Für die Budgetierung wird ab 2014 ein neues dezentrales Budgetierungstool eingesetzt.

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1 KURZ UND BÜNDIG

2 Im Regierungsübereinkommen für die XVI. Legislaturperiode ist im Rahmen der Verwaltungsreform u.a. die Durchführung einer Haushaltsreform im Land Steiermark vorgesehen. Inhaltlich umfasst dieses Projekt die Neuausrichtung der Budgetplanung und des Budgetvollzugs sowie die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und eines Budgetcontrollings für die gesamte Landesverwaltung. Mit diesem Projekt soll durch eine neue Budgetstruktur und Neuorganisation der Haushaltsführung ein wesentlicher Schritt in Richtung einer erhöhten Transparenz und Effizienz im steirischen Landeshaushalt und damit verbunden einer erhöhten Flexibilisierung und Eigenverantwortung auf Bereichs(Ressort)-Ebene erreicht werden. Die Vorarbeiten für dieses Projekt laufen seit dem Jahr 2011, der Grundsatzbeschluss des Landtags Steiermark für die Umsetzung der Haushaltsreform erfolgte am Die Haushaltsreform Steiermark lehnt sich an der Haushaltsrechtsreform des Bundes an, die bereits 2009 gestartet wurde und sich jetzt in der finalen Umsetzungsphase befindet. Die gesetzlichen Grundlagen für das neue Haushaltswesen, eine Novelle zum Landesverfassungsgesetz 2010 und das Landeshaushaltsgesetz 2014, wurden im Dezember 2013 beschlossen. Die Durchführungsbestimmungen in Form von Verordnungen werden zurzeit erarbeitet. Für die Budgetierung wird ab 2014 ein neues dezentrales Budgetierungstool eingesetzt. Die Umstellung auf die neue Budgetstruktur soll in der Steiermark mit dem Haushaltsjahr 2015 erfolgen. 1

3 Mit der Haushaltsreform ist die Steiermark auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Verwaltung mit der Zielsetzung: Transparenz und wirtschaftliche Steuerung Möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage Wirkungs- und Ergebnisorientierung (Output-Orientierung) statt reiner Fortschreibung der Budgetwerte auf Vorjahres-Basis (Input- Orientierung) Längerfristige Planbarkeit Erhöhte Flexibilität und Eigenverantwortung der Ressorts (Bereiche) Die notwendigen Schritte dazu sind: Neue Budgetstruktur (Bereichs-, Global- und Detailbudgets) Neues Veranschlagungs- und Rechnungssystem Etablierung von Kosten- und Leistungsrechnung sowie Budgetcontrolling Einführung Wirkungscontrolling (Beitrag zur wirkungsorientierten Haushaltsführung) Damit ist die Steiermark für zukünftige Herausforderungen gerüstet. Die Haushaltsreform soll dazu beitragen, allen Bürgerinnen und Bürgern leicht verständliche Informationen über den Einsatz von Ressourcen und Mitteln und damit über die Verwendung von Steuergeldern zu verschaffen. Die Steiermark folgt mit der Haushaltsreform einem internationalen Trend und positioniert sich als Vorreiter für moderne Haushaltsführung innerhalb Österreichs. Ein breiter politischer Konsens und die Verwaltung tragen gemeinsam das Reformprojekt Haushaltsreform Steiermark. 2

4 wirtschaftliche Steuerung Transparenz neue Budgetstruktur Um die Wirkungsorientierung im Land Steiermark zu verankern, wird eine neue Budgetstruktur auf Basis eines neuen Rechnungssystems (Doppik) etabliert. Diese bewirkt eine transparente Darstellung der finanziellen Gegebenheiten und ermöglicht eine bessere wirtschaftliche Steuerung. Daraus ergibt sich folgendes Bild: Wirkungsorientierung Wirkungsorientierung DOPPIK Doppik als Fundament Es erfolgt ein Umstieg von der traditionellen Kameralistik zu einem Rechnungswesen, das sich an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiert und die Besonderheiten eines öffentlichen Haushaltes berücksichtigt. Neben der Finanzierungsrechnung (Ein-/Auszahlungen) wird das Land in Zukunft auch eine Ergebnisrechnung (Ertrag/Aufwand) und eine Bilanz (Vermögen) zur Verfügung haben. 3

5 Neue Budgetstruktur Erstmals wird es mit der Haushaltsreform nachvollziehbare und an den einzelnen Politik- und Aufgabenfeldern orientierte Gliederung des Budgets geben. Die neue Budgetstruktur ermöglicht damit die Verknüpfung des Budgeteinsatzes mit Zielen und Ergebnissen. Transparenz Durch die neue Darstellung kann der Einsatz von Steuergeldern und die geplanten Ziele und Wirkungen von den Bürgerinnen und Bürgern besser nachvollzogen werden. Die Politik verfügt über bessere Entscheidungsgrundlagen für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel und kann dabei auch die Konsequenzen von neuen oder wegfallenden Aufgaben (z. B. Budgetkonsolidierung) besser einschätzen. Die dezentrale Budgetverantwortung der einzelnen Verwaltungseinheiten verstärkt den Anreiz zum sparsamen Einsatz von Ressourcen und trägt durch das Sichtbar werden der einzelnen Leistungen zu mehr Transparenz bei. 4

6 Wirtschaftliche Steuerung Die Verwaltung wird verstärkt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Ein regelmäßiges Berichtswesen aufbauend auf den Ergebnissen der KLR, des Budget-, Personal- und Wirkungscontrolling unterstützt die effiziente Steuerung der Budgetverwendung während des Jahres und gibt Sicherheit im Budgetvollzug. Nicht verbrauchte Budgetmittel können nach klaren Spielregeln in den Folgejahren verwendet werden: So wird das Dezemberfieber (komplettes Ausgeben von Budgetmitteln am Jahresende) wirksam bekämpft und ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Steuergelder sorgsam einzusetzen. Wirkungsorientierung Das Budget ist das in Zahlen gegossene politische Programm des Landes Steiermark. Das Budget der Zukunft zeigt die von den einzelnen Bereichen angestrebten Wirkungen für die Gesellschaft, wie diese umgesetzt und wie der Erfolg gemessen werden kann. Damit wird klar dargelegt, welche Ergebnisse der Einsatz des Steuergeldes bringen soll. Den Ausgangspunkt des Wirkungscontrolling bilden die Ziele der Politik (Regierungsprogramm, Strategie und Wirkungsziele eines Regierungsmitglieds etc.), die mit Unterstützung der Verwaltung festgelegt werden. Aufgabe der Verwaltung ist es, jene Leistungen zu erstellen, welche die vorgegebenen Ziele und Wirkungen bestmöglich erreichen. Die Abteilungen sind für die Einhaltung des Budgets sowie für eine effektive, effiziente und qualitätsorientierte Leistungserbringung verantwortlich. Damit wird den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der Verwaltung auf moderne Weise Rechnung getragen. 5

7 Im Projekt Haushaltsreform Steiermark wurden 11 Teilprojekte (TP) definiert und terminlich so aufeinander abgestimmt, dass die Umstellung auf die neue Budgetstruktur mit dem Haushaltjahr 2015 erfolgen kann. Diese sind: TP 1: Projektmanagement TP 2: Budget TP 3: Vollzug TP 4: Anlagenbuchführung TP 5: Rechnungsabschluss TP 6: Kosten- und Leistungsrechnung TP 7: Finanzierungsmanagement TP 8: Organisation Rechnungswesen TP 9: IT TP 10: Legistik TP 11: Wirkungsorientierung Vorgesehen sind auch umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zeitleiste für die Haushaltsreform Steiermark 6

8 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 4 Finanzen Hofrat Dr. Ludwig Sik Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per an haushaltsreform@stmk.gv.at Ausgabe: März 2014

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