BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH

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1 BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Projekt Nr.: Datum: 20. November 2008

2 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Projekt Nr.: Berichtsdatum: 20. November 2008 Auftraggeber: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck Planungsamt Bearbeiter: Dipl.Geogr. Jürgen Roth Dipl. Geogr. Susanne Eberle-Roth Braunstein + Berndt GmbH Etzwiesenberg Backnang Tel.: / Fax: / bbgmbh@soundplan.de

3 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 1 von 30 Inhaltsverzeichnis: 1 EU- Umgebungslärmrichtlinie Kirchheim unter Teck Vorbereitung der Lärmaktionsplanung Lärmkartierung Berechnungsergebnisse Durchgeführte Lärmschutzprogramme Verkehrsplanungen Konzeptionelle Überlegungen Ende 2007 / Anfang Ablauf der Lärmaktionsplanung in Kirchheim unter Teck Erläuterung des Entwurfs des Lärmaktionsplans vor Ortschaftsräten, Technischem Ausschuss und Gemeinderat Bürgerinformationsabend und Auswertung der Bürgerbeteiligung Maßnahmenkonzept Abgrenzung von Maßnahmenbereichen und vorgeschlagene Maßnahmen Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmenvorschläge aus Sicht des Gutachters Beschlussfassung des Gemeinderates am Betroffenenzahlen vor und nach den beschlossenen Maßnahmen Finanzierung der Maßnahmen Anlagen- und Abbildungsverzeichnis Verzeichnis der Tabellen Literatur... 29

4 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 2 von 30 1 EU- Umgebungslärmrichtlinie Lärm ist für viele Menschen eines der vorrangigsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich über 60 % der Menschen durch Lärm, v.a. durch Verkehrslärm belastet. EU-weit hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert oder gemindert werden müssen. Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm innerhalb von Gebäuden wird nicht berücksichtigt. [1] Das Europäische Parlament hat 2002 mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der Bürger zu mindern. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten sollen Lärmaktionspläne erstellt werden mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist. Die Europäische Richtlinie wird über das BImSchG ( 47 a-f) [2] und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) [3] [2] in deutsches Recht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt in zwei Stufen: Ballungsräume > Einwohner (1.Stufe) > Einwohner (2. Stufe) Hauptverkehrsstraßen >6 Mio. Fahrzeuge / Jahr (1.Stufe) >3 Mio. Fahrzeuge / Jahr (2.Stufe) Haupteisenbahnstrecken > Züge / Jahr (1.Stufe) > Züge / Jahr (2. Stufe) Ausarbeiten der Lärmkarten zum 30. Juni Juni Juni Juni Juni Juni 2012 Aufstellen von Lärmaktionsplänen zum 18. Juli Juli Juli Juli Juli Juli 2013 Großflughäfen > Bewegungen / Jahr 30. Juni Juli 2008 In der 1. Stufe werden Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr erfasst und bearbeitet. Nach der Erfassung der Belastungen in kartografischer und tabellarischer Form erfolgt die Lärmaktionsplanung. Die wesentlichen Ziele der Lärmaktionsplanung sind die Formulierungen von kurz- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger, um eine langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung zu errei-

5 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 3 von 30 chen. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden (wobei es keine festgelegte Definition ruhiger Gebieten seitens der Umgebungslärmrichtlinie gibt). Ruhige Gebiete zeichnen sich vor allem durch die Abwesenheit von Lärmquellen aus. Die Lärmaktionsplanungen (LAP) und daraus resultierende Maßnahmen liegen in Baden- Württemberg in der Planungshoheit der Kommunen und sollen für die erste Stufe bis zum 18. Juli 2008 vorliegen. 2 Kirchheim unter Teck Die Stadt Kirchheim unter Teck liegt im Südosten der Region Stuttgart etwa 25 km südöstlich von Stuttgart. Sie ist die viertgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit 1. April 1956 ist Kirchheim unter Teck Große Kreisstadt, mit den Eingemeindungen Jesingen, Ötlingen, Lindorf und Nabern. Die Bundesautobahn A 8 (Stuttgart-München) verläuft durch das Gemarkungsgebiet. Südlich der Autobahn befinden sich die Stadtteile Lindorf und Nabern, nördlich davon die Stadtteile Ötlingen und Jesingen und das Stadtzentrum Kircheim unter Teck. Ferner führt die Bundesstraße 297 (Lorch-Tübingen) von Nord nach Süd durch das Stadtgebiet. Von Ost nach West verläuft die L Besonders an der Autobahn und auch teilweise an der B 297 sind bereits Lärmschutzwände vorhanden. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1, wie sie in Kirchheim unter Teck durchgeführt wird, betrifft ausschließlich die Umgebung der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als Kfz/Tag (6 Mio. Kfz/Jahr). Dementsprechend gibt es Kartierungslücken entlang von Straßen, wenn in Teilabschnitten der Schwellenwert unterschritten wird. Die zuständige Behörde für die Durchführung des Lärmaktionsplans ist das Stadtplanungsamt Kirchheim unter Teck. 3 Vorbereitung der Lärmaktionsplanung 3.1 Lärmkartierung Die Lärmkarten für die erste Stufe wurden 2007 für Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) erstellt. Die Verkehrsdaten basieren auf dem Jahr Die Lärmkarten wurden mit den Berechnungsverfahren der 34. BImschV (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS und Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm VBUS) [4] berechnet. Sie sind im Internet veröffentlicht ( Die Ergebnisse sind nicht direkt vergleichbar mit Berechnungen nach der RLS-90 [5] und der 16. BImSchV.[6]. Ein wesentlicher Unterschied zur RLS-90 [5] ist die Analyse und Aufbereitung der Daten für 3 Zeitbereiche (day, evening, night), statt wie bisher für Tag und Nacht. Aus diesen 3 Zeitbereichen wird ein je nach Tageszeit gewichteter Summenpegel gebildet, der sogenannte L DEN.

6 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 4 von 30 Die Lärmkartierung der LUBW ist teilweise unvollständig und erforderte Nachberechnungen. So wurden z. T. Lärmschutzwände in der Lärmkartierung nicht berücksichtigt: fehlende Lärmschutzwand im Bereich Zementstraße /Wiesenweg fehlende Lärmschutzwand an der A8 südlich des Altvaterweges teilweise fehlende Lärmschutzwand in Höhe Lindorf Die Kartierung der Ortsdurchfahrt Jesingen wurde fälschlicherweise über die Kreuzung Krumme Straße hinaus verlängert. Für die Nachberechnungen wurden die Gebäude- und Einwohnerdaten und das Höhenmodell von der Stadt Kirchheim unter Teck zur Verfügung gestellt. Die Straßen mit den zugehörigen Parametern wie Verkehrsstärken, Verteilung auf die Zeitbereiche tags, abends, nachts, jeweilige Lkw-Anteile, Straßenbreiten etc. wurden von der LUBW bereitgestellt. Die Autobahndaten und die Angaben über entsprechende Lärmschutzeinrichtungen wurden zusätzlich vom Regierungspräsidium angefordert und, falls nötig, ergänzt. Nach der Überarbeitung erfolgten die Nachberechnungen mit dem Programm Sound- PLAN nach den Vorgaben der 34. BImSchV (VBUS, VBEB) [4]. Die Ergebnisse stimmen weitgehend mit den veröffentlichten Ergebnissen der LUBW überein - mit Abweichungen aufgrund der fehlenden Daten der LUBW-Kartierung. 3.2 Berechnungsergebnisse Als Auslöser für die Durchführung der Lärmaktionsplanung können laut Umweltministerium Baden-Württemberg die Überschreitung der Beurteilungspegel L DEN (Tag/Abend/Nacht) 70 db(a) L NIGHT (22-6 Uhr) 60 db(a) gelten. Nach diesen Vorgaben wurde die Lärmproblematik in Kirchheim unter Teck untersucht. Die Lärmkarten (s. Anhang Karte 1 und 2) und ihre Auswertung wurden entsprechend der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie gestaltet. Die Darstellung der Lärmpegel in der Rasterlärmkarte erfolgt jeweils ab 50 db(a) für den 24-Stunden-Zeitraum L DEN und für den 8-Stunden-Zeitraum L NIGHT in 5 db(a)-schritten. Zusätzlich wurden Einzelkarten für das 60 db(a)-kriterium L NIGHT für die betroffenen Bereiche erstellt (Karten im Maßnahmenkonzept). Die Hauptlärmverursacher in Kirchheim unter Teck sind die Autobahn A 8 und die Bundesstraße B 297, wie aus den Lärmbändern in den Lärmkarten (s. Anhang) zu ersehen ist. Außerdem verursacht die L 1200 als Ortsdurchfahrten von Ötlingen und Jesingen im Anliegerbereich hohe Lärmpegel. Innerhalb des Stadtgebiets sind nach dem 60/70 db(a)- Kriterium v.a. Gebäude an der Stuttgarter Straße Gebäude entlang der Jesinger Straße Gebäude entlang der Kirchheimer Straße von Überschreitungen betroffen.

7 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 5 von 30 Daneben gibt es einzelne Gebäude an der Umgehungsstraße und an der Autobahn die über den Grenzwerten liegen (s. Maßnahmenkonzept). Ebenso wurde auf Grundlage der berechneten Ergebnisse eine Flächenstatistik erstellt (nach den Vorgaben der VBEB). Die im Folgenden dargestellte Tabelle findet man auch auf der Rasterlärmkarte L DEN (s. Anlage 1).Die Tabelle zeigt u. a. die Anzahl Personen, die z. B. in einem Lärmpegelbereich zwischen 55 db(a) und 65 db(a) liegen. Die Werte der Einwohner und Wohnungen sind nach Vorgaben der EU auf volle hundert gerundet. Schulen sind ebenfalls in tabellarischer Form dargestellt; Sondergebäude (Krankenhäuser) sind in den genannten Lärnbändern nicht vorhanden. Tabelle 1: EU-Flächenstatistik Stadt Kirchheim unter Teck EU-Flächenstatistik Intervalle Größe (km 2 ) Einwohner Anzahl Wohnungen Anzahl Schulen L DEN L DEN L DEN L DEN > 55 12, > 65 3, > 75 0, In der EU-Gebäudestatistik werden die betroffenen Einwohner in 5 db(a)-intervallen dokumentiert. Tabelle 2: EU-Gebäudestatistik Stadt Kirchheim unter Teck EU-Gebäudestatistik Intervalle Einwohner L DEN L NIGHT > Durchgeführte Lärmschutzprogramme Für die Bereiche der kartierten Strecken wurden bereits folgende Lärmschutzprogramme bzw. - maßnahmen durchgeführt: Dezember 1986 bis September 1988 wurden Lärmschutzmaßnahmen an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (Lärmsanierung) durchgeführt, u.a. wurden

8 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 6 von 30 Lärmschutzfenster vom Bund mit 75% bezuschusst. Die Fördermittel des Bundes betrugen ,27 DM. Beim 6-spurigen Autobahnausbau BAB A8 im Jahr 1990 erfolgte u.a. ein Schallschutzfensterprogramm als Maßnahme des Bundes von 1990 bis Im Bereich Zementstraße / Wiesenweg wurde entlang der B 297 eine Lärmschutz wand erstellt. Bereits vor Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat sich die Stadt Kirchheim unter Teck mit einem Schreiben vom 18. Juni 2007 um eine Temporeduzierung auf 120 km/h auf der A8 bemüht. Das Anliegen wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt (Schreiben des RP Stuttgart ). 3.4 Verkehrsplanungen Bereits geplante Vorhaben der Stadt Kirchheim unter Teck wurden gesichtet und in die Überlegungen miteinbezogen. In Ergänzung zum Verkehrsentwicklungsplan 1998 wurden in den folgenden Jahren zwei Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben: Nordwesttangente Umfahrung Ötlingen (Januar 2000) Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Jesingen (März 2002) In Jesingen wird derzeit ein städtebauliches Sanierungsprogramm durchgeführt. 3.5 Konzeptionelle Überlegungen Ende 2007 / Anfang 2008 In Kirchheim unter Teck gibt es eine Anzahl von Straßen mit einem DTV von knapp unter Kfz/Tag, die erst in der geplanten 2. Stufe der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden. Die bisherige Kartierung kleiner Straßenbruchstücke im Stadtbereich spiegelt deshalb die Lärmsituation nicht flächendeckend wider. Dementsprechend ist zu diesem Zeitpunkt auch die Ausweisung sog. ruhiger Gebiete, wie sie die Lärmaktionsplanung fordert, nicht sinnvoll. In Gesprächen mit der Stadtverwaltung wurden erste Zielüberlegungen (kurzfristige mittelfristige langfristige Ziele) und ein möglicher Maßnahmenkatalog besprochen. Maßnahmenkatalog: Dieser enthielt im Wesentlichen folgende Vorschläge: BAB A8: Temporeduzierung 120 km/h Offenporiger Asphalt. Umgehungsstraße (B 297): Offenporiger Asphalt oder alternativ als kurzfristig umsetzbare Maßnahme eine Temporeduzierung auf 50 km/h umgehende Entschärfung Widerlagergeräusche Prüfung auf weiteren aktiven Lärmschutz

9 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 7 von 30 Stuttgarter Straße, Ötlingen / Kirchheimer Straße, Jesingen: Nachtfahrverbot für Lkws Temporeduzierung auf 30km/h Maßnahmen nicht nur in den Bereichen der kartierten Strecken. Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit von Umfahrungen der Stadtteile Ötlingen und Jesingen. Allgemein: Einsatz von Lärmschutzfenstern 4 Ablauf der Lärmaktionsplanung in Kirchheim unter Teck Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. der Träger öffentlicher Belange und der Bürger. Folgende Termine mit den Gemeindegremien und für die Bürgerbeteiligung wurden in Kirchheim unter Teck durchgeführt: 19.März März 2008 Information der Verwaltungsspitze Erläuterung des Entwurfs des Lärmaktionsplanung vor den Ortschaftsräten von Ötlingen Jesingen Lindorf 01. April 2008 Erläuterung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung vor dem Technischen Ausschuss 09. April 2008 Erläuterung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung vor dem Gemeinderat 12. April 2008 Ankündigung der Lärmaktionsplanung in der Presse 21. April-23.Mai.08 Auslegung der Pläne im Stadtplanungsamt 24. April 2008 Bürgerinformationsabend 06.Oktober Oktober Oktober 2008 Vorstellung des Lärmaktionsplans vor den Ortschaftsräten Vorstellung des Lärmaktionsplans vor dem Techn. Ausschuss Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat 4.1 Erläuterung des Entwurfs des Lärmaktionsplans vor Ortschaftsräten, Technischem Ausschuss und Gemeinderat Nach einer Vorstellung der Umgebungslärmrichtlinie und der Ergebnisse der Nachberechnungen wurden in den Gremien die bisher erarbeiteten Vorschläge diskutiert. Das Für und Wider des offenporigen Asphalts im innerörtlichen Bereich wurde diskutiert. Aufgrund der vorhandenen Ampelsituationen und der damit verbundenen Nachteile (Reinigungsaufwand) wurde dieser hier abgelehnt. Dagegen wurde die Forderung nach offenporigem Asphalt auf der Autobahn und auf der Umfahrung B 297 eher begrüßt. Grundsätzlich wurde eine Erneuerung von Fahrbahnbelägen v.a. in Ötlingen gefordert.

10 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 8 von 30 Die nächtliche Sperrung für Lkws und die geplante Temporeduzierung auf 30 km/h wurde in Ötlingen positiv aufgenommen; in Jesingen eher kontrovers. Hier liegt die Priorität eindeutig bei der Forderung nach einer Ortsumfahrung. Auf die Problematik der Straßenabschnitte in Ötlingen und Jesingen wegen der Funktion als Umleitungsstrecken für die BAB A8 wurde hingewiesen. Straßenabschnitte vor und nach kartierten Abschnitten (z.b. Tempo-30-Zonen) sollten in die Planung mit einbezogen werden. Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der A8 auf 120 km/h wurde begrüßt. 4.2 Bürgerinformationsabend und Auswertung der Bürgerbeteiligung Die erstellten Lärmkarten, die Karten mit den Angaben über die Betroffenheiten und Angaben zum rechtlichen Hintergrund wurden vom 21. April bis zum 23. Mai 2008 im Rathaus ausgelegt, am 12. April 2008 in der Presse und im Internet veröffentlicht. Der Zeitrahmen der Auslegung orientierte sich an den Verfahren der Bauleitplanung. Am 24. April 2008 fand im großen Sitzungssaal ein Bürgerinformationsabend statt. Teilnehmer: Herr Bürgermeister Riemer; Herr Dr. Oediger, Leiter Planungsamt ; Herr Struck, Planungsamt; Herr Roth, Braunstein + Berndt GmbH 35 Zuhörer 1. Vorstellung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung 2. Bürgeranhörung 3. Diskussion - Ergebnisse: In einigen Bereichen temporär (d.h. nur nachts) Tempo 30 km/h und LKW-Verbote einführen Umgehungsstraßen sollten Vorrang vor Einbau von OPA haben, da nachhaltiger Priorität von Nordwesttangente (Umgehungsstraßenring) und der Ortsumgehungen von Ötlingen und Jesingen Brücken an der Umgehungsstraße B 297: Widerlagergeräusche bei Sanierung entschärfen Überschreitungen entlang der Umgehungsstraße Wunsch auf Lärmschutzwände Brückensanierung kann eine Anlass für Einbau von OPA sein Maßnahmen bei Sanierungswertüberschreitungen durch Straßenbaulastträger 4. Auslegung der Lärmkarten für 4 Wochen Zusätzlich gingen bis zum bei der Stadtverwaltung 5 Schreiben von betroffenen Bürgern ein. Am fand eine Besprechung mit der Stadtverwaltung zur Einarbeitung der Stellungnahmen der Bürger und Träger Öffentlicher Belange statt.

11 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 9 von 30 Tabelle 3: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und Bewertung Stellungnahme zu: A 8 Tempo 120 km/h Streckenabschnitt Parkplatz Rübholz bis P. Holzmaden Schüttung von Lärmschutzwällen am nördl. Fahrbahnrand (ICE-Trasse Abraum) Erneuerung der Fahrbahnbeläge mit offenporigem Asphalt (Flüsterasphalt) Umgehungsstraße Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der gesamten Umgehungsstraße Neubau und/oder Nachrüstung von Lärmschutzwänden Belagserneuerung mit offenporigem Asphalt Brücken: Widerlagergeräusche bei Sanierung entschärfen Aktiver Lärmschutz bei Gebäuden, an denen Grenzwerte überschritten sind Zufahrtsstraßen in die Innenstadt Verkehrsleitmaßnahmen für den überörtlichen Verkehr: regionale Umfahrung über A8 (v.a. Lkw Richtung Göppingen und Wendlingen) Ausdehnung der LAP auf Plochinger Str./Paradiesstr., Jesinger Str.; Stuttgarter Str.,Schlierbacher Str.,Hindenburgstr.) bauliche Umgestaltung (Bsp. in Wernau und Darmstadt Griesheim) in Stadtalleen : Fahrbahnbreiten reduzieren, Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Stadtgrün, Radwege-Ausbau) Geschwindigkeitsreduzierung evt. auf 30/40 km/h Schallschutzfenster offenporiger Asphalt (Flüsterasphalt) auch bis Tempo 30 km/h Bewertung Tempo 120 km/h wird im LAP weiträumig - über die Gemarkungsgrenzen hinaus - vorgeschlagen Verweis auf gesondertes Verfahren ICE-Trasse. Im bisherigen Maßnahmenkonzept bereits enthalten. Vorschlag ist im bisherigen Maßnahmenkonzept enthalten (alternativ offenporiger Asphalt). Kann vom Baulastträger nur dann gefordert werden, wenn die Grenzenwerte der Lärmsanierung erreicht werden. Vorschlag ist im bisherigen Maßnahmenkonzept enthalten (alternativ Tempo 50 km/h). Wird in das Maßnahmenkonzept aufgenommen. Falls die Maßnahme Offenporiger Asphalt nicht zur Ausführung kommt, ist zu überprüfen, ob ein Antrag an den Baulastträger auf aktiven Lärmschutz gestellt werden kann. Bisher werden nur Stufe 1 - Teilstücke > Kfz/Tag untersucht; weitergehende Beurteilungen werden erst unter Einbeziehung des weiteren Straßennetzes möglich (Stufe 2) Bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen müssen Auswirkungen von Verkehrsverlagerungen auch auf das untergeordnete Straßennetz berücksichtigt werden. Jesinger Straße

12 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 10 von 30 Stellungnahme zu: Teilweise bestehende Umgestaltung mit Grünstreifen und separatem Radweg bis in Ortsmitte fortsetzen (Fahrbahnverengung) Tempo 30 km/h Forderung nach Umgehungsstraße Bewertung Wird im Rahmen der Sanierung Jesingen berücksichtigt Vorschlag Tempo 30 km/h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist im Maßnahmenkonzept enthalten. Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit ist im Maßnahmenkonzept enthalten. Stuttgarter Straße, Ötlingen Kreisverkehr prüfen Einmündung Stuttgarter Str./Hegelstaße Weitere grüne Mittelinseln zu Geschwindigkeitsreduzierung Alternativ: Fortführung einer ampelunabhängigen Rechtsabbiegespur von der Stuttgarter Str. in die Hegelstr. Generelles Lkw-Verbot für Durchgangsverkehr / Anlieger- und Anlieferverkehr frei (umklappbares Schild auf BAB A8 bei Unfällen (Bsp. Pforzheim)) Nachtfahrverbot für Lkw Uhr Generell Tempo 30 oder Tempo 40 km/h Umgehungsstraße Vorrang vor NW-Tangente Neuer Fahrbahnbelag Einbau von Flüsterasphalt (OPA) Rückbau der Stuttgarter Straße Tiefer liegende Schächte führen zu mehr Lärm Lärmschutzfenster von 1988 Erneuerung notwendig. Untertunnelung bis Teck-Center Generell Tempo 40 km/h (Tempo 30 zu langsam, Kolonnenbildung, Erhöhung Abgasausstoß) Wurde im Rahmen der Planung der Nordwesttangente geprüft und verworfen Umgestaltung mit geringerer Fahrbahnbreite in Planung Prüfung: Grüner Pfeil Bei diesen Verkehrsmengen wird der Prüfaufwand wg. Anliegerverkehr extrem hoch. Klappschild im Maßnahmenplan aufgenommen. Vorschlag ist im bisherigen Maßnahmenplan enthalten Tempo 30 km/h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist im Maßnahmenplan enthalten. Die Verhältnismäßigkeit tagsüber ist nicht gegeben. Wirkung kleiner als 3 db(a). Gemäß der Beschlusslage durch den Gemeinderat ist die NW-Tangente vor der Ortsumfahrung zu realisieren. Fahrbahnsanierung im Maßnahmenplan vorgesehen. Jedoch kein Flüsterasphalt innerorts bei 50 km/h Umgestaltung mit geringerer Fahrbahnbreite in Planung Im Zusammenhang mit einer Fahrbahnerneuerung wird diese Lärmquelle beseitigt. Lärmschutzfenster werden nur einmal gefördert. Hinweis auf die Planung der Umfahrung Ötlingen. Reduzierung um 10 km/h bringt wenig Entlastungswirkung. Tempo 30 km/h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist im Maßnahmenplan enthalten. Die Verhältnismäßigkeit tagsüber ist nicht gegeben. Wirkung kleiner als 3 db(a).

13 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 11 von 30 Stellungnahme zu: Forderung nach Umgehungsstraße Bewertung Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit ist im Maßnahmenplan enthalten.

14 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 12 von 30 5 Maßnahmenkonzept Die Lärmaktionsplanung zielt darauf ab, die Betroffenheiten großräumig zu mindern. Da bereits in 5 Jahren eine Lärmaktionsplanung der Straßen der Stufe 2 mit mehr als Kfz/Tag durchgeführt werden soll, kann es sinnvoll sein, schon jetzt vorausschauende und umfassendere Maßnahmen vorzuschlagen, die mittelfristig oder langfristig angelegt sind. 5.1 Abgrenzung von Maßnahmenbereichen und vorgeschlagene Maßnahmen Für die Aufnahme in den Lärmaktionsplan wurden auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten 9 Bereiche als Lärmschwerpunkte ermittelt, deren Lärmindizes die festgelegten Auslösewerte LDEN 70 db(a) und LNIGHT 60 db(a) überschreiten. In den folgenden Abbildungen werden ausschließlich die Überschreitungen LNIGHT > 60 db(a) dargestellt. Im Untersuchungsgebiet sind mehr Überschreitungen bei LNIGHT > 60 als bei LDEN > 70 db(a) festzustellen. Alle überschrittenen LDEN (> 70 db(a)) weisen auch gleichzeitig Überschreitungen LNIGHT (>60dB(A)) auf. Tabelle 4: Maßnahmenbereiche Maßnahmenbereich Anzahl Gebäude LNIGHT > 60dB(A) Stadtteil Lindorf 2 Gewann Wohlläberen 4 Stadtteil Ötlingen 35 Umgehungsstraße B 297 im Bereich Sonnenwiese 1 Jesinger Straße im Bereich der Kreuzung mit der Umgehungsstraße 1 Umgehungsstraße im Bereich Randeckstraße / Heimensteinstraße 2 Jesinger Straße (2) Jesinger Straße / Einmündung Öschweg 1 Stadtteil Jesingen Ortsdurchfahrt 68 Im Lärmaktionsplan sollen Maßnahmen von hoher Effizienz und Akzeptanz im Vordergrund stehen. Gleichzeitig müssen sie umsetzbar sein und von den beteiligten Behörden durchgeführt werden können. Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen für die Lärmschwerpunkte der Stufe 1 in Kirchheim unter Teck aufgeführt, die vom Gemeinderat beraten werden.

15 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 13 von Stadtteil Lindorf Abbildung 1: Gebäudelärm > 60 db(a) Stadtteil Lindorf Im Stadtteil Lindorf überschreiten 2 Gebäude an der Zähringer Straße in der Nähe der Autobahn den Beurteilungspegel Nacht L NIGHT von 60 db(a). Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lärmschutzfenster (falls noch nicht vorhanden) Temporeduzierung auf der Autobahn auf 120 km/h (s. Maßnahme A 8) Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) [11] Offenporiger Asphalt (OPA) auf der Autobahn (s. Maßnahme A 8) Kosten: gering Kosten: ca. 40 /qm

16 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 14 von Gewann Wohlläberen Abbildung 2: Gebäudelärm > 60 db(a) Gewann Wohlläberen Im Gewann Wohlläberen sind 4 Gebäude südlich der Autobahn und ein Teil der DEULA (Deutsche Landmaschinenschule) an der Hahnweidstraße nachts von Überschreitungen betroffen (2 auch tags). Außerdem ein Gebäude an der Autobahnmeisterei im Kreuzungsbereich der Autobahn mit der B 297. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lärmschutzfenster (falls noch nicht vorhanden) Temporeduzierung auf der Autobahn auf 120 km/h (s. Maßnahme A 8) Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Offenporiger Asphalt (OPA) auf der Autobahn (s. Maßnahme A 8) Kosten: gering Kosten: ca. 40 /qm

17 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 15 von Stadtteil Ötlingen Abbildung 3: Gebäudelärm > 60 db(a) Stadtteil Ötlingen Im Stadtteil Ötlingen ist die Ortsdurchfahrt/ Stuttgarter Straße (L 1200) ab der Kreuzung Hegelstraße bis zur Kreuzung Lindorfer- / Isolde-Kurz Straße anfangs einseitig (bis kurz vor Einmündung Fabrikstraße), im weiteren Verlauf beidseitig von Überschreitungen tags und nachts betroffen. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lkw-Verbot nachts (von 7,8 % Lkw-Anteil auf 0% zwischen Uhr) ca. 4 db(a) Reduzierung (Klappschilder wg. Umleitungsstrecke A 8) Lkw-Verbot nachts + Tempo 30 km/h nachts Reduzierung von 5-6 db(a) Belagssanierung mit Anpassung der Schachtdeckelhöhen Reduzierung durch neuen Belag um schätzungsweise 1,0 bis 2,0 db(a) + Reduzierung der Pegelspitzen, die durch Fahrbahnschäden entstehen (Schachtdeckel) Verkehrsverlagerung Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit einer Südumfahrung Ötlingen.

18 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 16 von 30 Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Prüfung der Ampelschaltung (Verkehrsfluss) Prüfung : Grüner Pfeil Abbiegung Stuttgarter Straße - Hegelstraße Alternativmaßnahme: Lärmschutzfenster Kosten: gering Alternativmaßnahme: Lärmschutzfenster Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Prüfung: Kreisverkehre am Rathaus Ötlingen und an der Kreuzung Hegelstraße Fahrbahnbelag: Kosten: ca / m 2 Kosten Kreisverkehr: nicht bekannt Kosten: nicht bekannt Belagssanierung / Temporeduzierung sollten nicht nur im betroffenen Abschnitt (> Kfz/24/h) durchgeführt werden, sondern straßenweit auch auf den Abschnitten davor und danach. Sinnvoll ist eine Absprache mit der Nachbargemeinde Wendlingen. Durch eine Nachtsperrung für Lkws > 7,5 t wird im Zeitbereich Nacht eine Pegelminderung in Ötlingen bzw. Jesingen zwischen 3 und 4 db(a) erreicht. Da die deutschen Richtlinien / Rechenverfahren keine Unterscheidung der Lkws nach der Tonnage zulassen, wurden die Werte mit Hilfe der RVS 3.02 (Österreich) berechnet.

19 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 17 von Umgehungsstraße B 297 im Bereich Sonnenwiese Abbildung 4: Gebäudelärm > 60 db(a) Umgehungsstraße B 297 im Bereich Sonnenwiese An der Umgehungsstraße B 297 ist im Bereich Sonnenwiese ein Gebäude in der Nacht von Überschreitungen betroffen. An der gegenüberliegenden Straßenseite existiert bereits eine Lärmschutzwand. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lärmschutzfenster (aktiver Lärmschutz auf Grundlage möglicher Eigeninitiative nicht durch den Baulastträger) Keine keine Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Kosten: Kosten: -

20 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 18 von Jesinger Straße im Bereich der Kreuzung mit der Umgehungsstraße Abbildung 5: Gebäudelärm > 60 db(a) Umgehungsstraße ( Jesinger Straße, Randeckstraße / Heimensteinstraße) An der Jesinger Straße im Bereich der Kreuzung mit der Umgehungsstraße nördlich der Rauner- Schule ist ein Gebäude tags und nachts von Überschreitungen betroffen. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lärmschutzfenster Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Offenporiger Asphalt (OPA) auf der Umgehungsstraße (siehe Maßnahme Umgehungsstraße) Kosten: ca /qm Keine Erfahrung über Instandhaltungskosten und Zeitabstände der Instandsetzung keine Kosten: -

21 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 19 von Umgehungsstraße im Bereich Randeckstraße / Heimensteinstraße An der Umgehungsstraße südlich der Rauner-Schule im Bereich Randeckstraße / Heimensteinstraße sind zwei Gebäude in der Nacht von Überschreitungen betroffen. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Temporeduzierung von 70 km/h durchgehend auf 50 km/h Reduzierung um ca.2,0 db(a) oder offenporiger Asphalt als mittelfristige Maßnahme Offenporiger Asphalt (OPA) Nicht bei Temporeduzierung auf 50 km/h (siehe Maßnahme Umgehungsstraße) keine Falls die Maßnahme offenporiger Asphalt nicht zur Ausführung kommt, ist zu überprüfen, ob ein Antrag an den Baulastträger auf aktiven Lärmschutz gestellt werden kann. (Nachweis nach RLS- 90 erforderlich). evt. Lärmschutzfenster Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Kosten: ca /qm Kosten: Jesinger Straße An der Jesinger Straße kurz nach der Kreuzung zur Umgehungsstraße in Richtung Jesingen sind die zwei betroffenen Gebäude im Eigentum der Stadt, die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan nicht abgesichert sind. Maßnahmen werden derzeit nicht getroffen.

22 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 20 von Jesinger Straße / Einmündung Öschweg An der Jesinger Straße / Einmündung Öschweg ist ein Gebäude gegenüber der TG Sportanlage tags und nachts von Überschreitungen betroffen. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lärmschutzfenster keine keine Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Kosten: - Kosten: -

23 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 21 von Stadtteil Jesingen - Ortsdurchfahrt Abbildung 6: Gebäudelärm > 60 db(a) Statdtteil Jesingen Im Bereich der Ortsdurchfahrt Jesingen L 1200 (Kirchheimer Straße und Vordere Straße) bis zur Einmündung Krumme Straße sind die Gebäude beiderseits der Straße im Tag- und Nachtbereich von Überschreitungen betroffen. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Lkw-Verbot nachts (von 7,8 % Lkw-Anteil auf 0% zwischen Uhr) ca. 4 db(a) Reduzierung (Klappschilder wg. Umleitungsstrecke A 8) Lkw-Verbot nachts + Tempo 30 km/h nachts Reduzierung um 5-6 db(a) Prüfung auf Maßnahmen an der Fahrbahngestaltung zur Verkehrsberuhigung (Verengungen, Grüninseln, Parkbuchten) Verkehrsverlagerung Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit einer Südumfahrung Jesingen / verlängerte Brunnenstraße

24 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 22 von 30 Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Kosten: gering Alternativmaßnahme: Lärmschutzfenster Kosten: ca. 490 /qm (Schallschutzklasse 4; Kosten für Ein- und Ausbau ca. 80 /qm) Kosten: Kosten: Eine Temporeduzierung ist nur dann sinnvoll, wenn nicht nur im betroffenen Abschnitt (> Kfz/24/h) die Maßnahme durchgeführt wird, sondern straßenweit auch auf den Abschnitten davor und danach Umgehungsstraße B 297 Die Umgehungsstraße (B 297) ist neben der Autobahn für eine großräumige Verlärmung verantwortlich, die zwar die Grenzwerte 60 / 70 db(a) nicht überschreitet, jedoch eine große Zahl von Bürgern betrifft. Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Temporeduzierung von 70 km/h durchgehend auf 50 km/h Reduzierung um ca.2,0 db(a) oder offenporiger Asphalt als mittelfristige Maßnahme Offenporiger Asphalt (OPA) zwischen Kreuzung B 297 / Jesinger Straße bis zur Anschlußstelle Autobahn damit auch Entlastung vieler Gebäude, die nicht unter das 60/70 Kriterium fallen OPA großflächige Pegelminderung von 3-5 db(a) gegenüber den heutigen Pegeln Nicht bei Temporeduzierung auf 50 km/h Bei Belagserneuerung an den Brücken: Widerlagergeräusche bei Sanierung entschärfen s. mittelfristige Planung Kosten: gering Kosten: ca /qm Kosten:

25 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 23 von BAB A 8 Für eine weitere Lärmreduzierung der BAB A 8 sind folgende Maßnahmen möglich: Maßnahmenvorschlag kurzfristige Maßnahme mittelfristige Maßnahme langfristige Maßnahme Weiträumige Temporeduzierung auf 120 km/h zur Reduzierung von Pegelspitzen (Raser nachts!) Vorschlag: Nachtmessung im Auftrag der Stadt zum Nachweis Offenporiger Asphalt (OPA) großflächig - erbringt generell eine Pegelminderung von 3-5 db(a) gegenüber Bestandspegeln s. mittelfristige Planung Kosten: gering Kosten: ca /qm Kosten: 5.2 Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmenvorschläge aus Sicht des Gutachters BAB A8: Temporeduzierung 120 km/h. Offenporiger Asphalt (OPA). Umgehungsstraße (B 297): Offenporiger Asphalt, Entschärfung Widerlagergeräusche. alternativ eine Temporeduzierung auf 50 km/h Prüfung auf weiteren aktiven Lärmschutz nach RLS-90. Stuttgarter Straße / Jesinger- Kirchheimer Straße: Nachtfahrverbot für Lkws, Tempo 30 von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Klappschilder wegen Umleitungsstrecken BAB A8. Maßnahmen nicht nur in den Bereichen der kartierten Strecken. Prüfung auf technische und finanzielle Realisierbarkeit von Umfahrungen. Stuttgarter Straße: Belagssanierung (Schachtdeckel!), Prüfung auf Realisierbarkeit von Grünem Pfeil im Bereich Einmündung Hegelstraße Jesinger Straße: Prüfung auf Möglichkeiten zur Fahrbahngestaltung Allgemein: Lärmschutzfenster

26 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 24 von 30 6 Beschlussfassung des Gemeinderates am Am fanden Beratungen in den Ortschaftsräten, am im Technischen Ausschuss statt. Am wurde im Gemeinderat über die Anträge zum Lärmaktionsplan abgestimmt. Das Protokoll befindet sich im Anhang. Folgende Anträge fanden eine Mehrheit: 1. BAB A 8 : Antrag an den Straßenbaulastträger, evt. gemeinsam mit den Nachbargemeinden auf eine Temporeduzierung auf 120 km/h 2. BAB A 8 : Antrag an den Straßenbaulastträger bei Belagserneuerungen den effektivsten lärmmindernden Belag zu verwenden. 3. Umgehungsstraße B 297: Antrag an den Straßenbaulastträger auf eine Temporeduzierung auf 50 km/h (im Bereich zwischen Zementstraße und Autobahnauffahrt) 4. Umgehungsstraße B 297: Prüfung nach RLS-90, ob aktiver Lärmschutz beantragt werden kann. 5. Ortsdurchfahrten durchgängig in Ötlingen und Jesingen: Durchfahrtsverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für LKW s ab 7,5 t vom westlichen Ortseingang Ötlingen bis zur Kreuzung Umgehungsstraße L 1207 und vom östlichen Ortseingang Jesingen bis zur Umgehungsstraße B Lärmschutzfenster: Prüfung einer Förderung von Lärmschutzfenstern durch die Stadt einschließlich einer Prognose für die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung Zusätzlich fand folgender Antrag eine Mehrheit: Auftrag an die Verwaltung intensiv mit der Autobahnverwaltung zu verhandeln, dass die Behelfsausfahrt Holzmaden von der Autobahn als Behelfsausfahrten in beide Richtungen offen und benutzbar gemacht werden. Über weitere langfristige Strategien (Ortsumfahrungen) wurde nicht abgestimmt.

27 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 25 von 30 7 Betroffenenzahlen vor und nach den beschlossenen Maßnahmen Die folgenden Tabellen zeigen einen Vergleich der Betroffenenzahlen vor und nach den beschlossenen Maßnahmen. Zu 1.und 2. BAB A 8 Antrag an den Straßenbaulastträger, evt. gemeinsam mit den Nachbargemeinden auf eine Temporeduzierung auf 120 km/h Antrag an den Straßenbaulastträger bei Belagserneuerungen den effektivsten lärmmindernden Belag zu verwenden. Tabelle 5: EU-Statistik Vergleich A 8 ohne und mit Maßnahme Kirchheim unter Teck A 8 Maßnahmen Intervalle Betroffene Einwohner LDEN LNIGHT ohne / mit Maßnahmen ohne / mit Maßnahmen / / / / / / / / / > 75 4 / 4 - Es zeigt sich, dass durch eine Kombination dieser Maßnahmen eine drastische Reduzierung der betroffenen Einwohner v.a. in den Pegelbereichen von 50 bis 65 db(a) erreicht werden kann. Zu 3. Umgehungsstraße B 297 Antrag an den Straßenbaulastträger auf eine Temporeduzierung auf 50 km/h (im Bereich zwischen Zementstraße und Autobahnauffahrt) Tabelle 6: EU-Statistik Vergleich Umgehungsstraße ohne und mit Maßnahme Kirchheim unter Teck Umgehungsstraße Tempo 50 km/h Intervalle Betroffene Einwohner LDEN LNIGHT ohne / mit Maßnahmen ohne / mit Maßnahmen / / / / / / / / 5 - >

28 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 26 von 30 Die Einführung von Tempo 50 km/h auf den bisherigen Tempo 70 km/h-strecken der Umgehungsstraße erzielt eine leichte Reduzierung der Betroffenenzahlen. Zu 5. Ortsdurchfahrten durchgängig in Ötlingen und Jesingen Durchfahrtsverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für LKW s ab 7,5 t vom westlichen Ortseingang Ötlingen bis zur Kreuzung Umgehungsstraße L 1207 und vom östlichen Ortseingang Jesingen bis zur Umgehungsstraße B 297 Tabelle 7: EU-Statistik- Vergleich Ötlingen ohne und mit Maßnahme Ötlingen Sperrung Lkw>7,5 t Nacht Intervalle Betroffene Einwohner LNIGHT ohne / mit Maßnahme / / / / > Hier ist eine deutliche Reduzierung in den Pegelbereichen zwischen 60 und 65 db(a) zu verzeichnen. Tabelle 8: EU-Statistik Vergleich Jesingen ohne und mit Maßnahme Jesingen Sperrung Lkw >7,5 t Nacht Intervalle Betroffene Einwohner LNIGHT ohne / mit Maßnahme / / / / > Auch hier ist die Reduzierung v.a. in den Pegelbereichen zwischen 55 und 65 db(a) deutlich zu erkennen.

29 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 27 von 30 Im bisherigen Lärmaktionsplan wurden nur die Straßen der Stufe 1 behandelt. Die Beschlussfassung des Gemeinderats von Kirchheim unter Teck bezüglich der Lkw- Sperrung auf den Ortsdurchfahrten in Ötlingen und Jesingen betrifft jedoch einen weitaus längeren Abschnitt als im Datenmodell vorhanden. In den berechneten Abschnitten werden zusammen 260 betroffene Einwohner entlastet. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Einbeziehung der gesamten Ortsdurchfahrt insgesamt ca. 500 Betroffene entlastet werden. Die Maßnahme an der Umgehungsstraße (s.o.) entlastet ca. 45 betroffene Bürger. Zusätzlich werden ca.7000 Betroffene entlastet, wenn der Bund den o.g. Maßnahmen auf der BAB A8 (Tempo 120 km/h und OPA) zustimmt. 8 Finanzierung der Maßnahmen Die meisten der beschlossenen Maßnahmen sind nicht kostenintensiv. Für Temporeduzierungen (Umgehungsstraße auf Tempo 50 km/h und Tempo 120 km/h auf der A 8) oder Sperrungen Lkws > 7,5 t in der Nacht (Stadtteile Ötlingen und Jesingen) müssen lediglich entsprechende Schilder aufgestellt werden. Dagegen ist der geforderte offenporige Asphalt (OPA) beim nächsten Fahrbahnbelagswechsel auf der BAB A 8 deutlich teurer als ein herkömmlicher Fahrbahnbelag. Innerhalb der Gemeindegrenzen befinden sich ca. 8 km Autobahn, was einer zu erneuernden Gesamtfahrbahnfläche von ca m 2 entspricht.

30 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 28 von 30 9 Anlagen- und Abbildungsverzeichnis Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Rasterlärmkarte L DEN Rasterlärmkarte L NIGHT Anlage 3: Beschlussfassung des Gemeinderats vom Abbildungen Gebäudelärmkarten > 60 db(a) nachts Abbildung 1: Stadtteil Lindorf Abbildung 2: Gewann Wohlläberen Abbildung 3: Stadtteil Ötlingen Abbildung 4: Umgehungsstraße B 297 im Bereich Sonnenwiese Abbildung 5: Umgehungsstraße ( Jesinger Straße, Randeckstraße / Heimensteinstraße). 18 Abbildung 6: Statdtteil Jesingen Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: EU-Flächenstatistik Stadt Kirchheim unter Teck... 5 Tabelle 2: EU-Gebäudestatistik Stadt Kirchheim unter Teck... 5 Tabelle 3: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und Bewertung... 9 Tabelle 4: Maßnahmenbereiche Tabelle 5: EU-Statistik Vergleich A 8 ohne und mit Maßnahme Tabelle 6: EU-Statistik Vergleich Umgehungsstraße ohne und mit Maßnahme Tabelle 7: EU-Statistik- Vergleich Ötlingen ohne und mit Maßnahme Tabelle 8: EU-Statistik Vergleich Jesingen ohne und mit Maßnahme... 26

31 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 29 von Literatur [1] Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. [2] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - 47 BImSchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen ; 47a-f [3] Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) 22. Mai 2006; Bundesanzeiger Jg. 58 Nummer 154a [4] Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) 22. Mai 2006; Bundesanzeiger Jg. 58 Nummer 154a [5] RLS-90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [6] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verkehrslärmschutzverordnung - (16. BImSchV), vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990 [7] Der Bundestag und Bundesrat: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni Bundesgesetzblatt Jg Teil I Nr. 38 [8] Bundesrat: Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung 34. BImSchV). Drucksache 95/05 vom ; Köln [9] Länderausschuss für Immissionsschutz: LAI-Hinweise zur Lärmkartierung. [10] Länderausschuss für Immissionsschutz LAI-AG Aktionsplanung : LAI - Hinweise zur Lärmaktionsplanung; Entwurf vom 30. August 2007 [11] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Lärmaktionsplanung Informationen für die Kommunen in Baden-Württtemberg; November 2007

32 Lärmaktionsplan Kirchheim unter Teck 2008 Seite 30 von 30 [12] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 22. Dezember 2004 [13] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, Schriftenreihe Umwelt Nr. 301, Bern 1998 [14] European Commission: Position Paper on dose response relationships between transportation noise and annoyance; 2000

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