Fachtagung. Kinder im Spannungsfeld von Partnerschaftsgewalt. 31. Januar 2011, Saarbrücker Schloss

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1 Fachtagung Kinder im Spannungsfeld von Partnerschaftsgewalt 31. Januar 2011, Saarbrücker Schloss

2 Impressum Ines Reimann-Matheis (Abteilung Sozialmanagement) Norbert Gelfi-Rackelmann (SozialAkademie Saar) März 2011

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4 Inhaltsverzeichnis Begrüßung 1 Birgit Ohliger Landesgeschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt Saarland e.v. Auszug aus den Grußworten 5 Marion Ernst Ministerium der Justiz, Leiterin Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Einführung in das Thema 11 Milly Stanislawski Gerichtspsychologin, Fachbeirat der saarländischen Frauenhäuser Gelingende Kooperation zum besseren Schutz von Kindern bei 16 Partnerschaftsgewalt Prof. Dr. Barbara Kavemann Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Gewalt als Risikofaktor für die kindliche Entwicklung 40 Befunde aus der neurobiologischen Forschung Dr. med Karl-Heinz Brisch Klinikum der Universität München, Dr. von Haunersches Kinderhospital Mitgenommen: was verloren was gewonnen? 60 Kinder in den saarländischen Frauenhäusern Oranna Fuchs Leiterin Frauenhaus Saarlouis Partnerschaftlicher Umgang bei Partnerschaftsgewalt? 70 Das neue Familienrecht und die Folgen Tanja Fauth-Engel Richterin am Amtsgericht Saarbrücken Kinder im Spannungsverhältnis von Partnerschaftsgewalt 80 Rolle und Auftrag des Jugendamts Uschi Biedenkopf Leiterin des Fachdienstes Jugend im Regionalverband Saarbrücken

5 Begrüßung Birgit Ohliger Landesgeschäftsführerin Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.v. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 1

6 Birgit Ohliger Landesgeschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Kinderzeichnungen, die sie hier vorne sehen konnten und die dazu gehörenden Kinderstimmen haben wir zum Jahresende in unseren Frauenhäusern in Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis gesammelt. Sie stehen für das, was uns zu dieser Tagung bewegt hat: Wir möchten damit den Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, eine Stimme geben. Ich heiße Sie als Landesgeschäftsführerin im Namen der AWO Saarland alle ganz herzlich willkommen. Erlauben Sie mir, dass ich Einzelne unter Ihnen besonders hervorhebe. Das sind von Seiten der saarländischen Landesregierung: Frau Ministerin Annegret Kramp- Karrenbauer bzw. Staatssekretärin Gaby Schäfer und als Vertreterin des Justizministeriums Frau Marion Ernst. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Presse begrüße ich herzlich. Und besonders wichtig: die ReferentInnen und Referenten des heutigen Tages, die mit ihren Beiträgen in erster Linie für den Erfolg der Tagung verantwortlich sein werden, möchte ich ebenfalls ganz herzlich begrüßen. Ein Blick auf die Anmeldungsliste zeigt mir, dass es uns gelungen ist, sehr viele Interessenten aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern für unser Thema anzusprechen. Wir freuen uns sehr über diesen großen Zuspruch. Meine Damen und Herren, die Frauenhäuser im Saarland gibt es seit etwas mehr als 30 Jahren. In diesem Zeitraum hat sich sehr wohl viel verändert. Da ist zuallererst einmal das gesellschaftliche Bewusstsein, das sich gewandelt hat. Galt früher häusliche Gewalt noch mehr oder minder als Kavaliersdelikt, so ist es seit 2004 (Gewaltschutzgesetz) ein Straftatbestand. Dies ist ein Verdienst der Frauenhäuser, aber auch der gesamten Frauenbewegung und all derer, die über Jahre hinweg unermüdlich und auch gegen viele Anfeindungen dafür gekämpft haben AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 2

7 Weiterhin wird die Arbeit der Frauenhäuser politisch unterstützt, mittlerweile über alle Parteigrenzen hinweg. Das Land, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken stehen zu ihrer Verantwortung und haben unsere Arbeit immer finanziell abgesichert. An dieser Stelle Ihnen, Frau Ministerin und Herrn Gillo, stellvertretend unseren Dank dafür. Und drittens: Die Zusammenarbeit der Institutionen hat sich deutlich verbessert. Dazu haben auch die Koordinierungsstelle und der Runden Tisch gegen häusliche Gewalt beigetragen. Frau Ernst wird hierüber gleich noch zu Ihnen sprechen. Und nicht zuletzt hat sich auch die Arbeit in den Frauenhäusern verändert. Sie musste angepasst werden an die Bedarfe der sich veränderten Zielgruppen. Die fachlichen Anforderungen sind gestiegen, zahlreiche qualitätssichernde Maßnahmen wurden eingeführt. Eines sind unsere Frauenhaus-Mitarbeiterinnen dabei immer geblieben: parteilich in ihrer Arbeit für die Frauen und wenn nötig, auch streitbar. Trotz dieser Verbesserungen waren sich nicht nur wir von der AWO und unsere Kooperationspartner vom Jugendamt einig, dass eine Fachtagung zum gewählten Thema notwendig ist, sondern auch die im Fachbeirat der Frauenhäuser vertretenen Institutionen und Expertinnen. Warum? Da sprechen erst einmal die Zahlen für sich. In den vergangenen 30 Jahren haben in unseren 3 saarländischen Frauenhäusern Frauen und Kinder Zuflucht, Hilfe und Beratung gefunden. Das sind über 200 Kinder jährlich, die vorübergehend in einem Frauenhaus leben, und die die Folgen häuslicher Gewalt in ihrem Leben verarbeiten müssen. Entgegen unserer Erwartung ist die häusliche Gewalt nicht zurückgegangen auch nicht die Inanspruchnahme der Hilfe in den Frauenhäusern. Ganz im Gegenteil. Es hat sich in den letzten beiden Jahren gezeigt, dass wir nicht mehr alle Frauen und Kinder aufnehmen konnten, die der Hilfe bedurften. Was bedeutet das Erleben von Partnerschaftsgewalt für diese Kinder? Kinder im Frauenhaus, wie alle Kinder, die häusliche Gewalt erleben, befinden sich selbst und unabhängig von ihrer Mutter in einer Krisensituation. Sie sind immer von der Miss- AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 3

8 handlungssituation mit betroffen. Sie waren häufig direkte Zeugen häuslicher Gewalt oder erleben auf jeden Fall die Atmosphäre von Aggression, Angst und Hilflosigkeit. Häufig waren sie selbst Opfer körperlicher und psychischer Übergriffe. Dies stellt eine existentielle Verunsicherung und eine kontinuierliche Überforderung dar. Wir wissen heute, und die Referentinnen und Referenten werden darauf eingehen, dass das wiederholte Erleben von elterlicher Partnerschaftsgewalt Kinder nicht nur akut, sondern auch nachhaltig in ihrer gesamten kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben dies nicht nur in den Frauenhäusern. Die AWO ist auch einer der größten Jugendhilfeträger im Saarland. In unseren Familienhilfen und stationären Einrichtungen erleben wir sehr häufig die langfristigen Folgen häuslicher Gewalt, nicht selten über mehrere Generationen hinweg. In unseren Präventionsprojekten arbeiten wir mit Jugendlichen, die nach einer gewaltgeprägten Kindheit selbst erneut Opfer, aber manchmal auch Täter werden. Wir wollen diese Kinder in den Blick nehmen. Unser Ziel heißt, die Hilfsangebote für sie zu erweitern und zu verbessern. Dabei geht es uns in erster Linie um die Arbeit mit den betroffenen Kindern. In unserer Arbeit mit den direkt Betroffenen. Für die Kooperation der beteiligten Institutionen gibt es im Saarland bereits eine sehr gute Grundlage. Ein Beispiel: Ganz aktuell steht sie AWO als Trägerin der Frauenhäuser kurz vor dem Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung mit den saarländischen Landkreisen zur Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung. So wie wir immer parteilich für die Belange der Frauen eingetreten sind, übernehmen wir auch Verantwortung für die Kinder. In diesem Sinne wünsche ich der Tagung einen guten Verlauf und uns allen neue Erkenntnisse. Vielen Dank AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 4

9 Auszug aus den Grußworten Marion Ernst Ministerium der Justiz Leiterin Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 5

10 Marion Ernst Leiterin Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz Sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer, sehr geehrter Herr Regionalverbandspräsident, sehr geehrte Frau Oliger, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal darf ich Ihnen die besten Grüße unseres Staatssekretärs Wolfgang Schild übermitteln, der leider verhindert ist. Er bedauert dies sehr, ist die Häusliche Gewalt doch ein Bereich, dessen Bekämpfung ihm in besonderem Maße am Herzen liegt. Elterliche Partnerschaftsgewalt wird in der Fachöffentlichkeit zunehmend als Beeinträchtigung und potentielle Gefährdung des Kindeswohls begriffen und in den konventionellen Kinderschutz integriert. Ebenso erfährt das Erfordernis der Verzahnung des Gewaltschutzes von erwachsenen (meist weiblichen) Opfern mit dem Kinderschutz eine steigende Akzeptanz. Und das ist gut so! Denn das Miterleben wiederholter verletzungsträchtiger Partnerschaftsgewalt schädigt die Kinder im Mittel erheblich in einem Ausmaß, das dem des Zusammenlebens mit einem oder zwei alkoholkranken Elternteilen entspricht. Daher begründet das Miterleben fortgesetzter schwererer Partnerschaftsgewalt häufig einen Hilfebedarf auch unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB bzw. des 8a SGB VIII. Es wundert auch nicht, dass elterliche Partnerschaftsgewalt zunehmend im sogenannten Vier-Säulen-Modell des Kinderschutzes neben Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch erfasst wird. Wir haben allen Grund, Kinder vor häuslicher Gewalt zu bewahren - wie die erwachsenen Opfer im Übrigen auch! Wir sind verpflichtet, ihnen wirksamen Schutz vor neuerlicher Gewalt sowie Hilfe bei der Verarbeitung und Heilung zu gewähren - parallel bzw. verzahnt mit den Sicherheits- und Unterstützungsleistungen für den gewaltbetroffenen Elternteil, also meist die Mütter. Mit der Trennung der Eltern sind die Gewalttätigkeiten meist nicht beendet. Im Gegenteil bilden Trennung oder Scheidung Risikofaktoren für erstmaliges wie auch eskaliertes Ausüben von Partnerschaftsgewalt. Leben Kinder im Haushalt, müssen wir unseren Blick daher auch und gerade auf Sorge- und Umgangsregelungen richten. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 6

11 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen ( 1626 III BGB). Das bedeutet, der Umgang kann und soll nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn er dem Kindeswohl widerspräche. Inzwischen lässt sich wissenschaftlich allerdings gut belegen, dass Umgang nicht per se dem Kindeswohl dienlich ist. Er tut es vor allem, bei positiver Eltern-Kind-Beziehung einigermaßen verantwortungsvollem Erziehungsverhalten und begrenztem Konfliktniveau Da Partnerschaftsgewalt offenbar in mindestens der Hälfte der Fälle die Bindungsbeziehung zu beiden Elternteilen desorganisiert und auch Umgangskontakte, selbst wenn der Schutz vor neuerlicher Gewalt gewährleistet ist, desorganisierend wirken können, muss in jedem Einzelfall erwogen werden, ob zur Sicherung und Festigung wenigsten einer Bindung - gegebenenfalls zeitweilig der Umgang einzuschränken oder auszuschließen ist. Denn wenigstens eine organisierte Bindung ist für eine gesunde psychische Entwicklung bedeutsam, um nicht zu sagen unerlässlich. Eine Herausforderung, die es hierbei zu meistern gilt, sind die Regelungen des in 2009 in Kraft getretenen Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Dieses umfangreiche Gesetzespaket beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen. Hinsichtlich kindschaftsrechtlicher Aspekte sind insbesondere das Beschleunigungsgebot und der Einvernehmensgrundsatz zu nennen. Hier war vom Gesetzgeber intendiert, der Gefahr der Entfremdung durch Verfahrensverzögerung vorzubeugen und elterliche Streitbeilegung und Konfliktreduktion zu erleichtern. Was im Allgemeinen dem Kindeswohl dienlich ist, oftmals auch in hochstrittigen Fällen, kann sich aber in anderen Fallkonstellationen, wie denen der häuslichen Gewalt als problematisch erweisen. Denn neben der Gefahr der Entfremdung ist auch jene der fortgesetzten Traumatisierung und Verhinderung von Heilung bei früh- bzw. vorzeitigem Umgang zu berücksichtigen. Zudem stellt sich die Frage nach realistischen Möglichkeiten echter Konsensbildung in Fällen häuslicher Gewalt, die in der Regel durch ein großes Machtungleichgewicht gekennzeichnet sind. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 7

12 Es zeigt sich also das unbedingte Erfordernis, genau hinzuschauen und zu differenzieren, was alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere Familiengerichte und Jugendämter vor die schwierige Aufgabe stellt, in kurzer Zeit die relevanten Informationen zu eruieren und zu bewerten. Von zentraler Bedeutung ist es daher, Hinweise auf Partnerschaftsgewalt möglichst frühzeitig dem Gericht zur Kenntnis zu bringen, damit Spielräume in der Verfahrensgestaltung ausgeschöpft werden können. Das FamFG verpflichtet Jugendamt und Familiengericht in stärkerem Maße als bisher zur Kooperation - Stichwort: Verantwortungsgemeinschaft. Dies ist aus meiner Perspektive durchaus positiv zu bewerten. Denn gerade bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt hat sich Kooperation hinsichtlich aller Interventionsbereiche als von herausragender Bedeutung erwiesen. Interdisziplinäre institutionalisierte, d.h. hauptamtlich beförderte und koordinierte Kooperation, wie sie modellhaft im Bereich häuslicher Gewalt entwickelt wurde, gilt inzwischen als Erfolgsrezept auch für andere Themenfelder. Wenn ich einen kurzen Blick zurück werfen darf zu einer Fachtagung, die an just dieser Stelle am stattfand, und die unter anderem die Erstellung eines saarländischen Aktionsplanes gegen häusliche Gewalt sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zu dessen Umsetzung zum Ziel hatte, dann kann ich konstatieren: Viele Fortschritte wurden erzielt und umfassende Veränderungen initiiert. Ich kann mich noch gut erinnern: An diesem besagten Tag hat Dr. Dearing, der damalige Leiter des österreichischen Innenministeriums, von dem Österreichischen Gewaltschutzgesetz berichtet und die von uns skizzierte Vision eines bundesdeutschen Pendants bedeutete Licht am Ende des Tunnels. So lautete denn auch der Titel meines damaligen Vortrags. Um in diesem Bild zu bleiben: Der Tunnel ist zwar lang, aber das Licht ist erheblich stärker geworden und das Ende des Tunnels rückt näher. Ich meine, wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, welche Fortschritte bereits erzielt wurden, welche teils gravierenden Innovationen implementiert werden konnten. Wir benötigen diese Rückschau, um die Kraft aufzubringen, weiterzumachen, um Rückschläge zu verwinden und uns immer wieder zu aufs Neue zu motivieren. Wir dürfen um es mit den AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 8

13 Worten von Monika Hauser, der Gründerin von Medica Mondiale und Trägerin des Alternativen Nobelpreises zu sagen Nicht aufhören anzufangen. Wir haben den geforderten und inzwischen schon sprichwörtlichen Paradigmenwechsel vollzogen. Gerade die Polizei konnte hier als Vorzeigeorganisation gelten. Doch trotz der umfangreichen und gravierenden Veränderungen, ist die Polizei wie alle übrigen Institutionen auch nicht von weiteren Verbesserungen ausgenommen. So sind wir gegenwärtig damit beschäftigt, die Handlungsrichtlinie für die polizeiliche Intervention in Fällen häuslicher Gewalt zu ergänzen um die Verhinderung von Tötungsdelikten in Paarbeziehungen. Auch werden Innovationen, die sich im Handeln einer Organisation ergeben, immer wieder in den Gesamtprozess eingespeist und wirken auf die Intervention der übrigen Organisationen zurück. Beispielsweise erfährt der Bereich der Gewalt gegen Alte ebenso eine noch intensivere Betrachtung in der polizeilichen Richtlinie wie auch der der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Kinder. Betrachten wir mit Fokus auf die Kinder die erzielten Erfolge, so können wir auch hier einiges nennen: Als erstes und meines Wissens bislang noch einziges Bundesland hat das Saarland zu Beginn des Jahres 2008 alle ASD-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu elterlicher Partnerschaftsgewalt fortgebildet Veranstaltungen für neues Personal folgte 2009 und wird auch dieses Jahr wieder angeboten werden Die Fortbildungen erfolgten auf der Grundlage einer interdisziplinär erstellten Broschüre, die bundesweit Beachtung findet und inzwischen druckfrisch(!) in der 5. Auflage vorliegt und auch anderen Professionen zur Orientierung dient. Auch als erstes Bundesland hat das Saarland 2002 begonnen, seine angehenden Richter/innen, Staatsanwälte/innen und Rechtsanwälte/innen zu häuslicher Gewalt auszubilden. Angesichts der richterlichen Unabhängigkeit, die auch die Teilnahme an Fortbildungen umfasst und sie dem Einfluss selbst des Justizministers entzieht, legen wir Wert darauf, im Rahmen des Rechtsreferendariates sowohl das juristisches Rüstzeug, als auch und gerade das zu dessen adäquater Anwendung unerlässliche psychologische und soziologi- AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 9

14 sche Grundlagenwissen zu vermitteln auch mit Blick auf die mitbetroffenen Kinder. Fortbildungen für Familienrichterinnen und richter werden seit 2005 angeboten, teils landesweit, teils länderübergreifend für die Deutsche Richterakademie, zuletzt im Oktober Auch hinsichtlich der unerlässlichen Verzahnung mit dem konventionellen Kinderschutz sind bereits gute Ansätze erfolgt. o So wurde die Thematik elterlicher Partnerschaftsgewalt in die Broschüre für Kinderärzte Gewalt gegen Kinder aufgenommen. o Zu nennen ist auch die Integration eines Moduls zu häuslicher Gewalt in die Ausbildung (der Familienhebammen) im System der Frühen Hilfen. Wir können also mit Fug und Recht sagen, dass wir im Saarland recht gut aufgestellt sind. Aber, wie gesagt, sind wir noch lange nicht am Ende des Tunnels angelangt. Beispielsweise ist, so meine ich, der Blick stärker zu richten auf die Partnerschaftsgewalt ausübenden Elternteile, also in der Regel die Väter. Ihrer Verantwortung für die Bewältigung der kindlichen Gewaltauswirkungen sollte künftig größere Beachtung zukommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Saarländische Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ist im Wesentlichen abgearbeitet. Ein zweiter befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren und wird voraussichtlich noch im 1. Quartal dieses Jahres verabschiedet werden können. Inhalt wird sein, die bereits erzielten Ergebnisse abzusichern und zu verstetigen, Feinjustierungen und Ausdifferenzierungen vorzunehmen und neue Berufsgruppen und Institutionen zu integrieren. Es hat mich gefreut, von den Veranstaltern zu erfahren, wie vielfältig das heutige Publikum hinsichtlich Professions- und Institutionszugehörigkeit zusammengesetzt ist. Denn einzelne Institutionen alleine können das Problem nicht stemmen. Oder anders formuliert: Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen. In diesem Sinne wünsche der heutigen Fachtagung wie auch den Teilnehmenden bei der künftigen Arbeit viel Erfolg. Lassen Sie uns weitere stabile Knoten knüpfen für ein starkes Netz - Vielen Dank! AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 10

15 Einführung in das Thema Milly Stanislawski Gerichtspsychologin Fachbeirat der saarländischen Frauenhäuser AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 11

16 Milly Stanislawski Gerichtspsychologin, Fachbeirat der saarländischen Frauenhäuser Einen schönen guten Morgen! Ich freue mich, Sie im Namen des Fachbeirats der saarländischen Frauenhäuser begrüßen zu dürfen und freue mich auch über die riesige Resonanz, über soviel Interesse an dieser Tagung, im Speziellen über Ihr professionelles Interesse an einem fachlich kompetenten Umgang mit Kindern, die von Gewalt in der Partnerschaft der Eltern betroffen sind. Warum eigentlich erst jetzt? Nach 30 Jahren Erfahrungen in Frauenhäusern. Lassen Sie mich zu unserem besseren Verständnis kurz die Entwicklung der Wahrnehmung und der Bewertung von häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft skizzieren: Es ist rund 100 Jahre her, dass das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau in Deutschland gesetzlich abgeschafft wurde. Bis dahin wurde es - zumindest vor dem Gesetz - als gesellschaftlich akzeptiertes Mittel zur Aufrechterhaltung der innerfamiliären Ordnung angesehen. Im Rahmen der Kindererziehung genoss das probate Mittel noch lange gesellschaftliches Ansehen, sofern es in der richtigen Art und Weise eingesetzt wurde. Aber selbst wenn es aus der damaligen Sicht offensichtlich war, dass Kindesmisshandlungen nicht mehr unter die Rubrik zum Wohle des Kindes und der Gesellschaft subsumiert werden konnten, galt die Devise der Nichteinmischung in innerfamiliäre Angelegenheiten. Erst in den 1950er und 60er Jahren sickerten psychologische Erkenntnisse über die nun als schädlich erachteten psychischen Folgen von körperlicher Züchtigung und Kindesmisshandlungen langsam ins gesellschaftliche Bewusstsein ein. Als in den 70er Jahren die ersten Frauenhäuser öffneten, ging es neben der direkten Hilfe für die betroffenen Frauen darum, das gesellschaftliche Tabu der Misshandlung von Frauen in Partnerschaften zu brechen und einen gesellschaftlichen Diskurs darüber zu eröffnen. Das eigenständige Schicksal von in diesen Partnerschaften präsenten Kindern wurde nur dann in den Blick genommen, wenn sie von der häuslichen Gewalt auch selbst körperlich betroffen waren. In diesen Fällen wurde ihnen Hilfe zugedacht, z.b. durch rasche Fremdunterbringung. Erfuhren die Kinder jedoch keine körperliche Gewalt, begleiteten sie ihre Mütter ins Frauenhaus, waren sozusagen MitläuferInnen, denen keine auf ihre Problematik zugeschnittene Betreuung zukam. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 12

17 Die heutige Tagung ist ein Zeichen dafür, dass sich in der Wahrnehmung dieser Kindergruppe etwas geändert hat. Zahlenmäßig handelt es sich um eine sehr große Gruppe von Kindern, die Gewaltakte zwischen den Eltern erleben. Dunkelfelduntersuchungen ergaben nämlich, dass häusliche Gewalt die am weitesten verbreitete, die am wenigsten kontrollierte und die am stärksten unterschätzte Form der Gewalt ist (vgl. Pasternak 2007). Diese Kinder werden durch ihre Zeugenschaft, durch ihre mit allen Sinnen gemachten Wahrnehmungen, die ihnen aufgezwungen werden, teilweise schwer geschädigt. Aus der Traumaforschung (Psychotraumatologie) wissen wir, dass das Miterleben von Gewalt an Dritten bezüglich seiner Wirkung auf einen Menschen dem Erleben von Gewalt am eigenen Körper in nichts nachsteht. Frau Kavemann (2006) hat es so formuliert: Kinder sind nicht sekundäre Opfer, sondern unmittelbar betroffen, teilweise selbst schwer traumatisiert. Deshalb brauchen sie Aufmerksamkeit und eine auf ihre Problematik zugeschnittene Unterstützung im Frauenhaus. Der Fachbeirat saarländischer Frauenhäuser, in dem Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen versammelt sind, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die vorhandenen Kompetenzen kooperativ zu bündeln und die Weiterentwicklung der Arbeit in den Frauenhäusern zu begleiten. Die heutige Tagung ist ein Ergebnis dieser Anstrengung. Zur Kooperation von Fachkräften werden wir von Frau Dr. Kavemann sicher einen spannenden Beitrag hören. Wir wissen, dass Gewalt gegen die Mutter die in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen schwer beeinträchtigt. Die Kinder fühlen sich ohnmächtig und es fehlt ihnen an Ressourcen, um das Erlebte zu verarbeiten. Die Auswirkungen auf ein einzelnes Kind hängen von vielen Faktoren ab, beispielsweise von der Art und der Häufigkeit der erlebten Gewalt, der Nähe zu den Gewaltakten, vom Alter des Kindes, von seinen individuellen psychischen Voraussetzungen u.a. mehr. Bekannte Folgen dieser traumatischen Erlebnisse sind Entwicklungsstörungen in verschiedenen Bereichen, Verhaltensauffälligkeiten, gesundheitliche Beeinträchtigungen, negative Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung u.a. m. Ohne entsprechende Aufmerksamkeit und Hilfe können sich diese Störungen über die Kindheit hinaus massiv auf das Erwachsenenleben auswirken. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 13

18 Dr. Brisch wird sich an späterer Stelle in seinem Beitrag ausführlich dazu äußern. Zudem ist das Risiko für Töchter, später selbst Opfer von Gewalt zu werden, bei Erleben von Gewalt in der Herkunftsfamilie deutlich erhöht. Auch weist die Forschung darauf hin, dass das Erleben der Misshandlung der Mutter für späteres eigenes Gewalthandeln von stärkerer Bedeutung ist als die Tatsache, selbst als Kind geschlagen worden zu sein. Gewalt zwischen den Eltern erhöht das Risiko für sozial auffälliges und gewalttätiges Verhalten von Söhnen und Töchtern. Frauenhäuser bieten bedrohten und / oder misshandelten Frauen und ihren Kindern Schutz und Hilfe, Psychosoziale Beratung und Begleitung, Anonymität und Vertraulichkeit, 24 Stunden Notrufbereitschaft und Aufnahme. Sie bieten Beratung, Hilfe und Unterstützung an, geben Informationen über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes, z.b. Wohnungswegweisung, Kontakt-und Näherungsverbote sowie über Prozessbegleitung und finanzielle Unterstützung. Sie unterstützen Frauen bei der individuellen Sicherheitsplanung und vermitteln sie und ihre Kinder an andere Fachdienste und stellen gegebenenfalls den Kontakt her. Auf welche Art die Kinder dabei in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt sind und wie es sich auf die praktische Arbeit im Frauenhaus auswirkt, wird uns Frau Fuchs in ihrem Beitrag lebendig vermitteln. Wir wissen, dass in der Auseinandersetzung mit diesem Thema Theorie und Praxis auf vielen Ebenen leider noch häufig auseinander fallen. Öffentliche Wahrnehmung, soziale Beratung und Unterstützung, Interventionen seitens (der Polizei) der Ämter, (strafrechtliche Verfolgung) gerichtliche Entscheidungen, wobei ich u.a. an das Familienrecht denke, brauchen natürlich eine sachliche Grundlage, Fachwissen und Informationen. Frau Fauth-Engelt wird uns informieren und uns dazu später mehr sagen. Ein uns allen wichtiger Partner ist natürlich das Jugendamt, das grundsätzlich, wenn Hinweise auf häusliche Gewalt bekannt werden, eine Prüfung von Kindeswohlgefährdung vorzunehmen und den Schutz von Kindern zu sichern hat. Es hat eine klare Haltung im Gespräch mit den Frauen zur Beendigung häuslicher Gewalt einzunehmen, Gesprächs-und Unterstützungsangebote für Mütter und Kinder aufzuzeigen und, wenn geboten, individuelle Konzepte für Besuchsregelungen zum Vater zu erarbeiten. Frau Biedenkopf wird uns zu Rolle und Auftrag der JA viel zu sagen haben. Allen Beteiligten stehen weitere Institutionen wie Beratungsstellen, Opferschutzorganisationen usw. zur Verfügung. In den verschiedenen Bereichen und zwischen den unter- AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 14

19 schiedlichen Professionen müssen Austausch sowie Auseinandersetzung mit unserem Thema Kinder im Spannungsfeld von Partnerschaftsgewalt stattfinden. Lassen Sie mich zum Schluss meiner Einführung nochmals darauf hinweisen, dass Miterleben von Gewalt zwischen den Erwachsenen in seinen Auswirkungen gleichbedeutend mit Gewalttaten gegen das Kind selbst ist. Angesichts tief greifender Auswirkungen kindlicher Gewalterfahrungen müssen diese Kinder als Opfer mit eigenständiger Problematik wahrgenommen werden. Sie brauchen Schutz und eine auf sie zugeschnittene Unterstützung. Diese Tagung soll dazu beitragen, dass für die dazu notwendige Kooperation und Kommunikation gefördert wird. Ich wünsche uns hier im Saarbrücker Schloss einen interessanten und erfolgreichen Tag. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 15

20 Fachreferat Gelingende Kooperation zum besseren Schutz von Kindern bei Partnerschaftsgewalt Prof. Dr. Barbara Kavemann Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 16

21 Gelingende Kooperation zum Schutz von Kindern bei Gewalt in Paarbeziehungen Voraussetzungen, Chancen und Erfolge von interinstitutioneller Kooperation Saarbrücken Prof. Dr. Barbara Kavemann Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg Wie wird kooperiert? Gesetzlich vorgeschriebene Kooperationen wie z.b. Polizei Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Strafgericht Jugendamt Familiengericht Jugendamt geeignete Fachkräfte Geregelte bilaterale Kooperationsvereinbarungen z.b. Polizei Interventionsstelle Polizei Jugendamt Institutionalisierte multilaterale Kooperationsformen z.b. Z. B. Interventionsprojekte Arbeitskreise, Runde Tische Individuelle, von Personen abhängige Kooperation im Einzelfall AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 17

22 Mittelfristige Ziele von Kooperation und Vernetzung gegen Gewalt (WiBIG 2004) Von besonderem Interesse sind die mittelfristigen Ziele, die die große Lücke zwischen der Mission und den kleinen Brötchen überbrücken: Lernprozesse von Personen und Organisationen initiieren Bewusstsein für die Komplexität der Problematik und die Unterschiedlichkeit von Unterstützungsbedarf vermitteln Verfahrenswege der Kooperation zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Partnern etablieren Umsetzung von neuen Regelungen und Gesetzen organisieren Fachliche Standards entwickeln und implementieren Ein Wort zu Qualitätsstandards und Mindeststandards Es ist grundsätzlich sinnvoll, sie interdisziplinär zu entwickeln und die interinstitutionelle Perspektive die Belange der Kooperationspartner einzubeziehen. Es sollte geklärt werden, welche Verbindlichkeit die Standards haben, für wen sie gelten, was es bedeutet, wenn sie nicht eingehalten werden. Es sollte geklärt werden, wer die Definitionsmacht über die Standards hat und wer die Kontrollbefugnis. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 18

23 Vernetzungskompetenzen Bereitschaft und Fähigkeit. sich in berufsfremde Denkweisen und Praxis hineinzudenken, die rechtlichen Grundlagen des eigenen Arbeitsauftrags und des Auftrags der anderen Institutionen kennen lernen, die eigene Arbeit selbstkritisch zu hinterfragen, Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen, in einen konstruktiven und realistischen Austausch über Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation zu treten, den unterschiedlichen Bedarf von Frauen, Kindern und Männern sehen und abstimmen. Wie würden Sie interkulturelle Kompetenz in Kürze definieren? Ohne Vorurteile, ohne Misstrauen, ohne Kategorien und Schubladen eine offene Begegnung anstreben. Jeder reflektiert das eigene Denken und Handeln und macht sich bewusst, wie es funktioniert. Eigene Deutungsmuster kritisch beleuchten. Auch die eigene Zielgruppe kritisch sehen. Unterschiede als Chance sehen. Synergien nutzen. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 19

24 Interkulturelle Konflikte und Verständigung Jede Organisation / Institution hat... eine eigene Sprache eine eigene Kultur eine eigene Geschichtsschreibung Hilfreich sind: Sprachmittlung kulturelle Mediation (Koordinierung) Unterschiedliche Voraussetzungen für Kooperation und Vernetzung Weshalb gelingt die Kooperation mit der Polizei relativ schnell und erfolgreich? Eigeninteresse der Institution: Effektiver Schutz Zentrale Organisationsstruktur Spürbare Entlastung der Einsatzkräfte: Weiterverweisen Spürbare Verbesserung der eigenen Arbeit: Fälle werden gelöst Weshalb gelingt die Kooperation mit den Jugendämtern (und mit der Justiz) nicht vergleichbar? Kein Eigeninteresse Dezentrale Organisationsstruktur, individuelle Entscheidungskompetenzen Zunehmende Belastung: Fälle werden zugewiesen, Stellungnahmen gefordert, Arbeit nimmt zu Kosten steigen Verbesserung nicht unmittelbar spürbar AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 20

25 Überwindung von Hindernissen in der Kooperation und Vernetzung Weshalb war es so schwierig, eine Kooperation zwischen den Frauen-Schutz- und Beratungseinrichtungen und den Kinderschutzeinrichtungen zu erreichen? problematische Geschichte ideologischer Differenzen unterschiedliche Schwerpunktsetzung Gegensätzliche Perspektive auf elterliches Versagen: Helfen statt strafen versus in die Verantwortung nehmen wechselndes Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe: Kundenorientierung versus Wächteramt Erkennen der Beeinträchtigung der Kinder auf der einen und Erkennen der Beeinträchtigung mütterlicher Kompetenzen auf der anderen Seite führte zur Veränderung Unterschiedliche Gewaltverhältnisse erfordern unterschiedliche Kooperationen zur Verbesserung der Situation der Kinder AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 21

26 Zwei Formen der Gewalt in Paarbeziehungen intimate terrorism situational couple violence Michael P. Johnson (2005) Domestic Violence: It s Not About Gender Or Is It? Es geht um unterschiedliche Rahmenbedingungen und Bedeutungen von Gewalt in der Beziehung. Diese Unterscheidung liegt quer zur Frage der Häufigkeit und Schwere von Gewalthandlungen. Beide Formen der Gewalt haben unterschiedliche Auswirkungen und benötigen andere Intervention. intimate terrorism Gewalt als systematisches Kontrollverhalten (Gloor/Meier 2004) Gewalt dient der Ausübung von Kontrolle und Beherrschung in der Partnerschaft, meist Dominanzanspruch über die ganze Familie Starke Verknüpfung mit frauenfeindlichen Einstellungen und traditionell geschlechtsspezifischen Erziehungskonzepten der Täter Häufig aber nicht immer eskalierende Gewaltspirale Auch Kindesmisshandlung Geschlechtsspezifische Gewalt : > 80% männliche Täter In diesem Muster kommt schwere Gewalt vor, hoher Schutzbedarf der Betroffenen, auch der Töchter und Söhne AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 22

27 situational couple violence Gewalt als spontanes Konfliktverhalten (Gloor/Meier 2004) Nicht eingebettet in ein Muster von Macht und Kontrolle Gewalthandlungen in einzelnen Konfliktsituationen oder Serien von Konflikten In der Regel keine Eskalation nach dem Modell der Gewaltspirale Gleichverteilung nach Geschlecht (ca. 50% männliche und 50% weibliche Täter/innen), keine geschlechtsspezifische Botschaft, aber ein sehr problematisches Vorbild und Belastung der Kinder In diesem Muster gibt es schwere Gewalt meist nur in Trennungseskalationen, dann sind auch Kinder gefährdet Der Unterstützungs- und Kooperationsbedarf ist Abhängig von der Ausprägung der Gewalt, der Lebensplanung der Mutter und der Belastung der Kinder AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 23

28 Muster Rasche Trennung (Helfferich, Kavemann 2006) Junge Frauen, kurze Beziehungen, selten verheiratet Handlungsmacht durchgehend aktiv, Selbstwahrnehmung selbstbewusst und informiert Klare Vorstellungen von Beziehung: gewaltfrei Gewalt Teil der Vergangenheit, definitiver Bruch nach kontinuierlicher Verschlechterung der Beziehung Kinder erleben die Mutter als aktiv und entscheidungskräftig Kurze Gewaltgeschichte kann wenig schädigende Wirkung entfalten Fragen von Sicherheit und Umgangsrecht werden relevant Interventions- und Kooperationsbedarf Die Mütter: schätzen sich nicht als beratungsbedürftig ein sind nur erreichbar über pro-aktive Zugänge (Interventionsstellen kontaktieren und informieren) brauchen vor allem Informationen zu Schutz und Umgangsrecht (Familiengericht, Jugendamt) Die Töchter und Söhne: brauchen Information über den Polizeieinsatz und seine Folgen brauchen Information über die Situation des Vaters (Kinder- und Jugendberatung der Interventionsstellen informieren und klären Unterstützungsbedarf ab) AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 24

29 Muster Neue Chance (Helfferich, Kavemann 2006) Überwiegend Frauen im mittleren Alter, verheiratet und Hausfrauen, mehr als ein Kind Handlungsmacht durchgehend aktiv, wenn auch oft ineffektiv. Klare Vorstellung von Lebensplanung und Beziehung (Ehe und Familiennormalität) Kontinuität in der Beziehung angestrebt, Rückkehr zur Normalität ohne Episoden von Gewalt Kinder erleben die Mutter als tatkräftig, aber als versagend Andauernde Gewalt kann auch bei geringer Intensität schädigende Wirkung entfalten Mutter und Kinder sorgen sich um den Vater Interventions- und Kooperationsbedarf Die Mütter sehen deutlichen Beratungsbedarf......allerdings überwiegend beim Partner (Interventionsstellen kontaktieren und informieren, Täterberatungsstellen bieten Kurse und Einzelberatung an) Die Töchter und Söhne brauchen Information über den Polizeieinsatz und seine Folgen brauchen spezifische Unterstützungsangebote und externe Ansprechpartner (Kinder und Jugendberatung informiert und vermittelt, freie Träger bieten Unterstützungsgruppen oder Therapie an) AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 25

30 Muster Fortgeschrittener Trennungsprozess (Helfferich, Kavemann 2006) Frauen im mittleren Alter, verheiratet, mehr als ein Kind Langer Trennungsprozess, eskalierende Gewalt, dramatische Zuspitzung Handlungsmacht: wachsend mit der Eskalation, endgültiger Bruch Beziehung wird als Kampf gesehen, Trennung kann erneute Eskalation bedeuten Kinder erleben die Mutter als zunehmend tatkräftig aber versagend Anhaltende und eskalierende Gewalt führt zu starken Beeinträchtigungen, meist auch Kindesmisshandlung Fragen von Sicherheit und Umgangsrecht werden relevant Interventions- und Kooperationsbedarf Die Mütter haben meistens bereits Beratung aufgesucht, nehmen alle Beratung an (Interventionsstelle, Beratungsstelle) Prioritär sind Fragen der Sicherheit und der Organisation des weiteren Lebens (Frauenhaus, Familiengericht, Anwältin) Fragen von Sorge- und Umgangsrecht werden relevant (Familiengericht, Jugendamt) perspektivisch Stärkung der mütterlichen Kompetenzen und Erziehungsberatung (Jugendamt, freie Träger) Die Töchter und Söhne brauchen Information über den Polizeieinsatz und seine Folgen brauchen spezifische Unterstützungsangebote, oft Traumatherapie (freie Träger bieten Gruppen und Therapie an) Schutz vor anhaltender Bedrohung oder Entführung (Frauenhaus, Polizei, Familiengericht) AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 26

31 Muster Ambivalente Bindung Helfferich, Kavemann 2006) Frauen im mittleren Alter, langfristige Beziehungen, mehr als ein Kind Handlungsmacht: nur ansatzweise gegeben, nicht aktiv, ineffektiv, reaktiv, hilflos Gewalt chronifiziert und teilweise eskalierend Traumatische Bindung an den Partner: Mitleid aber auch Versuche der Kontrolle seiner Unberechenbarkeit Keine klare Perspektive Kinder erleben die Mutter als hilflos und ambivalent chronische und schwere bzw. eskalierende Gewalt führt zu starken Beeinträchtigungen, meist auch Kindesmisshandlung, Kindeswohlgefährdung Prozesse von Parentifizierung Interventions- und Kooperationsbedarf Die Mütter brauchen vielfältige, auch alltagspraktische Unterstützung (Interventionsstelle klärt ab, Beratungsstelle unterstützt, Jugendamt vermittelt Familienhilfe) Priorität: Stabilisieren, damit eine Perspektive sichtbar und eine Entscheidung getroffen werden kann (Beratungsstelle) Erkennen der Auswirkungen auf die Kinder ermöglichen, perspektivisch: Stärkung mütterlicher Kompetenzen (Erziehungsberatung) Die Töchter und Söhne brauchen Information über den Polizeieinsatz und seine Folgen brauchen spezifische Unterstützung, oft Therapie oder Traumatherapie (Kinder- und Jugendberatung klärt ab und vermittelt, freie Träger bieten Gruppen und Therapie, Jugendamt) externe Ansprechpersonen (Beratungsstelle) AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 27

32 Kooperation zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern Beispiele und Erfolge, die anregen können Rahmenbedingungen der hier vorgestellten Beispiele: + Einbindung in ein Interventionsprojekt/Kooperationsbündnis + Abgestimmte Informationswege und Verfahren + Aktive Kooperationsgremien + Politischer Wille in Land bzw. Kommune weitgehend vorhanden - Finanzierung der öffentlichen Hand nur teilweise bzw. zeitweise gegeben AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 28

33 Interventionsverlauf in Mecklenburg- Vorpommern Fax Polizei (Fax) Fax Interventionsstelle Jugendamt Pro-aktiver Erstkontakt Krisenintervention Kurzzeitberatung Einverständnis- Erklärung Für KJB Kinder- und Jugendberatung der Interventionsstelle Kooperationswege bei STOP Fraueninterventionsstelle Polizei (Fax) Männerinterventionsstelle Jugendämter (Erstberatung) Kinderschutzzentrum Städtisches Frauenhaus Autonomes Frauenhaus AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 29

34 Elternberatung im Münchner Modell bei häuslicher Gewalt Familiengericht: Erste Anhörung mit getrennten Terminen für Frau und Mann in Anwesenheit der Beratungsstellen Jugendamt / Bezirkssozialarbeit: Fallverantwortung Beratungsstelle Frauenhilfe Bedarfe des Kindes abklären MIM Männerberatungsstelle Einzelberatung Tätertraining Gemeinsame Elterngespräche IMMA Unterstützungsgruppe für Mädchen KIBS Unterstützungsgruppe für Jungen Familiennotruf Unterstützungsgruppe für Mädchen und Jungen Kooperationspartner zur Unterstützung von Töchtern und Söhnen (staatlich) Polizei greift in akuten Situationen ein und weist weg Jugendamt Klärt in Kooperation die Frage des Kindeswohls vermittelt in Angebote von Unterstützung und Therapie klärt die weitere Perspektive ab, Gespräche mit Müttern und Gespräche mit Vätern (Veränderungsaktivitäten?) klärt Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und gibt Empfehlungen an das Familiengericht Familiengericht entscheidet über Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz entscheidet über das Sorge- und Umgangsrecht AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 30

35 Kooperationspartner zur Unterstützung von Töchtern und Söhnen (spezifische und unspezifische Einrichtungen) Interventionsstellen Erstberatung, Bedarfsabklärung Freie Träger wie Beratungsstellen, Frauenhäuser Gruppenarbeit für spezifische Unterstützungsangebote Therapieangebote Frauenhäuser Schutz in akuten Fluchtsituationen Vermittlung an weitergehende Unterstützung Schule/Schulsozialarbeit, Hort, Kita Präventionsangebote Kooperation mit Jugendhilfe bei Auffälligkeiten Kooperationspartner zur Unterstützung von Töchtern und Söhnen (spezifische und unspezifische Einrichtungen) Täterberatungsstellen Veränderungsarbeit mit den gewalttätigen Partnern Thematisieren väterlicher Verantwortung Beitrag zur Deeskalation in Umgangsrechtskonflikten Erziehungsberatungsstellen Stärken mütterlicher Kompetenzen Stärken väterlicher Verantwortung Unterstützung für Töchter und Söhne Schuldenberatung, Drogenberatung usw. Abklären zusätzlicher Probleme Unterstützung bei spezifischen Problemen AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 31

36 Ausweitung der bestehenden Vernetzungen, neue vielversprechende Partnerschaften Kooperationsverfahren, im Anschluss an polizeiliche Intervention anschließen Angebote für Kinder und Jugendliche Angebote für gewalttätige Partner/innen Unterstützungsangebote bedarfsgerecht erweitern. Paarberatung nach verantwortungsvollen Standards Erziehungsberatung nach Intervention wegen häuslicher Gewalt Angebote für Jugendliche zu früher Gewalt in Beziehungen Sensibilisieren von Einrichtungen des Gesundheitswesens Säuglinge und Kleinkinder Netzwerke frühe Hilfen mit den Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt verknüpfen Die Erzählungen von Mädchen und Jungen verdeutlichen den Bedarf an interinstitutioneller Kooperation AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 32

37 Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch von einem hin und her Zerren... das machte mich traurig, und [ich] bekam Angst. Mein Bauch hatte Angst, manchmal hatte er um meine Mama Angst, manchmal sogar hatte ich um meinen Vater Angst. Dass er nicht weiß, was er tut. Amela 12 Jahre alt (Strasser 2001) Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch. Anna, 12 Jahre Es hat mir auch wehgetan, wie er sie geschlagen hat. In meinem Bauch zitterte alles Sabina 11Jahre (Strasser 2001) Wird das Erleben der Töchter und Söhne nicht erfragt und ernst genommen, gerät das Kinderwohl aus dem Blick. Mehrere institutionelle und fachliche Perspektiven können eine Kindeswohlgefährdung am Besten abklären. Hier sind Beratungsstellen, Frauenhäuser, Polizei, Jugendamt und Familiengericht gefordert. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 33

38 Die Mutter flüchtet aus der Wohnung. Regina (damals 11 Jahre alt) soll sagen wohin sie gerannt ist. Sie lässt sich vom Vater versprechen, dass er sie nicht mehr schlagen wird, wenn sie es sagt: Da hat er sie zur Mauer hingeschlagen. Ich hatte Angst. Ich sagte: Du hast versprochen, sie nicht zu schlagen. Dann hörte er kurz auf, schlug dann aber weiter. Ich war Schuld, weil es doch ich war, die gesagt hatte, dass sie dort drüben war, ich habe ihm gezeigt, wo sie ist. Das habe ich bis heute nicht vergessen. Ich habe ihr Gesicht gesehen. Ich habe gesehen, wie er ihren Kopf genommen und zur Wand geschlagen hat. (Strasser 2001) Schuldgefühle von Töchtern und Söhnen müssen bearbeitet werden, oft ist therapeutische Unterstützung erforderlich. Hier sind Jugendamt und Beratungsstellen gefordert. Dann ist der Papa gekommen im Dunkeln, hat mich genommen und ist weggegangen. Habe ich gesagt: Lass mich los, weil sonst schlage ich zu. Da habe ich ihm auf den Rücken geschlagen, da hat er mich trotzdem nicht hinunter gelassen und dann weiter weg, wo er gewohnt hat, da habe ich nicht mehr heimgefunden. (Rainer 8) (Strasser 2001) Bei Bedrohung und Stalking muss immer auch eine Entführungsgefahr abgeklärt werden. Hier sind Polizei und Familiengericht gefordert. Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen können nicht ohne genaue Kenntnis der Ängste der Kinder und auch ihrer Ambivalenzen getroffen werden. Hier sind Jugendamt und Familiengericht gefordert. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 34

39 Mädchen und Jungen suchen meist nicht aktiv nach Unterstützung (Seith 2007, N=1.302) Weil man die Eltern nicht gerne schlecht macht vor anderen Leuten. (Mädchen 16 Jahre) Weil sie dann die Eltern fragen, ob das stimmt. Dann wissen die Eltern, dass das Kind das erzählt hat. Vielleicht wollen die Eltern nicht, dass das andere wissen. (Junge 12 Jahre) Weil man dann Angst hat, dass man von den Eltern weggenommen wird oder was dann mit den Eltern passiert. (Mädchen 15 Jahre) Mädchen und Jungen brauchen Information im Sinne von Präventionsangeboten. Hier sind Schule, Hort und Kita gefordert. Sollen Kinder über häusliche Gewalt reden? (Kavemann / Seith 2009) Wenige waren dafür (18,9%) Ein Drittel war dagegen (32,6%) Die Mehrheit machte es von den Umständen abhängig (48,5%) Ausschlaggebend ist: Vertrauen und Vertraulichkeit die Intensität der Bedrohung bzw. Gewalt Präventionsangebote erreichen Mädchen und Jungen nur durch Kooperation. Hier sind Schule, Kita und Hort sowie freie Einrichtungen der Jugendhilfe gefordert. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 35

40 Das Miterleben von Partnergewalt ist eine Kindeswohlgefährdung: es kann Kinder auf zwei Risikopfaden platzieren (Kindler 2006) Lern- und Konzentrationsfähigkeit werden beeinträchtigt, das bedeutet Defizite in der kognitiven Entwicklung = Beeinträchtigung des Schulerfolgs In Beziehungen zu Gleichaltrigen, in ersten Liebesbeziehungen und späteren eig. Partnerschaften stehen weniger konstruktive Konfliktlösungsmuster zur Verfügung und eine erhöhte Bereitschaft zum Einsatz oder zum Erdulden von Gewalt = Beeinträchtigung der Lebensqualität Diesen Risiken kann nur durch Kooperation von Facheinrichtungen, Jugendhilfe und Justiz begegnet werden. Gegenseitige Anerkennung das A & O in einer guten Partnerschaft Verweigerung von Anerkennung verhindert das Gelingen von Kooperation. Anerkennung fördert die Motivation, sich mit belasteten und traumatisierten Menschen zu befassen. Anerkennung verhilft zu guter Arbeit und ebnet einen Weg zu konstruktiver Kritik. Professionell Verantwortliche für Opfer und Täter brauchen gesellschaftliche Anerkennung. AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 36

41 Verstärkung und Förderung von Kooperation durch gemeinsames Lernen Unterschiedlicher Bedarf an Aus- und Fortbildung Alle beruflich Verantwortlichen brauchen ein solides Grundwissen über Gewalt in Partnerschaften Spezialeinrichtungen bündeln spezifische Kompetenz und Erfahrung und stellen sie dem Netzwerk zur Verfügung Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen sind nicht selten, aber keinesfalls die Regel regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse ist erforderlich Für den Sonderfall Gewalt bedarf es spezifischer Angebote und Lösungen, Fragen der Sicherheit sind prioritär AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 37

42 Gemeinsam lernen voneinander lernen Multiprofessionelle Fortbildung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Die Fortbildung eröffnete mir neue Perspektiven Ich habe neue Fertigkeiten erlernt Ich bekam neue Informationen über abdere Berufsfelder und Institutionen Ich konnte den Teilnehmenden meine Arbeitsw eise erläutern Ich bekam neue Ideen für Kooperation Ich lernte neue Kooperationspartner kennen Vernetzung und Kooperation dürfen nicht zum Selbstzweck werden Parallelstrukturen vermeiden Vernetzung der Vernetzung organisieren und institutionalisieren: Delegationen Informationswege sichern Koordinierung / Steuerungsgremien AWO Saarland/ Regionalverband Saarbrücken - Fachtagung "Partnerschaftsgewalt" S. 38

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