Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ALTERNATIVE ARBEITSFORMEN. Mann mit Kind vor einem Laptop. Telearbeit und mobiles Arbeiten.
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- Oskar Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Mann mit Kind vor einem Laptop Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ALTERNATIVE ARBEITSFORMEN Telearbeit und mobiles Arbeiten Logo
2 Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten - innovative Arbeitsformen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Alternierende Telearbeit wird regelmäßig an bestimmten Arbeitstagen teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbracht. Mobiles Arbeiten hingegen ist ein Ausnahmefall, der situativ und nicht zu regelmäßigen Zeiten und in festgelegtem Umfang eintritt. Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten sind wichtige Instrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA), um im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen sowie die Ausgestaltung der individuellen Berufs- und Lebensplanung zu fördern. Aufgaben- und arbeitsplatzbezogene Voraussetzungen Eignung der Tätigkeit zur IT-gestützten Aufgabenerledigung Kein ständiges Präsenzerfordernis am Dienstort Keine umfangreichen Arbeitsunterlagen Hoher Anteil an Eigenständigkeit und flexibler Terminplanung Ergebnisorientierte Kontrollierbarkeit der Arbeitsergebnisse Persönliche Voraussetzungen Tätigkeit in dem für alternierende Telearbeit oder mobiles Arbeiten vorgesehenen Aufgabengebiet grundsätzlich seit mindestens 6 Monaten
3 Die persönliche Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens 50 v. H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Gute IT-Kenntnisse, die ein selbständiges Arbeiten mit Standardanwendungen erlauben Eignung zum selbständigen, eigenverantwortlichen Arbeiten Fähigkeit zum Selbst- und Zeitmanagement Zuverlässigkeit (Termintreue, Einhaltung von Absprachen), Loyalität, Vertrauenswürdigkeit Flexibilität bei Abstimmung von Arbeitsaufträgen und Arbeitszeit Teilnahmevoraussetzungen Alternierende Telearbeit Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines behinderten oder auf Hilfe angewiesenen Kindes im eigenen Haushalt Betreuung pflege- und/oder hilfsbedürftiger Angehöriger und Lebenspartnerinnen/Lebenspartner Schwerbehinderte Beschäftigte Wiedereingliederung in den Beruf nach längerfristiger Erkrankung im Rahmen des BEM Lebensältere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in einer späteren Phase des Berufslebens Mobiles Arbeiten Vorliegen besonderer dienstlicher Gründe (z.b. außergewöhnliche Arbeitsaufträge, Bearbeitung von Lernprogrammen) Besondere persönliche/familiäre Situation In Verbindung mit einer Dienstreise, wenn arbeitsökonomische Gründe dafür sprechen
4 Älterer Mann auf Sonnenliege mit Laptop Technische Voraussetzungen Die Beschäftigten stellen den Arbeitsplatz und den Telefonanschluss sowie eine Internetanbindung (Empfehlung: mindestens DSL2000) zur Verfügung. Das erforderliche Arbeitsmittel für die alternierende Telearbeit besteht i.d.r. aus einem mobilen Arbeitsplatz (MAP) und wird durch die BA bereitgestellt, ein zusätzlicher arbeitsplatzbezogener Rechner am Dienstort ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Die Installation zuhause erfolgt durch den Nutzer selbst.
5 Aufwandserstattung Die BA zahlt bei alternierender Telearbeit eine Aufwands-Pauschale in Höhe von 15 pro Monat. Mit der Pauschale gelten alle in Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitsplatz anfallenden Aufwendungen (z.b. Telefon- und/oder DSL-Anschluss, Betriebskosten, Verbrauchsmaterialien) als abgegolten. Vereinbarung zur Telearbeit Die Umsetzbarkeit der alternierenden Telearbeit erörtern Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Führungskraft in einem Mitarbeitergespräch. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes besteht nicht. Der Telearbeitsvertrag wird mit dem Internen Service Personal geschlossen. Der Personalservice informiert Sie über weitere Voraussetzungen zur Telearbeit und die damit verbundenen besonderen rechtlichtlichen Aspekte. Für das mobile Arbeiten bedarf es lediglich einer mündlichen Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Weiterführende Informationen Bei Interesse an alternierender Telearbeit oder mobilem Arbeiten können Sie sich vor Antragsstellung über die detaillierten Regelungen und Voraussetzungen in der Dienstvereinbarung bzw. der HEGA 03/2011 lfd. Nr. 10 informieren. Um herauszufinden, ob Telearbeit für Sie eine optimale Arbeitsform darstellt, empfehlen wir Ihnen, sich im Selbstcheck Telearbeit (Anlage 4 der o.g. HEGA) die dort aufgelisteten Fragen zu stellen und zu beantworten.
6 Herausgeber Bundesagentur für Arbeit Geschäftsbereich Personal/ Organisationsentwicklung April
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