Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen
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- Stephan Ritter
- vor 8 Jahren
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1 Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 bis beantragen (5-Jahresfrist) Werbungskosten und Sonderausgaben bis Jahresende bezahlen! Rückzahlungsantrag von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2010 bis (5-Jahresfrist); falls Veranlagung nicht möglich Werbungskosten (zb Fortbildungskosten, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen bis zum bezahlt werden, um 2015 noch steuerwirksam zu sein: Kirchenbeitrag bis 400,00 absetzbar Freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen: Bei Vertragsabschluss bis sind Prämien ab 2016 bis 2020 noch als Sonderausgaben absetzbar. Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung: Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Ausgaben als Sonderausgaben ab 2016 bis 2020 ist der Beginn der tatsächlichen Bauführung oder Sanierung vor bzw des Abschlusses des der Zahlung zugrundeliegenden Vertrages vor Spenden für bestimmte begünstigte Organisationen (zb Universitäten, Bundesdenkmalamt), für mildtätige Zwecke, Entwicklungsförderung und Hilfestellung in Katastrophenfällen, Tierheime, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände und Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen ihv 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte 2015 absetzbar: Begünstigte Spendenempfänger siehe BMF-Liste, Beleg über Spendenzahlung erforderlich! Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten mit Steuer- Checkliste Steuertipps zum Jahresende
2 erklärung: bis zu 2.300,00 /Kind bis zum 10. Lebensjahr; Betreuung in einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (zb Kindergärten, Kindertagesheime) oder durch pädagogisch qualifizierte Personen; belegmäßiger Nachweis der Aufwendungen. Nachkauf von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung können voll steuermindernd geltend gemacht werden. Geltendmachung des Kinderfreibetrages mit Steuererklärung: 220,00 /Kind bei Beantragung durch einen Elternteil, je 132,00 /Kind bei Beantragung durch beide Elternteile Geltendmachung von Absetzbeträgen (Alleinerzieher- /Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: 4,25 % Prämie (maximal 108,85 ) Bausparen: Prämie in 2015 maximal 18,00 bei einem Einzahlungsbetrag von 1.200,00 Sozialversicherung (bei Mehrfachversicherung und Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage): Antragstellung auf Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen des Jahres 2012, die auf einen Überschreitungsbetrag entfallen, bis ; die Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen kann ohne zeitliche Befristung beantragt werden. Überprüfung der im letzten Jahr durchgeführten Schenkungen im Hinblick auf die Einhaltung der Meldeverpflichtungen - uu strafbefreiende Selbstanzeige innerhalb von 15 Monaten ab Schenkung Bei Vermietungen: Ab 2016 Verlängerung der (zwingenden) Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen für Wohngebäude von 10 auf 15 Jahre (gilt auch für Instandsetzungsaufwendungen vor 2016) Ab 2016 Verlängerung der (freiwilligen) Verteilung von Instandhaltungsaufwendungen von 10 auf 15 Jahre (unverändertes Fortlaufen bisheriger Zehntelverteilung) Zur Unterscheidung, ob die Zehntelverteilung ab 2016 weiterläuft oder eine zwingende Verteilung auf 15 Jahre, ist für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die bis 2015 angefallen sind, eine Differenzierung vorzunehmen. Liegenschaftsschenkungen noch in 2015 durchführen? Bei Schenkungen von Liegenschaften: Ab ist als Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage der sogenannte Grundstückswert heranzuziehen (in 2015 kommt idr der dreifache Einheitswert bzw max. 30 % des nachgewiesenen gemeinen Wertes zur Anwendung) und es wurde der GrESt-Tarif neu gestaltet (Stufentarif); außerdem wird eine Zusammenrechnung Checkliste Steuertipps zum Jahresende
3 Umgehend geplante Immobilienverkäufe sollten aufgrund der Steuererhöhungen ab 2016 noch bis durchgeführt werden! über einen 5-Jahres-Zeitraum bei Erwerben zwischen denselben Personen eingeführt. Ob zur Vermeidung einer uu höheren Grunderwerbsteuerbelastung eine geplante Liegenschaftsschenkung im Familienverband noch in 2015 durchgeführt werden soll, bedarf einer individuellen Vergleichsrechnung. Immobilienertragsbesteuerung bei Grundstücksverkäufen in 2015/2016: Besteuerung von Grundstücksveräußerungen bis : o Bei Altgrundstücken: 25 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes oder Pauschalbesteuerung ihv 3,5 % des Veräußerungserlöses bei am nicht steuerverfangenen Grundstücken bzw 15 % des Veräußerungserlöses bei nach dem umgewidmeten Grundstücken o Ansonsten: 25 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes o Inflationsabschlag unter bestimmten Voraussetzungen Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab : o Bei Altgrundstücken: 30 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes oder Pauschalbesteuerung ihv 4,2 % des Veräußerungserlöses bei am nicht steuerverfangenen Grundstücken bzw 18 % des Veräußerungserlöses bei nach dem umgewidmeten Grundstücken o Ansonsten: 30 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes o Entfall des Inflationsabschlages Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes von 25 % auf 30 % und des Entfalls des Inflationsabschlages für Veräußerungen ab sollte überprüft werden, ob nicht umgehend geplante Veräußerungen noch bis durchgeführt werden. Nicht maßgebend ist der Zufluss des Veräußerungserlöses, sondern der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (zb Kaufvertrag). Befreiungsbestimmungen prüfen Grundsätzlich Endbesteuerung durch Abfuhr der Immobilienertragsteuer, auf Antrag Veranlagung durch Erklärung der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung 2015 (zb zur Geltendmachung eines Verlustausgleiches), Veranlagungspflicht bei fehlerhafter Berechnung der Immobilienertragsteuer Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten Grundstücksveräußerungen Checkliste Steuertipps zum Jahresende
4 Bei Vorliegen eines Verlustes aus privaten Grundstücksveräußerungen in 2015 und geplanten Grundstücksveräußerungen mit Gewinn in 2016: Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung Vorziehen der für 2016 geplanten Veräußerung in 2015 prüfen. Bei niedrigen Einkünften: Regelbesteuerungsoption (Beantragung der Anwendung des allgemeinen Einkommensteuertarifes) prüfen Bei betrieblichen Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen: Sonderregelungen beachten Im Hinblick auf eine zukünftige Veräußerung Aufbewahrung sämtlicher Belege izm der Anschaffung von Grundstücken/Gebäuden sowie der Herstellung und oder Instandsetzung von Gebäuden (zb Kaufvertrag, Anwalts- und Notarkosten, Baurechnungen etc, auch bei privaten Grundstücken/Gebäuden): Falls weder die Pauschalbesteuerung noch eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, sind bei der Veräußerungsgewinnermittlung die nachweisbaren Anschaffungsbzw Herstellungskosten als Absetzposten zu berücksichtigen. Wertpapierveranlagung im Privatvermögen: Ab Erhöhung der KESt auf 27,5 % für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, ausgenommen Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (weiterhin 25 % für Zinsen von Sparbüchern, Bankkonten) Geplante Wertpapierverkäufe des Neubestandes, Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Gewinnausschüttungen und Zuwendungen von Privatstiftungen: Vorziehen des Zuflusses in 2015 prüfen Weiterhin Beachtung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Wertpapieren des Altbestandes und des Neubestandes Getrennte Depotführung für Wertpapiere des Alt- und des Neubestandes Bei Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken: Zur zukünftigen Verlustverrechnung durch die Bank Zusammenlegung der Depots bei einer Bank Bei realisierten Gewinnen/Verlusten aus Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds-Anteile, Verluste), die ab erworben wurden ( Neubestand ): Realisierung von Gewinnen/Verlusten bis zum Verlustausgleich durch Verkauf von Wertpapieren des Neubestandes Bei Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken und in 2015 realisierten Verlusten auf einzelnen Depots: Gesamtverlustverrechnung im Wege der Einkommensteuerveranlagung (nach Vorliegen der Bescheinigung Checkliste Steuertipps zum Jahresende
5 der Banken Aufnahme in die Einkommensteuererklärung 2015) Bei Gemeinschaftsdepots (mehrere Depotinhaber) und allein gehaltenen Wertpapierdepots: Da bei Gemeinschaftsdepots der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, ist eine Aufteilung des Gemeinschaftsdepots auf Einzelinhaber-Depots zu prüfen (etwaige Schenkungsmeldepflicht beachten) Bei Schenkung eines Wertpapierdepots: Zur Vermeidung eines KESt-Abzuges Nachweis der Schenkung bei Bank vorlegen (zb Schenkungsmeldung) Bei ausländischen Wertpapieren: Quellensteuer- Rückerstattungsanträge im Ausland (Fristen beachten!) Überprüfung, ob Kapitalerträge aus Schweizer und liechtensteinischen Konten/Depots korrekt besteuert wurden: Bei Kapitalzuflüssen von mindestens ,00 aus der Schweiz im Zeitraum bzw aus Liechtenstein im Zeitraum auf Konten und Depots natürlicher Personen kann bei unwiderruflicher Mitteilung an das meldepflichtige Kreditinstitut bis eine Nachversteuerung per anonymer Einmalzahlung erfolgen. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung an das Kreditinstitut, ist das Kreditinstitut zur Meldung verpflichtet (Details siehe Estate Planning Newsletter 07/2015). Checkliste Steuertipps zum Jahresende
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