11. Jahrgang (135) Mittwoch, 28. März 2012 Ausgabe 13/2012

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1 11. Jahrgang (135) Mittwoch, 28. März 2012 Ausgabe 13/2012 Auf den Spielplatz, fertig, los! Kinderspielplätze werden für die Saison fein gemacht Mit den ersten wärmenden Strahlen der Frühlingssonne erwachen auch die 14 öffentlichen Kinderspielplätze in der Verbandsgemeinde Wolfstein aus ihrem Winterschlaf. Kinderlachen und das flinke Getrampel kleiner Füße tönen über das frische Rasengrün. In fast allen Orten gibt es öffentliche Kinderspielplätze. Der jüngste ist in der Eßweilerer Lochgasse zu finden. Daneben sind in den vergangenen Jahren unter anderem in Kreimbach-Kaulbach, Wolfstein und Hefersweiler attraktive Plätze entstanden. Letzterer erhielt sogar einen Landespreis. Aus den Kassen der Ortsgemeinden fließt jährlich ein erkleckliches Sümmchen in die Unterhaltung der Spielplätze. Zur Zeit überprüft die Verwaltung im Namen und Auftrag ihrer Ortsgemeinden die Plätze. Wo hat die Witterung den Spielgeräten zugesetzt? Wo fehlt Sand unter Schaukel, Rutsche & Co.? Da Sicherheit oberste Priorität genießt, finden solche Hauptuntersuchungen jedes Jahr zum Saisonbeginn statt. Bürgerinnen und Bürger, denen trotzdem Mängel an einem Spielplatz auffallen, mögen diese bitte unverzüglich bei Ihrer Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltung unter Telefon 06304/913-0 oder via melden. Auftakt der Spielplatzsaison am Hollerpotsch in Kreimbach-Kaulbach. Die weitläufige und sonnenbeschienene Anlage erfreut sich großer Beliebtheit. Neben Kindern aus dem Ort selbst trifft man nicht selten Gäste aus Nachbargemeinden. Erfreulich sei es, so einige Eltern im Gespräch, dass die Anlage trotz offener Lage kaum Vandalismusschäden aufweise.

2 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein Tel.: 06304/913-0 Fax: 06304/ Adresse: info@vg-wolfstein.de Internet: Vormittag: montags bis freitags von bis Uhr Nachmittag: montags bis mittwochs von bis Uhr donnerstags von bis Uhr Sprechstunden der Bezirksbeamten der Polizei Lauterecken bei der Verbandsgemeinde Wolfstein: Polizeioberkommissar Helmut Buchem und Polizeioberkommissar Dieter Drumm: Tel.-Nr , Pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizei Lauterecken) oder Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein Tel.- Nr Durchwahl 160. Sprechstunden sind dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von Uhr bis Uhr sowie nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken unter Tel.- Nr Gleichstellungsstelle Gleichstellungsbeauftragte: Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Silke Herrmann (vormittags) Ina Heser (ganztags) Tel.: 06304/ Tel.: 06304/ Telefax: 06304/ Telefax: 06304/ s.herrmann@ i.heser@ vg-wolfstein.de vg-wolfstein.de Schiedsamt Schiedsfrau: Stellvertretender Schiedsmann: Lieselotte Keidel Gerhard Jung Tel.: 06304/913 0 Tel.: 06304/ lieselottekeidel@gmx.de jung.pitz@myquix.de Jugendsozialarbeiter Daniel Hübner Jugendbüro Tel.: 06304/254604, Mobil: 0171/ jugendbuero-wolfstein@gmx.de Seniorenbeauftragter der Verbandsgemeinde Wolfstein Karl Heß Hohlstr. 12, Reipoltskirchen Tel.: 06364/519 Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Erreichbar ist der Pflegestützpunkt im Rathaus Wolfstein (Hauptstr. 2) von montags bis freitags von Uhr bis Uhr sowie an Donnerstagen nachmittags zwischen Uhr und Uhr unter der Rufnummer 06304/ , über Fax 06304/ oder via beko@sozialstation-lauterecken.de bzw. walter.bredehoeft@vdek.com Forstrevier Wolfstein Gemeindewald im Bereich der Verbandsgemeinde Wolfstein Kommissarische Revierleitung: Werner Schramm Tel.: 06381/920740; Fax: 06381/ Mobil: 0152 / Werner.Schramm@wald-rlp.de Forstrevier Westrich Privatwaldberatung Landkreis Kusel Revierleiter: Andreas Bonin, Tel. : , Fax: Mobil: 0152/ , Andreas.Bonin@wald-rlp.de Forstrevier Glan u.a. Staatswald im Bereich der Gemeinde Jettenbach Revierleiter: Helmut Geid, Tel. : 06386/ Mobil: 0152 / , Helmut.Geid@wald-rlp.de Forstrevier Lauter u.a. Staatswald im Bereich der VG Wolfstein ohne den Bereich der Gemeinde Jettenbach Revierleiter: Rüdiger Wolf, Tel. : 06382/ Mobil: 0152/ , Ruediger.Wolf@wald-rlp.de Ruftaxi Ruftaxi Lautertal 3 (Telefonnummer: / ) Wolfstein - Relsberg - Hefersweiler - Nußbach - Reipoltskirchen - Einöllen - Wolfstein (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Ruftaxi Lautertal 4 (Telefonnummer: / ) Wolfstein - Oberweiler-Tiefenbach - Aschbach - Hinzweiler - Oberweiler im Tal - Wolfstein (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Ruftaxi Lautertal 5 (Telefonnummer: / ) Wolfstein - Rutsweiler - Rothselberg - Jettenbach - Eßweiler - Rothselberg - Kreimbach-Kaulbach (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Wolfstein Polizei 110 Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Westpfalz-Klinikum GmbH - Standort Kusel Tel: 06381/930 - Standort Kaiserslautern Tel: 0631/ Standort Kirchheimbolanden Tel: 06352/ Standort Rockenhausen Tel: 06361/4550 Krankenhaus Meisenheim Tel: 06753/1260 Giftnotruf Homburg Tel: 06841/19240 Telefonseelsorge Tel: 0800/ und (rund um die Uhr gebührenfrei 0800/ vertraulich-) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Als ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Verbandsgemeinde Wolfstein ist die Bereitschaftsdienstzentrale Glan, Hinter der Hofstadt 8, Meisenheim, Tel : / oder / zuständig. Öffnungszeiten: Mittwoch von Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr, freitags ab Uhr bis montags 7.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend Uhr bis zum folgenden Tag 7.00 Uhr besetzt. Bei möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen wenden Sie sich bitte unbedingt immer an die Notrufnummer 112! Zahnärztliche Notfalldienst Der zahnärztliche Notfalldienst für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kusel ist wie folgt aufgeteilt: Notdienst: Samstag Uhr, Sonn- und Feiertage Uhr, zu erfragen unter der Tel.: 06373/ Augenärztliche Notfalldienst Der augenärztliche Notfalldienst für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kusel, Kaiserslautern und Donnersbergkreis ist zu erfragen unter der Tel.: 0631/ Apothekennotdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min.) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr. Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung): Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit sind folgende Werksbedienstete einsatzbereit: Jung 06304/7583, 0151/ Beyer 06304/ , 0151/ Stephan 06308/7333, 0151/ Schneider 06364/7189, 0151/

3 Wolfstein Ausgabe 13/2012 AMTSBLATT der Verbandsgemeinde WOLFSTEIN Mittwoch, den 28. März 2012 mit den Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Eßweiler, Hefersweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Stadt Wolfstein Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Wolfstein Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Wolfstein stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in in Teilzeit (34 Std./Wo.) für die zweigruppige Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach/Rutsweiler ein. Die Stelle ist befristet bis zum Die Vergütung erfolgt aufgrund der persönlichen Voraussetzungen entsprechend den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der hierzu ergangenen sonstigen Tarifvereinbarungen. Die Verwendung in einem anderen Kindergarten der Verbandsgemeinde bleibt vorbehalten. Nähere Auskünfte erteilt Frau Herrmann, Tel. Nr /913102, s.herrmann@vg-wolfstein.de. Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens 13. April 2012 schriftlich mit den üblichen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bergstraße 2, Wolfstein zu bewerben. Kolter, Bürgermeister Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Sitzung des Ortsgemeinderates Der Ortsgemeinderat wird zu einer Sitzung am Montag, dem 2. April 2012, Uhr, Sitzungsraum: Dorfgemeinschaftshaus einberufen. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Gebietsreform - Freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken; Zustimmung der Ortsgemeinden 2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012/ Änderung der Friedhofsgebührensatzung 4. Anfragen und Auskünfte Braun, Ortsbürgermeister Stadt Wolfstein Stadt Wolfstein Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wolfstein Gemäß Beschluss des Stadtrates Wolfstein vom erhält die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung mit Wirkung vom folgende Fassung: 1. Einzelgrabstätten 1.1 Überlassung einer Einzelgrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs.2 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 880, vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 2.290, a) Genehmigung für Grabmal bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 50,00 b) Genehmigung für Grabmal vom vollendeten 5. Lebensjahr 50, Überlassung einer Urnenreihengrabstätte ( 15) Einzelurnengrab (klein) 440, Einzelurnengrab (groß) 880, Doppelurnengrab (klein) 530, Doppelurnengrab (groß) 1.060, Genehmigung für Grabmal Urnengrabstätte 50, Anonyme Grabstätte im Grünen Grabfeld (Inkl. Gedenktafeln) 1.000, Bei Nutzung einer Einzelgrabstätte ( 13 und 15 Abs. 1 b) als Urnengrabstätte ist die Gebühr nach 1.1 zu entrichten; im Falle der Beisetzung einer zweiten Asche wird eine weitere Gebühr von 440, erhoben; 15 Abs. 1 Bst. b) 1.4 Herstellung des Plattenbelages ( 20 Abs. 2) Soweit das Herstellen des Plattenbelages von der Stadt ausgeführt wird, sind die entstehenden Kosten sind als Auslagen zu erstatten. 2. Verleihung von Nutzungsrechten an Familien (Doppel-) grabstätten und Urnenwahlgrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs.2 für die Doppelgrabstätte (Zuteilung der Reihe nach, anl. des ersten Bestattungsfalles) 4.570,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchst. a) bei späteren Bestattungen (vergl. 14 Abs. 4 je Jahr für die Doppelgrabstätte 125,00 c) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchst ) bei späteren Bestattungen (vergl. 15 je Jahr für die Urnenwahlgrabstätte (klein) 13,00 Urnenwahlgrabstätte (groß) 29,00 d) Genehmigung für Grabmal Familiengrabstätte 50,00 e) Ausstellen der Nutzungsrechtsurkunde 50,00 3. Ausheben und Schließen der Gräber Soweit das Ausheben und Schließen der Gräber von der Stadt ausgeführt wird, sind die entstehenden Kosten als Auslagen zu erstatten. Anmerkung: Die Auslagen umfassen: a) das Verbringen der Kränze und dergl. von der Leichenhalle zum Grab und b) die Beseitigung des nach Schließung des Grabes und Herstellung des vorläufigen Grabhügels überschüssigen Erdaushubes. 4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die der Gemeinde entstehenden Kosten sind als Auslagen zu erstatten. 5. Benutzung der Leichenhalle 5.1 im Stadtteil Wolfstein pauschal 120, im Stadtteil Rossbach pauschal 120,00 6. Verwaltungsgebühren 6.1 Ausstellen der Berechtigungskarte ( 6 Abs. 3) 50,00 (Gültigkeitsdauer: 1 Jahr) 7. Entfernen von Grabmalen Sofern Grabstätten und Grabmäler von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, sind die entstehenden Kosten der Stadt als Auslagen zu erstatten. 8. Anwendung des Kommunalabgabegesetz Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im übrigen das Kommunalabgabengesetz. Wolfstein, den Dilly, Stadtbürgermeister

4 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Hinweis auf die Rechtsfolge des 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein, den Verbandsgemeindeverwaltung: Kolter, Bürgermeister Jagdgenossenschaft Hefersweiler-Berzweiler Jagdgenossenschaft Hefersweiler Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 18. April 2012 um Uhr findet im Gasthaus Bauss in Hefersweiler-Berzweiler die Versammlung der Jagdgenossenschaft Hefersweiler statt. Hierzu sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk von Hefersweiler nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Kassenbericht und Verwendung des Reinertrages 3. Entlastung des Jagdvorstandes 4. Bekanntgabe der Abschussvereinbarung 5. Informationen, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab sofort bis 1 Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Klaus Armbrust, Ahlbornerhof 1, Hefersweiler zur Einsichtnahme durch die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht einge?tragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist eine geschlossene Versammlung. Hefersweiler, gez. Armbrust, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Jettenbach Jagdgenossenschaft Jettenbach Bekanntmachung Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 5. März 2012 in der Gastwirtschaft Göttel in Jettenbach liegt in der Zeit vom Dienstag, dem 10. April 2012 bis zum Dienstag, dem 24. April 2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Zimmer 213, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus. Jettenbach, Ziehmer, Jagdvorsteher Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Wolfstein Verbrennen von Grünabfällen innerorts grundsätzlich verboten Zu jeder Jahreszeit hört man regelmäßig dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig eingenebelt. Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen innerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich verboten ist. Auch in Feld und Flur ist es nur im Ausnahmefall erlaubt und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden - nicht nur den Mitmenschen zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt. Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hat nach dem bestehenden Bundesabfallrecht zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt eindeutig Vorrang vor der Verbrennung. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, die pflanzlichen Abfälle vorrangig den Grünschnittsammelstellen zukommen zu lassen. Nur wenn die Abfälle nicht mehr verwertet werden können und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten ausscheiden, kann unter der Beachtung der unten aufgeführten Voraussetzungen eine Verbrennung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage in Betracht kommen. Das Gesetzbuch sagt hierzu: Pflanzliche, nicht verwertbare Abfälle, welche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle nur dann verbrannt werden, wenn sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Wer mehr als drei Kubikmeter Pflanzen oder Pflanzenteile verbrennen will, hat dies der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich anzuzeigen. Die Abfälle dürfen dann binnen 20 Tage vom dritten Tag nach dem Eingang der Anzeige verbrannt werden. Unzulässig ist 1. das flächenhafte Abbrennen, 2. das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von 100 m zu Wäldern 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen, insbesondere Straßen 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzenden Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen 3. das Verbrennen zwischen Uhr und Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 4. das Mitverbrennen von anderen Abfällen, insbesondere Altreifen Vor dem Verbrennen sind nicht verwertbare Pflanzen und Pflanzenteile in Haufen oder Schwaden zusammenzufassen. Dazwischen sowie zur Sicherung der Mindestabstände sind durch Pflügen oder Fräsen mindestens 3 m breite Bodenbearbeitungsstreifen anzulegen, die von pflanzlichen Abfällen freizumachen sind. Die pflanzlichen Abfälle müssen beim Verbrennen trocken sein. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Nähere Informationen erhalten sie beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde (Frau Stein / Herr Hebel /- 115). Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein - Ordnungsbehörde - Terminvereinbarung bei Rentenantragstellung Wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen für die jeweilige Rente (z.b. Altersrente) vorliegen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Zahlung der Rente. Sie müssen jedoch einen Rentenantrag stellen. Dies tun Sie am besten etwa drei Monate vor Erreichen der jeweils maßgebenden Altersgrenze beim Versicherungsamt (Kreisverwaltung Kusel), bei einem Versichertenältesten oder hier bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein. Wir sind gerne bereit, Ihnen beim Ausfüllen der Rentenantragsformulare zu helfen. Ein Rentenantrag kann zwischen 30 Minuten und einer Stunde in Anspruch nehmen. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, sich mit Frau Brödel unter der Telefonnummer 06304/ oder per a.broedel@vg-wolfstein.de in Verbindung zu setzen und einen Termin für Ihre Rentenantragstellung zu vereinbaren. Frau Brödel kann Ihnen dann auch Auskunft über die mitzubringenden Unterlagen geben. Michael Kolter, Bürgermeister Redaktionsschlussvorverlegung Durch die Osterfeiertage ist nach Mitteilung des Verlages eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Da die Anzeigen und Manuskripte einen Tag früher als normal beim Verlag vorliegen müssen, wird auch der Annahmeanschluss für Anzeigen um einen Tag nach vorne verschoben. Annahmeschluss für die 14. KW ist somit Dienstag, 27. März 2012, Uhr. Annahmeschluss für die 15. KW ist somit Dienstag, 3. April 2012, Uhr. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

5 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern: Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was brauche ich noch? Über die gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge bei Invalidität, Alter oder Tod, über staatliche Hilfen und vieles mehr zum Thema Altersvorsorge informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz bei Veranstaltungen am 18. April 2012 in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 19. April in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a, jeweils um Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon , Fax oder aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon , Fax oder aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Kaiserslautern Agentur für Arbeit Kaiserslautern Geänderte Öffnungszeiten am Gründonnerstag Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern und deren Geschäftsstellen in Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl und Rockenhausen schließen am Gründonnerstag, 5. April 2012, bereits um Uhr. Ab Dienstag, 10. April 2012, sind die Dienststellen der Agentur für Arbeit wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zu erreichen. Sprechstunde für Frauen, die beruflich wiedereinsteigen möchten Beratungsservice für Frauen Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Kaiserslautern, Nadja Schäfer, bietet am 29. März eine Sprechstunde für Frauen, die noch nicht bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet sind, aber an einer Rückkehr in den Beruf interessiert sind. Ich möchte mit den Frauen in Kontakt kommen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen ihre Berufstätigkeit aufgeben mussten und sich nun mit dem Gedanken tragen, beruflich wieder einzusteigen, so Nadja Schäfer. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich dem in vielen Bereichen anbahnenden Fachkräftemangel, sind die Zeiten gut, um beruflich wieder Fuß zu fassen, hier möchte ich den Frauen Wege aufzeigen und beratend unterstützen. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0631 / oder per an Kaiserslautern.BCA@arbeitsagentur.de ist erforderlich. Finanzamt Kaiserslautern Geänderte Öffnungszeiten beim Finanzamt Kaiserslautern Service-Center ist zentrale Anlaufstelle Im Finanzamt Kaiserslautern ändern sich ab dem 2. Mai 2012 die Öffnungszeiten. Ohne Anmeldung können Bürger künftig von montags bis mittwochs, jeweils von bis Uhr, donnerstags von bis Uhr und freitags von bis Uhr ins Service-Center kommen. Das Service-Center ist die zentrale Anlaufstelle für die steuerlichen Anliegen der Bürger. Für allgemeine Auskünfte, die Bearbeitung von Anträgen oder auch zur Aufnahme von Einsprüchen steht jeweils ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Kleinere Anliegen, wie Ausgabe von Vordrucken und Broschüren sowie Annahme von Steuererklärungen und Belegen, werden hier ebenfalls erledigt. Für die Öffnungszeiten der Kfz-Steuerstellen gelten die neuen Öffnungszeiten ebenfalls, mit Ausnahme des Donnerstags (hier bleibt es bei der Öffnung bis Uhr). Bei umfangreichen Sachverhalten können auch weiterhin Termine mit dem zuständigen Bearbeiter vereinbart werden. Telefonisch ist die Info- Hotline der Finanzämter wie bisher von Montag bis Donnerstag, jeweils von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr unter der Rufnummer (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil) zu erreichen. Finanzamt Kusel-Landstuhl Gründonnerstag früher geschlossen Am Donnerstag, 5. April 2012 schließt das Finanzamt Kusel-Landstuhl an beiden Standorten bereits um Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Wolfstein Verbandsgemeinde Wolfstein Wohnung zu vermieten Die Verbandsgemeinde Wolfstein vermietet ab die Dachgeschosswohnung im Verwaltungsgebäude, Bergstraße 2, Wolfstein. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Gästetoilette, Abstellraum und Kelleraum mit einer Gesamtfläche von 91 qm. Interessenten melden sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Tel: 06304/ (Frau Welker) oder (Herrn Wolf) oder per an info@vg-wolfstein.de. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Kostenlose Immobilienbörse Sie wollen ein Haus oder Grundstück verkaufen? Sie möchten ein Haus oder Grundstück erwerben? Sie möchten ein Objekt vermieten? Sie können kostenlos Objekte einstellen oder Objekte suchen unter die kostenlose Immobilienbörse der Regionalmanagements Nordpfälzer Bergland und Nordpfalz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein Christian Sauer Telefon: 06304/ oder c.sauer@vg-wolfstein.de Sprechstunden der Suchtberatung im Jugendbüro Wolfstein Die Fachstelle Sucht des Diakonischen Werkes Kusel bietet Sprechstunden im Jugendbüro an. Wann: Montag, 2. April 2012 ab Uhr Wo: Jugendbüro Wolfstein, Rathausplatz 1 (2. OG) Das Angebot richtet sich sowohl an selbst betroffene Menschen jeden Alters sowie an Angehörige, Freunde und Bekannte. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt, das heißt Dritte wie z.b. Angehörige, Schule, Behörde etc. erhalten grundsätzlich keine Auskünfte über Klienten und Gespräche. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen erhalten Sie bei: Diakonisches Werk Pfalz Fachstelle Sucht, Bahnhofstraße 62, Kusel, fachstellesucht.kus@diakonie-pfalz.de Wir gratulieren Geburtstage Helga Knies, Rothselberg (83 Jahre) Heinrich Kirschner, Einöllen (75 Jahre) Frederick Hebel, Jettenbach (73 Jahre) Andreas Weber, Wolfstein (80 Jahre) Erich Hemmer, Wolfstein (77 Jahre) Ilse Burkhart, Rothselberg (78 Jahre) Brigitte Böhmer, Einöllen (72 Jahre) Werner Schäfer, Wolfstein (72 Jahre) Michael Kolter, Bürgermeister

6 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien 2012 Die Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein beabsichtigt auch in diesem Jahr wieder, Eltern die Möglichkeit zu bieten, ihre Kinder während der ersten beiden Wochen der Sommerferien ( bis ) ganztägig betreuen zu lassen und zwar von Montag bis Freitag, von Uhr bis ca Uhr. Ein tägliches warmes Mittagessen ist eingeplant. Geplante Aktionen in diesem Jahr sind u.a. Ausflüge, verschiedene Sportangebote, gemeinsames Grillen, Schwimmbadbesuche, Basteln - je nach Wetter und Vorlieben der Kinder. Programmänderungen behalten wir uns daher vor. Für die zweiwöchige Betreuung müssen wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 80,- EUR je Kind und Woche erheben. Damit eine optimale Betreuung gewährleistet ist, ist die Anzahl der Kinder auf 25 pro Woche begrenzt. Es ist auch möglich, nur eine Woche an der Ganztagsbetreuung teilzunehmen. Die Betreuung findet allerdings nur statt, wenn genügend Kinder angemeldet wurden. Spätester Anmeldetermin ist der 16. April Ganztagsbetreuung in den Sommerferien 2012 der Verbandsgemeinde Wolfstein Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich für die Ganztagsbetreuung in den Sommerferien 2012 an: Zeitraum: und/oder (Bitte ankreuzen!) (Betreuung jeweils von ca Uhr in Wolfstein) Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes Name, Vorname, Anschrift, Tel. Nr.:, Handy, der/des Erziehungsberechtigten (tagsüber) Das Formular für eine verbindliche Anmeldung ist nachstehend abgedruckt. Weitere Vordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Bergstraße 2, oder im Internet unter www. vg-wolfstein.de erhältlich. Persönliche Auskünfte erteilt der Jugendsozialarbeiter der Verbandsgemeinde Wolfstein Daniel Hübner Kontakt: Mobil: 0171 / Fon: / Fax: / jugendbuero-wolfstein@gmx.de Im Vertretungsfall wenden Sie sich bitte an Frau Schäfer (Tel.: / , r.schaefer@vg-wolfstein.de) (Michael Kolter), Bürgermeister Besonderheiten des Kindes (Allergien, Medikamente, ADS etc.): Mein Kind darf an Schwimmveranstaltungen teilnehmen: Ja Nein (bitte ankreuzen!) Mein Kind ist Schwimmer Nichtschwimmer (bitte ankreuzen!) O O O O Kleidergröße (T-Shirt) des Kindes: Ich/Wir verpflichten uns gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, dass ich/wir den Kostenbeitrag nach Anforderung bezahlen werde(n). Sollte der Beitrag bis zum Beginn der Betreuung nicht bezahlt sein, kann das Kind nicht an der Ganztagsbetreuung teilnehmen. Kann das Kind an einem oder mehrere Tag/e nicht teilnehmen, wird es rechtzeitig abgemeldet. Eine Kostenerstattung für einzelne Tage kann nicht erfolgen. Ort, Datum Unterschrift Anmeldung an Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Bergstrasse 2, Wolfstein oder per FAX an 06304/

7 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Ortsgemeinde Aschbach Wohnung zu vermieten Die Ortsgemeinde Aschbach vermietet ab sofort die gemeindeeigene Wohnung, Hauptstraße 19, Aschbach, bestehend aus 3 Zimmer, Küche, Bad mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 100 qm. Nähere Auskunft erteilt Ortsbürgermeister Herbert Mäurer, Tel.: 06304/1450. Ortsgemeinde Einöllen Wohnung zu vermieten Die Ortsgemeinde Einöllen vermietet ab sofort die gemeindeeigene Wohnung in der Schulstraße 6, Einöllen. Die Wohnung besteht aus 4 Zimmer, Küche, Bad, Gästetoillette und Abstellraum mit einer Gesamtwohnfläche von 91 qm. Interessenten melden sich bitte bei Ortsbürgermeister Berndt, Tel.: 06304/5276. Ortsgemeinden Einöllen, Hefersweiler, Reipoltskirchen, Relsberg Anmeldung der jährlichen Messung an Öl- und Gasfeuerstätten: Ortsgemeinden: Einöllen, Hefersweiler, Reipoltskirchen und Relsberg Termin ab 15. April 2012 Ich möchte Sie bitten dafür zu sorgen, dass Ihre Anlagen in Ordnung sind, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Erwin Lamnek Tel: Ortsgemeinde Jettenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Ev. Kindertagesstätte Jettenbach; Finanzierungshilfe durch die Ortsgemeinde In einer Besprechung haben Pfarrer Norman Roth und Verwaltungsleiter Erhard Hübner die Ortsgemeinde ausführlich über die sich zusehends verschlechternde finanzielle Lage der Kirchengemeinde informiert. Auch das Defizit beim Betrieb der Kita steigt von Jahr zu Jahr. Die Kirchengemeinde bittet die Ortsgemeinde um zusätzliche finanzielle Unterstützung zum weiteren Betrieb der Kita. Durch den zukünftigen Wegfall des Betreuungsbonus sowie rückläufige Sachkostenzuschüsse der Landeskirche werden für die Folgejahre bei der Kita weiterhin jährliche Defizite erwartet. Nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres würde die Kirchengemeinde hierfür ihre Rechnungsunterlagen der Ortsgemeinde offenlegen. Eine vergleichbare Vereinbarung wurde aktuell zwischen der Kirchengemeinde Jettenbach und den Ortsgemeinden Bosenbach und Niederstaufenbach für die ev. Kita in Bosenbach getroffen. Der Rat beschließt, finanzielle Unterstützungen zu leisten. Wird jedoch, jeweils nach Vorlage der Rechnungsunterlagen durch die Kirchengemeinde, im Einzelfall entscheiden. Windenergie; Information und weitere Vorgehensweise Die Verbandsgemeinde Wolfstein wird gebeten, alle im ROP auf der Gemarkung Jettenbach ausgewiesenen ausschlussfreien Gebiete in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Dem Rat ist bewusst, dass die Prüfung und Bewertung hinsichtlich der Eignung dieser Flächen durch ein Fachbüro zu Flächenkürzungen führen kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Rat mitzuteilen. Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Straßenbeleuchtungsvertrag zu. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird auf die hocheffiziente LED-Technik umgerüstet. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verliert der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag seine Gültigkeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und einen Antrag auf Bundeszuschuss beim zuständigen Bundesministerium zu stellen. Die Antragstellung soll auf Grundlage des Angebotes der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen mit Polylicht/Kepler LED-Leuchten erfolgen. Sollte die Zuschussgewährung im Jahr 2012 erfolgen, wird die Verwaltung beauftragt die Umrüstung der Leuchten auszuschreiben. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrages) zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes zur Versorgung mit elektrischer Energie Der Ortsgemeinderat stimmt dem Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) zu. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der Zustimmungsvertrag vom zwischen der Gemeinde und der Pfalzwerke AG mit etwaigen Ergänzungsvereinbarungen außer Kraft. Ortsgemeinde Nußbach Spielplatzaktion in Nußbach Der Frühling kommt und mit ihm die Arbeit auf dem Spielplatz. Die Kinder möchten wieder spielen und das heißt, wir müssen vorher noch etwas anpacken. Die Pumpe muss instand gesetzt werden, der Sand aufgefüllt werden, das Tor müsste eingebaut werden und Pfosten für die Kletterstricke müssten eingelassen werden. Dann gibt es auch noch Ideen, ein neues Spielgerät anzuschaffen. Im Frühling muss natürlich auch gegen das Unkraut gekämpft werden und vielleicht auch wieder etwas Rindenmulch? Sie sehen, es ist für jeden etwas dabei. Arbeitsgeräte, Handschuhe, Rechen, Schaufel, Schubkarre und was man sonst so braucht, bitte mitbringen. Nach getaner Arbeit, sollten wir je nach Wetterlage gemeinsam grillen, oder? Da Sie bestimmt alle Lust auf diese Arbeiten haben, hier noch der Termin: Am Freitag, dem 30. März 2012 ab Uhr auf dem Spielplatz. Melden Sie sich bitte bei Helga oder Thomas Grüne (06364/993917), wenn Sie uns unterstützen möchten. Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Änderung der Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtungsanlage wird auf die hocheffiziente LED-Technik umgerüstet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und einen Antrag auf Bundeszuschuss beim zuständigen Bundesministerium zu stellen. Die Antragstellung soll auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen mit Polylicht/Kepler LED-Leuchten erfolgen. Sollte die Zuschussgewährung im Jahr 2012 erfolgen, wird die Verwaltung beauftragt die Umrüstung der Leuchten auszuschreiben. Kommunaler Entschuldungsfonds; Zustimmung zur Unterzeichnung des Konsolidierungsvertrages Die Zustimmung zur Unterzeichnung des ausgehandelten Konsolidierungsvertrages wird erteilt. Spendenannahme Spende Heimat- und Kulturverein Der Rat beschließt die Spende in Höhe von 500,00 vom Heimatund Kulturverein Königsberg e.v., Oberweiler im Tal, anzunehmen. Die Spende ist für die Anschaffung neuer Spielgeräte vorgesehen. Spende Landfrauenverein Der Rat beschließt die Sachspende vom Landfrauenverein Oberweiler im Tal (neuer Vorhang im Wert von ca. 180, ) für das Sitzungszimmer im Bürgerhaus anzunehmen. Ortsgemeinde Relsberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Für das aus beruflichen Gründen zurückgetretene Ratsmitglied Rüdiger Kissel verpflichtet Ortsbürgermeister Klaus Schlemmer Joachim Kullack per Handschlag als neues Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Relsberg.

8 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Gesundheit, Spiel und Spaß mit der Diakonie Das Diakonische Werk Pfalz bietet in den Sommerferien dreiwöchige Erholungsaufenthalte für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und fünfzehn Jahren an. Auf der Insel Amrum, in St. Peter-Ording und in Altenmarkt / Österreich erleben die Kinder und Jugendlichen abwechslungsreiche Ferien mit Gleichaltrigen. Bei den Ferienaufenthalten spielt der gesundheitliche Aspekt eine wichtige Rolle. Die Erholungsmaßnahmen finden an der Nordsee und im Gebirge in ausgewählten Orten mit klimatisch günstigen Bedingungen statt, so dass sie sich besonders für Kinder mit Neigung zu Erkältungskrankheiten, Bronchitis und Allergien eignen. Neben vielerlei Aktivitäten an der frischen Luft trägt auch der geregelte Tagesablauf mit festen Essens- und Ruhezeiten zur Erholung an Körper und Seele bei. Die Maßnahmen werden ärztlich überwacht und von den Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bezuschusst. Auch die Jugendämter beteiligen sich gegebenenfalls an der Finanzierung. Grundsätzlich können alle Kinder und Jugendlichen an den Kindererholungsmaßnahmen der Diakonie teilnehmen. Zur Kindererholung gehören aber auch Spiel und Spaß sowie soziales Lernen dazu. Kleinere und größere Ausflüge beispielsweise zu Badeseen oder Sehenswürdigkeiten in der Natur werden unternommen. Spezielle Angebote fördern die Kreativität der Kinder und Jugendlichen. Sportbegeisterte können sich auf der Fußballwiese oder beim Schwimmen austoben. Die Erholungsmaßnahmen werden von pädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet, die auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen eingehen. Anmelden und informieren können Sie sich bei der Sozial- und Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes Pfalz Bahnhofstraße 22, Lauterecken Tel.: anja.nassiri@diakonie-pfalz.de Weitere Informationen unter

9 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Osterferienprogramm 2012 Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind verbindlich für folgende Programmpunkte an: (bitte pro Kind nur ein Anmeldeformular benutzen; weitere Formulare sind bei der VG Wolfstein oder im Jugendbüro erhältlich) Name:... Vorname:... Alter:... Programm Nr. Titel Termin Folgendes ist beim Kind zu beachten (z.b. Beeinträchtigungen, Allergien (z.b. Insektenstichallergien), einzunehmende Medikamente, o.ä.) Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, und/oder Handy der/des Erziehungsberechtigten Fahrt ins Kino der VG Wolfstein Jugendbüro VG Wolfstein Termin: Dienstag, , Uhr - ca Uhr Beschreibung: Wir fahren mit dem Zug nach Kaiserslautern. Nach einem kurzen Fußmarsch in die Innenstadt und einem Zwischenstopp in einem Schnellrestaurant, werden wir uns einen tollen Film im Kino anschauen. Alter: ab 6 Jahren Treffpunkt: Bahnhof Wolfstein Kostenbeitrag: 10 EUR Sonstiges: etwas Taschengeld für den Besuch im Schnellrestaurant 4. Das perfekte Kinder-Dinner Nicole Drumm Termin: Donnerstag, , Uhr - Beschreibung: Alter: Treffpunkt: Kostenbeitrag: Sonstiges: Uhr Wir kochen ein zauberhaftes 3-Gänge- Menü ab 8 Jahren, max. 20 Teilnehmer Jugendbüro VG Wolfstein, Am Rathausplatz 10 EUR Bitte Kochschürze und Haargummi mitbringen 5. Quilling Melanie Henn Termin: Mittwoch, , Uhr Beschreibung: Alter: Treffpunkt: Kostenbeitrag: Uhr An diesem Tag möchten wir euch eine neue Form des Bastelns vorstellen. Das sogenannte Quilling. Nach einer kurzen Anleitung ist eure Kreativität gefragt, und ihr werdet die ersten Quilling - Kunstwerke basteln. ab 6 Jahren, max. 12 Teilnehmer Jugendbüro VG Wolfstein, Am Rathausplatz 3 EUR Ort:... Datum: Unterschrift Erziehungsberechtigte/r / Sorgeberechtigte/r 1. Frühlingsbasteln mit Holz Nicole Drumm Termin: Beschreibung: Alter: Treffpunkt: Kostenbeitrag: Sonstiges: 2. Osterbäckerei Melanie Henn Termin: Beschreibung: Alter: Treffpunkt: Kostenbeitrag: Sonstiges: Freitag, , Uhr Uhr Wir basteln aus Sperrholzplatten lustige Osterhasen ab 8 Jahren, max. 10 Teilnehmer Jugendbüro VG Wolfstein, Am Rathausplatz 8 EUR Bitte Kleidung anziehen, die schmutzig werden darf Montag, , Uhr Uhr Wir backen Osternester aus Hefeteig ab 6 Jahren, max. 12 Teilnehmer Jugendbüro VG Wolfstein, Am Rathausplatz 3 EUR Bitte Kochschürze mitbringen! 6. Fahrt ins Hallenschwimmbad Calypso Jugendbüro VG Wolfstein Termin: Samstag, , Uhr Beschreibung: Alter: Treffpunkt: Kostenbeitrag: Sonstiges: Uhr Zum Abschluss der Osterferien fahren wir mit euch ins Calypso Hallenschwimmbad nach Saarbrücken. von 8-15 Jahren (nur Schwimmer). Max. 14 Teilnehmer Jugendbüro VG Wolfstein, Am Rathausplatz 20 EUR Falls notwendig, bitte Sitzerhöhung mitbringen. Außerdem Lunchpaket, Getränke und etwas Taschengeld mitgeben Anmeldung an: Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein oder per Fax an Auskunft erteilt telefonisch: Jugendsozialarbeiter Daniel Hübner Büro: Handy: Im Vertretungsfall: Frau Stein: Bitte beachten: Liegt uns eine schriftliche Anmeldung vor und Ihr Kind kann aus einem wichtigen Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so melden Sie es bitte rechtzeitig ab. Ansonsten ist die Anmeldung verbindlich und der Beitrag muss aus Kostengründen bezahlt werden. Anmeldeschluss ist immer eine Woche vor Veranstaltung!

10 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Kommunaler Entschuldungsfonds; Zustimmung zur Unterzeichnung des Konsolidierungsvertrages Die Zustimmung zur Unterzeichnung des ausgehandelten Konsolidierungsvertrages wird erteilt. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrages) zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes zur Versorgung mit elektrischer Energie Der Ortsgemeinderat stimmt dem Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) zu. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Mit Inkrafttreten des Vertrages tritt der Zustimmungsvertrag vom zwischen der Ortsgemeinde und der Pfalzwerke AG mit etwaigen Ergänzungsvereinbarungen außer Kraft. Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages Der Ortsgemeinderat stimmt dem Straßenbeleuchtungsvertrag zu. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verliert der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag seine Gültigkeit. Ortsgemeinde Rothselberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bebauungsplan Hinter der Trisch und Achtweid - 1. Änderung und Erweiterung ; Vereinfachte Änderung gemäß 13 Baugesetzbuch Der seit rechtsverbindliche Bebauungsplan Hinter der Trisch und Achtweid - 1. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Rothselberg soll im vereinfachten Verfahren geändert werden. Gebietsreform Weitere Vorgehensweise Der Ortsgemeinderat Rothselberg stellt fest, dass ein Wechsel zur Verbandsgemeinde Weilerbach vor allem zum Wohle des Bürgers anzustreben wäre. Aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Kusel bereits eine Ablehnung signalisiert hat und auch seitens des Verbandsgemeinderates und der übrigen Ortsgemeinden keine Zustimmung zu erwarten ist, wird die Ortsgemeinde Rothselberg keinen Ausgliederungsantrag bei der Verbandsgemeinde Wolfstein stellen. Sollte allerdings bei der erwarteten zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform, bei der auch Kreisgrenzen angepackt werden sollen, ein Wechsel in Richtung Verbandsgemeinde Weilerbach möglich sein, wird dieser Schritt angestrebt Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wolfstein, Bergstraße 2, Tel.: (06304) 9130 Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein gegen Entgelt. Erscheinungsweise: Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Ende des amtlichen Teils Kirchliche Nachrichten Veranstaltungshinweis des Ev. Erwachsenenbildungswerkes Rheinland-Süd e.v. Herzog-Reichard-Str. 30, Simmern Glauben 12 Ein Leitfaden des Glaubens im Labyrinth des Lebens Im Laufe des Lebens mit seinen guten und schlechten Erfahrungen, seinen je nach Alter unterschiedlichen Themen stellen sich auch Glaubensfragen immer wieder neu und immer wieder anders. Der Kurs Glauben 12 greift 12 x 12 solcher Fragen auf, wie sie in vielen Gesprächen gestellt wurden, und bündelt sie zu Themenschwerpunkten. Einige dieser Schwerpunkte sollen an vier Abenden ins Gespräch kommen. Ausgehend von kurzen Thesen zu den einzelnen Fragen wird es vorrangig darum gehen, im Austausch miteinander die eigenen Fragen zu klären und Orientierung zu finden. Die Leitung unterstützt mit Hintergrundinformationen und Anregungen. Eine Einladung an die wunderbar erlaubt Pausengespräche in kleinerer Runde. Veranstalter: Ev. Erwachsenenbildungswerk Rheinland-Süd e.v. Ev. Kirchengemeinde Stromberg Termine und Themen: Was ist wahr? : Hat Vertrauen Sinn, oder bleibt die Angst? : Was können Glaube und Kirche ausrichten? : Wie kann das Kreuz Zeichen von Versöhnung sein? jeweils Uhr Orte: und Haus in der Kirche, Talstraße 24b, Stromberg und Kath. Pfarrheim, Rathausstraße 5, Stromberg Leitung: Christa Joppien und Joachim Deserno Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen- Heimkirchen, Hefersweiler-Berzweiler Sonntag, Palmsonntag Uhr Konfirmation Kirche Niederkirchen Donnerstag, Gründonnerstag Uhr Gottesdienst und Abendmahl Kirche Heimkirchen Freitag, Karfreitag Uhr Gottesdienst und Abendmahl Kirche Niederkirchen Sonntag, Ostersonntag Uhr Gottesdienst und Abendmahl Kirche Heimkirchen Montag, Ostermontag Uhr Gottesdienst und Abendmahl Kirche Niederkirchen Evangelische Stadtmission Wolfstein Kontakt: Prediger Christoph Reumann, In der Hohl 5, Wolfstein- Roßbach, Sonntag, Uhr Gottesdienst in Roßbach Dienstag, Uhr Hauskreis bei Familie Krennrich, Roßbach Protestantische Kirchengemeinde Wolfstein Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde. Vorbereitung der Konfirmation in der Kirche Uhr Chorgemeinschaft im Pfarrsaal Sonntag, (Palmsonntag) Uhr Konfirmation in Wolfstein Worthing - Begegnung 2012 Unsere englische Partnergemeinde in Worthing hat uns vom bis zum nach Worthing eingeladen. Bis zu 12 Personen können bei Gastfamilien wohnen. Wer Interesse hat, mitzufahren, kann gerne nähere Infos im Pfarramt, Tel.: 221, erhalten. Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde Uhr Präparandenstunde Mittwoch, Uhr Jugendgruppe Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe Uhr Passionsandacht mit Abendmahl (Nerzweiler) Freitag, Uhr Treffen der Konfirmanden Sonntag, Uhr Presbyterium und Konfirmanden treffen sich zum gemeinsamen Einzug im Jugendheim Uhr Konfirmation in Hinzweiler Mittwoch, Uhr Gottesdienst zu Ostern im Kindergarten Hinzweiler Uhr Frauenkreis Aschbach Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Mittwoch, Uhr Passoinsandacht in der Kirche Rothselberg

11 Wolfstein Ausgabe 13/2012 Donnerstag, Uhr Seniorennachmittag Kreimbach-Kaulbach, Bürgersaal Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg - nur die Männer Sonntag, Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in der Kirche Eßweiler Dienstag, Uhr Seniorennachmittag Eßweiler, Bürgerhaus Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein Donnerstag, Uhr Kaulbach: heilige Messe Freitag, Uhr Wolfstein: heilige Messe Sonntag, Palmsonntag - Kollekte f. d. christlichen Stätten im Heiligen Land - Sonntäglicher Vorabend: Uhr Lauterecken: außerordentliche Beichtgelegenheit bei fremdem Beichtvater Uhr Lauterecken: 2. Sterbeamt für Albert Giloi mit Palmweihe und Palmprozession Sonntag Uhr Reipoltskirchen: Amt für die Pfarrgemeinde mit Palmweihe und Palmprozession Uhr Wolfstein: Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft mit Palmweihe und Palmprozession Montag, Uhr Wolfstein: heilige Messe in der außerordentlichen Form Dienstag, Uhr Reipoltskirchen: Rosenkranz Uhr Reipoltskirchen: Amt Mittwoch, Uhr Lauterecken: Rosenkranz Uhr Lauterecken: Amt Termine - Vereine - Veranstaltungen Fachtagung Kinder- und Jugendsport - Erfolg durch Trainingswissenschaft am 21. April 2012 Nach dem Impulsreferat von Professor Dr. Arne Güllich, Fachgebiet Sportwissenschaft der Technischen Universität Kaiserslautern, wird man in der Kurpfalz-Realschule in Kaiserslautern der Frage nachgehen, was im Sport in welchem Alter beherrscht werden sollte. Die körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist durch die vorherrschende Medienpräsenz und die immer geringer werdende Bewegungskultur stark beeinträchtigt. Dieser Problematik nimmt sich die Sportjugend Pfalz an und informiert auf der 3. Fachtagung zum Kinder- und Jugendsport, über die altersgerechte Vermittlung der motorischen Grundeigenschaften, sowie der Fehlerbeseitigung in den Trainingsphasen. Den Trainern, Erziehern, sowie Übungs- und Jugendleitern werden die trainingswissenschaftlichen Aspekte in den vier Arbeitskreisen Krafttraining, Schnelligkeit sowie Ausdauer und Beweglichkeit/Flexibilität erläutert. Anmeldung Sportjugend Pfalz, T , E sj@sportbund-pfalz.de, Programm SJ a Vorverkauf: Bäckerei Walg in Rothselberg und Eßweiler Karin Wilking, Mitteldorfstraße 6, Rothselberg, Tel Frauenchor Kreimbach - Kaulbach veranstaltet Kirchenkonzert Ein Kirchenkonzert unter dem Thema Preis und Anbetung veranstaltet der örtliche Frauenchor am Sonntag, dem 22. April 2012 ab Uhr, in der protestantischen Kirche in Kreimbach - Kaulbach. Das Konzert steht unter der Mitwirkung des Sängerchors Glan - Lauter, dem Männergesangverein Kreimbach - Kaulbach, einer Bläsergruppe, sowie verschiedene Solistinnen und dem Frauenchor Kreimbach - Kaulbach. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Im Anschluss an das Konzert, wird ein kleiner Imbiss mir Getränken angeboten. Für gehbehinderte Mitbürger/innen wird ein örtlicher Fahrdienst eingerichtet. Die genauen Abfahrtspunkte und Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Lauterecker Tafel e.v. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des Vereins Lauterecker Tafel e.v. findet am Mittwoch, 18. April 2012 um Uhr im Bürgersaal des Dienstleistungszentrums, Schulstraße 10 neben der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Auf der Tagesordnung stehen neben den Berichten des Vorstands und der Kassenführerin die Nachwahl eines Beisitzers. Auch soll es einen Rückblick auf die fünfjährige Tätigkeit des Vereins geben, der Bedürftige aus den Verbandsgemienden Meisenheim, Lauterecken und Wolfstein mit Lebensmitteln versorgt. (mhz) Markus Henz, Bezirkskantor (Ev. Kirche d. Pfalz), freier Mitarbeiter der RHEINPFALZ und Schriftführer der Lauterecker Tafel e.v. Für Rückfragen: 0171 / Studienfahrt nach Polen Noch bis zum 30. März 2012 können sich Interessenten anmelden für die Studienfahrt nach Polen, die von der protestantischen Kirchengemeinde organisiert wird. Unter der Leitung von Pfarrer Jochen Walker und Presbyterin Gerda Gauer, die früher als Rektorin die Berufsbildende Schule in Rockenhausen leitete sind die Städte Leipzig, Breslau, Krakau, Tschenstochau und Görlitz Stationen der einwöchigen Tour vom 1. bis zum 8. Juni. Anmeldungen und Informationen vormittags im Gemeindebüro: Telefon / 6119 (mhz) Markus Henz, Bezirkskantor (Ev. Kirche d. Pfalz), freier Mitarbeiter der Rheinpfalz und Schriftführer der Lauterecker Tafel e.v. Für Rückfragen: 0171 / CJD Wolfstein: CJD- Café und Nachbarschaftsladen am Rathaus Wolfstein Das CJD Jugenddorf Wolfstein ist eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands gemeinnütziger e.v. (CJD), Ebersbach Geänderte Öffnungszeiten: Montags von Uhr Dienstags bis Freitag von Uhr Samstag Laden Uhr Café Samstag Uhr Café Sonntag Uhr Das CJD bietet jährlich jungen und erwachsenen Menschen Orientierung und Zukunftschancen. Sie werden von hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden an über 150 Standorten gefördert, begleitet und ausgebildet. Grundlage ist das christliche Menschenbild mit der Vision Keiner darf verloren gehen! Neue Kurse bei der Handwerkskammer PDF - Dokumente erstellen und bearbeiten Im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz (HWK), Im Stadtwald 15 in Kaiserslautern findet am Freitag, 20. April 2012 von bis Uhr ein Kurs PDF- Dokumente erstellen und bearbeiten statt. Der Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Erstellen und Bearbeiten von PDF - Dokumenten mit dem Programm Acrobat von Adobe. Er steht alle Interessierten mit Grundkenntnissen der EDV und Windows zur Teilnahme offen. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter Nähere Auskünfte zu den Veranstaltungen erhalten Sie bei der Abteilung Weiterbildung der Handwerkskammer Kaiserslautern, Regina Gilcher, unter der Telefonnummer 0631/ Finanzbuchhaltung mit EDV Im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz in Kaiserslautern beginnt am Montag, ein Kurs Finanzbuchhaltung mit EDV. Bereits vorhandene Kenntnisse der Finanzbuchhaltung werden durch das Wissen um Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten der EDV erweitert. Themenschwerpunkte sind die Belegerfassung und Belegorganisation, das Anlegen von Stammdaten und Konten sowie das Buchen von Geschäftsfällen mit dem Rechner. 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