Übersicht Förderprogramme im Energiebereich

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1 Übersicht Förderprogramme im Energiebereich Stand: Programm/ Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) Strom aus Photovoltaik, Wasserkraft, Deponie-, Grubenund Klärgas, Biomasse, Geothermie und Windkraft Die jährliche Degression beträgt ab % Einspeisevergütung: bis 30 kw 24,43 Cent/kWh, bis 100 kw 23,23 Cent/kWh, bis 1 MW 21,98 Cent/kWh, ab 1 MW 18,33 Cent/kWh Eigenverbauch: bis 30 % am jährlich erzeugten Solarstrom bis 30 kw 8,05 Cent/kWh, bis 100 kw 6,85 Cent/kWh, bis 500 kw 5,60 Cent/kWh Eigenverbrauch ab 30 % am jährlich erzeugten Solarstrom bis 30 kw 12,43 Cent/kWh bis 100 kw 11,23 Cent/kWh bis 500 kw 9,98 Cent/kWh Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt die Vergütung 18,07 Cent/kWh, auf sonstigen Flächen 17,94 Cent/kWh Änderungen der PV- ab dem Einmalabsenkung der Vergütungssätze für Neuanlagen: bis 10 kw 19,50 Cent/kWh bis kw 16,50 Cent/kWh bis 10 MW 13,50 Cent/kWh 2. Ab dem erfolgt eine kontinuierliche Vergütungsdegression von 1 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. 3. Einführung des Marktintegrationsmodells und Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung Kleine Dachanlagen bis 10 kw Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 80 % der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei Anlagen von 10 kw bis kw 90%. Bei Freiflächen und sonstigen Anlagen bis 10 MW 100 %. Meldungen an: Bundesnetzagentur, DLZ 60 Postfach D Kassel Tel: 0561/ Fax: 0180/ Örtlicher Energieversorger Seite 1/30

2 4. Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden im Außenbereich: Solaranlagen im Außenbereich erhalten nur dann noch die Dachflächenvergütung, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden oder im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Gehöft errichtet wird. Solaranlagen auf bereits errichteten Gebäuden erhalten weiterhin die Dachflächenvergütung. 5. Übergangsbestimmungen: Für Freiflächenanlagen gelten die alten Vergütungssätze weiter, wenn vor dem ein Planungsverfahren begonnen wurde (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren/Baugenehmigung) und die Anlage bis zum technisch in Betrieb genommen wird. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Inbetriebnahmefrist bis zum verlängert. Die Vergütung sinkt zum wie auch bisher vorgesehen um 15 % und beträgt dann 15,25 ct/ kwh. Für Dachanlagen, die vor dem ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlagen bis zum in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat am den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob das nun anstehende Vermittlungsverfahren zu einer Änderung führen wird, bleibt abzuwarten. Seite 2/30

3 Schönauer Sonnencent- Investstrom Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz Strom aus Photovoltaik, BHKW, Pflanzenöl- BHKW Gefördert werden KWK- Anlagen und Wärmenetze erhöhte Einspeisevergütung Zuschuss Die Zuschlagssätze für Strom aus KWK-Anlagen sind nach Leistungsanteilen gestaffelt: bis 50 kw el PV: Zuschuss 5 Jahre 6 Cent/kWh. Danach 4 Cent/kWh für weitere 5 Jahre. Kunde hat Anrecht auf 1 kwp max. 30 kwp BHKW: Der Zuschuss beträgt 0,5; 1,5 oder 2 Cent/kWh, abhängig der jährlichen Betriebsstunden/Neukundenwerbung. Höhe des Zuschusses 5 Jahre fest. Danach Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Pflanzenöl-BHKW: Zuschuss wird im Einzelfall berechnet. Grundlage ist Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anlage. Erfahrungsgemäß zwischen 7 und 9 Cent/kWh. Neukundenwerbung erforderlich. BAFA kann KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 KW in Form einer Allgemeinverfügung zulassen. BAFA verzichtet seit dem auf alle Jahresmitteilungen für KWK- Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kw. Elektrizitätswerke Schönau (EWS) Friedrichstraße D Schönau- Tel.: 07673/888-50Fax: 07673/ n.weyand@ ews-schoenau.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 3/26

4 NEU! von Mini- KWK- Anlagen Gefördert wird die Neuerrichtung von KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagenperipherie) in Gebäuden, für die vor 5,11 Cent/kWh; über 50 kw el bis 2 MWel 2,1 Cent/kWh; über 2 MW el 1,5 Cent/kWh Zusätzlich zum KWK-Zuschlag zahlt der Stromnetzbetreiber den üblichen Preis für den aufgenommenen Strom. Für Anlagen bis 2 MW el ist dies der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Fördersätze für Wärmenetze: je mm Innendurchmesser 1, EUR je m Trassenlänge, max. 5 Mio. EUR bzw. 20 % der förderfähigen Investitionskosten. richtet sich nach der elektrischen Leistung: > 0 bis 1 kw el : 1 500, EUR > 1 bis 4 kw el : 300, EUR je kw el (kumuliert über alle Leistungsstufen) > 4 bis 10 kw el : 100, EUR je kw el (kumuliert über alle Wichtig! KWK-Strom, der nach dem Erneuerbaren- Energie-Gesetz vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Fördersumme verringert sich um 10 %, wenn bereits ein Wärmespeicher vorhanden ist, der älter als 5 Jahre ist. Die Fördersätze sinken ab dem (Antragseingang) jährlich um 5 %. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 4/30

5 dem der Bauantrag gestellt wurde oder eine Bauanzeige erstattet wurde (Bestandsbauten). Leistungsstufen) > 10 bis 20 kw el : 50, EUR je kw el (kumuliert über alle Leistungsstufen) Beispielsweise beträgt die für eine Anlage mit 5 kw el 2 700, EUR und für eine Anlage mit 20 kw el 3 500, EUR. Voraussetzungen: Die Anlage muss 7 Jahre zweckentsprechend betrieben werden, Wartungsvertrag, nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme, ein integrierter Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung, Einhaltung TA-Luft Vorgaben für KWK-Kleinstanlagen müssen übertroffen werden: Primärenergieeinsparung > 15 % für Anlagen < 10 kw el, Primärenergieeinsparung > 20 % für Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kw el. und mind. 85 % Gesamtjahresnutzungsgrad Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mind. 1,6 kwh pro installierte kwth, jedoch mind. 6,9 kwh Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inkl. eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kw el definierten Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe für Anlagen ab 3 kw el hydraulischen Abgleich, Umwälzpumpe Effizienzklasse A, die Installation der Anlage muss innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung der erfolgen. Seite 5/26

6 Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Erstinstallation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Zuschuss Bis max. 40 m 2 90, EUR/m 2 Bei Erweiterung 45, EUR/ m 2 1. Basisförderung Kesseltauschbonus 500, EUR 500, EUR Regenerativer Kombinationsbonus Solarpumpenbonus 50, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV ,5-fache Basisförderung. Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! Nur Bestandsgebäude! Nur TWW und HU! Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf aber nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Solarkollektoren müssen geprüft sein nach DIN EN und zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.0 Januar 2003 tragen. Bei Erweiterung nur Umwälzpumpenbonus möglich. Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen mit Energielabel Klasse A. Solarkollektorpumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise. Ein Nachweis über durchgeführten hydraulischen Abgleich ist vorzulegen. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 6/30

7 Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Die Mindestkollektorfläche muss bei Flachkollektoren 9 m 2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m 2 betragen. Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 40 l/m 2 bei Flach- und 50 l/m 2 bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein. Max. werden 40 m 2 gefördert. In Gebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Innovationsförderung sind jeweils nicht untereinander kumulierbar. Fachunternehmererklärung gemäß BAFA- Muster, Nachweis des hydraulischen Abgleich notwendig. Seite 7/26

8 Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Solarthermieanlagen über 40 m 2 Kollektorfläche für Einund Zweifamilienhäuser Zuschuss Bis max. 40 m 2 90, EUR/m 2 Bei Erweiterung 45, EUR/ m 2 1. Basisförderung Kesseltauschbonus 500, EUR Regenerativer Kombinationsbonus 500, EUR Solarpumpenbonus 50, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV ,5-fache Basisförderung. Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! Nur Bestandsgebäude! Zusätzlich muss ein Pufferspeicher von 100 l/m 2 Bruttokollektorfläche vorhanden sein. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Solarkollektorpumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise. Ein Nachweis über durchgeführten hydraulischen Abgleich und Fachunternehmererklärung sind vorzulegen. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf aber nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Bitte Förderrichtlinien beachten! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 8/30

9 Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Innovationsförderung thermische Solaranlagen Zuschuss Erstinstallation mit Bruttokollektorfläche zwischen 20 m 2 und 40 m 2 wird mit dem Innovationsbonus gefördert. Der Zuschuss beträgt 180, EUR pro m 2 Bruttokollektorfläche. Für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die 90, EUR pro angefangenem m 2 installierter Bruttokollektorfläche. Thermische Solaranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung werden ebenfalls gefördert. Der Zuschuss beträgt 180, EUR/m 2 Bruttokollektorfläche. Zusätzliche Anforderungen sind zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass mit der noch nicht begonnen wurde. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäude mit mind. 500 m 2 Nutzfläche werden gefördert. Wärmemengenzähler und ab dem hydraulischer Abgleich. Achtung: Zusätzlich ab den erweiterte Effizienz- Anforderungen angekündigt. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf aber nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 9/26

10 Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen. Bitte Förderrichtlinien beachten! Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Holzhackschnitzelheizung Zuschuss 1. Basisförderung Anlagen 5 kw bis 100 kw ab einem Pufferspeichervolumen von 30 l/kw; pauschal 1 000, EUR je Anlage 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV ,5-fache Basisförderung. 3. Innovationsförderung Bei Brennwertnutzung oder Förderfähig sind automatisch beschickte Anlagen von 5 kw bis 100 kw mit Pufferspeichervolumen von 30 l/kw. Förderfähig sind Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz mit einem Pufferspeichervolumen von mind. 55 l/kw. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Ab Umwälzpumpen in Effizienzklasse A einbauen. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 10/30

11 im Gebäudebestand Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Hydraulischer Abgleich! Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen Bitte Förderrichtlinien beachten! Pelletheizungen Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit Leistungsund Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung Partikelfilter beträgt der Zuschuss pauschal 500, EUR. Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! Zuschuss 1. Basisförderung Der Zuschuss beträgt 36,- EUR je kw errichtete installierte Nennwärmeleistung Der Zuschuss beträgt mind. bei: Es wird nur Gebäudebestand gefördert. Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei 89 % liegen. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 11/26

12 fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw (auch Kombinationskessel) im Gebäudebestand Pelletöfen mit Wassertasche: 1 000, EUR Pelletkesseln: 2 000, EUR Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher von mind. 30 l pro kw: 2 500, EUR 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV ,5-fache Basisförderung. 3. Innovationsförderung Bei Brennwertnutzung oder Partikelfilter beträgt der Zuschuss pauschal 500, EUR. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Umwälzpumpen Effizienz- Anforderungen der Effizienzklasse A. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen. Bitte Förderrichtlinien beachten! Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Scheitholzvergaserheizung 1. Basisförderung Zuschuss pauschal 1 000, EUR je Anlage. 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV ,5-fache Basisförderung. Es wird nur Gebäudebestand gefördert. Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emission: 15 mg/m 3 ) von 5 kw bis 100 kw. Förderfähig sind Anlagen mit Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Seite 12/30

13 einem Pufferspeichervolumen von mind. 55 l/kw Nennwärmeleistung. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Umwälzpumpen in Effizienzklasse A einbauen. Hydraulicher Abgleich! Fachunternehmererklärung ist vorzulegen Bitte Förderrichtlinien beachten! Seite 13/26

14 Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Energien Wärmepumpe Zuschuss 1. Basisförderung Mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasser- Wärmepumpen, bis 10 kw Nennwämeleistung 2 400, EUR. Anlagen größer 10 kw bis einschließlich 20 kw erhalten Zuschuss von 120, EUR/kW Nennwärmeleistung Anlagen größer 20 kw bis einschließlich 100 kw erhalten Zuschuss von 100, EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. jedoch 1 200, EUR. Luft/Wasser WP Bis 20 kw Nennwärmeleistung pauschal 900, EUR. Mehr als 20 kw bis einschl. 100 kw erhalten pauschal 1 200, EUR 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 500, EUR ACHTUNG Neues Programm für WP über 100 kw! Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Anspruch genommen werden. Der Kessel- und der Kombinationsbonus und der Effizienzbonus sind nicht kumulierbar. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ kwk-verfahren@ bafa.bund.de Bitte Förderrichtlinien beachten! Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist das Vor- Seite 14/30

15 liegen einer Fachunternehmererklärung! Gasbetriebene Wärmepumpen: Nachweis JAZ mind. 1,3. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Nachweis JAZ mind. 3 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden 4,0 bei Sole/Wasserund Wasser/Wasser- Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden 3,5 bei Luft/Wasser- Wärmepumpen NEU: Nachweis COP-Werte (Coefficient of Performance) zusätzlich zur Jahresarbeitszahl: mind. 3,1 bei Luft/ Wasser-Wärmepumpen mind. 4,3 bei Sole/ Wasser-Wärmepumpen mind. 5,1 bei Wasser/ Wasser-Wärmepumpen: Nachweis durch Umweltzeichen Euroblume oder EHPA Wärmepumpe-Gütesiegel Wärmemengenzähler Hydraulischer Abgleich Anpassung der Heizkurve Umwälzpumpen Effizienzklasse A Seite 15/26

16 KfW- Programm Erneuerbare Energien Standard Gefördert werden folgende n: 1.Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die EEG vom erfüllen: Sonnenenergie Biomasse Windkraft Wasserkraft Erdwärme Deponie-, Gruben- und Klärgas Biogas 2. Die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von KWK-Anlagen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils Erneuerbare Energie Premium nicht erfüllen sowie Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, sind förderfähig, wenn sie ebenfalls nicht im KfW-Programm Premium gefördert werden. Kredit Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.r. max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Kreditlaufzeit 5 Jahre, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr Kreditlaufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Kreditlaufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Programmnummer KfW 270 Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden. Kumulation mit anderen KfW-Programmen nicht möglich. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Bitte Förderrichtlinien beachten! KfW-Förderbank Postfach D Frankfurt Tel.: 01801/ Fax: 069/ infocenter@ kfw-foerderbank.de Seite 16/30

17 KfW-Förderbank Postfach D Frankfurt Tel.: 01801/ Fax: 069/ infocenter@ kfw-foerderbank.de KfW- Programm Erneuerbare Energien Premium 3. Investitionen Erneuerbarer Energien außerhalb Deutschlands Große Biomasseheizungen mit mehr als 100 kw Darlehen, Zuschuss Programmnummer 271 bzw thermische Nutzung Tilgungszuschuss 20, EUR/kW, max , EUR. Bei besonders niedrigen Staubemissionen Tilgungszuschuss 20, EUR/kW Pufferspeicher Tilgungszuschuss beträgt 10, EUR/ kw bei Speichervolumen von mind. 30 l/kw Der max. Tilgungszuschuss beträgt , EUR je Anlage 2. Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) Der Tilgungszuschuss beträgt 40, EUR/ kw Nennwärmeleistung bei Anlagen bis 2 MW. Die Anlagen müssen streng wärmegeführt Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung und Vergasung fester Biomasse für die thermische Nutzung und zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kw bis max. 2 MW Erhöhte (Innovationsförderung) von max , EUR pro Anlage Kreditlaufzeit 5 Jahre: 1 tilgungsfreies Anlaufjahr Kreditlaufzeit 10 Jahre: 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Kreditlaufzeit Seite 17/26

18 KfW- Programm Erneuerbare Energien Premium Innovationförderung zur Nutzung erneuerbarer Energien betrieben werden. Der elektrische Wirkungsgrad muss größer als 10 % und der Gesamtwirkungsgrad größer als 70 % sein. Darlehen, Zuschuss Programmnummer 271 bzw Errichtung und Erweiterung großer Wärmespeicher Wärmespeicher größer 20 m 2, Tilgungszuschuss zum Darlehen 250, EUR je m 2 30 % der Nettoinvestitionskosten, max , EUR 2. Biogasaufbereitungsanlagen Methanemissionen der Aufbereitung in die Atmosphäre von max. 0,5 % Max. Stromverbrauch von 0,5 kwh/normkubikmeter Rohgas Bereitstellung der Prozesswärme aus EE; Grubengas; Abwärme der Gasaufbereitungs- oder Einspeiseanlage Tilgungszuschuss 20 Jahre: 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Programmnummer 271 Die Innovationsförderung kann für besonders innovative Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, gewährt werden. Wärmespeicher für Ein- oder Zweifamilienhäuser können daraus nicht gefördert werden! Nutzbare Wärmemenge beträgt mind. 15 % des max. täglichen Wärmebedarfs. Jährlicher Wärmeverlust Wärmespeichers liegt bei mind. 10 % der entnommenen Wärme Bei Wärmespeichern, die KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Seite 18/30

19 weniger als 12 mal bei Anlagen bis zu 350 m 3 /h Biorohgas (Biomethan, Biogas in Erdgasqualität) beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. im Jahr entladen werden, erhöht sich der zulässige Wärmeverlust auf 40 %. Temperaturniveau muss ausreichen, um Wärmelast direkt ohne weitere n zur Temperaturerhöhung zu decken. KfW- Programm Erneuerbare Energien Premium Große thermische Solaranlagen Darlehen, Zuschuss Die erfolgt über ein Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschüssen. max. Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Finanzierungsanteil des Förderkredits beträgt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten bei einer Auszahlung von 100 %, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Programmnummer 271 bzw. 281 Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kundenspezifisch gefertigten großen thermischen Solaranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche zur: Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m 2 Nutzfläche. KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Seite 19/26

20 KfW- Programm Erneuerbare Energien Premium Nahwärmenetze Darlehen, Zuschuss für: Errichtung von Nahwärmenetzen (NWN) ohne Zuschlagsförderung nach KWK- Gesetz Tilgungszuschuss 60, EUR/m Trassenlänge. mit Zuschlagsförderung nach KWK-Gesetz Tilgungszuschuss 20, EUR/m Trassenlänge. Tilgungszuschuss erhöht sich auf max. 1,5 Mio EUR, sofern Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen stammt. Laufzeit max 20 Jahre und 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Voraussetzung für NWN: Mind. 50 % mit Wärme aus EE gespeist; Mind. 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist; Antrag vor Beginn der stellen. Planungsleistungen dürfen erbracht werden. Kumulierung mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen ist nicht möglich. KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Der Finanzierungsanteil des Förderkredits beträgt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten bei einer Auszahlung von 100 %, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Programmnummer 271 bzw. 281 Seite 20/30

21 KfW- Programm Erneuerbare Energien Premium KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Kredit Große effiziente Wärmepumpen Gefördert wird die Errichtung großer effizienter Wärmepumpen ab 100 kw Nennwärmeleistung n an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen 1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus a) KfW- Effizienzhaus 55: Tilgungszuschuss beträgt 80, EUR/ kw Wärmeleistung mind. jedoch , EUR und max , EUR je Einzelanlage. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Finanzierungsanteil beträgt 100 % der Nettoinvestitionskosten, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Auszahlungsquote 100 %. Darlehen Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der n durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Tilgungszuschuss KfW-55/ 12,5 % Wärmepumpen für kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Gebäuden Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Nichtwohngebäuden Bereitstellung von Prozesswärme Wärme für Wärmenetze Keine Kumulation! Luft/Wasser- Wärmepumpen werden nicht gefördert. Nur für Gebäude, bei denen vor dem der Bauantrag gestellt wurde. n und angestrebtes energetisches Niveau sind mit Antragstellung durch Sachverständigen zu bestätigen. Im Rahmen des Kredithöchst- KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Seite 21/26

22 Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 55 % und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT ) von höchstens 70 % der gemäß EnEV 2009 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus. b) KfW-Effizienzhaus 70: analog zu a) aber 70 % Q p und 85 % HT c) KfW-Effizienzhaus 85: analog zu a) aber 85 % Q p und 100 % HT d) KfW-Effizienzhaus 100: analog zu a) aber 100 % Q p und 115 % HT` e) KfW-Effizienzhaus 115: analog zu a) aber 115 % Q p und 130 % HT` f) KfW-Effizienzhaus 160/ Denkmal analog zu a) aber 160 % Q p ; HT keine Anforderung 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken Erneuerung der Fenster Einbau einer Lüftungsanlage Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mind. Klasse A Optimierung der Wärmeverteilung Lüftungsanlagen Förderrichtlinie beachten! KfW-70/ 10 % KfW-85/ 7,5 % KfW-100/ 5 % KfW-115/ 2,5 % KfW-160/ 2,5 % Antrag ist vor Beginn zu stellen. Darlehen max , EUR pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW- Effizienzhaus bzw. max ,- EUR pro WE bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen. Programmnummer KfW 151 bzw. 152 betrages können Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden. Finanziert werden max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten. 100 % Auszahlung. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Vierteljährliche Tilgung Vorzeitige Rückzahlung durch Endkreditnehmer möglich Im Falle einer der Heizungserneuerung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites oder eines BAFA- Zuschusses für Erneuerbare Energien nicht möglich. Die Kombination mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren ist nicht möglich. Die Kombination mit Energieeffizient Sanieren Sonderförderung ist möglich. Seite 22/30

23 KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Zuschuss n an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen 1. Sanierung zum KfW- Effizienzhaus a) KfW-Effizienzhaus 55: Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 55 % und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT`) von höchstens 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus. b) KfW-Effizienzhaus 70: analog zu a) aber 70 % Q p und 85 % HT` c) KfW-Effizienzhaus 85: analog zu a) aber 85 % Q p und 100 % HT d) KfW-Effizienzhaus 100: analog zu a) Zuschuss 1. Sanierung zum KfW- Effizienzhaus KfW-55/ 20 % max , EUR pro WE. KfW-70/ 17,5 % max , EUR pro WE. KfW-85/ 15 % max , EUR pro WE. KfW-100/ 12,5 % max , EUR pro WE. KfW-115/ 10 % max , EUR pro WE. KfW-160/ 10 % max , EUR pro WE. 2. Einzelmaßnahmen 7,5 % Zuschuss der förderfähigen Kosten, max , EUR pro WE. Finanzierung Optimierung der Wärmeverteilung ist ab EUR Invest möglich Programmnummer KfW 430 Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen Zuschüsse Dritter sind möglich, sofern die Summe der Zuschüsse 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus anderen Bundes-/ Landesförderprogrammen ist nicht möglich. Die Kombination mit dem KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung ist möglich. Andere Förderprogramme vom Bund oder Land können mit diesem Programm kumuliert werden. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. KfW Bankengruppe Charlottenstraße 33/33a D Berlin Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 0697/ infocenter@kfw.de Seite 23/26

24 aber 100 % Q p und 115 % HT e) KfW-Effizienzhaus 115: analog zu a) aber 115 % Q p und 130 % HT f) KfW-Effizienzhaus 160/ Denkmal: analog zu a) aber 160 % Q p ; HT keine Anforderung 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken Erneuerung der Fenster Einbau einer Lüftungsanlage Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mind. Klasse A Optimierung der Wärmeverteilung Lüftungsanlagen Seite 24/30

25 KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung Baubegleitung Zuschuss bei 1. Baubegleitung durch Sachverständige 50 % der förderfähigen Kosten, max , EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben. Bagatellgrenze 300, EUR. Programmnummer 431 Kumulation möglich mit Ausnahme der steuerlichen gemäß 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) sowie KfW-Programm Energieeffizient Sanieren. Antragstellung nach Durchführung der n. KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung. Sachverständiger gem. BAFA-Vor- Ort-Beratung; von Verbraucherzentrale zugelassener Energieberater oder nach 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person. Seite 25/26

26 Programm/ KfW- Programm Energieeffizient Bauen Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. 1. KfW-Effizienzhaus 40 a) Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) max. 40 % und b) HT höchstens 55 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV KfW-Effizienzhäuser 55 und Passivhäuser Effizienzhaus 55 a) Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) max. 55 % und b) HT höchstens 70 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV 2009 Passivhaus Q p und Q h nach Passivhausprojektierungspaket durch Sachverständigen nachgewiesen. a) Jahres-Primärenergiebedarf Darlehen 10 Jahre fester Zinssatz für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max , EUR pro Wohneinheit. 100 % Auszahlung Tilgungszuschüsse: KfW-40: 10 % des Zusagebetrages KfW-55/ Passivhaus: 5 % des Zusagebetrages Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen. Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist das Darlehen vierteljährlich zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Bei KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 (inkl. Passivhaus) sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Seite 26/30

27 (Q p ) mit max. 40 kwh/m 2 Gebäudenutzfläche A N und Jahres-Heizwärmebedarf nicht höher als 15 kwh/m 2 Wohnfläche und Jahr 3. KfW-Effizienzhäusern 70 a) Jahres-Primärenergiebedarf ( Q p ) max. 70 % und b) HT höchstens 85 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV von Baudenkmalen Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (bei der Herstellung von neuem Wohnraum durch Umwidmung). Antragstellung ist möglich, auch wenn das Gebäude die Anforderungen KfW- Effizienzhaus 70 nicht erfüllt. Gutachterlich nachgewiesen, dass alle baulichen n unternommen wurden, dieses Ziel zu erreichen. verbindlich nachzuweisen. Für die Berechnung der jeweiligen KfW-Effizienzhäuser nur bestimmte Softwareanwendungen zugelassen. Energetische Niveau sowie n sind durch Sachverständigen zu bestätigen. Seite 27/26

28 KfW- Programm Altersgerecht Umbauen Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation Modernisierung von Bedienelementen Stütz- und Haltesysteme einschließlich n zur späteren Nachrüstung Altersgerechte Assistenzsysteme ( AAL- Systeme ) n zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie z. B. Beleuchtung, Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift Sicherheitsund Notrufsysteme Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max , EUR pro WE. Die Auszahlung beträgt 100 %. Als Laufzeiten werden bis zu 10 Jahre mit 1 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, bis zu 20 Jahre mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und bis zu 8 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende angeboten. Die Kreditlaufzeit beträgt mind. 4 Jahre. Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre festgeschrieben. Für die endfällige Darlehensvariante werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Programmnummer KfW 159 Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen Eine Kombination der KfW- Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D Frankfurt am Main Tel.: 0800/ (Infocenter) Fax: 069/ infocenter@kfw.de Seite 28/30

29 Energiesparberatung vor Ort Energieeinsparberatung Zuschuss für: Ein-/Zweifamilienhäuser max. 300, EUR Gebäude mit mind. 3 Wohneinheiten max. 360, EUR Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50, EUR für ergänzende zur Stromeinsparung gewährt werden. Zuschuss zur Integration thermografischer Untersuchungen 25, EUR pro Thermogramm, max. 100, EUR. Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN (Blower-Door- Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort- Beratungsbericht, Bonus von 100, EUR Nur für Gebäude deren Bauantrag bis zum gestellt, die Gebäudehülle nicht durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50 % verändert wurde. Die Gebäude müssen als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich über das Internet möglich. Antragstellung nur durch Berater, der auch Zuwendungsempfänger ist. Der Beratungsempfänger erhält eine um den Zuschussbetrag verminderte Rechnung. Berater: Qualifizierte Ingenieure und Architekten, Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften Gebäudeenergieberater/in (HWK), vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 424 (Vor-Ort- Beratung) Frankfurter Straße D Eschborn Tel.: 06196/ Fax: 06196/ bafa.bund.de Seite 29/26

30 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannter Ausbildungskurs mit vergleichbaren Lehrinhalten. Seite 30/30

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