Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen
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- Hermann Hofer
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1 Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen Hannover, den Übersicht Änderung der Wassergesetze zum (WHG und NWG) Bauproduktenrichtlinie und DIN EN Entwicklungen bei der DIN
2 Rechtlicher Hintergrund (0) Zum tritt das neue WHG in Kraft, Bund hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wasserhaushaltsrechts; die Länder dürfen auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts außer bei stoff- oder anlagenbezogenen Vorschriften von den Regelungen des Bundes abweichen. Benötigen neues NWG zum NWG ist zu überarbeiten, um Doppelregelungen zu vermeiden Eigenständige Regelungen des NWG bleiben neben der Geltung des WHG erhalten und gesetzliche Abweichungskompetenzen der Länder können soweit erforderlich genutzt werden Neue Paragraphen ab Rechtlicher Hintergrund (1) Mindestanforderungen an die Einleitung Stand der Technik als Anforderung für das Einleiten von Abwasser ( 7a WHG, 12 NWG); ( 57 WHG) seit 2002 AbwV, Anhang 1 Einleitungsanforderungen für Kleinkläranlagen: 150 mg/l CSB; 40 mg/l BSB 5 Teil C Absatz 4... diese Anforderungen gelten als eingehalten, wenn eine...durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, europäisch technische Zulassung (!!!!)... zugelassene Anlage eingebaut und betrieben wird. Bau der Kleinkläranlage Einleitung darf Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen; muss erlaubnisfähig sein; seit gibt es das Anzeigeverfahren für Kleinkläranlagen ( 149 Abs. 6 NWG) ( 98 NWG Abs. 6 NWG) Neubau oder wesentliche Änderung einer KKA sind der UWB vor Baubeginn anzuzeigen Einleitungserlaubnis gilt als erteilt, wenn Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren erfüllt sind (d.h. allg. bauaufsichtliche Zulassung notwendig) 4 2
3 Rechtlicher Hintergrund (2) Betrieb der Anlage für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik ( 60 Abs. 1 WHG) Freistellung 149 Abs. 8 NWG ( 98 NWG Abs.8): die Wasserbehörde kann die Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht freistellen, wenn das Abwasser aus gewerblichen Betrieben u.a. Anlagen stammt, soweit das Abwasser wegen seiner Art und Menge zweckmäßig vom Abwasserproduzenten beseitigt werden kann. Diese Möglichkeit kann auch weiterhin bei Gaststätten, Hotels, Gemeinschaftsunterkünften genutzt werden. (Erlass des MU vom ) 5 Rechtlicher Hintergrund (3) Kleinkläranlagen sind Bauprodukte; Das Bauproduktengesetz regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen der Bauprodukte; das Konformitätszeichen nach dem BauPG ist die CE-Kennzeichnung. Kleinkläranlagen-Norm: EN enthält konstruktive Hinweise (Abmessungen, Zu- und Ablaufgestaltung, Zugänglichkeit) sowie Vorgaben und Prüfmethoden zu u.a. Standsicherheit, Wasserdichtheit, Dauerhaftigkeit und Reinigungsleistung (Teil 3) gilt nicht für befahrbare Kleinkläranlagen und Nachrüstsätze!!!! EN enthält keine Angaben zur Verfahrenstechnik, Bemessungsangaben oder Abflusskonzentrationen 6 3
4 ( ) ( ) (Auswertung Einsprüche) (Länderumfrage) 7 A: häusliches Rohabwasser B: Ablauf der Faulgrube C: behandelter infiltrierter Ablauf A 1 oder 4 2 Boden 1: EN = Werkmäßig hergestellte Faulgruben 4: EN = Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben 2: CEN TR = Bodeninfiltrationssysteme B C B Quelle: Bettina Schürmann,
5 A 3 D D o. E 7 Vorfluter E D: Behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung 3: EN : Vorgefertigte und oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser 7: pren : Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Quelle: Bettina Schürmann, EN Teil 3: Vorgefertige und/oder vor Ort gefertigte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser Vorgaben zu Standsicherheit u.a. wie in Teil 1 Anhang B mit Angaben zur praktischen Prüfung auf einem Testfeld, 38 Wochen Keine Ablaufkonzentrationen festgelegt ist ab Oktober 2009 anwendbar Quelle: Bettina Schürmann,
6 A 1 oder 4 C: behandelter infiltrierter Ablauf D: Behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung B B 6 5 C D o. E Vorfluter D 7 E D o. E Vorfluter D 7 E 5: prtr = Filtrationsanlagen für vorbehandeltes häusliches Abwasser 6: pren = Vorgefertigte Bauteile für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers 7: pren = Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Quelle: Bettina Schürmann, pren Teil 6 Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers Standsicherheitsangaben z.t. wie in Teil 1 Prüfung wie in Teil 3 Beispiel für Deutschland biologische Anlagen hinter DIN Mehrkammergruben Harmonisierte Norm Entwurf wurde im November 2008 veröffentlicht; Einsprüche werden derzeit diskutiert; eventuell fallen zukünftig Pflanzenkläranlagen unter diese Norm (flexible Abdichtung), möglicherweise Veröffentlichung bis Ende 2010 Quelle: Bettina Schürmann,
7 pren Teil 7 1/ Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Nachgeschaltete Filtrationsanlagen oder Hygienisierungseinheiten Testverfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit Erschienen E DIN EN :2009-8, Einsprüche bis Quelle: Bettina Schürmann, ??? CE-Kennzeichnung Notified Bodies Anwendungszulassung Harmonisierte Norm Europäische technische Zulassung 14 7
8 Rechtlicher Hintergrund (4) Kleinkläranlagen sind Bauprodukte; Das Bauproduktengesetz regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen der Bauprodukte; das Konformitätszeichen nach dem BauPG ist die CE-Kennzeichnung. Kleinkläranlagen-Norm ist die EN 12566, CE-Kennzeichnung erfolgt auf der Basis einer harmonisierten Norm (derzeit Teil 1,3,4) Unterfallen Bauprodukte dem Anwendungsbereich anderer Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung nach diesem Gesetz auch die Konformität der Bauprodukte mit den Bestimmungen der anderen Rechtsvorschriften bestätigt z.b. MaschinenRL Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen Quelle: Bettina Schürmann,
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12 23 Name und Adresse des Herstellers Jahr der Kennzeichnung Angabe der Norm Beschreibung des Produkts und Angaben zu geforderten Merkmalen 24 12
13 Anwendungsbestimmungen für KKA nach DIN EN mit CE- Kennzeichnung Zulassungsnummer...mit 1 in der Zahl Kein Übereinstimmungsnachweis, wenn Anlagen nach einer harmonisierten Norm CE gekennzeichnet sind 26 13
14 27 Bauaufsichtlich zugelassene Kleinkläranlagen (Stand: Okt. 2007) [An zahl] SBR: SBR-Anlage (davon 7 mit UV) BB: Belebungsanlage (klassisch) MB: Mem branbelebungsanlage bel. FB: Anlage mit belüftetem Festbett WS: Wirbelschichtschwebebettanlage (davon 1 mit UV) TAK: Tauchkörperanlage TK: Tropfkörperanlage SBR BB MB bel. FB WS TAK TK F BF Seyler, F.;Kleinkläranlagen Stand, Anforderungen, technische Konzepte und Umsetzung in Bayern; Wasser und Abfall, Nr.5, S ,
15 DIBt-Zulassung mit Reinigungsklasse (Stand: Juli 2008) [Anzahl] ohne C N D +P +H 29 Restnorm DIN 4261 Teil 1: Anlagen zur Vorbehandlung Entwurf Februar 2009, Einspruchsfrist beendet Teil 5: Versickerung von biologisch aerob behandeltem Abwasser (derzeit in Diskussion) (Teil 2 und 4 werden mit Ende der Koexistenzperiode mit EN Teil 3 zurückgezogen; 1. Juli 2010) 30 15
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