Bayerisches Landesamt für Umwelt. - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe

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1 Fremdwasser - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe

2 Fremdwasser Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Auswirkungen von FW im Wasserrecht 3. Auswirkungen von FW auf fdie Abwasserabgabe b b 2

3 Rechtliche Grundlagen Anforderungen zum Fremdwasser in Rechtsvorschriften zur regelmäßigen FW-Bestimmung in der EÜV zur Beschränkung ng des FW-Anfalls zur Berücksichtigung bei der Abwasserabgabe 3

4 Rechtliche Grundlagen Beschränkung des Fremdwasseranfalls 7a Abs. (1) WHG Anforderungen an das Einleiten von Abwasser Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen fest, die dem Stand der Technik entsprechen. 3 Abs. (3) AbwV Allgemeine Anforderungen Als Konzentrationswerte festgelegte Anforderungen dürfen nicht entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung erreicht werden. Wann liegt eine Verdünnung vor? 4

5 Rechtliche Grundlagen Berücksichtigung bei der Abwasserabgabe In Bayern Art. 8a BayAbwAG Verdünnung Eine Verdünnung ist bei häuslichem h und bei kommunalem Abwasser zulässig, wenn der geschätzte Verdünnungsanteil im Jahresmittel ein Viertel des Abwasserabflusses bei Trockenwetter nicht übersteigt. 25% Fremdwasseranteil a (FWA) entspricht noch dem Stand der Technik Wasserrechtlicher Vollzug / Vorgaben im Bescheid? 5

6 Auswirkungen von FW im Wasserrecht Vorgehensweise nach Schreiben des StMUGV an alle Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden und WWÄ vom , Az. 52e /1 < 25% Keine e FW-Reduzierung e u erforderlich 25 % < 50 % Keine FW-Reduzierung erforderlich,wenn die Kläranlage die über 25 %hinausgehende Verdünnung ausgleichen kann, sonst FW-Reduzierung > 50 % FW-Reduzierung erforderlich AW = MA 100 FWA 75 AW = (reduzierter) Anforderungswert MA = nach AbwV oder strengerer ÜW nach Bescheid FWA = Fremdwasser- anteil bei AW-Überschreitung -FW-Reduzierung oder - Optimierung der Kläranlage 6

7 Auswirkungen von FW im Wasserrecht Beispiel CSB BSB 5 NH 4 -N N ges P ges MA (AbwV) 90 mg/l 20 mg/l 10 mg/l 18 mg/l 2 mg/l können eingehalten werden 60 mg/l 15 mg/l 5 mg/l 10 mg/l 1,8 mg/l zulässige 100 FWA AW = MA FWA % 44 % 63% 58 % 33 % maßgeblicher FWA Mischsystem MS Trennsystem TS Kläranlage ( EW) RÜB KA MW Stadt (7.000 E) MS 7 Gewässer Ortsteil (500 E) TS RW

8 Auswirkungen von FW im Wasserrecht FWA Keine Fremdwasserreduzierung 25 % < 50 % erforderlich, wenn die Kläranlage die über 25 % hinausgehende Verdünnung ausgleichen kann Aber 1. Anpassungen im Kanalnetz (hydraul. Leistungsfähigkeit) und bei der Mischwasserbehandlung (Drosseleinstellung, Beckenvolumen) erforderlich 2. Auch wenn keine FW-Reduzierung erforderlich ist, muss die Gemeinde ihr Kanalnetz nach den a.a.r.d.t. betreiben ( 18b WHG) regelmäßige Überprüfung und Sanierung der Schäden 8

9 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Abwasserabgabe für Schmutzwasser 9

10 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Abwasserabgabe für Schmutzwasser Abgabe = x JSM x Er- x mäßigung x Erhöhung x Überwachungswert Umrechnungsfaktor Abgabe- satz 35,79 /SE Jahresschmutzwassermenge (inkl. FW) berücksichtigt die Fracht einer Schadeinheit AW = MA x (100 FWA) / 75 AW eingehalten f a = 0,5 = 1 wenn ÜW eingehalten = fest = FW-beeinflusst = möglicherweise FW-beeinflusst CSB = 1/ N ges = 1/ P ges = 1/

11 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Beispiel CSB BSB 5 NH 4 -N N ges P ges MA (AbwV) 90 mg/l 20 mg/l 10 mg/l 18 mg/l 2 mg/l können eingehalten werden 60 mg/l 15 mg/l 5 mg/l 10 mg/l 1,8 mg/l zulässige FWA 50 % 44 % 63% 58 % 33 % Mischsystem MS Trennsystem TS Kläranlage ( EW) RÜB KA MW Stadt (7.000 E) MS 11 Gewässer Ortsteil (500 E) TS RW

12 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Beispiel jährl. Schmutzwassermenge (ohne FW) = m Schmutzwasserabgabe in Abhängigkeit vom FWA r pro Jah Euro Abgabe für Pges Abgabe für Nges Abgabe für CSB Wegfall der Ermäßigung Wegfall der Ermäßigung Wegfall der Ermäßigung Was verursacht die Steigung? Fremdwasseranteil in Prozent

13 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Beispiel Ist auch eine Niederschlagswasserabgabe zu zahlen? Mischsystem MS Trennsystem TS Ortsteil (500 E) TS Kläranlage ( EW) RÜB Stadt (7.000 E) KA MW MS Gewässer RW weitere Randbedingungen: Bescheidsanforderungen für MW- und RW-Einleitung werden erfüllt zur MW-Behandlung stehen 7 m 3 /ha zur Verfügung 13

14 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Abwasserabgabe für Niederschlagswasser (NW) Abgabenfreiheit b it nach 7Ab AbwAG AG (2) bzw. Art. 6 BayAbwAG AG NW aus Trennsystem abgabefrei, wenn Bescheidsauflagen erfüllt werden NW aus Mischsystem abgabefrei, b wenn - mind. 5 m 3 /ha Speichervolumen zur MW-Behandlung vorhanden sind und - die Bescheidsanforderungen an das MW-Speichervolumen und die Abwasserbehandlung eingehalten werden und - das Mischwasser auf der KA mindestens nach dem Stand der Technik nach 7a WHG ( AbwV) behandelt wird FW-beeinflusst? 14

15 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Abwasserabgabe für Niederschlagswasser Pauschalierte Ermittlung nach 7 AbwAG 1Ei Einwohner = 0,12 012SE 1 SE = 35,79 Gewerbefläche > 3 ha 1 ha = 18 SE 1 Einwohner = 35,79 x 0,12 = 4,29 1 volles ha = 35,79 x 18 = 644,22 Beispiel: E x 0,12 x 35,79 = ,-- 15

16 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Wie würde sich die Abgabe bei einem FWA von 34% erhöhen? Euro pro Jah hr Abwasserabgabe in Abhängigkeit vom FWA Abgabe für Niederschlagswasser Abgabe für Pges Abgabe für Nges Abgabe b für CSB Wegfall der Ermäßigung für P und NW-Abgabe fällig Fremdwasseranteil in Prozent

17 Auswirkungen von FW auf die Abwasserabgabe Abwasserabgabe in Abhängigkeit vom FWA Eur ro pro Ja ahr Wo ist die Schmerzgrenze? 34% 33% 51 % Fremdwasseranteil in Prozent 17

18 Danke für die Aufmerksamkeit! 18

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