Orientierungspapier Frühe Hilfen in der Katholischen Schwangerschaftsberatung

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1 Orientierungspapier Frühe Hilfen in der Katholischen Schwangerschaftsberatung 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Papiers Auftrag und Aufgaben der Schwangerschaftsberatung Definition Frühe Hilfen aus Sicht der Katholischen Schwangerschaftsberatung Besondere Merkmale der Katholischen Schwangerschaftsberatung als ein Fachdienst im Netzwerk Früher Hilfen Formen Früher Hilfen in der Katholischen Schwangerschaftsberatung Vernetzung und Kooperation Datenschutz und Schweigepflicht Die Katholische Schwangerschaftsberatung und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Fachliche Anforderungen und Konsequenzen Blick auf das Kind Qualifizierung Ressourcen Abschluss...10 Literaturhinweise:

3 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Papiers Die aktuelle Diskussion um Kindesvernachlässigung und Kindeswohlgefährdung hat die Verantwortung der Gesellschaft, Kinder besser als bisher zu schützen, ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Nicht zuletzt durch den politischen Willen sind allerorten zahlreiche Initiativen in Gang gekommen, die Kindeswohlgefährdung in einem Netzwerk Früher Hilfen vorbeugen wollen. Die rasante und dynamische Entwicklung in diesem Arbeitsfeld macht es notwendig, das Profil der professionellen Beratungsdienste und Einrichtungen diesbezüglich näher zu bestimmen und deren Aufgaben, Kompetenzen und Ressourcen zu beschreiben. Für die Katholische Schwangerschaftsberatung stellt sich die Frage, welche Rolle sie im Netzwerk der Frühen Hilfen einnimmt welche Schnittstellen, aber auch Grenzen sich zu anderen Diensten und Einrichtungen, beispielsweise zu Kinder- und Jugendhilfe und zum Gesundheitswesen zeigen wie das Thema Kinderschutz aktiv in die Beratungsarbeit integriert werden kann ob ein Handlungs- und Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Qualifikation der Beraterinnen besteht. Ziel des Orientierungspapiers ist zum einen die fachliche Auslotung des Themas Katholische Schwangerschaftsberatung im Kontext der Frühen Hilfen, zum anderen soll es der Profilschärfung des Fachdienstes dienen. In das Papier fließen die bei der Fachwoche der Katholischen Schwangerschaftsberatung Frühe Hilfen und Frühwarnsysteme Chancen und Grenzen der Katholischen Schwangerschaftsberatung (Juni 2008) diskutierten Fragestellungen ebenso mit ein wie die der Fachtagung der BZgA und des NZFH in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtpflege Unterstützung von Anfang an! Schwangerschaftsberatungsstellen als Brückenbögen zu Jugendhilfe und Gesundheitswesen (Sept. 2008). Schließlich spiegelt sich in dem Papier auch die fachliche Diskussion bei der Jahrestagung der Diözesanreferentinnen für Schwangerschaftsberatung im März 2009 wider. Es handelt sich nicht um ein abgeschlossenes Papier, sondern um eine Beschreibung erster Eckpunkte für die fachliche Arbeit und die gegenwärtige (fach)politische Diskussion. Es soll entsprechend den Entwicklungen fortgeschrieben werden. 2. Auftrag und Aufgaben der Schwangerschaftsberatung Der Auftrag der Katholischen Schwangerschaftsberatung gründet im Leitgedanken des Lebensschutzes des ungeborenen (und geborenen) Lebens. Sie arbeitet auf folgenden gesetzlichen, kirchlichen und verbandlichen Grundlagen: Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG 2 (1995) Bischöfliche Richtlinien für die Katholische Schwangerschaftsberatung (2000) Ja zum Leben. Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen, Deutscher Caritasverband (2000) Eckpunkte zur Neuorientierung der Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen (2000) Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung (2008) 3

4 Dementsprechend hält sie ein umfassendes Beratungs- und Hilfeangebot vor. Dazu gehört wesentlich die präventive Ausrichtung in der Beratung und Begleitung. 1 Die Katholische Schwangerschaftsberatung bietet schwangeren Frauen, Paaren und Familien in der Schwangerschaft sowie nach der Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes Beratung, Begleitung und konkrete Hilfen an. Die Beratung verfolgt das Ziel, durch ergänzende, unterstützende und entlastende Hilfen Frauen und Paaren auf dem Weg zur Elternschaft und in der frühen Familienphase bestmöglich zu fördern und zu begleiten. Die Schwangerschaftsberatung ist offen für alle Menschen, die sich rund um eine Schwangerschaft und Geburt informieren und beraten lassen wollen. Die Erfahrungen zeigen, dass häufig auch belastete Personengruppen, die besonderer Unterstützung bedürfen, die Beratungsstelle aufsuchen. Solche Belastungssituationen sind beispielsweise: Armut, Arbeitslosigkeit Frühe Mutterschaft, allein erziehend ohne Unterstützungssystem Psychische Probleme der Eltern (Sucht, Depression) Belastete Biografien der Eltern (eigene Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche, negative Bindungserfahrungen) Fehlendes Erziehungswissen, unrealistische Erwartungen an das Kind Eigene Gewalterfahrungen, Partnerschaftsgewalt Merkmale des Kindes: Behinderung, Verhaltensauffälligkeit, schwieriges Temperament Die Aufgabe der Schwangerschaftsberatung besteht darin, passgenau für die Bedarfe der Klient(inn)en Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. 3. Definition Frühe Hilfen aus Sicht der Katholischen Schwangerschaftsberatung Aufgrund ihres fachlichen Profils, ihres gesetzlichen Auftrags und der frühen Erreichbarkeit bestimmter Zielgruppen ist die Schwangerschaftsberatung zusammen mit der Gesundheitshilfe und Kinder- und Jugendhilfe in den Brennpunkt des Interesses in der Diskussion um Frühe Hilfen gelangt. Dies macht es nötig, das jeweilige Verständnis der unterschiedlichen Dienste zu beschreiben. In der Katholischen Schwangerschaftsberatung ist seit ihren Anfängen in den frühen 70erJahren ein integriertes Beratungskonzept von psychosozialer Beratung verbunden mit der Vermittlung konkreter Hilfen grundgelegt. Aus dem Leitgedanken des umfassenden Lebensschutzes von Mutter und Kind ist es Aufgabe der Katholischen Schwangerschaftsberatung, möglichst frühzeitig und präventiv Schwangere / Mütter / Eltern in der Familiengründungsphase zu unterstützen und zu begleiten und somit belasteten Lebenssituationen bereits in der Schwangerschaft vorzubeugen. 1 Vgl. Deutscher Caritasverband e.v. (Hg.), Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung, Freiburg 2008; Kapitel Grundprinzipien; S. 15f. 4

5 Allgemein gesprochen sind Frühe Hilfen ein Sammelbegriff für präventiv angelegte Unterstützungsangebote für Schwangere und Eltern(-teile) mit Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. 2 Es ist ein grundlegendes Ziel Früher Hilfen in präventiver Orientierung auffällige und riskante Entwicklungen von Kindern und ihren Familien bereits in ihrer Entstehung zu erkennen, um durch das rechtzeitige Anbieten und Organisieren von Entlastung einerseits und der Ressourcenstärkung andererseits einer Verfestigung von Problemlagen entgegenzuwirken bzw. sie abzumildern. Die Katholische Schwangerschaftsberatung findet sich hier mit ihrem Angebot sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in Gruppenveranstaltungen wieder. Von den allgemeinen Frühen Hilfen zu unterscheiden sind die sogenannten sozialen Frühwarnsysteme. Darunter versteht man eine verbindlich vereinbarte Kooperation unterschiedlicher Arbeitsfelder und -professionen sowie deren Wahrnehmungen und Lösungsansätze. Es handelt sich dabei um eine Form verbindlichen, kooperativen, sozialraumbezogenen und präventiven Handelns, welches darauf abzielt Regularien und Abläufe zu schaffen, die Risiken bereits früh erkennbar macht und möglicher Kindeswohlgefährdung entgegenwirkt. 3 Die Einbindung der Katholischen Schwangerschaftsberatung in ein soziales Frühwarnsystem ist eher problematisch zu sehen aufgrund des spezifischen gesetzlichen Auftrags nach 2 SchKG und dem damit verbundenen Beratungsverständnis (keine Vermischung von Beratung und Kontrolle im Sinne eines Meldesystems). 4. Besondere Merkmale der Katholischen Schwangerschaftsberatung als ein Fachdienst im Netzwerk Früher Hilfen Der eigenständige gesetzliche Auftrag nach 3 SchKG, die umfangreichen Beratungsaufgaben sowie die unbefristete Nachbetreuung nach 2 SchKG, die flächendeckende und finanzielle Sicherstellungsverpflichtung der Länder ( 3 und 4 SchKG), Datenschutz und Schweigepflicht sowie die freiwillige Inanspruchnahme sind wesentliche Grundlagen für die Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Beraterin und Klientin. Der Rechtsanspruch auf Beratung, Information und Hilfe ermöglicht allen Schwangeren einen frühzeitigen, nicht stigmatisierten und freiwilligen Zugang zur Schwangerschaftsberatung, der gerade auch von Menschen in belasteten Lebenssituationen angenommen wird, die anderenorts schwer erreichbar sind. Wie bei keinem anderen Dienst umfasst der zeitliche Umfang und Auftrag der Schwangerschaftsberatung die sensible Zeitspanne von Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes eine Zeit, die besonders prägend für die kindliche Entwicklung und die Entwicklung der Eltern- Kind-Beziehung ist. 2 Vgl. Begriffsbestimmung zu Frühen Hilfen, DCV/SkF 16. Februar Vgl. Begriffsbestimmung zu sozialen Frühwarnsystemen, DCV/SkF 16. Februar

6 Gerade die Zeit der Schwangerschaft ist als Lebensübergangsphase eine Zeit, in der die Bereitschaft für Veränderung und die Bereitschaft, Hilfe und Unterstützung anzunehmen, besonders hoch ist. Hier setzt die Schwangerschaftsberatung mit ihren Hilfsund Begleitungsangeboten an. Ein Wesensmerkmal der Katholischen Schwangerschaftsberatung ist, dass sie neben ihrem präventiven Ansatz ressourcenorientiert arbeitet und nicht defizitorientiert ausgerichtet ist. 4 In der Schwangerschaftsberatung ist das Bewusstsein grundgelegt, dass das (ungeborene) Kind nur mit der Mutter und durch sie geschützt werden kann. 5 Aufgrund ihres gesetzlichen und kirchlichen Auftrags sind die Schwangerschaftsberatungsstellen eingebunden in ein breit angelegtes und flächendeckendes Beratungsund Hilfenetz. Durch die Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen stellt die Schwangerschaftsberatung nicht nur einen Ausgangspunkt für präventive und unterstützende Maßnahmen dar, sondern bildet auch eine Brücke zu weiterführenden Hilfeangeboten. Gerade katholische Träger verfügen dabei oftmals ergänzend über eine Anzahl flankierender Dienste in eigener Trägerschaft sowie über Unterstützung durch Ehrenamtliche und Kontakte zu Kirchengemeinden. 5. Formen Früher Hilfen in der Katholischen Schwangerschaftsberatung Allgemein wird bei Formen Früher Hilfen unterschieden zwischen 6 : 1. breit angelegten Frühen Hilfen wie Besuchsdiensten in zeitlicher Nähe zur Geburt oder flächendeckende Informationen über das vorhandene Hilfeangebot und 2. spezifischen Frühen Hilfen, die zumeist auf einzelne Aspekte fokussieren. So zielen beispielsweise entwicklungspsychologisch ausgerichtete Angebote auf die Steigerung elterlicher Feinfühligkeit, bindungstheoretisch fundierte Vorgehen auf die Stärkung der Eltern-Kind-Bindung; pädagogische Ansätze betonen allgemeiner die Stärkung elterlicher Erziehungs- und Problemlösekompetenzen. Andere Ansätze wiederum richten ihren Blick auf die Förderung der körperlichen, sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung des Kindes. Auch in der Schwangerschaftsberatung gibt es im Rahmen der Frühen Hilfen eine große Bandbreite von breit angelegten bis spezifischen Angeboten mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen sowohl innerhalb der Einzelfallhilfe als auch der Gruppenarbeit. Die Maßnahmen sind anlassbezogen, richten sich an spezifische Zielgruppen (z.b. bildungsferne Schwangere, Alleinerziehende, junge Schwangere) oder allgemein an das Klientel der Schwangerschaftsberatung. Sie werden entweder in Eigenverantwortung oder in Kooperation mit anderen Diensten durchgeführt. 6. Vernetzung und Kooperation Zu den Grundvoraussetzungen der Schwangerschaftsberatung gehören Vernetzung und Kooperation. Sie ergeben sich aus der Aufgaben- und Themenstellung der Katho- 4 Vgl. Deutscher Caritasverband e.v. (Hg.), Ja zum Leben. Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsbeatungsstellen, Freiburg 2000; Deutscher Caritasverband e.v. (Hg.), Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung, Freiburg Vgl. Bischöfliche Richtlinien für Katholische Schwangerschaftsberatung, September 2000, Vgl. A. Sann et al., DJI Kurzevaluation, Dezember 2006, S.79 6

7 lischen Schwangerschaftsberatung und sind in ihr konzeptionell verankert. Für die Einzelfallhilfe heißt dies, dass sie bei Bedarf mit anderen Beratungsdiensten, Ämtern und Institutionen zusammenarbeitet. Vernetzung: Die Vernetzung der Schwangerschaftsberatungsstellen mit anderen sozialen Diensten, Behörden und Einrichtungen und ehrenamtlichen Engagierten gehört wesentlich zur Verknüpfung von Beratung und Hilfe im ganzheitlichen Beratungsverständnis. Dies geschieht fachübergreifend, einzelfallbezogen und fallübergreifend. Die Katholische Schwangerschaftsberatung: baut Netzwerke auf pflegt einen vertrauensvollen und transparenten Kontakt zu den zum Netzwerk gehörenden Diensten, Behörden, Institutionen und Einrichtungen stellt den Informationsaustausch mit den Netzwerkpartnerinnen sicher stellt sicher, dass für alle Nutzerinnen das primäre, sekundäre und tertiäre Netzwerk präsent ist und genutzt werden kann. 7 Die Netzwerkarbeit der Schwangerschaftsberatung ist eine wesentliche Stärke des Fachbereichs und macht ihn im Kontext der Frühen Hilfen zu einem wichtigen Ansprechpartner. Der erweiterte Aufbau bzw. die Beteiligung an sozialen und regionalen Netzwerken im Kontext Früher Hilfen bedeutet nicht den Aufbau einer neuen Angebotspalette, sondern die Intensivierung der Vernetzung der Hilfeanbieter vor Ort. Auch wenn einzelne Schwangerschaftsberatungsstellen über die Einzelfallhilfe hinaus keine spezifischen Angebote im Kontext von Frühen Hilfen aufweisen, ist es wichtig, dass die Beraterinnen über umfängliche Kenntnisse der regionalen sozialen Netzwerke verfügen und wissen, an wen sie sich bei Unsicherheiten hinsichtlich Kindeswohlgefährdung bzw. in Notsituationen hinwenden können. Kooperation Kooperation im Bereich der Frühen Hilfen meint die systematische, meist vertraglich geregelte oder auf Basis detaillierter Absprachen und Vereinbarungen und auf längere Zeit ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen zwei Partnern. 8 Die Katholische Schwangerschaftsberatung: gestaltet Kooperationsbeziehungen kennt die Haltungen möglicher Kooperationspartner zum Lebensschutz klärt mit den Kooperationspartnerinnen mindestens folgende Aspekte: - Beschreibung der Leistungen - Klärung der Verantwortlichkeiten, Aufgabenverteilung und Schnittstellen - Vereinbarung zur Kommunikation - Dokumentation der erbrachten Leistungen. 9 7 Vgl. Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung, S Ebenda, S Ebenda, S. 44 f. 7

8 Kooperationsbeziehungen der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen werden meist im Familienbildungs- und Gesundheitsbereich durch die Entwicklung einzelner Projekte bzw. Kurse gepflegt. Aus ihrem Selbstverständnis und Auftrag heraus bietet die Katholische Schwangerschaftsberatung Beratung und Hilfe auf Basis der freiwilligen Inanspruchnahme an und wahrt so das Vertrauen der Ratsuchenden in die Beratungsbeziehung. Aus diesem Grundverständnis trifft sie keine Kooperationsvereinbarungen mit dem Jugendamt gemäß 8a SGB VIII. Hier bedarf es der klaren Abgrenzung der Aufgabenbereiche der Schwangerschaftsberatung und des Jugendamtes (siehe auch Punkt 8). 7. Datenschutz und Schweigepflicht In der Katholischen Schwangerschaftsberatung nehmen Verschwiegenheit und Datenschutz schon immer einen besonderen Stellenwert ein. 10 Der generelle Schutz der in Kapitel 4 beschriebenen Vertrauensbeziehung zwischen Klientin und Beraterin ist die Basis für den aktuellen und zukünftigen Aufbau von Hilfebeziehungen. Im Beratungsprozess kann es jedoch zu Loyalitätskonflikten kommen zwischen dem Vertrauensschutz in der Zusammenarbeit mit der (werdenden) Mutter einerseits und dem Schutz ihres Kindes andererseits. Hier gilt es in jedem Falle das Transparenzgebot 11 einzuhalten. Dies bedeutet: Die Klientin soll Vorgänge stets nachvollziehen können Aufklärung über Zweck der Erhebung von Beobachtungen, Erkenntnissen, Einschätzungen und potenzielle Weitergabebefugnisse und pflichten Qualifizierte Einwilligung der Klientin (Aufklärung über die Bedeutung der Einwilligung): Die Beraterin tritt in Kontakt mit anderen Diensten, ggf. ohne die Klientin aber nicht ohne ihr Wissen Informationsweitergabe bei Kindeswohlgefährdung: vielleicht gegen den Willen, aber nicht ohne Wissen. 8. Die Katholische Schwangerschaftsberatung und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Frühe Hilfen stellen die Katholische Schwangerschaftsberatung vor Anforderungen, die im Grunde nicht neu sind. Neu ist lediglich die Betonung von Aspekten des Kinderschutzes und der daraus abgeleiteten Forderung nach interdisziplinärer Kooperation und Vernetzung. Diese Forderung erhält vor dem Hintergrund der aktuellen Vernachlässigungs- und Misshandlungsfälle (bisweilen mit Todesfolge) eine besondere Brisanz. 10 Ebenda S. 33, Anm. 16: Die Schweigepflicht der Beraterinnen ist geregelt in 203 Abs. 1 Nr. 4a StGB. Die Verschwiegenheitsverpflichtung für Mitarbeitende im kirchlichen Dienst ist geregelt in 8 KAVO. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist in den 53 Abs. 3a und 9, 53a StPO geregelt. Für kirchliche Mitarbeitende gilt darüber hinaus das kirchliche Datenschutzrecht (KDO) sowie die Durchführungsverordnung und die Anordnung über den Sozialdatenschutz und die Bischöflichen Richtlinien Vgl. Vortrag von Lydia Schönecker, Vertrauensschutz in der Schwangerschaftsberatung. Fachtagung Unterstützung von Anfang an! Schwangerschaftsberatungsstellen als Brückenbögen zu Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, Bad Lauterberg

9 Wie in allen Beratungsdiensten stellt sich auch für die Katholischen Schwangerschaftsberatung die Frage, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu handeln ist. Da die Katholische Schwangerschaftsberatung auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage arbeitet, erbringt sie keine Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Aufgrund ihres spezifischen Beratungsverständnisses werden keine schriftlichen Vereinbarungen nach dem 8a SGB VIII getroffen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung macht es dennoch notwendig, dass die Katholische Schwangerschaftsberatung über Handlungskompetenz bei Verdacht auf Kindesvernachlässigung und Kindeswohlgefährdung verfügt. Hierzu ist die Erarbeitung eines Leitfadens für die Beratungspraxis durch eine eigens eingerichtete bundesweite Arbeitsgruppe geplant. Inhalte dieser Arbeitshilfe werden sein: Einschätzung von Risiken und besonderen Belastungsfaktoren Abgestufte Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Fachliche Anforderungen und Qualifizierung der Berater(innen) 9. Fachliche Anforderungen und Konsequenzen 9.1. Blick auf das Kind In der Diskussion um Frühe Hilfen im Rahmen der Katholischen Schwangerschaftsberatung stellt sich die Frage, ob das geborene Kind gezielter in den Blick genommen werden sollte. Von ihrem ganzheitlichen Ansatz her sieht die Schwangerschaftsberatung die Ratsuchende grundsätzlich in ihrem lebensweltlichen und lebensgeschichtlichen Zusammenhang. 12 Sie hat das soziale System der Ratsuchenden im Blick und somit auch die Entwicklungsmöglichkeiten und (künftigen) Lebensumstände des Kindes. In der Schwangerschaftsberatung ist eine stärkere Sensibilisierung der Berater(innen) im Hinblick auf die Früherkennung von Risikofaktoren im Bereich der Kindeswohlgefährdung notwendig. Die Berater(innen) sollten in der Lage sein, Risiken wahrzunehmen und zu bewerten und über Kenntnisse weiterer Handlungsschritte verfügen Der gezieltere Blick auf das Kind ist durchaus sinnvoll, wenn nicht notwendig im Sinne des Lebensschutzes von Mutter und Kind, sollte aber aus dem Beratungsauftrag und - selbstverständnis der Schwangerschaftsberatung heraus immer in Zusammenarbeit mit der Mutter bzw. den Eltern geschehen. Dabei sollte wie in der Beratung während der Schwangerschaft der Fokus auf den Stärken der Mutter bzw. des Familiensystems, der Erarbeitung von Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten liegen und nicht defizitär ausgerichtet sein. Ziel der Begleitung der Schwangerschaftsberatung in der frühen Familiengründungsphase ist es, die Familie als Ganzes in der Entwicklung ihrer elterlichen Kompetenzen zu unterstützen und zu stärken. 12 Siehe Rahmenkonzeption für die Arbeit Katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen. Freiburg 2000, Kapitel 1.5 Professionelles Verständnis, S.12. 9

10 9.2. Qualifizierung Der in 9.1 beschriebene Blick auf das Kind hat möglicherweise Konsequenzen für die Beratungsarbeit und für die Qualifizierung der Beraterinnen. Zur Qualifizierung von Schwangerschaftsberaterinnen im Bereich der Frühen Hilfen wird in der genannten Arbeitsgruppe der Bedarf ermittelt und ggf. ein eigenes Arbeitspapier/Konzept erstellt. In Fortbildungen sollen beispielsweise folgende Grundlagen vermittelt werden: Kenntnisse über entwicklungspsychologische Grundlagen und Bindungsforschung Früherkennung von sogenannten Risikofaktoren, um Kindervernachlässigung und Kindeswohlgefährdung in besonderen Belastungssituationen in der frühen Familienphase vorzubeugen Fachliche Standards zum Kinderschutz. 9.3 Ressourcen Im Rahmen der Einzelfallhilfe der Katholischen Schwangerschaftsberatung sind Frühe Hilfen seit jeher fester Bestandteil, auch wenn diese bislang nicht immer so bezeichnet wurden. Darüber hinaus werden meist in größeren Beratungsstellen familienunterstützende Maßnahmen, Gruppenarbeit und Projekte angeboten. Eine Intensivierung der Angebote der Schwangerschaftsberatung im Bereich Frühe Hilfen bzw. weitere Maßnahmen, die über die Einzelfallhilfe hinausgehen, bedürfen jedoch auf Dauer gesehen zusätzlicher und nachhaltiger finanzieller und personeller Ressourcen. 10. Abschluss Die Auseinandersetzung mit dem Thema Die Katholische Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen zeigt, dass die Katholische Schwangerschaftsberatung bereits ein Akteur im Netzwerk der Frühen Hilfen ist. Ihre Wesensmerkmale machen sie auf örtlicher Ebene zu einer wichtigen Netzwerkpartnerin. Frühe Hilfen stellen die Katholische Schwangerschaftsberatung vor Anforderungen, die im Grunde nicht neu sind. Neu ist lediglich die Betonung von Aspekten des Kinderschutzes und der daraus abgeleiteten Forderung nach interdisziplinärer Kooperation und Vernetzung. Dieses Papier dient der verbandlichen, fachdienstinternen Orientierungs- und Positionsbestimmung und soll Anregung sein für den weiteren Diskurs innerhalb der Katholischen Schwangerschaftsberatung. April 2009 Sabine Fähndrich, DCV Freiburg Regine Hölscher-Mulzer. SkF-Zentrale Dortmund 10

11 Literaturhinweise: Begriffsbestimmung zu Frühen Hilfen und Frühwarnsystemen 16. Februar 2009, Projektleitungen Frühe Hilfen DCV/SkF Bischöfliche Richtlinien für Katholische Schwangerschaftsberatung, September 2000 Deutscher Caritasverband e.v. (Hg.), Ja zum Leben. Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen, Freiburg 2000 Deutscher Caritasverband e.v. (Hg.), Bundesrahmenhandbuch der Katholischen Schwangerschaftsberatung, Freiburg, 2008 Sann, A, et al, DJI Kurzevaluation, Dezember 2006 Schönecker, Lydia, Vertrauensschutz in der Schwangerschaftsberatung. Vortrag anlässlich der Fachtagung Unterstützung von Anfang an! Schwangerschaftsberatungsstellen als Brückenbögen zu Jugendhilfe und Gesundheitswesen, Bad Lauterberg,

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