Auswirkungen der steuerlichen Änderungen in der Landwirtschaft

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1 Auswirkungen der steuerlichen Änderungen in der Landwirtschaft Agrarabend der Raiffeisenbanken des Bezirkes Schärding 11. November 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

2 Vortragsübersicht Bäuerlicher Familienbetrieb im Steuerrecht Hauptfeststellung Pauschalierungsverordnung 2015 Auswirkungen der Steuerreform 2015 (Tarifsenkung, Hofübergabe, Registrierkassenpflicht) Folie 2

3 Bäuerlicher Familienbetrieb im Steuerrecht luf Betriebe in Österreich (Agrarstrukturerhebung 2013) nur 1,6 % davon haben einen statistischen Umsatz von mehr als weit überwiegender Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe sind Familienbetriebe Folie 3

4 Bäuerlicher Familienbetrieb im Steuerrecht Einfluss der Steuergesetzgebung auf den bäuerlichen Familienbetrieb Einkommensteuer: Einkommensteuerpauschalierung, überbetriebliche Tätigkeit, Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpauschalierung, Regelbesteuerungsoption, Bäuerliche Hofübergabe Einheitsbewertung Landwirtschaftliches Steuerrecht steht verstärkt in öffentlicher Diskussion Steuerrechtliche Bestimmungen sind vermehrt ohne landwirtschaftsspezifische Ausnahmen umzusetzen (zb Registrierkassen- und Belegerteilungsverpflichtung für be- und verarbeitete Produkte) Folie 4

5 Hauptfeststellung EW sind alle 9 Jahre festzustellen ( 20 BewG) letzte Hauptfeststellung 1988 Kritik des VfGH an der jahrzehntelangen Nichtdurchführung der HF Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Aufhebung der Grundbuchseintragungsgebühr Aufhebung der Grunderwerbsteuer Durchführung der Hauptfeststellung zum mit Wirksamkeit Folie 5

6 Hauptfeststellung Eckpunkte der Hauptfeststellung Beibehaltung des Ertragswerteprinzips kein Verkehrswert Ertragswert ist das 18fache des jährlichen Reinertrages Hektarhöchstsatz (bisher ) Anpassung der Bewertungsparameter (pauschale Bewertungsansätze) Ansatz der öffentlichen Gelder (1.Säule) Notwendigkeit des neuen Einheitswertes Erhalt der Pauschalierung Begünstigung bei Betriebsübergabe Bemessung von Abgaben und Steuern Folie 6

7 Pauschalierungsverordnung 2015 Vollpauschalierung Grenzen luf EW max max. 60 ha red. landwirtschaftliche Nutzfläche max. 120 tatsächlich erzeugte oder gehaltene VE max. 10 ha Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst Jahresumsatz max Gewinnermittlung LW: Gewinnprozentsatz 42 % vom maßgeblichen EW FW: bis forstw. EW: 42 % über forstw. EW: Einnahmen minus pausch. Ausgaben Folie 7

8 Pauschalierungsverordnung 2015 Teilpauschalierung Grenzen luf EW über bis max über 60 ha red. landwirtschaftliche Nutzfläche mehr als 120 tatsächlich erzeugte oder gehaltene VE Beitragsgrundlagenoption Antragsoption bis Jahresumsatz max Gewinnermittlung Aufzeichnung der Einnahmen Ausgabenpauschale 70 % Ausgabenpauschale 80 % bei Veredelungstätigkeit (Haltung von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel) Folie 8

9 Steuerreform 2015 Einkommensteuer Tarifreform neues Tarifmodell ab Tarifstufe über bis Steuersatz % % % % % Mio. 50 % 1 Mio. 55 % (auf 5 Jahre befristet) aktuelles Tarifmodell Tarifstufe über bis Steuersatz % ,50 % ,2143 % % Folie 9

10 Steuerreform 2015 Einkommensteuer Rückerstattung von SV-Beiträgen bei Kleinstverdienern (50 % der SV-Beiträge, max. 400 ) bei Pensionisten (50 % der SV-Beiträge, max. 110 ) Erhöhte Absetzbeträge Verkehrsabsetzbetrag erhöht auf 400 erhöhter Verkehrsabsetzbetrag 690 für gering verdienende Pendler verbesserte Familienförderung Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 440 Folie 10

11 Steuerreform 2015 Umsatzsteuer Überblick über Umsatzsteuersätze 3 Steuersätze Normalsteuersatz 20 % ( 10 Abs. 1 UStG) ermäßigter Steuersatz 10 % ( 10 Abs. 2 UStG mit Verweis auf Anlage 1) ermäßigter Steuersatz 13 % ( 10 Abs. 3 UStG mit Verweis auf Anlage 2) Folie 11

12 Steuerreform 2015 Grunderwerbsteuer Steuersatz bei unentgeltlichen Übertragungen Erwerbe zwischen nahen Angehörigen ( 26a GGG) sowie Erwerbe von Todes wegen gelten immer als unentgeltlich Stufentarif 0,5 % für die ersten ,0 % für die nächsten ,5 % für den Wert, der übersteigt Zusammenrechnung von Erwerben zwischen gleichen Personen innerhalb von 5 Jahren Ausnahme bei bäuerlicher Übergabe Steuersatz 2 % bei Erwerben von luf Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen im gesetzlichen Familienkreis (Bemessungsgrundlage einfacher luf EW) Folie 12

13 Bäuerlicher Familienbetrieb im Steuerrecht Hauptfeststellung 2014 Pauschalierungsverordnung 2015 Steuerreform 2015 Auch bei sich ständig ändernden steuerlichen Vorschriften bestehen nach wie vor vertretbare steuerliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der bäuerlichen Familienbetriebe. Folie 13

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