Referat BAföG und Soziales. Bafög-Vortrag
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- Annika Kolbe
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Bafög-Vortrag O-Phase
2 In eigener Sache -Wer sind wir? -Was machen wir? -Warum? BAföG O-Phase
3 BAföG Was ist das? Bundesausbildungsförderungsgesetz Förderung erfolgt bedarfsorientiert, max. 730 ½ Zuschuss, ½ zinsloses Darlehen max müssen zurückgezahlt werden Rückzahlung nach spätestens 5 Jahre nach (Regel-) Studienzeit Ausnahmen möglich i.d.r. nur Erstausbildung wird gefördert (Studiengangwechsel) keine Förderung im Urlaubssemester BAföG O-Phase
4 Antragstellung BAföG-Amt im Thüringer Weg 3, 1. OG rechts Antrag immer möglichst 2 Monate vor Beginn des Wintersemesters stellen sonst gilt er ab Monat der Antragstellung Änderungen der (finanziellen) Lebensumstände melden auch unvollständige Anträge gelten i.d.r. 1 Monat Nachreichfrist längere Bearbeitungszeit Einkommen der Eltern müssen offengelegt werden i.d.r. von vor 2 Jahren Bei Unklarheiten einfach nachfragen! BAföG O-Phase
5 Freibeträge Vermögensgrenze auch mobiler und immobiler Besitz wird angerechnet (z.b. KfZ, Lebensversicherung, Bausparvertrag) 5400 brutto möglicher Zuverdienst, wenn abhängig beschäftigt 450 besser nicht überschreiten (Kranken- & Rentenversicherung, außer Ferienjobs) bei selbstständiger Arbeit netto Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft (570 ) & Kinder erhöhen Grenze (520 pro Kind) Nicht angerechnet: Kindergeld, Übungsleiterpauschale (2400 ) oder Ehrenamtspauschale (720 ) Angerechnet: Sonstige Einnahme, z.b. Waisenrente BAföG O-Phase
6 Freibeträge Eltern: Verdienstfreigrenze bei insgesamt, wenn Ehe 1145 pro Elternteil, wenn geschieden Geschwister haben Einfluss (Schulkind vs. Ausbildung geschiedene Eltern vs. Verheiratete / Geschwister vs. Halbgeschwister) BAföG O-Phase
7 Sonderregelungen Elternunabhängiges BAföG nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit (auch Bundeswehr, ALG usw.) nach 3-jähriger Ausbildung und dann 3-jähriger Berufstätigkeit älter als 30 Jahre Eltern im Ausland und können nicht Unterhalt leisten, sind nicht auffindbar Praktika-Einkommen wird angerechnet für Kinder (bis 10 Jahre) wird Betreuungszuschlag gezahlt (130 pro Kind), aber nur einmal pro Eltern, falls in einem Haushalt BAföG O-Phase
8 Sonderregelungen Ausländische Studis können u.u. auch BAföG erhalten Grundvoraussetzung: legaler Aufenthalt in Deutschland Hilfe zum Studienabschluss u.a. zinsfreies Darlehen des Studierendenwerkes möglich Wohngeldanspruch prüfen Auslands-BAföG plus Reisegeldzuschlag, Krankenkassenzuschlag usw. BAföG O-Phase
9 Studiengangwechsel /Fachrichtungswechsel muss umgehend angezeigt werden, bis Ende 2. Semester keine Begründung nötig, falls erstmaliger Wechsel 1. Wechsel verkürzt Förderung nicht 2. Wechsel verkürzt Förderungsdauer, Umwandlung zu Zinsdarlehen am Besten frühzeitig Gedanken machen! Bis Ende 3. Semester: wichtiger Grund mit eingereichter Begründung nötig (u.a. Neigungswandel, Weltanschauung) Danach: unabweisbarer Grund nötig, ohne finanzielle Folgen Anrechenbarkeit von Modulen prüfen! (Schwerpunktverlagerung) VORSICHT: Ob bereits Bafög bezogen wurde, ändert nichts an den Folgen eines Wechsels! BAföG O-Phase
10 Leistungsnachweis Bescheinigung über Studiensoll (für Einhaltung Regelstudienzeit) am Ende des 4. Semesters, besondere Gründe legitimieren Verzug (z.b. Krankheit, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, ) durch Bestätigung durch Prüfungsausschuss, entscheidend ist Datum der Leistungserbringung 4 Monate nach Beginn des 5. Semesters spätestens Abgabe Keine Begründung vorgebracht? Bafög erst wieder, wenn Leistungsstand aufgeholt! auf Antrag nach dem 3. Semester möglich BAföG O-Phase
11 Förderungshöchstdauer Förderungshöchstdauer (FHD) = Regelstudienzeit kann sich verlängern (z.b. Schwangerschaft, Kindeserziehung, Gremientätigkeit, ) endet in dem Monat der letzten Fachprüfung (i.d.r. Bachelorarbeit), 2 Überbrückungsmonate möglich, falls Abschlussnote nicht bekannt vorläufige Einschreibung in Master: Anrechnung auf Studiendauer des Masters, Zahlung unter Vorbehalt endet bei Bekanntgabe des Ergebnissen einer endgültig nichtbestandenen Prüfung nach Förderungshöchstdauer Studienabschluss-Darlehen möglich BAföG O-Phase
12 Weiteres Krankenversicherung über Familie bis Ende 25. Lebensjahr (+ Pflichtdienst) oder unbefristet über Ehepartner/in Studentische Krankenversicherung (rund 85 ) bis zum Ende des 30. Lebensjahres, Verlängerungen u.u. möglich bis zum Ende des 14. Fachsemesters des Studienganges ( Urlaubssemester nicht angerechnet) unter 20 h pro Woche arbeiten O-Phase
13 Weiteres Urlaubssemester einlegen? Vorteil: Wird nicht auf Regelstudienzeit angerechnet, Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen erlaubt, ermöglicht längeres Studieren ohne Langzeitstudiengebühren mögliche Begründungen, z.b. soziale Härte, Krankheit, Auslandssemester, freiwilliges Praktikum evtl. Anspruch auf Wohngeld, wenn genügend Einkommen vorhanden (rund 400 pro Person, Hartz-IV-Satz) WG: Wirtschaftsgemeinschaft nötig O-Phase
14 Hilfreiche Quellen O-Phase
15 Referat BAföG & Soziales Thüringer Weg 11, R Chemnitz O-Phase
16 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Fragen? O-Phase
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