Richtlinie distance working Lehre & Forschung häusliches Arbeiten

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1 Richtlinie distance working Lehre & Forschung häusliches Arbeiten 1. Präambel zu Punkt 8 der BV Flexible Arbeitszeit für das Lehr- und Forschungspersonal der FH Kärnten 1.1. Zweck Die Richtlinie zu distance working soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die persönliche Lebensführung der MitarbeiterInnen, wie auch im Audit hochschuleundfamilie angestrebt, unterstützen und verbessern. Mit der Richtlinie wird ein Modell des häuslichen Arbeitens angeboten um allen Beschäftigten ein Zeitmanagement zu ermöglichen, das den privaten Betreuungspflichten und den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen gerecht wird bzw. diese erleichtert. Die FH Kärnten verfolgt damit das Ziel, die weitere Flexibilisierung der Arbeit, sowohl im Interesse der Hochschule als auch der Beschäftigten, sinnvoll zu gestalten und transparente Rahmenbedingungen für alle Funktionsgruppen zu schaffen. Die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation soll die Verbesserung der Arbeitsqualität, die Produktivität und die Selbstverantwortung fördern und unterstützen. Durch diese Richtlinie soll der Punkt 8 Betriebliche Notwendigkeiten der BV Flexible Arbeitszeit für das Lehr- und Forschungspersonal der FH Kärnten genauer definiert werden. Die Sollarbeitszeit ist laut diesem Punkt in Anwesenheit an den Arbeitsplätzen zu erbringen, es können aber im Einzelfall Ausnahmeregelungen für häusliches Arbeiten getroffen werden. Vorrangig sind allerdings die Bedürfnisse des Studienbetriebes zu behandeln Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt wie auch die Betriebsvereinbarung über Flexible Arbeitszeit für das Lehr- und Forschungspersonal der Fachhochschule Kärnten, gemeinnützige Privatstiftung. Dazu zählen FH-ProfessorInnen Hochschullehrende/Senior Lecturers bzw. Researcher Wissenschaftliche MitarbeiterInnen/Junior Lecturers bzw. Researcher Forschungs- und ProjektmitarbeiterInnen 2. Begriffserklärung Distance working bedeutet fallweises Arbeiten im häuslichen Bereich. 3. Voraussetzungen für distance working 3.1. Freiwilligkeit Das Angebot ist sowohl für den/die MitarbeiterIn als auch für die Fachhochschule Kärnten freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss einer distance working Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 1

2 Vereinbarung. Eine Genehmigung setzt voraus, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen eine studien- und servicekonforme Aufgabenerledigung zulassen Voraussetzung Der/die MitarbeiterIn hat für das Vorhandensein einer geeigneten privaten Arbeitsstätte (privates Büro/privater Arbeitsraum) selbst zu sorgen. Ebenso muss die gewählte private Arbeitsstätte eine geeignete Ausstattung aufweisen - wie Arbeitstisch, Sessel und einen funktionierenden Internetanschluss. Die Erreichbarkeit per und Telefon muss für alle MitarbeiterInnen, die Führungskräfte sowie für alle Kundengruppen gesichert sein. Wenn der/die MitarbeiterIn über kein Firmentelefon verfügt, ist eine private Telefonnummer bekanntzugeben Schriftliche Vereinbarung Für Lehr- und Forschungspersonal ist ein einmaliger Antrag mit dem geplanten Ausmaß zu stellen. Die Vereinbarung über distance working wird auch dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme übermittelt Rechtsstellung des/der MitarbeiterIn Die Rechtsstellung des/der MitarbeiterIn bleibt unberührt. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden weiterhin Anwendung und sind über distance working lediglich modifiziert. 4. Antrag 4.1. Begründeter Antrag und Freigabe Möchte ein/e Mitarbeiter/in distance working in Anspruch nehmen, ist ein einmaliger begründeter Antrag mit dem geplanten Ausmaß beim Vorgesetzten einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung nach Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten Kündigung Eine Genehmigung für distance working kann von der Geschäftsführung unter Einhaltung einer Vorlaufzeit von 2 Monaten zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden. Der Antrag kann von dem Dienstnehmer/der Dienstnehmerin jederzeit zurückgezogen werden. 5. Arbeitszeit 5.1. Arbeitszeiten Die zu erledigenden Tätigkeiten sind auch bei distance working im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf Basis der geltenden Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit zu erbringen. Die Arbeitszeitgrenzen, die Ruhezeiten und Pausen sind einzuhalten. Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 2

3 5.2. Festlegung des Ausmaßes der Arbeitszeiten Im Rahmen der schriftlichen Vereinbarung über distance working ist das geplante Ausmaß festzulegen. Der Anteil der an der FH Kärnten bzw. am gewöhnlichen Arbeitsplatz zu verrichtenden Arbeitszeit beträgt im Regelfall mindestens 70%. Die konkrete Ausgestaltung der Verteilung der Arbeitszeit zwischen dem gewöhnlichen, betrieblichen Arbeitsplatz und dem gewählten distance working Arbeitsplatz ist zwischen dem/der Vorgesetzten und dem/der MitarbeiterIn festzulegen und hat jedenfalls geblockt an mindestens zwei Halbtagen zu erfolgen. Bei der Festlegung einer Vereinbarung für distance working ist auf die Sicherstellung der Erreichbarkeit, die organisatorischen und studienbetrieblichen Erfordernisse sowie auf für distance working geeignete Arbeitsaufgaben zu achten keine Mehrarbeitsleistungen Der Rahmen von distance working ist mit der Normalarbeitszeit begrenzt. Es dürfen keine Mehrarbeitsstunden geleistet werden. Mehrarbeitsleistungen am distance working Arbeitsplatz werden nur dann anerkannt und vergütet, wenn sie vom Arbeitgeber schriftlich angeordnet wurden Wegzeiten Wegzeiten zwischen dem gewählten distance working Arbeitsplatz und dem gewöhnlichen, betrieblichen Arbeitsplatz an der FH Kärnten gelten weder als Arbeitszeit noch als Dienstreise Systemstörungen Im Falle von Systemstörungen im Bereich des distance working Arbeitsplatzes, welche über einen längeren Zeitraum keine Arbeitsleistung möglich machen, ist die Arbeitsleistung am gewöhnlichen, betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen. 6. Bereitstellung der Arbeitsmittel für distance working Es wird darauf hingewiesen, dass die FH Kärnten keine zusätzlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Wenn ein/eine MitarbeiterIn über keinen Firmenlaptop bzw. Firmentelefon verfügt, sind beim häuslichen Arbeiten geeignete private Arbeitsmittel zu nutzen. 7. Kostentragung 7.1. Betriebskosten Die Betriebskosten eines häuslichen Arbeitsplatzes (Strom, Heizung, Providergebühren etc.) wie auch die allgemeinen Wartungskosten privat genutzter Arbeitsmittel gehen zu Lasten des/der MitarbeiterIn keine Wartung privater Arbeitsmittel Die FH Kärnten übernimmt keine Services- und Wartungsdienste sowie keine Haftung für Schäden an privaten Arbeitsmitteln. Für die Versicherung des Arbeitsplatzes sowie des Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 3

4 freiwillig von dem/der Mitarbeiterin zur Verfügung gestellten Materials ist diese/dieser selbst verantwortlich. 8. Haftung bei häuslicher Arbeit 8.1. Haftung Die FH Kärnten haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen, die unmittelbar oder mittelbar durch die von der FH Kärnten bereitgestellten Arbeitsmittel am häuslichen Arbeitsplatz verursacht wurden. Ebenso ist eine Haftung für Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ausgeschlossen Schäden Für Schäden, die der/die MitarbeiterIn und die mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen der FH Kärnten während distance working in häuslicher Arbeit zufügen, haftet der/die MitarbeiterIn nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes Unfallversicherungsschutz Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich für Arbeitsunfälle nach 175 ASVG ist nur in einem wesentlichen betrieblichen Zwecken dienenden Teil gegeben. 9. Datenschutz und -sicherheit 9.1. Datenschutzgesetz Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie die internen Regelungen und Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung des Datenschutzes und der Datensicherheit gelten auch an den häuslichen Arbeitsplätzen. Der/Die MitarbeiterIn wird darüber entsprechend informiert und ist verpflichtet, diese an jedem gewählten Arbeitsort zu beachten und einzuhalten vertrauliche Informationen Der/die MitarbeiterIn ist verpflichtet sicherzustellen, dass Dritte personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen sowie Passwörter weder einsehen können noch darauf Zugriff haben. Der/die MitarbeiterIn haften für allfällige Schäden aus Verletzung dieser Pflicht. 10. Inkrafttreten und Geltungsdauer Inkrafttreten Diese Richtlinie gilt mit Wirkung vom bis zum Änderungen Allfällige Änderungen und Ergänzungen einer Genehmigung bedürfen des Einvernehmens zwischen den Vertragsparteien sowie der Schriftform Antragsmuster Für den einmaligen Antrag ist das Muster im Anhang zu verwenden. Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 4

5 11. Anhang Anhang 1: Musterantrag distance working Lehre & Forschung Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 5

6 ANTRAG DISTANCE WORKING Lehre & Forschung Hiermit stelle ich einen einmaligen Antrag im Sinne der Richtlinie distance working : Arbeitnehmer/in: Studiengang/bereich: Begründung: o work at home: Ausmaß (max. 30%): Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über FHRDS. Erreichbar unter der Telefonnummer: Eingesetzte Arbeitsmittel: Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich zu Hause einen vollständig eingerichteten Büroarbeitsplatz besitze, an dem ich ungestört arbeiten kann (unerlässliche Voraussetzung). dass ich die Unterweisung zum Thema Bildschirmarbeitsplatz 1 gelesen und die Ergonomie meines heimischen Arbeitsplatzes überprüft habe. Mein Arbeitsplatz entspricht den Voraussetzungen. dass ich über rechtlich einwandfreie Nutzerlizenzen für meine EDV- Programme verfüge. dass ich die Richtlinie distance working Lehre & Forschung gelesen habe. Ort/Datum: Dienstnehmer/in Vorgesetzte/r Genehmigung Geschäftsführung: 1 Richtlinie distance working Abstimmung GF, BR, PL Seite 6

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