Erhöhung des Gemeindebeitrags an die Sportzentrum Worb AG

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1 Erhöhung des Gemeindebeitrags an die Sportzentrum Worb AG Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 24 zu 5 Stimmen, den jährlichen Gemeindebeitrag an die Sportzentrum Worb AG von bisher auf neu maximal Franken zu erhöhen. Die Planung sieht vor, dass der bisherige Gemeindebeitrag für ein ausgeglichenes Betriebsergebnis des Wisleparks ab dem Jahr 2016 ausreicht. Es können aber nicht genügend Abschreibungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund kann die Sportzentrum Worb AG den langfristigen Unterhalt der Gebäude und Anlagen des Wisleparks nur mit einer Erhöhung des Gemeindebeitrags sicherstellen. Der Gemeindebeitrag von Franken ist ein Maximalwert. Der Gemeinderat wird den Beitrag jährlich aufgrund des Budgets und der Rechnung des Wisleparks festlegen. Wenn sich der Geschäftsgang des Wisleparks besser entwickelt als erwartet, so fällt der Gemeindebeitrag tiefer aus. 1. Ausgangslage 1.1 Beschluss der Stimmberechtigten Die Stimmberechtigten der Gemeinde Worb haben am 27. September 2009 einen jährlich wiederkehrenden, teuerungsindexierten Beitrag von maximal Franken an die Sportzentrum Worb AG bewilligt. Damit sollen die jährlichen Defizite gedeckt werden. 1.2 Bisherige Erfahrungen Bereits nach Abschluss des ersten ganzen Betriebsjahres stellte die Sportzentrum Worb AG fest, dass sich die Erträge nicht wie geplant entwickeln. Insbesondere das Restaurant und der Wellness-Bereich sind wesentlich weniger rentabel als erwartet. Der im Oktober 2013 neu gewählte Verwaltungsrat und die operative Führung haben verschiedene Massnahmen getroffen, dank denen das Betriebsergebnis 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund Franken verbessert werden dürfte. Zusammen mit weiteren Verbesserungen im Betrieb wird es ab 2016 möglich sein, den Wislepark mit dem heutigen Gemeindebeitrag ohne Verlust zu betreiben. 3

2 Die Mittel für die Finanzierung der Abschreibungen können jedoch nur für das Restaurant, das Fitness und das Wellness erarbeitet werden, nicht jedoch für das Freibad und die Kunsteisbahn. 1.3 Wert der Anlagen Der Wert der Gebäude und Anlagen des Wisleparks beträgt rund 16,8 Mio. Franken. Damit die Gebäude und Anlagen langfristig weiter bestehen können, müssen jährlich mindestens Franken abgeschrieben werden. Der folgende Anlagespiegel zeigt die Werte der einzelnen Anlageteile und die erforderlichen jährlichen Abschreibungen. Anlageteile Wert Abschreibungen Eisbahn (inkl. Curling) Freibad Restaurant Fitness Wellness Total Die Abschreibungen für Freibad und Eisbahn belaufen sich auf Franken, jene für Restaurant, Fitness und Wellness auf Franken. 1.4 Zielsetzung der Gemeinde Der Wislepark ist ein wichtiger Bestandteil der Standortattraktivität der Gemeinde. Zudem wird er von der Bevölkerung und den Vereinen sehr geschätzt. Deshalb will die Gemeinde die finanziellen Verhältnisse so regeln, dass der Weiterbestand des Wisleparks langfristig gesichert ist. 2. Die Bedeutung des Wisleparks für die Gemeinde Worb Die Kombination von Freibad, Eisbahn, Curling, Fitness, Wellness, Beachvolleyball und Restaurant ist in der Region einzigartig. Das Bad wurde 1936 eröffnet, die Eisbahn Ganze Generationen haben im heutigen Wislepark schwimmen oder eislaufen gelernt. Entsprechend gut ist der Wislepark in der Bevölkerung verankert. Er zieht Besucherinnen und Besucher aus der Gemeinde Worb und der ganzen Region an. Er hat eine grosse Stammkundschaft, und viele Vereine und Privatpersonen jeder Alterskategorie nützen die verschiedenen Angebote. Die Stimmberechtigten haben die Sanierung, den Ausbau und den jährlichen Betriebsbeitrag im Jahr 2009 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 70 % angenommen. 4

3 Damit der Wislepark in Zukunft erfolgreich ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Wislepark vom Verwaltungsrat und den Mitarbeitenden initiativ und engagiert geführt werden. Zweitens muss er auf einem soliden finanziellen Fundament stehen. 3. Führung des Wisleparks 3.1 Organisation Der Verwaltungsrat der Sportzentrum Worb AG besteht seit Oktober 2013 aus: - Rolf Nöthiger, Unternehmer und Architekt (Präsident) - Ernst Mosimann, Unternehmer - Fritz Jenzer, Leiter der Finanzabteilung der Gemeinde Worb - Martin Hügli, Leiter Marketing Privatkunden Postfinance. Die Führung des operativen Betriebs obliegt seit 2014 Matthias Horvath. 3.2 Marketingstrategie Der Wislepark positioniert sich als attraktive Sport- und Freizeitanlage mit ganzjährigem Betrieb. Die Hauptfrequenzen neben dem Restaurant tragen die Eisbahn im Winterhalbjahr und das Freibad in den Sommermonaten. Eine Grundauslastung der Eisbahn erbringen die Vereine und die festen Mieter. Neben dem Sport- und Freizeitvergnügen werden den Besuchenden ein breites Programm für die körperliche Fitness und ein Treffpunkt für soziale Kontakte aller Alterskategorien geboten. Entscheidend für den Erfolg ist das vielseitige und attraktive Angebot mit bester Erschliessung. Kein Konkurrent in der Region kann das in dieser Form bieten. 3.3 Schwerpunkte des Marketingplans Der Marketingplan setzt vier Schwerpunkte: - Langfristige Sicherung und Etablierung des Wisleparks: solide Finanzentwicklung, hohe Planungssicherheit, jährlich mindestens zwei grössere Events, Einbezug von Nachbargemeinden, Gewinnung von gewerblichen und privaten Sponsoren und Gönnern. - Bindung der Stammkundschaft und Gewinnung neuer Stammkunden: Diverse Massnahmen zeigen die Wertschätzung gegenüber den wichtigsten und treusten Kunden; Familien werden als wichtige Zielgruppe spezifisch bearbeitet. - Der Wislepark sorgt für positive Kundenerlebnisse. - Ausbau des Spielangebots im Rahmen der zusätzlich nutzbaren Fläche. 3.4 Fazit Der Wislepark wird professionell und strukturiert geführt. Die geplanten Schwerpunkte basieren auf einer sorgfältigen Analyse. Der Verwaltungsrat und 5

4 die Mitarbeitenden leisten einen grossen und wichtigen Beitrag, damit die Nutzerinnen und Nutzer den Wislepark positiv erleben. 4. Finanzielle Situation 4.1 Verantwortung Die Sportzentrum Worb AG trägt heute die volle finanzielle Verantwortung für den Wislepark. Sie ist nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den Unterhalt der Gebäude und Anlagen verantwortlich. An dieser Situation soll sich nichts ändern, denn sie gewährleistet eine umfassende Kostentransparenz und sorgt für klare Verantwortlichkeiten. 4.2 Zielsetzungen des Verwaltungsrates Aufgrund diverser Sofortmassnahmen und einer höheren Umsatzentwicklung rechnet der Verwaltungsrat im Vergleich zum Vorjahr mit einem deutlich besseren Ergebnis Dank den erwähnten Marketing-Schwerpunkten soll bis zum Jahr 2016 unter Berücksichtigung des heutigen Gemeindebeitrags ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreicht werden. Die Sportzentrum Worb AG arbeitet daran, das Gewerbe und die Nachbargemeinden in die Finanzierung miteinzubeziehen. Mehreinnahmen sind zu erwarten und teilweise schon erreicht. Es wird allerdings nach wie vor an der Gemeinde Worb sein, den grössten Teil des Defizits zu decken. 4.3 Vergleich mit anderen Gemeinden Der Betrieb des Freibads und der Eisbahn sind beide stark defizitär. Das gilt nicht nur für Worb, sondern auch für Anlagen in anderen Gemeinden. Die nachstehende Tabelle zeigt, welche jährlichen Betriebsbeiträge andere Gemeinden an ihre Sportanlagen leisten. Gemeinde Anlage Beitrag Langnau Kunsteisbahn, Schwimm- und Hallenbad Münsingen Parkbad Muri Aarebad Münchenbuchsee/ Zollikofen Kunsteisbahn, Freibad (Sportanlage Hirzenfeld) Ostermundigen Freibad Spiez Frei- und Seebad Bucht

5 In diesen Beiträgen sind die Abschreibungen nicht enthalten. Die Anlagen werden über die Gemeinderechnungen abgeschrieben. Es ist ersichtlich, dass der heutige Beitrag der Gemeinde Worb von Franken für den Betrieb eines Freibades und einer Kunsteisbahn vertretbar ist. 4.4 Erhöhung der Unterstützung Die Sportzentrum Worb AG ersucht die Gemeinde um einen jährlichen, zusätzlichen Beitrag von Franken. Die Gemeinde erachtet das Gesuch als gut begründet. Sie knüpft die Ausrichtung des höheren Gemeindebeitrags aber an folgende Bedingungen: - Der zusätzliche Gemeindebeitrag von Franken darf nur für Abschreibungen eingesetzt werden. - Ab dem Jahr 2016 dürfen mit dem Gemeindebeitrag nur noch das Freibad und die Kunsteisbahn abgeschrieben werden. Restaurant, Fitness und Wellness müssen die Abschreibungen selber erwirtschaften. Sie müssen sich ohne Unterstützung der Gemeinde am Markt behaupten. - Der zusätzliche Gemeindebeitrag wird bei der Gemeinde auf einen Kontokorrent einbezahlt. Die Sportzentrum Worb AG muss bei der Gemeinde ein Gesuch stellen, wenn sie Mittel dieses Kontokorrents für den Unterhalt ihrer Liegenschaften und Anlagen benötigt. - Der neue Gemeindebeitrag von insgesamt Franken ist ein Maximalbetrag. Wenn sich der Wislepark besser entwickelt als erwartet, so wird die Gemeinde einen tieferen jährlichen Beitrag sprechen. Gestützt auf das Rechnungsergebnis, das Budget und den Antrag des Verwaltungsrates der Sportzentrum Worb AG entscheidet der Gemeinderat jeweils über die konkrete Höhe des Beitrags für das Folgejahr. Wenn der Gemeindebeitrag wie vorgeschlagen erhöht wird, besteht für die Gemeinde kein Risiko mehr, dass sie für ausserordentliche Unterhaltsarbeiten an den alten technischen Anlagen oder für Sanierungen an den Gebäuden aufkommen muss. Die finanziellen Verhältnisse sind dann so geregelt, dass der langfristige Bestand des Wisleparks sichergestellt ist. 4.5 Tragbarkeit Die Erhöhung des Gemeindebeitrags stellt eine zusätzliche Belastung des kommunalen Finanzhaushaltes dar. Der zusätzliche Beitrag von Franken entspricht rund 0,3 Steueranlagezehntel. 7

6 5. Argumente des Grossen Gemeinderates Die Mehrheit betont, dass der erhöhte Gemeindebeitrag den Grundstein für einen langfristigen Erhalt des Wisleparks legt; der Wislepark ein wichtiges Element der Standortattraktivität ist; der Wislepark von vielen Vereinen und Privatpersonen geschätzt wird; der Verwaltungsrat den Wislepark aktiv und engagiert führt. Dafür Die Minderheit betont, dass mit einer Erhöhung des Gemeindebeitrags zugewartet werden soll, bis verlässlichere finanzielle Angaben vorliegen. Dagegen 24 Stimmen 5 Stimmen 6. Antrag und Beschluss Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 24 zu 5 Stimmen, folgenden zu fassen: Beschluss 1. Die Gemeinde Worb bewilligt ab dem Jahr 2014 eine Erhöhung des jährlich wiederkehrenden teuerungsindexierten Beitrags von bisher maximal Franken auf neu maximal Franken an die Sportzentrum Worb AG, um das Defizit des Wisleparks zu decken. 2. Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates. Worb, 15. August 2014 Namens des Grossen Gemeinderates Gregor Messerli Präsident Thomas Wälti Sekretär 8

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