Wasserrechtliche Erlaubnis vom zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der betriebseigenen Prozesswasserbehandlungsanlage in die Aller

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wasserrechtliche Erlaubnis vom zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der betriebseigenen Prozesswasserbehandlungsanlage in die Aller"

Transkript

1 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wasserrechtliche Erlaubnis vom zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der betriebseigenen Prozesswasserbehandlungsanlage in die Aller für die Celler Land Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, Haren (Ems), Niedersachsen

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Verfügender Teil Entscheidung Kostenlastentscheidung Sonstige Entscheidungen Antragsunterlagen Anlagen der Erlaubnis Inhalts- und Nebenbestimmungen Geltungsdauer Allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen Einleitungsbedingungen Behördliche Überwachung Probenahmestelle Abwasser Zusätzliche Parameter ohne Überwachungswerte Anlagenschau Beweissicherung Eigenüberwachung Allgemeine Anforderungen Mengenerfassung Art und Umfang der Untersuchungen Betriebstagebuch Zustands- und Funktionskontrollen Betriebsanweisung und Alarmplan Abgaberechtliche Festsetzungen Abgabepflichtige Überwachungswerte Jahresschmutzwassermenge Hinweise Beschreibung des Vorhabens Durchführung des Verfahrens Notwendigkeit des Erlaubnisverfahrens Zuständigkeit Antrags- und Verfahrensablauf Bewertung bzw. Rechtmäßigkeit des Verfahrensablaufs...19 Seite 2 von 59

3 5.3 Beurteilung der beantragten Abwassereinleitung Anforderungen nach 57 WHG an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis im Sinne von 12 WHG Stellungnahmen und Einwendungen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Einwendungen Prüfung zusätzlicher Aspekte, die im Erörterungstermin vorgetragen wurden der Kostenlastentscheidung Rechtsbehelfsbelehrung Abkürzungsverzeichnis: Seite 3 von 59

4 Verfügender Teil 1. Verfügender Teil 1.1 Entscheidung Der Celler Land Frischgeflügel GmbH in Haren (Ems), Im Industriepark 1, wird aufgrund ihres Antrages vom , der Bestandteil dieser Erlaubnis ist, gemäß 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 und 10 WHG und 12 und 15 NWG die Erlaubnis erteilt, Abwasser in einer Menge bis zu 61,11 l/s 220 m³/h m³/d m³/a gemäß den nachfolgenden Bestimmungen in die Aller einzuleiten. Die Einleitungsstelle (Planbeilagen, Blatt 3: Lageplan Abwasserdruckrohrleitung Maßstab 1 : 1.000) befindet sich in der Gemarkung Wietze, Flur 2, Flurstück 213/1. Sie hat folgende Koordinaten Rechtswert: und Hochwert: Kostenlastentscheidung Die Celler Land Frischgeflügel GmbH trägt die Kosten des Erlaubnisverfahrens. 1.3 Sonstige Entscheidungen Die im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen, soweit sie nicht im Laufe des Verfahrens berücksichtigt, durch Änderung oder Aufnahme von Inhalts- oder Nebenbestimmungen gegenstandslos, zurückgenommen oder für erledigt erklärt worden sind. 1.4 Antragsunterlagen Bestandteile dieser Erlaubnis sind die im Folgenden aufgeführten Antragsunterlagen vom : A) Antrag vom B) Erläuterungsbericht C) Anlagen Anlage 1 Sicherheitsdatenblätter der vorgesehenen Reinigungsmittel Seite 4 von 59

5 Verfügender Teil Anlage 2 Hydraulische Berechnungen zur Ablaufleitung Anlage 3 Abwassertechnische Berechnungen und Verfahrensbeschreibung AQUA Industrial Watertreatment (Dezember 2009) Anlage 4 FFH-Vorprüfung ökon GmbH (Februar 2010) Anlage 5 Umweltverträglichkeitsuntersuchung ökon GmbH (Januar 2010) D) Planbeilagen Blatt 1 Celler Land Frischgeflügel GmbH, Wietze Übersichtskarte im Maßstab 1 : Blatt 2 Celler Land Frischgeflügel GmbH, Wietze Werkslage- und Gebäudeplan SL 3 und SL 4 im Maßstab 1 : Blatt 3 Celler Land Frischgeflügel GmbH, Wietze Lageplan Abwasserdruckleitung im Maßstab 1 : Blatt 4 Celler Land Frischgeflügel GmbH, Wietze Schnitte/Details Einleitstelle Aller Blatt 5 Celler Land Frischgeflügel GmbH, Wietze Fließschema Prozesswasserbehandlung E) Vollmacht der Rothkötter Grundstücksverwaltung Wietze GmbH & Co. KG, Meppen, für LINDSCHULTE, Ingenieurgesellschaft mbh Emsland, Meppen, zum Erlaubnisverfahren vom Anlagen der Erlaubnis Diesem Erlaubnisbescheid werden folgende Anlagen beigefügt: Anlage E1 Übersichtskarte im Maßstab 1 : Anlage E2 Einleitungsstelle und Messstelle MZB 1 im Maßstab 1 : Anlage E3 Messstelle MZB 2 im Maßstab 1 : Seite 5 von 59

6 Inhalts- und Nebenbestimmungen 2. Inhalts- und Nebenbestimmungen 2.1 Geltungsdauer Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt. Sie gilt ab dem Allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen Die Celler Land Frischgeflügel GmbH hat die erstmalige Inbetriebnahme der Prozesswasserbehandlungsanlage spätestens 14 Tage vorher dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, anzuzeigen Die Celler Land Frischgeflügel GmbH ist verpflichtet, beabsichtigte Änderungen, die Einfluss auf die Zusammensetzung und Menge des eingeleiteten Abwassers haben können, sowie beabsichtigte Änderungen an der Prozesswasserbehandlungsanlage dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, anzuzeigen. Dadurch entfällt nicht die Verpflichtung, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen einzuholen Das im Betrieb anfallende Sanitärabwasser ist der kommunalen Abwasserbehandlung zuzuführen Die Abwasseranlagen sind dauernd in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand zu halten und von fachlich qualifiziertem Personal zu bedienen und zu warten Die Celler Land Frischgeflügel GmbH hat sicherzustellen, dass keine Stoffe in die Prozesswasserbehandlungsanlage eingeleitet werden, die die Abwasserbehandlung oder die Gewässerbeschaffenheit beeinträchtigen. Die im Betrieb eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen die biologische Abwasserbehandlung nicht beeinträchtigen Der NLWKN, Betriebsstelle Verden, ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn infolge technischer Störungen oder aus sonstigen Gründen feststeht oder zu erwarten ist, dass die festgelegten Überwachungswerte nicht eingehalten werden können Eine Ausfertigung dieses Erlaubnisbescheides sowie der Anlagengenehmigung (Bestandteil der Genehmigung nach dem BImSchG), jeweils in der geltenden Fassung, müssen auf der Prozesswasserbehandlungsanlage (Schaltwarte in der Maschinenhalle) vorliegen. 2.3 Einleitungsbedingungen Überwachungswerte Einleitungsstelle Das Abwasser der Celler Land Frischgeflügel GmbH ist dem Anwendungsbereich des Anhangs 10 AbwV zuzuordnen. Seite 6 von 59

7 Inhalts- und Nebenbestimmungen Das Abwasser ist so zu behandeln, dass die folgenden Überwachungswerte an der Einleitungsstelle in die Aller (Probenahmestelle Abwasser - Nr ) eingehalten werden: In der Einfahrphase der Prozesswasserbehandlungsanlage ( bis ): Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Wert Einheit Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV bzw. Norm jährl. Probenhäufigkeit ph-wert 6,0 8,5 DIN C Temperatur 28 C DIN C Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 4. Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) 5. Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe 90 mg/l mg/l mg/l Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitritund Nitratstickstoff (N ges ) qualifizierte Stichprobe 18 mg/l Summe aus Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe 2 mg/l Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe 100 µg/l Chlorid (Cl) qualifizierte Stichprobe 300 mg/l Die Überwachungswerte für Ammoniumstickstoff und Stickstoff, gesamt, gelten bei einer Abwassertemperatur von 12 C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Prozesswasserbehandlungsanlage. Seite 7 von 59

8 Inhalts- und Nebenbestimmungen Nach der Einfahrphase der Prozesswasserbehandlungsanlage (ab ): Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Wert Einheit Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV bzw. Norm jährl. Probenhäufigkeit ph-wert 6,0 8,5 DIN C Temperatur 28 C DIN C Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 4. Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) 5. Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe 60 mg/l mg/l mg/l Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitritund Nitratstickstoff (N ges ) qualifizierte Stichprobe 15 mg/l Summe aus Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe 1,5 mg/l Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe 100 µg/l Chlorid (Cl) qualifizierte Stichprobe 270 mg/l Die Überwachungswerte für Ammoniumstickstoff und Stickstoff, gesamt, gelten bei einer Abwassertemperatur von 12 C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Prozesswasserbehandlungsanlage. 2.4 Behördliche Überwachung Probenahmestelle Abwasser Die Probenahmestelle Abwasser befindet sich im Vorlagebehälter der Ablaufpumpstation innerhalb der Maschinenhalle der Prozesswasserbehandlungsanlage. Sie ist durch ein Hinweisschild mit der Aufschrift Probenahmestelle Abwasser in roter Schrift zu kennzeichnen. Seite 8 von 59

9 Inhalts- und Nebenbestimmungen Die Probenahmestelle ist in einem Lageplan im Maßstab 1 : 100 darzustellen und einschließlich der Angabe der Koordinaten bis zur Inbetriebnahme der Prozesswasserbehandlungsanlage dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, vorzulegen. Dieser Lageplan wird Bestandteil dieser Erlaubnis Zusätzliche Parameter ohne Überwachungswerte Folgende Parameter werden im Rahmen der behördlichen Überwachung ohne Festlegung von Überwachungswerten ebenfalls an der Probenahmestelle Abwasser untersucht: Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV bzw. Norm jährl. Probenhäufigkeit Elektrische Leitfähigkeit EN Trübung Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G Ei ) qualifizierte Stichprobe Anlagenschau Im Rahmen der behördlichen Überwachung durch den NLWKN, Betriebsstelle Verden, können einmal jährlich die für die Abwassereinleitung bedeutsamen Anlagen, Einrichtungen und Vorgänge überprüft werden. Der Termin wird jeweils schriftlich angekündigt. Die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung (siehe Nr ) sind hierfür bereitzuhalten. 2.5 Beweissicherung Zur Bewertung der Auswirkungen der Abwassereinleitung auf die Aller ist ein Monitoring für das Makrozoobenthos durchzuführen Die Erhebungen zum Makrozoobenthos (Gesamtartenliste) sind entsprechend den Vorgaben des Methodischen Handbuches Fließgewässerbewertung (Meier et al. 2006) durchzuführen Untersuchungsstellen für die Erhebungen zum Makrozoobenthos Untersuchungsstelle Ortsbeschreibung Rechtswert Hochwert MZB 1 (CE 260) MZB 2 (CE 210) linkes Ufer, ca. 300 m unterhalb der Einleitungsstelle linkes und rechtes Ufer, ca m unterhalb der Einleitungsstelle (Straßenbrücke der K65) (Brücke) Seite 9 von 59

10 Inhalts- und Nebenbestimmungen Die Untersuchungsstellen sind vor Ort durch Hinweisschilder mit der Aufschrift Untersuchungsstelle CE 210 bzw. CE 260 in roter Schrift zu kennzeichnen. Die Lage der Untersuchungsstellen ist in den Anlagen E1 - E3 zu dieser Erlaubnis dargestellt Die Untersuchungen sind zweimal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) durchzuführen. Der Untersuchungszeitraum beginnt im Jahr vor der Inbetriebnahme der Schlachtanlagen und endet drei Jahre nach der Inbetriebnahme der 4. Schlachtlinie im 2-Schichtbetrieb. Die Untersuchungen werden vorübergehend ausgesetzt, wenn die Auswirkungen des aktuellen Betriebszustandes bereits über einen Zeitraum von drei Jahren bewertet wurden. Die Untersuchungen sind mit Inbetriebnahme der nächsten Stufe fortzusetzen. Folgende Betriebszustände sind zu bewerten: 1. Schlachtlinie 3-1-Schichtbetrieb 2. Schlachtlinie 3-2-Schichtbetrieb 3. Schlachtlinie 3-2-Schichtbetrieb und Schlachtlinie 4-1-Schichtbetrieb 4. Schlachtlinie 3-2-Schichtbetrieb und Schlachtlinie 4-2-Schichtbetrieb 2.6 Eigenüberwachung Allgemeine Anforderungen Die Abwasserbeschaffenheit, die Abwasseranlagen und die Messeinrichtungen sind durch die Celler Land Frischgeflügel GmbH regelmäßig zu überwachen. Die Eigenüberwachung muss mindestens entsprechend den nachfolgenden Punkten durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Eigenüberwachungsmaßnahmen können in Abhängigkeit von betrieblichen Belangen bzw. unter besonderen Umständen erforderlich sein Mengenerfassung Die Abwassermenge ist mit Durchflussmessgeräten zu erfassen. Die Überprüfung auf Messgenauigkeit der Volumenstrommengen (Kalibrierung) sind entsprechend den Angaben des Herstellers, sonst spätestens alle fünf Jahre, vorzunehmen Art und Umfang der Untersuchungen Die arbeitstäglichen Untersuchungen sind soweit nicht genauer spezifiziert jeweils stundenversetzt und die wöchentlichen Untersuchungen jeweils tage- und stundenversetzt durchzuführen. Seite 10 von 59

11 Inhalts- und Nebenbestimmungen Im Zulauf der Prozesswasserbehandlungsanlage Die Probenahmestelle befindet sich in der Ablaufleitung des Misch- und Ausgleichsbehälters vor den Beschickungspumpen der Vorklärstufe innerhalb der Maschinenhalle der Prozesswasserbehandlungsanlage. Lfd. Parameter Art der Probenahme Probenhäufigkeit Nr Abwassermenge fest eingebautes, selbstschreibendes Messgerät kontinuierlich 1.1 Ermittlung der Tagesmenge täglich 2. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 3. Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe wöchentlich wöchentlich 4. Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 5. Nitritstickstoff (NO 2 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 6. Nitratstickstoff (NO 3 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 7. Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) (Berechnung aus lfd. Nr. 4-6) wöchentlich 8. Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 9. Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe monatlich 10. Chlorid (Cl) Stichprobe wöchentlich Im Ablauf der Prozesswasserbehandlungsanlage (Probenahmestelle Abwasser) Lfd. Parameter Art der Probenahme Probenhäufigkeit Nr Abwassermenge fest eingebautes, selbstschreibendes Messgerät kontinuierlich 1.1 Erfassung der max. Sekundenmenge des Tages 1.2 Erfassung der max. Stundenmenge des Tages - täglich - täglich Seite 11 von 59

12 Inhalts- und Nebenbestimmungen Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Probenhäufigkeit Ermittlung der Tagesmenge - täglich 2. ph-wert fest eingebautes, selbstschreibendes Messgerät 3. Leitfähigkeit fest eingebautes, selbstschreibendes Messgerät kontinuierlich kontinuierlich 4. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 5. Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe wöchentlich wöchentlich 6. Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 7. Nitritstickstoff (NO 2 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 8. Nitratstickstoff (NO 3 -N) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 9. Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) (Berechnung aus lfd. Nr. 6-8) wöchentlich 10. Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe wöchentlich 11. Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe monatlich 12. Chlorid (Cl) Stichprobe wöchentlich Wetterbeobachtung Lfd. Beobachtung Häufigkeit Nr Erfassung der niedrigsten und der höchsten Lufttemperatur täglich 2. Bestimmung des Niederschlages der letzten 24 Std. in mm täglich Betriebstagebuch Es ist ein geeignetes Betriebstagebuch, ggf. auch in Form übersichtlich ausgedruckter EDV-Daten, zu führen, in dem alle Vorkommnisse wie Störungen einschließlich Ursache und Auswirkungen dieser Vorkommnisse mit den veranlassten Seite 12 von 59

13 Inhalts- und Nebenbestimmungen Sofort- und Folgemaßnahmen, Reparaturen, Justieren von Messeinrichtungen usw. zu dokumentieren und auszuwerten sind Die Ergebnisse der Eigenüberwachung und Wetterbeobachtungen sind täglich in das Betriebstagebuch einzutragen Das Betriebstagebuch muss auf der Prozesswasserbehandlungsanlage jederzeit zur Einsichtnahme durch Mitarbeiter der zuständigen Behörde vorliegen Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind nach Ablauf eines Kalenderjahres in Form eines Jahresberichtes zusammenzustellen, auszuwerten und bis zum des Folgejahres dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, vorzulegen Die Betriebstagebücher und Sicherungskopien der Daten sind bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der letzten Eintragung aufzubewahren Zustands- und Funktionskontrollen Alle Anlagenteile, die für die Ableitung des Abwassers genutzt werden, sind auf Funktion, Betriebssicherheit und Wasserdichtigkeit zu überwachen. Die Wasserdichtigkeit der erdverlegten Abwasserleitungen ist durch Prüfberichte (Druckprüfungen/Kanalfernsehauge) im Abstand von fünf Jahren, nachzuweisen. Bei Druckrohrleitungen, die nicht wie zuvor beschrieben, regelmäßig überwacht werden können, ist vor der Inbetriebnahme eine umfassende Druckprüfung vorzunehmen und zu protokollieren. Durch geeignete Maßnahmen hat die Celler Land Frischgeflügel GmbH darüber hinaus sicherzustellen, dass Schäden an diesen Leitungen erkannt und beseitigt werden Betriebsanweisung und Alarmplan Die Celler Land Frischgeflügel GmbH hat in Abstimmung mit dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, eine Dienst- und Betriebsanweisung einschließlich eines Alarmplans aufzustellen. Bei der Aufstellung ist das DWA-Regelwerk Arbeitsblatt DWA-A Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen, Teil 4: Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen zu beachten. Die Betriebsanweisung und der Alarmplan sind fortlaufend zu aktualisieren und dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, vorzulegen Das Betriebspersonal ist regelmäßig über den Inhalt der Betriebsanweisung und des Alarmplanes zu unterrichten. Seite 13 von 59

14 Abgaberechtliche Festsetzungen 3. Abgaberechtliche Festsetzungen 3.1 Abgabepflichtige Überwachungswerte Für die Ermittlung der Abwasserabgabe werden folgende Überwachungswerte (Probenahmestelle Abwasser - Nr ) berücksichtigt: In der Einfahrphase der Prozesswasserbehandlungsanlage ( bis ): Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Wert Einheit Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) qualifizierte Stichprobe 90 mg/l Phosphor, gesamt qualifizierte Stichprobe 2 mg/l Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitritund Nitratstickstoff (N ges ) qualifizierte Stichprobe 18 mg/l Summe aus Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe 100 µg/l 302 Der Überwachungswert für Stickstoff, gesamt, gilt bei einer Abwassertemperatur von 12 C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Prozesswasserbehandlungsanlage Nach der Einfahrphase der Prozesswasserbehandlungsanlage (ab ): Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Wert Einheit Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) qualifizierte Stichprobe 60 mg/l Phosphor, gesamt qualifizierte Stichprobe 1,5 mg/l 108 Seite 14 von 59

15 Abgaberechtliche Festsetzungen Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Wert Einheit Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitritund Nitratstickstoff (N ges ) qualifizierte Stichprobe 15 mg/l Summe aus Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) Stichprobe 100 µg/l 302 Der Überwachungswert für Stickstoff, gesamt, gilt bei einer Abwassertemperatur von 12 C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Prozesswasserbehandlungsanlage. 3.2 Jahresschmutzwassermenge Die Jahresschmutzwassermenge wird auf m³/a festgesetzt: Die tatsächliche Jahresschmutzwassermenge ist dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, bis zum des Folgejahres mitzuteilen. Seite 15 von 59

16 Hinweise 4. Hinweise 4.1 Diese Erlaubnis ist widerruflich ( 18 Abs. 1 WHG). 4.2 Die Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt, dass nachträglich zusätzliche Anforderungen an die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers gestellt und Maßnahmen für die Beobachtung der Wasserbenutzung und ihrer Folgen angeordnet werden können ( 13 WHG). 4.3 Die behördliche Überwachung gemäß 100 f. WHG erfolgt durch den NLWKN, Betriebsstelle Verden. Diese kann andere staatliche oder staatlich anerkannte Untersuchungsstellen beauftragen, bestimmte Aufgaben im Rahmen der Überwachung wahrzunehmen. Für die Probenahmen und die Bestimmungsverfahren gelten die in der Anlage zu 4 AbwV (Analysen- und Messverfahren) enthaltenen oder im Bescheid anerkannten gleichwertigen Analyse- und Messverfahren bzw. die eingeführten DIN-Vorschriften und die jeweils geltenden Regelungen des Abwasserabgabengesetzes. Die dadurch entstehenden Kosten hat die Celler Land Frischgeflügel GmbH gemäß 126 NWG zu tragen. 4.4 Für die Angabe des Ergebnisses einer Überprüfung im Rahmen der behördlichen Überwachung sowie für die Einhaltung eines festgesetzten Überwachungswertes ist die Zahl der in der Verfahrensvorschrift genannten signifikanten Stellen des zugehörigen Analysen- und Messverfahrens zur Bestimmung des jeweiligen Parameters gemäß der Anlage zu 4 AbwV (Analysen- und Messverfahren) maßgebend ( 6 Abs. 2 AbwV). 4.5 Ist ein vorstehender Überwachungswert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der behördlichen Überwachung nicht eingehalten, gilt er dennoch als eingehalten, wenn die Ergebnisse dieser Überprüfung und der vier vorausgegangenen behördlichen Überprüfungen in vier Fällen den maßgeblichen Überwachungswert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um 100 % übersteigt. Überprüfungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, bleiben unberücksichtigt ( 6 Abs. 1 AbwV). 4.6 Gemäß 64 Abs. 1 WHG hat die Celler Land Frischgeflügel GmbH unverzüglich einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen und dem NLWKN, Betriebsstelle Verden, nach 66 WHG i. V. m. 55 bis 58 BImSchG anzuzeigen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die im 65 WHG beschriebenen Aufgaben zu erfüllen. 4.7 Wird eine Erklärung gemäß 4 Abs. 5 AbwAG abgegeben, so hat die Celler Land Frischgeflügel GmbH durch ein behördlich zugelassenes Messprogramm nachzuweisen, dass die erklärten Werte eingehalten wurden. Bei der Abgabe der Erklärung hat der Erklärende der Behörde neben der auch dieses Messprogramm vorzuschlagen. Die Behörde kann dieses Messprogramm akzeptieren Seite 16 von 59

17 Hinweise oder ein eigenes vorgeben. Es empfiehlt sich daher schon vor der Abgabe der Erklärung, mit der Wasserbehörde sich über das durchzuführende Messprogramm zu einigen, um einen Rechtsstreit bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu vermeiden. 4.8 Wird die Gewässerunterhaltung durch die Einleitung von Abwasser erschwert, sind die Mehrkosten dem Gewässerunterhaltungspflichtigen nach 75 NWG zu erstatten. 4.9 Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet ( 89 WHG). Seite 17 von 59

18 Beschreibung des Vorhabens Die Celler Land Frischgeflügel GmbH beabsichtigt, in Wietze (Landkreis Celle) einen Betrieb zur Verarbeitung von Hähnchen (Schlachten und Zerlegen) zu errichten. Das in diesem Betrieb anfallende Prozessabwasser wird in der betriebseigenen Prozesswasserbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik behandelt und soll anschließend in die Aller eingeleitet werden. Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt der Celler Land Frischgeflügel GmbH. Sie wurde mit Bescheid des Landkreises Celle vom für einen Zeitraum von 30 Jahren ab Erteilung der Erlaubnis übertragen. Eine Kopie des Bescheides liegt mir vor. Die detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahme kann den Antragsunterlagen entnommen werden. 5.2 Durchführung des Verfahrens Notwendigkeit des Erlaubnisverfahrens Rechtsgrundlage für die Erteilung der Erlaubnis sind die 8-11 WHG i. V. m. 12 NWG. Das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer ist gemäß 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG eine Benutzung im Sinne dieses Gesetzes. Diese bedarf nach 8 Abs. 1 WHG der behördlichen Erlaubnis, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes etwas anderes ergibt Zuständigkeit Die Zuständigkeit des NLWKN ergibt sich aus 1 Nr. 1b) aa) ZustVO-Wasser aufgrund der nachstehenden Ausführungen. Die Celler Land Frischgeflügel GmbH beantragt eine Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus einem gewerblichen oder industriellen Betrieb. Der Betrieb zur Verarbeitung von Hähnchen (Schlachten und Zerlegen) wurde vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg mit Bescheid vom , Az.: 4.1-LG b, nach 4 und 10 BImSchG, genehmigt. Das im Betrieb anfallende Abwasser hat eine BSB 5 -Rohfracht i. H. v kg/d. Der Anhang 10 der Abwasserverordnung legt keine Anforderungen an die Qualität des Abwassers vor seiner Vermischung oder für den Ort des Anfalls nach dem Stand der Technik fest Antrags- und Verfahrensablauf Mit Schreiben vom beantragte die Celler Land Frischgeflügel GmbH gemäß 8, 9 Abs. 1 Nr. 4 und 10 WHG und 12 und 15 NWG die Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Prozessabwasser des Geflügelschlachthofes in Wietze in die Aller. Seite 18 von 59

19 Die Erteilung der Einleitungserlaubnis war gemäß 12 i. V. m. 9 NWG in einem förmlichen Verwaltungsverfahren nach den Vorschriften des VwVfG durchzuführen. Der Antrag lag bei der Gemeinde Wietze in der Zeit vom bis zum und in der Gemeinde Winsen (Aller) in der Zeit vom während der Dienststunden jeweils für einen Monat offen zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachungen der Auslegungen erfolgten ordnungsgemäß durch die Gemeinde Wietze durch öffentlichen Aushang am und durch die Gemeinde Winsen (Aller) im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom Die Einwendungsfrist endete am bzw. am Es wurden nachstehend aufgeführte Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben gehört: Landkreis Celle, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Unterhaltungsverband Wietze, Unterhaltungsverband Meiße, Wasser- und Schifffahrtsamt Verden, LAVES - Dez. Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst und NLWKN - Gewässerkundlicher Landesdienst -, Betriebsstelle Verden. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen waren, erfolgte die ordnungsgemäße Ladung zum Erörterungstermin gemäß 73 Abs. 6 Satz 5 VwVfG durch die Bekanntmachung in der Celleschen Zeitung am und im Nds. Ministerialblatt am Der Erörterungstermin wurde am in Wietze durchgeführt. Auf das Wortprotokoll über den Erörterungstermin, erstellt von BFUB - Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbh, wird verwiesen. Dieses kann bei Bedarf beim NLWKN, Direktion - Geschäftsbereich VI - in Braunschweig, eingesehen werden Bewertung bzw. Rechtmäßigkeit des Verfahrensablaufs Der oben dargestellte Verfahrensablauf entspricht den gesetzlichen Anforderungen des 9 NWG. 5.3 Beurteilung der beantragten Abwassereinleitung Bei der Beurteilung der beantragten Abwassereinleitung in die Aller sind grundsätzlich folgende Aspekte zu prüfen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird: Einhaltung der Anforderungen an das Einleiten von Abwasser und an Abwasseranlagen ( 57 und 60 WHG) und Seite 19 von 59

20 Einhaltung der Grundsätze des Gewässerschutzes, der Gewässerbewirtschaftung und der Abwasserbeseitigung ( 5, 6, 12, 27 und 55 WHG) Anforderungen nach 57 WHG an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis nach 57 WHG sind erfüllt. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nach 57 Abs. 1 WHG nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der v. g. Anforderungen sicherzustellen Anwendbarkeit der Bestimmungen des 57 WHG Das in der Geflügelschlachterei der Celler Land Frischgeflügel GmbH anfallende Wasser ist Abwasser im Sinne des 54 WHG, da es durch gewerblichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird Verfahren nach dem Stand der Technik gemäß 57 Abs. 1 Nr. 1 WHG Die geplante Geflügelschlachterei erfüllt in Bezug auf die Menge und Schädlichkeit des einzuleitenden Abwassers die Verfahren nach dem Stand der Technik. Der Stand der Technik ist nach 3 Nr. 11 WHG der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage 1 zum WHG aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen. Die Menge des Abwassers hängt von den eingesetzten Verfahren bei der Schlachtung und Reinigung ab. Das BVT-Merkblatt zu Tierschlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten (VTN) vom November 2003 beschreibt die zzt. besten verfügbaren Techniken zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung u. a. in Geflügelschlachtereien. Nach Kapitel des v. g. Merkblattes kann z. B. der Wasserverbrauch durch die Optimierung der Reinigungsvorgänge auf 7 bis 8 Litern pro Schlachtkörper gesenkt werden. Der in Wietze prognostizierte Wasserverbrauch beträgt bei der beantragten jährlichen Einleitungsmenge i. H. v m³/a und einer jährlichen Schlachtkapazität i. H. v Hähnchen ( Hähnchen pro Stunde x 16 Stunden je Arbeitstag x 305 Arbeitstage im Jahr) ca. 7,3 Liter pro Hähnchen. Seite 20 von 59

21 Die Anforderungen an die Schädlichkeit des Abwassers sind für die Fleischwirtschaft im Anhang 10 AbwV nach 23 WHG (früher 7a WHG a. F.) festgelegt. Bei der Festsetzung der Überwachungswerte werden aufgrund der Anforderungen an die Gewässereigenschaft erhöhte Anforderungen an die Reinigungsleistung der betriebseigenen Prozesswasserbehandlungsanlage gestellt (s. nachstehende Tabelle). Zur wird auf die Ausführungen unter Nr verwiesen. Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Anforderung nach AbwV (Anhang 10) Überwachungswert Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) qualifizierte Stichprobe 25 mg/l 10 mg/l Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 3. Ammonium-Stickstoff (NH 4 -N) 4. Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) 5. Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe 110 mg/l 60 mg/l mg/l 5 mg/l mg/l 15 mg/l Summe aus mg/l 1,5 mg/l 108 Da die festgesetzten Überwachungswerte zum Teil erheblich unter den Anforderungen des Anhangs 10 AbwV liegen und vergleichbare Werte in der Prozesswasserbehandlungsanlage Haren erst nach mehreren Jahren Optimierung erreicht werden konnten, werden die vorgenannten Überwachungswerte erst nach einer einjährigen Einfahrphase gefordert. Während der Einfahrphase sind abweichend folgende Überwachungswerte einzuhalten, die ebenfalls den Anforderungen des Anhangs 10 AbwV entsprechen: Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Anforderung nach AbwV (Anhang 10) Überwachungswert (Einfahrphase) Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) qualifizierte Stichprobe 25 mg/l 25 mg/l Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) qualifizierte Stichprobe 110 mg/l 90 mg/l 303 Seite 21 von 59

22 Lfd. Nr. Parameter Art der Probenahme Anforderung nach AbwV (Anhang 10) Überwachungswert (Einfahrphase) Verfahren Nr. gem. Anlage zu 4 AbwV Ammonium-Stickstoff (NH 4 -N) qualifizierte Stichprobe 10 mg/l 10 mg/l Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) 5. Phosphor, gesamt (P ges ) qualifizierte Stichprobe qualifizierte Stichprobe 18 mg/l 18 mg/l Summe aus mg/l 2 mg/l 108 Da die festgesetzten Überwachungswerte die Anforderungen des Anhangs 10 unterschreiten, werden die Anforderungen nach dem Stand der Technik in Bezug auf die Schädlichkeit ebenfalls erfüllt Anforderungen an die Gewässereigenschaften gemäß 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar, wenn das seitens des GLD (NLWKN, Betriebsstelle Verden) dargelegte Gewässerbewirtschaftungskonzept und der daraus resultierende Vorschlag zur Aufnahme von Überwachungswerten Berücksichtigung finden. Gewässereigenschaften sind nach 3 Nr. 8 WHG die auf die Wasserbeschaffenheit, die Wassermenge, die Gewässerökologie und die Hydromorphologie bezogenen Eigenschaften von Gewässern und Gewässerteilen. Neben den Mindestanforderungen nach Anhang 10 der AbwV sind zusätzliche Anforderungen aus Gründen des Gewässerschutzes zu erfüllen. In seiner gutachterlichen Stellungnahme hat der GLD (NLWKN, Betriebsstelle Verden) den derzeitigen Gewässergütezustand und den maßgeblichen Abfluss der Aller an der Einleitungsstelle durch Extrapolation berechnet, der zukünftig zu erwartenden Situation gegenübergestellt und anschließend zusätzliche Anforderungen an die Abwasserbehandlung formuliert. Grundlage für die Berechnungen bilden die Abflusswerte des Pegels Marklendorf sowie die langjährigen Gewässergütedaten der Gewässergütemessstelle Oldau/Aller. Bei der Bewertung wurden die Zielvorgaben der LAWA an die physikalischchemische Gewässergüte (Gewässergüteklasse II - mäßige Belastung), die Vorgaben der EG-WRRL sowie die Grenz- und Richtwerte der FischMuGewQualV berücksichtigt. Ferner wurde berücksichtigt, dass die Aller ein staureguliertes Gewässer ist und die Einleitungsstelle in einem FFH-Gebiet liegt. Die Betrachtung des GLD basiert auf der Berechnung der theoretisch zu erwartenden Konzentrationen, die sich nach der Einleitung für den jeweiligen Parameter ergeben. Bei der Mischungsberechnung wird die Aller mit dem mittleren Niedrigwasserabfluss, d. h. dem arithmetischen Mittel der niedrigsten Abflüsse einer Jahresreihe und die Einleitung mit der beantragten Maximalmenge i. H. v. 61,1 l/s berücksichtigt. Seite 22 von 59

23 Darüber hinaus wurde das Bewirtschaftungskonzept verfolgt, dass an alle Einleitungen im Einzugsgebiet des Wasserkörpers Aller II vergleichbare Anforderungen in Bezug auf die organischen und die Nährstoffparameter zu stellen sind. Der GLD empfiehlt folgende Überwachungswerte in die Erlaubnis zu übernehmen (Stellungnahme vom (lfd. Nrn. 1-7), ergänzt durch mündlichen Vortrag im Erörterungstermin am (lfd. Nrn. 8 und 9) und Stellungnahme vom zum Parameter Chlorid: Lfd. Nr. Parameter Überwachungswert Temperatur 28 C 2. ph-wert 6-8,5 3. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 60 mg/l 4. Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) 10 mg/l 5. Ammonium-Stickstoff (NH 4 -N) 5 mg/l 6. Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) 15 mg/l 7. Phosphor, gesamt (P ges ) 1,5 mg/l 8. Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 100 µg/l 9. Chlorid (Cl) 270 mg/l Die Parameter AOX und Chlorid wurden zusätzlich zum Parameterumfang des Anhangs 10 aufgenommen, da chlorhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen sollen. Die vorgeschlagenen Überwachungswerte sind angemessen und erforderlich um die Anforderung des 57 Nr. 2 zu erfüllen. Sie werden deshalb unter Nebenbestimmung Nr. 0 übernommen. Während der einjährigen Einfahrphase der Prozesswasserbehandlungsanlage werden teilweise höhere Überwachungswerte festgelegt (s. Nrn und ). Diese Werte werden nicht zu einer erhöhten Belastung (Schadstofffracht) für die Aller führen, da zunächst nur eine Schlachtlinie von den beantragten zwei Linien in Betrieb genommen wird und sich die einzuleitende Abwassermenge entsprechend verringern wird Anforderungen an Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen gem. 57 Abs. 1 Nr. 3 WHG Zur Behandlung des anfallenden Abwassers wird eine betriebseigene Prozesswasserbehandlungsanlage errichtet und betrieben, um die Einhaltung der Anforderungen nach 57 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 WHG sicher zu stellen. Diese Anlage unter- Seite 23 von 59

24 liegt der Genehmigungspflicht nach 60 Abs. 3 WHG, da für ihre Errichtung einschließlich des Betriebes eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG erforderlich ist. Diese Anlagengenehmigung ist nach 13 BImSchG einkonzentriert in die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom , Az.: 4.1-LG b für die Errichtung und den Betrieb des Geflügelschlachtbetriebes in Wietze. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die geplante Prozesswasserbehandlungsanlage wurde unter Berücksichtigung der im Betrieb der Emsland Frischgeflügel GmbH in Haren gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abwasserbehandlung konzipiert. Im Rahmen der behördlichen Überwachung nach Nebenbestimmung Nr. 0 ist nachzuweisen, dass diese Prozesswasserbehandlungsanlage die Einhaltung der festgesetzten Überwachungswerte sicherstellt Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis im Sinne von 12 WHG Gründe, die zu einer Versagung der beantragten Erlaubnis auf der Grundlage des 12 Abs. 1 WHG führen müssen, liegen, wie nachstehend dargelegt, nicht vor: Schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen ( 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG) Schädliche Gewässerveränderungen in diesem Sinne sind gem. 3 Nr. 10 WHG Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder die nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus diesem Gesetz sowie aus auf Grund dieses Gesetzes erlassenen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit Die beantragte Abwassereinleitung beeinträchtigt nicht das Wohl der Allgemeinheit, da sie keine nicht ausgleichbare Gewässerveränderung erwarten lässt, die nicht mit den Belangen der menschlichen Gesundheit vereinbar ist. Sie führt weder zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung noch zu einer nachteiligen Veränderung des Hochwasserabflusses Anforderungen aus dem WHG oder aus auf Grund des WHG erlassenen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften Anforderungen an die Abwassereinleitung ergeben sich auf der Grundlage der 27 und 57 WHG. Auf die Ausführungen unter Nr zu den Anforderungen nach 57 WHG wird verwiesen. Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsverbot gemäß 27 WHG Die beantragte Einleitung soll in die Aller (Wasserkörper Aller II, der sich von Celle bis nach Hodenhagen erstreckt) erfolgen. Der Wasserkörper ist ein Typ 15- Gewässer - sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss - und aufgrund verschiedener signifikant negativer Auswirkungen als erheblich veränderter Wasserkörper im Sinne des 28 WHG eingestuft. Nähere Informationen hierzu können dem Bewirtschaftungsplan 2009 für die Flussgebietseinheit Weser entnommen wer- Seite 24 von 59

25 den, der von den zuständigen Ministerien der anliegenden Bundesländer herausgegeben wurde. Nach 27 Abs. 2 WHG sind erheblich veränderte Wasserkörper so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Der Gewässerzustand beschreibt nach 3 Nr. 8 WHG die auf einen Wasserkörper bezogenen Gewässereigenschaften als ökologischer, chemischer oder mengenmäßiger Zustand eines Gewässers; bei als künstlich oder erhebliche verändert eingestuften Gewässern tritt an die Stelle des ökologischen Zustands das ökologische Potenzial. Wasserkörper sind nach 3 Nr. 6 als einheitliche und bedeutsame Abschnitte eines oberirdischen Gewässers definiert. Eine verbotene Verschlechterung des Gewässerzustands liegt nur dann vor, wenn sich der Wasserkörper von einer Zustandsklasse in eine schlechtere entwickelt. a) Wasserhaushalt Die beantragte Einleitung i. H. v. 61,11 l/s, 220 m³/h, m³/d und m³/a führt nicht zu einer Verschlechterung des Wasserhaushaltes, da der natürliche Abfluss der Aller die Einleitungsmenge erheblich übersteigt. Eine Erhöhung des Hochwasserabflusse ist nicht zu besorgen. Unter Zugrundlegung des Abflussdaten am Pegel Marklendorf aus dem Zeitraum ergeben sich folgende wasserwirtschaftlichen Hauptzahlen für die Einleitungsstelle, die mit der beantragten Einleitungsmenge in Bezug gesetzt werden: Hauptzahlen Abflussmenge in der Aller beantragte Einleitungsmenge Anteil der Einleitungsmenge am Gesamtabfluss nach Einleitung HQ ( ) l/s 61,11 l/s 0,0154 % MHQ l/s 61,11 l/s 0,0373 % MQ l/s 61,11 l/s 0,1425 % MNQ l/s 61,11 l/s 0,5413 % NQ ( ) l/s 61,11 l/s 1,2898 % b) Ökologisches Potenzial Das ökologische Potenzial wird durch die biologischen Qualitätskomponenten, unterstützt durch physikalisch-chemische und hydromorphologische Qualitätskomponenten, bestimmt. Im o. g. Bewirtschaftungsplan (Anhang A, Tab. A 7: Oberflä- Seite 25 von 59

26 chengewässer, S. 28) ist das ökologische Potenzial des Wasserkörpers Aller II derzeit als unbefriedigend bewertet worden. Folgende biologischen Qualitätskomponenten werden bei der Zustandserfassung der Gewässer herangezogen: Makrophyten und Phytobenthos (fest sitzende Pflanzen und Algen), Phytoplankton (frei schwebende Algen), Makrozoobenthos (wirbellose Kleintiere) und Fische Entscheidend für die Einstufung des ökologischen Potenzials ist die dort festgestellte Beeinträchtigung des Makrozoobenthos durch Degradation. Beispiele für Degradation sind u. a. die fehlende Durchgängigkeit an Staustufen, der gradlinige Ausbau des Gewässers, die Versandung der Gewässersohle sowie intensive Freizeitnutzung. c) Physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Es sind keine Verschlechterungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten zu erwarten. Auf die Ausführungen unter Nr , wonach die Abwassereinleitung den Anforderungen an die Gewässereigenschaften gemäß 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG entspricht, wird verwiesen. Diese Beurteilung basiert im Wesentlichen auf der gutachterlichen Stellungnahme des GLD, der wiederum die Vorgaben des 27 WHG berücksichtigt hat. d) Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die beantragte Einleitung hat keinen Einfluss auf die Hydromorphologie. Es werden mit Ausnahme der geringen Befestigung der Uferböschung im Bereich der Einleitungsstelle keine Veränderungen am Gewässerbett oder -verlauf vorgenommen. Zusätzlich sind keine erheblichen Änderungen der Strömungsverhältnisse in der Aller zu erwarten. Auf die vorstehenden Ausführungen zum Verhältnis der Einleitungsmenge und dem natürlichen Abfluss in der Aller wird verwiesen. e) Chemischer Zustand Der chemische Zustand des Wasserkörpers Aller II wird sich durch die beantragte Abwassereinleitung nicht verschlechtern. Er wurde im v. g. Bewirtschaftungsplan der Weser (Anhang A, Tab. A 7: Oberflächengewässer, S. 28) als gut bewertet und entspricht somit den Zielvorgaben des 27 WHG. Die Beurteilung des chemischen Zustands eines Wasserkörpers erfolgt anhand von Messungen von festgelegten Stoffen und deren Vergleich mit der Umweltqualitätsnorm, festgelegt in der Richtlinie 2008/105/EG. Die im Anhang I dieser Richtlinie festgelegten Stoffe sind im Abwasser eines Geflügelschlachtbetriebes nicht zu erwarten. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die beantragte Abwassereinleitung die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen wird und somit kein Versagungsgrund nach 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m 3 Nr. 10 WHG vorliegt. Seite 26 von 59

27 Zur Unterstützung der Prognose wird unter Nebenbestimmung Nr. 2.5 ein Monitoring zur Erfassung des Makrozoobenthos angeordnet, da das Makrozoobenthos ein signifikanter Indikator zur Beurteilung des ökologischen Potenzials ist Andere Anforderungen nach öffentlich-rechtliche Vorschriften gemäß 12 Abs. 1 Nr. 2 WHG Neben den wasserrechtlichen Vorschriften bedarf die Erteilung der Erlaubnis der Prüfung, ob andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. In Bezug auf das beantragte Vorhaben ist zu prüfen, ob die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem BNatSchG erfüllt sind. Weitere Anforderungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die zu der Versagung der Erlaubnis führen, ergeben sich nicht Eingriff gemäß 14 BNatSchG Ein Eingriff nach 14 BNatSchG wird durch die beantragte Abwassereinleitung nicht verursacht, da durch die Einleitung keine Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels einhergehen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können FFH-Verträglichkeit Die beantragte Abwassereinleitung erfolgt innerhalb des FFH-Gebietes Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker (DE ). Ca. 4,5 km unterhalb der Einleitung liegt das EU-Vogelschutzgebietes Untere Aller (DE ). Sie wird keine erhebliche Beeinträchtigung des v. g. FFH-Gebietes verursachen; eine Prüfung der Verträglichkeit nach 34 BNatSchG ist somit nicht erforderlich. Nach 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Die Aller repräsentiert an der Einleitungsstelle den Lebensraumtyp 3260 gemäß Anlage 1 der FFH-Richtlinie Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit flutender Vegetation des Ranunculion fluitantis und Callitricho-Batrachion. Konkrete Ziele für diesen Lebensraumtyp sind die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Zur Beurteilung, ob das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigt werden kann, wurde von der ökon GmbH eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung ist Bestandteil dieses Erlaubnisbescheides. Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wurden mögliche Beeinträchtigungen von Vogelarten und Fischen sowie der Hochstaudenfluren (FFH-Lebensraumtyp 6430) untersucht. Die Vorprüfung hat zum Ergebnis, dass nicht von erheblichen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenarten auszugehen ist. Eine FFH- Verträglichkeitsprüfung ist somit entbehrlich. Seite 27 von 59

28 Das Ergebnis der Vorprüfung, hat die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Celle bestätigt Bewirtschaftungsermessen gemäß 12 Abs. 2 WHG Der zuständigen Wasserbehörde steht nach 12 Abs. 2 WHG ein Bewirtschaftungsermessen zu. Bei der Ausübung des Bewirtschaftungsermessens sind die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung nach 6 WHG zu beachten. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften um u. a. bestehende und zukünftige Nutzungen - insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung - zu erhalten oder zu schaffen. Folgende Ziele der Gewässerbewirtschaftung sind im Zusammenhang mit der beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Aller ist als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, insbesondere durch den Schutz von nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften, zu erhalten und zu verbessern. Dieses Ziel wird erreicht. Die Einleitung entspricht in Menge und Qualität den Anforderungen nach 12 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie 57 WHG. Sie stellt keinen Eingriff nach 14 BNatSchG dar und führt auch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des betroffenen FFH-Gebietes (siehe Nrn und ). Die Nutzung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang damit auch im Interesse Einzelner darf nicht gefährdet sein. Die von der Celler Land Frischgeflügel GmbH beantragte Nutzung des Gewässers dient dem Interesse eines Einzelnen und kann nur erlaubt werden, wenn sie im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit geschieht (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG - Kommentar, 10. Auflage, Rn. 33 zu 6). Aus wasserwirtschaftlicher Sicht fordert das Wohl der Allgemeinheit in erster Linie, dass ausreichend nutzbares Wasser zur Verfügung steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Dieses Ziel ist erfüllt, da das beantragte Vorhaben die Menge des nutzbaren Wassers nicht reduziert und die prognostizierte Veränderung der Wasserqualität so gering ist, dass sie den wasserrechtlichen und anderen Anforderungen öffentlichrechtlicher Vorschriften erfüllt. Aus der Aller erfolgt derzeit keine Entnahme von Wasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung. Sie gehört nicht zu den Gewässern, die in der Anlage 1 der TrinkWV genannt sind, was Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist. Darüber hinaus ist festzustellen, dass das beantragte Vorhaben den Wasserabfluss in der Aller nicht nachteilig verändern wird und auch die Nutzung des Gewässers im Interesse Dritter nicht eingeschränkt wird. Es sind bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen. Die Ausführungen zu den bestehenden Nutzungen gelten auch für bestehende oder zukünftige Nutzungsmöglichkeiten. Schutz der Meeresumwelt Seite 28 von 59

Behörde für Umwelt und Energie

Behörde für Umwelt und Energie Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie BUE, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg ADM Hamburg Aktiengesellschaft Werk Noblee & Thörl Seehafenstraße 24 21077 Hamburg Amt für Immissionsschutz

Mehr

Behörde für Umwelt und Energie

Behörde für Umwelt und Energie Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie BUE, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg ADM Hamburg Aktiengesellschaft Werk Hamburg Nippoldstraße 117 21107 Hamburg Amt für Immissionsschutz

Mehr

Erlaubnis Nr.: II / 14 / 2000

Erlaubnis Nr.: II / 14 / 2000 Der Senator für Bau und Umwelt 6 Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bau und Umwelt Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen Bremer Entsorgungsbetriebe -Bereich Abwasser- Schiffbauerweg 22 28237 Bremen Auskunft

Mehr

Grundsätzliche Möglichkeiten zur energetischen Optimierung auf Kläranlagen. Olav Kohlhase

Grundsätzliche Möglichkeiten zur energetischen Optimierung auf Kläranlagen. Olav Kohlhase Grundsätzliche Möglichkeiten zur energetischen Optimierung auf Kläranlagen Olav Kohlhase Rechtliche Rahmenbedingungen 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung (1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Wasserkraft in Südbaden Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Dr. Bernd Schieferdecker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Dienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am

Dienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am Dienstbesprechung Abwasserabgabe in Oldenburg am 02.03.2010 in Lüneburg am 04.03.2010 in Hannover am 09.03.2010 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Heraberklärungen nach 4 Abs. 5 AbwAG 2.1 Erläuterungen zum Erlass(entwurf)

Mehr

Gewässerschutzrecht. Seite 146

Gewässerschutzrecht. Seite 146 Gewässerschutzrecht Seite 146 Rechtsgrundlagen Internationales Recht Völkerrechtliche Verträge und Abkommen Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen Stadt Delmenhorst Umwelt - Wasserwirtschaft Rathausplatz 1 27749 Delmenhorst

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Antrag auf Erlaubnis gemäß 7 WHG für Abwassereinleitungen aus einem gewerblichen Betrieb/Industriebetrieb. Name/ Firmenbezeichnung: Straße: Ort:

Antrag auf Erlaubnis gemäß 7 WHG für Abwassereinleitungen aus einem gewerblichen Betrieb/Industriebetrieb. Name/ Firmenbezeichnung: Straße: Ort: Antrag auf Erlaubnis gemäß 7 WHG für Abwassereinleitungen aus einem gewerblichen Betrieb/Industriebetrieb 1. Angaben zur Firma (Antragsteller) Name/ Firmenbezeichnung: Straße: Ort: 2. Angaben zum einleitenden

Mehr

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg (Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bernd Haller Regierungspräsidium Karlsruhe Inhalt

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen

Mehr

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Anlass der Beschäftigung mit dem D a s V e r s c h l e c h t e r u n g s v e r b o t i s t projektbezogen z u p r ü f e n u n d z u b e a c h t e n. Diese e und Verbesserungsgebote, die in Umsetzung von

Mehr

Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1.

Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1. Verordnung des Umweltministeriums zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Reinhalteordnung kommunales Abwasser - ROkA -) Vom 10.

Mehr

Hinweispapier 2.0. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden

Hinweispapier 2.0. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden Hinweispapier 2.0 zur Ermittlung des Konzentrationswertes nach 2a Abs. 2

Mehr

Braunschweig, den Az.:

Braunschweig, den Az.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Braunschweig, den 26.01.2015 Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Betriebsabwasser und Kühlwasser in den

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gemäß 9 Abs. 2 UVPG

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gemäß 9 Abs. 2 UVPG Hinweis: Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt weder die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN gem. 9 Abs. 2 UVPG im Nds. Ministerialblatt und den örtlichen Tageszeitungen noch die ortsübliche Bekanntmachung

Mehr

Erlaubnis-Nr.: II / 6 / 2001

Erlaubnis-Nr.: II / 6 / 2001 Der Senator für Bau und Umwelt 5 Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bau und Umwelt Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen BREGAL Bremer Galvanisierungs GmbH Auf den Delben 35 28237 Bremen Auskunft erteilt

Mehr

Ich bitte, mir die Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in die Kanalisation der Stadt Bottrop zu genehmigen.

Ich bitte, mir die Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in die Kanalisation der Stadt Bottrop zu genehmigen. An die Stadt Bottrop Fachbereich Umwelt und Grün (68) Postfach 10 15 54 46215 Bottrop ANTRAG (2-fach) - auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser - auf Genehmigung der Bemessung,

Mehr

Stadt Schwarzenbek. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten

Stadt Schwarzenbek. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Stadt Schwarzenbek Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Stand: Dezember 2011 Inhalt Seite Einleitung 3 1. Gewässerschutz 3 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten 3 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Erlaubnis-Nr.: I / 2 / 2001

Erlaubnis-Nr.: I / 2 / 2001 Der Senator für Bau und Umwelt 6 Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bau und Umwelt Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen Reiner Brach & Co. KG Auf den Delben 35 28237 Bremen Auskunft erteilt Herr Ebeling

Mehr

Verbandskläranlage Penzberg GmbH. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten

Verbandskläranlage Penzberg GmbH. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Verbandskläranlage Penzberg GmbH Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Jahr 2013 Inhalt Seite Einleitung 3 1 Gewässerschutz 3 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten 3 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

Merkblatt. über die Ausgestaltung von Anträgen auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Merkblatt. über die Ausgestaltung von Anträgen auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Merkblatt über die Ausgestaltung von Anträgen auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Das

Mehr

Samtgemeinde Sottrum. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr Seite 1 von 8

Samtgemeinde Sottrum. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr Seite 1 von 8 Samtgemeinde Sottrum Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2014 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Gewässerschutz 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten Seite 3 1.2 Das Entsorgungsgebiet

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Was haben Abwasserbeseitigungskonzepte mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun? Gewässerbewirtschaftung Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften

Mehr

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche

Mehr

Stadt Schwarzenbek. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten

Stadt Schwarzenbek. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Stadt Schwarzenbek Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Stand: Dezember 2012 Inhalt Seite Einleitung 3 1. Gewässerschutz 3 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten 3 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Auswertung von Sonderprobenuntersuchungen - Anorganik

Auswertung von Sonderprobenuntersuchungen - Anorganik Gliederung: 1. Einleitung 2. Bewertungsgrundlagen 3. Vorstellung von Fallbeispielen und Interpretationsvorschläge 4. Diskussion 550 500 450 400 350 300 Sonderproben 2009-2014 531 475 471 459 Proben 399

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 4 EKVO Mustervordruck 4 Kleinkläranlagen (Zufluss weniger als 8 m 3 /Tag; in der Regel bis 50 EW) Blatt 1

Eigenkontrollbericht gem. Anhang 4 EKVO Mustervordruck 4 Kleinkläranlagen (Zufluss weniger als 8 m 3 /Tag; in der Regel bis 50 EW) Blatt 1 Kleinkläranlagen (Zufluss weniger als 8 m 3 /Tag; in der Regel bis 50 EW) Blatt 1 1. Kleinkläranlage Nummer: Berichtsjahr: 2. Wartungsbeauftragter Firma: Telefon-Nr.: E-Mail: Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit

Mehr

1. Planänderungsbeschluss

1. Planänderungsbeschluss Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wiederherstellung der Deichsicherheit durch den Ausbau der Jeetzeldeiche von Deich km 25+540 bis 33+800 und der

Mehr

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden

Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan. Benennung der zuständigen Behörden Ausnahmeregelungen und Verschlechterungsverbot in der EG-WRRL Fahrplan 22.12.2000 bis 2003 bis 06/2004 WRRL in Kraft getreten Umsetzung in nationales Recht Benennung der zuständigen Behörden bis Ende 2006

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Schutz des Wassers. technischen Anforderungen an die Entwässerung landwirtschaftlicher Hofstellen.

Schutz des Wassers. technischen Anforderungen an die Entwässerung landwirtschaftlicher Hofstellen. Schutz des Wassers technischen Anforderungen an die Entwässerung landwirtschaftlicher Hofstellen. Präsentation und Vortrag: Dipl.-Ing. Joachim Meier, Landkreis Cuxhaven. Übersicht Allgemeine Einführung

Mehr

Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung. von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser. aus dem Endlager für radioaktive Abfälle,

Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung. von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser. aus dem Endlager für radioaktive Abfälle, Niedersächsisches Umweltministerium Anhang 2-1 Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser aus dem Endlager für radioaktive Abfälle, Schacht Konrad

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW KOPIE ANTRAGSTELLER KOPIE STADTVERWALTUNG Seite 1 von 4 (in dreifacher Ausfertigung) Über die Stadt/Gemeinde an den Landrat des Kreises Paderborn - Untere Wasserbehörde Aldegrever Str. 10 14 33102 Paderborn

Mehr

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra Verlegung der Einleitestelle bzw. Leitung an die Weser Die Werra: Einzugsgebiet Pegel Letzter Heller

Mehr

Fragebogen und Antrag auf Genehmigung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken.

Fragebogen und Antrag auf Genehmigung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. An die Münchner Stadtentwässerung Abt. MSE 41 Friedenstraße 40 Fragebogen und Antrag auf Genehmigung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. Für das Einleiten

Mehr

Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. 8 Abs.

Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. 8 Abs. Vordruck AE 2 An Abwasserabgabengesetz (AbwAG) Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) Veranlagungsjahr Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der

Mehr

Erlaubnis Nr.: I / 17 / 2003

Erlaubnis Nr.: I / 17 / 2003 Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen Bremer Entsorgungsbetriebe -Bereich Abwasser- Schiffbauerweg 22 28237

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz

Das neue Wasserhaushaltsgesetz Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2. Deutscher Tag für Grundstücksentwässerung

Mehr

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_ Schritt 1: Ermittlung des Wasserkörpers Gewässername Wasserkörper: Name Wasserkörper: Code Wasserkörper: Länge 4,7 km Wasserkörper: LAWA-Typ Drusel Untere Drusel DEHE_42952.1 5.1 Federführendes Bundesland:

Mehr

Wasserkörper: Darmbach/Darmstadt DEHE_

Wasserkörper: Darmbach/Darmstadt DEHE_ Schritt 1: Ermittlung des Wasserkörpers Gewässername Wasserkörper: Name Wasserkörper: Code Wasserkörper: Länge 4.000 m Wasserkörper: LAWA-Typ Federführendes Bundesland: Darmbach Darmbach/Darmstadt DEHE_23986.2

Mehr

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Prof. Dr. Kurt Faßbender Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Umwelt- und Planungsrecht

Mehr

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60 1.1 Rechtliche Grundlagen für die Abwasserreinigungsanlagen 1.1.1 Wasserrechtliche Bewilligung Jede regionale und kommunale Abwasserreinigungsanlage in Vorarlberg wird auf Basis einer wasserrechtlichen

Mehr

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Zu unterscheiden Vorläufig gesicherte Ü-Gebiete Festgesetzte Ü-Gebiete Faktische Ü-Gebiete Überschwemmungsgebiet Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder

Mehr

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Schutzgut Wasser 1 1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen,... 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,

Mehr

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz Bearbeitet von: Frau Müller/Herrn Weiner Telefon: 2631/4458 Az.: 1032-92 260-0 Ermäßigung des Abgabesatzes nach

Mehr

Einführung in das Wasserrecht

Einführung in das Wasserrecht Einführung in das Wasserrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Dohmen, LL.M. KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018 Berlin AGENDA

Mehr

Schnellbericht Elbe. Sächsischer Elbe - Längsschnitt. Dresden

Schnellbericht Elbe. Sächsischer Elbe - Längsschnitt. Dresden Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Schnellbericht Elbe Sächsischer Elbe - Längsschnitt Zehren/ Dresden Ausgewählte Untersuchungsergebnisse

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.

Mehr

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Rolf Budnick - TMLNU/Ref. 44 Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Karstsymposium 30.04.2009, Sonneberg Tochterrichtlinien der WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Oberflächengewässer: Tochterrichtlinie

Mehr

Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027? Monika Raschke, vormals MKULNV, Referat Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie und Hochwasserschutz Nein. Oder doch? Es kommt auf die Zieldefinition

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einleitbauwerkes

Mehr

Name der juristischen Person: Adresse: Telefon: Fax:

Name der juristischen Person: Adresse: Telefon: Fax: Landratsamt Greiz Amt für Umwelt Untere Wasserbehörde Landratsamt Greiz PF 1352 07962 Greiz Anzeige der Einleitung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 53 Fotografische Produkte (Silberhalogenid

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Inhaltsverzeichnis 1. 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2. 2 Gewässereinleitung 4.

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Inhaltsverzeichnis 1. 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2. 2 Gewässereinleitung 4. Satzung der Stadt Nienburg/Weser zur Übertragung der Abwasser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Abwasserbeseitigungspflicht der Nutzungsberechtigten 2 2 Gewässereinleitung 4 3 Hinweise 5

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Abgabenummer 196 Ort, Datum Kläranlage Telefon

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Abgabenummer 196 Ort, Datum Kläranlage Telefon Absender (Postanschrift) Anlage 4 3fache Fertigung Vorderseite der 1. bis 3. Fertigung Landratsamt Tirschenreuth z. Hd. Frau Göhl Mähringer Straße 7 Bitte in 2facher Fertigung der Kreisverwaltungsbehörde

Mehr

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22.

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. November 2001 Die Neufassung berücksichtigt die a) Stadtverordnung der

Mehr

Leifaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen. Anwendungshinweise zum neuen Leitfaden

Leifaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen. Anwendungshinweise zum neuen Leitfaden Leifaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen Anwendungshinweise zum neuen Leitfaden Der lange Weg vom Wunsch zur bis zur Einführung Königstein,

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt. - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe

Bayerisches Landesamt für Umwelt. - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe Fremdwasser - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe Fremdwasser Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Auswirkungen von FW im Wasserrecht 3. Auswirkungen von FW auf fdie Abwasserabgabe b b 2 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Theorie und Praxis. Das wasserrechtliche Verfahren

Theorie und Praxis. Das wasserrechtliche Verfahren Theorie und Praxis Das wasserrechtliche Verfahren 14 Ämter + 6 amtsfreie Gemeinden/ Städte 165 Gemeinden Einwohnerzahl 270.000 Europäische Richtlinien Wasserhaushaltsgesetz WHG Landeswassergesetz LWG

Mehr

25. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis

25. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis 25. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis Industrielle Abwassereinleitungen zwischen prioritärer Stoffliste und Industrieemissionsrichtlinie 25. November 2013 Hermann Spillecke Ministerium für Klimaschutz.,

Mehr

Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung

Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung Medienveranstaltung Regenwasserbewirtschaftung im Klimawandel Berlin 06./07. Mai 2015 Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung Dipl.-Ing. M. Lienhard Mall GmbH Leiter Technische Abteilung Donaueschingen

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck

Verordnung. Allgemeines, Zweck Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012

Mehr

Neue Wege im Grundwasserschutz

Neue Wege im Grundwasserschutz Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung

Mehr

Seite 1 von. Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: Quelle:

Seite 1 von. Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: Quelle: Seite 1 von Amtliche Abkürzung: EKVO Fassung vom: 07.07.2011 Quelle: Gültig ab: 15.07.20 11 Gliederungs 85-71 Gültig bis: 31.12.2015 -Nr: Dokumenttyp: Verordnung Abwassereigenkontroliverordnung (EKVO)

Mehr

Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV)

Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV) Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV) 1 Zweck und Bedeutung der Abwasserverordnung Die Abwasserverordnung (AbwV) dient folgenden Zwecken: 1. Sie bestimmt die Mindestanforderungen nach dem Stand der

Mehr

Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung Bun d esrat Drucksache 199/18 (Beschluss) 06.07.18 Beschluss des Bundesrates Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, der

Mehr

Beurteilung der Wasserqualität

Beurteilung der Wasserqualität Die Wasserqualität der Oberflächengewässer des Kantons St.Gallen wird routinemässig seit vielen Jahren überwacht. Dies lässt Aussagen über die Belastung der Fliessgewässer mit Nähr- und Schadstoffen zu.

Mehr

Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental

Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe von industriellem und gewerblichem oder anderem nichthäuslichen Schmutzwasser vor der Einleitung

Mehr

Das neue Wasserrecht

Das neue Wasserrecht Das neue Wasserrecht Kommentare mit Vorschriftensammlung zum Europa- und Bundesrecht Bearbeitet von Ulrich Drost Loseblattwerk mit 8. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 3480 S. In 2 Ordnern ISBN 978

Mehr

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Charlotte Vogl, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus 05.07.2018 --- 1 --- INHALT 1. Unterscheidung Artikel 9 Abs. 2

Mehr

- 1 - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 8 ff WHG

- 1 - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 8 ff WHG - 1 - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 8 ff WHG Grundsätzlich: Der Umfang der aufgeführten Antragsunterlagen gilt insbesondere für die Erteilung von Erlaubnissen von Einleitungen, die zu Industrieanlagen

Mehr

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Natur Anlieger 06691/21162 Folie 2 Prüfung der Eigentumsverhältnisse Quelle: INGRADA Folie 3 Wann muss eingegriffen werden? Beispiel 1 Folie

Mehr

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz Wirksam schulen mit professionellen Unterlagen Bearbeitet von Dr. Olaf Kropp, Dr. Timo Hohmuth, Dr. Peter Neurieder 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8148 9 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

Kooperatives Gewässermonitoring

Kooperatives Gewässermonitoring Kooperatives Gewässermonitoring Ergebnisse und Erfahrungen Schwerpunkt: Biologie Dr. Theresia Döppner Dr. Julia Foerster Ruhrverband Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV)

Mehr

Anleitung für die Benutzung der Ordner Fließgewässer A- N und Fließgewässer O-Z

Anleitung für die Benutzung der Ordner Fließgewässer A- N und Fließgewässer O-Z Anleitung für die Benutzung der Ordner Fließgewässer A- N und Fließgewässer O-Z Um die Informationen zur Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die einzelnen Gewässer zu erhalten,

Mehr

Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen erste Erfahrungen aus Sicht einer Oberen Wasserbehörde

Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen erste Erfahrungen aus Sicht einer Oberen Wasserbehörde Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot Was heißt das für die Praxis? BWK-Landeskongress am 28. April 2016 in Aachen Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen

Mehr

Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom

Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom 01.07.2015 LfULG-Tagung Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit am 01.10.2015 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus Lau

Mehr

Satzung der Stadt Buxtehude. zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht. auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken

Satzung der Stadt Buxtehude. zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht. auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken Satzung der Stadt Buxtehude zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß 96 Abs. 4 des Nds. Wassergesetzes im Bereich der Samtgemeinde Apensen vom

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung MARKT SCHNEEBERG Landkreis Miltenberg Land Bayern in den Billbach Erstellt INGENIEURBÜRO BERND EILBACHER Bischoffstraße 62 63897 Miltenberg Inhaltsverzeichnis Anlage Plan-Nr. Bezeichnung Maßstab 1 - Erläuterungsbericht

Mehr

Berechung der Jahresschmutzwassermenge. Vergleich der bisherigen mit der zukünftigen Regelung

Berechung der Jahresschmutzwassermenge. Vergleich der bisherigen mit der zukünftigen Regelung Berechung der Jahresschmutzwassermenge Vergleich der bisherigen mit der zukünftigen Regelung Berechung der Jahresschmutzwassermenge Rechtlicher Hintergrund: Abwasserabgabe, Erlaubnisbescheid, Definition

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Jahresbericht ARA Esslingen

Jahresbericht ARA Esslingen ARA Esslingen 217 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Zusammenfassung... 3 1.1 Abwasser... 3 1.2 Klärschlamm... 3 1.3 Weitere Bemerkungen... 3 2 Personelles... 4 2.1 Mitarbeiter... 4 3 Abwasserreinigung...

Mehr

S a t z u n g. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g. 1 Geltungsbereich S a t z u n g der Gemeinde Seevetal zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke gemäß 96 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) für die dauerhaft

Mehr

Anforderungen an die Einleitung von gereinigtem Abwasser in Fliessgewässer und Seen im Kanton Zürich Vollzugshilfe

Anforderungen an die Einleitung von gereinigtem Abwasser in Fliessgewässer und Seen im Kanton Zürich Vollzugshilfe Kanton Zürich Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerschutz, Sektion ARA Anforderungen an die Einleitung von gereinigtem Abwasser in Fliessgewässer und Seen im Kanton Zürich Vollzugshilfe Kantonale

Mehr

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Schrozberg vom 30.09.1994 Aufgrund von 45 b Abs. 3.des Wassergesetzes für

Mehr

Der biologische Zustand der Zwester Ohm

Der biologische Zustand der Zwester Ohm Der biologische Zustand der Zwester Ohm Ergebnisse aus dem Monitoring nach der EU-WRRL Andrea Krapp (Dipl.-Ing.) Dez. 41.3 Kommunales Abwasser und Gewässergüte Bewertung der Zwester Ohm Bewertungsparameter

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie

Verordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar auf dem Gebiet der Stadt Garching und den Gemeinden Ismaning und Unterföhring von Flusskilometer 129,4 bis Flusskilometer

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Wasserkraft in Südbaden Genehmigungsmanagement im Kreuzfeuer der Interessen

Wasserkraft in Südbaden Genehmigungsmanagement im Kreuzfeuer der Interessen Wasserkraft in Südbaden Genehmigungsmanagement im Kreuzfeuer der Interessen Häusern, 29.Oktober 2015 Agenda: Block I Die Werksgruppe Schluchsee Erneuerbare Energie/Speicher Schwerpunkte im Wasserrechtsverfahren

Mehr