Tarif Ab 1 Mio. 55% Steuersatz befristet bis 2020?!

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1 Änderungen EStG

2 Tarif 2016 Steuertarif Aktuell Tarifstufe über bis Steuersatz ,00% ,50% ,21% ,00% Steuertarif Neu Tarifstufe Anzahl Personen über bis Steuersatz je Stufe ,00% 2,6 Mio ,00% 1,4 Mio ,00% 1,8 Mio ,00% 1,0 Mio ,00% 0,2 Mio ,00% 0,1 Mio. Gesamt 7,0 Mio. Ab 1 Mio. 55% Steuersatz befristet bis 2020?! Schebesta Helmut

3 Befreiungen Z 21: Mitarbeiterrabatte Ziel: Vereinheitlichung für alle Berufsgruppen Allen AN bzw. bestimmten Grupppen Steuerfrei bis max. 20% Wenn über 20%: max pro Jahr Auch für USt. (Normalwert) Bemessung: 15 (Sachbezug) Endpreis für fremde Letztverbraucher Schebesta Helmut

4 Sachbezug Abs. 2: VO-Ermächtigung Sachbezugswerte VO Änderung Dienstautos Anhebung Sachbezug auf 2% Ausnahmen: Ökologisierung CO2-Ausstoß bis 130g/km 1,5%» Jährlich abfallen bis 2020 Elektromotor: kein Sachbezug» Zudem: VSt-Abzug Schebesta Helmut

5 4 EStG 4 Abs. 3: Verlustvortrag unbegrenzt 18 Abs. 7 Bildungs-Freibetrag/-Prämien Abschaffung Erhöhung Forschungsprämie Von 10% auf 12% Unfried Michael

6 Gebäude - AfA 8 betrieblicher Bereich Einheitlicher Satz: 2,5% Für EStG neu Vermietung zu Wohnzwecken: 1,5% Wie Private Generell: Instandsetzungsaufwendungen: 15 Jahre V&V: Instandhaltungen: wahlweise 15 Jahre BE: Grundanteil von 20% auf 40% RV: VO-Ermächtigung Holzinger Anna

7 Topf-Sonderausgaben Derzeit: Komplexe Regelung Erhöhungen, ¼, Verschleifung Laufen aus Bestehende Topf-SA: noch 5 Jahre Freiwillige Versicherungen:» Vertrag vor abgeschlossen Wohnraumschaffung/-sanierung» 1. Spatenstich oder Vertrag vor Unfried Michael

8 Sonderausgaben - Datenübermittlung Folgende Sonderausgaben: Kirchenbeitrag Spenden Freiwillige Weiterversicherung Leistender: Vor- und Zuname, Geburtsdatum Empfänger: Übermittlung Beträge an Finanz Automatisch AN-Veranlagung Unfried Michael

9 Kapitalvermögen KESt 27,5% Alle Kapitalprodukte Wie Dividenden, Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen Nicht Sparbücher, Einlagen, Konten GmbH-Gesamtsteuerbelastung 45,62% statt wie bisher 43,75% Unfried Michael

10 ImmoESt ImmoESt Anhebung auf 30% Verbreiterung BMGI Inflationsabschlag entfällt Für sg. Altgrundstücke (angeschafft vor ) beträgt nunmehr die pauschale Steuer 4,2% anstatt 3,5% Bzw. für umgewidmete Grundstücke 18% anstatt 15% (Umwidmung nach ) Holzinger Anna

11 USt Ermäßigte Sätze Empfehlungen EU,OECD usw. Erhöhung auf 13% Beherbergung Ab ausgeführt und Buchung + Anzahlung nicht vor Sonderregelung Frühstück/Halbpension: 10% Saatgut, Pflanzen usw. Kultur, Museen, Filmvorführung Inkrafttreten wie bei Beherbergung Schwimmbäder & Thermalbehandlungen Wein ab Hof Zudem: Eintritt Sportveranstaltungen Nicht zb.: Lebensmittel, Mieten, Arznei, Restaurants Unfried Michael

12 BAO Registrierkassen: Aufkommen 900 Mio. (siehe Steuerreform-Kommi) Neue technische Lösungen: Sicherheitslösung Viele andere Länder auch ZB.: Belgien, Schweden, Italien, Slowakei, Tschechien Vergleich: Kanada Provinz Quebec Voraussetzung - 131b BAO Überwiegend Barumsätze Ausnahmen: Umsatz bis Pflicht ab drittfolgenden Monat ab Überschreiten Kalte Hände : bis ; kleine Vereinsfeste Unfried Michael

13 BAO Belegerteilungspflicht Für jeden, außer unzumutbar (zb.: kalte Hände ) Kunde: Entgegennahme + außerhalb Geschäftsräumlichkeiten Inkrafttreten Sicherheitslösung: Anschaffung neuer Registrierkasse Keine Umrüstung möglich Vorzeitige AfA Anschaffungsprämie: 200 bzw. 30 bei Kassensystem Unfried Michael

14 Einschaurecht zb im Rahmen der Betriebsprüfung Ablauf: 1) Abfrage in zentralem Kontoregister Wenn zweckmäßig und angemessen 2) Nachfrage bei Steuerpflichtigem Möglichkeit zur Selbstanzeige grdsgewahrt (außer Abfrage bereits Verfolgungshandlung) 3) Möglichkeit der Kontenöffnung wenn erforderlich, geeignet und verhältnismäßig Holzinger Anna & Schebesta Helmut

15 Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer NEU

16 Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb Möglichkeiten der Ermittlung des Grundstückswertes: 1) Summe aus hochgerechnetem (anteiligen) dreifachen Bodenwert plus (anteiliger) Gebäudewert Die Hochrechnungsfaktoren und die Ermittlung des Gebäudewertes werden in der VO näher geregelt 2) Wert, der von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleitet wird VO kann bestimmen, welcher Immobilienpreisspiegel anzuwenden und wie hoch ein vorzunehmender Abschlag ist. Nachweis des geringeren gemeinen Wertes ist zulässig Wenn Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen Vermutung der Richtigkeit Holzinger Anna

17 Tarif Unentgeltlich/entgeltlich/teilentgeltlich: Unentgeltlich: Gegenleistung 30% des Grundstückswertes Entgeltlich: Gegenleistung > 70% des Grundstückswertes Teilentgeltlich: Gegenleistung > 30% und 70 %des Grundstückswertes Was ist jedenfalls unentgeltlich? Erwerb von Todes wegen Erwerb unter Lebenden durch Familienverband isd 26a GGG Gegenleistung vorhanden, aber nicht ermittelbar: Erwerbsvorgang ist zu 50% entgeltlich, zu 50% unentgeltlich Bemessungsgrundlage: Grundstückswert Holzinger Anna

18 Tarif Stufentarif für unentgeltlichen Teil: Für die ersten ,5% Für die nächsten ,0% Darüber hinaus 3,5% Jeweils vom Grundstückswert Normalsteuersatz für den entgeltlichen Teil: 3,5% von der Gegenleistung Holzinger Anna

19 Tarif Zusammenrechnung: Erwerbe/Erwerbsteile zwischen denselben Personen, wenn Besteuerung nach dem Stufentarif erfolgt nur in eine Richtung Erwerb einer wirtschaftlichen Einheit durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge Jeweils innerhalb von fünf Jahren Frühere Erwerbe sind mit ihrem früheren Wert anzusetzen Maßgeblicher Zeitpunkt: Entstehen der Steuerschuld Angabe von Sozialversicherungsnummer oder Steuernummer in Abgabenerklärung oder Anmeldung Parteienvertreter und FAGVG kann abfragen Holzinger Anna

20 Begünstigte Übergaben gewerblicher/selbstständiger Betriebe Begünstigt: Unentgeltlicher Erwerb Übertragungen im Familienverband sind immer unentgeltlich Übrige Begünstigungsvoraussetzungen unverändert Betriebsfreibetrag: Erhöhung von auf Beispiel unentgeltliche Übergabe: Betriebsgrundstück mit GW von 2 Mio. wird begünstigt übertragen Bemessungsgrundlage: 2 Mio. minus = 1,1 Mio. Holzinger Anna & Schebesta Helmut

21 Begünstigte Übergaben gewerblicher/selbstständiger Betriebe Tarif: Unentgeltlicher Erwerb/Erwerbsteil: Stufentarif Deckelung in Höhe von 0,5% (ohne Berücksichtigung des BFB) Bis ist Stufentarif günstiger, darüber hinaus die 0,5% Deckelung Fortsetzung Beispiel 1 unentgeltliche Übergabe: Stufentarif: 0,5% von % von ,5% von = Deckelung geht vor! 0,5% von 2 Mio. = Holzinger Anna & Schebesta Helmut

22 Die sh-todo-checkliste Die geplanteveräußerung eines Grundstückes/einer Immobilie, die NICHT als Hauptwohnsitz dient, noch im Jahr 2015 durchführen. wegen: Erhöhung der Immobilienertragsteuer (+ 5 %) GmbH mit Gewinnvorträgen: Gewinnausschüttung (Beschluss) noch im Jahr wegen: Erhöhung der Kapitalertragsteuer (+ 2,5 %) Bei geplanten unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Betrieben noch zuwarten. wegen: VO zur Ermittlung des GW kommt in Kürze Registrierkasse Erstanschaffung bzw. Umrüstung Abwarten, bis feststeht, welches Sicherheitssystem zulässig ist! BSO GmbH wird sh-kunden unmittelbar danach informieren Holzinger Anna & Schebesta Helmut

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