Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen

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1 Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen Selbstverständnis, Möglichkeiten, Grenzen und Chancen Voneinander Lernen Überregionale Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen 09. Oktober 2013

2 Aufgaben und Selbstverständnis 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG): (1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen. Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. (3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes. 203 StGB: MitarbeiterInnen von SB als besondere Geheimnisträger Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht, mögliche Anonymität

3 Aufgaben und Selbstverständnis früher Zugang zu Frauen, Paaren und Familien durch SB mind. 1/3 der Frauen, die ein Kind bekommen, nimmt eine Beratung in Anspruch Zugang: Freiwilligkeit der Klientinnen/ eigener Bedarf/ eigene Motivation Niedrigschwelligkeit erreicht werden Frauen aus allen sozialen Schichten und in individuellen Lebenskontexten Anforderungen an die Beratung: ressourcenorientiertes Verständnis/Haltung der Beraterin, Vertraulichkeit der Beratungsbeziehung, fachliche Kompetenz (z.b. aktuelle sozialrechtliche Kenntnisse), Kenntnisse der regionalen Hilfeangebote/ Netzwerke/ Einrichtungen/ Behörden Notwendigkeit vernetzter Angebote für Familien für ein gesundes Aufwachsen der Kinder

4 Schnittstellen Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen oft ist erstes Anliegen/genannter Beratungsauftrag: sozialrechtliche Beratung und/oder Beantragung finanzieller Unterstützung Türöffner in andere psychosoziale und gesundheitliche Themenfelder (Vorsorge - Hebammen, Paarproblematik/ Elternrolle, Angst vor Überforderung etc.) Prävention im Kontext Frühe Hilfen ist oft Sicherung der Lebensbedingungen (z.b. finanziell, materiell), aber auch ernst nehmen psychischer Befindlichkeiten- diese im Gespräch zu thematisieren Angebote machen für weiterführende Hilfe auf Wunsch, im Interesse und mit Einverständnis der KlientInnen (einzelfallbezogene Vernetzung) Schutz von Kleinkindern und Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern erfolgt in der SB auf zwei möglichen Ebenen: 1. implizit: durch Stärkung und Stabilisierung der Klientin (Brücken bauen, Schwellenängste senken, Hilfsangebote anzunehmen); Verbalisierung von problematischen Aspekten, die Beraterin wahrnimmt oder: 2. Klientin erteilt explizit den Beratungsauftrag

5 Herausforderungen, Grenzen und Chancen Kinderschutz gehört nicht zu den originären Aufgaben von Schwangerschaftsberatungsstellen; sind keine Einrichtungen der Jugendhilfe, unterliegen nicht 8a KJHG vielmehr ist eine gelungene Beratung der Effekt für den Kinderschutz BuKiSchG: Befugnis zur Weitergabe von Daten bei Gefährdung des Kindeswohl ( 4 KKG); SB explizit genannt zur Mitwirkung in lokalen Netzwerken Kinderschutz/Frühe Hilfen ( 4, Abs. 2 SchKG) schwere Fälle von Kindeswohlgefährdung oder Verwahrlosung sind selten in diesen Fällen stehen anonyme/pseudonomisierte kollegiale Fallberatungen durch ausgewiesene Fachkräfte zur Verfügung (Risikoabschätzung, Verfahrensabläufe, interne Meldebögen)

6 Herausforderungen, Grenzen und Chancen vor Mitteilung an das Jugendamt müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein (im Sinne eines professionellen Beratungsverständnisses): sich gegenüber KlientInnen klar äußern Unterstützungsmöglichkeiten unterbreiten Erwartungen an verantwortungsvolles elterliches Handeln verdeutlichen rechtliche, gesundheitliche, psychische Konsequenzen benennen Transparenz zur Vorgehensweise gegenüber KlientInnen und im Einverständis wenn das nicht möglich ist, aber erforderlich für Abwendung von Kindeswohlgefährdung, dann Meldung an JA möglich- aber mit Wissen der Sorgeberechtigten

7 Fallbeispiel Ausgangssituation: Frau M. ist 18 Jahre alt, ledig und wandte sich in der 16. SSW. an die Beratungsstelle mit dem Anliegen, finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung zu beantragen. Im Erstgespräch berichtet sie, dass sie aufgrund von Problemen mit ihrer Mutter seit mehreren Monaten mit in der Wohnung des Partners lebt. Die Beziehung ist ebenfalls konfliktbehaftet und durch die ungeplante Schwangerschaft zusätzlich belastet. Frau M. hat keinen Schulabschluss und befindet sich derzeit in einer berufsvorbereitenden Maßnahme über das Jobcenter, mit der Option, parallel den HSA zu erwerben. Da sie häufig unentschuldigt fehlte, wurde ihr die Unterstützung zum Lebensunterhalt per Sanktion vom Jobcenter für 3 Monate gekürzt.

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