BASF SE Standort Ludwigshafen. Allgemeine Regeln für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

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1 BSF SE Standort Ludwigshafen llgemeine Regeln Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Explosionsschutz beim Befüllen und Entleeren von Packmitteln 1 llgemeines Beim bfüllen können sich Flüssigkeiten so hoch aufladen, dass an der Strahl- oder Flüssigkeitsoberfläche zündwirksame Entladungen zu geerdeten nlageteilen auftreten. bfüllen ist Befüllen oder Entleeren von Packmitteln. Durch die aufgeladene Flüssigkeit können auch die Packmittel gefährlich aufgeladen werden, wenn diese isolierend sind, ableitfähig sind, aber keinen Kontakt zu Erdpotential haben leitfähig, aber nicht oder nicht ordnungsgemäß geerdet sind. Isolierend sind Packmittel aus Materialien mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 10 9 Ohm * m. bleitfähig sind Packmittel aus Materialien mit einem spezifischen Widerstand zwischen 10 4 und 10 9 Ohm * m. Leitfähig sind Packmittel aus Materialien mit einem spezifischen Widerstand von weniger als 10 4 Ohm * m. 2 Explosionsgefährdente Bereiche (Ex-Bereich) Werden Packmittel mit brennbaren Flüssigkeiten befüllt oder werden brennbare Flüssigkeiten aus diesen entleert, ist das Innere des Packmittels stets Ex-Bereich der Zone 0. Die Umgebung der bfüllstelle brennbare Flüssigkeiten ist Ex-Bereich der Zone 1 (in Räumen 10 m um die bfüllstelle, im Freien 2 m um die Kontur des Packmittels). Brennbare Flüssigkeiten sind reine Flüssigkeiten, deren maximale bfülltemperatur t max nicht mindestens 5 K unter dem Flammpunkt liegt (Beispiel: Flammpunkt 72 C, t max = 70 C: brennbar, t max = 66 C: nicht brennbar) Flüssigkeitsgemische, deren maximale bfülltemperatur nicht mindestens 15 K unter dem Flammpunkt liegt. Nichtbrennbare Flüssigkeiten sind Flüssigkeiten, bei denen durch die üblichen Flammpunkttests kein Flammpunkt nachgewiesen werden kann. Juli 2008 Revision 5 Seite 1 von 5

2 Unabhängig von den Eigenschaften der abzufüllenden Flüssigkeiten kann die Füllstelle bedingt durch ihre Umgebung als explosionsgefährdeter Bereich eingestuft sein (z.b. bfüllen einer nicht brennbaren Flüssigkeit, aber Einstufung in Zone 1 durch eine Nachbaranlage). 2 Werden bfüllstellen in Ex-Bereichen der Zone 1 betrieben oder brennbare Flüssigkeiten abgefüllt, müssen gegen Explosionen getroffen werden, d.h. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Einschränkung der explosionsfähigen tmosphäre und Maßnahmen gegen eine Entzündung der explosionsfähigen tmosphäre (s. auch Richtlinie Nr. 6-5) Die bfüllanlagen müssen unter Einbeziehung der zuständigen Fachstellen (GM/, GC/S, GUS/) geplant und errichtet oder geändert werden. Der Umfang der erforderlichen richtet sich nach den Eigenschaften der Flüssigkeit. Für die Vermeidung der Zündquelle Entladungen statischer Elektrizität ist darüber hinaus das Volumen und das Material der Packmittel zu berücksichtigen. Dazu sind in den abellen die Maßnahmen ein sicheres bfüllen zusammengestellt, in abelle 1 Flüssigkeiten, die zur Vermeidung von Zündgefahren durch statische Elektrizität nicht ausreichend leitfähig sind; und in abelle 2 ausreichend leitfähige Flüssigkeiten. usreichend leitfähig sind: einphasige Flüssigkeiten mit einer elektrischen Leitfähigkeit von mehr als 5 * S/m mehrphasige Flüssigkeiten (wie Suspensionen, Dispersionen, Emulsionen) mit einer elektrischen Leitfähigkeit von mehr als 10-9 S/m Die Benutzung isolierender Gebinde mit einem Volumen von nicht mehr als 5 Liter ist bfüllvorgänge sowohl bei brennbaren Flüssigkeiten als auch bei nicht brennbaren Flüssigkeiten in Zone 1 toleriert. Juli 2008 Revision 5 Seite 2 von 5

3 Legende zu abelle 1 und abelle 2: Maßnahmen E = llgemeine Vorkehrungen Gefahrlose Entsorgung von Dämpfen (rbeitsschutz, Explosionsschutz): Raumlüftung, 5-facher Luftwechsel oder bsaugung des zu befüllenden Packmittels bleitfähiger Fußboden, ragen ableitfähiger Schuhe Erdung sämtlicher leitfähiger nlagenteile sowie der leitfähigen Packmittel und der leitfähigen Flüssigkeiten Beruhigungsstrecke nach Filtern vor der uslauföffnung. Handelt es sich um Feinfilter, muss mit sehr hoher ufladung gerechnet werden. Deshalb sind hier Einzelfallbetrachtungen notwendig. Bei Grobfiltern sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich Vermeiden von Flüssigkeitsnebeln in zündfähiger Konzentration = Einzelfallbetrachtung unter Beteiligung von GC/S, GM/, GUS/ = ausnahmslos nicht zulässig /E = ohne Einzelfallbetrachtung nicht zulässig S4 S7 = max. Strömungsgeschwindigkeit 4 m/s = max. Strömungsgeschwindigkeit 7 m/s = Befüllung über leitfähiges, geerdetes auchrohr = Überführung von Ex-Bereich (Umgebung und Packmittelinneres) der Zone 1 in Zone 2 (durch technische Lüftung) bzw. in NEX-Bereich (durch schwadendichte bauliche btrennung vom übrigen Betriebsbereich) / wahlweise (alternativ) + zusätzlich bkürzungen: IBC = Intermediate Bulk Container PE = Polyethylen NEX = nicht explosionsfähig (NEX-Bereich = nicht als explosionsfähiger Bereich ausgewiesenes real) V = Volumen Juli 2008 Revision 5 Seite 3 von 5

4 abelle 1: beim bfüllen nicht ausreichend leitfähiger Flüssigkeiten in Zone 1 Beschreibung des Packmittels brennbare Flüssigkeiten 1) nicht brennbare Flüssigkeiten 2) 1.1 Behälter (5 Liter < V 450 Liter) Leitfähiges Gebinde, z. B. Metallfass, auch lackiert Leitfähiges Gebinde mit ableitfähigem Einsatz, z.b. Metallfass mit ableitfähigem Einsatz Leitfähiges Gebinde mit isolierender Innenbeschichtung, z.b. Metallfass mit enganliegendem PE-Einsatz (Kombispundfass) Leitfähiges Gebinde mit isolierendem, losem z.b. Metallfass mit PE-Inliner + S4 / + S7 + + S4/ + S7 + / E / Isolierendes Gebinde, z.b. PE-Fass oder PE-Kanister / E E / Isolierendes Gebinde mit isolierendem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit PE-Inliner Isolierendes Gebinde mit ableitfähigem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit ableitfähigem Folien-Inliner Isolierendes Gebinde mit leitfähigem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit leitfähigem Inliner (z. B. luminium) 1.2. Behälter (450 Liter V) Leitfähiger Behälter, z.b. Metall-IBC Leitfähiger Behälter mit isolierender Innenbeschichtung, z.b. gummierter Metallbehälter Isolierender Behälter mit allseitiger leitfähiger Umhüllung, z.b. Kunststoff-IBC mit allseitiger metallischer Umhüllung, oder allseitigem Metallgitter mit Maschenfläche kleiner 100 cm 2 oder isolierender Behälter mit allseitiger ableitfähiger oder leitfähiger Beschichtung S4 / + S7 + Isolierender Behälter mit leitfähiger eilumhüllung, z.b. Kunststoff-IBC mit Metallgitter mit Maschenfläche / E E / größer 100 cm Isolierender Behälter ohne Umhüllung Isolierender Behälter mit leitfähigem oder ableitfähigem, losem Inliner + S4 / + S7 + / E / Fußnote 1) Inneres des Packmittels Zone 0, Umgebung Zone 1 Fußnote 2) Inneres des Packmittels und Umgebung Zone 1, verursacht von Nachbaranlagen Juli 2008 Revision 5 Seite 4 von 5

5 abelle 2: beim bfüllen ausreichend leitfähiger Flüssigkeiten in Zone 1 Beschreibung des Packmittels 2.1 Behälter (5 Liter < V 450 Liter) Leitfähiges Gebinde, z.b. Metallfass, auch lackiert Leitfähiges Gebinde mit ableitfähigem Einsatz, z.b. Metallfass mit ableitfähigem Einsatz Leitfähiges Gebinde mit isolierender Innenbeschichtung, z.b. Metallfass mit enganliegendem PE-Einsatz (Kombispundfass) Leitfähiges Gebinde mit isolierendem, losem z.b. Metallfass mit PE-Inliner Isolierendes Gebinde, z.b. PE-Fass oder PE- Kanister Isolierendes Gebinde mit isolierendem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit PE-Inliner Isolierendes Gebinde mit ableitfähigem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit ableitfähigem Folien-Inliner Isolierendes Gebinde mit leitfähigem Einsatz oder z.b. PE-Fass mit leitfähigem Inliner (z. B. luminium) 2.2 Behälter (450 Liter V) brennbare Flüssigkeiten 1) + / E / E nicht brennbare Flüssigkeiten 2) / / / E / E / Leitfähiger Behälter, z.b. Metall-IBC / Leitfähiger Behälter mit isolierender Innenbeschichtung, z. B. gummierter Metallbehälter Isolierender Behälter mit allseitiger leitfähiger Umhüllung, z.b. Kunststoff-IBC mit allseitiger metallischer Umhüllung, oder allseitigem Metallgitter mit Maschenfläche kleiner 100 cm 2 oder isolierender Behälter mit allseitiger ableitfähiger oder leitfähiger Beschichtung / E / Isolierender Behälter mit leitfähiger eilumhüllung, z.b. Kunststoff-IBC mit Metallgitter mit / E E / Maschenfläche größer 100 cm Isolierender Behälter ohne Umhüllung Isolierender Behälter mit leitfähigem oder ableitfähigem, losem Inliner Fußnote 1) Inneres des Packmittels Zone 0, Umgebung Zone 1 Fußnote 2) Inneres des Packmittels und Umgebung Zone 1, verursacht von Nachbaranlagen nmerkungen Produkterdung, z. B. durch auchrohr, Erdungsstab, leitfähiges Bodenventil oder geschlossenen Flüssigkeitsstrahl Produkterdung, z. B. durch auchrohr, Erdungsstab, leitfähiges Bodenventil oder geschlossenen Flüssigkeitsstrahl Juli 2008 Revision 5 Seite 5 von 5

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