Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik
|
|
- Nicolas Maurer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STADT ECKERNFÖRDE Der Bürgermeister Beschlussvorlage Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Finanzwesen Ratsversammlung TOP Drucksache: Amt: Datum: 102/2008 Kämmerei Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik Beschlussvorschlag: Zur Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung (Doppik) wird folgende Grundsatzentscheidung getroffen: 1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Umstellung einzuleiten und 2. alle erforderlichen Verfahrensschritte zu veranlassen sowie 3. in erforderlichem Umfang externe Beratungshilfe zu beauftragen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechend den Verfahrenserfordernissen die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel über die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse zu veranlassen und 5. dem Fachausschuss für Wirtschaft und Finanzwesen über den Fortgang des Projektes zu berichten. Begründung: 1. Ausgangslage Nach mehrjährigen Vorarbeiten hat die Ständige Konferenz der Innenminister und senatoren (IMK) am 21. November 2003 die Reform des kommunalen Haushaltsrechts beschlossen, mit der ein grundlegender Wandel der Haushaltswirtschaft in den Kommunalverwaltungen erzielt werden soll. Der Beschluss der IMK stellt den Beginn zur Umstellung des Haushaltsrechtes in den Bundesländern dar.
2 - Seite 2 der Beschlussvorlage - 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1 auf Bundesebene Die Bundesländer haben sich bei der Umsetzung der Beschlüsse der IMK nicht einheitlich verhalten. Die überwiegende Anzahl der Länder führt den doppischen Buchungsstil mit einem verbindlichen Einführungstermin ein; einige Länder lassen ein Optionsmodell, d. h. wahlweise Doppik oder bisherige Kameralistik in erweiterter Form zu. 2.2 in Schleswig-Holstein Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umstellung auf die Doppik wurden im Landtag in Schleswig-Holstein mit dem Doppikeinführungsgesetz vom 14. Dezember 2006 geschaffen und sind mit der durch den Innenminister am erlassenen Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik - GemHVO-Doppik) im Einzelnen ausgestaltet. Der im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen im 75 GO neu eingeführte Absatz 4 ermöglicht ein kommunales Wahlrecht für die Gemeinden und Gemeindeverbände, indem es heißt, dass die Haushaltswirtschaft abweichend von den Grundsätzen der kameralen Buchführung gem. Beschluss der Gemeindevertretung nach der Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt werden kann. Nach einer im Juli 2007 durchgeführten Umfrage des Innenministeriums zu Umstellungsabsichten auf die Doppik haben alle Landkreise, drei der vier kreisfreien Städte sowie fünfzehn von sechzehn Mittelstädten Schleswig- Holsteins den Umstellungsprozess begonnen bzw. ins Auge gefasst. Damit ist das Ende der althergebrachten Kameralistik absehbar. Nahezu alle Kommunen werden künftig nach einem Ressourcenverbrauchskonzept gesteuert, das seine Daten aus einem erweiterten kameralen oder einem doppischen Rechnungswesen erhält. 3. Grundzüge des Reformkonzeptes Im Kern erfolgt die Umstellung einer zahlungswirksamen auf eine ressourcenorientierte Darstellung der kommunalen Haushaltswirtschaft und des Rechnungswesens. Die Steuerung der Kommunalverwaltungen richtet sich anstelle der herkömmlichen Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch Vorgabe von Zielen für kommunale Dienstleistungen (Outputsteuerung) aus. Durch die Einbeziehung des gesamten Aufwandes (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) und anstelle der einseitigen Orientierung an dem Geldverbrauchskonzept wie in der herkömmlichen Kameralisitik der Fall soll sich ein wirtschaftlicheres Verwaltungshandeln durchsetzen. Im Unterschied zum bestehenden System werden Informationen über den Geldverbrauch und den nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbrauch einbezogen. Damit ist die Umstellung des Haushaltsplans und vollzugs ressourcenorientiert zu gestalten und zu steuern. Beschlussvorlage 102/2008 Seite 2
3 - Seite 3 der Beschlussvorlage - Strukturelemente für eine vollständige Realisierung dieser neuen Verwaltungssteuerung sind insbesondere - die Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte, - die Dezentralisierung der Bewirtschaftungskompetenz für den Einsatz von Personal- und Sachmitteln, - die Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen nach Fachbereichen (Aufgabenbereiche), - die Zusammenfassung von Aufgaben und Ressourcenverantwortung in einer Hand, - die Kosten- und Leistungsrechnung über die bisherigen kostenrechnenden Einrichtungen hinaus, - die Vermögens- und Kapitalposition zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die tatsächliche Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der kommunalen Körperschaft sowie - die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der kommunalen Körperschaft mit den Jahresabschlüssen der ausgegliederten, rechtlich unselbständigen und selbständigen Einheiten und Gesellschaften zu einem Gesamtabschluss (Konzernabschluss) über alle Aktivitäten einer Kommune. Die kommunale Finanzwirtschaft ist auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet und soll bewirken, dass der gesamte Ressourcenverbrauch innerhalb einer Periode (Haushaltsjahr) auch durch entsprechende Erträge innerhalb derselben Periode gedeckt wird. Dadurch wird erreicht, dass genau diejenige Generation, die den Werteverzehr verursacht und die bereitgestellten Ressourcen verbraucht, ihren verbrauchten Anteil zahlt. Ein Verschieben dieser Zahllast in die Zukunft wird alljährlich am Rückgang des Eigenkapitals messbar sein. 4. Kernelemente des doppischen Rechnungswesens Das doppische Rechnungswesen ist ein auf Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung speziell für kommunale Verwaltungen entwickeltes Rechnungswesen und sieht als Kernelement die Drei-Komponenten-Rechnnung vor: - Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) auf Basis des periodischen Gesamtaufwandes und der Erträge, - Vermögensrechnung (Bilanz) auf Basis der Mittelherkunft und der Mittelverwendung, der Vermögensformen und quellen, der Investitionen und Finanzierung, - Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung) auf Basis der periodischen Einnahmen und Ausgaben. 5. Doppischer Haushalt Im doppischen Haushalt wird das Ordnungsprinzip der Ausgestaltung nach Einzelplänen abgelöst durch Teilhaushalte mit Budgetfunktion. Anstelle der Ausgabeermächtigungen treten Aufwands- und Ertragsarten, gegliedert nach Budgetermächtigungen und Budgets. Der jetzige kamerale Haushalt wird in einen Produkthaushalt umgeformt. Beschlussvorlage 102/2008 Seite 3
4 - Seite 4 der Beschlussvorlage - Der Haushaltsausgleich im doppischen System wird künftig unter Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Verbräuche, wie Abschreibungen und Rückstellungen, vollzogen werden. Er legt durch die vollständige Darstellung der Ertrags- und Finanzsituation verdeckte Defizitstrukturen offen. Der Haushaltsausgleich ist gegeben, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen ist. 6. Umstieg/Verfahren/Zeitplan Das doppische Rechnungswesen wird sich durchsetzen, der Trend ist eindeutig und unumkehrbar. Beide Verfahren (Doppik oder erweiterte Kameralistik) erfordern einen ähnlich großen zeitaufwendigen Umstellungsprozess. Verwaltungsseitig wird jedoch die Einführung der Doppik präferiert, da sie eher dem Reformgedanken Rechnung trägt, ein wirtschaftliches und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln zu erreichen. Nur die vollständige Ersetzung des geldverbrauchsorientierten Haushalts- und Rechnungswesens durch ein ressourcenverbrauchsorientiertes ist erfolgversprechend im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Transparenz. Daraus ergibt sich der Beschlussvorschlag für die Umstellung auf die Doppik. Der Umstieg macht umfangreiche konzeptionelle Vorbereitungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine vollständige Vermögenserfassung und bewertung/inventur, ein doppischer produktorientierter Haushaltsplan, der Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung, der Aufbau einer Anlagebuchhaltung, die Auswahl einer geeigneten Software und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neuen Anforderungen. Die zielgerichtete Planung und Umsetzung des Projektes Einführung der Doppik wird externe Begleitung und Beratung erfordern. In welchem Umfange dies der Fall sein wird und auf welche Arbeitsbereiche sich diese erstrecken wird, kann z. Z. noch nicht eingeschätzt werden. Denkbar sind die Arbeitsfelder Analyse und Konzepterstellung Vermögenserfassung und bewertung/inventur Einführungsbegleitung zur Umsetzungssicherung Mitarbeiterschulung Erstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz Jahresabschlussprüfung. Mit der Vorbereitung der Auswahl einer geeigneten Software ist seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe in der Verwaltung, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachämter einschl. Rechnungsprüfungsamt, befasst. Auf Einladung der Arbeitsgruppe haben im Rahmen jeweils ganztägiger Präsentationen fünf am Markt eingeführte Softwareanbieter ihre Produkte zur Bearbeitung der Doppik im Rathaus vorgestellt. Die Verwaltung wird einen Anbietervergleich vornehmen und die angestrebte Beschlussfassung zur Umstellung vorausgesetzt ggfs. nach einem Ausschreibungsverfahren die Softwareauswahl treffen. Als Umstellungstermin für den Wechsel von der Kameralistik auf die Doppik ist frühestens der ins Auge gefasst; der tatsächliche Einführungstermin ist abhängig vom Fortgang der umfangreichen vorbereitenden Arbeiten. Beschlussvorlage 102/2008 Seite 4
5 - Seite 5 der Beschlussvorlage - 7. Kostenbetrachtung Die Einführung der Doppik ist nicht kostenneutral, da es sich um eine komplette Systemumstellung handelt. Die Höhe der entstehenden Kosten wird in entscheidendem Maße vom Umfang externer Begleitung, von den Softwarekosten und vom Bedarf an Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt sein. Hierzu liegen noch keine detaillierten Erkenntnisse vor. Haushaltsmittel sind von daher derzeit noch nicht eingeplant, auch nicht im Haushaltsentwurf Die benötigten Haushaltsmittel sind über die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung zu stellen; erforderlichenfalls wird in der Startphase eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vonnöten sein. ( Sibbel ) Bürgermeister 2. Beschlussvorlage 102/2008 Seite 5
NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrEröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
MehrPORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT
PORTAL ZUR DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Düsseldorf, 16. September 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE Allgemeines zur Studie 16.09.2014 HaushaltsSteuerung.de
MehrParadigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen
MehrStadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl
Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,
MehrU m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K
U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrHerzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008
Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV Die Doppik Einführung Doppik in Deutschland: Grundlagen: 21.November 2003: Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der
MehrFRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund Rechnungswesens
Universität Hamburg Public Management Prof. Dr. Dennis Hilgers Von-Melle-Park 9 D-20146 Hamburg www.public-management-hamburg.de FRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrController Doppik Sachsen - kompakt
CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12060 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007
Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrNeues Kommunales Finanzrecht
Neues Kommunales Finanzrecht Einführungsunterstützung durch KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh 1 Den Kommunen im Norden verpflichtet.
MehrEinführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee. I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.
Gemeinderat 09.05.2011 TOP 9 ös Einführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee - Programmentscheidung - I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der
MehrFinanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen
Überörtliche Kommunalprüfung Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen Richard Höptner, Präsident des EURORAI Panel 3 Santa Cruz de Tenerife, Gliederung der Präsentation Übersicht Niedersachsen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Bundesrat Drucksache 504/06 18.07.06 Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes A. Zielsetzung Die Wirtschaftlichkeit beim Einsatz
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrEINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS
PORTAL ZUR EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS Stand der Umsetzung und empirische Befunde HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Potsdam, 30. Mai 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009
Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrHaushaltssicherungsverordnung 1
Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrReifegrad von Reformansätzen. Wenn beide auf dem Gipfel stehen: Was ist das Gemeinsame, was das Unterschiedliche? Stand und Entwicklung des kommunalen
Reifegrad von Reformansätzen Fragestellung Stand und Entwicklung des kommunalen 1. Modell Finanzmanagements Wenn beide auf dem Gipfel stehen: Was ist das Gemeinsame, was das Unterschiedliche? 2. ökonomische
MehrSteuerungssysteme. Die KLR ist eingeführt, erste produktorientierte Informationen, Berücksichtigung von fachlichen und finanziellen Kennzahlen
Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse einer bundesweiten Abfrage zum Einführungsstand von integrierten Fach- und verfahren in den Bundesländern vom Januar 2005 Stand 14.01.2005 Baden-Württemberg
Mehr11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt
11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt Roland Sahr 5. September 2006 Ziele der Doppik Einführung der doppelten Buchführung im kommunalen
MehrKonzept 6-Tageskurs Grundzüge des Neuen Kirchlichen Rechnungswesens Schwerpunkt: Buchführung intensiv
Konzept 6-Tageskurs Grundzüge des Neuen Kirchlichen Rechnungswesens Schwerpunkt: Buchführung intensiv Inhaltsverzeichnis I 1 Ausgangssituation... 1 2 Produktbeschreibung... 1 2.1 Inhalte... 1 2.2 Ablauf...
MehrMittteilung des Senats vom 25. November 2008
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien
MehrNeues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP
BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrBeschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen
Grundlagenwissen der Verwaltungsbetriebslehre - das Seminar für den schnellen in das neue doppische Rechnungswesen (Themenbereiche 1 und 3 der Zertifizierung zum EPMC) Seminarnummer: Online-Code 35737
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrUmstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht
Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Ausgangssituation 2009 kamerales Buchungssystem, Ausgaben/Einnahmen orientiert keine umfassende Vermögenserfassung keine Darstellung der Kosten
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrBewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz
Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür
MehrDie Einführung der Doppik beim Landkreis Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt)
Die Einführung der Doppik beim Landkreis Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt) Anfang der 90er Jahre haben die Gemeinden in Deutschland unter dem Schlagwort Neues Steuerungsmodell eine Reform ihrer Verwaltungen
MehrPerspektiven der Reform des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland
Perspektiven der Reform des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland Klaus Lüder Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer www.dhv-speyer.de speyer.de/lueder Überblick 1.
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrZwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung
Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1838 18. Wahlperiode 2014-05-14
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1838 18. Wahlperiode 2014-05-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Genehmigung kommunaler Haushalte
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
MehrANTRAG. Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
937/A XX. GP - Initiativantrag 1 von 6 937/A XX.GP ANTRAG der Abgeordneten Dipl. - Kfm. Mag. Josef Mühlbachler. Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Nowotny, Dipl. - Kfm. Dr. Stummvoll und Genossen betreffend ein
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ab-data GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm ab-data Finanzwesen, Version 3.1 die
MehrDenken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel
1 Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel Welches sinnvolle Wort springt Ihnen zuerst ins Auge? Was lesen Sie? Welche Bedeutung verbinden Sie jeweils damit? 2 Wenn Sie an das neue Jahr denken
MehrKommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen
Wirtschaft Matthias Arzt Kommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen Ist die Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset ausreichend?
MehrKommunale Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzwesen - Auswirkungen
Kommunale Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzwesen - Auswirkungen und Anforderungen Autor: Peter Mühlbauer Mit dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts
MehrDas Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld viertgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt Gründung zum 01.07.2007 Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Bitterfeld, Greppin, Holzweißig,
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
MehrDa ändern sich doch nur `n paar HHstellen!
Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! NKF Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung am 14. September 2005 Stefan Opitz, Jugendhilfeplanung und Organisationsentwicklung Ziele des NKF Darstellung
MehrFragebogen. Welche Funktion haben Sie in Ihrer Verwaltung? Wie viele Einwohner hat Ihre Gemeinde/Stadt? (Größenklasse KGSt)
nuar Druckversion Fragebogen 1 Allge me ine s Welche Funktion haben Sie in Ihrer Verwaltung? Bürgermeister/in Kämmerer/in, Leiter/in Finanzen Mitarbeiter/in Kämmerei/Finanzen Sonstige Führungsfunktion
MehrHamburg auf dem Weg zur ergebnisorientierten Budgetierung. Juni 2009
Hamburg auf dem Weg zur ergebnisorientierten Budgetierung Juni 2009 Schrittweise Modernisierung des Haushaltswesens Mitte 1990er: Neues Steuerungsmodell 1997: flächendeckend Produktinformationen 2002:
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrEvangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück.
Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück Birgit Willudda Vorgaben Die Ziele des 20 Abs. 1 und die Grundstandards sind zu beachten ( 22 Abs. 1 S. 1 FAG) Der Stellenrahmenplan
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrInternetversion von. http://www.pinneberg.de
Stadt Pinneberg Beschlussvorlage Fachbereich Innerer Service Datum Drucksache - Nr. Fachdienst Finanzen 08.11.2004 04/ 230 Hauptamt RPA Amt für Finanzen x x x Amt für öffentliche Ordnung Amt für Schule,
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.
MehrBEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«
BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«Inhaltsverzeichnis 1. Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung 2. Erwartete Folgen der Vermögensbesteuerung 3. Staatssanierung durch
MehrEinladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr
Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule/freie Schulwahl
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 30. April 2013 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 4/2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrUnternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise
Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht
MehrAngebot. Kompaktlehrgänge zur Doppik für Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
Angebot Kompaktlehrgänge zur Doppik für Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern Brandteichstraße 20 17489 Greifswald Tel. 03834 / 48 999-21 Fax.
MehrArbeitshilfe für die Kassenprüfung
INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit
MehrI. Auftrag und Beratungsgang
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 129 B e r i c h t des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit betr. Budgetierung bei landeskirchlichen Einrichtungen; Weiterentwicklung von Kennzahlen
MehrSelbst-Audit. zur Anwendung des Vergütungstarifvertrages (VTV)
Selbst-Audit zur Anwendung des Vergütungstarifvertrages (VTV) 1 Der VTV eröffnet den Volksbanken Raiffeisenbanken eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten es gilt, die zum Unternehmen passende Variante
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 7 Landeshaushaltsordnung BW Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
MehrKom pet enz auf Kurs gebracht
Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehr