EMISSIONSPROSPEKT SOLARFESTZINS. Natürlich Geld anlegen LIMITED

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1 EMISSIONSPROSPEKT SOLARFESTZINS 2 Natürlich Geld anlegen LIMITED

2 1 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung Vorwort SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 2 Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, Anbieterin und Emittentin der mit diesem Exposé angebotenen Kapitalanlage mit der Emissionsbezeichnung Solarfestzins 2 Limited Edition (im Folgenden Solarfestzins 2 genannt) ist ausschließlich die PrimeEnergy Invest AG Ihre Wünsche sind unser Ansporn für Neues! Daher bieten wir Ihnen jetzt eine limitierte Edition des bewährten Solarfestzins an: den Solarfestzins 2 mit endfälligen Zinszahlungen nach 6 oder 10 Jahren. Wer Vermögen am Stück aufbauen will, wählt den Solarfestzins 2. Sitz: Weil am Rhein Geschäftsanschrift: Im Kränzliacker 9 D Weil am Rhein Die Emittentin, vertreten durch ihren Vorstand, übernimmt für den Inhalt dieses Exposés die Verantwortung und erklärt, dass die im Exposé genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit ausgezahlt Sie profitieren auf diese Weise vom Zinseszinseffekt Bei einer Laufzeit von 6 Jahren erhalten Sie 150 % Ihrer Einlage zurück. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verdoppelt sich Ihr Einsatz. Die gesetzlich geregelten Vergütungssätze für die erzeugte Energie und steigende Energiekosten machen ein finanzielles Engagement in Erneuerbare Energien planbar und lukrativ. Thomas Bisig Vorstand PrimeEnergy Invest AG Weil am Rhein, November 2013 Hinzu kommt: In Erneuerbare Energien zu investieren ist verantwortungsvoll gegenüber unserer Umwelt und nachfolgenden Generationen. Edwin Faeh Vorstand PrimeEnergy Invest AG Thomas Bisig Vorstand PrimeEnergy Invest AG Die Erneuerbaren Energien gehören zu den wichtigsten Einsparmöglichkeiten für das klimaschädliche Kohlendioxid. Wenn es darum geht CO 2 zu vermeiden, sind sie nachweislich eines der effektivsten Instrumente. Sie sparen so viel CO 2 -Emissionen ein, wie alle PKW in Deutschland zusammengenommen im selben Zeitraum ausstoßen. Edwin Faeh Vorstand PrimeEnergy Invest AG Der politisch beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie und der damit einhergehende Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen für die nächsten Jahrzehnte ein positives Geschäftsklima, von dem alle profitieren können, die beim Solarfestzins 2 dabei sind. Setzen Sie mit der PrimeEnergy Invest auf einen soliden Anbieter mit Erfahrung und besten Referenzen. Lernen Sie den Solarfestzins 2 kennen und machen Sie mit! Ihr Edwin Faeh Thomas Bisig

3 3 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Inhalt Inhalt SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 4 Inhalt Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung 1 Vorwort 2 Zusammenfassung des Angebotes 5 Eckdaten der Kapitalanlage 5 Gründe für das Angebot 7 Marktumfeld 7 Emissionskosten 7 Marktumfeld - Erneuerbare Energien 8 Allgemein 8 Der Markt der Erneuerbaren Energien in Deutschland 9 Photovoltaik 10 Windenergie 10 Der Markt der Erneuerbaren Energien in Europa und weltweit 11 Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben der PrimeEnergy Invest AG 11 Investitionskriterien Erneuerbarer-Energie-Anlagen 12 Leistungsbilanz der PrimeEnergy Invest AG 13 Erneuerbare-Energie-Anlagen 13 Immobilien 14 Kapitalmarktprodukte 15 Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 Limited Edition 15 Art und Gesamtbetrag 15 Rechtliche Grundlagen des Angebotes 16 Ausgabebedingungen und Zeichnung 16 Laufzeit, Kündigungsrechte 17 Rückzahlungsanspruch 17 Auszahlungen 18 Mitwirkungsrechte 18 Mitwirkungspflicht 18 Rangstellung 18 Liquidationserlös 18 Haftung des Anlegers 18 Übertragbarkeit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 19 Bekanntmachungen 19 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand 19 Kosten des Anlegers 19 Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption 20 Allgemeiner Hinweis 20 Einkommensteuer 20 Sonstige Steuern 21 Die PrimeEnergy Invest AG 21 Unternehmensangaben 21 Management der PrimeEnergy Invest AG 23 Kompetenz des Managements 23 Chancen 24 Umwelt 24 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 24 Stromhandel 24 Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien 24 Kombination Erneuerbarer Energien 24 Leistungsbilanz 24 Strompreissenkung 25 Die Preise purzeln 25 Fossile Energieträger sind endlich ihre Preise steigen 25 Absicht der Bundesregierung: Reduktion der CO 2 -Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % 25 Energetische Amortisationszeit 25 Preisentwicklung 25 Photovoltaik wird schnell wettbewerbsfähig 25 Höhere Wertschöpfung durch mehr Arbeit fürs Handwerk 26 Risiken 27 Grundsätzlicher Hinweis 27 Maximalrisiko 27 Anlagegefährdende Risiken 27 Anlegerbezogene Risiken 32 Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember Konzern-Bilanz der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember Ertragskonsolidierung zum 31. Dezember Konzernanhang bis Satzung der PrimeEnergy Invest AG 45 Kapitalanlage Solarfestzins 2 Limited Edition Der PrimeEnergy Invest AG 47 Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher 50 Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin 50 Informationen über die Kapitalanlage Solarfestzins 2 50 Notizen 53 Zeichnungsschein, Überweisungsträger Beilagentasche

4 5 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Zusammenfassung des Angebotes Zusammenfassung des Angebotes SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 6 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der Kapitalanlage Emittentin Rechtsform/Registergericht PrimeEnergy Invest AG Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB Kapitalrückzahlung Ordentliche Kündigung: Am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Kapitalanlage Außerordentliche Kündigung: Am 14. Bankarbeitstag nach Kündigung Sitz/Geschäftsanschrift Vorstand Weil am Rhein/Im Kränzliacker 9, D Weil am Rhein Herr Edwin Faeh, Herr Thomas Bisig Zahlungsvorbehalt Durch die Rückzahlung der Kapitalanlage darf bei der Emittentin kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden Geschäftstätigkeit Kapitalanlage Erneuerbare Energien, Immobilien Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung Solarfestzins 2 in den Typen A und B. Die Typen unterscheiden sich in der Laufzeit sowie in der Höhe des Rückzahlungsbetrages und werden vom Anleger auf dem Zeichnungsschein gewählt Maximalrisiko Angesprochene Anlegerkreise Mit dieser Kapitalanlage ist das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals verbunden Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben Die Kapitalanlage ist eigenkapitalähnlich ausgestaltet und beinhaltet daher einen Rangrücktritt gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin Emissionsvolumen Euro ,- Besteuerung Haftung des Anlegers Handelbarkeit Mindestzeichnungssumme Agio Gewährungszeitpunkt Laufzeit Kündigung Rückzahlungsbetrag Der Differenzbetrag aus dem valutierten Anlagebetrag und dem Rückzahlungsbetrag zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bis zur Höhe des gezeichneten Anlagebetrages zzgl. Agio, keine Nachschusspflicht Abtretung mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein Zweitmarkt für Handel Euro 1.000,- als Einmaleinlage 2 % des Anlagebetrages Das Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf einem Konto der Emittentin als gewährt Beginnt am Gewährungszeitpunkt und beträgt bei Typ A sechs Jahre und bei Typ B zehn Jahre Ordentliche Kündigung: Das Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen Außerordentliche Kündigung: Am 14. Bankarbeitstag nach Kündigung Der Rückzahlungsbetrag beträgt nach Ablauf der Laufzeit bei Typ A 150 % des valutierten Anlagebetrages Typ B 200 % des valutierten Anlagebetrages Bei außerordentlicher Kündigung wird der Rückzahlungsbetrag durch die Emittentin entsprechend der Laufzeit berechnet

5 7 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Zusammenfassung des Angebotes Marktumfeld - Erneuerbare Energien SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 8 Gründe für das Angebot Im Mittelpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der PrimeEnergy Invest AG stehen der Erwerb und der Betrieb von Einrichtungen und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, hauptsächlich elektrischer Energie. Der Fokus hierbei liegt auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Daher beabsichtigt die Emittentin, Investitionen in den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb und den Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in den Bereichen Solar und Wind vorzunehmen. Für die Realisierung der Investitionsvorhaben sollen die aus der angebotenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 zugeflossenen Mittel genutzt werden. Eine Auswahl konkreter Projekte von Erneuerbare- Energien-Anlagen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés durch die Emittentin noch nicht erfolgt. Es handelt sich somit um ein sogenanntes Blind-Pool-Konzept. Die Auswahl der einzelnen Investitionen wird in einem jeweiligen Auswahl- und Prüfungsverfahren anhand von Investitionskriterien erfolgen. stoffen (9,2 %). Die übrigen Anteile (insgesamt 5,7 %) werden durch Deponie- und Klärgas sowie den biogenen Anteil des Abfalls erzeugt. Hinsichtlich der Wärmebereitstellung leisteten die erneuerbaren Energien im Jahr 2012 einen Anteil von 10,4 % am gesamten Wärmeverbrauch (das entspricht 144,3 TWh), wobei der Großteil (51,2 %) auf biogene Brennstoffe entfiel (Quelle: Erneuerbare Energien 2012 Daten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2012 auf der Grundlage der Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik). In Folge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hat die Bundesregierung die Restrisiken der Kernenergie neu bewertet. Mit dem rechtsverbindlichen Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 hat die Bundesregierung die Voraussetzung für eine rasche und konsequente Energiewende geschaffen, durch welche die erneuerbaren Energien zur tragenden Säule der künftigen Energieversorgung werden. Vergütungen betragen bei Vollplatzierung voraussichtlich ,-. Dem stehen Einnahmen aus dem Agio gegenüber. Sonstige Kosten Für die Erstellung und Entwicklung des Exposés, den Druck und das weitere Marketing zur Anleger- und Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von ,- an. Nach den Planungen der Emittentin werden diese Kosten teilweise aus dem laufenden Mittelzufluss der Emission gedeckt. Gesamtkosten Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich ,- (etwa 12,5 % des Emissionsvolumens). Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio gegenüber. Marktumfeld - Erneuerbare Energien Klimawandel Nach dem aktuellen Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) bestehen an einem nahenden Klimawandel keine Zweifel mehr. Beobachtungen und Messungen führender Wissenschaftler führen zu der gesicherten Kenntnis, dass sich die globale Erwärmung und der Meeresspiegelanstieg beschleunigt haben, ebenso das Abschmelzen der Gletscher und Eiskappen sowie die Übersäuerung der Ozeane. In den vergangenen einhundert Jahren hat sich die Erde im Mittel um 0,74 Grad Celsius erwärmt. Als eine wesentliche Ursache gilt die Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) bei der Verbrennung fossiler Energieträger. Der wachsende CO 2 -Anteil in der Stratosphäre ist verantwortlich für die Verstärkung des Treibhauseffekts. Die CO 2 -Konzentration in der Atmosphäre sollte nach Meinung führender Wissenschaftler maximal auf einem Niveau von höchstens 420 Anteilen pro einer Million Luftmoleküle (ppm) stabilisiert werden. Jedoch beträgt dieser Wert bereits heute schon 383 ppm und jährlich kommen nach Schätzungen der Klimaforscher 2,5 ppm hinzu. Marktumfeld Aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (im Folgenden EEG ) gehört Deutschland zu den globalen Vorreitern bei der Förderung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Dank des EEG konnte der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland von 3,1 % (1990) auf inzwischen über 20 % gesteigert werden. Laut Bundesumweltministerium sind die erneuerbaren Energien»mittlerweile eine stabile und solide wachsende Energiequelle«geworden. Im Hinblick auf die im Kalenderjahr 2012 insgesamt durch erneuerbare Energien in Deutschland bereitgestellte Strommenge (136,1 Terawattstunde (TWh); 2011: 123,5 TWh) entfiel laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Quelle: Erneuerbare Energien 2012 Daten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2012 auf der Grundlage der Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik) auf die Windenergie 33,8 % der regenerativ erzeugten Strommenge, gefolgt von der Photovoltaik (20,6 %), der Wasserkraft (15,6 %), Biogas (15,1 %) und biogenen Brenn- Durch die Nutzung verschiedener Energieträger ist es möglich, die Stromversorgung Schritt für Schritt komplett auf erneuerbare Energiequellen umzustellen. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Kapitalanlage, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Erfolgsabhängige Kosten Das aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließt vollumfänglich der Gesellschaft zu. Dabei entstehen platzierungsabhängige Emissionskosten (Platzierungskosten), die teilweise durch das Agio gedeckt sind. Die entstehenden variablen Kosten beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung und den Vertrieb (Provisionen) sowie die Emissionsbegleitung und sind mit durchschnittlich 11 % des Emissionsvolumens kalkuliert. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Allgemein Der Energieverbrauch steigt weltweit stetig und deutlich an. Damit verbunden sind einerseits eine Verknappung der Energie-Ressourcen und andererseits ein Anstieg der umweltbelastenden Emissionen. Fossile Rohstoffe Fossile Energieträger, wie Erdöl, Erdgas und Kohle zählen derzeit noch zu den wichtigsten Energieträgern. Jedoch weisen sie für die langfristige Energieversorgung zwei Nachteile auf: Die Verfügbarkeit der fossilen Energieträger ist zeitlich beschränkt. Denn derzeit werden weltweit so viel Erdöl und Erdgas verbraucht, wie zuvor in Jahrmillionen gebildet worden ist sprich: Die Ressourcen gehen rapide zurück. Die Nutzung der fossilen Energieträger belastet die Umwelt und führt dementsprechend zu hohen Folgekosten. Verursacher ist der Mensch, in erster Linie durch die Verbrennung von Kohle, Öl und Erdgas. Der Klimawandel kommt uns teuer zu stehen: Extreme Hitzeereignisse, Fluten und Stürme werden häufiger. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung können bis zum Jahr 2050 allein in Deutschland Schäden durch Naturkatastrophen in Höhe von etwa 166 Mrd. US-Dollar auftreten, wenn die Temperatur global um ein Grad Celsius steigt. Weltweit sei mit Kosten in Höhe von Mrd. US-Dollar zu rechnen. Die Münchener Rückversicherung verzeichnet bereits seit mehreren Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme von wetterbedingten Schäden. Ohne wirksame Klimaschutzmaßnahmen wird es auf der Erde noch wärmer. Deshalb ist die Reduzierung der CO 2 -Emissionen ein zentraler Faktor der globalen Umweltpolitik. Für eine wirksame Reduzierung der CO 2 -Emissionen ist die Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz, aber auch die Substitution CO 2 -reicher Energieträger durch CO 2 -arme Alternativen erforderlich.

6 9 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Marktumfeld - Erneuerbare Energien Marktumfeld - Erneuerbare Energien SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 10 Spätestens bis zum Jahr 2050 müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen um 80 % gesenkt werden, fordern seit Jahren die Klimaforscher des IPCC. Laut einer Studie der Bundesregierung können in Deutschland bis % des Stromverbrauchs und 50 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. 75 % der Treibhausgasemissionen ließen sich so einsparen. Ein wirksamer Klimaschutz ist nur durch ein Miteinander von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien möglich. Die parallele und zügige Markteinführung aller verfügbaren regenerativen Energietechnologien ist deshalb unverzichtbar. Schon heute sind Erneuerbare Energien die wirksamste Stütze des Klimaschutzes. Der Markt der Erneuerbaren Energien in Deutschland Mit einem gut ausgebauten Mix an Erneuerbaren Energien kann bereits mittelfristig ein zuverlässiges, umweltfreundliches, von Rohstoff-Importen unabhängiges und stabiles Energieversorgungssystem aufgebaut werden. Die Natur bietet vielfältige Voraussetzungen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen, welche grundsätzlich unbegrenzt und an nahezu jedem Standort verfügbar sind. Allein die Sonne liefert mehr als das Tausendfache des weltweiten Energiebedarfs. Aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gehört Deutschland zu den globalen Vorreitern bei der Förderung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Weltweit haben sich zahlreiche Länder an der bundesdeutschen Gesetzgebung zum Ausbau erneuerbarer Energien orientiert. Dank des EEG konnte der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland von 3,1 % (1990) auf inzwischen 22,9 % (2012) gesteigert werden. Laut Bundesumweltministerium sind die erneuerbaren Energien»mittlerweile eine stabile und solide wachsende Energiequelle«geworden. Darüber hinaus schaffen die erneuerbaren Energien moderne Arbeitsplätze und zukunftsträchtige Industrien. Erneuerbare Energien haben in Deutschland im Jahr 2012 ca. 146 Mio. Tonnen CO 2 vermieden. Im Hinblick auf die im Kalenderjahr 2012 insgesamt durch erneuerbare Energien in Deutschland bereitgestellte Strommenge (136,1 Terawattstunde (TWh); 2011: 123,5 TWh) entfiel laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Quelle: Erneuerbare Energien 2012 Daten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2012 auf der Grundlage der Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik) auf die Windenergie 33,8 % der regenerativ erzeugten Strommenge, gefolgt von der Photovoltaik (20,6 %), der Wasserkraft (15,6 %), Biogas (15,1 %) und biogenen Brennstoffen (9,2 %). Die übrigen Anteile (insgesamt 5,7 %) werden durch Deponie- und Klärgas sowie den biogenen Anteil des Abfalls erzeugt. Hinsichtlich der Wärmebereitstellung leisteten die erneuerbaren Energien im Jahr 2012 einen Anteil von 10,4 % am gesamten Wärmeverbrauch (das entspricht 144,3 TWh), wobei der Großteil (51,2 %) auf biogene Brennstoffe entfiel (Quelle: Erneuerbare Energien 2012 Daten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2012 auf der Grundlage der Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik). Solar- und Geothermie haben hier bislang eine nur geringe Bedeutung. Die Bevölkerung in Deutschland unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien mit großer Mehrheit. Die im August 2011 veröffentlichte, repräsentative Umfrage von TNS Infratest zeigte, dass 94 % der Bürger den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien mindestens für»wichtig«oder sogar für»sehr bzw. außerordentlich wichtig«halten. Ca. zwei Drittel der Befragten akzeptieren Anlagen zur Förderung von erneuerbaren Energien in ihrer Nachbarschaft. Die Umfrage macht des Weiteren auch deutlich, dass mehr als drei Viertel der Befragten die Umlage gemäß EEG als angemessen oder sogar als»zu niedrig«bewerten. Dabei geht das Bundesumweltministerium sogar von kurzfristig sinkenden Umlagekosten aus. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) haben erneuerbare Energien im Jahr 2011 Brennstoffimporte in Höhe von 11 Mrd. ersetzt und mehr als 9 Mrd. externe Kosten vermieden (Quelle: BEE, Pressemeldung vom 06. Februar 2012: Erneuerbare Energien machen Brennstoffimporte in Höhe von 11 Mrd. überflüssig). Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 35 % des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugt werden sollen. Danach strebt die Bundesregierung folgende Entwicklung an: 50 % bis 2030, 65 % bis 2040, 80 % bis Diese Ziele wurden in der Vergangenheit durch Studien als realisierbar eingestuft und in der Novelle des EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, als Mindestziele verankert, die spätestens innerhalb der jeweiligen Dekade erreicht werden sollen. So schätzt die Bundesregierung in ihrem an die EU gemeldeten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien für 2020 sogar einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstrombedarf von 38,6 % (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erneuerbare Energien in Zahlen Nationale und internationale Entwicklung, Berlin, Juli 2011). In Folge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hat die Bundesregierung die Restrisiken der Kernenergie neu bewertet. Mit dem rechtsverbindlichen Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 hat die Bundesregierung die Voraussetzung für eine rasche und konsequente Energiewende geschaffen, durch welche die erneuerbaren Energien zur tragenden Säule der künftigen Energieversorgung werden. Der BEE geht in seiner Branchenprognose Stromversorgung 2020 Wege in eine moderne Energiewirtschaft (Stand: Januar 2009) deutlich über die Ziellinie der Bundesregierung hinaus und prognostiziert für 2020 einen Anteil von 47 % der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostrombedarf in Deutschland. Durch die Nutzung verschiedener Energieträger ist es möglich, die Stromversorgung Schritt für Schritt komplett auf erneuerbare Energiequellen umzustellen. Notwendig sind jedoch derzeit auch Ausbauten der bestehenden Stromnetze, um den durch erneuerbare Energien produzierten Strom kontinuierlich zu transportieren. Daher beabsichtigt die Bundesregierung mittels einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes erstmals eine bundesweit koordinierte Netzausbauplanung zu ermöglichen. Zugleich sollen die Netze modernisiert und intelligenter werden, um so eine zuverlässige und bedarfsgerechte Versorgung zu sichern. Photovoltaik Für eine umweltschonende Energieversorgung ist der Weg ins solare Zeitalter ohne Alternative. Die Sonne schickt täglich ein Tausendfaches der Energiemenge zur Erde, die für die Versorgung der gesamten Menschheit erforderlich ist. Nach Angaben des Europäischen Photovoltaik-Industrieverbandes (European Photovoltaic Industry Association, EPIA) wuchs im Jahr 2011 die weltweite installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen und erreichte ca. 69 Gigawatt (GW). Damit nimmt die solare Energiegewinnung weltweit Platz 3 nach Wasserkraft und Windkraft der Erneuerbaren Energiegewinnung ein. Dabei wurden allein in Europa Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 21,9 GW neu errichtet. In Deutschland waren Ende 2012 Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von ca Megawatt (MW) installiert. Mit MW neu installierter Leistung war der Zubau etwa genauso hoch wie schon im Vorjahr. Mit rund 28 Mrd. kwh (Vorjahr 19,3 Mrd. kwh) erreichte Photovoltaikstrom bereits einen Anteil von 4,7 % (2011: 3,1 %) am gesamten Stromverbrauch. Windenergie Die Windenergie hat in den letzten Jahren einen erheblichen technischen Fortschritt erlebt. Ein modernes Windrad der Sechs-Megawatt-Klasse kann genügend Strom erzeugen, um den Jahresbedarf von rund Haushalten zu decken. Im Jahr 2012 wurden nach aktuellen Erhebungen des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI) in Deutschland 998 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von MW errichtet. Das sind 408 MW mehr als im Jahr 2011 und entspricht einem Zuwachs von 20 % gegenüber dem Vorjahr (Quelle: Windenergie bleibt in Deutschland auf Wachstumskurs und führend bei der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen lieferte die erneuerbare Ressource 45,9 TWh. In einigen Regionen Deutschlands wird derzeit schon weit über ein Drittel des Strombedarfs mit Windenergie produziert, bundesweit werden so über 7,7 % des bundesdeutschen Strombedarfs erzeugt (Quelle: Erneuerbare Energien 2012 Daten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2012 auf der Grundlage der Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik). Und der Ausbau schreitet voran, obwohl knapper werdende geeignete Standorte das Wachstum in Deutschland begrenzen. Viele Bundesländer haben deswegen vor, weitere Flächen auszuweisen. Ein guter Standort entscheidet über den Projekterfolg. Eine doppelt so hohe Windgeschwindigkeit verachtfacht

7 11 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben der PrimeEnergy Invest AG Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben der PrimeEnergy Invest AG SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 12 die erzeugte Strommenge und somit den Ertrag. Die Gewinnung von Strom durch Windkraft ist technologisch weit entwickelt. Moderne Windturbinen sind äußerst effektiv: Heute übliche Windenergieanlagen bieten dabei eine Wirkungseffizienz, die konkurrenzfähig zu herkömmlichen Kraftwerken ist. Windkraft erreicht je nach Bauweise zwischen 30 % und 59 % Energieeffizienz. Und auch das Repowering von Windkraftanlagen schritt 2012 voran. Repowering bezeichnet das Ersetzen alter Windräder durch größere und effizientere Anlagen. Insgesamt wurden 252 alte Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 179 MW durch 161 neue Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 432 MW ersetzt. Grundsätzlich sind Windräder für eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren ausgelegt. Noch heute befinden sich Windräder aus den Anfangsjahren der Windenergie im Betrieb. Trotzdem kann es vor dem Hintergrund der rasanten technologischen Entwicklung der Windenergie wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Altanlage vor Ablauf ihrer technischen Lebensdauer durch eine neue Anlage zu ersetzen. Für Projektentwickler sind Repowering-Standorte begehrt, da die Anfangsvergütung der Neuanlage gemäß EEG um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht wird, wenn im Gegenzug der Abbau einer Altanlage erfolgt. Diese Leistungen spiegeln sich auch positiv in der Klimabilanz wider. Allein im Jahr 2012 sparte die Windenergienutzung in Deutschland bereits rund 36 Mio. t CO 2 ein. Der Markt der Erneuerbaren Energien in Europa und weltweit Der Markt für erneuerbare Energien wächst nicht nur in Deutschland, sondern europa- und sogar weltweit. Auf Basis der Nationalen Aktionspläne der Mitgliedsstaaten für erneuerbare Energien wird auf Ebene der Europäischen Union (EU) von einem jährlichen Wachstum der erneuerbaren Energien zur Stromgewinnung durchschnittlichen von 6,7 % für die Jahre 2010 bis 2015 ausgegangen. Bis zum Jahr 2020 sollen die Erneuerbaren Energien 34 % des Strombedarfs der EU decken. (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Erneuerbare Energien in Zahlen Nationale und internationale Entwicklung; Berlin, Juli 2011; sowie Energy Research Centre of the Netherlands (ECN), European Environment Agency: Renewable Energy Projections as Published in the National Renewable Energy Action Plans of the European Member States, Executive Summary, 1. February 2011; Beim Endenergieverbrauch, der neben dem Strom auch den Heizbedarf umfasst, sollen gemäß der im Dezember 2008 beschlossenen EU-Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Klima und Energiepakts 20 % aus erneuerbaren Energien stammen. (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): EU Richtlinie Erneuerbare Energien, Berlin, August 2010; Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht im World Energy Outlook 2010 eine Steigerung der erneuerbaren Energien am weltweiten Strombedarf bis 2035 auf 32 % für realistisch und die vom Weltklimarat u.a. durchgeführte und 2011 veröffentlichte Studie»Special Report on Renewable Energy Sources and Climate Change Mitigation«eine Deckung des weltweiten Energiebedarf bis 2050 zu einem wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien für machbar. (Quellen: OECD/IEA (International Energy Agency): World Energy Outlook 2010, Paris (Frankreich), 2010 sowie Weltklimarat, Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) u. a.; Special Report on Renewable Energy Sources and Climate Change Mitigation; August 2011) Geschäftstätigkeit und Investitionsvorhaben der PrimeEnergy Invest AG Im Mittelpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der PrimeEnergy Invest AG stehen der Erwerb und der Betrieb von Einrichtungen und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, hauptsächlich elektrischer Energie. Der Fokus hierbei liegt auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Darüber hinaus sollen Immobilien, die für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage geeignet sind, erworben und langfristig vermietet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch die Veräußerung einer Immobilie durch die Emittentin in Betracht kommen. Daher beabsichtigt die Emittentin, Investitionen in den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb und den Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in den Bereichen Solar und Wind vorzunehmen. Für die Realisierung der Investitionsvorhaben sollen die aus der angebotenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 zugeflossenen Mittel genutzt werden. Ferner ist eine anteilige Fremdfinanzierung der jeweiligen Projekte vorgesehen. Eine Auswahl konkreter Projekte von Erneuerbare- Energie-Anlagen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés durch die Emittentin noch nicht erfolgt. Es handelt sich somit um ein sogenanntes Blind-Pool-Konzept. Die Auswahl der einzelnen Investitionen wird in einem jeweiligen Auswahl- und Prüfungsverfahren anhand der nachfolgend dargestellten Investitionskriterien erfolgen. Investitionskriterien Erneuerbarer-Energie- Anlagen Die PrimeEnergy Invest AG wird in die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowohl in Deutschland als auch Europa investieren. Hierbei sollen insbesondere Photovoltaik- Anlagen auf eigenen Immobilien sowie Windkraftanlagen realisiert werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist jedoch, dass gesetzliche Regelungen für eine Abnahmepflicht der zuständigen Netzbetreiber für aus regenerativen Anlagen erzeugte Energien bestehen sowie entsprechende Vergütungssätze vorgeschrieben sind. In einem Auswahl- und Prüfungsverfahren, in welchem sich die Emittentin auch Sachverständigen und Gutachtern bedienen kann, werden folgende Punkte bewertet: Photovoltaik-Anlagen Standort: Europa, mit Schwerpunkt in Deutschland Vorlage einer Einspeisezusage des zuständigen Netzbetreibers für die jeweilige Anlage Vorliegen aller für die Errichtung und den Betrieb der jeweiligen Anlage erforderlichen Genehmigungen Vorliegen der notwendigen Pachtverträge über die Nutzung von Dachflächen bzw. von Kaufverträge über die entsprechenden Immobilien Vorliegen von entsprechenden Ertragsgutachten für die jeweilige Anlage Eignungsprüfung durch Statiker und Ingenieure für die statische Beanspruchung und Nutzbarkeit für Photovoltaik-Anlagen Die Errichtung der Anlage erfolgt durch die Emittentin mit photovoltaikerfahrenen Fachkräften wie Ingenieuren, Architekten, Statikern, Solarteuren, Elektrikern und Dachdeckern bzw. durch sie angeschlossenen bewährte Solarunternehmen Die Spezialisten, die auch schon an der Planungsphase beteiligt waren, übernehmen die Bauleitung und die Bauüberwachung Es werden nur Qualitätsmodule von Anbietern (wie z.b. Sunways, LDK, Yingli Solar, Trina Solar Ltd., IBC Solar AG) mit entsprechenden Produktgarantien und einer Leistungsgarantie von 25 Jahren verwendet, die über alle notwendigen Zertifikate verfügen Es werden nur Qualitätswechselrichter von Unternehmen (z.b. SMA Solar Technology, Kaco, Solarmax, PowerOne oder gleichwertigen Herstellern) verwendet, die in Abstimmung mit den verwendeten Modultypen und der Gesamtinstallation einen sehr guten Wirkungsgrad erreichen Es werden für die Unterkonstruktion, die Verkabelung, die Fernüberwachung und Diebstahlüberwachung und alle weiteren Bestandteile der Photovoltaik-Anlagen nur Komponenten von Unternehmen verwendet, die den qualitativ hohen Ansprüchen der Emittentin genügen und die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen. Windkraft-Anlagen Die zu projektierenden Standorte für Windkraftanlagen liegen im Binnenland Deutschlands. In Betracht kommen überwiegend Gemeinde- bzw. staatliche Waldflächen, aber auch private Flächen. Es muss sich um sogenannte Vorranggebiete oder Flächen handeln, die laut Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen ausgewiesen sind oder an denen der Flächennutzungsplan entsprechend fortgeschrieben werden kann. Darüber hinaus muss eine Bebauung mit Windkraftanlagen am jeweiligen Standort mit Naturschutzinteressen übereinstimmen. Ferner müssen am jeweiligen Standort geeignete Einspeisemöglichkeiten vorliegen.

8 13 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Leistungsbilanz der PrimeEnergy Invest AG Leistungsbilanz der PrimeEnergy Invest AG SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 14 Die Anlagen werden durch einen Generalunternehmer errichtet. Zur Herstellung der notwendigen Infrastruktur erfolgt eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Subunternehmen, die über das notwendige Know-how beim Bau von Windkraft-Anlagen verfügen. Für die Bauleitung und Bauüberwachung kann die Emittentin auf mit ihr seit Jahren zusammenarbeitenden Ingenieuren, Architekten, Bauleitern zurückgreifen. Die Emittentin wird nur mit namhaften Herstellern wie z. B. Vestas, Nordex, Enercon, Repower, Fuhrländer zusammenarbeiten. Projekt/Standort Art der Anlage Gesamtleistung der Anlage Investitionssumme in Euro (rund) Jahresertrag in Euro (PROG- NOSE) Alsleben, Wiesenberg Freifläche kwp ,- ca ,- Tirpersdorf, Hauptstraße 16/17, Lottengrün Aufdach 66,11 kwp ,- ca ,- Allschwil, Schweiz* Aufdach 394 kwp ,- ca ,- Hagenthal, Frankreich* Aufdach 34,6 kwp ,- ca ,- Garcia Junco, Alcalá de Guardaira, Spanien Aufdach 107 kwp ,- ca ,- Rheinfelden, Müßmattstraße Aufdach 28,86 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Colmarer Straße Aufdach 482,40 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Rebgartenweg Aufdach 544,09 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Hegenheimer Strasse 16 Weil am Rhein, Hegenheimer Strasse 18 Kirchheimbolanden bei Mainz, Woogmorgenstrasse Aufdach 177,84 kwp ,- ca ,- Aufdach 202,68 kwp ,- ca ,- Aufdach 164 kwp ,- ca ,- Hagenthal, Frankreich* Aufdach 75 kwp ,- ca ,- Gemeinde Cehovice, Tschechien (Südmähren) Leistungsbilanz der PrimeEnergy Invest AG Erneuerbare-Energie-Anlagen Nachfolgend werden die von der PrimeEnergy Invest und verbundenen Unternehmen gehaltenen Photovoltaik-Anlagen dargestellt. Seit 2005 werden von den hinter der PrimeEnergy Invest stehenden Personen Photovoltaik-Anlagen realisiert. Insgesamt wurden bis zum Zeitpunkt des Exposés Dachflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 3.189,87 kwp und Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von kwp errichtet. Freifläche kwp ,- ca ,- Status Erwerb 11/2012 Erwerb 10/ / /2012 Sommer / / / / /2010 Anfang / /2009 Projekt/Standort Grossenhain, Johannes-R. Becherstraße Art der Anlage Gesamtleistung der Anlage Investitionssumme in Euro (rund) Jahresertrag in Euro (PROG- NOSE) Aufdach 22 kwp ,- ca ,- Mannheim, Flosswörthstrasse Aufdach 20 kwp ,- ca ,- Strassgräbchen bei Dresden, TD Deutsche Klimakompressoren GmbH Aufdach 785 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Kränzliacker Aufdach 22 kwp ,- ca ,- Eggingen, Industriestrasse Aufdach 220 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Hegenheimer Strasse 17 Aufdach 126 kwp ,- ca ,- Weil am Rhein, Schusterinsel 5 Aufdach 50 kwp ,- ca ,- Summe der Gesamtanlagen ,58 kwp ,- ca ,- Status 11/ / / / / / /2005 * Anlagen stehen im Eigentum von Gesellschaften, die über einen mit der Emittentin vergleichbaren Gesellschafterhintergrund verfügen. Immobilien Nachfolgend werden die über die Tochtergesellschaft Bargella Immobilien GmbH im Bestand gehaltenen Immobilien dargestellt. Standort Objektart Jahresnettokaltmiete in Euro Verkehrswert in Euro (geschätzt) Müllheim, Wilhelmstrasse 6 Wohn- und Geschäftshaus ca ,- ca ,- Binzen Grundstück mit einer ca ,- ca ,- Größe von 882 m 2 Weil am Rhein, Hegenheimerstraße 17 Büro- und Lagerhaus ca ,- ca ,- Weil am Rhein, Im Kränzliacker 9 Bürohaus ca ,- ca ,- Rheinfelden, Müßmattstraße Mehrfamilienhaus ca ,- ca ,- Einkaufszentrum Hückelhoven Nahversorgungszentrum (Netto-Markt) ca ,- ca ,- Pirna, Schuhgasse 9 Wohn- und Geschäftshaus ca ,- ca ,- Berlin, Eichborndamm 21 Wohn- und Geschäftshaus ca ,- ca ,- Gesamtsumme 8 Objekte ca ,- ca ,-

9 15 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 16 Kapitalmarktprodukte Art der Kapitalanlage Gegenstand der Investition Gezahlte Dividende Geplante Rückzahlung Erfolgte Rückzahlung Im Oktober 2008 startete die Emission von Genussrechten der PrimeEnergy Invest AG mit einem Gesamtvolumen von zunächst Euro 1 Mio. begrenzt auf maximal 20 Anleger mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Im April 2009 folgte dann die Emission von Genussrechten mit einem Gesamtvolumen von Euro 25 Mio. an eine Vielzahl von Anleger mit einer Laufzeit von wahlweise fünf oder zehn Jahren. Genussrechte 2009: 8,15 % p.a. bei Mindestlaufzeit von fünf Jahren 9,25 % p.a. bei Mindestlaufzeit von zehn Jahren 2010: Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition Art und Gesamtbetrag 8,15 % p.a. bei Mindestlaufzeit von fünf Jahren 9,25 % p.a. bei Mindestlaufzeit von zehn Jahren Mit diesem Exposé wird eine Kapitalanlage mit der Emissionsbezeichnung Solarfestzins 2 Limited Edition in den Typen A und B zum Erwerb angeboten (im Folgenden auch Solarfestzins 2 genannt). Es handelt sich bei der Kapitalanlage um ein Darlehen mit einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt. Die Typen unterscheiden sich in der Laufzeit und der Höhe des Rückzahlungsbetrages. Im Juni 2013 folgte die Emission der Kapitalanlage Solarfestzins mit einem Gesamtanlagebetrag von ,- an eine Vielzahl von Anlegern mit einer Laufzeit von wahlweise drei, fünf oder acht Jahren. Dabei handelt es sich um Nachrangdarlehen. Die Kapitalanlage wird einem festen Zins in Höhe von 4,6 % bis 7,9 % (je nach gewählter Laufzeit) bezogen auf den valutierten Anlagebetrag verzinst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés waren bereits ,- dieser Kapitalanlage platziert. Errichtung und Betrieb von Erneuerbaren Energieanlagen 2011: 8,15 % p.a. bei Mindestlaufzeit von fünf Jahren 9,25 % p.a. bei Mindestlaufzeit von zehn Jahren 2012: Anteilig für das erste Halbjahr 2012: 8,15 % p.a. bei Mindestlaufzeit von fünf Jahren 9,25 % p.a. bei Mindestlaufzeit von zehn Jahren. 2013: Anteilig für das erste Halbjahr 2013: 8,15 % p.a. bei Mindestlaufzeit von fünf Jahren 9,25 % p.a. bei Mindestlaufzeit von zehn Jahren. 2013: Anteilig für das zweite Halbjahr 2013: Noch nicht fällig. Der Gesamtbetrag der angebotenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 beträgt ,-. Jede Kapitalanlage Solarfestzins 2 beinhaltet die gleichen Rechte und Pflichten für die Anleger sowie die gleichen Rechte und Pflichten der Emittentin gegenüber den Anlegern. Nachrangdarlehen sind eine Darlehensform, bei der die Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin nachrangig befriedigt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. In der hier gewählten Ausgestaltung der Kapitalanlage Kapitalanlage Solarfestzins 2013 Noch nicht fällig. Der erste Zinslauf endet am 31. Dezember Ab 01. Juli 2014 Ab dem Jahr Noch nicht fällig übernehmen Anleger zudem für das Unternehmen Finanzierungsverantwortung. Sie können das eingesetzte Kapital nur dann zurück verlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 der Bedingungen der Kapitalanlage). Rechtliche Grundlagen des Angebotes Rechtsgrundlage für die mit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 verbundenen Rechte sind die 488ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach ist der Anleger verpflichtet, der Emittentin einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und die Emittentin, dem Anleger ein vorher vereinbartes Entgelt zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Kapital zurückzuerstatten. Der weitere Inhalt der Kapitalanlage Solarfestzins 2, insbesondere die Rangstellung der Rückzahlungsansprüche, ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsverhältnis der Anleger zu der Emittentin ausschließlich aus den in dem Anhang dieses Exposés abgedruckten Bedingungen der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ergibt, in dem Einzelheiten wie die Höhe des Rückzahlungsbetrages, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Die Kapitalanlage des Anlegers erfolgt unmittelbar bei der Emittentin und nicht über einen Treuhänder. Ausgabebedingungen und Zeichnung Ausgabekurs, Agio Die Ausgabe der Kapitalanlage Solarfestzins 2 durch die Emittentin erfolgt zum auf dem Zeichnungsschein gewählten Anlagebetrag. Das Agio beträgt 2 % des gezeichneten Anlagebetrages. Das Agio wird als Abschlussgebühr ertragswirksam verwendet und fließt dem Anleger nicht wieder zu. Mindestzeichnung Der Erwerb der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist grundsätzlich ab der Zeichnung eines Anlagebetrages von 1.000,- als Einmaleinlage möglich (Mindestzeichnungssumme). Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen abzulehnen oder zu kürzen. Erwerbsvoraussetzungen Zeichnungsschein Für den Erwerb der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Die Begründung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Emittentin, vertreten durch den Vorstand, wirksam. Die Annahme durch den Vorstand der Emittentin setzt einen vollständigen und richtig ausgefüllten Zeichnungsschein voraus, insbesondere muss der Anleger angeben, wie hoch der Anlagebetrag sein soll und welche Laufzeit er für seine Kapitalanlage wählt. Auf dem Zeichnungsschein bestätigt der Anleger u.a., dass er das Exposé sowie eine Durchschrift des Zeichnungsscheins erhalten hat. Die Zeichnungsscheine nimmt die PrimeEnergy Invest AG, Im Kränzliacker 9, D Weil am Rhein, entgegen. Einzahlungen, Zahlungsweise Die Überweisung des Gesamtanlagebetrages (gezeichneter Anlagebetrag zzgl. Agio) als Einmaleinlage erfolgt auf das Konto der PrimeEnergy Invest AG Nr bei der Mainzer Volksbank e.g (BLZ ). Der Anlagebetrag ist vierzehn Tage nach Zugang des von der Emittentin angenommenen Zeichnungsscheins beim Anleger zur Zahlung fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin. Gewährungszeitpunkt Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 gilt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto der Emittentin als gewährt.

10 17 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 18 Anlegerkreise Das Angebot zur Zeichnung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 wird innerhalb Deutschlands jedermann zum Erwerb angeboten, sie können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und sonstigen Personenvereinigungen erworben werden. Die Verbreitung dieses Exposés und das Angebot der in diesem Exposé beschriebenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 können unter bestimmten Rechtsordnungen beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses Exposés gelangen, müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. Die Emittentin wird bei Veröffentlichung dieses Exposés keine Maßnahmen ergriffen haben, die ein öffentliches Angebot der Kapitalanlage Solarfestzins 2 zulässig machen würden, soweit Länder betroffen sind, in denen das öffentliche Angebot der Kapitalanlage Solarfestzins 2 rechtlichen Beschränkungen unterliegt. Laufzeit, Kündigungsrechte Die Laufzeit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet durch Zeitablauf bei Typ A zum Ablauf von sechs Jahren und bei Typ B zum Ablauf von zehn Jahren. Ordentliche Kündigung Das Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigung Der Anleger ist berechtigt, seine Kapitalanlage Solarfestzins 2 unverzüglich zu kündigen und deren Rückzahlung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Emittentin beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Emittentin im Zusammenhang mit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich (z.b. Brief, Fax oder ) zu erfolgen. Rückzahlungsanspruch Ordentliche Rückzahlung Der Anleger hat nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Kapitalanlage. Dabei beträgt die Höhe des Rückzahlungsanspruches bei der Kapitalanlage Solarfestzins 2 Typ A 150 % des valutierten Anlagebetrages und Typ B 200 % des valutierten Anlagebetrages. Beispiel Typ A: Hat der Anleger beispielsweise die Kapitalanlage Solarfestzins 2 Typ A in Höhe von 1.000,- gezeichnet und eingezahlt, so hat er nach Ablauf der Laufzeit von sechs Jahren grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.500,-. Beispiel Typ B: Hat der Anleger demgegenüber die Kapitalanlage Solarfestzins 2 in der Variante des Typ B in Höhe von 1.000,- gezeichnet und eingezahlt, so hat er nach Ablauf der Laufzeit von zehn Jahren grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 2.000,-. Außerordentliche Rückzahlung Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anleger vor Ablauf der Kapitalanlage Solarfestzins 2 wird die Höhe des Rückzahlungsbetrages in beiden Typen durch die Emittentin zum Kündigungszeitpunkt wie folgt berechnet: Rückzahlungsbetrag = A * (1,07) t wobei A dem valutierten Anlagebetrag und t der tatsächlichen Laufzeit in Jahren entspricht. Beispiel: Hat der Anleger eine Kapitalanlage Solarfestzins 2 in Höhe von 1.000,- gezeichnet und eingezahlt und kündigt diese z.b. zum Ablauf von drei Jahren aus wichtigem Grund, wird der entsprechende Rückzahlungsbetrag folgendermaßen berechnet: Rückzahlungsbetrag = * (1,07) 3 Dementsprechend beträgt der Rückzahlungsbetrag 1.225,-. Zahlungsvorbehalt Der Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung entfällt, wenn bei der Emittentin durch eine Rückzahlung des Anlagebetrages ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen der Kapitalanlage). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages. Der Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages lebt wieder auf, wenn der Zahlungsvorbehalt nachträglich beseitigt wurde. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen des Zahlungsvorbehaltes zu prüfen. Liegt der Zahlungsvorbehalt nicht mehr vor, hat die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, erfolgt keine Rückzahlung an den Anleger. Auszahlungen Die Rückzahlung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 erfolgt durch die PrimeEnergy Invest AG (Geschäftsanschrift: Im Kränzliacker 9, D Weil am Rhein) in eigener Durchführung. Mitwirkungsrechte Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Vertretung der Emittentin allein dem Vorstand der Emittentin. Dem Anleger werden keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, wie Teilnahme an und Stimmrecht in der Hauptversammlung, gewährt. Mitwirkungspflicht Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Anleger verpflichtet, Änderungen des Namens (z.b. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 relevanter Daten (wie z.b. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Anlegerregister eingetragenen Anleger zu leisten. Rangstellung Die Ansprüche aus der Kapitalanlage Solarfestzins 2 begründen unmittelbare, nachrangige und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen der Emittentin im gleichen Rang stehen. Sie gehen daher im Rang den nicht nachrangigen Ansprüchen (z.b. Ansprüchen von Banken auf Zins und Tilgung) nach, sind aber vorrangig vor den Ansprüchen der Aktionäre zu bedienen. Insoweit wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Reihenfolge der zu erfüllenden Ansprüche 1. Nicht nachrangige Forderungen z.b. Zins- und Tilgungsansprüche von Banken 2. Nachrangige Forderungen z.b. Ansprüche aus der Kapitalanlage Solarfestzins 2 3. Gesellschafteransprüche z.b. -Anspuch auf Liquidationserlös -Gewinnausschüttungen Liquidationserlös Die Anleger haben keine Rechte an den Vermögensgegenständen und Rechten der Emittentin und sind auch nicht am Liquidationserlös der Emittentin beteiligt. Haftung des Anlegers Eine Haftung des Anlegers ist auf die Entrichtung des vereinbarten Gesamtanlagebetrages (Anlagebetrag zzgl. Agio) beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

11 19 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Die Kapitalanlage - Solarfestzins 2 Limited Edition Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 20 Übertragbarkeit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist mit Zustimmung der Emittentin grundsätzlich veräußerbar, d.h. sie können an Dritte verkauft, abgetreten oder übertragen werden. Im Falle des Todes des Anlegers treten die Erben an dessen Stelle. Bekanntmachungen Die Anleger betreffende Bekanntmachungen erfolgen mittels Brief an die im Anlegerregister der Emittentin benannten Anleger. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Emittentin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Kosten des Anlegers Neben dem Anlagebetrag hat der Anleger ein Agio als Abschlussgebühr zu leisten. Dieses beträgt 2 % des gezeichneten Anlagebetrages. Das Agio wird als Abschlussgebühr verwendet und fließt dem Anleger nicht wieder zu. Der Anleger kann in begründeten Fällen die Beendigung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 bei der Emittentin beantragen. Die Emittentin kann frei über die Annahme eines solchen Antrags entscheiden. Beabsichtigt die Emittentin, einem solchen Antrag zuzustimmen, haben sich die Parteien einvernehmlich über die Konditionen der Auflösung (Rückzahlungsbetrag) zu einigen. Die Emittentin ist berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von bis zu 10 % des gezeichneten Anlagebetrags zu erheben. Dem Anleger bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht angemessen ist. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Kapitalanlage Solarfestzins 2. Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt, sowie im gesamten Exposé ist das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés (November 2013) geltende nationale Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, veröffentlichte Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte) der Bundesrepublik Deutschland. Zur Darstellung der steuerlichen Konzeption werden steuerliche Fachausdrücke verwendet, die nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmen müssen. Sollte der Anleger nicht mit der Verwendung dieser Fachausdrücke vertraut sein, sollten zum Verständnis des Textes entsprechend qualifizierte Berater (z.b. Steuerberater) in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Anleger, die der PrimeEnergy Invest AG eine Kapitalanlage mit der Emissionsbezeichnung Solarfestzins 2 als Anleger gewähren und die Kapitalanlage im Privatvermögen halten. Zählt die Kapitalanlage dagegen zum Betriebsvermögen des Anlegers, ergeben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aussagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahmen- und Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. In Zweifelsfragen insbesondere im Hinblick auf die persönliche Steuersituation sollte in jedem Fall der eigene Steuerberater zu Rate gezogen werden. Einkommensteuer Einkunftsart Durch die Einzahlung des Anlagebetrages überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger am Ende der Laufzeit ein Entgelt, der Differenzbetrag aus eingezahltem Anlagebetrag und Rückzahlungsbetrag, zu. Die Einnahmen rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen damit der Einkommensteuer. Abgeltungsteuer Das Entgelt des Anlegers wird von der am 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer ( 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungsteuersatz beträgt dabei einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden. Bei der angebotenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 wird ein Steuerabzug von der PrimeEnergy Invest AG nicht vorgenommen. An den Anleger kommt das gesamte Entgelt zur Auszahlung. Die Einnahmen aus dem erhöhten Rückzahlungsbetrag hat der Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Einnahmen aus dem erhöhten Rückzahlungsbetrag grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen ( 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können die Erträge aus dem Entgelt auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwendung der allgemeinen Regel zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Hält der Anleger die Kapitalanlage im Privatvermögen, unterliegt der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer seit dem 01. Januar 2009 als Einkunft aus Kapitalvermögen ebenfalls der Abgeltungsteuer ( 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG). Zur Höhe der Abgeltungsteuer sowie zum Verfahren des Steuerabzugs wird auf die obigen Erläuterungen verwiesen. Eine Verrechnung

12 21 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Die PrimeEnergy Invest AG Die PrimeEnergy Invest AG SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 22 von Verlusten mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten sowie ein Verlustrücktrag (Verlustabzug nach 10d EStG) sind ausgeschlossen. Verluste können jedoch grundsätzlich mit allen Einkünften aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Sparer-Pauschbetrag Die Einnahmen (erhöhter Rückzahlungsbetrag bzw. Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen) bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Anlegers den Sparer- Pauschbetrag in Höhe von jährlich 801,- ( 1.602,- bei zusammen veranlagten Eheleuten) nicht übersteigen ( 20 Abs. 9 EStG). Tatsächlich angefallene Werbungskosten, selbst wenn sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Steuern Der Erwerb der Kapitalanlage Solarfestzins 2 durch Erbfall oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ( 2 ErbStG) ist. Familienangehörige und Verwandte können Freibeträge in Anspruch nehmen und damit ggf. eine Besteuerung vermeiden. Die Höhe der möglichen Freibeträge sowie der anwendbare Steuersatz bestimmen sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und dem Erben bzw. Begünstigten. Der Erwerb und die Veräußerung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Ebenso ist der Abzug einer eventuell anfallenden Vorsteuer grundsätzlich ausgeschlossen. Anleger sollten sich auf jeden Fall durch einen Steuerberater beraten lassen. Die PrimeEnergy Invest AG Unternehmensangaben Firma, Sitz, Geschäftsanschrift Die Firma des emittierenden Unternehmens lautet PrimeEnergy Invest AG. Sitz der Gesellschaft ist Weil am Rhein (Geschäftsanschrift: Im Kränzliacker 9, D Weil am Rhein). Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer Die Gesellschaft wurde am 30. Januar 2008 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gegründet und unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Am 25. Juli 2008 wurde die Gesellschaft von einem neuen Aktionärskreis übernommen, die Satzung grundlegend geändert und die Organe neu bestellt. Es handelte sich um eine wirtschaftliche Neugründung. Die Eintragung der Satzungsänderungen und der Sitzverlegung erfolgte am 27. August 2008 im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts Freiburg unter der Nr. HRB Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Unternehmensgegenstand Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Betreibung von Anlagen aller Art im In- und Ausland zur Erzeugung von elektrischen Energien im Rahmen erneuerbarer Energien aller Art. Hierzu kann die Gesellschaft Immobilien und Anlagen aller Art erwerben, Gebäude und Anlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken errichten, Grundstücke und Gebäude anmieten und für eigene Energiemaßnahmen verwenden und alle Immobilien, Mobilien und Anlagen wieder veräußern. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, ob die produzierte Energie in öffentliche Stromnetze eingespeist oder diese einer anderen Nutzung zugeführt werden. Soweit die Immobilien nur teilweise zur Energieerzeugung Verwendung finden, werden die davon nicht betroffenen Teile verpachtet für gewerbliche oder private Zwecke. Zur Finanzierung aller genannten Maßnahmen kann die Gesellschaft in uneingeschränkter Form Angebote der Kapitalmärkte in jeder geeigneten Form in Anspruch nehmen. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder als Genussrechtsinhaber beteiligen, deren Beteilungsmodalitäten bzw. Ausgabebedingungen der Vorstand zu vereinbaren berechtigt ist. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Filialen und Zweigniederlassungen im Inland und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Geschäftsjahr, Bekanntmachungen Das Geschäftsjahr der PrimeEnergy Invest AG ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen der Emittentin, die die Aktionäre betreffen, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Konzernstruktur/Beteiligungen Aktionärin der PrimeEnergy Invest AG mit einem Anteil von 90,5 % der Aktien ist die Bargella Invest AG mit Sitz in Allschwil, Schweiz (Geschäftsanschrift: Ringstrasse 9, CH-4123 Allschwil). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter der Firmennummer CH eingetragen. Hauptaktionär der Bargella Invest AG ist mit einem Anteil von 80 % am Aktienkapital Herr Laurin Faeh. Mitglied des Verwaltungsrats ist ebenfalls Herr Laurin Faeh. Die Bargella Invest AG hält daneben noch weitere Beteiligungen an Unternehmen in der Schweiz und Frankreich. Aufgrund der im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 15. August 2008 eingebrachten Gesellschaftsanteile hält die Emittentin eine Beteiligung in Höhe von 94,5 % der Anteile an der Bargella Immobilien GmbH mit Sitz in Weil am Rhein (Geschäftsanschrift: Im Kränzliacker 9, D Weil am Rhein). Die Gesellschaft ist unter der Nr. HRB im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts Freiburg eingetragen. Die Gesellschaft wird durch den Alleingeschäftsführer Herrn Laurin Faeh vertreten. Darüber hinaus hält die PrimeEnergy Invest AG derzeit Beteiligungen an der P.E.I. Solar Fonds Verwaltungs GmbH, Weil am Rhein, der P.E.I. Solar Fonds GmbH & Co KG, Weil am Rhein und der Buzzing Yellow lines s.r.o., Bedihost (Tschechien). Hierbei handelt es sich um Projektgesellschaften für Solaranlagen sowie deren Verwaltungsgesellschaft. Kapitalausstattung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,- und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert. Aktionäre sind die Bargella Invest AG (90,5 % der Aktien) sowie Herr Laurin Faeh (9,5 % der Aktien). Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus. Bei Gründung bzw. Übernahme der Emittentin betrug das Grundkapital zunächst ,-. Dieses wurde infolge einer Sachkapitalerhöhung nach Beschluss vom 15. August 2008 durch Ausgabe neuer Aktien und Einbringung von Gesellschaftsanteilen und Photovoltaik- Anlagen auf nun ,- erhöht. Die Einbringung der Sachwerte erfolgte durch die derzeitigen Aktionäre, die Bargella Invest AG sowie Herrn Laurin Faeh. Seitens der Bargella Invest AG wurden dabei 94,5 % der Gesellschaftsanteile der Bargella Immobilien GmbH (Weil am Rhein) zu einem Einbringungswert von ,- eingebracht. Seitens Herrn Laurin Faeh erfolgte die Einbringung von verschiedenen Photovoltaik- Anlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 6 Mio. (nach Abzug der Fremdfinanzierungskosten und Abschreibungen) zu einem Einbringungswert in Höhe von ,-. Der Kapitalerhöhung lag eine Bewertung der Sacheinlagen vom 30. Dezember 2008 durch die Amann und Jörger Wirtschaftprüfungsgesellschaft mbh, Felsenweg 10, D Schönau zugrunde. Hiernach wurden die seitens der Bargella Invest AG eingebrachten Gesellschaftsanteile der Bargella Immobilien GmbH mit mindestens und die seitens Herrn Faeh eingebrachten Photovoltaik-Anlagen mit mindestens ,- bewertet. Die Einbringung der Gesellschaftsanteile und der Photovoltaik-Anlagen erfolgte durch notariellen Übereignungs- und Einbringungsvertrag vom 06. Februar 2009.

13 23 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Die PrimeEnergy Invest AG Chancen SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 24 Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte beim zuständigen Amtsgericht Freiburg i. Br. am 31. März Management der PrimeEnergy Invest AG Vorstand Der Vorstand nimmt die Geschäftsführung wahr und hat unter eigener Verantwortung die Aktiengesellschaft zu leiten und sie gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entscheidet der Vorstand über alle Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs, allgemeine Fragen der Refinanzierung und der Festsetzungen der Bedingungen für das Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz. Weitere Einzelheiten, wie etwaige Zustimmungsvorbehalte für Leitungsmaßnahmen, können durch die Satzung bzw. den Aufsichtsrat geregelt werden. Zum derzeitigen Vorstand wurden Herr Edwin Faeh und Herr Thomas Bisig bestellt. Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB im Rahmen des 112 AktG befreit. Aufsichtsrat der PrimeEnergy Invest AG Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und hat die vornehmliche Aufgabe, den Vorstand im Rahmen seiner Kompetenzen zu überwachen, gleichzeitig aber auch zu beraten und zu unterstützen. Er beschließt außer den sonst in der Satzung und gesetzliche genannten Fällen insbesondere über die Bestellung und Abberufung sowie die Anstellungsbedingungen der Vorstandsmitglieder; Geschäftsordnung für den Vorstand sowie Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers. Zum derzeitigen Aufsichtsrat wurden Herr Emil Schelb (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herr Jürg Hatz (Stellvertretender Vorsitzendes des Aufsichtsrats) sowie Frau Isabelle Gérard (Mitglied des Aufsichtsrats) bestellt. Kompetenz des Managements Edwin Faeh, Vorstand Aufgrund seiner Tätigkeiten besitzt Herr Edwin Faeh langjährige Erfahrung in den Bereichen Handel, Produktion und Immobilien. Er ist Gründer und Mitinhaber des Unternehmens WIP Textilhandels GmbH (Marke Carhartt). Die WIP Gruppe kann aktuell einen Jahresumsatz von über aufweisen und beschäftigt ca. 250 Mitarbeiter/-innen. Das Immobilienportfolio von Herrn Faeh zzgl. das der WIP Gruppe hat ein Volumen von ca ,-. Neben seiner leitenden Funktion bei der WIP Gruppe, hat Herr Edwin Faeh durch die PrimeEnergy Invest AG bis dato mehrere Millionen Euro in Photovoltaik-Anlagen investiert und ein entsprechendes Know-how erarbeitet. Thomas Bisig, Vorstand Herr Bisig ist diplomierter Kaufmann und Experte für Immobilien, energetische Sanierung und Erneuerbare Energien. In seiner Funktion als Vorstands-Vorsitzender der PrimeEnergy Invest AG ist er maßgeblich am Aufbau des Unternehmens in Deutschland beteiligt und verantwortet den Bereich der Projektfinanzierung über den Kapitalmarkt. Er führt ein Vertriebsteam aus rund 100 unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklern. Der Solarfestzins, der Solarfestzins 2 und eine Unternehmensbeteiligung in Höhe von 25 Mio. tragen seine Handschrift. Neben seiner Tätigkeit bei der PrimeEnergy Invest AG managt er seit 2007 erfolgreich das Immobilienportfolio einer Schweizer Investment-Gesellschaft. Emil Schelb, Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Emil Schelb absolvierte erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaften und war ab dem Jahr 1978 bis 1981 als Syndikusanwalt beim Arbeitgeberverband Süd Hannover tätig. Im Anschluss daran nahm er eine Tätigkeit als Syndikusanwalt eines Industrieverbandes auf und arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeits-, Vertrags- sowie Gesellschaftsrecht. Aufgrund seiner langjährigen beratenden Tätigkeit kann Herr Schelb der PrimeEnergy Invest AG fundierte Erfahrungen und Fähigkeiten zur Verfügung stellen. Jürg Hatz, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Jürg Hatz absolvierte erfolgreich das Studium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Basel, welches er als lic.rer.pol. abschloss. Er ist diplomierter Wirtschaftsprüfer und CFA Charterholder. Nachdem Herr Hatz sieben Jahren als Wirtschaftsprüfer bei PricewaterhouseCoopers tätig war, bekleidete er leitende Stellen als CFO und Mitglied der Geschäftsleitung in mittelgroßen Banken und Industriebetrieben. Heute ist Herr Hatz als Partner bei einer Schweizer M&A Gesellschaft tätig. Herr Hatz verfügt über langjährige und fundierte Erfahrungen in den Bereichen Bewertungs- und Wachstumsfinanzierung, Corporate Governance börsennotierter Unternehmen und Risk Management. Isabelle Gérard, Mitglied des Aufsichtsrats Frau Isabelle Gérard studierte nach ihrem Abitur im Jahre 1989 angewandte Fremdsprachen mit dem Schwerpunkt Wirtschaft sowie internationalen Handel an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Mulhouse (Frankreich). In den Jahren 1995 bis 2004 war sie als Assistentin der Geschäftsführung einer börsennotierten Schweizer Gesellschaft tätig. Seit dem Jahr 2005 ist sie Prokuristin einer Schweizer Beteiligungsgesellschaft. Chancen Umwelt Der Energieverbrauch steigt weltweit stetig und deutlich an. Damit verbunden sind einerseits eine Verknappung der Energie-Ressourcen und andererseits ein Anstieg der umweltbelastenden Emissionen. Und doch ist die Energie Strom aus unserem alltäglichen Leben, ob im Privathaushalt oder in der Industrie, nicht wegzudenken. Die Vorräte an den fossilen Rohstoffen Erdöl, Erdgas und Kohle gehen seit Jahren rapide zurück, so dass die derzeitig noch vorhandenen Ressourcen in einigen Jahrzehnten verbraucht sein werden. Dazu kommt, dass die Nutzung fossiler Rohstoffe wesentliche Ursache für die Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) ist. Der wachsende CO 2 -Anteil in der Stratosphäre ist verantwortlich für die Verstärkung des Treibhauseffekts. Eine Energiegewinnung aus Kernkraft stellt keine Alternative für eine dauerhafte Versorgung der Menschheit dar. Spätestens seit der Katastrophe in Japan hat ein entsprechendes Umdenken auch in der Politik eingesetzt. Demgegenüber steht die Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse praktisch unbegrenzt zur Verfügung und kann die CO 2 -Emissionen deutlich verringern. Daher ist die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energieanlagen ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Mit dem EEG erhalten Anlagenbetreiber für eine Dauer von mindestens 20 vollen Betriebsjahren eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom. Die Netzbetreiber sind zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Diese Vergütungs- und Abnahmeprämissen ermöglichen eine gute Prognostizierbarkeit der Einnahmen. Stromhandel Das EEG bietet den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen eine Besonderheit. Sollte der am freien Markt gezahlte Preis für Strom höher als der Tarif des EEG ausfallen, darf der Betreiber der Anlagen seinen Strom zum höheren Preis am Markt veräußern. Sollte der Strompreis später wieder unter den Tarif des EEG fallen, darf der Betreiber in den EEG-Tarif zurückkehren. Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien Die Anleger werden selbst zu Erzeugern Erneuerbarer Energie und profitieren somit von diesem Wachstumsmarkt. Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Atomausstieg wird den Erneuerbaren Energien in Deutschland ein enormes Ausbaupotenzial zugeschrieben. Kombination Erneuerbarer Energien Durch den Mix von Solar und Wind soll ein breites Portfolio der Strom produzierenden Erneuerbaren-Energie- Anlagen aufgebaut und so auch eine bessere Streuung der Risiken erreicht werden. Es wird erwartet, dass sich die Kombination beider Technologien nachhaltig auf die Tätigkeit der PrimeEnergy Invest AG auswirkt. Leistungsbilanz Die PrimeEnergy Invest AG kann auf eine beachtliche Leistungsbilanz bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen zurückgreifen. Im Bestand befinden sich 20 realisierte Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 5.951,58 kwp, die auf Dach- und Freiflächen errichtet wurden. Insgesamt wurden ca. 19,9 Mio.

14 25 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Chancen Chancen SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 26 investiert. Die Erfahrung aus der Vielzahl von realisierten Projekten fließt nun auch in die Erweiterung des Portfolios der Emittentin ein. Strompreissenkung An sonnigen Tagen gibt es billigen Mittagsstrom inzwischen zum Teil auch im Day-Ahead-Handel. Der Einfluss der Photovoltaik auf die Strombörsenpreise weitet sich aus. Die Effekte, die aktuell an lastschwachen, sonnigen Wochenenden zu beobachten sind, geben einen Vorgeschmack auf ein niedriges Strompreisniveau zur Mittagszeit, das künftig auch an Werktagen auftreten wird. Der Strommarkt steht vor großen Umwälzungen trotzdem wird die Photovoltaik auch in Zukunft nicht ohne festen Einspeisetarif auskommen. Die Preise purzeln Die Solarvergütung sinkt, doch Photovoltaikanlagen lassen sich immer noch rentabel errichten. Um 15 % verringert sich die Vergütung für Solarstrom von neuen Anlagen im Jahr Damit produzieren kleine Anlagen erstmals zu Kosten, die in etwa den gegenwärtigen Strompreisen entsprechen. Dennoch lohnt sich die Investition in die Solarenergie weiterhin. Selbst bei Preisen, zu denen die Anlagen bereits jetzt erhältlich sind, liegt die mögliche Rendite in einer Größenordnung von 10 %. Fossile Energieträger sind endlich ihre Preise steigen Ohne Erneuerbare Energien würde die Energieversorgung schon heute viel teurer sein. Sonne, Wind und Wasser schicken keine Rechnung. Trotzdem ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien kein Selbstläufer. Es muss heute in Erneuerbare Energien investiert werden, um in Zukunft eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu haben. Absicht der Bundesregierung: Reduktion der CO 2 -Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % Erneuerbare Energien haben in Deutschland im Jahr 2010 rund 115 Mio. Tonnen CO 2 vermieden und werden 2020 bis zu 287 Mio. Tonnen vermeiden. Soll die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius begrenzt werden, müssen die Emissionen weltweit bis 2050 um ca. 80 % reduziert werden. Dazu leisten die Erneuerbaren Energien einen maßgeblichen Beitrag. Energetische Amortisationszeit Nach 5 bis 15 Monaten hat sich eine solarthermische Anlage energetisch amortisiert. Photovoltaikanlagen sind momentan noch energieintensiver in der Produktion; doch sie produzieren in 20 Betriebsjahren netto mindestens das 5- bis 10-fache der investierten Energie. Preisentwicklung Die Kosten für Strom aus Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen 15 Jahren stark gesunken. Während eine Kilowattstunde Solarstrom 1995 noch rund 2 DM kostete, wird diese im Jahr 2012 für weniger als 20 Cent produziert. Serienproduktion, Vervielfachung von Anbietern und Nachfragern sowie technische Entwicklungssprünge haben die Photovoltaik erschwinglich gemacht. Ganz ohne Anschubförderung wäre es aber nicht soweit gekommen. In den 1990er Jahren ermöglichten zunächst fortschrittliche Stadtwerke und Kommunen den kostendeckenden Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, indem sie für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom einen festen Tarif zahlten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat dieses Prinzip auf Bundesebene übernommen. Für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt es einen festgelegten Tarif. Jahr für Jahr sinken die Einspeisetarife, so dass Hersteller von Photovoltaikanlagen immer günstigere und effizientere Anlagen anbieten müssen, wollen sie weiterhin Abnehmer finden. Dieser Innovationsdruck macht sich schon jetzt bezahlt. Photovoltaik wird schnell wettbewerbsfähig Schon 2012 lag die EEG-Vergütung für Solarstromproduzenten auf dem Preisniveau von Verbraucherstromtarifen. Die Kilowattstunde Strom vom eigenen Dach kostet bereits nur noch so viel wie Strom aus der Steckdose und der Solarstrom wird immer günstiger. Spätestens 2014 produzieren Solarparks Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraftanlagen. Schon 2017 werden erste Solarstromanlagen komplett ohne Einspeisevergütung rentabel werden. Möglich geworden ist dies durch starke Kostensenkungen in der Photovoltaikbranche. So gingen die Preise für fertig installierte Photovoltaikanlagen deutlich zurück. Während Käufer 2008 für 1.000,- lediglich rund 230 Watt Photovoltaik-Leistung kaufen konnten, bekamen sie Ende 2011 schon 480 Watt. Die Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen auf Dächern wurde von 2007 bis 2012 mehr als halbiert Das EEG mit seinem vorrangigen Netzzugang für die Produzenten erneuerbaren Stroms hat sich damit als anpassungsfähiges und effizientes Instrument zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erwiesen. Während die Kosten der Photovoltaik weiter sinken, nimmt die Solarstromerzeugung auf den Dächern konstant zu. Von 2009 bis 2011 hat sich in Deutschland die Solarstrommenge verdreifacht. Bis 2020 rechnet die Branche damit, ihren Anteil am Strommarkt in Deutschland auf 10 % erhöhen zu können. Höhere Wertschöpfung durch mehr Arbeit fürs Handwerk Solarstrom ist ein volkswirtschaftlicher Gewinn: Er spart bis 2030 rund 28 Milliarden Euro an Brennstoffkosten und vermeidet Klima- und Umweltschäden im Wert von über 16 Milliarden Euro. Die Umlagefinanzierung kommt auch heimischen Herstellern und dem Handwerk zugute. Das erhöht die Wertschöpfung vor Ort. Mehr als Arbeitsplätze sind in der Photovoltaikbranche entstanden. Sinkende Einspeisetarife haben sich als kosteneffizientes Instrument einer gezielten Markteinführung bewährt. Die Umlagefinanzierung verteilt die Mehrkosten auf die Stromverbraucher. Allerdings sind immer mehr Ausnahmen für große energieintensive Industriebetriebe eingeführt worden. Daher schultern Privatverbraucher und Mittelstand die Markteinführung nun weitgehend im Alleingang, während andererseits die Industrie von niedrigen Preisen an der Strombörse profitiert. Immer mehr Solaranlagen auf deutschen Dächern und Windkraftanlagen haben zu einer Verbilligung von Strom in nachfragestarken Tageszeiten geführt.

15 27 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Risiken Risiken SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 28 Risiken Grundsätzlicher Hinweis Im Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der Kapitalanlage Solarfestzins 2 von ausschlaggebender Bedeutung sind sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen aus der Kapitalanlage Solarfestzins 2 gegenüber den Anlegern nachzukommen. Die Darstellung der Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Beratung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikofaktoren getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Es wird empfohlen, gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen. Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die sich grundsätzlich aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie aus dem Erwerb der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ergeben können, dargestellt. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken sich aus der individuellen Situation des Anlegers sowie aus bisher unbekannten oder als unwesentlich erachteten Sachverhalten ergeben können. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Rückzahlungsverpflichtungen aus der Kapitalanlage Solarfestzins 2 gegenüber den Anlegern zu bedienen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Maximalrisiko Das Hauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanlage das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen. Dieses Risiko besteht vornehmlich bei einer Insolvenz der Emittentin, da Ansprüche der Anleger in der Insolvenz nachrangig sind, und im Falle einer stark negativen Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Emittentin, da Ansprüche der Anleger auf Zahlungen nicht bestehen, wenn hierdurch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen der Kapitalanlage). Insbesondere bei einer Finanzierung des Erwerbs der Kapitalanlage durch einen Kredit kann es zudem über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen, da die aufgenommenen Fremdmittel (Kredit) einschließlich der verbundenen Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes der Kapitalanlage einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen weiterhin zurückzuführen sind. Es wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen. Anlagegefährdende Risiken Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse durch die Emittentin nicht erzielt werden und im ungünstigsten Fall zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers führen können. Geschäftstätigkeit Markt Der Markt der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien unterliegt einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die durch die beteiligten Unternehmen geförderten Systeme als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass neuere Technologien entwickelt werden, die wesentlich effizienter als die durch die beteiligten Unternehmen geförderte Technologie sind. Diese Umstände und auch die allgemeinen Veränderungen in der gesamten Branche der erneuerbaren Energien könnten negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Emittentin haben. - Verzögerungen in der Fertigstellung Die bauliche Fertigstellung der jeweiligen Erneuerbaren-Energie-Anlage ist auch abhängig von den Witterungsbedingungen. Bei lang anhaltender schlechter Witterungslage kann sich die Fertigstellung verzögern, so dass es zu einer verspäteten der jeweiligen Anlagen kommen kann. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen. Durch eine verspätete könnten geplante Umsätze nicht oder nur verspätet erreicht werden, so dass dadurch die Ergebnisse geringer als geplant ausfallen. Gleiches gilt für den Fall, dass Komponenten für die Errichtung der Erneuerbaren-Energie-Anlage nicht termingerecht verfügbar sind. Betreiberrisiko und technische Mängel Mit der Abnahme der Erneuerbare-Energie-Anlagen übernimmt gegebenenfalls die Emittentin sämtliche mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Risiken. Sollten bei der Errichtung und/oder dem Betrieb der Erneuerbare-Energie-Anlagen technische Mängel auftreten, die die Emittentin zu vertreten hat, so wäre diese für die Beseitigung dieser Fehler verantwortlich und es würden Nachbesserungsaufwendungen entstehen. Dies könnte zu einer negativen Beeinträchtigung der Ergebnisse der Emittentin führen. Behördliche Anordnungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungs- oder Umweltbehörden während der Betriebsphase der jeweiligen Erneuerbaren-Energie-Anlagen nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen in Bezug auf die erteilten behördlichen Genehmigungen beschließen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Gleiches gilt für Einsprüche gegen erteilte Genehmigungen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte bei der Emittentin zu Ergebnisausfällen führen. Regressansprüche Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner der Emittentin im Falle von Schäden an den errichteten Anlagen, ihre Verpflichtungen aus Gewährleistungen und Garantien nicht erfüllen können oder die Ansprüche aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind. Sollten technische Mängel an den Photovoltaik- oder Windkraftanlagen auftreten, liegt die Beweislast dafür, dass diese zum Erwerbszeitpunkt bereits bestanden, bei der Emittentin. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Garantien, die Dritte, wie z.b. Solarmodulhersteller, zu Gunsten der Emittentin abgegeben haben. Es besteht das Risiko, dass die Emittenin den notwendigen Nachweis, z.b. für eine Verschlechterung des Wirkungsgrads der Solarmodule, nicht führen und daher einen möglichen Schadensersatzanspruch nicht durchsetzen kann. Sollten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zusätzliche Kosten entstehen, würde dies auf Seiten der Emittentin zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Versicherungsschutz Es besteht das Risiko, dass Schäden an den Photovoltaik- oder Windkraftanlagen auftreten, die nicht versichert oder versicherbar sind. Bei versicherten Schadensfällen sind vereinbarte Selbstbehalte und ggf. höhere Beitragsleistungen nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles von der Emittentin zu tragen. Es besteht ferner das Risiko, dass der Versicherer eine Einstandspflicht ablehnt, so dass ein Rechtsstreit gegen den Versicherer angestrengt werden muss. Nach einem Schadensfall kann der Versicherungsschutz durch Kündigung des Versicherers entfallen, so dass die Photovoltaik- oder Windkraftanlagen nicht oder nicht vollumfänglich versichert wären. Weitere Schäden an den Anlagen müssten folglich von der Emittentin selbst getragen werden. Dies könnte negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Emittentin haben. Höhere Gewalt Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und

16 29 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Risiken Risiken SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 30 die Photovoltaik- bzw. Windkraftanlagen betreffen. Jedes dieser Ereignisse kann die Rentabilität der Emittentin mindern. Anspruchsverjährung und -durchsetzung Es besteht das Risiko, dass Sach- oder Rechtsmängel im Zusammenhang mit den Photovoltaik- oder Windkraftanlagen erst nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist erkannt werden und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden können. Netzanbindung Bei Vollauslastung des Stromnetzes kann die Einspeisekapazität kurzzeitig eingeschränkt werden, so dass die produzierte Menge an Strom nicht oder nur teilweise abgesetzt werden kann. Dies würde auf Seiten der Emittentin zu geringeren Ergebnissen führen. Verfügbarkeit und Lebensdauer der Anlagen Die technische Verfügbarkeit der Photovoltaik- und Windkraftanlagen kann aufgrund von Abschaltungen und Betriebsunterbrechungen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein, so dass weniger Strom erzeugt werden kann. Auch kann eine Verschlechterung der Umweltbedingungen, z. B. durch Vereisung und/ oder Verschattung, die Produktion negativ beeinträchtigen. Ferner könnten die Anlagen aus technischen Gründen nicht über die prognostizierte Lebensdauer für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sein. Dies kann dazu führen, dass entweder zusätzliche Kosten für Ersatz oder Aufrüstung der Anlagen anfallen oder aber der Betrieb der Anlagen vorzeitig beendet werden muss. All dies würde sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken. Klima- und Umweltrisiken Natürliche Energiequellen-/träger wie Wind und Sonne unterliegen den normalen klimatischen Schwankungen. Das wirtschaftliche Betreiben von Windenergie-Anlagen hängt im Wesentlichen vom Windaufkommen ab. Abweichungen des jährlichen Windaufkommens von mehr als 20 % gegenüber dem langjährigen Mittel sind nicht ungewöhnlich. Auch können globale oder regionale Klimaänderungen ursächlich dafür sein, dass das künftige Windaufkommen von den in der Vergangenheit erfassten Daten abweicht. Schwankungen und Verringerungen vom Windaufkommen können die Ergebnisse der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Gerade zu Beginn des Betriebs können z. B. mehrere Schwachwindjahre in Folge die Rücklagen der Emittentin komplett aufbrauchen und weitere Kapitalmaßnahmen notwendig machen. Im Solarbereich kann z. B. durch Schwankungen der Sonneneinstrahlung, verstärkte Wolkenbildung, Luftverschmutzungen oder höhere Umgebungstemperaturen die Stromproduktion niedriger als angenommen ausfallen. Angesichts des sich abzeichnenden Klimawandels lässt sich nicht prognostizieren, welche Einflüsse dieser auf das Wind- und Solarangebot haben wird. All dies würde sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken. Insolvenz von Vertragspartnern In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden und neue Verträge mit anderen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen, die das Betriebsergebnis der Emittentin verringern könnten. Darüber hinaus wäre die Gesellschaft möglicherweise gezwungen, höhere Vergütungen an die neuen Vertragspartner zu zahlen. Gesetzesänderungen Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der tariflichen Einspeisevergütungen für Strom aus Erneuerbarer Energieanlagen oder der Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich während der Laufzeit der Kapitalanlage nachteilig verändern. Aufgrund dessen besteht dann das Risiko, dass Projekte nicht mehr in ausreichender Anzahl oder nur zu geringeren Gewinnmargen oder im Extremfall gar nicht mehr entwickelt und realisiert werden. Dadurch könnten die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin und damit auch für den Anleger nicht erwirtschaftet werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin aufgrund solcher Ereignisse gezwungen wäre, ihr Geschäftsmodell zu ändern oder einzelne geschäftliche Aktivitäten einzustellen. Dies würde sich ebenfalls negativ auf die angestrebten Ergebnisse der Emittentin und damit auch der Anleger auswirken. Art der Investitionsobjekte Konkrete Investitionsobjekte stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés nur teilweise fest. Es handelt sich daher um ein Blind-Pool-Konzept. Das Kapital der Anleger geht in das Gesellschaftsvermögen über und steht der Geschäftsführung im Rahmen der Anlagestrategie und Anlagepolitik zur freien Verfügung. Daraus resultieren die Risiken, die unter Geschäftstätigkeit, Schlüsselpersonen und Interessenkonflikte dargestellt sind. Fremdfinanzierung der Emittentin Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch die Emittentin vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Verträge über die Fremdfinanzierung abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z.b. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen und könnten die Ergebnisse der Emittentin negativ beeinflussen. Liquidität Das Erreichen der Gewinnziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben darüber hinaus die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Es besteht folglich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zahlung des vereinbarten Rückzahlungsbetrages der Kapitalanlage Solarfestzins 2 nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit hinsichtlich der angenommenen Ertragserwartungen, so dass auf die oben beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin hinzuweisen ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen negativen Folgen führen können. Kürzungs- und Schließungsmöglichkeit Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht der gezeichnete Anlagebetrag zugeteilt wird und die Anlage eine geringere als die bei der Zeichnung erwartete Rendite aufweist. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Kapitalanlage Solarfestzins 2 vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass nicht die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin und damit auch für den Anleger erwirtschaftet werden können. Schlüsselpersonen Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, den vereinbarten Rückzahlungsbetrag der Kapitalanlage Solarfestzins 2 vorzunehmen. Interessenkonflikte Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Emittentin und damit der vereinbarte Rückzahlungsbetrag an den Anleger betroffen sein. Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass der Aktionär der Emittentin, Herr Laurin Faeh, gleichzeitig Hauptaktionär der Hauptaktionärin der Emittentin, der Bargella Invest AG, ist der Aktionär der Emittentin, Herr Laurin Faeh, gleichzeitig Verwaltungsrat der Hauptaktionärin der Emittentin, der Bargella Invest AG, ist der Aktionär der Emittentin, Herr Laurin Faeh, gleichzeitig Geschäftsführer der Bargella Immobilien GmbH ist, an der die Emittentin zu 94,5 % beteiligt ist

17 31 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Risiken Risiken SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 32 der Aktionär der Emittentin, Herr Laurin Faeh, und der Vorstand der Emittentin, Herr Edwin Faeh, Angehörige im Sinne 15 Abgabenordnung (Geschwister) sind Steuern Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können für die Emittentin nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin haben und somit die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, den vereinbarten Rückzahlungsbetrag der Kapitalanlage Solarfestzins 2 zu zahlen. Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Aufgrund dessen besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, den vereinbarten Rückzahlungsbetrag der Kapitalanlage Solarfestzins 2 zu zahlen. Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Nach der Abgabe der Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung der Kapitalanlage ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Die Laufzeit beträgt bei Typ A sechs Jahre und bei Typ B zehn Jahre ab Gewährungszeitpunkt. Die von dem Anleger eingezahlte Kapitaleinlage unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer. Sowohl die Emittentin als auch der Anleger können die Kapitalanlage Solarfestzins 2 zum/ nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Kapitalanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde (vgl. 8 der Bedingungen der Kapitalanlage). Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust für den Anleger zur Folge. Rangstellung Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin sind die nachrangigen Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z.b. Lieferanten) zu bedienen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust der Kapitalanlage zur Folge. Mitwirkungs- und Vermögensrechte Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zzgl. des Erhöhungsbetrages zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 gewährt keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung in Bezug auf die Emittentin. Verwässerung Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit der Kapitalanlage Solarfestzins 2 steht oder im Rang vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht. Widerrufsrechte Soweit die Voraussetzungen vorliegen, können Anleger nach Zeichnung der Kapitalanlage von dem gesetzlichen Widerrufsrecht ( 355 BGB) Gebrauch machen. Soweit der Anlagebetrag vor wirksamen Widerruf bei der Emittentin eingezahlt worden ist, ist diese grundsätzlich ohne Abzüge an den widerrufenden Anleger zurückzuzahlen. Dabei besteht das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall könnten die Ergebnisse der Emittentin erheblich von der Prognose abweichen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnungen wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig werden könnte. In einem solchen Fall besteht für den Anleger das Risiko des Totalverlustes seiner Kapitalanlage. Einlagensicherung Nachrangdarlehen sind Kapitalanlagen, für die keine gesetzliche Einlagensicherung besteht. Anlegerbezogene Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Anlagebetrages des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Handelbarkeit, Übertragbarkeit Die angebotene Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung frei übertragbar. Die Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist jedoch nicht an einem organisierten Markt handelbar. Ihre Veräußerbarkeit ist insofern eingeschränkt. Eine Veräußerung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ist nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer findet, so dass der Anleger erst nach Kündigung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 nach der Mindestlaufzeit ausscheidet und nicht vor der Kündigung über sein eingesetztes Kapital verfügen kann oder die Kapitalanlage Solarfestzins 2 nur zu einem geringeren Erlös veräußerbar ist. Fremdfinanzierung Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Kapitalanlage Solarfestzins 2 ganz oder teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren. Doch wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Risikostruktur der Anlage erhöht. Die Rückführung der Fremdmittel und die mit der Finanzierung verbundenen Zinszahlungen sind von dem Anleger zu bedienen, unabhängig von der Rückzahlung der Kapitalanlage Solarfestzins 2 durch die Emittentin. Steuern und Gesetz Trotz des grundsätzlich bestehenden sog. Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kapitalanlage Solarfestzins 2 von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen ist, dass auf den Rückzahlungsbetrag ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Renditen nicht (mehr) erzielt werden können.

18 33 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 34 Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 Konzern-Bilanz der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 Geschäftsjahr AKTIVA Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 0, ,00 B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. III. 1. Geschäfts- oder Firmenwert , ,70 Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken , ,75 2. technische Anlagen und Maschinen , ,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.038, ,00 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , ,35 Finanzanlagen , ,10 1. Beteiligungen 0, ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , ,77 3. sonstige Ausleihungen , ,15 C. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II , ,92 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,32 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen , ,13 3. sonstige Vermögensgegenstände , , , ,21 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , ,17 D. Rechnungsabgrenzungsposten , ,02 E. Ausgleichsposten f. negative Kapitalkonten anderer Gesellschafter , , , ,64 A. Eigenkapital Geschäftsjahr PASSIVA Vorjahr EUR EUR EUR I. Gezeichnetes Kapital , ,00 II. Neubewertungsrücklage (aus Währungsdifferenzen) 481,97 368,83 III. Vortrag vor Verwendung (ohne Anteil anderer Gesellschafter) , ,37 IV. Jahresfehlbetrag (nur Anteil MU) , ,05 V. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter , ,32 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00 2. sonstige Rückstellungen , ,72 C. Verbindlichkeiten , ,72 1. Anleihen/Genussrechte , ,91 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , ,31 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0, ,00 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,68 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen , ,02 6. sonstige Verbindlichkeiten , , , ,66 Sonstige Passiva 0,00 489,93 D. Rechnungsabgrenzungsposten 675, ,86 Angaben zu den in die für Zwecke der Gesellschaft vorgenommenen Kapitalkonsolidierung einbezogenen Unternehmen: PrimeEnergy Invest AG, Weil am Rhein Bargella Immobilien GmbH, Weil am Rhein P.E.I. Solar Fonds Verwaltungs GmbH, Weil am Rhein P.E.I. Solar Fonds GmbH & Co KG, Weil am Rhein Währung Buzzing Yellow lines s.r.o., Bedihost (CZ) CZK Kurs 1 EUR=25,151CZK EUR , ,64 EUR EUR EUR EUR

19 35 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 36 Ertragskonsolidierung zum 31. Dezember 2012 Geschäftsjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,91 2. sonstige betriebliche Erträge , ,44 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7.434, ,70 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , ,33 4. Personalaufwand , ,03 a) Löhne und Gehälter , ,80 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.862, ,60 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , , , ,95 6. sonstige betriebliche Aufwendungen , ,42 7. Erträge aus Beteiligungen 3.000,00 0,00 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 486, ,77 davon Zinsen von Dritten , ,19 davon aus verbundenen Unternehmen , , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , ,81 davon an Dritte , ,89 davon an verbundene Unternehmen ,11 943, , , Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , außerordentliches Ergebnis a) außerordentliche Erträge , ,06 b) außerordentliche Aufwendungen , , , , , , Jahresfehlbetrag aus Konsolidierung , , anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn ,21-337, auf andere Gesellschafter entfallender Verlust 3.305, ,34 Ergebnisanteil Mutterunternehmen , ,05 Bargella Immobilien GmbH, Weil am Rhein Bargella Verwaltungs GmbH, Weil am Rhein* P.E.I. Solar Fonds Verwaltungs GmbH, Weil am Rhein P.E.I. Solar Fonds GmbH & Co KG, Weil am Rhein Buzzing Yellow lines s.r.o., Bedihost (CZ) Konzernanhang bis A. Angaben zum Konsolidierungskreis gem. 313 Abs. 2 HGB Währung Beteilig. quote % Eigenkapital T Ergebnis 2012 T EURO 94, EURO EURO EURO EURO-CZK Kurs 1 =25,151CZK * Angaben zu Beteiligungen die (im Vorjahr) nicht dem Konsolidierungskreis gem. 313 Abs. 2 HGB zugeordnet wurden: Die Gesellschaft Bargella Verwaltungs GmbH hatte in 2011 noch keine aktiven Geschäftstätigkeit. Von der Erleichterung des 313 Abs. 2 Nr. 4 S. 3 HGB für Unternehmen von untergeordneter Bedeutung, bezüglich der Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis, wurde beim Vorjahresausweis Gebrauch gemacht. B. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Bei der Konsolidierung wurden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten mit den Buchwerten der Tochtergesellschaften in den Konzernjahresabschluss aufgenommen (Buchwertmethode gemäß 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Zwischenergebnisse innerhalb des Konzerns im Bereich der Beteiligungsergebnisse und der Finanzergebnisse wurden eliminiert. Darüber hinaus gehende Beziehungen zwischen den Konzerngesellschaften z. B. aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen lagen nicht vor oder waren nicht erheblich, sodass eine Eliminierung des Zwischenergebnisses hieraus nicht notwendig war bzw. darauf wegen Unerheblichkeit und des damit unverhältnismäßig hohen Aufwands, verzichtet wurde. C. Fremdwährungen Die Fremdwährungsumrechnung von Bilanzwerten von Tochtergesellschaften, die nicht in Euro bilanzieren, erfolgt zum Stichtagskurs, die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres in Euro umgerechnet. Die sich hierbei ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital ausgewiesen. Es wurden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt: Bilanz mit Stichtagskursen ,00 = Tschechische Krone (CZK) 25,151 Gewinn- und Verlustrechnung mit Jahresdurchschnittkursen ,00 = Tschechische Krone (CZK) 25,151 D. Angaben zu den Bilanzierungs-Ausweis und den Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden Wahlrechte zum Bilanzansatz und Bewertung nach Bil- MoG und Steuerrecht, unter Beachtung von Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, soweit als möglich einheitlich ausgeübt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde zunächst der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von der Erleichterung der 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

20 37 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 Konzernabschluss der PrimeEnergy Invest AG zum 31. Dezember 2012 SOLARFESTZINS 2 Limited Edition 38 Soweit für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelne Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig sind, verweisen wir auf die nachfolgenden Erläuterungen. Der Jahresabschluss wurde nach Fortsetzungsgesichtspunkten aufgestellt ( 252(1)Nr. 2 HGB). Für Aufwendungen der Ingangsetzung und Erweiterung wurde in 2008 eine Bilanzierungshilfe von ,79 gem. 269 HGB gebildet. Der Ausweis wurde entsprechend dem Wahlrecht nach 67 Abs. 5 EHGB beigehalten. Es handelt sich um die Kosten für die Ausgabe von Genussscheinen zur Finanzierung der geplanten Erweiterung im Bereich des Erwerbs und des Betreibens von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energien im Rahmen erneuerbarer Energien. Insbesondere um Kosten für die Emissionsprospekterstellung, Plazierungsmanagement, Marketing und Exposés. Seit dem Jahr 2009 wird der Bilanzposten auf 4 Jahre abgeschrieben und war zum Bilanzstrichtag mit 0,00 auszuweisen. Von den Erleichterungen nach 247a Nr. 5 HGB wird bezüglich der latenten Steuern Gebrauch gemacht. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Als Abschreibungsmethode wurde grundsätzlich bei beweglichen Sachanlagen die lineare Methode gewählt. Die Abschreibungen orientieren sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bei Gebäuden 25 bis 50 Jahre, Außenanlagen 10 Jahre, Einrichtungen 5 bis 10 Jahre. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsvorrichtungen zwischen 5 und 20 Jahren. Die Abschreibung der im Wege der Einbringung bei der Prime- Energy Invest AG aktivierten Photovoltaikanlagen berücksichtigt eine handelsrechtliche Restnutzungsdauer von Jahren, für die Übrigen Photovoltaikanlagen 20 Jahre. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in den Jahren bis 2007 und ab 2010 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In 2008 u war bei Anschaffungskosten von mehr als 150 netto, aber höchstens netto, gem. 6 Abs. 2a EStG n.f. ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Jahr seiner Anschaffung und den vier darauf folgenden Jahren zu jeweils 20 % abzuschreiben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet und die Ausleihungen mit den Nennwerten. Es handelt sich um Wertpapiere und Ausleihungen des Anlagevermögens, insbesondere um ein mit den Anschaffungskosten bilanziertes Fonds-Depot und um einen Bausparvertrag. Soweit eine Teilwertabschreibung des Wertpapierfonds geboten ist, wird diese grundsätzlich durchgeführt. Im Berichtsjahr war durch die aktuelle Entwicklung hier eine Wertaufholung von 4.764,78 notwendig. Die Vorräte werden gegebenenfalls zu Anschaffungskosten bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Mengen und Wertansätze wurden aus den von der Gesellschaft erstellten Unterlagen übernommen. Zum Bilanzstichtag ergab sich hierzu keine Position. An der Bestandsaufnahme hat kein externer Beobachter teilgenommen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird mit den Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken vorgenommen. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Mietforderungen werden gebildet. Uneinbringliche Forderungen wurden ggf. ausgebucht. Die liquiden Mittel wurden mit ihren Nennwerten ausgewiesen. Es handelt sich um Guthaben bei Banken in inländischer Währung, denen teilweise Verpflichtungen aus Mietkautionen gegenüberstehen. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet für Ausgaben, die Aufwand künftiger Perioden betreffen. Rückstellungen wurden für Aufwendungen gebildet, die dem Berichtszeitraum zuzurechnen waren und erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden. Verbindlichkeiten und Anleihen sind mit ihren Erfüllungsbeiträgen erfasst. Die Gesellschaft begibt Genussrechte, mit einem abhängig vom Jahresüberschuss entstehenden, Ausschüttungsanspruch, bezogen auf den Nennbetrag von 8,15 v.h. p.a (Grunddividende Typ A, mit Lfz. 5 Jahre) bzw. von 9,25 v.h. p.a (Grunddividende Typ B mit Lfz. 10 Jahre), sowie einer quotalen Überschussdividende an 15 v.h. des danach verbleibenden Jahresüberschusses. Die bilanzierten Verbindlichkeiten aus Genussrechten resultieren aus den im Berichtsjahr eingezahlten Genussscheinen (Typ A+V T 2.795,6 und Genussscheinen vom Typ B+D mit T 1.711,8) sowie den noch variablen Genussrechtskonten aus noch nicht ausgezahlten Dividenden etc. (Typ A+C T 7,2 und Typ B+D T 2,7).

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