Dienstvereinbarung. nach 78 NPersVG über alternierende Telearbeit zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover

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1 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG über alternierende Telearbeit zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover

2 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit nach 78 NPersVG zwischen dem Präsidenten der Hochschule Hannover und dem Personalrat der Hochschule Hannover Präambel Hochschule Hannover Hier arbeite ich gerne! Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen ist diese Dienstvereinbarung zwischen Präsidium und Personalrat entwickelt worden, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Wir freuen uns, ein Regelwerk ausgearbeitet zu haben, das ausgewogen Vorteile sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Dienststelle ermöglicht: Mit der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes entfällt in der Regel das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dies führt bei den Telearbeitenden zu einer Zeit- und Kostenersparnis. Im Rahmen der Umsetzung der umfassenden Barrierefreiheit verbessert die Möglichkeit der Telearbeit auch die Arbeitsbedingungen von mobilitätseingeschränkten, behinderten oder schwerbehinderten Menschen. Die Telearbeitenden können ihren Beruf und ihr Leben besser vereinbaren und erhalten durch ihre Telearbeit die Möglichkeit, zeitlich eigenverantwortlicher und zufriedener zu arbeiten. Im Interesse der Dienststelle liegen hierbei insbesondere die Stärkung als attraktive Arbeitgeberin in der Region Hannover, eine Motivationsförderung bei den Telearbeitenden, eine erhöhte Flexibilität in zeitlicher und organisatorischer Sicht, sowie ein größerer Handlungsspielraum bei der Nutzung von Infrastruktur wie z.b. Büroräumen und Parkplätzen. Über die Belange der Telearbeitenden sowie der Dienststelle hinaus, kann die Telearbeit auch einen gesellschaftlichen Beitrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Umweltbelastung leisten. Die Beteiligten werden darauf achten, dass die soziale Bindung der Telearbeitenden an den Kreis der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Führungskräfte nicht vernachlässigt wird. 1 Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte) der Hochschule Hannover mit Ausnahme der Auszubildenden und den studentischen / wissenschaftlichen Hilfskräften sowie der in 105 Abs. 1 Niedersächsischem Personalvertretungsgesetz (NPersVG) aufgeführten Gruppen (insbesondere sind dies Professoren/innen und Lehrbeauftragte). Seite 2 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

3 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover 2 Verantwortliche Stelle Verantwortlich für die Einführung, organisatorische Durchführung und die Weiterentwicklung dieser Dienstvereinbarung ist der für das Personal zuständige Hauptberufliche Vizepräsident. 3 Definition Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeitsstätte) erbringen. Die Telearbeitenden werden dabei durch Geräte und Einrichtungen der Hochschul-IT unterstützt. Die häusliche Arbeitsstätte ist mit der Dienststelle online verbunden, hierbei kommt ausschließlich Technik zum Einsatz, die durch die Hochschul-IT geprüft oder geliefert wird. 4 Voraussetzungen der Teilnahme (1) Die Beteiligung an der alternierenden Telearbeit setzt voraus. Freiwilligkeit, Zugang zur häuslichen Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber/Dienstherrn und die Personalvertretung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie den Betriebsärzten nach vorheriger Absprache, geeignete Arbeit, Mitwirkung beim Erfahrungsaustausch, Schulung und Fortbildung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn, Möglichkeit der Anbindung an eine geeignete Kommunikations- und technische Infrastruktur vor Ort, und eine positive Risikobetrachtung datenschutz- und informationssicherheitstechnischer Belange (2) Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes besteht nicht. 5 Auswahlkriterien und Beteiligung der Personalvertretungen (1) Bei der Auswahl der für Telearbeit vorgesehenen Beschäftigten sollen soziale Gesichtspunkte wie zum Beispiel Behinderung, Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben für Familienangehörige oder die Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort besonders berücksichtigt werden. (2) Bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Telearbeit beteiligt die Dienststelle den Personalrat insbesondere auf der Grundlage der Generalklausel des 64 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 NPersVG. (3) Sind schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen, ist die Schwerbehindertenvertretung ( 95 Abs. 2 SGB IX) zu beteiligen. Seite 3 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

4 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover 6 Rechtlicher Rahmen (1) Rechtsvorschriften wie z.b. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz, Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Nds. Datenschutzgesetz, geltende Ordnungen und Satzungen der Hochschule o. ä. gelten auch für Telearbeit. (2) Der beschäftigten-, beamten- und sozialversicherungsrechtliche Status der Beschäftigten bleibt unverändert. Für Urlaub und Krankheit gelten dieselben Regelungen wie in der Dienststelle. Durch die Telearbeit darf den Telearbeitenden kein beruflicher Nachteil entstehen. 7 Umfang und Aufteilung der Arbeitszeit (1) Die zu leistende Arbeitszeit ist die dienstrechtliche oder arbeitsvertragliche individuelle regelmäßige Arbeitszeit. (2) Die Arbeitszeit ist auf die betriebliche und die häusliche Arbeitsstätte aufzuteilen. Diese Aufteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitsstätten wird mit dem genehmigten Antrag schriftlich festgelegt. 8 Zeiterfassung (1) Es gelten die Regelungen der Dienstvereinbarung Arbeitszeit in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Erfassung der Arbeitszeit am Telearbeitsplatz erfolgt über Nachbuchungen gemäß der Dienstvereinbarung Arbeitszeiterfassung in der jeweils gültigen Fassung. 9 Kontakt zur Dienststelle/Aufteilung der Arbeitszeit (1) Bei alternierender Telearbeit sind regelmäßig zwei Fünftel, mindestens jedoch ein Fünftel der individuellen Wochenarbeitszeit am Arbeitsplatz in der Dienststelle abzuleisten. (2) Dringend betrieblich bedingte zusätzliche Anwesenheit der Telearbeitenden in der Dienststelle darf von Telearbeitenden nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. In diesen Fällen dürfen sich daraus keine arbeits-/dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben. 10 Arbeitsstätte/Arbeitsschutz Vor Aufnahme der Telearbeit erfolgt eine Abnahme der häuslichen Arbeitsstätte bezüglich der Einhaltung sicherheitstechnischer, informationssicherheitstechnischer, gesundheits- und datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den Arbeitgeber/Dienstherrn und die Personalvertretung unter Beteiligung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie ggf. der Betriebsärzte. Seite 4 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

5 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover 11 Arbeitsmittel (1) Der Arbeitgeber/Dienstherr stattet die häusliche Arbeitsstätte mit Beteiligung der oder des Telearbeitenden, soweit erforderlich, mit den notwendigen technischen Arbeitsmitteln und mit bei Bedarf verschließbaren Möbeln aus. Er stellt die Betreuung, Wartung und die Einhaltung der gesetzlichen Normen hinsichtlich der sicherheitstechnischen, informationssicherheitstechnischen und gesundheits- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte sicher. (2) Eine private Nutzung der technischen Arbeitsmittel ist nicht zulässig. (3) Die Dienststelle legt in ihrem Ermessen die technische Ausstattung fest und kann sie entsprechend verändern. 12 Betriebliche Arbeitsstätte (1) Den Telearbeitenden wird für die Arbeit in der Dienststelle ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Soweit erforderlich, sind die Anwesenheitszeiten in der Dienststelle aufeinander abzustimmen. (2) Weitere Möglichkeiten der Nutzung eines gemeinsamen Dienst-/Arbeitszimmers sollten genutzt werden. 13 Versicherungsschutz Arbeitsunfälle an der häuslichen Arbeitsstätte und Unfälle auf dem Weg von und zur Dienststelle fallen unter den gesetzlichen Unfallschutz. 14 Datenschutz / Informationssicherheit (1) Die Einstufung der Vertraulichkeit erfolgt durch die datenverarbeitende Stelle, den Datenschutzbeauftragten und den IT-Sicherheitsbeauftragten. (2) Vertrauliche Daten sind in der häuslichen Arbeitsstätte so zu schützen, dass ein unbefugter Zugang zu und ein unberechtigter Zugriff auf die Daten wirksam verhindert wird. Evtl. notwendige besondere Schutzmaßnahmen muss der Dienstherr/Arbeitgeber zur Verfügung stellen, soweit vertretbar. 15 Haftung (1) Die Haftung der oder des Beschäftigten, ihrer oder seiner im Haushalt lebenden Familienmitglieder und berechtigter Besucher ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (2) Schadensersatzansprüche Dritter auch aus Verletzungen des Datenschutzes, sofern sie ursächlich auf die häusliche Arbeitsstätte zurückzuführen sind, übernimmt der Arbeitgeber/Dienstherr außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Durch die geänderte Nutzung der Wohnung bzw. des Hauses, welche nun nicht mehr ausschließlich privater Natur ist sondern eine dienstliche Komponente beinhaltet, kann es im Schadensfall (z.b. wenn ein defektes Netzteil des Dienstnotebooks zu einem Zimmerbrand geführt hat) u.u. zu einem Streit mit dem Versicherer kommen. Verweigert ein Haftpflicht- oder Seite 5 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

6 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Sachversicherer aufgrund der durch die Telearbeit geänderten Risikolage teilweise oder vollständig den Deckungs- oder Versicherungsschutz, gleicht der Arbeitgeber die der bzw. dem Beschäftigten entstehenden Nachteile aus. Ist die Risikozuordnung streitig und verweigert der Versicherer den Deckungs- oder Versicherungsschutz unter Berufung auf die geänderte Risikolage, ist der Arbeitgeber vorleistungspflichtig. Die bzw. der Beschäftigte tritt die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Umfang der Ausgleichsleistung an den Dienstherrn/Arbeitgeber ab. 16 Rückkehr an die betriebliche Arbeitsstätte (1) Alternierende Telearbeit kann befristet oder unbefristet vereinbart werden. Bei einer Befristung soll diese zunächst auf drei Jahre festgesetzt werden. Bei unbefristeten Vereinbarungen und bei Verlängerungen ist besonders darauf zu achten, dass die sozialen Bindungen zu den Kolleginnen und Kollegen nicht über Gebühr gelockert werden. (2) Die Beschäftigten haben das Recht, aus wichtigem Grund durch einseitige, schriftliche Erklärung mit Dreimonatsfrist zum Monatsende die häusliche Arbeitsstätte aufzugeben und an ihren Arbeitsplatz in der Dienststelle zurückzukehren. Der Arbeitgeber/Dienstherr darf die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes aus wichtigem dienstlichem Grund mit Beteiligung des Personalrats schriftlich und mit Dreimonatsfrist zum Monatsende widerrufen. (3) Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Änderung der persönlichen sozialen Rahmenbedingungen, eine wesentliche Änderung des Arbeitsinhaltes, der internen Arbeitsabläufe, organisatorische Veränderungen, oder die Verweigerung des Zutritts zur häuslichen Arbeitsstätte. (4) Bei Beendigung der Telearbeit ist die Rücknahme der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber/Dienstherrn unverzüglich zu ermöglichen. Sie sind an der häuslichen Arbeitsstelle für den Arbeitgeber/Dienstherrn abholbereit zur Verfügung zu stellen. Es erfolgt kein Vor- oder Nachteilsausgleich. 17 Antragsverfahren zur Teilnahme an der alternierenden Telearbeit (1) Alternierende Telearbeit ist von interessierten Beschäftigten mit dem Formular Antrag auf alternierende Telearbeit (Anlage) über die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten (in den Fakultäten die Dekanin oder der Dekan) bei der Personalabteilung zu beantragen. (2) Dem Antrag sind die von den Beschäftigten ausgefüllten und von der oder dem Vorgesetzten ergänzten Formblätter Prüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für die Telearbeit und Prüfung der Anforderungen vor Ort zur Bewilligung eines Arbeitsplatzes beizulegen. (3) Nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen in der Personalabteilung und Klärung und Prüfung von technischen, datenschutz- und datensicherheits- sowie arbeitssicherheitsrelevanter Fragestellungen wird jeder Antragstellerin bzw. jedem Antragsteller schriftlich die Entscheidung über den Antrag auf Telearbeit mitgeteilt. 18 Qualifizierung und Erfahrungsaustausch (1) Vor der Aufnahme von Telearbeit werden die interessierten potentiellen Telearbeitenden und ihre Vorgesetzten in geeigneter Weise über die Konsequenzen und Anforderungen dieser Arbeitsform informiert. Insbesondere zu den Themen Führung und Kooperation, Seite 6 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

7 Nr. 01/2016 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 7 Dienstvereinbarung Telearbeit, Stand 12/2015

8 An das Dezernat I - im Hause - Antrag auf alternierende Telearbeit Name: Vorname: Dezernat/Fakultät/ Einrichtung: Dienstbezeichnung: Tel. dienstlich: Tel. privat: E Mail: Umfang der Beschäftigung: % Ich beantrage Telearbeit an folgenden Tagen (i.d.r. 3/5 max. jedoch 4/5 der wöchentlichen Arbeitszeit je Kalenderwoche, Ausnahmen nach Absprache mit der Dienststelle möglich): Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Mir ist bekannt, dass Nacht, Wochenend oder Feiertagsarbeit weder verlangt noch gestattet wird. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die unten genannten Anlagen beigefügt sind. Datum Unterschrift Antragsteller/ in Anlagen: Formblatt zur Prüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für die Telearbeit (inkl. Stellungnahme der/des Vorgesetzten) Formblatt zur Prüfung der Anforderungen vor Ort zur Bewilligung eines Telearbeitsplatzes Stand:

9 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen und von der/dem Vorgesetzten zu ergänzen Prüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für die Telearbeit Dezernat/Fakultät/Einrichtung: Name des/der Antragssteller/in : Name der/des Vorgesetzten: Datenverarbeitende Stelle: Bitte beantworten Sie die die folgenden Fragen: 1) Arbeitsleistung Was könnten Arbeitsleistungen in Telearbeit sein? Lassen sich diese zu Hause erstellen? (Welche Ressourcen sind dazu nötig?) 2) Persönliche Anwesenheit in der Hochschule Beinhaltet der Arbeitsplatz Servicezeiten für externe Kundinnen und Kunden? Welche Präsenszeiten sind mit dem Arbeitsplatz verbunden? Lässt sich die Arbeit im Team so organisieren, dass alle Aufgaben auch mit Telearbeit abgedeckt sind? Können Aufgaben, die die Anwesenheit in der Dienststelle erfordern, von anderen Beschäftigten übernommen werden? Wie ist der Arbeitsplatz mit anderen Arbeitsplätzen/anderen Verwaltungseinheiten vernetzt? Können interne Dienstleistungen von zu Hause erbracht werden? Stand:

10 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen und von der/dem Vorgesetzten zu ergänzen 3) Bearbeitung von streng vertraulichen Informationen (grundsätzlich gilt nicht für Telearbeit geeignet) Streng vertrauliche Informationen dürfen nicht in Telearbeit verarbeitet werden, bitte informieren Sie sich anhand des Merkblatt für Datenschutz und Informationssicherheit am Telearbeitsplatz für Telearbeitende. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten, Herrn Hellmich (-1451) auf. Lässt sich die Arbeit so organisieren, dass die Bearbeitung streng vertraulicher (schützenswerter) Daten in der Dienststelle gewährleistet ist? 4) Arbeitsmaterial digital oder zentral gelagerte nicht digitalisierte Ressourcen (wie z.b. Aktenordner). Sind die für den Arbeitsplatz notwendigen Informationen im Netz oder eher in Aktenordnern oder ähnlichen Medien zu finden? Welche Softwareprogramme nutzen sie ständig? Im letzteren Fall: Ließen sich die Daten in den Aktenordnern o. ä. ohne großen Aufwand digitalisieren? 5) Dienstlicher Informationsfluss Lässt sich die Arbeit so organisieren, dass die Teamarbeit nicht beeinträchtigt wird? Ist die Kommunikation mit anderen Dezernaten/Organisationseinheiten etc. sicher gestellt? Können Service-Zeiten eingehalten werden? 6) Selbstverwaltung Haben Sie Erfahrung darin, sich selbst zu organisieren und erzielen Sie bei eigenverantwortlichem Arbeiten gute Ergebnisse? Stand:

11 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen und von der/dem Vorgesetzten zu ergänzen 7) Benötigen Sie diesbezüglich häufig Unterstützung? 8) EDV-Anwenderkenntnisse der von Ihnen genutzten Programme durchschnittliche Kenntnisse gute Kenntnisse sehr gute Kenntnisse 9) Wie hoch ist Ihre Arbeitsbelastung? durchschnittlich hoch sehr hoch 10) Abschließende Stellungnahme der/des Vorgesetzten zu Fragen 1-9 (ggf. auf einem Extrablatt): Stand:

12 Bemerkungen/Hinweise Spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit des Telearbeitenden wird der/die Vorgesetzte, bzw. eine von ihm/ihr beauftragte Person, bei Bedarf, ggf. mit Unterstützung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Hochschule, eine Einweisung in die Benutzung der Arbeitsmittel, sowie eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Unterschrift Ort/Datum/Unterschrift des/der Antragstellers/Antragstellerin Ort/Datum/Unterschrift des/der Vorgesetzten Stand:

13 Vom jeweiligen Prüfer / von der jeweiligen Prüferin auszufüllen (ggf. Rückseite nutzen) Ergebnisse der Prüfung Mängelliste Nr. Mängelbeseitigung Maßnahme Bemerkungen/Hinweise Unterschrift Prüfer_in Stand:

14 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen Prüfung der Anforderungen vor Ort zur Bewilligung eines Telearbeitsplatzes Organisationseinheit Name/Anschrift des Telearbeitenden am Telearbeitsplatz Prüfliste (Anforderungen u.a. gem. Bildschirmarbeitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung) 1. Arbeitsraum / Arbeitsplatz Nr. Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen 1.1 Steht ein einzelner/separater Arbeitsraum zur Verfügung und/oder ist ungestörtes Arbeiten möglich? Bietet der Arbeitsraum genug Arbeitsfläche (min. 8 qm)? Steht am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfläche (ca. 1 x 1,5 m) zur Verfügung? Verfügt der Arbeitsraum über eine ausreichende lichte Höhe (ca. 2,50 m) bzw. ausreichend Luftraum? Ist die Beleuchtungsstärke im Arbeitsraum/am Arbeitsplatz ausreichend (min. 300 für Bürotätigkeiten/500 LUX am Bildschirmarbeitsplatz)? Besitzt der Arbeitsraum eine Sichtverbindung nach Außen (Fenster) und ist dieses ausreichend groß (ca. 15 % der Raumgrundfläche)? Besitzt der Arbeitsraum Lichtschutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung? Ist ein ungehinderter Zugang zum Arbeitsraum gewährleistet (Fluchtund Rettungsweg)? Stören keine negativen Umgebungsfaktoren das Arbeitsklima (Lärm, Temperatur, Zugluft, Feuchte)? Weist der Fußboden im Arbeitsraum keine Unebenheiten, Stolperstellen, gefährliche Schrägen auf? Ist er tragfähig und rutschhemmend? Stand:

15 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen Nr. Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen 1.11 Lassen sich Fenster sicher öffnen, schließen u. reinigen? Im geöffneten Zustand keine Gefahr? Sind im Arbeitsraum ausreichend Steckdosen vorhanden (mind. 2 Stk.)? Ist eine sichere Stromversorgung gewährleistet, bzw. ist der Arbeitsraum ausreichend elektrisch abgesichert (Sicherungen, FI- Schutzschalter)? Ist der Bildschirmarbeitsplatz (Blickrichtung auf den Monitor) parallel zum Fenster ausgerichtet? 1.15 Etwa wie viele Stunden am Tag werden am Bildschirmarbeitsplatz verbracht? Skizze/Foto des Arbeitsraumes: Stand:

16 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen Nr Büro-/Arbeitsmittel / Einrichtungen Anforderungen Sind die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Datenübertragung vor Ort verfügbar (Funk/DSL/Kabel)? Fax/Scanner/Kopierer Drucker wird ggf. gestellt. Wie viele Seiten drucken Sie etwa pro Tag? Geeigneter Schreibtisch (min H/B/T 80cm x 120cm x 72cm)? Vorhanden n. vorhanden Entfällt Bemerkungen 2.4 Geeigneter Bürostuhl (vorzugsweise Synchronmechanik, harte/weiche Rollen) 2.5 (abschließbarer) Rollcontainer 2.6 (abschließbare/s) Sideboard/Schränke/ sonstige Möbel 2.7 Leuchten/Schreibtischlampe/ Deckenfluter 2.8 Geeignete Lichtschutzvorrichtungen 2.9 Geeignete Steckerleisten (Überspannungsschutz, VDE-geprüft)? 2.10 Bodenschutzmatte (z.b. für Laminat )? Stand:

17 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen Nr Datenschutz und Datensicherheit Anforderungen Verfügt der Arbeitsraum über eine abschließbare Tür? Vorhanden n. vorhand en Entfällt Bemerkungen 3.2 Sind vorhandene Fenster verschließbar? Sind verschließbare Möbel für dienstl. Unterlagen vorhanden (Rollcontainer, Sideboard)? Erfolgt der Akten-/Datenträgertransport in verschlossenen Behältern? Familien-/ Haushaltsangehörige haben keinen Zugriff auf dienstliche Unterlagen? Werden auf dem Rechner nur dienstliche Daten verarbeitet und gespeichert? Ist der Zugriff auf Daten oder Programme gesichert (Passwort, Pausenfunktion, Sperren)? Werden nicht mehr erforderliche Daten frühestmöglich gelöscht? Stand:

18 Vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen 4. Unterschrift Telearbeitende/r Die Informationsmaterialien meiner Dienstelle zum Thema Telearbeit habe ich zur Kenntnis genommen. Das Merkblatt für Datenschutz am Telearbeitsplatz für Telearbeitende der Hochschule Hannover (siehe Anlage) habe ich zur Kenntnis genommen. Die Informationsmaterialien meiner Dienstelle zum Thema Arbeitsschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die Einhaltung der Datenschutz- und Arbeitsschutzund -sicherheitsanforderungen an meinem Telearbeitsplatz durch die Hochschule Hannover überprüft wird. Jeweils ein Exemplar dieser Materialien nehme ich zu meinen Unterlagen. Datum, Unterschrift Antragsteller_in Stand:

19 Vom jeweiligen Prüfer / von der jeweiligen Prüferin auszufüllen (ggf. Rückseite nutzen) 5. Ergebnisse der Prüfung Ohne Mängel Geringe Mängel, jedoch unerheblich Mit Mängeln (siehe Mängelliste), die bis zur Abnahme abgestellt werden müssen Erhebliche Mängel, die zur Ablehnung führen Weitere Untersuchungen notwendig Bemerkungen: Mängelliste Nr. Mängelbeseitigung Maßnahme Bemerkungen/Hinweise Unterschrift Prüfer_in Stand:

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