STEIERMÄRKISCHER LANDTAG XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2003, Einl.Zahl 884/3

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1 STEIERMÄRKISCHER LANDTAG XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2003, Einl.Zahl 884/3 V O R L A G E der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 607 des Steiermärkischen Landtages vom 11. Juni 2002 über den selbständigen Antrag der Abgeordneten Dr. Lopatka, Dipl.-Ing. Grabner, Lafer und Lechner-Sonnek, betreffend den ersten Vierteljahresbericht 2002 über den Stand der Europäischen Integration Bericht betreffend die Entwicklungszusammenarbeit. (LRGZ.: LAD /02-21 und FA3C /03-123) (LH KLASNIC/LR PAIERL) Zu dem Antrag des Steiermärkischen Landtages vom 11. Juni 2002, Einl.Zl. 884/2, erstattet die Steiermärkische Landesregierung einen - entsprechend den 3 angesprochenen Themenkomplexen - aus 3 Teilen bestehenden Bericht, der als Anlage dieser Regierungsvorlage angeschlossen ist. Die Steiermärkische Landesregierung stellt zufolge ihres Beschlusses vom 30. Juni 2003 den ANTRAG Der Landtag wolle beschließen: Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 607 des Steiermärkischen Landtags vom 11. Juni 2002 über den selbständigen Antrag der Abgeordneten Dr. Lopatka, Dipl.-Ing. Grabner, Lafer und Lechner-Sonnek, betreffend den ersten Vierteljahresbericht 2002 über den Stand der Europäischen Integration Bericht betreffend die Entwicklungszusammenarbeit, wird zur Kenntnis genommen.

2 ANLAGE Teil I Teil II Teil III Bericht der Arbeitsgruppe gemäß 5 Abs. 2 GeOA mit der Bezeichnung Fairer Handel zu Punkt 1. des Beschlusses Nr. 607 (GZ.: LAD /02-21) Bericht der Fachabteilung 3C zu Punkt 2. des Beschlusses Nr. 607 (GZ.: FA3C /02-123) Bericht der Fachabteilung 3C zu Punkt 3. des Beschlusses Nr. 607 samt Schreiben der Steiermärkischen Landesregierung an die Bundesregierung (Beilage 1) sowie Antwortschreiben des Bundeskanzleramtes (Beilage 2)

3 TEIL I (zu Punkt 1. des Beschlusses) Punkt 1. des Landtagsbeschlusses hatte folgenden Wortlaut: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert (1.), das öffentliche Beschaffungswesen am Prinzip des Fairen Handels zu orientieren; die Ausschreibungen aller betroffenen Ressorts des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sind so zu gestalten, dass mengenmäßig mindestens 25 % der über das öffentliche Beschaffungswesen eingekauften Produkte, die auch im Fairen Handel bereitgestellt werden, aus diesem zu beziehen sind. Die Ausschreibungen aller betroffenen Ressorts sind entsprechend zu gestalten. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Regierungsmitglieder, zu errichten, um das Vorhaben in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen umzusetzen. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurde dem Beschluss folgend eine Arbeitsgruppe gem. 5 Abs. 3 GeoA mit der Bezeichnung Fairer Handel eingerichtet und vom Landesamtsdirektor genehmigt. Der Projektzweck wurde fußend auf dem Landtagsbeschluss wie folgt definiert: Das Projekt Fairer Handel ist eine entwicklungspolitische Initiative, die darauf abzielt, Fairness und Solidarität in den Handelsbeziehungen mit den Ländern der Dritten Welt zu fö r- dern. Europaweit werden Produkte wie zb Kaffee, Tee, Zucker, Kakao, Gewürze, Schokolade, von über Erzeugerfamilien aus 45 verschiedenen Dritte Welt-Ländern importiert und dadurch die Lebensbedingungen von mehr als 5 Mio. Menschen in diesen Ländern ve r- bessert. Der Faire Handel trägt nicht nur zur Armutsbekämpfung bei, sondern auch zur Demokratisierung, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in den Entwicklungsländern sowie zur gleichberechtigten Einbindung von Frauen in die Produktion und zur Verhinderung von Kinderarbeit. Als Projektziel wurde die Darstellung der Möglichkeiten, inwieweit das Prinzip des Fairen Handels bei den öffentlichen Ausschreibungen des Landes Steiermark berücksichtigt werden kann, festgelegt. Zum Arbeitsgruppen- und Projektleiter wurde Hofrat Dr. Ernst Burger, Fachabteilung 1C, Vorsitzender des Beirates für Entwicklungszusammenarbeit beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bestellt. Als Mitglieder fungierten Vertreter aller politischen Büros der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung sowie der befassten Fachabteilungen 1A, 3A, 3C, 6C, 7B, 8A, 10C, 11B, 14B, weiters Vertreter der KAGes, des Beirates für Entwicklungszusammenarbeit beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, des Welthauses der Diözese Graz-Seckau, des Weltladens, des Südwind-Vereins und des Vereins Trans-Fair- Österreich. Insgesamt umfasste die Arbeitsgruppe 25 Mitglieder. In zwei Sitzungen und zwei Workshops wurde die Thematik erarbeitet und aufbereitet. Über das Ergebnis wird wie folgt berichtet: Der Konsum von Kaffee, Tee oder Kakao in Arbeitspausen der Bediensteten ist dem privaten Bereich zuzuordnen und daher nicht Gegenstand einer öffentlichen Beschaffung. Dennoch hat sich die Arbeitsgruppe mit diesem Thema auseinandergesetzt und festgestellt, dass der Konsum von Produkten mit dem FAIRTRADE-Siegel durchaus beworben und empfohlen werden soll. Erfolge in dieser Hinsicht sind bereits gegeben. In der Kantine der Grazer-Burg werden Kaffee und Schokolade aus dem Fair-Trade Bereich probeweise alternativ zum Verkauf ange-

4 boten. Ansonsten ist es jedoch lt. Stellungnahme des LUV nicht möglich, beim Ankauf der Lebensmittel, Produkte des Fairen Handels zu bevorzugen, da die Betriebskantine die Betriebsmittel nicht aus Geldern der öffentlichen Hand anschafft, sondern lediglich aus den von den Gästen erzielten Beträgen. Veröffentlichungen im Steiermarkreport des Landespressedienstes sollen die MitarbeiterInnen des Landes über den Landtagsbeschluss und über die Idee des Fairen Handels informieren. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde weiters die Anregung aufgegriffen, die in Dienststellen des Landes aufgestellten Heißgetränkeautomaten auf Produkte des fairen Handels umzustellen. Seitens der FA1A wurden die Aufsteller bzw. Aufstellungsorte eruiert. Nunmehr wird geprüft, bei welchen Automationen bzw. zu welchen Preisen eine Umstellung möglich ist. Die KAGes selbst ist durch den Landtagsbeschluss nicht unmittelbar angesprochen, weil sie kein Ressort des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ist, sondern eine GesmbH. Dennoch wurde vermittelt, dass sich die KAGes der Idee des Landtagsbeschlusses verbunden fühlt und dass es Bemühungen in diese Richtungen geben wird. Die KAGes ist an die Bestimmungen des Steiermärkischen Vergabegesetzes gebunden und hat auch entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu agieren und in diesem Sinne Beschaffungen vorzunehmen. Bei der KAGes geht es um größere Mengen, vor allem bei Kaffee, wodurch Schwellenwerte erreicht werden, die nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ein Ausschreibungsverfahren erforderlich machen. Im Bereich der KAGES wurde ebenso bei der Ausschreibung von sieben Heißgetränkeautomaten die Anbieter explizit dazu eingeladen, auch fair-gehandelten Kaffee und Kakao mit anzubieten. Es erhielt eine Firma den Zuschlag, die diese Heißgetränkeautomaten mit fairgehandelten Kaffee befüllen wird. In den Abteilungen und Fachabteilungen unterstehenden kleineren Anstalten und Heimen des Landes werden solche Schwellenwerte nicht erreicht, sodass die dezentralen Beschaffungsvorgänge ohne vorangegangene Ausschreibung vollzogen werden können. Dadurch ist eine Umstellung auf die Beschaffung fair-gehandelter Waren leichter durchzuführen. Hier sind jedoch die budgetären Grenzen der einzelnen Voranschlagstellen und ebenfalls die Bindung an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Ein allfälliger Mehraufwand wurde im ersten Workshop erörtert. Erfasst wurden die Altenpflegeheime, Landesjugendheime, Landesjugendhäuser, die Landesfeuerwehrschule, Landwirtschaftliche Fachschulen, Landwirtschaftliche Hauswirtschaftsschulen, Landesberufschulen und Landesberufschulinternate. Aufgrund des unterschiedlichen Mengenbedarfs sind teilweise auch unterschiedliche Preise gegeben. Es wird im Folgenden der im ersten Workshop ermittelte jeweilige Durchschnittspreis den Gesamtmengen zugrunde gelegt und sodann ein Viertel davon mit den ermittelten Preisen von Produkten aus dem Fairen Handel errechnet und der sich so hin ergebende Mehraufwand dargestellt. Es wurde in der Arbeitsgruppe jedoch darauf hingewiesen, dass die folgenden Vergleiche ausschließlich den finanziellen Aufwand berücksichtigen, nicht jedoch qualitative Unterschiede für die VerbraucherInnen hier mit einzubeziehen, ganz abgesehen von den nachhaltig sozialen und ökologischen Auswirkungen in den Produzentenländern.

5 In den vorhin erwähnten Anstalten wurden zuletzt insgesamt pro Jahr kg Kaffee zu einem Preis von 6,58/kg verbraucht. Das ergibt eine durchschnittliche Gesamtaufwendung von ,--. Ermittelt man einen Gesamtpreis unter Verwendung eines Preises von 8,--/ kg für fair-gehandelten Kaffee und 25 % der Gesamtmenge des Bedarfs, so ergibt sich ein durchschnittlicher Preis von ,--. Die Differenz zur bisherigen Durchschnittssumme beträgt somit 1.903,-- bzw. einen Mehraufwand für die Beschaffung von 25 % fairgehandelten Kaffees in Höhe von 5,4 %. In gleicher Weise berechnet ergibt der Durchschnittsbedarf von 422 kg Kakao zu einem bisherigen durchschnittlichen kg-preis von 3,71 einen Beschaffungswert von 1.567,40. Unter Zugrundelegung einer Beschaffung von 25 % zu Preisen für fair-gehandelten Kakao ( 8,--/kg) ergibt sich ein Beschaffungsaufwand von 2.018,20, was einen Mehraufwand von 450,80 oder eine durchschnittliche Erhöhung um 29 % bedeutet. Für 121 kg Tee wurden bisher mit einem durchschnittlichen Preis 9,44/kg 1.142,20 aufgewendet. Unter Einbeziehung von 25 % fair-gehandelten Tee zu einem kg-preis von 24,-- erhöht sich der Gesamtaufwand um 38 % oder 440,70 auf durchschnittlich insgesamt 1.582,90. Bisher wurden kg Bananen im Durchschnitt für die erwähnten Anstalten und Heime zu einem durchschnittlichen kg-preis von 1,20 beschafft, wodurch ein Gesamtaufwand von ,60 angefallen ist. Bei einem Ankauf von 25 % der Gesamtmenge fair-gehandelter Bananen mit einem Durchschnittspreis von 1,70 ergibt sich ein Mehraufwand um 1.819,80 bzw. eine Steigerung um 10 % auf , kg Orangensaft wurden bisher zu einem Durchschnittspreis von 0,69 pro kg beschafft, wodurch sich ein Gesamtaufwand von ,-- errechnet. Unter Einbeziehung von 25 % fair-gehandelten Orangensaft zu einem durchschnittlichen kg-preis von 0,98 ergibt sich ein Mehraufwand von 1.679,-- bzw. eine Steigerung um 10,5 % auf ,--. Unter Einbeziehung dieser fair-gehandelten Waren in der Größenordnung des vom Landtag vorgegebenen Anteils im Gesamtausmaß von 25 % würde sich für alle betroffenen Voranschlagstellen ein fiktiver Gesamtmehraufwand von ca ,-- ergeben. Relativ am geringsten sind die Preisunterschiede bei Kaffee. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung hat die Fachabteilung Landwirtschaftliches Schulwesen die Bereitschaft solche Produkte beim dezentralen Einkauf zu beziehen bekundet. In der Dirktorenkonferenz am 25. März 2003 fand bereits eine Produktinformation und eine Festlegung der Einkaufsmöglichkeiten statt. Im Sinne des Projektzieles wird festgestellt, dass die den Abteilungen und Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zugeordneten Anstalten, Heime, Schulen und Internate aufgrund der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen Möglichkeiten haben, das Prinzip des Fairen Handels im Bereich ihrer öffentlichen Beschaffungen zu berücksichtigen. Die Grenzen generell sind in der Ansatzhöhe der diversen Voranschlagstellen sowie in den Bindungen an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gegeben. Hiezu wurde von der Arbeitsgruppe angemerkt, dass alle Faktoren wie Kosten, Qualität und vor allem soziale sowie ökologische Verbesserungen einzubeziehen sind. Die Beschaffungsvorgänge fair-gehandelter Waren werden in Hinkunft von den zuständigen Ressorts evaluiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die massive öffentliche

6 Vorbildwirkung des Landes Steiermark und seiner MitarbeiterInnen in der Umsetzung der Fair-Trade-Idee im Sinne des Europäischen Parlamentes verwiesen: Fairer Handel ist die effizienteste Form der Entwicklungsförderung. (Entschließung des Europäischen Parlaments zum Fairen Handel am A4.0198/98).

7 TEIL II (zu Punkt 2. des Beschlusses) Punkt 2. des Landtagsbeschlusses hatte folgenden Wortlaut: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert (2.), im Landesvoranschlag die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um Euro zu erhöhen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen die Mittel in Teilschritten bis zur doppelten Höhe von 2002 erhöht werden. Das Land Steiermark hat 1981 einen eigenen Budgetansatz mit der Bezeichnung Förderung der Entwicklungshilfe (heute Entwicklungszusammenarbeit/EZA) in der Höhe von ATS 1 Mio. (entspricht heute ,--) geschaffen. Der Ansatz wurde schrittweise angehoben und erreichte 1996 mit Nachbedeckung die ATS 2-Millionengrenze und blieb bis 2002 vom Niveau her ( ,--) unverändert. In der vom Steiermärkischen Landtag veranstalteten Enquete zum Thema Entwicklungszusammenarbeit am 24. Mai 2002 wurde von allen im Landtag vertretenen Parteien in einer Resolution die Notwendigkeit der Erhöhung der steirischen EZA-Mittel und die Integration des Fairen Handels mit der Dritten Welt in das Beschaffungswesen des Landes betont. Der Budgetansatz Förderung der Entwicklungszusammenarbeit wurde im Budgetjahr 2003 von ,-- auf ,-- angehoben. Diese Erhöhung um ,-- ist erfreulich, weil dadurch zusätzliche Projekte zur Bekämpfung der Armut in Ländern des Südens gefördert werden. Eine detaillierte Auflistung der jährlichen Förderungsmaßnahmen wurde dem Steiermärkischen Landtag vorgelegt. Vorrangig in Lateinamerika und Afrika wurden und werden gefördert: Bildungs- und Gesundheitsprogramme, Projekte zur Verbesserung der Situation der Frauen, Maßnahmen im Bereich Versorgung mit Wasser und Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum.

8 TEIL III (zu Punkt 3. des Beschlusses) Punkt 3. des Landtagsbeschlusses hatte folgenden Wortlaut: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert (3.), an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, das international vorgegebene Ziel von 0,7 % des BIP für Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 umzusetzen und einen konkreten und verbindlichen Zeitplan für die Erreichung dieses Zieles vorzulegen. Bis zum Jahr 2005 soll Österreich die Höhe des EU-Durchschnitts erreichen. Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 (GZ:FA3C /02-116) wurde ein Schreiben betreffend Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 an die Österreichische Bundesregierung gerichtet (Beilage 1), auf welches das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 30. September 2002 geantwortet hat (Beilage 2).

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