Frohe und gesegnete Ostern

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1 46. Jahrgang Freitag, den 18. April 2014 Woche 16 / Nummer 8 Frohe und gesegnete Ostern Foto: Manfred Lang/ pp/agentur ProfiPress Ostern in der Stadt Mechernich: Die drei Museumsbäuerinnen Johanna Hilger, Monika Bläser und Margarethe Trabert (v.l.) beim Ostereiferfärben mit natürlichen Farbstoffen. Menschen brauchen Menschen, das ist ein Grundbedürfnis wie Nahrung zum Leben und die Luft zum Atmen. Menschen brauchen eine Umgebung, in der sie sich halbwegs wohl und sicher fühlen. Diese Umgebung ist natur- und gottgegeben: Weder Sie noch ich haben den Bleiberg oder den Al- tusknipp/greesberg aufgeschüttet, die Kakushöhle gegraben oder den Kermeter gepflanzt. Andererseits schaffen wir selbst unser Umfeld. Und zwar unser soziales Umfeld, unser Gemeinwesen, unsere Stadt. Darin existieren wir nicht als isolierte Einzelwesen nebeneinander her, sondern wir stehen untereinander in Beziehung. Wir leben, arbeiten und kommunizieren, wir tun uns zu Paaren zusammen, gründen Familien, scharen Freundeskreise um uns, bilden Teams, Arbeitskollegen und Klassenkameradschaften, Lesen Sie weiter auf Seite 2...

2 Fortsetzung der Titelseite wir gründen Vereine und engagieren uns in religiösen Gemeinschaften, sozialen Verbänden und politischen Parteien. Dabei werden die wenigsten zu Heiligen, wir machen nicht alles perfekt, sind nicht fehlerfrei und auch nicht schuldlos. Ich jedenfalls nicht. Aber wir geben uns redlich Mühe, dieses Gemeinschaftswerk von Menschen, das sich Stadt Mechernich nennt, aufzubauen und zusammenzuhalten. Jede und jeder an seinem Platz, und wir finden im Zusammenleben der Gemeinschaft und im Engagement im günstigsten Fall auch Sinn und Erfüllung. Ostern feiern die Christen bekanntlich die Auferstehung dessen, der alles für andere gegeben hat, nämlich sein Leben. Verfolgung, Misshandlung und schließlich die Hinrichtung sind keine verlockenden Ziele. Auch für Jesus von Nazareth nicht. Todesangst und Verzweiflung haben ihn gepackt. Er hat Blut geschwitzt und um die Wende gefleht, aber sie ist ausgeblieben. Jedenfalls nach menschlichem Ermessen. Ernüchtert stellen wir fest: Gott hat das Leid nicht aus der Welt genommen, es ist noch immer da. Aber Gott hat alle Gemeinheit, Ungerechtigkeit und Qualen, die wir einander antun, mit uns erduldet und gelitten. Der auferstandene Christus stellt uns als Konsequenz sein wichtigstes Gebot vor Augen: Liebt einander. Dieses Liebt einander entspricht vielleicht nicht mehr unserem modernen Sprachgebrauch. Aber gemeint ist: Haltet zusammen. Lasst Euch nicht im Stich. Guckt, wer Unterstützung braucht, ein paar Euro oder ein gutes Wort. Tut Euch zusammen, wenn Ihr was erreichen wollt, was einer alleine nicht schafft. Hört auf, nur zu stöhnen, zu schimpfen und zu lamentieren, wie furchtbar die Welt ist. Sie ist es ja gar nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn Ihr mit offen Augen und offenen Händen durch die Welt geht und zusammen anpackt. Es ist im Grunde einerlei, wo Sie das tun - im Verein, in der Gruppe, in der Nachbarschaft, in der Kirche oder in der Politik: Engagement für die Gemeinschaft verbindet, es macht glücklich und im günstigsten Fall auch zufrieden, weil wir das bekommen, was wir am meisten brauchen: Menschen an unserer Seite, die es gut mit uns meinen - und wir mit ihnen. Ich wünsche allen Mechernicher Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedern unserer politischen Gremien, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, des Bauhofes, der Stadtwerke, der Schulen und aller üb- rigen städtischen Einrichtungen mit ihren Familien, unseren Ge- schäftspartnern sowie allen Freunden und Bekannten ein fro- hes und gesegnetes Osterfest. Ihr Dr. Hans-Peter Schick (Bürgermeister) Mechernicher Schulen stabil Schülerzahlen für das neue Schuljahr 2014/15 sind am Bleiberg unspektakulär - Gymnasium Am Turmhof soll im 50. Jahr seines Bestehens eine Imagekampagne starten neue I-Dötzchen an vier städtischen Grundschulen - Sekundarschule schwächelt nur am Standort Kall Mechernich - Der demografische Wandel zeichnet sich auch in der Stadt Mechernich ab, macht sich aber (noch) nicht so gravierend bemerkbar wie in den südlicheren Kommunen des Kreises Euskirchen und der übrigen Eifel. Die Zahl der tatsächlich für das Schuljahr 2014/15 an den vier städtischen Mechernicher Grundschulen angemeldeten Kinder weicht mit insgesamt 265 neuen I-Dötzchen nur marginal von den Prognosen des Schulentwicklungsplanes (255) ab. Auch das Gymnasium Am Turmhof liegt mit 92 Anmeldungen (98) im Planziel. Die Sekundarschule weicht mit 143 Anmeldungen ziemlich deutlich von den Voraussagen des Schulentwicklungsplanes (SEP) ab, allerdings ergeben sich diese Abweichungen vorrangig am Standort Kall. Dort wurden nur 37 statt der erwarteten 60 Kinder für die 5. Klassen der Sekundarschule Mechernich-Kall angemeldet. Am Sekundarschulstandort Mechernich kann sich Rektorin Dagmar Wertenbruch hingegen mit 106 angemeldeten Fünftklässlern über die Erfüllung der SEP-Vorgaben freuen. Grundschulen Lückerath und Me- chernich im Aufwind Bei den Grundschulen ergibt sich ein differenziertes Bild. Während Die Schulstadt Mechernich verfügt über alle Schulformen, die meisten davon im Schulzentrum Mechernich, außerdem gibt es Grundschulen in Kommern, Lückerath und Satzvey sowie die Förderschule Satzvey. Archivluftbild: pp/agentur ProfiPress die städtischen Grundschulen Mechernich (102 Anmeldungen gegenüber 96 im SEP erwarteten Schülern) und Lückerath (48 Anmeldungen statt der erwarteten 41) vom Soll nach oben abweichen, wurden an der städtischen Mechernicher Grundschule in Kommern 78 statt der erhofften 81 I-Dötzchen registriert. Die Grundschule Satzvey erfüllt mit 37 Neuanmeldungen auf den Kopf genau die Prognosen des Schulentwicklungsplanes. Von den 265 Grundschülern kommen acht aus anderen Kommunen, das gilt auch für sechs Sekundarschüler. Das Gymnasium Am Turmhof (GAT) verfügt im neuen Schuljahr nur über Fünftklässler, die auch in der Stadt Mechernich wohnen. Nach wie vor gibt es traditionelle und neue Abwanderungen von Grundschulabgängern aus Mechernich vor allem an die Münstereifeler Gymnasien, umliegende Realschulen sowie an das Steinfelder Hermann-Josef-Kolleg des Salvatorianer-Ordens sowie neuerdings auch an das Bischöfliche Clara-Fey-Gymnasium in Schleiden. 2 Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16

3 Befragung, warum Eltern Kinder an auswärtige Schulen schicken Zurzeit läuft die zweite Elternbefragung der 63 Mechernicher Jugendlichen, die nicht am Gymnasium Am Turmhof, sondern auf auswärtigen Gymnasien angemeldet wurden. Die Eltern können bei dieser Befragung anonym bleiben und Gründe für ihre Schulwahl außerhalb der Stadtgrenzen angeben. Eine erste Elternbefragung vor einigen Jahren ergab eine Reihe von möglichen Argumenten, die bei der Elternentscheidung eine Rolle spielen. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick erkennt vor allem einen Trend zu kirchlichen Schulen, der sich nicht nur in der Stadt Mechernich abzeichne. Man spricht diesen Schulen, ob zu Recht oder zu Unrecht, sei völlig dahingestellt, eine höhere ethische Kompetenz und größere Erziehungswirkung sowie Wertevermittlung zu, so Schick: Außerdem werden an kirchlichen Schulen in der Übermittag- und Nachmittagsbetreuung die Lehrer eingesetzt, bei denen die Pennäler vormittags auch Unterricht haben. Das Gymnasium Am Turmhof in Mechernich stehe im Begriff, ebenfalls mehr Lehrpersonal über Mittag einzusetzen. Was Wertevermittlung und erzieherische Komponenten betrifft, stehe man anderen Gymnasien in Nichts nach, so der für die Schulen zuständige Dezernent und Erste Beigeordnete Thomas Hambach: Wir müssen das publizieren und darüber reden, dass am Gymnasium Am Turmhof eine Menge Teamund Korpsgeist herrscht. GAT: Hohes Leistungsprofil und internationale Verbindungen Das Leistungsprofil sei hoch, ergänzt Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick, der seinerzeit selbst Abitur am GAT gemacht hatte: Aber auch Zusammengehörigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und die kulturelle und musische Entfaltung werden groß geschrieben. Alleinstellungsmerkmale wie am kurstädtischen St.-Michael-Gymnasium mit seinen Teilnahmen an den Wettbewerben Jugend forscht, Schüler experimentieren und Jugend musiziert seien auch in Mechernich vorhanden. Sie müssten aber herausgearbeitet und publiziert werden. Schick: Es nützt der Schule nichts, dass sie beispielsweise ausgezeichnete wirtschaftswissenschaftliche und mathematische Wettbewerbserfolge erzielt und internationale Verbindungen in Europa und nach China unterhält, wenn es nicht in ausreichendem Maß nach außen kommuniziert wird. Auch im schulischen Bereich mache sich Konkurrenz bemerkbar, das Gymnasium müsse sich am Markt bewähren, so Erster Beigeordneter Thomas Hambach: Und zwar kommunikativ nach dem Motto: Tue Gutes, aber rede bitte auch darüber! pp/agentur ProfiPress Liebe Leserinnen und Leser, echt? Schon wieder Ostern? War ja nicht mal Winter vorher oder zwischendurch. Weder Schneeglöckchen noch Krokusse mussten sich durch Frost und Kälte an die frische Luft kämpfen. Das erste Grün der Bäume präsentierte sich in diesem Jahr schon früh, so dass sich die Osterzeit wie eine Krönung des Ganzen anfühlt. Bei vorsommerlichen Temperaturen Ende März sind wir schon in die Grillsaison, Schwimmbadlaune und Feiereuphorie katapultiert, obwohl doch gerade diese Zeit Besinnung, Fasten und Abwendung vom Fleisch (Carne, vale) von uns Christen abfordert. Moderne Christen fasten Dinge, auf die zu verzichten besonders schwerfällt: kein Facebook, kein Handy, kein TV. Gefragt nach seinem Verzicht in dieser Zeit antwortete mir ein sehr nahestehender Mensch: Ich faste Kiwi und Terpentin. Na großartig! Kiwi kannst du nicht ausstehen - und Terpentin?! Ich habe es immerhin mit Schokolade v e r s u c h t. Gut, ist mir nicht ganz gelungen, aber der gute Wille zählt doch auch, oder? In der Bibel ist oft die Rede vom Fasten. Jesus fastete, wanderte 40 Tage durch die Wüste und er widerstand allen Versuchungen Satans trotz größten Hungers. Alle Weltreligionen scheinen durch Läuterung und Fasten entstanden zu sein und kennen feste Fastenzeiten. Der großartige Mahatma Gandhi ( ) erstrebte für Indien friedliches Miteinander und erlangte die Unabhängigkeit von England. Aus ganzer Überzeugung Asket, ertrotze er sich manche politische Entscheidung durch nahezu lebensbedrohliches Fasten. Die Bibel spricht aber nicht nur vom Fasten, sondern auch von Wonne und fröhlichen Festzeiten, die offenbar nur gelingen können, wenn das Miteinander stimmt: Sacharja 8, Das ist s aber, was ihr tun sollt: Rede einer mit dem andern Wahrheit und richtet recht, schafft Frieden in euren Toren, 17 und keiner ersinne Arges in seinem Herzen gegen seinen Nächsten, und liebt nicht falsche Eide; denn das alles hasse ich, spricht der Herr. 18 Und es geschah des Herrn Zebaoth Wort zu mir: 19 So spricht der Herr Zebaoth: Die Fasten des vierten, fünften, siebenten und zehnten Monats sollen dem Hause Juda zur Freude und Wonne und zu fröhlichen Festzeiten werden. Doch liebt Wahrheit und Frieden! (Quelle: In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, liebe Leser und Leserinnen, im Besonderen auch allen, die aus den verschiedensten Na- tionen und Weltreligionen hier zu Hause sind, ein wunderschönes, friedliches, fröhliches und sonniges Osterfest. Ihre Rautenberg Media & Print Verlag KG Si Rautenberg-Otten Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16 RMP Lokaler gehts nicht! 3

4 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen in der Stadt Mechernich am 25. Mai Das verbundene Wählerverzeichnis zur Wahl des Europäischen Parlaments und zu den Kommunalwahlen der Gemeinde für die Stimmbezirke der Stadt Mechernich wird in der Zeit vom 5. bis zum 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten in Ort der Einsichtnahme der Stadtverwaltung Mechernich, Bergstraße 1, Mechernich, Raum 254 (2. OG) (Zugang barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 9. Mai 2014 bis Uhr, bei der Gemeindebehörde/beim Bürgermeister Dienststelle, Gebäude, Zimmer Stadtverwaltung Mechernich, Bergstr. 1, Mechernich, Raum 254 (2. OG) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen sowie für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Stichwahl für die Bürgermeisterwahl, auf der kenntlich gemacht ist, für welche der Wahlen die Wahlberechtigung besteht. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Dienststelle, Gebäude, Zimmer Stadtverwaltung Mechernich, Bergstr. 1, Mechernich, Raum 254 (2. OG) zur Einsichtnahme aus. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits getrennte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl in dem Kreis E u s k i r c h e n durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 4.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann an den Kommunalwahlen in seinem/ihrem Wahlbezirk durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirks des Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen - in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, - nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 4 Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16

5 a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben, wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, b. c. wenn das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Für die Kommunalwahlen werden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte noch bis zum 16. Tag vor der Wahl (9. Mai 2014) von Amts wegen in das Wählverzeichnis eingetragen, wenn sich ihre Wahlberechtigung bis zu diesem Tag durch Eintragung in das Melderegister herausstellt. Wahlscheine können mündlich oder schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen Wahlscheine erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl. Mit dem gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten zu den Gemeinde- und Kreiswahlen (Bürgermeisterwahl, Ratswahl, Kreistagswahl) 1. den für alle drei Wahlen geltenden Wahlschein, 2. je einen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl (hellblau), die Gemeinderatswahl (hellgrün) und die Kreistagswahl (hellrot), 3. den für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag, 4. einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der gelbe Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Ort, Datum Mechernich, den 10. April 2014 Die Gemeindebehörde Stadt Mechernich Der Bürgermeister gez. Dr. Hans-Peter Schick Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16 RMP Lokaler gehts nicht! 5

6 Amtliche Bekanntmachung Übersichtsplan Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 113 Auf der Wacholder in Mechernich Der Rat der Stadt Mechernich hat in seiner Sitzung am , auf Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB vom (BGBl. I. S. 2141), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), in der zurzeit gültigen Fassung, i.v.m. 7 Abs. 1 GO NRW, in der zurzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder in Mechernich, als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte, die Teil der Beschlussfassung ist, mit einer Linie umgrenzt. Bekanntmachungsanordnung Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung -letztere nur für Verfahren die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden sind- liegt ab sofort beim Fachbereich 2, - Stadtentwicklung- im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, von montags bis freitags während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Mit dieser Bekanntmachung wird der o.g. Bauleitplan gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. H I N W E I S E Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Richtung Kommern Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder in Mechernich Mechernich Innenstadt a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt ( 7 Abs. 6 GO NRW). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB, in der genannten Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Mechernich, Rathaus, Bergstraße 1, Mechernich geltend gemacht werden. Mechernich, den DER BÜRGERMEISTER gez. Dr. Hans-Peter Schick Plangebiet BP 113 Mechernich Nord Stadt Mechernich Fachbereich 2, Stadtentwicklung -im Original- M 1: Nord 6 Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16

7 Amtliche Bekanntmachung Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 111 Steuerung Intensivtierhaltung im Bereich um Antweiler und Wa- chendorf Der Rat der Stadt Mechernich hat in seiner Sitzung am , auf Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB vom (BGBl. I. S. 2141), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), in der zurzeit gültigen Fassung, i.v.m. 7 Abs. 1 GO NRW, in der zurzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 111 Steuerung Intensivtierhaltung im Bereich um Antweiler und Wachendorf, als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte, die Teil der Beschlussfassung ist, mit einer Linie umgrenzt. Bekanntmachungsanordnung Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung -letztere nur für Verfahren die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden sind- liegt ab sofort beim Fachbereich 2, - Stadtentwicklung- im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, von montags bis freitags während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Mit dieser Bekanntmachung wird der o.g. Bauleitplan gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. H I N W E I S E Es wird darauf hingewiesen, dass die beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, Bebauungsplan Nr. 111 Intensivtierhaltung um Antweiler und Wachendorf Übersichtsplan Lessenich c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt ( 7 Abs. 6 GO NRW). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB, in der genannten Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Mechernich, Rathaus, Bergstraße 1, Mechernich geltend gemacht werden. Mechernich, den DER BÜRGERMEISTER gez. Dr. Hans-Peter Schick Wachendorf Plangebietsgrenzen Antweiler Stadtgebiet Euskirchen Stadtgebiet Bad Münstereifel Stadt Mechernich Fachbereich 2, Stadtentwicklung M 1: ohne Nord Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16 RMP Lokaler gehts nicht! 7

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14 Gutes tun im Stadtgebiet Mechernich Mechernich Stiftung hilft in unserer Stadt dort, wo Hilfe gebraucht wird Nicht nur im Ausland ist Hilfe notwendig, auch bei uns in Deutschland gibt es Kinder und Erwachsene, die dringend Hilfe brauchen. Die Mechernich Stiftung hat es sich daher zum Ziel gemacht, bedürftige Menschen sowie sozial schwache Familien und Einrichtungen zu unterstützen und zwar in der eigenen Nachbarschaft. Not lindern Die gemeinnützige und mildtätige Mechernich Stiftung fördert die Jugend- und Altenhilfe im gesamten Stadtgebiet Mechernich. Sie ist überparteilich, unpolitisch und agiert somit vollkommen neutral mit dem Ziel, Menschen, denen es nicht gut geht. Es sind ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig, sodass keine Verwaltungskosten entstehen. Den Grundstein für die Stiftung legte ein Mechernicher Ehepaar. Die Erststifter machten nur den Anfang und gaben damit auch anderen Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz, sich durch Zustiftungen oder Spenden für die sozialen und mitmenschlichen Belange vor der eigenen Haustür einzusetzen. Gutes für Mechernich Es lohnt sich, Gutes zu tun. Erst recht, wenn es um die eigene Stadt geht und das Geld in unmittelbarer Nähe eingesetzt wird. Daher soll an dieser Stelle ganz besonders an das Engagement der Mechernicher Bürger appelliert werden. Für sehr viele Projekte angewiesen und freuen uns über jede Spende oder Zustiftung ganz egal, in welcher Höhe. Mithelfen und Gutes tun Spenden an die Mechernich-Stiftung werden im laufenden Kalenderjahr eingesetzt. Zustiftungen hingegen dienen zur Aufstockung des Stiftungskapitals, das auf Dauer mündelsicher angelegt ist. Die Erlöse daraus werden zusammen mit den Spenden eingesetzt ebenso wie Immobilien, die vererbt werden. Selbstverständlich erhält jeder Spender eine Spendenquittung, um seine Spende oder Zustiftung steuerlich absetzen zu können. Für Rückfragen, Beratungen oder weitere Informationen stehen die Vorstandsmitglieder der Mechernich Stiftung jederzeit zur Verfügung. SPENDENKONTEN: Kreissparkasse Euskirchen BLZ Kto-Nr Volksbank Euskirchen BLZ Kto-Nr Weitere Informationen unter: www. mechernichstiftung.de Telefon (Bitte geben Sie bei der Einzahlung Ihre Adresse an, Sie erhalten dann umgehend eine Spendenquittung) 14 Bürgerbrief Mechernich 46. Jahrgang Nr April 2014 Woche 16

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