Förderungsmöglichkeiten für Kulturinitiativen

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1 Grundlagen für autonome Kulturarbeit Autor: Raimund Minichbauer Konzept, Koordination: Gabriele Gerbasits Förderungsmöglichkeiten für Kulturinitiativen IG Kultur Österreich

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Einleitung 7 9 Bund 23 Bundeskanzleramt (BKA) Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (BMUK) Bundseministerium für auswärtige Angelenheiten (BMAA) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (BMWV) Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) Bundesministerium für Inneres (BMI) AKM - Autoren, Komponisten, Musikverleger reg. GenmbH AMS - Arbeitsmarktservice Österreich Büro für Kulturvermittlung Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Gesellschaft für Kommunikation und Entwicklung (KommEnt) Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank KulturKontakt Austria kulturen in bewegung im vidc ÖSB-Unternehmensberatung GesmbH Österreichische Gesellschaft für politische Bildung (ÖGPB) Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Österreichischer Kultur-Service (öks) SKE der Austro-Mechana

3 Länder Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7: Kultur, Wissenschaft und Archiv Landesamtsdirektion - Verfassungsdienst Abteilung 2, Hauptreferat Schulen (Landesjugend referat) Abteilung 2, Hauptreferat Gemeinden Abteilung 5, Hauptreferat Fremdenverkehr Abteilung 6, Hauptreferat Gesundheit (Frauen- und Familienförderungsstelle) Abteilung 6, Hauptreferat Wohnbauförderung (Geschäftsstelle für Dorferneuerung) Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 5: Kultur Abteilung 13: Soziales, Jugend, Familie und Frau Abteilung 20: Landesplanung (Koordinationsstelle für Orts- und Regionalentwicklung) Niederösterreich Amt der niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Kultur und Wissenschaft Abteilung Allgemeine Förderungen (Frauenreferat, Landesjugendreferat) Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (Dorf- und Stadterneuerung) Abteilung Tourismus ECO PLUS Musikfabrik NÖ

4 4 Oberösterreich Amt der oberösterreichischen Landesregierung Landeskulturdirektion Präsidium (Büro für Frauenfragen, Familienreferat) Abteilung Bildung, Jugend und Sport (Landesjugend referat) Abteilung Gewerbe (Arbeitsgruppe Wirtschafts- und Tourismusförderung) Abteilung Raumordnungs- und bautechnischer Sachverständigendienst (Geschäftsstelle für Dorf- und Stadtentwicklung) Kulturplattform Oberösterreich (KUPF) Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 12: Kultur und Sport Landesamtsdirektion (Büro Kulturelle Sonderprojekte ) Präsidialabteilung (Referat für Hochschulen und Wissenschaftsförderung) Abteilung 2: Bildung und Gesellschaft (Büro für Frauenfragen, Referat Familienangelegenheiten, Landesjugendreferat) Abteilung 15: Wirtschaft und Tourismus Kultur und Schule Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR)

5 Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung Kulturabteilung Landesamtsdirektion (Landespressedienst) Landesbaudirektion (Referat für Informationsund Kommunikationstechnik, Referat für Landes- und Regionalplanung) Landesfremdenverkehrsabteilung Fachabteilung örtliche Raumplanung und Gemeindeentwicklung (Geschäftsstelle für Ortserneuerung) Rechtsabteilung 6 (Landesjugendreferat) Abteilung für Wissenschaft und Forschung Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Abteilung Bodenordnung (Geschäftsstelle für Dorferneuerung) Abteilung Europäische Integration Abteilung Jugend, Frau, Familie, Senioren (JUFF) Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung II c: Kultur Abteilung II b: Wissenschaft und Weiterbildung Abteilung IV a: Soziales, Jugend, Familie, Frauen, Senioren Agragbezirksbehörde Bregenz (Geschäftsstelle für Gemeindeentwicklung) Vorarlberger Kulturservice (VKS)

6 6 Wien 295 Magistrat der Stadt Wien MA 7: Kultur MA 13: Bildung und außerschulische Jugendbetreuung MA 18: Stadtentwicklung und Stadtplanung (Referat Wissenschafts- und Forschungsförderung) MA 57: Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten Wiener Integratiosfonds (WIF) Register 312

7 Vorwort In Zeiten stagnierender Kulturbudgets wird es für die BetreiberInnen von Kulturinitiativen immer wichtiger, umfassend über Finanzierungsquellen informiert zu sein. 7 Vorwort Das vorliegende Handbuch Förderungsmöglichkeiten für Kulturinitiativen umfaßt nicht nur die zentralen Stellen der Kunst- und Kulturförderung auf Bundes- (Kunstsektion des BKA) und Landesebene (Kulturämter), sondern auch darüber hinausgehende Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, bauliche Maßnahmen, Personalkosten etc. in anderen Ressorts und Institutionen. Es ist das dritte Handbuch der IG Kultur Österreich, das in der Serie Grundlagen für autonome Kulturarbeit herausgegeben wurde (bisher erschienen: Kulturinitiativen und die AKM und Kulturinitiativen und EU-Förderungen ) und wendet sich vor allem an KulturarbeiterInnen im Non-Profit-Bereich. Da die erhobenen Daten laufend Änderungen unterliegen, planen wir Updates auf unserer Homepage ( Für all jene, die das Internet nicht benutzen, wird die Möglichkeit bestehen, gegen Ersatz der Kopierkosten die jeweiligen neuen Texte zugesandt zu bekommen. Für die Erstellung des Handbuches danken wir den KollegInnen in den Bundesländern für ihre Informationen, allen InterviewpartnerInnen, die uns bereitwillig Auskunft gegeben haben und dem Autor Raimund Minichbauer für seinen engagierten Einsatz. Unser Dank gilt auch der Wiener Städtischen Versicherung, die die Drucklegung des Handbuches mitfinanziert hat. IG Kultur Österreich Gabriele Gerbasits

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9 Einleitung INHALT Der Bereich der Förderungsmöglichkeiten für Kulturinitiativen, dessen Darstellung sich das vorliegende Handbuch zum Ziel gesetzt hat, geht in zweierlei Hinsicht über die Frage der Finanzierung von Kunst-/Kulturprojekten hinaus: Zum einen werden nicht nur Förderungen dargestellt, die sich unmittelbar auf die Projekte bzw. Jahresprogramme beziehen, sondern auch solche, die andere Finanzierungsbereiche betreffen (bauliche Maßnahmen / Einrichtung, Arbeitsmarktförderung,...). Zum anderen sind die hier erfaßten Förderungen nicht auf den im engeren Sinn aufgefaßten Kunst-/Kulturbereich beschränkt. Es wurde bei den Recherchen versucht, der Tatsache Rechnung zu tragen, daß Kulturinitiativen auch im Bildungs- und/oder Wissenschaftsbereich (Symposien, einzelne Forschungsprojekte) tätig sind und sich die Projekte, die etwa im Frauen- und Jugendbereich stattfinden, nicht ausschließlich auf solche beschränken, die sich ästhetischer Diskurs-/Vermittlungsformen bedienen. 9 Einleitung Dargestellt werden die Bundesministerien, die Ämter der Landesregierungen sowie weitere Einrichtungen (primär solche mit bundes-, vereinzelt auch solche mit landesweitem Tätigkeitsbereich). Auf die Gemeindeebene einzugehen war aufgrund des Umfangs der dafür nötigen Recherchearbeiten nicht möglich. Zu den Förderprogrammen der EU hat die IG Kultur Österreich 1996 ein Handbuch vorgelegt. Eine Aktualisierung bzw. neuerliche Recherche wird erst sinnvoll sein, wenn die neuen Programme (und deren Budgetierung) beschlossen sind. Im vorliegenden Handbuch erfolgen mitunter Hinweise auf Kofinanzierungen, diesbezügliche Zuständigkeiten und einzelne AnsprechpartnerInnen. Es ist jedoch zu beachten, daß es sich dabei um punktuelle Zusatzinformationen handelt, die keinerlei Anspruch auf Systematik erheben können, und man für diesbezügliche Fragen in jedem Fall spezielle Informationsquellen nutzen sollte. Die einzelnen Beiträge basieren auf (fast in allen Fällen persönlichen) Interviews mit BeamtInnen bzw. MitarbeiterInnen der Förderstellen. Die

10 10 Einleitung endgültigen Texte wurden vor Drucklegung mit der Bitte um allfällige Korrekturen zugesandt, wobei Gegenvorschläge so weit berücksichtigt wurden, als sie mit der Darstellungssystematik vereinbar waren. In jenen Fällen, in denen detaillierte Richtlinien vorliegen, werden diese oft relativ ausführlich beschrieben. Es sei an dieser Stelle auf mögliche Mißverständnisse hingewiesen: Auch wenn mitunter ausführlich aus den Richtlinien zitiert wird, handelt es sich in diesem Handbuch um Beschreibungen und nicht um Abdrucke der Originaltexte. Die Länge einzelner Beiträge ist in vielen Fällen eine Reaktion auf die Ausführlichkeit vorliegender Richtlinien, sie sollte also nicht als Aussage über die mehr oder weniger große Bedeutung einer Förderung für die Kulturinitiativen mißverstanden werden. Für BenutzerInnen des Handbuchs, die nicht im Bereich bzw. im Umfeld autonomer Kulturinitiativen tätig sind, sei kurz auf das der Darstellung zugrundeliegende Vorverständnis hingewiesen: Das Handbuch bezieht sich auf nicht gewinnorientierte Vorhaben von unabhängigen gemeinnützigen Organisationen (oder von Einzelpersonen), die auf der Basis innovativer Ansätze arbeiten. Auch wenn in diesem Handbuch sehr unterschiedliche Förderungen, die sich an sehr unterschiedliche zentrale Zielgruppen richten, dargestellt werden, ist dies immer von der Perspektive der autonomen Kulturinitiativen geprägt (Kooperation mit Schulen, bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungsräumen, innovative Projekte im Bereich der Volkskultur,...). Es soll nicht das Mißverständnis entstehen, daß dabei angestrebt wird, auch die Perspektive anderer Einrichtungen (Gemeinden, Schulen, Brauchtumsverbände, gewinnorientierte Einrichtungen,...) bzw. in Hinblick auf gänzlich andere Projekte ( traditionelle Kulturprojekte, kommerzielle Veranstaltungen, Renovierung von Kleindenkmälern,...) darzustellen. ALLGEMEINE FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN BZW. -BEDIN- GUNGEN Auf allgemeine Förderungsvoraussetzungen bzw. -bedingungen wird in den Einzeldarstellungen nicht eingegangen. Es seien im folgenden die wichtigsten Eckpunkte dargestellt; im Detail sind diese Voraussetzungen/Bedingungen Förderungsgesetzen, speziellen Förderungsrichtlinen

11 oder den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Bundes bzw. des jeweiligen Landes zu entnehmen. - Die im vorliegenden Band dargestellten Förderungen von öffentlichen Gebietskörperschaften werden von diesen als Träger von Privatrechten vergeben. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. 11 Einleitung - Ein Vorhaben kann nur dann gefördert werden, wenn es ohne Förderung nicht oder nicht im geplanten bzw. erforderlichen Ausmaß durchführbar wäre. Gleichzeitig muß das Vorhaben bei Gewährung der Förderung grundsätzlich finanzierbar sein. - Die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Förderungsmittel muß gewährleistet sein. - Eine Förderungszusage ist erst dann als verbindlich zu betrachten, wenn sie schriftlich erfolgt (während man andererseits nicht vorschnell schriftliche Mitteilungen als Zusage mißverstehen sollte, z.t. enthalten Schreiben, in denen um die Nachreichung weiterer Unterlagen gebeten wird, die Mitteilung, daß eine Förderung grundsätzlich möglich sei). - Zusage und Annahme einer Förderung stellen einen Vertrag dar, d.h., die Annahme ist mit Auflagen verbunden, die im Einzelfall näher bestimmt sind, in der Regel aber (zumindest) folgende Bedingungen enthalten: - Der Geldbetrag ist einem mehr oder weniger eng definierten Zweck gewidmet. Die Verwendung für einen anderen Zweck ist nur mit (schriftlichem) Einverständnis der vergebenden Stelle möglich. - Der/die FörderungswerberIn hat in geeigneter Weise (z.b. auf den Drucksorten zu einer Veranstaltung) auf die Förderung hinzuweisen. - Grundsätzlich wird der vergebenden Stelle bzw. den Kontrolleinrichtungen der Gebietskörperschaft das Recht eingeräumt, sich jederzeit von der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel zu überzeugen. - Diese muß unabhängig davon innerhalb einer festgesetzten Frist und näher definierten Form nachgewiesen werden. Die Form be-

12 12 Einleitung steht in den meisten Fällen in der Vorlage einer Gesamtabrechnung und saldierter Originalbelege (nicht nur die Rechnung, sondern auch der Zahlungsbeleg bzw. Saldierungsvermerk) in Höhe (und im Bereich etwaiger spezieller Zweckwidmungen) der erhaltenen Förderung. - Die vergebende Stelle hat das Recht, die Förderung zuzüglich Zinsen zurückzufordern, wenn wesentliche Bedingungen (widmungsgemäße Verwendung, Verwendungsnachweis, Mitteilungen über eine Abänderung des Vorhabens) nicht erfüllt werden oder sie von dem/der AntragstellerIn über wesentliche Umstände getäuscht oder unvollständig unterrichtet worden ist. ZUR DARSTELLUNG Die einzelnen Abteilungen der Gebietskörperschaften werden weitgehend in einer formalen Reihenfolge angeordnet: Die Abteilungen des BKA und der Bundesministerien werden in der Reihenfolge ihrer Nummern dargestellt (Nummer der Sektion in römischen Ziffern, der Abteilung innerhalb der Sektion in arabischen Ziffern). Bei den Bundesländern wird die Kulturabteilung immer am Beginn des Beitrages dargestellt, die weiteren Abteilungen werden nach ihren Nummern bzw. (wenn sie nicht numeriert sind) in alphabetischer Ordnung dargestellt (wobei gegebenenfalls Landesamtsdirektion und/oder Präsidium den weiteren Fachabteilungen vorangestellt werden). Zu den angegebenen Ansprechpersonen ist anzumerken, daß immer der/die LeiterIn der jeweiligen Stelle angeführt ist und grundsätzlich auch angestrebt wurde, SachbearbeiterInnen für die näher dargestellten Förderungen in das Handbuch aufzunehmen. Die Frage, ob bzw. wie viele SachbearbeiterInnen angegeben sind, kann im Einzelfall von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängen (man sollte daraus also nicht vorschnell Schlüsse ziehen auf Größe und Gesamtstruktur der Stelle). Zu berücksichtigen ist auch, daß (mit Ausnahme der Abteilungen der Kunstsektion) nicht angestrebt wurde, alle MitarbeiterInnen einer Stelle aufzulisten. Die Angaben in der Rubrik Zuständigkeitsbereich verfolgen - je nach

13 Charakter und Umfeld der jeweiligen Stelle - unterschiedliche Ziele: Zum Teil wird auf Abgrenzungen der Zuständigkeit gegenüber anderen Stellen hingewiesen, zum Teil auf weitere Förderbereiche, oft werden auch andere Aktivitäten der Stelle erwähnt, um einen knappen Eindruck davon zu verschaffen, in welchem Kontext die Fördertätigkeit steht. Die Rubrik Förderungsbericht ist im Ergebnis nur bedingt einheitlich. Grundsätzlich wurde darauf abgezielt, darüber zu informieren, ob die jeweilige Stelle einen - etwa mit den Kunst- und Kulturberichten vergleichbaren - öffentlich zugänglichen Förderungsbericht herausgibt, anhand dessen man sich über die Förderpraxis näher informieren kann. Erwähnt werden sollten nur spezielle Berichte, nicht etwa die Aufnahme von Daten in den allgemeinen Förderungsbericht der Bundesregierung bzw. vergleichbare Rechenschaftsberichte von Landesregierungen. Die bedingte Einheitlichkeit im vorliegenden Handbuch hat ihren Grund vor allem in Grenzfällen, d.h., im Vorliegen von Berichten, in denen unter anderem auch kurz (etwa in knapper statistischer Aufbereitung) das Förderbudget dargestellt wird oder in denen über geförderte Vorhaben berichtet wird, aber keine Förderbeträge angegeben werden. Es wird des öfteren auch auf solche Berichte hingewiesen, wobei davon auszugehen ist, daß einzelne InterviewpartnerInnen auf derartige Berichte (bei der Frage nach einem Förderungsbericht ) nicht hingewiesen haben. 13 Einleitung RASTER Die Förderungsmöglichkeiten werden in diesem Handbuch entweder unter Verwendung eines ausführlichen Rasters oder in Form einer Kurzdarstellung ( Abstract ) beschrieben. Auf die Verwendung dieser beiden Formen bei der Darstellung der Kunstsektion und der Landeskulturabteilungen wird in der Einleitung noch etwas näher eingegangen. Darüber hinaus wird die Form der Kurzdarstellung zum einen in Fällen verwendet, in denen auf eine Förderung nur hingewiesen werden soll, zum anderen aber auch dann, wenn der aktuelle Informationsstand zum Zeitpunkt der Endredaktion eine detaillierte Beschreibung nicht sinnvoll erscheinen ließ (z.b. detaillierte Richtlinien gerade in Ausarbeitung waren). In Einzelfällen wird (ähnlich wie bei den Landeskulturabteilun-

14 14 Einleitung gen) die am stärksten für Kulturinitiativen geeignete Förderung einer Stelle detailliert dargestellt, bei anderen aber nur auf den unterschiedlichen Förderbereich und etwaige Abweichungen in der Abwicklung hingewiesen. Im folgenden werden die im ausführlichen Raster verwendeten Kategorien kurz beschrieben: Förderungsgegenstand: Die Grenze zwischen Förderungsgegenstand und Beurteilungskriterien ist mitunter fließend, es wurden dabei gegebenenfalls Wiederholungen in Kauf genommen, wie auch bei unmittelbar zusammenhängenden Definitionen fallweise schon hier auf die Förderungsformen eingegangen wird. Ablauf [optional]: Angaben in dieser Kategorie erfolgen nur in Fällen, in denen die Antragstellung in einen umfassenderen Ablauf eingebunden ist, z.b. bei Förderungen im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung, wo in vielen Fällen vorerst das Dorf oder die Stadt in das Programm aufgenommen werden muß, bevor (innerhalb einer bestimmten Laufzeit) Einzelanträge (oft auch durch Vereine) gestellt werden können. Beurteilungskriterien: Hier wird vor allem auf Angaben zu inhaltlichen Kriterien abgezielt. Kriterien, die auf die (oben kurz skizzierten) allgemeinen Förderungsvoraussetzungen, die Glaubwürdigkeit, daß das Vorhaben auch durchführbar ist (Nachvollziehbarkeit der Kalkulation, grundsätzliche Befähigung der FörderungswerberInnen zur Durchführung des Vorhabens,...) oder im Fall des Bundes die überregionale Bedeutung werden nur dann angegeben, wenn sie in den Interviews besonders hervorgehoben wurden oder in besonderer Weise näher spezifiziert sind Förderungsform: Für die gängigen Förderungsformen werden durchgehend folgende Ausdrücke verwendet: - Projektsubvention: Förderung eines Einzelprojektes in Form einer Subvention - Basissubvention: Förderung für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit (exkl. Projekte) in Form einer Subvention - Jahressubvention: Projekt-/Programm- plus Basissubvention - Zuschuß zu den Projektkosten: Diese Formulierung wird in Fällen verwendet, in denen in den Interviews angegeben wurde, daß nur kleine Zuschüsse bezahlt werden (können).

15 - Auftragsvergabe: Geld gegen Leistung bzw. Teilbetrag gegen Teil der Leistung - Kostenübernahme: einzelne Rechnungen werden direkt übernommen Auf bestimmte Förderungsgegenstände spezifiziert (Druckkostenbeitrag, Reisekostenzuschuß usw.) werden die Angaben meist nur im Zusammenhang mit spezifisch auf diese Gegenstände zugeschnittenen Förderungen. 15 Einleitung Förderungshöhe: Bezüglich der Förderungshöhe liegen nur bei vergleichsweise wenigen der in diesem Handbuch dargestellten Förderansätze Bestimmungen in Form exakter Betragshöhen oder Prozentsätze vor. Es werden hier auch etwaige Hinweise darauf aufgenommen, daß sich die Förderungen in der Praxis an bestimmten Kostenteilen orientieren oder bestimmte Kostenteile grundsätzlich nicht akzeptiert werden (wobei auf den Umstand nicht gesondert hingewiesen wird, daß hohe Repräsentations- und Bewirtungskosten vom überwiegenden Großteil der vergebenden Stellen nicht gefördert werden). Dabei ist zu beachten, daß sich diese Informationen auf Aussagen in Interviews und/oder die Förderungsrichtlinien beziehen, Hinweise zur Abrechnung aber für das vorliegende Handbuch nicht zusätzlich durchgearbeitet wurden und es möglich ist, daß hier noch weitere Details enthalten sind. Liegen keine exakten Bestimmungen oder verallgemeinerbaren praktischen Orientierungspunkte/Ausschließungen vor, erfolgt der Eintrag: individuelle Bemessung. Auf den Umstand, daß in der Praxis bei Initiativen, die von der jeweiligen Stelle regelmäßig gefördert werden, die in den Vorjahren vergebenen Summen einen Orientierungspunkt darstellen, wird nicht gesondert hingewiesen. antragsberechtigt [optional]: Diese Kategorie bezieht sich auf etwaige Einschränkungen bezüglich der Rechtsperson der AntragstellerInnen. Es erfolgen hier vor allem dann Angaben, wenn von folgendem Normalfall abgewichen wird: Es sind physische und juristische Personen ohne Einschränkung bezüglich der Rechtsform antragsberechtigt. Dies bedeutet, daß grundsätzlich Einzelpersonen auch als ProjektträgerInnen (also nicht nur bei personenbezogenen Förderungen) auftreten können. In den meisten Fällen bevorzugen die Förderstellen - zumindest bei Vorhaben, die über das Ausmaß von Kleinprojekten hinausgehen - die Ein-

16 16 Einleitung reichung durch juristische Personen, da dies eine größere (praktische) Rechtssicherheit (gesichertere Haftung) verspricht. Etwaige Bestimmungen bezüglich der Einreichung durch gewinnorientierte Unternehmen wurden nicht erhoben, da dies im Normalfall für Kulturinitiativen nicht von Bedeutung ist. Bei Förderansätzen, die als speziell auf Vereine/Organisationen gerichtet ausgewiesen sind, wird nicht gesondert darauf hingewiesen, daß eine Antragstellung durch Einzelpersonen nicht vorgesehen ist. Fallweise erfolgen in dieser Kategorie auch Angaben dazu, welche/r der ProjektpartnerInnen (VeranstalterIn, KünstlerIn, Verlag,...) als AntragstellerIn vorgesehen ist. Bei unmittelbarem inhaltlichem Zusammenhang können derartige Angaben aber auch in den Kategorien Förderungsgegenstand oder Förderungshöhe erfolgen. Grundsätzlich wurden in das Handbuch nur Förderungen aufgenommen, für die (auch) Vereine und/oder Einzelpersonen Anträge stellen können. Ausnahmen wurden in zwei Bereichen gemacht: bei den Kulturservice-Stellen (wo oft nur Schulen bzw. einzelne LehrerInnen Anträge stellen können, Förderungen für Gagen aber direkt an KünstlerInnen/Kulturschaffende ausbezahlt werden) und im Bereich der Dorf- und Stadterneuerung (Hier können bei einzelnen Programmen auch Vereine Anträge stellen, bei anderen nur die Gemeinden. Dieser Unterschied soll hier natürlich nicht als unwesentlich und rein formal betrachtet werden. Die Grenzen dürften in der Praxis aber fließend sein - und so schien es nicht geboten, über die Aufnahme von ansonsten oft sehr ähnlichen Programmen in das Handbuch ausschließlich nach diesem Kriterium zu entscheiden.). sonstige Voraussetzungen [optional]: Hier erfolgen hauptsächlich bei den Förderungen von Ländern Eintragungen zum Bundeslandbezug bzw. etwaigen näheren Auslegungen durch die jeweilige Förderstelle (wobei es sich hier zum Teil um Aufzählungen handelt, die sich auf verschiedene Arten von Vorhaben beziehen, d.h. nicht von einem einzelnen Projekte alle diese Bezüge erfüllt werden müssen). In Einzelfällen erfolgen hier auch Angaben zu besonderen rechtlichen bzw. formalen Voraussetzungen. Einreichungsunterlagen: Es sollen in dieser Kategorie die wichtigsten Einreichungsunterlagen aufgelistet werden. Anzumerken ist, daß Finanzierungsplan einschließt, daß in der Einreichung verbindliche An-

17 gaben dazu gemacht werden, welche Beträge bei anderen Förderstellen (vor allem der öffentlichen Hand) beantragt werden bzw. schon beantragt oder zugesagt wurden. In den einzelnen Einträgen nicht hingewiesen wird auf übliche Angaben wie Ansprechperson, Kontonummer,... Einreichungstermine: Wenn keine bestimmten Einreichungstermine vorliegen, erfolgt die Angabe: laufend. In Einzelfällen werden zusätzlich Hinweise auf diesbezügliche Besonderheiten in der Abwicklungspraxis der Förderstelle gegeben. Wenn im beschriebenen Förderansatz auch Jahresförderungen enthalten sind, wird angegeben, wann bzw. zu welchem Einreichungstermin das Stellen von Jahresanträgen üblich ist (besonders bei erstmaliger Beantragung einer Jahresförderung sollte man darauf achten, möglichst frühzeitig einzureichen). Es sei hier zusätzlich darauf hingewiesen, daß Anträge für Einzelvorhaben immer rechtzeitig vor Realisation eingebracht werden müssen und eine nachträgliche Förderung vom Großteil der vergebenden Stellen dezidiert ausgeschlossen wird. 17 Einleitung Entscheidung: Hier wird festgehalten, wer (Abteilung oder Beirat) die Anträge beurteilt und wer die endgültige Entscheidung trifft. Auf Details des Beurteilungsverfahrens (ob der Beirat nur Empfehlungen bezüglich der grundsätzlichen Förderungswürdigkeit oder auch bezüglich der Betragshöhen ausspricht,...) wird nur fallweise eingegangen. Erfolgt die Beurteilung durch einen Beirat, wird die Anzahl der Mitglieder und - falls nicht ohnehin Einreichungstermine vorliegen - der jährlichen Sitzungen angegeben. Wenn ein Gremium nicht aus externen unabhängigen Fachleuten besteht, wird dies in der Regel kurz erläutert. Im Hinblick auf die Transparenz der Fördervergabe (und auch auf die praktische Frage, welcher Aktenlauf - Entscheidungsdauer - im Einzelfall nötig sein wird) werden so weit wie möglich auch die Approbationsbefugnisse (die Betragsgrenzen, bis zu denen etwa AbteilungsleiterInnen, SektionsleiterInnen Förderungen auch definitiv zusagen können) angegeben. Es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Endredaktion gültigen Betragsgrenzen. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, daß ungeachtet der Erteilung genereller Befugnisse an BeamtInnen die zuständigen politisch Verantwortlichen die Entscheidung über jeden Einzelfall an sich ziehen können.

18 18 Einleitung Entscheidungsdauer (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur definitiven Entscheidung): Es wurde dieser Zeitausschnitt gewählt, weil viele Förderstellen keine generalisierenden Angaben über die Gesamtdauer ab Antragstellung machen wollten, da sie keinen Einfluß darauf haben, wie schnell AntragstellerInnen fehlende bzw. zusätzliche Unterlagen nachliefern können. Die hohen Variationsbreiten ergeben sich dadurch, daß durch die Generalisierung viele Einflußfaktoren zu berücksichtigen sind (erfolgt die Einreichung unmittelbar vor der nächsten oder gerade unmittelbar nach der letzten Beiratssitzung; wie hoch ist die Subvention - kann sie durch den/die AbteilungsleiterIn genehmigt werden, oder ist vielleicht sogar ein Beschluß der Landesregierung nötig; wie ausgelastet ist die Abteilung gerade; wie schnell können externe GutachterInnen gerade arbeiten; handelt es sich um ein übliches Vorhaben oder um einen Grenzfall, bei dem gegebenenfalls mit anderen Abteilungen Rücksprache gehalten werden muß?...). Es wurde angestrebt, hier auch die maximale Dauer festzuhalten, wobei diese insofern realistisch gehalten wurde, als zusätzliche Verzögerungen während der Sommermonate, bei einem Regierungswechsel, usw. nicht einkalkuliert wurden. Auszahlung [optional]: Hier erfolgen vor allem dann Angaben, wenn durch den Auszahlungsmodus (schon durch das Grundprinzip, nicht durch etwaige Verzögerungen) umfangreichere Vorfinanzierungen nötig werden können, etwa der ganze oder ein Großteil des Betrages erst nach Gesamtabrechnung und Vorlage der Belege ausbezahlt wird. Bei Förderungen mit im Regelfall geringen Beträgen (Reisekostenzuschuß,...) wurde diese Frage nicht erhoben. Förderungsrichtlinien: Es werden nur Richtlinien erfaßt, die schriftlich vorliegen und öffentlich zugänglich sind bzw. in der Förderstelle angefordert werden können. Unberücksichtigt bleiben hier die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Bundes bzw. des jeweiligen Landes, die für die jeweilige Gebietskörperschaft (wenn Details für Einzelbereiche nicht durch Gesetze oder Sonderrichtlinien geändert wurden) immer Gültigkeit besitzen. In der Regel nicht erwähnt werden hier gesetzliche Grundlagen (mit Ausnahme der Kunst- und Kulturförderungsgesetze). Es wird kurz angemerkt, wie detailliert die Richtlinien (vor allem in bezug auf Förderungsgegenstand und Beurteilungskriterien) sind und gegebenen-

19 falls, ob sie durch die Darstellung im vorliegenden Handbuch schon zur Gänze wiedergegeben wurden (wobei zu berücksichtigen ist, daß sie in der Zwischenzeit möglicherweise verändert wurden). Die Angabe detaillierte Richtlinien schließt generell mit ein, daß die Richtlinien ausführlicher sind als der Beitrag in diesem Handbuch. Um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden, sie hier darauf hingewiesen, daß im vorliegenden Handbuch Förderungsrichtlinien grundsätzlich nicht im Originaltext wiedergegeben, sondern beschrieben werden (wenn auch mitunter mit längeren Zitaten aus dem Original). 19 Einleitung KUNSTSEKTION UND LANDESKULTURABTEILUNGEN Es werden bei der Darstellung sowohl der Kunstsektion als auch der Landeskulturabteilungen nicht ausschließlich die Förderansätze für Kulturinitiativen und Kulturzentren beschrieben. Dafür sprechen mehrere Gründe: zum einen der schon genannte, den Begriff Kulturinitiative eher breit zu fassen, um die Nutzbarkeit des Handbuchs nicht schon im Vorfeld zu stark einzuschränken. Zum anderen sind im Bereich der VeranstalterInnen die Kunstförderungen in zweifacher Weise interessant: Die Grenze zwischen Mehrsparten- und auf eine Sparte spezialisierten VeranstalterInnen ist fließend, es finden im Laufe der individuellen Entwicklungen Spezialisierungen oder Erweiterungen des Tätigkeitsbereiches statt, einzelne Teile oder Programmschienen von MehrspartenveranstalterInnen können eine relativ hohe Eigenständigkeit entwickeln, etc. Darüber hinaus kann die Tätigkeit von VeranstalterInnen/VermittlerInnen nicht einfach auf den Akt der Präsentation schon unabhängig davon erstellter Werke reduziert werden. Für Eigenproduktionen (z.b. im Theaterbereich), Auftragsvergabe, weitergehende Kooperationen mit KünstlerInnen mag ein gewisser Einblick in die Kunstförderungen der einzelnen Sparten hilfreich sein. Gleichzeitig hätte eine detaillierte Darstellung des Gesamtbereichs der Kunst- und Kulturförderungen die Möglichkeiten des vorliegenden Handbuchs weit überschritten. Es wurde der Kompromiß gewählt, die Förderansätze für Kulturinitiativen und Kulturzentren möglichst ausführlich darzustellen und eine breite Auswahl an weiteren Kunst- und Kulturförderungen zumindest zu skizzieren. Dies ist aufgrund der unter-

20 20 Einleitung schiedlichen Größe und organisatorischen Ausdifferenzierung für die Kunstsektion und die Landeskulturabteilungen in verschiedener Weise erfolgt. Es werden alle Abteilungen der Kunstsektion dargestellt, in erster Linie Förderansätze für VeranstalterInnen / VermittlerInnen, gegebenenfalls auch für Produktionen, weitere Ansätze (vor allem personenbezogene Förderungen) werden nur erwähnt. Bei den Landeskulturabteilungen wird gleichsam mit der ausführlichen Darstellung der Förderansätze für Kulturinitiativen die allgemeine Vorgangsweise (Einreichungstermine, Fomulare,...) beschrieben, anschließend werden (in alphabetischer Reihenfolge) die Förderansätze für die Kunstsparten und weitere ausgewählte Bereiche in kurzen Abstracts dargestellt. Die Abstracts zu den Kunstsparten (und gegebenenfalls zur Wissenschaft) zielen darauf ab, in Stichworten die Förderansätze wiederzugeben, gegebenenfalls auf besondere Förderschienen oder spezielle Einschränkungen hinzuweisen und anzumerken, falls der Ablauf bei Einreichungen um Jahres- oder Projektförderungen grundsätzlich von der Vorgangsweise bei Anträgen im Bereich Kulturinitiativen abweicht (Beiräte, Einreichungstermine; nicht erfaßt werden Jurien und Termine bei Stipendien, Förderungspreisen, Ankäufen, etc.). Es werden dabei nur einige wenige Ansätze grundsätzlich nicht erfaßt, z.b. Förderungen für Ausbildung (Stipendien für Studierende, Förderung von Dissertationen,...), einige Einschränkungen wurden vor allem im Musikbereich gemacht (Musikschulen, Instrumentenankauf,...). Bezüglich weiterer Förderbereiche zielen die Abstracts nur auf einzelne Fragestellungen (z.b. Volkskultur: Werden ausschließlich Sachkosten im Bereich der Brauchtumsverbände gefördert oder auch innovative Einzelprojekte?). Es seien vor allem NewcomerInnen darauf hingewiesen, daß die Darstellung der verschiedenen Förderbereiche nicht zu dem Mißverständnis führen soll, daß die Kulturabteilungen hier gleichsam eine Palette von Förderansätzen anbieten und es den AntragstellerInnen frei-

21 stünde, diese nach Belieben zu kombinieren. Es bestehen diesbezüglich bestimmte Grundregeln, die im jeweiligen Beitrag über die Förderung von Kulturinitiativen kurz skizziert werden, die in konkreten Details aber auch durch das Tätigkeitsprofil der jeweiligen Initiative geprägt sind und sich im Laufe der Kooperation zwischen Kulturabteilung und Initiative nuancenreich ausdifferenzieren. Zu beachten sind zwei Fragen, die gerade bei MehrspartenveranstalterInnen kaum voneinander zu trennen sind: das Verhältnis von Jahres- und Projektsubvention und das Problem der Doppelförderungen. 21 Einleitung Grundsätzlich sollen einerseits Doppelförderungen vermieden werden (vor allem: ein Projekt wird mehrfach und damit insgesamt mit einem höheren Anteil an den Gesamtkosten gefördert, z.b. die Kulturinitiative stellt für die Kosten einer Ausstellung jeweils einen Antrag an den/die SachbearbeiterIn für Kulturinitiativen und den/die Sachbearbeiterin für bildende Kunst), andererseits ist die Kombination von Förderungen - vor allem, wenn bei Kooperationen verschiedene AntragstellerInnen auftreten und sich die Fördergegenstände klar voneinander trennen lassen - möglich und für bestimmte Konstellationen sogar üblich (z.b. Beantragung einer Förderung für die Kosten einer Ausstellung durch die Kulturinitiative, eines Druckkostenbeitrages für den Katalog durch den/die KünstlerIn). Zwischen den beiden genannten Extrembeispielen liegt ein breites Band an Nuancen. Diese Fragestellung konnte im vorliegenden Handbuch nicht behandelt werden, da sie zu vielgestaltig und - wie schon angesprochen - nur zum Teil systematisierbar ist. Die Organigramme (grundsätzlich nur bei Landeskulturabteilungen, die in weitere Teileinheiten untergliedert sind, wenn dies auch den Förderbereich betrifft) und die Nennung der SachbearbeiterInnen sollen einen groben Überblick über die Kompetenzverteilung geben und dabei unterstützen, sich etwa bei Anfragen direkt an den/die unmittelbar mit dem jeweiligen Spezialbereich befaßte/n Mitarbeiter/in zu wenden. Es besteht darüber hinaus aber immer die Möglichkeit, schriftliche Anträge oder Anfragen allgemein an die Kulturabteilung zu richten.

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24 24 BKA BUNDESKANZLERAMT (BKA) Ballhausplatz Wien Tel./Fax: 01 / DW homepage: BKA, SEKTION II: KUNST Schottengasse Wien Tel.: 01 / DW Fax: 01 / homepage: LEITUNG: Dr. Andreas Mailath-Pokorny (DW 7500, andreas.mailath-pokorny@bmwf.gv.at) ASSISTENTIN: Anita Zemlyak ( anita.zemlyak@bmwf. gv.at) SEKRETARIAT: Ulrike Huber (DW 7501, ulrike.huber@bmwf. gv.at) Regina Zierer (DW 7506, regina.zierer@bmwf.gv.at) ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH: Die Kunstsektion ist die Organisationseinheit des Bundes zur Abwicklung der Förderungsprogramme im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur. Für Kulturinitiativen und Kulturzentren ist die Abteilung II/8 zuständig. Die Abteilungen II/1 bis II/7 sind für einzelne Kunstsparten bzw. Teilbereiche einzelner Kunstsparten, die Abteilungen II/9 und II/10 primär für internationale Belange zuständig. Da ein Konnex - vor allem über den Aspekt spezialisierter Vermittlung - grundsätzlich gegeben ist, wurden auch Förderungsmöglichkeiten der Abteilungen II/1 bis II/7 in dieses Handbuch aufgenommen. Es ist dabei grundsätzlich zu beachten, daß sich die Fördertätigkeit hier ausschließlich auf den Bereich professioneller (und vorrangig) zeitgenössischer Kunst bezieht. Die folgende Darstellung der Förderprogramme dieser Abteilungen ist von der Perspektive der VeranstalterInnen/VermittlerInnen geprägt und gibt nicht die Gewichtung der einzelnen Ansätze in der jeweiligen Abteilung wieder. Die Abteilungen II/9 und II/10 wurden ebenfalls in das Handbuch aufgenommen. Es sei

25 im Zusammenhang mit der Fördertätigkeit der Kunstsektion noch auf das KuratorInnenmodell (vor allem in der bildenden Kunst) hingewiesen. Da KuratorInnen nur für jeweils zwei Jahre bestellt und Förderansätze hier nicht unabhängig von den inhaltlichen Schwerpunkten des einzelnen Kurators bzw. der einzelnen Kuratorin beschrieben werden können, wurde dieser Förderbereich hier nicht erfaßt. Anmerkung: Die Übersiedelung der Kunstsektion in die Schottengasse 1 ist für März 1999 geplant. Ob die Telefondurchwahlen beibehalten werden, stand unmittelbar vor Drucklegung des vorliegenden Handbuchs noch nicht fest. GESETZLICHE GRUNDLAGE: Kunstförderungsgesetz vom FÖRDERUNGSBERICHT: Der Kunstbericht ist kostenlos in der Sektion erhältlich. APPROBATIONSBEFUGNISSE: Endgültig genehmigt werden können Förderungen bis ös ,- durch den/die AbteilungsleiterIn, höhere Förderungen bis ös ,- durch den Sektionsleiter, Beträge über ös ,- bedürfen der Genehmigung durch den Staatssekretär. 25 BKA BKA, ABTEILUNG II/1: BILDENDE KUNST - INLAND Schottengasse Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / LEITUNG: Dr. Werner Hartmann (DW 7510, werner.hartmann@bmwf.gv.at) MITARBEITER/INNEN: Herta Kittinger (DW 7511, herta.kittinger@bmwf.gv.at) Mag. Christa Breicha (DW 7512, christa.breicha@bmwf.gv.at) Marion Pichler (Artothek, Bankgasse 1, 1014 Wien, DW 7513, Fax-DW: 7515, marion.pichler@bmwf.gv.at) Mag. Karl Hufnagl (DW 7503, karl.hufnagl@bmwf.gv.at) ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH: Die Abteilung II/1 ist in der bildenden Kunst (mit Ausnahme von Foto, Architektur, Design und Mode) zuständig für den Inlandsbereich, hier primär für die Förderung von EinzelkünstlerInnen, Werkankäufe und das Galerienförderungspro-

26 26 BKA gramm (siehe zum Bereich Foto: II/3, zur Vereinsförderung in der bildenden Kunst, den Bereichen Architektur, Design und Mode sowie Auslandsaktivitäten: II/7). Die Abteilung II/1 ist auch zuständig für KünstlerInnenhilfe und den Künstlerhilfe-Fonds. Ein Informationsblatt über die Förderbereiche der Abteilung kann angefordert werden. Alle Förderungen beziehen sich ausschließlich auf zeitgenössische Kunst. FÖRDERUNGSBERICHT: Kunstbericht u Förderung von nicht-kommerziellen Galerien Förderungsgegenstand: Ausstellungsbetrieb von sogenannten Informationsgalerien (besonders in den Bundesländern), wenn diese neben Verkaufsmöglichkeiten vor allem Informationen über das zeitgenössische in- und ausländische Kunstgeschehen bieten. Beurteilungskriterien: kontinuierlicher Betrieb auf hohem qualitativem Niveau Förderungsform: primär Jahressubvention, vereinzelt Projektsubvention Förderungshöhe: individuelle Bemessung Einreichungsunterlagen: (Antragsformular), Jahresprogramm bzw. Projektbeschreibung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan, bei erstmaliger Einreichung: Vereinsstatuten bzw. Firmenbuchauszug, Angaben über die befugten Organe Einreichungstermine: (üblich für Jahressubventionen), 31.5., Entscheidung: Beurteilung durch den Beirat für bildende Kunst (der Beirat ist - in getrennten Sitzungen - für die Abteilungen II/1 und II/7 tätig; 5 Mitglieder), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Entscheidungsdauer (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur definitiven Entscheidung): Die Entscheidung erfolgt in der Regel im auf den Einreichungstermin folgenden Monat. Förderungsrichtlinien: stichwortartige Ausführungen im Informationsblatt der Abteilung bzw. im Kunstbericht u Arbeitsstipendien / Projektstipendien Abstract: Für kurzfristige Arbeitsvorhaben bzw. für die Realisierung

27 konkreter künstlerischer Projekte können Arbeits- bzw. Projektstipendien zwischen ös ,- und ös ,- vergeben werden. Antragstellung durch hauptberuflich tätige bildende KünstlerInnen mit genauer Beschreibung des Arbeitsprogrammes (zu den Einreichungsterminen 31.1., 31.5., ; die Beurteilung erfolgt durch den Beirat für bildende Kunst). 27 BKA u Weitere Förderbereiche der Abteilung Förderung nicht ausschließlich kommerziell orientierter Projekte von Erwerbsgalerien (es erfolgt zweimal jährlich eine Ausschreibung), Kunstförderungsankäufe, Katalogförderung bei Inlandsvorhaben (Einreichung durch freischaffende bildende KünstlerInnen; die Förderung erfolgt subsidiär zur regionalen Förderung; der Zeitraum zwischen zwei Förderungen soll mindestens drei Jahre betragen), Ateliergründungszuschüsse (erstmalige Gründung von KünstlerInnenateliers, insbesondere nach Absolvierung der Kunsthochschulen, Zuschüsse von ös ,- bis ös ,-, die Kombination von Einzelförderungen bei Gründung von Ateliergemeinschaften ist möglich), Förderungsateliers im Inland (Ausschreibung), Berufsfelderweiterung (Förderung der Arbeit bildender KünstlerInnen mit Behinderten; Institutionen der Behindertenbetreuung bzw. -therapie, die für das Honorar nicht selbst aufkommen können, haben die Möglichkeit, um ein Stipendium für den/die KünstlerIn anzusuchen), Förderung von Kunstzeitschriften (gefördert werden wenige, qualitativ hochstehende Kunstzeitschriften), Staatsstipendien für bildende Kunst (Bewerbungsfrist jeweils im Oktober), Preise BKA, ABTEILUNG II/2: MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST Schottengasse Wien Tel.: 01 / DW Fax: 01 / LEITUNG: Dr. Alfred Koll (DW 7520, alfred.koll@bmwf.gv.at) REFERAT A (Förderung von Musikensembles und KonzertveranstalterInnen; Reisekostenzuschüsse): Mag. Hildegard Siess (DW 7522, e-

28 28 BKA mail: REFERAT B (Förderung von Kleinbühnen und Freien Gruppen): Dr. Andrea Ruis (DW 7524, andrea.ruis@bmwf.gv.at) REFERAT C (Förderung von größeren Bühnen, Festivals und ähnlichen Saisonveranstaltungen, Nachweisprüfung): Dr. Dieter Sommer (DW 7523, dieter.sommer@bmwf.gv.at), Johannes Rödl (DW 7525, e- mail: johannes.roedl@bmwf.gv.at) REFERAT D (Fortbildungszuschüsse [Stipendien], Investitionsförderungen, Künstlerhilfe für den Abteilungsbereich, Gutachten in Wehrdienst-, Zivildienst- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten): Hannelore Müller (DW 7526, hannelore.mueller@bmwf.gv.at) MITARBEITERIN (Investitionen, Kompositionsförderung,...): Dr. Ursula Simek (DW 7527, ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH: Die Abteilung ist zuständig für den Gesamtbereich Musik und darstellende Kunst. Ein Informationsblatt über die Förderbereiche der Abteilung kann angefordert werden. Die Förderungsmöglichkeiten beziehen sich vorrangig auf zeitgenössische Kunst. FÖRDERUNGSBERICHT: Kunstbericht u Kleinbühnen und Freie Theaterschaffende Förderungsgegenstand: Jahrestätigkeit bzw. Einzelprojekte von Kleinbühnen, Freien Theater-/Tanzgruppen oder einzelnen Theaterschaffenden (ausschließlich professionelle Theaterarbeit, kein Laientheater). Beurteilungskriterien: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen, innovatives Inszenierungskonzept (insbesondere bei Produktionskostenzuschüssen), Aufführung von Werken zeitgenössischer österreichischer AutorInnen Förderungsform: Jahressubvention bei Nachweis einer kontinuierlichen Tätigkeit auf hohem Niveau (insbesondere im Bereich der Präsentation zeitgenössischer Werke), Projektsubvention Förderungshöhe: individuelle Bemessung Einreichungsunterlagen: (Antragsformular der Sektion, ein Beiblatt für die Einreichung eines Theaterprojekts zur allfälligen Verwendung liegt vor), möglichst vollständige und detaillierte Angaben zum Jahrespro-

29 gramm bzw. genaue Projektbeschreibung, Angaben zu den Theaterschaffenden, Inszenierungskonzept, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan, Dokumentation der früheren Arbeiten (evtl. Videoband), bei erstmaliger Einreichung durch einen Verein / eine Organisation: Vereinsstatuten bzw. Firmenbuchauszug, Angaben über die befugten Organe Einreichungstermine: laufend, empfohlen für Jahressubventionseinreichungen: im September/Oktober für das folgende Kalenderjahr Entscheidung: Beurteilung durch die Abteilung unter Beiziehung des Bühnenbeirates (8 Mitglieder, tagt bei Bedarf, vier- bis achtmal jährlich); der Bereich Musiktheater wird primär durch den Musikbeirat behandelt (6 Mitglieder, tagt bei Bedarf, vier- bis achtmal jährlich), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Entscheidungsdauer (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur definitiven Entscheidung): Bei Anträgen für Einzelprojekte wird eine Vorlaufzeit von 3 bis 4 Monaten empfohlen. Förderungsrichtlinien: stichwortartige Ausführungen im Informationsblatt der Abteilung bzw. im Kunstbericht 29 BKA u Prämien für darstellende Kunst Förderungsgegenstand: Prämien für hervorragende Aufführungen Bewerbung: Der Vorschlag erfolgt durch den Bühnenbeirat, Eigenbewerbungen sind nicht vorgesehen. Beurteilung: Bühnenbeirat (8 Mitglieder, tagt bei Bedarf, vier- bis achtmal jährlich), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Höhe: in der Regel zwischen ös ,- und ös ,- pro Prämie; etwa 30 Prämien jährlich u Prämien für KonzertveranstalterInnen Förderungsgegenstand: Die Förderungsmaßnahme verfolgt das Ziel, die Einbindung der Werke lebender österreichischer KomponistInnen in das reguläre Programm von KonzertveranstalterInnen zu bewirken. Bewerbung: Die Prämienaktion war ursprünglich nur für große KonzertveranstalterInnen vorgesehen und wurde später erweitert. Es wird eine begrenzte Anzahl von KonzertveranstalterInnen dazu eingeladen, sich um eine Prämie zu bewerben. Unaufgeforderte Eigenbewer-

30 30 BKA bungen sind nicht vorgesehen. Beurteilung: Musikbeirat (6 Mitglieder, tagt bei Bedarf, vier- bis achtmal jährlich), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Höhe: Es erfolgt eine individuelle Bemessung (unter Berücksichtigung hervorragender Sonderprojekte) auf der Basis einer regulären Obergrenze von ös ,- für kleinere KonzertveranstalterInnen (ös ,- für größere KonzertveranstalterInnen ). u Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen Förderungsgegenstand: Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen. Wegen des übergroßen Festspielangebotes wird dieser Bereich seit den frühen 70er Jahren restriktiv behandelt. Beurteilungskriterien: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit Förderungsform: Jahressubvention, Projektsubvention Förderungshöhe: individuelle Bemessung (Kalkulation auf Basis der Gesamtkosten, einschließlich der Vorbereitungsarbeiten) Einreichungsunterlagen: (Antragsformular der Sektion), detaillierte Angaben zu den künstlerischen Inhalten, Ausführenden, Aufführungsdaten, Aufführungsorten, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan, bei erstmaliger Einreichung: Vereinsstatuten bzw. Firmenbuchauszug, Angaben über die befugten Organe Einreichungstermine: laufend Entscheidung: Beurteilung durch die Abteilung unter Beiziehung des Bühnen- und/oder Musikbeirates (je nach Sparte, die den Schwerpunkt des Festivals bildet), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Entscheidungsdauer (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur definitiven Entscheidung): Es wird eine Vorlaufzeit von 3 bis 4 Monaten empfohlen. Förderungsrichtlinien: stichwortartige Ausführungen im Informationsblatt der Abteilung bzw. im Kunstbericht

31 u Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen Förderungsgegenstand: Gemeinnützige Einrichtungen in den Bereichen Musik und darstellende Kunst (VeranstalterInnen, Aus- und Weiterbildung, Interessenvertretung,...) Beurteilungskriterien: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch der Aktivitäten, österreichweite Bedeutung, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit Förderungsform: Jahressubvention, Projektsubvention Förderungshöhe: individuelle Bemessung Einreichungsunterlagen: detaillierte Angaben zum Programm, den künstlerischen Inhalten, Ausführenden, Aufführungsdaten, Aufführungsorten, zur bisherigen und geplanten Finanzgebarung, bei erstmaliger Einreichung: Vereinsstatuten bzw. Firmenbuchauszug, Angaben über die befugten Organe Einreichungstermine: laufend, empfohlen für Jahressubventionseinreichungen: September/Oktober für das folgende Kalenderjahr Entscheidung: Beurteilung durch die Abteilung unter Beiziehung des Bühnen- und/oder Musikbeirates (je nach Sparte, die den Schwerpunkt der gemeinnützigen Einrichtung bildet), definitive Genehmigung von Förderungen gemäß Approbationsbefugnis Entscheidungsdauer (vom Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zur definitiven Entscheidung): Es wird eine Vorlaufzeit von 3 bis 4 Monaten empfohlen. Förderungsrichtlinien: stichwortartige Ausführungen im Informationsblatt der Abteilung bzw. im Kunstbericht 31 BKA u Investitionsförderung Abstract: Zuschüsse sind möglich zu Investitionen, die der Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit und der Verbesserung der Arbeitssituation und der Wirtschaftlichkeit dienen. Die Zuschüsse beziehen sich im Regelfall ausschließlich auf mobile Güter. Antrag mit den üblichen Unterlagen sowie Vergleichsangeboten und Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften.

32 32 BKA u Reise- und Tourneekostenzuschüsse Abstract: Es können Zuschüsse gewährt werden zu den Reise- und Aufenthaltskosten von KünstlerInnen, Ensembles, Orchestern und Theater(gruppe)n, die bei Gastspielreisen im In- und Ausland und bei Fortbildung im Ausland anfallen. Antrag mit den üblichen Unterlagen, bei Fortbildung mit Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes und Bestätigung der Fortbildungseinrichtung über die Aufnahme des Bewerbers / der Bewerberin. u Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen Abstract: Die Verbreitungsförderung bezieht sich hauptsächlich auf Tonträger und Notenmaterial, es ist grundsätzlich aber auch die Förderung fachspezifischer Literatur in den Bereichen Musik und darstellende Kunst möglich. u Weitere Förderbereiche der Abteilung Förderung von Groß- und Mittelbühnen; Förderung von Orchestern, Musikensembles und größeren Konzertveranstaltungen, Fortbildungszuschüsse im Bereich Musik und darstellende Kunst, Auslandsstipendien für TänzerInnen, Honorarzuschüsse für KomponistInnen, Staatsstipendien für KomponistInnen, Materialzuschüsse für KomponistInnen, Preise, Förderung von Kunstschulen BKA, ABTEILUNG II/3: KÜNSTLERISCHE FOTOGRAFIE UND INTERNATIONALE FILMANGELEGENHEITEN Schottengasse Wien Tel.: 01 / DW Fax: 01 / LEITUNG: Mag. Johannes Hörhan (DW 7530, johannes.hoerhan@bmwf.gv.at) BEREICH FOTOGRAFIE: Mag. Gudrun Schreiber (DW 7535,

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