden kann auch darüber gibt dieser Ratgeber Auskunft. Erbfall, Erbe, Testament stellt anhand vieler Beispiele die wichtigsten Probleme des Erbrechts klar und verständlich dar. Doch kann die Publikation nicht alle Fragen erschöpfend behandeln und keineswegs den Rat eines Notars, Rechtsanwalts oder Steuerberaters ersetzen. Im Zweifelsfall ist es immer zu empfehlen, einen Experten zu konsultieren. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR Der Vorstand

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