Erwerbskombination in Österreich aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht

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1 Erwerbskombination in Österreich aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht Leopold KIRNER Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Marxergasse 2, A-1030 Wien Erwerbskombination in Österreich Stand und Umsetzung, Wien am 29. Juni 2011

2 Inhalte der Präsentation Relevanz der Diversifizierung in land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Österreich Steuerrechtliche Aspekte der Diversifizierung in Österreich Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Diversifizierung in Österreich

3 Relevanz der Diversifizierung in landw. Unternehmen in Österreich

4 Das landwirtschaftliche Familienunternehmen in Österreich (Ergebnisse für Futterbaubetriebe mit Milch 2009) Landwirtschaftlicher Betrieb Öffentliche Gelder Einkünfte LW+FW AfA Ertrag vom Markt Aufwand ohne AfA

5 Das landwirtschaftliche Familienunternehmen in Österreich (Ergebnisse für Futterbaubetriebe mit Milch 2009) Landwirtschaftlicher Betrieb Öffentliche Gelder Einkünfte LW+FW Unternehmerhaushalt AfA Ertrag vom Markt Aufwand ohne AfA Außerbetr. Einkünfte Einkünfte LW+FW EK-Bildung SVB Sozialtransfers Privatverbrauch

6 Euro je Betrieb Prozent Höhe und Relevanz der Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft (nach LBG 2009) Einkünfte LW+FW in % des Gesamteinkommens Einkünfte aus LW+FW je Betrieb ( )

7 Relevanz der außerbetrieblichen Einkünfte (nach LBG )

8 Relevanz der außerbetrieblichen Einkünfte nach Betriebstypen (Schnitt der Jahre 2008/09)

9 Zusammensetzung des Ertrags im Rahmen des Testbetriebsnetzes Bodennutzung Tierhaltung Forstwirtschaft Sonstige Erträge Dienstleistungen Direktvermarktung, Heuriger UaB, landw. Nebenbetrieb. Öffentliche Gelder Erhaltene Umsatzsteuer

10 Zusammensetzung des Ertrags im Jahr 2009 alle Betriebe (n=2.222) Bodennutzung 17,3 % Tierhaltung 36,4 % Forstwirtschaft 5,4 % Sonstige Erträge 10,0 % dar. Diversifizierung 7,2 % Öffentliche Gelder 22,9 % Erhaltene Umsatzsteuer 8,0 %

11 Zusammensetzung des Ertrags nach Betriebstypen (nach LBG 2009)

12 Zusammensetzung des Ertrags je nach Art der Diversifizierung in Euro (nach LBG 2009)

13 Art der Diversifizierung in Prozent des Ertrags (nach LBG 2009)

14 Relevanz von Dienstleistungen (eigene Auswertung nach LBG 2009) Alle Betriebe Repräsentieren Betriebe (100 %) Euro 3,1 % des Ertrags Nur Betriebe mit Dienstleistungen Repräsentieren Betriebe (60,1 %) Euro 4,4 % des Ertrags

15 Relevanz der Direktvermarktung inkl. Heuriger (eigene Auswertung nach LBG 2009) Alle Betriebe Repräsentieren Betriebe (100 %) Euro 1,8 % des Ertrags Nur Betriebe mit Direktvermarktung inkl. Heuriger Repräsentieren Betriebe (20,8 %) Euro 8,8 % des Ertrags

16 Relevanz von Urlaub am Bauernhof - ohne lw. Nebenbetrieb (eigene Auswertung nach LBG 2009) Alle Betriebe Repräsentieren Betriebe (100 %) Euro 1,5 % des Ertrags Nur Betriebe mit Direktvermarktung inkl. Heuriger Repräsentieren Betriebe (10,9 %) Euro 14,0 % des Ertrags

17 Zwischenfazit Die Diversifizierung nahm im Durchschnitt aller Betriebe einen Anteil von rund sieben Prozent des Ertrages in 2009 ein (knapp Euro). Die Relevanz der Diversifizierung schwankte nur geringfügig zwischen den Betriebstypen (etwas größere Anteile bei Biobetrieben und Bergbauernbetrieben). 60 Prozent der Betriebe erwirtschafteten Erträge aus Dienstleistungen. Rund ein Fünftel der Betriebe waren in der Direktvermarktung inkl. Heuriger aktiv und erwirtschafteten daraus im Schnitt knapp Euro (knapp neun Prozent des Ertrags). Etwa jeder Zehnte bot Urlaub am Bauernhof an, im Schnitt wurden daraus fast Euro an Erträgen erwirtschaftet (14 Prozent des Ertrags) Spezialisierung in der Diversifizierung: Urlaub am Bauernhof > Direktvermarktung inkl. Heuriger > Dienstleistungen.

18 Einkommenssteuerrechtliche Aspekte der Diversifizierung in Österreich

19 Gewinnermittlungsarten in der Land- und Forstwirtschaft Vollpauschalierung Bis zu einem bestimmten Einheitswert (in Zukunft ). Einheitswert mal Durchschnittsatz (39 % in der Land- und Forstwirtschaft). Einrechnung von gewinnmindernden und erhöhenden Beträgen Teilpauschalierung Ab einem bestimmten Einheitswert verpflichtend Einnahmenrechnung mit pauschalen Betriebsausgaben (70 %) Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) Doppelte Buchhaltung Verpflichtend ab einem bestimmten Einheitswert bzw. Umsatz

20 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb im Rahmen der Einkommensteuer Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb = Nebentätigkeiten, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehen. Maximale Einnahmen aus der Nebentätigkeit, bisher (bei Be- und Verarbeitung, Mostschank) Land- und forstwirtschaftliche Grundfläche mind. 5 ha Weinbaufläche bzw. Gartenbaufläche mind. 1 ha

21 Dienstleistungen Dienstleistungen gegenüber LandwirtInnen In der Regel Verrechnung über Maschinenselbstkosten auf Basis von ÖKL-Werten. Dienstleistungen gegenüber NichtlandwirtInnen Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten gegenüber NichtlandwirtInnen Aufzeichnung der Einnahmen Gewinn: 50 % der Einnahmen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es können tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

22 Bäuerliche Direktvermarktung In Grenze der Einnahmen einzurechnen (bisher Euro). Aufzeichnung aller Einnahmen aus dem Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten ab dem ersten Euro. Gewinnermittlung: Von den Einnahmen können 70 % pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Einnahmen größer als Einnahmengrenze (bisher Euro) Gewerbliche Direktvermarktung Einnahmen und Ausgaben sind aufzuzeichnen Gewinn zählen nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Einkommen Einnahmen aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten sind von der pauschalen Gewinnermittlung erfasst.

23 Urlaub am Bauernhof Einnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, wenn von der Vermietung nicht mehr als zehn Betten erfasst werden. Appartementvermietung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (ohne Nebenleistungen). Gewinnermittlung Gesonderte Einnahmen-Ausgabenrechnung. Keine Anrechnung auf die (bisherige) Grenze. Pauschaler Abzug von Ausgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen oder tatsächliche Ausgaben.

24 Zum Schluss: Hinweis zum Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungspflicht für Nebentätigkeiten in der Landund Forstwirtschaft Für den Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten Keine SV Pflicht für den Verkauf von Urprodukten Urlaub am Bauernhof Dienstleistungen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die ÖKL-Richtwerte überschritten werden. Berechnung der Beitragsgrundlage 30 % der jährlichen Bruttoeinnahmen Berechnung der SV-Beiträge mit Multiplikation der Prozentsätze für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Vorab Abzug von Freibeträgen möglich

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