Familien Servicebüro. Familienfreundlich Die Telearbeit

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1 Familien Servicebüro m Familienfreundlich Die Telearbeit a. oli Fot KA M 12 co 1

2 Impressum Herausgeber: Der Rektor der Universität Siegen Der Kanzler der Universität Siegen Die Lenkungsgruppe audit familiengerechte hochschule Layout: Sina Babberger/Carsten Kreutz - UniPrint Druck: UniPrint Auflage: 300 Stück Stand: Oktober

3 Inhaltsverzeichnis Inhalt 3 Arbeiten von zu Hause aus 4 Rahmenbedingungen 6 Checkliste Beantragung von Telearbeit 8 Die Rahmenvereinbarung zwischen der Universität Siegen und den Personalvertretungen über die dauerhafte Einführung des flexiblen Arbeitsortes (alternierende Telearbeit) finden Sie auf den Internetseiten der Personalvertretungen, der familiengerechten Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Ansprechpersonen: die Personalverwaltung (nichtwissenschaftlicher Bereich: Frau Wigger, Telefon , wissenschaftlicher Bereich: Frau Jud, Telefon ) den für Sie zuständigen Personalrat WPR (Telefon / ) NWPR (Telefon ) die Gleichstellungsbeauftragte (Telefon ) 10 3

4 Wenn kein Rechner vorhanden ist, muss die Kostenstelle des Fachbereiches/der Einrichtung die entstehenden Kosten für die Neubeschaffung begleichen. Sollten nicht genügend Mittel vorhanden sein, kann das benötigte Geld als Sonderausgabe beim Kanzler beantragt werden. Den Beschäftigten in der Zentralverwaltung wird durch deren IT-Abteilung (Dezernat 2.4) ein Thin Client für den Zugriff auf das Metaframe-System der Verwaltungs-IT bereitgestellt. Die Dienststelle nimmt Kontakt mit der Abteilung Sicherheitswesen (Dezernat 5.3) bzgl. einer Besichtigung des häuslichen Arbeitszimmers auf. Klären Sie mit den Mitarbeiter/innen für Telekommunikationsanlagen (Dezernat 5.2) die Möglichkeit, Ihnen Ihren Dienstanschluss an Ihrem Heimarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Arbeiten von zu Hause aus Die Universität Siegen bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit, die Arbeit teilweise (bis zu 50 %) von zu Hause aus zu erledigen. Vorausgesetzt, die Struktur der Tätigkeit lässt es zu und die Vorgesetzten sind einverstanden, können Eltern mindestens eines minderjährigen Kindes oder Beschäftigte, die Angehörige pflegen, Telearbeit beantragen. Weiterhin teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen an der alternierenden Telearbeit teilnehmen möchten. Sofern Sie nicht in der Zentralverwaltung beschäftigt sind, besprechen Sie mit Ihrem Systemadministrator an der Universität, welche Zugriffswege für die von Ihnen zu Hause benötigten Anwendungen eingerichtet werden müssen. Sollte eine Einwahl ins Virtual Private Network (VPN) der Universität notwendig sein, laden Sie die VPN-Software von der entsprechenden Infoseite des ZIMT und installieren Sie diese zu Hause. Wählen Sie dann den VPN-Zugang, melden Sie sich an und bestimmen Sie Ihr Betriebssystem. Sollten Sie keine Benutzerkennung im ZIMT haben, beantragen Sie diese bitte dort vorab. Schicken Sie Ihrem Personalsachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin eine Kopie Ihrer Telefonrechnung zu (bei vorhandener Flatrate). Und die Telearbeit kann beginnen

5 Checkliste Beantragung von Telearbeit Sollten Sie sich für die Telearbeit interessieren und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sprechen Sie in einem ersten Schritt mit Ihrer/m Vorgesetzten über die Möglichkeit, Ihre Tätigkeiten in alternierender Telearbeit durchzuführen. Dann fordern Sie in der Zentralverwaltung bei dem/der zuständigen Personalsachbearbeiter/in das Antragsformular für die Telearbeit an und senden es ausgefüllt und von der/dem Vorgesetzten unterschrieben gemeinsam mit Ihrer Tätigkeitsdarstellung zurück. BlueOrange Studio - Fotolia.com Ist die Telearbeit genehmigt, sind die folgenden Punkte zu erledigen: Klären Sie, welche Hardware Sie zu Hause benutzen werden. Die Universität sollte die Hardware stellen. Vielleicht ist an Ihrem Arbeitsplatz bzw. in Ihrem Fachbereich/Ihrer Einrichtung ein ungenutzter Laptop vorhanden oder Sie besitzen selber einen. 8 5

6 Sind Telearbeitende zu Hause auch unfallversichert? Gina Sanders - Fotolia.com Telearbeitende sind wie jede andere Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst allerdings nur dienstliche Tätigkeiten. Hinsichtlich der speziellen räumlichen Verhältnisse bei Telearbeitsplätzen gelten einige Besonderheiten, grundsätzlich bestehen aber die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie für die übrigen Arbeitsplätze. Werden die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt? Rahmenbedingungen Eigne ich mich für Telearbeit? Die für die Telearbeit in Frage kommenden Beschäftigten sollten über eine entsprechende Berufserfahrung und Selbstständigkeit verfügen und flexibel sein, denn durch dieses Arbeitsmodell fällt der gewohnte Arbeitsrhythmus einschließlich der Kontrollmechanismen weg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen deshalb in der Lage sein, eigenverantwortlich ihre Arbeit zu organisieren. Gelten weiterhin die tarifrechtlichen oder beamtenrechtlichen Regelungen? Die notwendige Hard- und Software für den häuslichen Arbeitsplatz wird von der Universität zur Verfügung gestellt. Sie verbleibt im Eigentum der Universität und darf ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Deren Installation und die in diesem Zusammenhang benötigte Gerätebetreuung werden durch die Universität geleistet. Der Arbeitsraum und der Telefonanschluss werden durch die Beschäftigten gestellt. Die Universität zahlt weder einen Anteil an der Miete noch Strom- und Heizungskosten. Die Kosten der Datenübertragung trägt die Universität. Telekommunikationskosten für Dienstgespräche werden gegen Nachweis von der Universität übernommen. Sofern eine pauschale Abrechnung von Internet- und Telekommunikationskosten erfolgt (Flatrate), übernimmt die Universität 20% dieser Pauschale. Wie wird die Arbeitszeit dokumentiert? Die Beschäftigten sind selbst für die Aufzeichnung der Arbeitszeit verantwortlich. Soweit sie/er an der gleitenden Arbeitszeit teilnimmt, wird die Arbeitszeit in der Universität durch Betätigung des Zeiterfassungssystems festgehalten. Die alternierende Telearbeit wird mit den Beschäftigten in Form einer schriftlichen Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vereinbart. Sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bleiben die Arbeits- und Dienstverträge unverändert bestehen. Durch die Telearbeit dürfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen. 6 7

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