Referentin. Ute Lorenz GEW NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Referentin. Ute Lorenz GEW NRW"

Transkript

1 Was bringt das Hochschulzukunftsgesetz für die Beschäftigten? Eine Einschätzung aus juristischer Sicht Referentin Ute Lorenz GEW NRW 1

2 Eckpunkte des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG): Die Hochschulen sollen den berechtigten Interessen des Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen Rechnung tragen. Ein Landeshochschulentwicklungsplan soll eine Abwägung überregionaler Interessen und eine landespolitische Steuerung in grundsätzlichen Fragen ermöglichen. Die Interessen aller Gruppen an der Hochschule sollen in der Steuerung von Hochschule berücksichtigt werden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll besser gefördert werden. Die Hochschulen werden dem Studienerfolg verpflichtet. Die Hochschulen werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Aus Gewerkschaftssicht richtige Ziele wie sieht es aber im Detail aus? 2

3 1. Landespolitische Steuerung Es wird ein Landeshochschulentwicklungsplanes eingeführt 6 (1) HZG: Abwägung überregionaler Interessen und eine landespolitische Steuerung in grundsätzlichen Fragen der Hochschulen Dieser Landeshochschulentwicklungsplan wird im Einvernehmen mit dem Landtag aufgestellt ( 6 (2) HZG). Das MIWF erhält mehr Einfluss auf Personal und Finanzen in Form von Rahmenvorgaben ( 6 (5) HZG). 3

4 2. Partizipation in der Hochschule Die Interessen aller Mitglieder der verschiedenen Gruppen an der Hochschule sollen bei den Beratungen und Entscheidungen des Senates berücksichtigt werden. Mitgliederinitiative wird eingeführt ( 11b HZG). 4

5 3. Gleichstellung Die Gremien der Hochschule müssen geschlechterparitätisch besetzt sein ( 11c HZG). Es wird eine 40%-Frauenquote für die Besetzung des Hochschulrates eingeführt ( 21 (3) HZG). Hochschule richtet eine Gleichstellungskommission ein ( 24 (4) HZG). Auch weibliche Beschäftigte aus dem Personalbereich Verwaltung und Technik haben das passive Wahlrecht bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten. Auch die Fachbereiche bestellen Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen ( 24 (3) HZG). Zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren wird eine Quote nach dem Kaskadenmodell eingeführt ( 37a HZG). 5

6 4. Transparenz Die Hochschule soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt leisten ( 3 (6) HZG). Senat, Hochschulwahlversammlung und Fachbereichsrat tagen grundsätzlich öffentlich ( 12 HZG). Der Hochschulrat muss die Tagesordnung seiner Sitzungen und seine Beschlüsse in geeigneter Weise hochschulöffentlich bekannt geben ( 21 (5a) HZG). Die Rektorengehälter sind jährlich zu veröffentlichen ( 20 HZG). Es wird mehr Transparenz bei Forschungsvorhaben mit Dritten angestrebt ( 71 und 71a HZG). 6

7 und was bleibt für gute Beschäftigungsbedingungen? Die Beschäftigten wurden nicht in den Landesdienst zurückgeholt Folgen: Personalräte gibt es nur an den Hochschulen / keinen Hauptpersonalrat Der Arbeitgeberverband des Landes (AdL) bleibt notwendig zur Regelung des TV-L Die Hochschulen sind eigene Arbeitgeber - Folgen bei Arbeitsplatzveränderungen Probleme bei Anerkennung von Berufserfahrungen / weitere Regelungsnotwendigkeit Mehr Befristungsmöglichkeiten / kein Arbeitsvertrag mit dem Land 7

8 und was bleibt für gute Beschäftigungsbedingungen? Die Differenzierung in wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an Universitäten und Fachhochschulen wird nicht aufgehoben ( 44, 45 HZG) Der DGB NRW und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern das Zusammenführen dieser Kategorien, da die Unterscheidung des Personals nach Hochschultypen spätestens seit Bologna hinfällig ist. Die Aufgaben und Tätigkeiten gleichen sich in der Praxis immer weiter an, formal wird an der Unterscheidung, verbunden mit ungleichen Entgelten, festgehalten 8

9 und was bleibt für gute Beschäftigungsbedingungen? Die Personalkategorie der Wissenschaftlichen Hilfskraft mit Studienabschluss wird beibehalten ( 46 HZG). Es geht auch anders: So profitieren beispielsweise die studentischen Hilfskräfte in Berlin davon, dass das dortige Hochschulgesetz eine reguläre Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorsieht 9

10 Gute Beschäftigungsbedingungen: Was geändert wurde Hochschulen müssen den Interessen ihres Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen Rechnung tragen ( 34 HZG) Das Land haftet für die Lohn-, Gehalts- oder Vergütungsforderungen ( 5 (6) HZG) MIWF wird als Oberste Dienstbehörde der Beamt/innen eingesetzt ( 33 HZG). Ausweitung des Schutzes vor betriebsbedingten Kündigungen auf alle Beschäftigten ( 34 (4) HZG) Die weiteren Mitarbeiter/innen erhalten endlich einen vernünftigen Namen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung ( 47 HZG). Die Ausstattung der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen wird analog Landespersonalrätekonferenzen geregelt ( 77a HZG). Es wird eine Vertretung für Studentische Hilfskräfte in Form eines/einer Beauftragten geschaffen ( 46a HZG). 10

11 Gute Beschäftigungsbedingungen: Kodex Gute Arbeit und Rahmenvorgaben Rahmenkodex Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal : welche normative Kraft kann er entfalten? Es wird ein Rahmenkodex für Gute Beschäftigungsbedingungen im Hochschulgesetz festgeschrieben ( 34a HZG). Dem Rahmenkodex soll durch Verankerung im Gesetz einschließlich der Ergänzungen unmittelbar und zwingender Geltung sowie einer Allgemeinverbindlichkeitsklausel Verbindlichkeit erlangen Nur gegenüber denjenigen Hochschulen, für die der Rahmenkodex Gute Arbeit an Hochschulen nicht gilt, können Rahmenvorgaben im Bereich der Personalverwaltung erlassen werden. 11

12 Gute Beschäftigungsbedingungen: Verhandlungen um den Kodex Gute Arbeit Inhalte dieses Kodexes sollen sein: - zentraler Stellenmarkt - Wechsel von Tarifbeschäftigten zwischen Hochschulen - Probezeit - Beschäftigungsbedingungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, sowie bei Lehraufträgen - Teilzeitbeschäftigung - Rahmenbedingungen von Befristungen, Befristungsdauern - Instrumente und Standards, hochschulinterne Lernprozesse - Bedingungen für promovierendes Personal - Gesundheitsmanagement 12

13 13

Neues Hochschulgesetz in NRW. GEW Forderungen (allg.) für den FH Bereich Referentenentwurf HZG mit kritischen Anmerkungen weiteres Verfahren

Neues Hochschulgesetz in NRW. GEW Forderungen (allg.) für den FH Bereich Referentenentwurf HZG mit kritischen Anmerkungen weiteres Verfahren Neues Hochschulgesetz in NRW GEW Forderungen (allg.) für den FH Bereich Referentenentwurf HZG mit kritischen Anmerkungen weiteres Verfahren GEW Forderungen für den Bereich der Fachhochschulen (GT Beschluss

Mehr

Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen

Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen 4. September 2015 Hannover Antonia Kühn 1 Analyse der Beschäftigungssituation 2 Entwicklung des Rahmenkodex

Mehr

Runderlass für Hilfskräfte

Runderlass für Hilfskräfte Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Personalvollversammlung der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Herzlich Willkommen. zur Personalvollversammlung der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten Herzlich Willkommen zur Personalvollversammlung der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 21.03.2013 1. Eröffnung, Begrüßung, Vorstellung 2. Grußwort des Rektors 3. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Mehr

DORTMUNDER ERKLÄRUNG

DORTMUNDER ERKLÄRUNG Die Kanzlerinnen und die Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Dortmund, 01.12.2014 DORTMUNDER ERKLÄRUNG zu Muster-Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal an den

Mehr

Zentrale Organe der Hochschule Zusammensetzung:

Zentrale Organe der Hochschule Zusammensetzung: Zusammensetzung: a) Hauptberuflich: Rektor als Vorsitzender Kanzler (zuständig für Wirtschafts- und Personalverwaltung) Grundordnung kann weitere hauptberufliche Prorektoren vorsehen. b) Nichthauptberuflich:

Mehr

Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) 1 Leitung der Hochschule (1) Der Leitung der Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Das Hochschulgesetz kennt als nebenberufliches wissenschaftliches Personal auch die außerplanmäßigen Professor*innen.

Das Hochschulgesetz kennt als nebenberufliches wissenschaftliches Personal auch die außerplanmäßigen Professor*innen. Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7416 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2862 des Abgeordneten Peer Jürgens Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/7251 Außerplanmäßige Professor*innen

Mehr

Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,

Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, andreas.keller@gew.de Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.03.2007 Vorwort Die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg ist eine vom Land getragene, rechtsfähige

Mehr

Ordnung für das Institut für Musikforschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Ordnung für das Institut für Musikforschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Ordnung für das Institut für Musikforschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 19. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 19 Abs. 5 Satz 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai

Mehr

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule Aktuelle Rechtslage zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz RA Dr. Ulrike Preißler www.hochschulverband.de RA Dr. Ulrike Preißler Wiss.

Mehr

Rede. Svenja Schulze Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Rede. Svenja Schulze Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Rede Svenja Schulze Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 7. Hochschulpolitisches Forum Gute Arbeit an Hochschulen die Basis für ein gutes Studium 5. Februar

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 -

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 - Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 (16.12.2010) - Seite 10 - Neufassung der Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung

Mehr

Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zivilklausel. Der Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz in Stichworten

Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zivilklausel. Der Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz in Stichworten Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zivilklausel Der Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz in Stichworten Seite Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen 3 Absolventenbefragung 3 Diversity

Mehr

Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch

Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Niedersachsen Traumjob Wissenschaft? Osnabrück, 20. Juni 2014 Arne Karrasch Was passiert gleich? Rahmenbedingungen Personalstruktur an Hochschulen

Mehr

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Grundordnung Vom 10. Juli 2015

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Grundordnung Vom 10. Juli 2015 Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln 14 Grundordnung Vom 10. Juli 2015 Kunsthochschule für Medien Köln Academy of Media Arts Cologne 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Kunsthochschulen

Mehr

Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der

Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der Informationsveranstaltung der DFG am 27.10.2010 in Bonn Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards an der Universität t Duisburg-Essen Ingrid Fitzek Gleichstellungsbeauftragte der Universität

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2016/018 SEITEN 1-9 DATUM 04.03.2016 REDAKTION Sylvia Glaser Leitlinie guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal vom 03.03.2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte?

Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte? Die Wissenschaftliche Hilfskraft Ganze Arbeit, halbe Rechte? Gliederung Der Status der wissenschaftlichen Hilfskräfte innerhalb des wissenschaftlichen Nachwuchses/Mittelbaus - Rechtliche Grundlage (HG

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dez. 2 Nr.: 05/2016 Köln, den 17. März 2016 INHALT RICHTLINIE für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte

Mehr

Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. August 2015

Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. August 2015 1824 Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 24. August 2015 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in

Mehr

Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen

Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen Präambel Angesichts eines zunehmenden Wettbewerbs zwischen Wirtschaft,

Mehr

Berlin: Tarifpolitik ohne Arbeitgeberverbände

Berlin: Tarifpolitik ohne Arbeitgeberverbände Berlin: Tarifpolitik ohne Arbeitgeberverbände Vortrag: Martin Jammer, Referatsleiter Grundsatzangelegenheiten der Personalpolitik des Landes Berlin Martin.Jammer@senfin.berlin.de Berlin: Tarifpolitik ohne

Mehr

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig - 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Auszug aus dem Hochschulgesetz NRW, 36-39

Auszug aus dem Hochschulgesetz NRW, 36-39 Auszug aus dem Hochschulgesetz NRW, 36-39 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben

Mehr

Vordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L)

Vordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L) Gemeinsame Einrichtung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Kunsthochschule Berlin Weißensee Charlottenstr. 55, 10117 Berlin Vordruck zur Stufenzuordnung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes

Mehr

Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter

Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter Satzung zur Änderung der Grundordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 26. Januar 2017

Mehr

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich

Mehr

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015

Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 2022 Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit 17 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN StAPS, Abt. QM Nr.: 08/2016 Köln, den 03.05.2016 INHALT Ordnung für Qualitätsmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom

Mehr

Lähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke?

Lähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 6. Wahlperiode Drucksache 6/954 2.08.205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3707 vom 23. Juli 205 der Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth FDP

Mehr

V E R F A S S U N G. der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. vom 21. Dezember 2007

V E R F A S S U N G. der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. vom 21. Dezember 2007 V E R F A S S U N G der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 21. Dezember 2007 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG)

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/148 04.07.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Frauenquote in Leitungsfunktionen

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche

Mehr

^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ=

^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ= fåü~äíw p~íòìåö eçåüëåüìäòéåíêìãñωêtéáíéêäáäçìåöeewtf ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ îçãoskgìäáomnm ÜáÉêW_Éâ~ååíã~ÅÜìåÖ ^ãíäáåüéëjáííéáäìåöëää~íí ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ NKg~ÜêÖ~åÖ kêknnlomnm

Mehr

Über einen Verzicht entscheidet die Personalverwaltung im Benehmen mit der Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten.

Über einen Verzicht entscheidet die Personalverwaltung im Benehmen mit der Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten. I. Ausschreibungspflicht Grundsätzlich sind alle vakanten Stellen (wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich, unbefristet und befristet und/oder drittmittelfinanziert) vor ihrer (Nach-)Besetzung auszuschreiben.

Mehr

Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes

Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes Zwölfter Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes Ergebnisse im Überblick Vor 25 Jahren hat sich der Berliner Senat sich mit

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/5312 (neu) 07.12.2015 Vorlage für die Sitzung des Bildungsausschusses am 10.12.2015 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der

Mehr

Gleichstellung und Diversity

Gleichstellung und Diversity Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem

Mehr

Was wird geregelt? Was wird nicht geregelt? Diversität der Regelungen im Ländervergleich. Diversität der Regelungen im Ländervergleich

Was wird geregelt? Was wird nicht geregelt? Diversität der Regelungen im Ländervergleich. Diversität der Regelungen im Ländervergleich Berü cksichtigüng der dezentralen Fraüen- ünd Gleichstellüngsbeaüftragten in der Landesgesetzgebüng: Rahmenbedingüngen ünd Desiderate zusammengefasst von Barbara Schrul (zentrale GBA der Universität Potsdam)

Mehr

Fachtagung des DGB-Bildungswerkes NRW Gutes Studium Gute Arbeit Mitbestimmung. Gewerkschaftliche Anforderungen an das Hochschulzukunftsgesetz

Fachtagung des DGB-Bildungswerkes NRW Gutes Studium Gute Arbeit Mitbestimmung. Gewerkschaftliche Anforderungen an das Hochschulzukunftsgesetz Fachtagung des DGB-Bildungswerkes NRW Gutes Studium Gute Arbeit Mitbestimmung. Gewerkschaftliche Anforderungen an das Hochschulzukunftsgesetz Rede der Ministerin Svenja Schulze: Das neue Hochschulzukunftsgesetz

Mehr

Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen WISSEN SCHAFFT CHANCEN.NRW. www.wissenschaft.nrw.de

Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen WISSEN SCHAFFT CHANCEN.NRW. www.wissenschaft.nrw.de Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen WISSEN SCHAFFT CHANCEN.NRW www.wissenschaft.nrw.de Vorwort Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, moderne Wissenschaftspolitik gleicht oft einem Balanceakt:

Mehr

Personalversammlung 27. APRIL 2016

Personalversammlung 27. APRIL 2016 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Leipzig University of Applied Sciences Personalversammlung 27. APRIL 2016 HTWK Leipzig University of Applied Sciences Dr. Klaus Wolf Personalrat Tagesordnung:

Mehr

Impulsvortrag Befristungsrecht

Impulsvortrag Befristungsrecht Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?

Mehr

335. Senatssitzung am 18. Dezember 2013 Genehmigt in der 336. Senatssitzung am 15. Januar 2014. Ergebnisprotokoll

335. Senatssitzung am 18. Dezember 2013 Genehmigt in der 336. Senatssitzung am 15. Januar 2014. Ergebnisprotokoll 335. Senatssitzung am 18. Dezember 2013 Genehmigt in der 336. Senatssitzung am 15. Januar 2014. Ergebnisprotokoll über die erweiterte Sondersitzung des Senats der Universität Siegen am 18. Dezember 2013

Mehr

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. 48308 Senden, 18.11.2013 Mitglieder des Sozialausschusses Nachrichtlich: Mitglieder des Gemeinderates Zur Sitzung lade ich ein am Dienstag, 26.11.2013, 18.00 Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. gez.

Mehr

Gleichstellung an der TU Dortmund

Gleichstellung an der TU Dortmund Gleichstellung an der TU Dortmund November 2012 1 Hintergrund für Gleichstellungsaktivitäten an Hochschulen in NRW Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Mehr

Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes - Hochschulpersonalstatistik -

Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes - Hochschulpersonalstatistik - Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes - Hochschulpersonalstatistik - Informationsveranstaltung am 21. Januar 2016 im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Gliederung 1. Gesetzesentwurf (derzeitiger

Mehr

PERSONALVERSAMMLUNG. des wissenschaftlichen Personals der Universität des Saarlandes. Restrukturierungspläne und Kürzungszwang

PERSONALVERSAMMLUNG. des wissenschaftlichen Personals der Universität des Saarlandes. Restrukturierungspläne und Kürzungszwang PERSONALVERSAMMLUNG des wissenschaftlichen Personals der Universität des Saarlandes Restrukturierungspläne und Kürzungszwang 21. Juli 14 Personalversammlung Wiss. Personal Seite 1 Personalversammlung des

Mehr

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Befristungen im Hochschulbereich Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Rechtsgrundlagen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mehr

Personalversammlung 2012

Personalversammlung 2012 Personalversammlung 2012 0 Tagesordnung Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement TOP 3 Was ändert sich 2012 durch die Tarifverträge TOP 4 Was tut

Mehr

Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW

Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW Die Sprecherinnen Dr. Beate von Miquel Ruhr-Universität Bochum Irmgard Pilgrim Universität Paderborn

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 9.2.2015 Laufende Nummer: 1/2015 Fakultätsordnung der Fakultät Life Sciences Herausgegeben von der Präsidentin Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve Fakultätsordnung der Fakultät

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

2. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 389. Sitzung am

2. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 389. Sitzung am Fachhochschule Dortmund - Der Senat - Niederschrift der 390. (ordentlichen) Sitzung des Senats am 27.11.2013 (genehmigt) Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Sitzung. Die Einladung ist form- und fristgerecht

Mehr

Ordnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1

Ordnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1 - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Ordnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom

Mehr

Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Grundordnung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Lesefassung und Entwurf der Neubekanntmachung der Grundordnung Inhaltsverzeichnis 1 GrundO Name der Hochschule... 2 GrundO

Mehr

Situation studentischer Hilfskräfte an den Hochschulen in Bremen

Situation studentischer Hilfskräfte an den Hochschulen in Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1107 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Situation studentischer Hilfskräfte an den Hochschulen in Bremen

Mehr

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft

Mehr

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie.

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie. 1 Der folgende Satzungstext ist die gültige Satzung des Lehramtsstudiengangs Chemie an der Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau. Diese Satzung tritt am 15.11.2010 in Kraft. Sie kann geändert werden,

Mehr

Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physikalische Chemie im Fachbereich Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften

Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physikalische Chemie im Fachbereich Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften 1 Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physikalische Chemie im Fachbereich Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften Der Satzungsausschuss des Senates der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt Nr. 7 vom 09.04.2015 Amtsblatt Ausgabe Nr. 7 15. Jahrgang Gelsenkirchen, 09.04.2015 Inhalt: Zweite Satzung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

i) Betriebsverfassungsgesetz Auszug j) Strafgesetzbuch Auszug k) Deutsches Richtergesetz Auszug l) Kündigungsschutzgesetz

i) Betriebsverfassungsgesetz Auszug j) Strafgesetzbuch Auszug k) Deutsches Richtergesetz Auszug l) Kündigungsschutzgesetz i) Betriebsverfassungsgesetz Auszug... 584 j) Strafgesetzbuch Auszug..... 586 k) Deutsches Richtergesetz Auszug... 590 l) Kündigungsschutzgesetz Auszug...... 594 m) Kooperationsgesetz der Bundeswehr......

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie

Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie Organisationsregelung für das Institut für Allgemeine Botanik im Fachbereich Biologie Der Satzungsausschuss des Senats der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat auf Vorschlag des Fachbereichs Biologie

Mehr

Grundordnung der Hochschule Furtwangen Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien, Gesundheit vom

Grundordnung der Hochschule Furtwangen Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien, Gesundheit vom Grundordnung der Hochschule Furtwangen Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien, Gesundheit vom 30.01.2015 Aufgrund von 8 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99,

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

Grundordnung der Fachhochschule Mainz Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Eine zentrale Erfassung der zu vergebenden Stellen nach Vergabe- und Finanzierungsart erfolgt an den Hochschulen nicht.

HESSISCHER LANDTAG. Eine zentrale Erfassung der zu vergebenden Stellen nach Vergabe- und Finanzierungsart erfolgt an den Hochschulen nicht. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3257 12. 05. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 23.03.2016 betreffend Hilfskräfte an hessischen Hochschulen und Antwort des Ministers

Mehr

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Traumjob Wissenschaft? Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Es ist höchste Zeit für eine Reform von Berufswegen und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft!

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 30.04.2009 Fächerspezifische Bestimmungen der beruflichen Fachrichtung

Mehr

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014 Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Passau 2014 Dr. Claudia Krell 09.12.2015 Vorwort Die erste umfassende Zusammenstellung von gleichstellungsbezogenem Zahlenmaterial erfolgte

Mehr

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 1 Art des Berufungsverfahrens (1) Durch Verordnung des Rektorates, die der Genehmigung des Universitätsrats bedarf, kann einmalig

Mehr

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal Nichtamtliche Gesamtfassung Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 12.10.2015 1 Hochschulname, Wappen und Siegel (1) Die Hochschule führt den Namen Hochschule Rhein-Waal und den Zusatz University of

Mehr

Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen

Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen NR. 188 13.02.2014 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen vom 05.02.2014 Seite 1 von 6 Aufgrund des 15

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt Ausgabe Nr. 23 13. Jahrgang Gelsenkirchen, 28.06.2013 Inhalt: für den Studiengang Informatik an 374 für den Studiengang Internet-Sicherheit an 376 für den Studiengang Medieninformatik an 378

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 06. März 2015 Nr. 45/2015 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen (Voll-

Mehr

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW

Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW LPKwiss c/o Universität Duisburg-Essen, 45117 Essen An den Landtag

Mehr

Rahmenordnung für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen der Fachhochschule Stralsund vom 6. Juni Präambel

Rahmenordnung für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen der Fachhochschule Stralsund vom 6. Juni Präambel Rahmenordnung für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen der Fachhochschule Stralsund vom 6. Juni 2008 Präambel Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen nehmen innerhalb der Fachhochschule Stralsund

Mehr

Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in der Fassung des Beschlusses des Senats vom 16.09.2015 Inhalt 1 Name, Aufgaben und Ziele der Hochschule 2 Rechtsstellung, Sitz und Vertretung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.02.2011 Besondere Evaluationsbestimmungen des Fachbereiches

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

- Wegfall der Verwaltungsvorschrift/ Dienstvereinbarungen für Studentische Hilfskräfte - Hinweise zur Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften

- Wegfall der Verwaltungsvorschrift/ Dienstvereinbarungen für Studentische Hilfskräfte - Hinweise zur Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften PERSONALBLATT Nummer 07/2005 13.Juli 2005 Inhalt: - Wegfall der Verwaltungsvorschrift/ Dienstvereinbarungen für Studentische Hilfskräfte - Hinweise zur Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften Herausgeber:

Mehr

Innovation durch Partizipation Mitbestimmung als Grundlage einer nachhaltigen Hochschulreform

Innovation durch Partizipation Mitbestimmung als Grundlage einer nachhaltigen Hochschulreform Innovation durch Partizipation Mitbestimmung als Grundlage einer nachhaltigen Hochschulreform Berlin, 19. September 2008 Dr. Andreas Keller GEW-Hauptvorstand andreas.keller@gew.de Traditionelle Gründe

Mehr

Wege in die Wissenschaft. Frühe Eigenständigkeit, Verlässliche Perspektive, Gute Rahmenbedingungen.

Wege in die Wissenschaft. Frühe Eigenständigkeit, Verlässliche Perspektive, Gute Rahmenbedingungen. Wege in die Wissenschaft Frühe Eigenständigkeit, Verlässliche Perspektive, Gute Rahmenbedingungen. Die ganze Republik diskutiert derzeit über Perspektiven junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24. September 2013

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24. September 2013 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1107 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24. September 2013 Situation studentischer Hilfskräfte an den Hochschulen in Bremen Studentische

Mehr

Nachhaltiger Umgang mit Wissen

Nachhaltiger Umgang mit Wissen Nachhaltiger Umgang mit Wissen Das Monitoring von Zielvereinbarungen an der TU Darmstadt Dr. Anja Zimmermann und Dr. Tina Klug 17. September 2015 18. Jahrestagung der DeGEval, Speyer Dr. Anja Zimmermann

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere

Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere Tsnormen zur Arbeitsrechtliche Aspekte der Wissenschaftlichen Karriere Gliederung Geltende Rechtsnormen zur Befristung von Arbeitsverträgen - Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - Teilzeit- und

Mehr

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/6 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003 Aufgrund

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2662 13.09.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Mehr

Grundordnung der Universität zu Köln vom

Grundordnung der Universität zu Köln vom Grundordnung der Universität zu Köln vom 20.06.2007 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich! Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre

Mehr

Auswertung Koalitionsvertrag durch das Referat Hochschulpolitik

Auswertung Koalitionsvertrag durch das Referat Hochschulpolitik Auswertung Koalitionsvertrag durch das Referat Hochschulpolitik Forderungen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften : Die Wiederherstellung der Solidargemeinschaft unter den Studierenden durch die

Mehr