Erasmus Intensivprogramme (IP) Frequently Asked Questions

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1 Erasmus Intensivprogramme (IP) Frequently Asked Questions Die nachfolgenden Erläuterungen sollen der Information von Antragstellern dienen. Maßgeblich und bindend bleiben letztlich immer die Regelungen in den einschlägigen EU-Dokumenten (Ratsbeschluss, Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen, Guide for Applicants 1 und Antragsformular 2 mit Erklärungen zur Finanzierung) sowie das Handbuch für Antragsteller eines Intensivprogramms. Stand: Juni 2012 I. Charakteristika eines Intensivprogramms Was ist ein Intensivprogramm? Intensivprogramme sind kurze, strukturierte Studienprogramme unter Beteiligung von Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen Erasmus-Teilnahmeländern. Mindestens eines der Teilnahmeländer muss ein EU-Mitgliedstaat sein. Es ist dabei ein Ziel der Intensivprogramme, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen, am Erasmus-Programm teilnehmenden Hochschulen eine nachhaltige fachliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Alle beteiligten Hochschulinstitutionen müssen über eine gültige Erasmus University Charter (EUC) verfügen. Ein IP muss eine Dauer von mindestens zehn aufeinanderfolgenden Arbeitstagen (lediglich die Unterbrechung durch ein Wochenende ist erlaubt) und maximal von 6 Wochen haben. Achtung: Weder Ankunfts- noch Abreisetage können als Arbeitstage betrachtet werden, falls an diesen Tagen keine Lehrtätigkeit stattgefunden hat. Die koordinierende Hochschule reicht bei der Nationalagentur ihres Herkunftslandes (in Österreich: OeAD GmbH, Nationalagentur Lebenslanges Lernen) einen Antrag auf Förderung ein. Ein Antrag ist nur dann förderfähig, wenn an dem IP mindestens 10 förderfähige Studierende teilnehmen, die aus anderen Erasmus-Teilnahmeländern von förderberechtigten Partnereinrichtungen, an denen sie eingeschrieben sind, anreisen. Das Verhältnis von Studierenden und Dozenten sollte eine angemessene Beteiligung an den Veranstaltungen gewähren. Ein Intensivprogramm kann einmalig oder bis zu drei Jahre in Folge stattfinden. Für das zweite und das dritte Jahr sind dann jeweils ein Verlängerungsantrag zu stellen (s. III.). Beachten Sie bitte, dass im Studienjahr 2012/13 ein Intensivprogramm für maximal 2 Jahre und im Studienjahr 2013/14 für lediglich ein Jahr beantragt werden kann, da die Programmgeneration Lebenslanges Lernen 2014 ausläuft. Ein Intensivprogramm darf nicht Teil eines Erasmus Mundus Masterkurses sein. Was sind die Ziele und die besonderen Merkmale eines Intensivprogramms? Studierende und Dozenten, die an einem IP teilnehmen, haben die Möglichkeit, in einer multinationalen Gruppe interdisziplinäre Fachthemen zu erarbeiten, die an den Hochschulen nicht oder nur selten angeboten werden. Die Berücksichtigung einer europäischen Dimension in der Thematik sowie Interdisziplinarität sind von besonderer Bedeutung. Studierende und Dozenten sollen sich austauschen und neue, 1 Zu finden unter 2 Zu finden unter

2 multinationale Perspektiven und Herangehensweisen an Themen gewinnen, die auch in den Lehrplan der Hochschulen einfließen sollen. Was kann nicht gefördert werden? Forschungstätigkeiten und Konferenzen zählen nicht als Intensivprogramme und können keinesfalls gefördert werden. Ein Antrag wird nicht bewilligt, wenn ein neu beantragtes Intensivprogramm bereits in der gleichen oder sehr ähnlichen Partnerschaft mit dem gleichen oder sehr ähnlichen Thema zwischen 2007 und dem aktuellen Jahr von einer anderen Nationalagentur gefördert wurde. Ein IP kann auch dann nicht gefördert werden, wenn der Antrag gleichzeitig bei einer oder mehreren anderen Nationalagenturen eingereicht wurde. Welche Möglichkeiten zur Vorbereitung eines zukünftigen IPs gibt es? Zur Vorbereitung eines IP-Neuantrags mit den zukünftigen Partnerhochschulen ist es möglich, einen vorbereitenden Besuch (Preparatory Visit) zu absolvieren. Hierfür ist ein Antrag als Einzelperson laufend über das Jahr zu stellen: Ansprechperson in der Nationalagentur ist Sabine Inführ ( II. Vertragsdurchführung Wer kann einen Antrag auf finanzielle Förderung eines IPs stellen? Antragsberechtigt sind alle Hochschulen, die über eine gültige Erasmus University Charter (EUC) verfügen. Der Projektkoordinator stellt für sich und seine Projektpartner bei der Nationalagentur seines Landes (in Österreich: Nationalagentur Lebenslanges Lernen in der OeAD-GmbH) einen Antrag. Welche Länder sind teilnahmeberechtigt? Förderfähig sind teilnehmende Institutionen mit einer Erasmus University Charter (EUC) aus folgenden Ländern: alle 27 Mitgliedstaaten der EU, weiters Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Welche Hochschulen können an einem Intensivprogramm teilnehmen? Als förderfähige Partnerhochschule kommen nur Hochschulen in Betracht, welche im Besitz einer gültigen Erasmus University Charta (EUC) sind bzw. diese beantragt haben. Eine EUC ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an allen Erasmus-Aktivitäten. Der Koordinator muss sich dessen entsprechend vergewissern und kann für die teilnehmenden Studierenden und Lehrenden dieser HEI eine finanzielle Unterstützung beantragen. Es ist auch zu beachten, dass die koordinierende Hochschule im Rahmen des Projekt-Schlussberichts auf Anfrage der Nationalagentur die Förderfähigkeit ihrer Partner (EUC) nachweisen muss. Die an einem IP beteiligten (förderfähigen) Hochschulen müssen aus insgesamt mindestens drei verschiedenen europäischen Erasmus-Teilnahmeländern stammen. Eines der Teilnahmeländer muss ein EU-Mitgliedstaat sein.

3 Für welche Studierenden und Dozenten können in einem Intensivprogramm Kosten geltend gemacht werden? Gefördert werden Lehrende und ordentliche Studierende von teilnehmenden Institutionen (Universitäten, Akademien des nicht-universitären Bereichs, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-Studiengänge und sonstige teilnahmeberechtigte Institutionen) mit einer Erasmus University Charter (EUC) aus folgenden Ländern: alle 27 Mitgliedstaaten der EU, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Am Erasmus-Programm teilnehmende Studierende müssen als ordentliche Studierende an der entsendenden Hochschule eingeschrieben sein und einem Studium nachgehen, das zu einem anerkannten Abschluss an dieser Hochschule führt. Können andere einzelne Experten, Studierende oder Lehrende am Intensivprogramm teilnehmen, die nicht von den IP Partnerhochschulen stammen? Sie sind teilnahmeberechtigt, allerdings ist dies entsprechend im Antrag zu begründen. Diese Personen können aus den Organisationskosten (und nur aus diesen!) finanziell unterstützt werden. Fahrt- und Aufenthaltskosten können jedenfalls nur für Studierende und Dozenten geltend gemacht werden, die von förderfähigen IP Partnerhochschulen anreisen, an denen sie eingeschrieben oder angestellt sind. Wie wird die Teilnahme von Teilnehmer/innen mit besonderen Bedürfnissen gefördert? Für die Teilnahme von Studierenden bzw. Lehrenden mit besonderen Bedürfnissen können zusätzliche Mittel beantragt werden. Die notwendigen Ausgaben werden im Antragsformular extra aufgeführt und sind zu begründen. Hierfür ist ein Antrag nach Vertragsunterzeichnung bei der jeweiligen Nationalen Agentur zu stellen. Ansprechperson in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen ist Frau Gudrun Leitzenberger ( Müssen einem IP-Antrag Partnerabkommen beigefügt werden? Derartige Vereinbarungen sind nicht obligatorischer Bestandteil des IP-Förderantrags. Den koordinierenden Hochschulen wird dennoch dringend empfohlen, mit ihren Partnern eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Ein Muster ist unter zu finden. Sind nachträgliche Vertragsänderungen möglich? Ja, alle näheren Bestimmungen sind im Handbuch für Antragsteller eines Intensivprogramms festgelegt. Das Handbuch ist Vertragsbestandteil und kann von der Website heruntergeladen werden. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen: Bestimmte Änderungen am Zuwendungsvertrag bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Nationalagentur. Diese werden als nicht vertragsrelevante Änderungen bezeichnet und umfassen im Wesentlichen verwaltungstechnische Änderungen wie Änderung des rechtlichen Vertreters Änderung der Kontaktdaten Änderung des Durchführungstermins Die Zuwendungsempfänger werden gebeten, zur Mitteilung von nicht-vertragsrelevanten Änderungen die im Anhang A des oben genannten Handbuches beigefügten Formulare zu verwenden.

4 Für bestimmte sogenannte vertragsrelevante Änderungen ist eine schriftliche Beantragung bei der Nationalagentur erforderlich. Bitte verwenden Sie dafür ebenfalls die Formulare aus Anhang A des Handbuches. Im Falle einer Genehmigung, wird die Änderung seitens der Nationalagentur durch ein formales Schreiben bestätigt. Diese vertragsrelevanten Änderungen umfassen: Änderungen des Projektkoordinators Änderungen in der Projektpartnerschaft Änderungen am Arbeitsplan Änderungen der Bankangaben Änderung des Veranstaltungsortes Kann nachträglich eine Änderung der koordinierenden Einrichtung vorgenommen werden? Nein, die koordinierende Einrichtung muss während der gesamten Vertragslaufzeit dieselbe sein, es kann sich lediglich die Person des Projektkoordinators ändern (vertragsrelevante Änderung, s. o.). Welche Hinweise müssen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem IP enthalten? Alle Mitteilungen oder Veröffentlichungen des Projektträgers im Zusammenhang mit dem Intensivprogramm, müssen den Hinweis enthalten, dass das Projekt mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert wurde. Folgender Satz ist zusammen mit dem Logo der Europäischen Kommission zu verwenden: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Das oben angeführte Logo und dieser Hinweis sind in allen Amtssprachen downloadbar unter:

5 III. Vertragslaufzeiten und Verlängerungsanträge Was ist bei Verlängerungsanträgen zu beachten? Ein Intensivprogramm kann prinzipiell in drei aufeinanderfolgenden Jahren stattfinden; für die Aktivitäten im zweiten bzw. dritten Jahr sind Verlängerungsanträge bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen zu stellen. Da die aktuelle Programmgeneration mit dem Jahr 2014 abläuft, können im Jahr 2013 letztmalig Anträge unter den aktuellen Bedingungen gestellt werden. Die Maximaldauer eines IP im Antragsjahr 2012 beträgt somit zwei Jahre. Ein Verlängerungsantrag kann demnach nur einmal eingebracht werden. Kann man bei einem Verlängerungsantrag das Thema des IP ändern? Verlängerungsanträge befassen sich mit derselben Thematik. Andernfalls ist ein Neuantrag zu stellen. Kann man bei einem Verlängerungsantrag die Dauer des IP ändern? Wenn Inhalt und Programm des Projekts weitgehend gleich bleiben, kann die Dauer des Intensivprogramms auch variieren. Müssen Verlängerungsanträge im Folgejahr gestellt werden oder kann das Programm auch erst ein Jahr später stattfinden? Verlängerungsanträge sind nur möglich, wenn das IP in direkt aufeinander folgenden Jahren stattfindet. Andernfalls ist ein Neuantrag zu stellen. Wann beginnt und endet der Vertragszeitraum für das Hochschuljahr 2011/12? Der Vertragszeitraum für im Jahr 2009 eingereichte IP - Anträge ist der 1. September 2011 bis 30. September Das IP muss allerdings spätestens mit dem 31. August 2012 beginnen. Wann beginnt und endet der Vertragszeitraum für das Hochschuljahr 2012/13? Der Vertragszeitraum für im Jahr 2010 eingereichte IP - Anträge ist der 1. September 2012 bis 30. September Das IP muss allerdings spätestens mit dem 31. August 2013 beginnen. Wann endet die Frist für die Abgabe der Schlussberichte für IP aus 2011/12 und 2012/13? Schlussberichte können bereits unmittelbar nach Abschluss des IP vorgelegt werden. Letztmögliche Abgabetermine sind der 31. Oktober 2012 bzw. 31. Oktober Kann eine Hochschule mehrere Anträge stellen? Eine Hochschule kann für ein und dasselbe geplante IP immer nur einen Antrag bei der jeweils zuständigen Nationalagentur (österreichische Hochschulen bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen) stellen. Hat eine Hochschule mehrere unterschiedliche IP geplant, so kann sie bei der Nationalagentur auch mehrere Anträge einreichen.

6 IV. Veranstaltungsort Kann ein IP an einer der Partnerhochschulen und somit an einem anderen Ort als an dem der koordinierenden Hochschule stattfinden? Ein Erasmus-Intensivprogramm kann an einem anderen Ort als an dem des Koordinators stattfinden bzw. kann der Veranstaltungsort jedes Jahr wechseln und jeweils an einer anderen Partnerhochschule sein. Es gelten die Organisationskosten des Koordinators (Österreich) und die Aufenthaltskosten des Landes, in dem das IP stattfindet ( Tabelle 1 und 2 des Antragformulars für Intensivprogramme). Kann ein IP auch an einem Ort außerhalb einer EUC Hochschule stattfinden? Ein Erasmus-Intensivprogramm kann auch ausnahmsweise an einem Ort außerhalb der teilnehmenden Partnerhochschulen stattfinden. Entscheidend ist, dass dies entsprechend im Antrag begründet wird und der Ort mit einem Projektpartner in Zusammenhang steht. Kann ein Intensivprogramm an mehreren Orten stattfinden? Grundsätzlich sollte das Erasmus-Intensivprogramm an nur einem Ort stattfinden. Wenn im Antrag aber hinreichend begründet wird, warum das IP an verschiedenen Orten stattfinden soll, kann dies genehmigt werden. Nur nach Genehmigung kann ein Erasmus-IP an verschiedenen Orten stattfinden. V. Bewilligungsverfahren Welches sind die maßgeblichen Bewertungskriterien für einen IP-Antrag? Unter anderem werden folgende Kriterien bei der Bewertung berücksichtigt: 1. Projekthintergrund und Ziele 2. Beitrag der Partner 3. Relevanz für die operativen Ziele des Programms 4. Arbeitsplan 5. Projektleitung, -überwachung und -bewertung 6. Verbreitungsstrategie Wird ein Verlängerungsantrag ('Renewal') auch inhaltlich bewertet? Ja. Da die maximale Förderdauer von Erasmus-Intensivprogrammen auf drei im Antragsjahr 2012 auf zwei Jahre festgelegt ist, wird hier insbesondere der innovative Charakter des Projektantrags sowie der Beitrag zu den aktuellen Programmzielen nach dem jeweils gültigen Aufruf bewertet. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung ist vom Ergebnis der Evaluierung abhängig.

7 VI. Berechnung der Projektkosten und des Zuschusses für Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten VI.1 Organisationskosten Die Organisationskosten werden als Pauschalbetrag bezahlt. Dieser beträgt für Projekte mit Koordination durch eine österreichische Hochschule Euro. Ist die Zahl der tatsächlichen (förderfähigen) Teilnehmer um 25% geringer als die im Antrag angegeben Zahl, ist die Rückforderung eines entsprechenden Betrages seitens der Nationalagentur möglich. Für welche Zwecke dürfen die Organisationsmittel verwendet werden? Der Zuschuss zu den organisatorischen Kosten wird in Form einer Pauschale gewährt. Zur Berechnung der zu veranschlagenden Kosten dienen folgende Beispiele zur Verwendung von Organisationsmitteln (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Herstellung von Unterlagen oder Unterrichtsmaterialien; Miete von Büros und Konferenz- oder Schulungsräumen für das Projekt; Miete und Installation von Ausrüstung; Besichtigungen, Exkursionen usw., die Teil des Intensivprogramms und relevant für das Intensivprogramm sind (nicht: reines Ausflugsprogramm); Umsetzung von Werbe- und Informationsaktionen; Dolmetschung (falls für den reibungslosen Ablauf des Programms erforderlich), Übersetzungen; Führung eines Projektsekretariats und Verwaltungsaufgaben; Kosten für Reisen, Unterkunft und Lebenshaltung von a) Mitarbeitern, die während der Vorbereitungs- oder Auswertungsphasen des eigentlichen Intensivprogramms reisen; b) Externen Experten, die Leistungen für das Intensivprogramm erbringen. Allgemeine Kosten wie Kosten für Kommunikation im Rahmen des Projekts (Postgebühren, Fax, Telefon, Umschläge, usw.), Büroartikel, Fotokopien, usw. Versicherungskosten, sofern es sich um Versicherungsleistungen für oben genannte Punkte handelt (beispielsweise Versicherung für gemietete Ausrüstung) Wie erfolgt der Nachweis der Organisationskosten? Für die Förderfähigkeit des Zuschusses zu den Organisationskosten als Pauschalbetrag ist nachzuweisen, dass das IP mit der tatsächlich abgerechneten Zahl der Studierenden und Hochschullehrenden zustande gekommen ist. Gemeinsam mit dem Schlussbericht ist dafür eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen zu übermitteln (siehe Abschnitt VII. Berichtslegung).

8 VI.2 Zuschuss zu den Reisekosten Im Antrag geben Sie an, wie hoch Sie die zu erwartenden Fahrtkosten für Studierende und Lehrende einschätzen. Dafür geben Sie an, mit wie vielen Studierenden/ Lehrenden aus welchen Herkunftsländern Sie rechnen. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten richtet sich nach den real angefallenen Kosten. Die entsprechenden Originalbelege (Flug-/ Bahntickets, Boarding Passes, etc.) müssen aufbewahrt und auf Anfrage eingereicht werden. Allen Teilnehmern am Intensivprogramm wird nahegelegt, die preisgünstigste Reisemöglichkeit zu wählen. Fahrtkosten können für maximal 60 Studierende und 20 Lehrenden erstattet werden. Reisekosten für Studierende und Hochschullehrende sind förderfähig, wenn sie an einer förderfähigen Hochschuleinrichtung eingeschrieben oder angestellt sind und von dieser anreisen und deren Teilnahme direkt mit der Durchführung des Intensivprogramms verbunden ist. Folgende Ausnahmen gelten: Reisekosten für Studierende und Hochschullehrende der koordinierenden Hochschuleinrichtung werden nicht gefördert, wenn das Intensivprogramm in der Stadt bzw. in der nahen Umgebung der koordinierenden Hochschuleinrichtung stattfindet. Reisekosten für Studierende und Hochschullehrende einer Partnerhochschule werden nicht gefördert, wenn das Intensivprogramm in derselben Stadt bzw. in der nahen Umgebung der koordinierenden Hochschuleinrichtung stattfindet. Reisekosten werden auf Basis der tatsächlichen Ausgaben bis maximal 500 Euro (2011/12: 600 Euro) pro Teilnehmer/in erstattet. Sollte diese Regelung in Ausnahmefällen Schwierigkeiten bedingen, kontaktieren Sie bitte die Nationalagentur. Wie erfolgt der Nachweis der Reisekosten? Reisekostenbelege sind (nur auf Anfrage) der Nationalagentur wie folgt zu belegen: Zugreisen: Zugfahrkarten, gegebenenfalls Zuschläge für Liegewagen etc. Flugreisen: Flugtickets und Bordkarten Fahrten in einem Privatfahrzeug: Bestätigung des Preises für eine Zugfahrkarte 2. Klasse für die entsprechende Strecke durch die jeweilige Eisenbahngesellschaft Fahrten in einem Mietfahrzeug: Rechnung und nachvollziehbare Begründung, warum ein Mietwagen benutzt werden musste. Kosten für Mietfahrzeuge können nur in begründeten Ausnahmefällen verrechnet werden. Taxifahrten: Taxibeleg und nachvollziehbare Begründung, warum ein Taxi benutzt werden musste. Kosten für Taxifahrten können nur in begründeten Ausnahmefällen verrechnet werden. Kosten für Visa können unter Reisekosten erstattet werden. Fahrtkosten zur oder von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland können jedoch nicht verrechnet werden. Reiseversicherungskosten können aus den Aufenthaltskosten, nicht jedoch aus den Reisekosten gedeckt werden! Es sind jeweils auch die Zahlungsnachweise beizuschließen. Bitte beachten Sie hierzu auch Pkt Reisekosten im Handbuch für koordinierende Hochschulen.

9 VI.3 Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (Pauschale) Auch hier geben Sie im Antrag die zu erwartenden gesamten Aufenthaltskosten für Studierende und Lehrende an. Als Anhaltspunkt können Ihnen folgende Tabellen dienen: 2012/13 (Antragsjahr 2012) 2011/12 (Antragsjahr 2011) Tabelle 1 und 2 aus dem Antragsformular für Intensivprogramme Tabelle 1 und 2 aus dem Antragsformular für Intensivprogramme Wie erfolgt die genaue Berechnung des Zuschusses der Aufenthaltskosten? Die Aufenthaltskosten werden im IP Antragsformular bzw. im IP Final Report Form (Financial Annex) wie folgt berechnet. Die Nationalagentur berechnet den förderfähigen Betrag für Intensivprogramme die von einer österreichischen Hochschuleinrichtung koordiniert werden auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Pauschalbeträge. 3 Die für von einer österreichischen Hochschule koordinierte Intensivprogramme geltenden förderfähigen Beträge für die einzelnen Länder entnehmen sie der nachstehenden Tabelle. Beispiel 2012/2013 Vom Veranstaltungsort des Intensivprogramms hängen die förderfähigen Beträge ab. Findet das IP in Österreich statt beträgt die Aufenthaltspauschale z. B. für einen Studierenden bei einem Aufenthalt von 2 Wochen 317,24 Euro, findet das IP hingegen in Rumänien statt, beträgt diese 207,66 Euro. Beispiel: Das IP hat eine Dauer von 17 Tagen und findet in Österreich statt. Für einen Studierenden wird ein Fördersatz in der Höhe von 17 Dreißigstel des Monatssatzes berechnet d.h. 385,33 Euro Eine Lehrende ist 1 Woche und 3 Tage (10 Tage) anwesend; der Fördersatz ergibt sich aus Rate der 1. Woche + 3 x Tagsatz der 2. Woche x 36 = 738 Euro Beispiel 2011/2012 Vom Veranstaltungsort des Intensivprogramms hängen die förderfähigen Beträge ab. Findet das IP in Österreich statt beträgt die Aufenthaltspauschale z. B. für einen Studierenden bei einem Aufenthalt von 2 Wochen 322,50 Eurofindet das IP hingegen in Rumänien statt, beträgt diese 224 Euro. Beispiel: Das IP hat eine Dauer von 17 Tagen und findet in Österreich statt. Für einen Studierenden wird ein Fördersatz in der Höhe von 17 Dreißigstel des Monatssatzes berechnet d.h. 391,57 Euro Eine Lehrende ist 1 Woche und 3 Tage (10 Tage) anwesend; der Fördersatz ergibt sich aus Rate der 1. Woche + 3 x Tagsatz der 2. Woche x 3 x 38 = 779 Euro 3 Siehe für 2011/12: Seiten 35-36; für 2012/13: Seiten 36-37

10 Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung Raten für Studierende 2012/13 Land in dem IP stattfindet Monatsrate Belgique/België - BE 640,00 България - BG 401,00 Česká Republika - CZ 539,00 Danmark DK 858,00 Deutschland - DE 607,00 Eesti EE 484,00 Έλλας EL 607,00 España ES 625,00 France FR 743,00 Éire/Ireland IE 698,00 Italia IT 682,00 Κύπρος/Kibris CY 536,00 Latvijā LV 476,00 Lietuva LT 464,00 Luxembourg - LU 640,00 Magyarország - HU 507,00 Malta MT 526,00 Nederland NL 666,00 Österreich AT 680,00 Polska PL 493,00 Portugal PT 544,00 România- RO 445,00 Slovenija SI 573,00 Slovensko SK 512,00 Suomi FI 764,00 Sverige SE 759,00 United Kingdom - UK 860,00 Ísland IS 648,00 Liechtenstein - LI 939,00 Norge NO 939,00 Schweiz/Suisse/Svizzera/Svizra - CH 939,00 Hrvatska - HR 591,00 Türkiye - TR 525,00 Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung Raten für Studierende 2011/12 Land in dem IP stattfindet Monatsrate Belgique/België - BE 640,00 България - BG 448,00 Česká Republika - CZ 627,00 Danmark DK 890,00 Deutschland - DE 634,00 Eesti EE 544,00 Έλλας EL 608,00 España ES 653,00 France FR 742,00 Éire/Ireland IE 781,00 Italia IT 717,00

11 Κύπρος/Kibris CY 570,00 Latvijā LV 544,00 Lietuva LT 486,00 Luxembourg - LU 640,00 Magyarország - HU 602,00 Malta MT 544,00 Nederland NL 698,00 Österreich AT 691,00 Polska PL 602,00 Portugal PT 589,00 România- RO 480,00 Slovenija SI 576,00 Slovensko SK 557,00 Suomi FI 768,00 Sverige SE 736,00 United Kingdom - UK 806,00 Ísland IS 621,00 Liechtenstein - LI 826,00 Norge NO 909,00 Türkiye TR 499,00 Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung Raten für Hochschullehrende 2012/13 Land in dem IP stattfindet Tagesrate in der 1. Woche Rate für 1 Woche Tagesrate für die Tage in der 2. Woche Rate für 2 Wochen Tagesrate für die Tage in der 3. Woche Rate für 3 Wochen Tagesrate für weitere Tage Tag Tage Tag Tage Tag Tage Tag 22+ Belgique/België - BE 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 927,99 13,57 България - BG 55,00 385,00 22,00 539,00 8,79 600,53 8,79 Česká Republika - CZ 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Danmark DK 115,00 805,00 46, ,00 18, ,01 18,43 Deutschland - DE 80,00 560,00 32,00 784,00 12,79 873,53 12,79 Eesti EE 65,00 455,00 26,00 637,00 10,43 710,01 10,43 Έλλας EL 80,00 560,00 32,00 784,00 12,79 873,53 12,79 España ES 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 927,99 13,57 France FR 100,00 700,00 40,00 980,00 16, ,00 16,00 Éire/Ireland IE 95,00 665,00 38,00 931,00 15, ,47 15,21 Italia IT 95,00 665,00 38,00 931,00 15, ,47 15,21 Κύπρος/Kibris CY 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Latvijā LV 65,00 455,00 26,00 637,00 10,43 710,01 10,43 Lietuva LT 65,00 455,00 26,00 637,00 10,43 710,01 10,43 Luxembourg - LU 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 927,99 13,57 Magyarország - HU 70,00 490,00 28,00 686,00 11,21 764,47 11,21 Malta MT 70,00 490,00 28,00 686,00 11,21 764,47 11,21 Nederland NL 90,00 630,00 36,00 882,00 14,43 983,01 14,43 Österreich AT 90,00 630,00 36,00 882,00 14,43 983,01 14,43 Polska PL 65,00 455,00 26,00 637,00 10,43 710,01 10,43 Portugal PT 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 România- RO 60,00 420,00 24,00 588,00 9,57 654,99 9,57 Slovenija SI 80,00 560,00 32,00 784,00 12,79 873,53 12,79 Slovensko SK 70,00 490,00 28,00 686,00 11,21 764,47 11,21 Suomi FI 105,00 735,00 42, ,00 16, ,53 16,79 Sverige SE 105,00 735,00 42, ,00 16, ,53 16,79 United Kingdom - UK 115,00 805,00 46, ,00 18, ,01 18,43 Ísland IS 90,00 630,00 36,00 882,00 14,43 983,01 14,43 Liechtenstein - LI 130,00 910,00 52, ,00 20, ,53 20,79

12 Norge NO 130,00 910,00 52, ,00 20, ,53 20,79 Schweiz/Suisse - CH 130,00 910,00 52, ,00 20, ,53 20,79 Hrvatska - HR 80,00 560,00 32,00 784,00 12,79 873,53 12,79 Türkiye - TR 70,00 490,00 28,00 686,00 11,21 764,47 11,21 Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung Raten für Hochschullehrende 2011/12 Land in dem IP stattfindet Tagesrate in der 1. Woche Rate für 1 Woche Tagesrate für die Tage in der 2. Woche Rate für 2 Wochen Tagesrate für die Tage in der 3. Woche Rate für 3 Wochen Tagesrate für weitere Tage Tag Tage Tag Tage Tag Tage Tag 22+ Belgique/België - BE 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 България - BG 60,00 420,00 24,00 588,00 9,57 655,00 9,57 Česká RepublikaCZ 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 Danmark DK 120,00 840,00 48, ,00 19, ,50 19,21 Deutschland - DE 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 Eesti EE 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Έλλας EL 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 España ES 90,00 630,00 36,00 882,00 14,42 983,00 14,42 France FR 100,00 700,00 40,00 980,00 16, ,00 16,00 Éire/Ireland IE 105,00 735,00 42, ,00 16, ,50 16,78 Italia IT 95,00 665,00 38,00 931,00 15, ,50 15,21 Κύπρος/Kibris CY 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Latvijā LV 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Lietuva LT 65,00 455,00 26,00 637,00 10,42 710,00 10,42 Luxembourg - LU 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 Magyarország - HU 80,00 560,00 32,00 784,00 12,78 873,50 12,78 Malta MT 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Nederland NL 95,00 665,00 38,00 931,00 15, ,50 15,21 Österreich AT 95,00 665,00 38,00 931,00 15, ,50 15,21 Polska PL 80,00 560,00 32,00 784,00 12,78 873,50 12,78 Portugal PT 80,00 560,00 32,00 784,00 12,78 873,50 12,78 România- RO 65,00 455,00 26,00 637,00 10,42 710,00 10,42 Slovenija SI 80,00 560,00 32,00 784,00 12,78 873,50 12,78 Slovensko SK 75,00 525,00 30,00 735,00 12,00 819,00 12,00 Suomi FI 105,00 735,00 42, ,00 16, ,50 16,78 Sverige SE 100,00 700,00 40,00 980,00 16, ,00 16,00 United Kingdom-UK 110,00 770,00 44, ,00 17, ,00 17,57 Ísland IS 85,00 595,00 34,00 833,00 13,57 928,00 13,57 Liechtenstein - LI 110,00 770,00 44, ,00 17, ,00 17,57 Norge NO 75,00 525,00 100, ,00 20, ,00 20,00 Türkiye TR 70,00 490,00 28,00 686,00 11,21 764,50 11,21 Wie erfolgt der Nachweis der Aufenthaltskosten? Aufenthaltskosten, insbesondere Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung, werden in Form einer Pauschale erstattet Als Nachweis kann die Nationalagentur den Zuschussempfänger auffordern, Flugscheine, Fahrkarten (zum Nachweis der Aufenthaltszeit), Hotelrechnungen und/oder Auszahlungsbelege an Teilnehmer bzw. einschlägige Dokumente als Nachweise einzureichen.

13 Welche Kostensätze sind für Organisations- und Aufenthaltskosten anzusetzen, wenn das IP nicht im Land der koordinierenden Hochschule stattfindet? Die Organisationskosten richten sich nach dem Land des Projektkoordinators. Aufenthaltskosten beziehen sich dagegen auf das Land, in dem das Erasmus-Intensivprogramm stattfindet. Können Fahrt- und Aufenthaltskosten auch für Studierende und Lehrende geltend gemacht werden, die von einer anderen förderfähigen Partnerhochschule des Landes kommen, in dem das IP stattfindet? Ja, sie dürfen allerdings nicht von der Hochschule selbst kommen, an der das Intensivprogramm stattfindet und ihre Partnerhochschule darf sich nicht in derselben Stadt bzw. in deren unmittelbaren Umgebung befinden. Kosten für Studierende und Lehrende jener Hochschule, an der das Intensivprogramm stattfindet, können aus den Organisationskosten oder Eigenmitteln getragen werden. Wie erfolgt die Handhabung mit Fremdwährungsbelege? Umrechnungskurse entweder erfolgt der Nachweis über den verwendeten Kurs in Form eines offiziellen Wechselbelegs oder es ist der Mittelkurs vom Tag der Rechnungslegung zu bestimmen. Es wird empfohlen, die Kurse über die Webseite zu berechnen. Fremdsprachigen Belegen ist eine Übersetzung oder Erklärung beizulegen. Wie können Versicherungskosten verrechnet werden? Versicherungskosten, für Versicherungsleistungen, die den Organisationsmitteln zugerechnet werden, müssen auch aus den Organisationskosten beglichen werden (beispielsweise Versicherung für gemietete Ausrüstung) Etwaige Reiseversicherungskosten und Aufenthaltsversicherungskosten müssen hingegen aus den Mitteln für Unterkunft und Lebenshaltung (Aufenthaltskosten) verrechnet werden.

14 VII. Berichtslegung Im Zuge der abschließenden Berichtslegung (Schlussbericht) sind Zuschussempfänger aufgefordert, folgende Dokumente vorzulegen: a) Schlussberichtsformular der Europäischen Kommission b) IP Financial & Participants Report (downloadbar unter bestehend aus folgenden Excel-Tabellenblättern: Allgemeine Datenabfrage zu dem Intensivprogramm Datenabfrage zu den einzelnen teilnehmenden Studierenden Datenabfrage Info zu den einzelnen teilnehmenden Lehrenden Financial Summary c) Unterschriftenliste (downloadbar unter bestehend aus folgenden Excel-Tabellenblättern, in die Name, Heimatinstitution, Ankunfts- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer einzutragen sind: Eligible students and local students Eligible teachers and local teachers Non-eligible students Non-eligible teachers Die Listen sind sowohl in elektronischer als auch in Papierform der Nationalagentur zu übermitteln! d) Je einen ausgefüllten Evaluierungsbogen Schlussbericht Studierende pro Studierenden und falls vorhanden eine Auswertung aller Evaluierungen (siehe Müssen mit dem Schlussbericht Kopien der Belege mitgeschickt werden? Nein. Die Nationalagentur behält sich jedoch das Recht vor, im Zuge der Schlussabrechnung des Projekts Belege, Fahrtnachweise etc. im Original zu überprüfen. Alle Belege sind gemäß den österreichischen Richtlinien zur Finanzgebarung, zumindest aber sieben Jahre aufzubewahren. Wo kann ich weitere Unterlagen zu Erasmus-Intensivprogrammen erhalten? Sämtliche relevante Dokumente zum EU Programm für lebenslanges Lernen wie den Programmbeschluss, den Aufruf zur Einreichung von Anträgen (Call) und den Guide for Applicants finden Sie unter Das Handbuch für Antragsteller eines Intensivprogramms können Sie für die verschiedenen Antragsjahre in der jeweils gültigen Endfassung auf unserer Internetseite unter herunterladen. Dort finden Sie auch die jeweils aktuellen Antrags- und Berichtsformulare. Kontaktpersonen für Erasmus Intensivprogramme Lucas Petri Mateo Moncayo 01/ /

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