Kammerstammtisch BBK St. Pölten Steuerreform 2015/2016
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- Pia Franke
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1 Kammerstammtisch BBK St. Pölten Steuerreform 2015/2016 Mag. Roman Prein Dezember 2015
2 Steuerreform 2015 Es gibt keine neuen Steuern insbes. keine Vermögens(substanz)steuern Erbschaftsteuern Schenkungssteuern (aber Steuererhöhungen) Mag. Prein/Folie 2
3 Steueraufkommen (Quelle BMF) Mag. Prein/ Folie 3
4 Abgabenleistungen der Land- und Forstwirtschaft Abgabenbezeichnung in Mio. Euro (zuletzt verlautbart) Einkommensteuer 38,1 Umsatzsteuer (Pauschalierung) Abgabe von luf Betrieben 20,3 Beiträge von luf Betrieben/Familienbeihilfe 6,3 Grundsteuer A 25,8 Mag. Prein/Folie 5
5 Entlastungsmaßnahmen 5 Mrd. Entlastung (davon 4,5 Mrd. Einkommensteuertarif) im Durchschnitt über jährlich pro Steuerzahler Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Kleinstverdiener, Selbstständige, Landwirte sowie Pensionisten (Rückerstattung auf Antrag) Jede Familie profitiert durch die Verdopplung des Kinderfreibetrages auf 440 Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (von 345 auf 400 ) Sozialversicherung Entlastung von Selbständigen ohne Einkommensteuerpflicht Mitarbeiterbeteiligung von auf Mag. Prein/Folie 6
6 Jeder Einkommen- oder Lohnsteuerzahler profitiert über Steuertarif aktuell Tarifstufe bis Steuersatz % ,50 % ,21 % % über Steuertarif NEU Tarifstufe bis Steuer -satz % % % % % Mio 50 % 1 Mio 55 % befristet Mag. Prein/Folie 6
7 Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen Grunderwerbsteuer ImmoESt von 25 auf 30 %, kein Inflationsabschlag mehr KESt auf Dividenden von 25 auf 27,5 % Topfsonderausgaben (Wohnraum, Lebensversicherungen) AfA Betriebsgebäude einheitlich 2,5 % Dienstautos (Sachbezug gs 2% pm ab 120 g CO2/km, Elektromotoren steuerfrei) Ao Anhebung der SV-Höchstbeitragsgrundlage um 90 im Jahr 2016 Mag. Prein/Folie 7
8 Gegenfinanzierung Steuer- und Sozialbetrug / Bezug von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen (1,9 Mrd. ) Einsparungen bei Förderung und Verwaltung (1,1 Mrd. ) Leistungsgerechtes, modernes und transparentes Steuerrecht (900 Mio. ) Selbstfinanzierung durch Wachstum (850 Mio. ) Mag. Prein/Folie 8
9 Grunderwerbsteuer neu GrESt - zuletzt geändert per 1. Juni 2014 GrESt für Land- und Forstwirtschaft ab 2016 (unverändert) 2 % vom (neuen) Einheitswert im erweiterten Familienkreis ( 26a GGG) bei entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen Mag. Prein/Folie 9
10 Grunderwerbsteuer BMG Außerhalb des luf Vermögens od. außerhalb des Familienverbandes (auch luf Vermögen) außerhalb der LuF, insbes. Häuser (zb auch Wohntrakt des Bauernhofes) Wohnungen Baugrund Gewerbebetriebe Bemessungsgrundlage Grundstückswert - auch innerhalb der Familie! (Freibetrag für altersbedingte unentgeltliche Betriebsübergaben wird von auf erhöht.) Verordnung zur Ermittlung des Grundstückswertes ist abzuwarten!! Mag. Prein/Folie 10
11 Grunderwerbsteuer Tarif Vorgesehen sind drei Erwerbsarten: - unentgeltlich, wenn Gegenleistung nicht mehr als 30%, - teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30%, aber nicht mehr als 70%, - entgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 70% des Grundstückswertes beträgt Mag. Prein/Folie 11
12 Grunderwerbsteuer Tarif bei unentgeltlichen Übertragungen beträgt der Steuersatz bis zu einem Wert von Euro 0,5 %, bis Euro 2 %, darüber 3,5 % Bei Betriebsübertragungen jedoch max. 0,5% des Grundstückswertes! zb Wohnhaus EW, Verkehrswert GreSt % von = GreSt ,5 % von = Mag. Prein/Folie 12
13 Grunderwerbsteuer Tarif bei teilentgeltlichen Übertragungen beträgt der Steuersatz für den unentgeltlichen Teil bis zu einem Wert von Euro 0,5 %, bis Euro 2 %, darüber 3,5 % Für den entgeltlichen Teil: 3,5% Bei entgeltlichen Übertragungen beträgt der Steuersatz 3,5% des Grundstückswertes Mag. Prein/Folien 13
14 Umsatzsteuer - Regelbesteuerung bei buchführungspflichtigen und regelbesteuerten Betrieben ist die Umsatzsteuer ein Durchläufer (Letztverbrauchersteuer) bedeutsam, insbes. wenn höherer Steuersatz marktbedingt nicht (1:1) an Konsumenten (zb Direktvermarktung) weitergegeben werden kann Mag. Prein/Folie 14
15 Neue Umsatzsteuersätze Anhebung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% (bringt laut BMF 250 Mio. Mehreinnahmen). Bereich Ermäßigter Steuersatz bisher neu Höheres Aufkommen in Mio. Euro Beherbergung (ab ) 10 % 13 % 105 Mio. Lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen 10 % 13 % 60 Mio. Kulturelle Dienstleistungen 10 % 13 % 15 Mio. Futtermittel 10 % 13 % 15 Mio. Holz 10 % 13 % 15 Mio. Jugendbetreuung 10 % 13 % 15 Mio. Luftverkehr 10 % 13 % 15 Mio. Bäder etc 10 % 13 % 3 Mio. Museen, Tiergärten 10 % 13 % 3 Mio. Filmvorführung 10 % 13 % 3 Mio. Ab-Hof Wein 12 % 13 % - Mag. Prein/Folie 16
16 Steuerreform 2015/2016 Umsatzsteuer 13% Neuer ermäßigter Steuersatz von 13% ab insb. für: lebende Tiere (Rinder, Schweine, Ziegen, Hausgeflügel, Esel, zum Schlachten bestimmte Pferde) Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und - wurzeln andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Bindeoder Zierzwecken, frisch Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Bindeoder Zierzwecken, frisch Mag. Prein/Folie 16
17 Steuerreform 2015/2016 Umsatzsteuer 13% Samen von Zuckerrüben, Luzernen, Klee, Schwingel, Wiesenrispengras, Weidelgras und andere Futterpflanzen, Samen von Gemüse Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter (Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen usw. Kleie und andere Rückstände von Getreide oder Hülsenfrüchten, Rückstände aus der Stärkegewinnung, Ölkuchen, Weintrub, pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, Hunde- und Katzenfutter) Mag. Prein/Folie 17
18 Steuerreform 2015/2016 Umsatzsteuer 13% Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst die Aufzucht, das Mästen und Halten von Tieren (siehe obige Liste), sowie die Anzucht von Pflanzen die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht oder der künstlichen Tierbesamung von Tieren dienen (siehe obige Liste) die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (gilt ab ) Wein, Obstwein, Met aus Rohstoffen der eigenen LW (ohne Ausschank) Mag. Prein/Folie 18
19 Steuerreform 2015/2016 Umsatzsteuer 10% Weiterhin 10% Steuersatz bei Regelbesteuerung für: Fleisch, Fische, Milch und Milcherzeugnisse, natürlicher Honig, Gemüse, Früchte, Gewürze, Getreide, Mais (auch zur Aussaat), Mehl, Hopfen, genießbare pflanzliche Öle, Backwaren, Hülsenfrüchte, Nüsse, Die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, wenn dieses zusammen mit der Beherbergung angeboten wird (zb Urlaub am Bauernhof) Mag. Prein/Folie 19
20 USt-Pauschalierung LuF bis Umsatz und EW kein Vorsteuerabzug für Betriebsausgaben, aber auch keine USt- Zahllast für Betriebseinnahmen (außer best. Getränke) Recht zum Ausweis von 12 % gegenüber Unternehmern (10 % gegenüber Nichtunternehmern) Mag. Prein/Folie 20
21 Umsatzsteuerpauschalierung Ausgaben 20 %, 12 %, 10 %, 0 % USt Dünger, Pflanzenschutz, Diesel, Maschinenreparaturen, Saatgut, Futtermittel, Jungvieh, Sozialversicherung, Pacht, Schuldzinsen,... = Einnahmen 12 % USt (10 %, 20 %) Getreide, Mais, Vieh, Milch, Eier, Holz, Obst, Wein, Gemüse, Nebentätigkeiten Unterkompensation Mio., Mio., Mio. Mag. Prein/Folie 22
22 Umsatzsteuer Mehrkosten bei USt. Pauschalierung Ausgaben für best. Saat- und Pflanzgut Futtermittel Jungvieh (Ferkel, Kälber, ) Zur Abdeckung der Mehrkosten Erhöhung von 12% auf 13 % Durchschnittsteuersatz bei Verkauf an Unternehmer und Produkten mit 13% USt Mag. Prein/Folie 22
23 Steuerreform 2015/ Einzelaufzeichnungspflicht laufende Erfassung der Geschäftsvorfälle (täglich einzeln festhalten und aufzeichnen) Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Beleg im Sinne der Belegerteilungspflicht mittels Registrierkasse Mag. Prein/Folie 23
24 Vollpauschalierte Landwirte und flächenpauschalierte Gärtner (Urproduktion) ohne USt Aufzeichnungspflicht keine Registrierkassenpflicht keine Einzelaufzeichnungspflicht keine Belegerteilungspflicht jedoch Rechnungslegungspflicht gem. 11 UStG Mag. Prein/Folie 24
25 Steuerreform 2015/ Belegerteilungspflicht Barumsätze Gegenleistung (Entgelt) erfolgt durch Barzahlung Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder ähnliche elektronische Zahlungsformen Barschecks Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen für Kunden besteht Belegannahmepflicht Aufbewahrungspflicht der Durch- oder Zweitschrift (7 Jahre) Möglichkeit der Umstellung auf Überweisung, E-Banking prüfen! Mag. Prein/Folie 25
26 Steuerreform 2015/ Belegerteilungspflicht bei Bargeschäften Pflicht trifft (grundsätzlich) jeden Unternehmer keine Bagatellgrenze Notwendiger Beleginhalt: Eindeutige Bezeichnung des Unternehmers fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass Waren und Dienstleistungen identifiziert werden können (zb. Schnittblumen, Topfblumen, Gehölz, Äpfel, Birne, Strudel, Betrag der Barzahlung Mag. Prein/Folie 26
27 Steuerreform 2015/ Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer: ab einem Jahresumsatz von je Betrieb (ohne USt) wenn die Barumsätze dieses Betriebes im Jahr überschreiten Manipulationsschutz mittels technischer Sicherheitseinrichtung gilt ab Registrierung der Registrierkasse im FinanzOnline ab möglich, ab verpflichtend Mag. Prein/Folie 27
28 Steuerreform 2015/ Registrierkassenpflicht Beginn der Registrierkassenpflicht im 4. Monat nach Überschreiten der Umsatzgrenzen hängt vom USt-Voranmeldungszeitraum ab grundsätzlich ab Ende der Registrierkassenpflicht bei Unterschreiten der Umsatzgrenze in einem Folgejahr, wenn absehbar ist, dass die Grenze auch künftig nicht überschritten wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres Mag. Prein/Folie 28
29 Steuerreform 2015/ Registrierkassenpflicht Ausnahmen von Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht: Kalte-Hände Regelung: Umsätze die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten Jahresumsatzgrenze (laut BMF für Gesamtbetrieb!) Kassasturz zulässig bei Umsätzen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften für kleine Vereinsfeste Mag. Prein/Folie 29
30 Steuerreform 2015/ Registrierkassenpflicht Ausnahmen von Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht: Automatenumsätze Bis 20 Gegenwert je Einzelumsatz Erfassung der verkauften Waren alle 6 Wochen Mind. 1x im Monat Kassenentleerung und Aufzeichnung notwendig ähnlich für Selbstbedienungsumsätze selber Blumen pflücken/schneiden selber pflücken von Obst (bspw. Erdbeeren) und Gemüse (bspw. Kürbisse) Selbstbedienung von einem offenen Stand gegen Einwurf in eine Box Mag. Prein/Folie 30
31 Steuerreform 2015/ Registrierkassenpflicht Sonderregelung für mobile Gruppen : = Erbringung der Lieferung oder Leistung außerhalb einer Betriebsstätte Notwendigkeit einer Belegausstellung an den Kunden Durch- oder Zweitschrift ist anzufertigen Umsätze sind nach Rückkehr ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse zu erfassen beim Kauf einer Registrierkasse zu beachten: Garantie für Umrüstbarkeit zum einholen Mag. Prein/Folie 31
32 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Prein/Folie 32
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