Brandschutz im Hochbau DIN Referent Fachdozent Dipl.-Ing. E. Kogler Fachhochschule Köln, Fakultät 06

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1 Brandschutz im Hochbau DIN 4102 Referent Fachdozent Dipl.-Ing. E. Kogler Fachhochschule Köln, Fakultät 06

2 Brandschutz im Hochbau DIN 4102 FH-Köln, Fakultät 06. 2

3 Brandschutz im Hochbau DIN 4102 FH-Köln, Fakultät 06. 3

4 Brandschutz im Hochbau DIN 4102 FH-Köln, Fakultät 06. 4

5 Brandschutz im Hochbau DIN 4102 FH-Köln, Fakultät 06. 5

6 Teilbereiche der DIN 4102 : FH-Köln, Fakultät 06. 6

7 Teilbereiche der DIN 4102 : FH-Köln, Fakultät 06. 7

8 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie LüAR NRW) : FH-Köln, Fakultät 06. 8

9 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 1: Baustoffe. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen vom Mai 1998 Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung A A1 A2 nichtbrennbare Baustoffe wenn Ofenprüfung + Anforderung v A2 bestand. geringere Anforderungen als für A1 B B1 B2 B3 brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe normalentflammbare Baustoffe leichtentflammbare Baustoffe FH-Köln, Fakultät 06. 9

10 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 2: Bauteile. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen vom Sept Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten F 30 F 60 F 90 F 120 F 180 gleich oder mindestens 30 Minuten gleich oder mindestens 60 Minuten gleich oder mindestens 90 Minuten gleich oder mindestens 120 Minuten gleich oder mindestens 180 Minuten Die Brandraumtemperaturen liegen nach 30 Minuten bei 822 K, nach 180 Minuten n bei 1090 K, über der Labor Raumtemperatur. FH-Köln, Fakultät

11 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 2: Bauteile. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen - FH-Köln, Fakultät

12 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 3: Brandwände + nichttragende Außenwände. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen - v. Sept Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten W 30 W 60 W 90 W 120 W 180 gleich oder mindestens 30 Minuten gleich oder mindestens 60 Minuten gleich oder mindestens 90 Minuten gleich oder mindestens 120 Minuten gleich oder mindestens 180 Minuten Die Brandraumtemperaturen liegen nach 30 Minuten bei 658 K, nach 180 Minuten bei 658 K, über der Labor Raumtemperatur. FH-Köln, Fakultät

13 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile + Sonderbauteile vom März 1994 FH-Köln, Fakultät

14 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 4: Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile + Sonderbauteile. Zu Baustoffklasse A1 gehören auszugsweise: Sand, Kies, Lehm, Ton, Natursteine, Zement, Kalk, Gips, Mörtel, Beton, Stahlbeton, Mineralfasern ohne organische Zusätze, Ziegel, Steinzeug, Glas, Metalle + Legierungen in nicht klein zerteilter Form, usw. Zu Baustoffklasse A2 gehören: Gipskartonplatten nach DIN mit geschlossener Oberfläche. FH-Köln, Fakultät

15 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Teil 4: Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile + Sonderbauteile. Zu Baustoffklasse B1 gehören auszugsweise: Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101, Gipskartonplatten nach DIN mit gelochter Oberfläche, Kunstharze, Wärmedämmputzsysteme nach DIN Teil 3, Rohre + Formstücke aus PVC-U, PVCC, PP, Fußbodenbeläge aus Eichen-Parkett, PVC- Beläge, Gussasphaltestrich, Walzasphaltestrich. Zu Baustoffklasse B2 gehören: Holzwerkstoffe, Kunststoffbeschichtete Holzfaserplatten, Gipskarton-Verbundplatten nach DIN , Rohre + Formstücke wie B1, jedoch mit geringeren Wandstärken. FH-Köln, Fakultät

16 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

17 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

18 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

19 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Wandarten + Wandfunktionen Nichttragende Wände, Sind scheibenartige Bauteile, die die Eigenlast im Brandfall und auf ihre Fläche wirkende Windlast auf tragende Bauteile, z.b. Wand- oder Deckenscheiben, abtragen. Tragende Wände, Sind überwiegend auf Druck beanspruchte scheibenartige Bauteile zur Aufnahme vertikaler Lasten, z.b. Deckenlasten, sowie horizontaler Lasten, z.b. Windlasten. Aussteifende Wände, sind scheibenartige Bauteile zur Aussteifung des Gebäudes oder zur Knickaussteifung tragender Wände; ; sie sind hinsichtlich des Brandschutzes wie tragende Wände zu bemessen. FH-Köln, Fakultät

20 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Wandarten + Wandfunktionen Raumabschließende Wände, werden nur 1seitig vom Brand beansprucht. Z.B. Wände in Rettungswegen, Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, und Brandwände. Sie können tragende und nichttragende Wände sein. Nichtraumabschließende, tragende Wände, diese können 2seitig, 3-3 oder 4-seitig 4 vom Brand beansprucht werden. Nichtraumabschließende Wandabschnitte, FH-Köln, Fakultät

21 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Wandarten + Wandfunktionen 2schalige Haustrennwände bzw. Gebäudeabschlusswände, Sind Wände, die nicht miteinander verbunden sind und daher keine k Anker (z.b. wie bei 2schaligen Außenwänden) besitzen. Stürze, Balken, Unterzüge. Liegen über Wandöffnungen, sind für eine mind. 3seitige Brandbeanspruchung zu bemessen. FH-Köln, Fakultät

22 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Sturz über Fenster FH-Köln, Fakultät

23 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Vorschrift + Baufehler FH-Köln, Fakultät

24 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Vorschrift + Baufehler FH-Köln, Fakultät

25 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Massivwände, Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2 FH-Köln, Fakultät

26 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

27 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

28 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Brandwände FH-Köln, Fakultät

29 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Ausführungsbeispiel Wand-Decken Verbindung (keine Brandwand) FH-Köln, Fakultät

30 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Baufehler (Brandwand) Doppelhaus: Haustrennwand, Verbindung mit Kunststoffbeschichteten Holzplatten des Schrägdaches. Zollstock konnte von Haushälfte zu Haushälfte durchgeschoben werden. FH-Köln, Fakultät

31 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen FH-Köln, Fakultät

32 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Bekleidete Balken und Lastenträger (z.b. Luftkanalaufhängungen) FH-Köln, Fakultät

33 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Bekleidete Balken FH-Köln, Fakultät

34 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen Neben Konstruktionsgrund- sätzen sind auch die Bauaufsichtlichen Richtlinien für die brandschutztech- nischen Anforderungen an Lüftungsleitungen in Gebäuden zu beachten. Bei Anordnung von Absperrvorrichtungen sind darüber hinaus die beson- deren Bestimmungen von Prüfbescheiden zu beachten. FH-Köln, Fakultät

35 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

36 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

37 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

38 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Post Office Tower in Bonn FH-Köln, Fakultät

39 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

40 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

41 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

42 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen FH-Köln, Fakultät

43 DIN Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Post Office Tower in Bonn, richtige Wanddurchführungen FH-Köln, Fakultät

44 DIN /A1 4/A1 [Nov. 2003] Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile. Änderung A1 - Entwurf - vom Nov FH-Köln, Fakultät

45 DIN 4102 Teil 5 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden + gegen Feuer F widerstandsfähige Verglasungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- vom Sept Feuerabschlüsse sind selbstschließende Türen, Klappen, Rollläden und Tore, die den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden + Decken en verhindern. Hier wird unterschieden in Feuerwiderstandsklassen T 30, 60, 90, 120, 180. Verglasungen der Feuerwiderstandsklassen G (gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen) Verglasungen der Feuerwiderstandsklassen F unterliegen Teil 2, (Sonderbauteile), der DIN Diese müssen alle an raumabschließende Wände der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse gestellten Anforderungen erfüllen, insbesondere auch den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern. FH-Köln, Fakultät

46 DIN 4102 Teil 6 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Lüftungsleitungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- vom Sept Diese Norm konkretisiert die brandschutztechnischen Begriffe der Landesbauordnungen, der zugehörenden Durchführungsver- ordnungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungs- vorschriften, die sich mit dem Brandschutz befassen. Im weiteren Verlauf dieser DIN ist die Ausstattung des Prüfstandes beschrieben und die Durchführung des Brandversuches. FH-Köln, Fakultät

47 DIN 4102 Teil 7 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Bedachungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- vom Juli 1998 Anforderung: Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen en müssen die Ausbreitung des Feuers auf dem Dach und eine Brandübertragung vom m Dach in das Innere des Gebäudes bei der in dieser Norm festgelegten von außen auf die Bedachung einwirkenden Beanspruchung verhindern. FH-Köln, Fakultät

48 DIN 4102 Teil 8 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Kleinprüfstand vom Oktober 2003 Hier wird über den Prüfstand, Beflammungseinrichtung, Messeinrichtung und Prüfbedingungen berichtet. FH-Köln, Fakultät

49 DIN 4102 Teil 9 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Kabelabschottungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- v.mai 1990 Kabelabschottungen müssen so ausgebildet sein, dass während der Feuerwiderstandsdauer nach Tabelle 1 die Übertragung von Feuer und u Rauch verhindert wird. Die Prüfungen von Kabelabschottungen nach dieser Norm beinhalten nicht die Beurteilung des Funktionserhaltes von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall (z.b. Notstrom - Versorgungungen). Kabelabschottungen sind Verschlüsse von Öffnungen für die Durchführung von elektrischen Leitungen in raumabschliessenden Bauteilen, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Belegungsänderungen der Kabelabschottung (z.b. Austausch oder Nachbelegung von elek- trischen Leitungen) muss mit einfachen Hilfs- mitteln ohne Beschädigung der vorhandenen elektrischen Leitungen möglich sein. FH-Köln, Fakultät

50 DIN 4102 Teil 9 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Kabelabschottungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- v.mai 1990 FH-Köln, Fakultät

51 DIN 4102 Teil 10, gibt es vorerst nicht! FH-Köln, Fakultät

52 DIN 4102 Teil 11 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- Dez.1985 FH-Köln, Fakultät

53 DIN 4102 Teil 12 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen. -Anforderungen + Prüfungen- Nov FH-Köln, Fakultät

54 DIN 4102 Teil 13 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Brandschutzverglasungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- Mai Für Brandschutzverglasungen mit geringer Strahlungsverhinderung = G-VerglasungenG Für Brandschutzverglasung mit Strahlungsverhinderung = F-VerglasungF Feuerhemmend = F 30 B, Feuerbeständig = F 90 AB, das bedeutet in der Praxis, dass G-Verglasungen G jeder Feuerwiderstandsklasse nicht an Stellen im Gebäude eingebaut werden dürfen, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende oder feuerbeständige Wände gefordert sind. F-Verglasungen zählen zu den klassifizierten Bauteilen, hingegen zählen z G-Verglasungen G zu brandschutztechnische Sonderbauteile. Ein Äquivalent in der Schutzwirkung F-VerglasungF zu G-Verglasung G ist ausgeschlossen. Auch der Glasaustausch im selben Rahmen ist unzulässig. FH-Köln, Fakultät

55 DIN 4102 Teil 14 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Bodenbeläge + Bodenbeschichtungen, Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler Mai Hier wird die Durchführung des Brandversuches beschrieben. FH-Köln, Fakultät

56 DIN 4102 Teil 15 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Brandschacht Mai 1990 Der in dieser Norm beschriebene Brandschacht ist eines der Prüfgeräte, die dazu dienen, das Brandverhalten von Baustoffen zu z prüfen. FH-Köln, Fakultät

57 DIN 4102 Teil 16 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Brandschacht Mai 1990 Die Norm dient der einheitlichen Durchführung von Baustoffprüfungen im Brandschacht nach DIN FH-Köln, Fakultät

58 DIN 4102 Teil 17 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Schmelzpunkt von Mineralfaser-Dämmstoffen. Begriffe, Anforderungen, Prüfung. Dez 1990 Die Norm gilt für die Ermittlung einer ausreichenden Beständigkeit it von Mineralfaser-Dämmstoffen in Bauteilen bei einer Beanspruchung mit Temperaturen von mindestens 1000 C. Im allgemeinen handelt es sich bei diesen Mineralfaser-Dämmstoffen um Baustoffe der Baustoffklasse A nach DIN 4102 Teil1. Anstelle des Begriffs Mineralfaser-Dämmstoffe wird auch der Begriff Mineralwolle-Dämmstoffe verwendet. FH-Köln, Fakultät

59 DIN 4102 Teil 18 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Feuerschutzabschlüsse. Nachweis der Eigenschaft selbstschliessend selbstschliessend. (Dauerfunktionsprüfung) März 1991 Dauerfunktionstüchtigkeit im Sinne dieser Norm sind Bauwerksöffnungs-Abschlüsse, wenn sie die im Laufe ihrer vorgesehenen Lebensdauer von etwa 30 Jahren bei üblichem Gebrauch auftretenden Beanspruchungen in Form von Öffnungs- und Schließvorgängen in Zusammenspiel mit allen den Bauwerksöffnungs-Abschluß bildenden Bau- und Zubehörteilen ohne Schäden ertragen und somit in der Lage sind, beim Auftreten der Risikosituation ihre Schutzfunktion voll zu erfüllen. Hierzu gehören: Klappen, 1-1 und 2-flügelige 2 Drehtüren und-tore Tore, 1- und 2-flügelige 2 Schiebetüren und Tore, zwei- und mehrflügelige Falttüren und tore, Hubtüren und tore, Rolltüren und tore, Förderanlagen-Abschlüsse. FH-Köln, Fakultät

60 DIN 4102 Teil 18 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Feuerschutzabschlüsse. selbstöffnend selbstöffnend FH-Köln, Fakultät

61 DIN 4102 Teil 19 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Wand- und Deckenbekleidungen in Räumen. Versuchsraum für zulässige Beurteilungen Entwurf Dez 1998 Die Norm dient der einheitlichen Prüfung von Wand- und Deckenverkleidungen, die in Räumen verwendet werden. FH-Köln, Fakultät

62 DIN 4102 Teil 20, gibt es vorerst nicht! FH-Köln, Fakultät

63 DIN 4102 Teil 21 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Beurteilung des Brandverhaltens von feuerwiderstandsfähigen Lüftungsleitungen. Vornorm August 2002 Die Grundprüfung in dieser Norm ermöglicht folgende Beurteilung: Wärmedämmung (Dämmschichtdicken) Raumabschließende Wirkung der Leitungswandung Raumabschließende Wirkung an Bauteildurchführungen Standsicherheit Begrenzung der Kräfte durch Wanddurchführungen Zulässige Differenzdrücke FH-Köln, Fakultät

64 DIN 4102 Teil 22 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen Anwendungsnorm zu DIN Entwurf Nov FH-Köln, Fakultät

65 PAUSE PAUSE PAUSE Nach der Pause geht es weiter mit der... Bauaufsichtlichen Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen. FH-Köln, Fakultät

66 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 (Hinweis hierzu in Teil 6 DIN 4102) FH-Köln, Fakultät

67 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

68 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Brennbare Baustoffe für Lüftungsleitungen sind nicht zulässig: in denen Luft über 85 gefördert wird, in denen sich im besonderen Masse brennbare Stoffe ablagern können. (z.b. Abluftleitungen in gewerblichen Küchen) Dichtmittel und Befestigungen für Lüftungsleitungen in geringen Mengen brennbarer Baustoffe (B1 oder B2) zur Abdichtung der Verbindungen n ist zulässig. Aus brennbaren Baustoffen bestehende Dampfsperren, Folien und Beschichtungen mit einer Dicke von insgesamt nicht mehr als 0,5 mm dürfen durch Decken, für die eine feuerhemmende oder feuerbeständige Bauart vorgeschrieben ist, hindurchgeführt werden. Brennbare Baustoffe (B1, B2) sind zulässig für zur Lüftungsanlage gehörende elektrische und pneumatische Leitungen, die von außen zugeführt werden. Lüftungsanlagen dürfen kein Feuer und Rauch in andere Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen. Die Verwendbarkeit von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen muss durch ein Prüfzeichen nachgewiesen werden. FH-Köln, Fakultät

69 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Weitere Auflagen: Luftleitungen mit erhöhter Brand-,, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr dürfen untereinander nicht verbunden werden. Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen müssen so angeordnet sein, dass durch sie Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte übertragen werden. Bei Lüftungsanlagen mit Umluftbetrieb muss die Zuluft gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöse- einrichtungen oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein. In Schächten und Kanälen der Feuerwiderstandsklasse L30/90 dürfen neben Lüftungsleitungen auch Leitungen für Wasser, Abwasser und Wasserdampf bis 110 C sowie für Druckluft verlegt werden, wenn sie einschließlich eventuell vorhandener Dämmschichten aus nichtbrennbaren nbaren Baustoffen (A1 oder A2) bestehen und die Anforderungen nach Bild 1.2 erfüllt werden. In Schächten und Kanälen, deren Wände der Feuerwiderstandsklasse F30/90 entsprechen und neben o.g.. Leitungen auch brennbare Leitungen darin verlegt werden, müssen ein- und ausführende Lüftungsleitungen an den Durchtrittsstellen (auch zur Lüftungszentrale) Brandschutzklappen appen K30/90 haben. (siehe Bild 1.2) FH-Köln, Fakultät

70 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Weitere Auflagen: Dehnungsmöglichkeiten für Lüftungsleitungen schaffen. (bei Stahl ca. 10 mm Längenausdehnung pro lfd. Meter Leitungslänge) ge) Abstand zwischen zwei Einspannstellen nicht länger als 5 Meter. Wände, Decken, Fußböden, Stützen und Öffnungen der Lüftungszentralen müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 entsprechen. Innerhalb der Zentrale muss in höchstens 35 m Entfernung ein Ausgang erreichbar sein. Lüftungszentralen im obersten Geschoss müssen im Dach eine selbsttätig öffnende, durch Rauchmelder in der Lüftungszentrale auslösende Rauchabzugseinrichtung haben; ihr offener Querschnitt muss mindestens das 2,5-fache des lichten Querschnitts der größten in die Lüftungszentrale eingeführten Abluftleitung haben. FH-Köln, Fakultät

71 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Weitere Auflagen: In Lüftungsanlagen nach DIN Teil 3, dürfen Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung der Feuerwiderstandsklasse K bzw. K verwendet werden. (Bild 6.1) Diese Absperrvorrichtungen sind zur Verhinderung von Brandübertragung innerhalb von Geschossen nicht zulässig (z.b. bei der Überbrückung von Flur- oder Trennwänden). FH-Köln, Fakultät

72 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

73 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Weitere Auflagen: Abluftleitungen von gewerblichen Küchen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (A1, A2) bestehen. Sie müssen vom Austritt aus der Küche an mindestens L 90 aufweisen. Leitungsverbindungen müssen Fettdicht und Kondensatdicht (d.h. gelötet, geschweißt oder aus dauerelastischen Dichtungsmaterial) hergestellt sein. Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren,, einzureichen sind: Lüftungsanlage ist in die Bauantragszeichnung einzuzeichnen. Schematische Darstellung entsprechend nachfolgender Bilder dieser Richtlinie, Technische Beschreibung der Lüftungsanlage einschließlich Brandschutzklappen mit Angabe der Feuerwiderstands- und Baustoffklasse der Bauteile und Lüftungsleitungsabschnitte. Nachzureichen ist nach abschließender Fertigstellung eine Fachunternehmerbescheinigung nach folgendem Muster: FH-Köln, Fakultät

74 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

75 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Diese Vorschriften gelten als erfüllt, wenn die Lüftungsanlagen entsprechend den schematischen Darstellungen der folgenden Bilder ausgeführt sind. FH-Köln, Fakultät

76 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Schottlösung Schachtlösung FH-Köln, Fakultät

77 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Brandschutzklappen FH-Köln, Fakultät

78 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Brandschutzklappen FH-Köln, Fakultät

79 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

80 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

81 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Schottlösung Schachtlösung FH-Köln, Fakultät

82 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

83 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

84 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Sonderform von Lüftungsanlagen; Abluftanlagen mit Leitungen + Ventilatoren aus brennbaren Baustoffen ohne Brandschutzklappen (z.b. für Laborabluft) FH-Köln, Fakultät

85 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Zuluftanlagen mit Induktionsgeräten und waagerechter Hauptleitung im darunterliegenden Geschoss (z.b. für Hotels) FH-Köln, Fakultät

86 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 Schachtlösungen FH-Köln, Fakultät

87 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen nlagen vom Mai 2003 FH-Köln, Fakultät

88 Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Trennwände und Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau. FH-Köln, Fakultät

89 Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Geschossdecken und Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau. FH-Köln, Fakultät

90 Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Geschossdecken und Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau. FH-Köln, Fakultät

91 Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Wände und Decken FH-Köln, Fakultät

92 Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Trennwände und Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau. FH-Köln, Fakultät

93 Das war... Brandschutz im Hochbau DIN 4102 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit FH-Köln, Fakultät

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