Amtliches Bekanntmachungsblatt

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 49 Ausgegeben in Lüdenscheid am Jahrgang 2013 Inhaltsverzeichnis Märkischer Kreis Ersatzbestimmung für ein aus dem Kreistag des Märkischen Kreises ausgeschiedenes Mitglied Stadt Halver Bebauungsplan Nr. 19 II Innenstadt-Teil II - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Märkischer Kreis Gemeinde Schalksmühle Gemeinde Schalksmühle Gemeinde Schalksmühle Gemeinde Schalksmühle Gemeinde Schalksmühle Offenlegung des Liegenschaftskatasters aus Anlass des Aufbaus der Amtlichen Basiskarte (ABK), der daraus resultierenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen im Liegenschaftskataster auf der Basis von Luftbildauswertungen sowie weiterer Harmonisierungen der Datenbestände Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schalksmühle über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen vom Zweiundzwanzigste Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Schalksmühle vom Satzung vom zur Änderung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle vom Neunzehnte Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Schalksmühle vom Siebzehnte Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage vom Gemeinde Schalksmühle Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 28 Hülscheid Gemeinde Schalksmühle 6. Satzung vom zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle in der Fassung vom und zur Aufhebung der Satzung über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen und Fristveränderungen gemäß 61 a Landeswassergesetz in der Fassung vom

2 Gemeinde Herscheid Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Herscheid am16. Dezember Märkischer Kreis Tagesordnung zur Sitzung des Kreistages des Märkischen Kreises am Stadt Menden (Sauerfeld) 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde 17. Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vom Stadt Iserlohn Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn am

3 Weiterhin hat der Rat am den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes im nördlichen Planbereich erweitert. Bekanntmachung Ersatzbestimmung für ein aus dem Kreistag des Märkischen Kreises ausgeschiedenes Mitglied Herr Ulrich Tünsmeyer, Glatzer Straße 55, Lüdenscheid ist am verstorben. Als Nachfolger habe ich gem. 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz festgestellt. Herrn Jörg Wagner Zum Engelsknapp Iserlohn Herr Wagner hat das auf ihn gefallene Mandat mit Erklärung vom 02. Dezember 2013 angenommen. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Dieser ist bei mir schriftlich einzureichen oder im Büro des Wahlleiters, Heedfelder Straße 45, Lüdenscheid, Zimmer 127, zur Niederschrift zu erklären. Lüdenscheid, den Märkischer Kreis Die Kreisdirektorin als Wahlleiterin gez. Barbara Dienstel-Kümper Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Innenstadt zwischen Frankfurter Straße, Hagedornstraße, Tannenweg, Südstraße, Wiesenstraße und Bahnhofstraße (s. Planausschnitt). Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Gemäß 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck findet am Dienstag, dem , Uhr, in der Aula des Anne-Frank-Gymnasiums, Kantstr. 2, Halver, für alle interessierten Bürger eine Bürgerversammlung statt. Es besteht allgemeine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch außerhalb dieser Versammlung ist jedem Interessierten Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom bis einschließlich im Verwaltungsgebäude Frankfurter Straße 45, Zimmer 10, Halver, über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese mit der Verwaltung zu erörtern sich zur Planung zu äußern. Halver, Der Bürgermeister gez. Dr. Bernd Eicker (Dr. Bernd Eicker) Bekanntmachung der Stadt Halver Bebauungsplan Nr. 19 II Innenstadt-Teil II - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner öffentlichen Sitzung am gemäß 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) unter anderem den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 / II Innenstadt Teil II gefasst. 1061

4 Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 II Innenstadt Teil II 1062

5 Offenlegung des Liegenschaftskatasters aus Anlass des Aufbaus der Amtlichen Basiskarte (ABK), der daraus resultierenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen im Liegenschaftskataster auf der Basis von Luftbildauswertungen sowie weiterer Harmonisierungen der Datenbestände für folgende Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises: Stadt / Gemeinde Gemarkung Flur(en) Balve Eisborn 1 Volkringhausen 1 Halver Halver 8, 14, 24, 29, 30, 39, 50, 52, 53, 59, 62, 72, 75, 81, 82 Menden Bösperde 4 Halingen 2 Lendringsen 1, 2 Menden 1, 15 Oesbern 1 Schwitten 7, 9 Schalksmühle Schalksmühle 17 Gemäß 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungsund Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (GV. NRW S. 174 / SGV. NRW. 7134), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW S. 706) und Artikel 21 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW S. 224), in Verbindung mit 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) vom 25. Oktober 2006 (GV. NRW S. 462 / SGV. NRW. 7134), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Juli 2010 (GV. NRW S. 404) und Artikel 9 der Verordnung vom 22. Mai 2012 (GV. NRW S. 206) erfolgt die Bekanntgabe der Ergebnisse zur Aufstellung der Amtlichen Basiskarte (ABK) durch Offenlegung. Die Änderungen im Liegenschaftskataster betreffen in der Regel die Lagebezeichnung, die tatsächliche Nutzung sowie die Klassifizierungsmerkmale. Die Offenlegung tritt an die Stelle der schriftlichen Bekanntmachung von Veränderungen an die Eigentümer und Erbbauberechtigten. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom bis einschließlich bei der Katasterbehörde des Märkischen Kreises, Heedfelder Straße 45, Lüdenscheid, Zimmer 371 bzw. 372 während der Dienststunden nach Terminabsprache Montag bis Donnerstag Freitag von Uhr, von Uhr. Ansprechpartner für den Nordkreis mit den Städten und Gemeinden Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde und Neuenrade sind Herr Vetter, Zimmer 372, Tel , sowie für den Südkreis mit den Städten und Gemeinden Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle und Werdohl Herr Lota, Zimmer 371, Tel Innerhalb der o.g. Zeiten können sich betroffene Eigentümer, Eigentümerinnen, Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Inhaber und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten lassen und den Datenbestand des Liegenschaftskatasters einsehen. Lüdenscheid, Märkischer Kreis Der Landrat Katasterbehörde Im Auftrag J. Vetter H. Lota 1063

6 Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle I. 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schalksmühle über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. 2013, S. 194 ff.), des 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28. Februar 2003 (GV. NRW. S. 93/SGV. NRW. 24), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. 2009, S. 765) und der 1, 2, 4, 6, 7 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. 2011, S. 687) hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen vom in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom ändert sich wie folgt: 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Neben den Benutzungsgebühren sind pro Person monatlich für Strom- und Heizkosten und sonstige Betriebskosten folgende Pauschalen zu entrichten: In der Lieth 4 a) Stromkosten 37,47 b) Heizkosten 54,91 c) sonstige verbrauchsabhängige Betriebskosten (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) 58,53 Diese Satzung tritt am in Kraft. 2 II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 1064

7 c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schalksmühle, gez. Schönenberg (Bürgermeister) Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle I. Zweiundzwanzigste Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Schalksmühle vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. 2013, S. 194 ff.), der 1, 2, 4, 6, 7 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW. 2011, S. 687), des 9 des Landesabfallgesetzes vom (GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW. 2013, S. 148), in Verbindung mit der Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Schalksmühle vom in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Schalksmühle vom in der Fassung der einundzwanzigsten Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: 4 erhält folgende Fassung: Höhe der Gebühr (1) Beim Umleerbehältersystem beträgt die Abfallbeseitigungsgebühr jährlich a) bei Bereitstellung eines 60 l-umleerbehälters 128,40 b) bei Bereitstellung eines 80 l-umleerbehälters 171,20 c) bei Bereitstellung eines 120 l-umleerbehälters 256,80 d) bei Bereitstellung eines 240 l-umleerbehälters 513,60 e) bei Bereitstellung eines 360 l-umleerbehälters 770,40 f) bei Bereitstellung eines l-umleerbehälters 2.354,00 g) bei Bereitstellung eines l-umleerbehälters ,00 h) bei Bereitstellung eines l-umleerbehälters ,00 Werden Abfallbehälter nicht während des gesamten Kalenderjahres bereitgestellt, so wird die Abfallbeseitigungsgebühr nach entsprechenden monatlichen Teilbeträgen erhoben. (2) Bei der Sperrgutabfuhr beträgt die Abfallbeseitigungsgebühr 5,30 pro Abfallsack. (3) Sofern für ein Grundstück das bereitgestellte Volumen der grünen Umleerbehälter das bereitgestellte Volumen der grauen Umleerbehälter übersteigt, und das bereitgestellte Volumen der grünen Umleerbehälter das Mindestvolumen von 240 l übersteigt, so beträgt die Gebühr 0,10 jährlich je Liter Gefäßvolumen. Das maßgebliche Gefäßvolumen ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Gefäßvolumen der grauen Umleerbehälter und dem Gefäßvolumen der grünen Umleerbehälter für das jeweilige Grundstück. Im Ergebnis muss immer das Mindestvolumen von 240 Litern pro Grundstück bei dem grünen Behälter ohne Zusatzgebühr bleiben. 1065

8 (4) Gemäß 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes NRW ruhen die Abfallbeseitigungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück. Diese Satzung tritt am in Kraft. 2 II. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schalksmühle vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schönenberg Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle 9. Satzung vom zur Änderung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle vom I. Aufgrund des 4 des Bestattungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) vom (GV. NRW S. 313) und der 7 Abs. 2 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 194),und der 1, 2, 4, 5, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) vom (GV. NW. S. 712 / SGV. NW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Friedhofssatzung der Gemeinde Schalksmühle vom in der Fassung der achten Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: 1066

9 26 Grabgebühren (1) Überlassung von Reihengrabstätten, Reihengemeinschaftsgrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten bis zum Ablauf der Ruhezeit von 20 bzw. 25 Jahren (gem. 11) a) für Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht und für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 105,00 b) für Personen über 5 Jahren 254,00 c) für Urnenbestattungen 122,00 d) für Reihen- und Urnengemeinschaftsgrabstätten mit individueller Kennzeichnung (Grabplatte) zusätzlich 605,00 für die Unterhaltung / Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist; die nachweislich entstehenden Kosten für die individuelle Kennzeichnung (Grabplatt) sind der Gemeinde in tatsächlicher Höhe zu erstatten. (2) Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten für die Dauer der Nutzungszeit von 30 Jahren je Grabstelle 501,00 (3) Verleihung des Nutzungsrechtes an Urnenwahlgrabstätten für die Dauer der Nutzungszeit von 30 Jahren je Grabstelle 336,00 (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern nach Ablauf der Nutzungszeit (Verlängerungsgebühr gem. 15 Abs. 1 Satz 2) pro Grabstelle und Jahr 1/30 der in Abs. 2 und 3 festgelegten Gebühr. (5) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern (Ausgleichsgebühr gem. 15 Abs. 6) pro Grabstelle und Jahr 1/30 der in Abs. 2 und 3 festgelegten Gebühr. (6) Wird innerhalb der Nutzungszeit auf die Grabstätte verzichtet, wird die Gebühr nicht erstattet. Dies gilt auch bei der Einziehung von Grabstätten. 27 Bestattungsgebühren (1) An Bestattungsgebühren werden erhoben: 1. Für das Auf- und Zuwerfen, die Grabausschmückung und die erste Grabaufmachung gem. 10 Abs. 5 a) eines Reihen- oder Wahlgrabes sowie für Bestattungen in einer Reihengemeinschaftsgrabstätte583,00 b) eines Grabes für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnengräber 346,00 c) eines Grabes für Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht 212,00 2. Für Bestattungen in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 247,00 (2) Bei Bestattungen an Samstagen wird zu den vorstehenden Gebühren ein Zuschlag von 50 % erhoben. 1067

10 28 Gebühren für das Aus- und Umbetten Die Gebühren für das Aus- und Umbetten betragen: 1. Ausbetten bei Überführung auf einen anderen Friedhof (Erdbestattung) 785,00 2. Ausbetten von Urnen bei der Überführung auf einen anderen Friedhof 393,00 3. Umbetten auf demselben Friedhof (Erdbestattung) 990,00 4. Umbetten von Urnen auf demselben Friedhof 585,00 Für Beisetzungen von Ausgebetteten, die von anderen Friedhöfen überführt werden, sind die Bestattungsgebühren gem. 27 zu entrichten. (1) An sonstigen Gebühren werden erhoben: 29 Sonstige Gebühren 1. Genehmigungsgebühr für die Errichtung eines Grabmals 31,50 2. Gebühr für die Umschreibung von Wahlgräbern 12,60 3. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle 107,00 4. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle 200,00 5. a) Einmalige Friedhofsunterhaltungsgebühr bei Reihengräbern, Reihen- und Urnengemeinschaftsgrabstätten je Bestattung von Personen über 5 Jahren 303,00 je Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie der aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Leibesfrucht und Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 240,00 b) Friedhofsunterhaltungsgebühr (für 30 Jahre ab Erwerbstag) bei Wahlgräbern je Bestattung363,00 c) Bei Verlängerung von Nutzungsrechten ist die Friedhofsunter haltungsgebühr bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes zu entrichten. 6. a) Für Grabbeetrahmen bei Reihengräbern, die von der Friedhofsverwaltung geliefert und gesetzt werden 155,00 b) Für Grabbeetrahmen bei Urnenreihengräbern, die von der Friedhofsverwaltung geliefert und gesetzt werden 95,00 c) Für Grabbeetrahmen bei Urnenwahlgrabstätten, die von der Friedhofsverwaltung geliefert und gesetzt werden155,

11 (2) Bei einem vorzeitigen Verzicht auf die Grabstätte wird neben der ggf. noch zu erhebenden Friedhofsunterhaltungsgebühr ( 29 Abs. 1 Ziffer 5) eine Gebühr für die Unterhaltung der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist erhoben, diese beträgt je Grabstelle und Jahr 21,00. 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schalksmühle vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schönenberg 1069

12 b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle I. Neunzehnte Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Schalksmühle vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. 2013, S. 194 ff.), der 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW 1995, S. 926/SGV.NRW. 77), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV.NRW. 2013, S. 133 ff.), und der 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW, S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW. 2011, S. 687), hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Schalksmühle vom in der Fassung der achtzehnten Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: In 11 werden die Worte 13,28 Euro durch die Worte 22,08 Euro" ersetzt. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. II. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o- der ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schalksmühle vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schöneberg Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle I. Siebzehnte Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW ff.), der 1, 2, 4, 6, 7 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW. 2011, S. 687), der 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV.NRW. 2010, S. 185 ff.) sowie der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle vom in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Gebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage vom in der Fassung der sech- 1070

13 zehnten Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: In 5 Abs. 1 wird die Zahl 3,02 durch die Zahl 3,16 und die Zahl 1,00 durch die Zahl 1,20 ersetzt. In 5 Abs. 2 wird die Zahl 0,97 durch die Zahl 1,14 und die Zahl 0,76 durch die Zahl 0,94 ersetzt. In 7 Abs. 4 wird der letzte Satz gestrichen. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. II. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o- der ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schalksmühle vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 28 Hülscheid Der Rat der Gemeinde Schalksmühle hat in seiner Sitzung am die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 28 Hülscheid beschlossen. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Hülscheid war es, für die noch unbebauten Bereiche in ummittelbarer Nähe der unter Denkmalschutz stehende Kirche eine von Art und Maß der Nutzung her an die Umgebung angepasste Bebauung sicherzustellen und für den im Hülscheider Ortskern vorhandenen Kinderspielplatz einen dauerhaften Standort sicher zu stellen. Für die unbebauten Grundstücke besteht in städtebaulicher Hinsicht Einvernehmen über die Bebauung, so dass die Notwendigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mehr gegeben ist. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, das eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 28 einzustellen. Der o.g. Bereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit gemäß 1 Abs. 8 und 2 des Baugesetzbuches in der Fassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S 1548) öffentlich bekanntgemacht. Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schönenberg Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schönenberg 1071

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15 II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle 6. Satzung vom zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle in der Fassung vom und zur Aufhebung der Satzung über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen und Fristveränderungen gemäß 61 a Landeswassergesetz in der Fassung vom I. Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 194), des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I 2009, S ff.) sowie der 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. 133) hat der Rat der Gemeinde Schalksmühle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Schalksmühle vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Schalksmühle, Der Bürgermeister gez. Schönenberg 1 Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle vom in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom und der 1. Artikelsatzung der Gemeinde Schalksmühle zur Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften an den Euro vom (1. Euro-Anpassungssatzung) wird wie folgt geändert: 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Für welche Grundstücke und zu welchem Zeitpunkt eine Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen durchzuführen ist, ergibt sich aus 61 LWG NRW. Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist der Gemeinde vorzulegen. 2 Die Satzung vom über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen und Fristveränderungen gemäß 61 a Landeswassergesetz wird aufgehoben. 3 Diese Satzung tritt am in Kraft. 1073

16 Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid Sitzung des Rates der Gemeinde Herscheid Am Montag, dem 16. Dezember 2013, Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses Herscheid eine Sitzung des Rates mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Bericht über die Durchführung der gefassten Beschlüsse 3. Abfallbeseitigungsgebühren a) Beschlussfassung der Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2014 b) Beschlussfassung der 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung 4. Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 b) Beschlussfassung der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung 5. Klärschlammentsorgung a) Kalkulation der Klärschlammentsorgungsgebühr für 2014 b) Beschlussfassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 6. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Herscheid für das Jahr Änderung der Betriebssatzung 8. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für Beschlussfassung über den Stellenplan Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 11. Bauleitplanverfahren a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 Großflächiger Einzelhandel-Dorfwiesen - Beschluss über den Planentwurf sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange b) 22. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rahlenberg - Satzungsbeschluss Neuordnung der Naturparkarbeit in Südwestfalen 13. Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 14. Bekanntgaben und Anfragen 15. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Bericht über die Durchführung der gefassten Beschlüsse 2. Personalangelegenheit 3. Bekanntgaben und Anfragen 4. Aufhebung der Schweigepflicht für in nichtöffentlicher Sitzung behandelte Angelegenheiten Herscheid, Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h 1074

17 Öffentliche Bekanntmachung einer Sitzung des Kreistages am Donnerstag den um 16:00 Uhr im Zimmer 136/137, Kreishaus Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45 T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: MKG Märkische Kommunale Wirtschafts- GmbH; hier: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat der MKG nach 108 a GO NW WIDI Wirtschaftsdienste Hellersen GmbH; hier: Satzungsmodifikationen Jahresabschluss 2013; hier: Dienstanweisung Ermächtigungsübertragung Gesamtabschluss 2012; hier: Zuleitung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2012 gemäß 116 GO NRW 1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung und Feststellung der Tagesordnung 17. Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses des Märkischen Kreises zum und Erteilung der Entlastung Anfragen von Einwohnern Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien, hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom Konzeption eines Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrums Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Märkischen Kreis Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des Rettungs-dienstes im Einsatzbereich der Rettungswache Altena zwischen der Stadt Altena und dem Märkischen Kreis Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Märkischen Kreises zum und Erteilung der Entlastung Naturparkentwicklung in Südwestfalen; Zusammenlegung der Naturparke Ebbegebirge, Homert und Rothaargebirge zu einem Naturpark "Sauerland-Rothaargebirge e.v." Entsorgung von Elektroaltgeräten Aufgabenübertragung auf die kreisangehörigen Kommunen gem. 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz Handlungsschwerpunkt Klimaschutz Energiebericht und CO2-Bilanz der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises für das Jahr Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Märkischen Kreis 22. Klimaschutzkonzept des Märkischen Kreises Entgeltbedarfsberechnung für das Schullandheim Märkischer Kreis auf Norderney ab Konzept zur Raumplanung für besondere schulische Veranstaltungen am Eugen- Schmalenbach-Berufskolleg in Halver Südwestfalen Agentur GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages im Zuge der Beendigung der REGIONALE 2013 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) Einführung eines kostenlosen Schülertickets für die Auszubildenden an den Berufskollegs des Märkischen Kreises, hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE vom a) Haushalt 2014; hier: Abschlussberatung b) Stellenplan für die Beamten und Tariflich Beschäftigten für das Haushaltsjahr Sachstandsbericht Regionales Bildungsnetzwerk Märkischer Kreis ÖPNV-Pauschale gem. 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW; hier: Weiterentwicklung der "Förderrichtlinie des Märkischen Kreises zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Servicequalität im ÖPNV" Anfragen und Mitteilungen Anfragen von Einwohnern 1075

18 Nichtöffentlicher Teil: Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung und Feststellung der Tagesordnung Anfragen und Mitteilungen Presseveröffentlichungen Lüdenscheid, gez. Thomas Gemke Landrat Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk der Stadt Menden für den Bereich des alten Sportplatzes in Lendringsen gem. 2 (1) BauGB sowie - Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk der Stadt Menden für den Bereich des alten Sportplatzes in Lendringsen gem. 3 (1) BauGB Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk für den Bereich des alten Sportplatzes in Lendringsen zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB durchzuführen. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans ist es, die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans im Bereich des ehemaligen Sportplatzes Max-Becker an die nachgefragten und vermarktbaren Grundstücksgrößen anzupassen und die Erschließung zu optimieren. Des Weiteren wird der Bereich des öffentlichen Parkplatzes an der Ina-Seidel-Straße in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen. Die Ergebnisse einer Bodenuntersuchung machen es erforderlich, den Bereich als Altlastenfläche zu kennzeichnen und mit den Festsetzungen einer öffentlichen und privaten Stellplatzanlage einer verträglichen Nutzung zuzuführen. Der vom Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden gebilligte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichtes liegen in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, Zimmer 332, 336 und 337, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8.15 bis Uhr und nachmittags montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr sowie donnerstags zusätzlich von bis Uhr öffentlich aus. Da die Auslegungszeit in die Weihnachtsferien ( ) fällt, und das Rathaus in der Zeit vom bis einschließlich geschlossen ist, wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum verlängert. Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter zur Verfügung. Während der Auslegungszeiten können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk der Stadt Menden (Sauerland) für den Bereich des alten Sportplatzes, gemäß 2 (1) BauGB und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB werden hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Menden, , Der Bürgermeister im Auftrag (Wagenbach) Fachbereichsleiter Umwelt, Planen und Bauen 1076

19 1077

20 Bekanntmachung der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde 17. Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April2013 (GV NRW S. 194) der 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW, S. 687) des 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom (GV.NRW.S.250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes v. 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) und in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufswirtschafts- und Abfallgesetz KrW/AbfG-) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.212), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08. April 2013 (BGBl. I S. 734) hat der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde in seiner Sitzung am folgende 17. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung beschlossen: 1 Die Satzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vom in der Fassung der 16. Änderung vom wird wie folgt geändert: Der 4 -Höhe der Gebühren- erhält folgende Fassung: (1) Die jährliche Benutzungsgebühr im Umleersystem beträgt bei 14-tägiger Leerung je aufgestelltem Abfallbehälter a) von 60 l 123,55 Euro b) von 80 l 163,82 Euro c) von 120 l 244,04 Euro d) von 240 l 485,90 Euro e) von 360 l 730,14 Euro (2) Die jährliche Benutzungsgebühr im Umleersystem beträgt bei wöchentlicher Leerung je aufgestelltem Abfallbehälter a) von 770 l 3.148,25 Euro b) von l 4.454,03 Euro c) von l ,32 Euro d) von l ,53 Euro (3) Die Gebühr beim Wechselsystem beträgt je 100 kg Abfall = 45,43 Euro. 1078

21 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Nachrodt-Wiblingwerde, den Die Bürgermeisterin In Vertretung: gez. Axel Boshamer Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Einwohnerfragestunde Amtliche Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn Dienstag, , Uhr Ratssaal des Rathauses, Schillerplatz 7, Iserlohn 3. Umbesetzungen in Ausschüssen und sonstigen Gremien 4. Zügigkeit der Gesamtschule Iserlohn Bezug: DS 8/ Baubeschluss zur Verbesserung der räumlichen Situation des OGS-Bereiches der GS Kilian Änderung des FNP - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion vom Bezug: DS 7/2168, 8/0738, 8/1178, 8/1280, 8/1577, 8/1953, 8/

22 7. Durchführung eines Ratsbürgerentscheides nach 26 Abs. 1 GO NRW für Windkraftanlagen im Iserlohner Stadtwald; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 6 "Pillingser Kopf" gem. 13a BauGB hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss 9. Bebauungsplan Nr. 391 Haus Ortlohn gem. 13a BauGB hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs.2 und Träger offentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Bezug: DS 8/ Bebauungsplan Nr. 392 An der Schlacht hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. 13 Abs.2 BauGB; Bezug DS8/1711 b) Satzungsbeschluss 11. Bebauungsplan Nr. 395 Hohler Weg hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. 13 Abs.2 BauGB; Bezug DS8/1787 b) Satzungsbeschluss 12. Bebauungsplan Nr. 365 "Letmathe - Gennaer Straße / ehemaliger Ringlokschuppen gem. 13a BauGB a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" gem. 13 BauGB a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss 14. Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 201 "Iserlohn -Vinckestraße" 15. Erschließungsvertrag nach 11 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Baugebiet im Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 "Dröscheder Feld" Bezug: DS 8/ Satzung der Stadt Iserlohn über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen für die Erschließungsanlage Hilbornstraße 17. Ergebnisse des Zensus Wirtschaftsplan 2014 der IGW - Iserlohner Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft 19. Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbh, Stadtwerke Iserlohn GmbH; hier: Eigenkapitalerhöhung 20. Konzern Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbh; hier: Abschluss von Betrauungsakten für die Konzerngesellschaften hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem und wirtschaftlichem Interesse Änderung der Satzung zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Stadtbetriebe der Städte Iserlohn und Hemer 22. Wirtschaftsplan 2014 des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn/Hemer 23. Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Iserlohn 24. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Iserlohn (Vergnügungssteuersatzung) 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn (4. Änderung) 1080

23 26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung der Kleinkläranlagen in der Stadt Iserlohn (14. Änderung) 27. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung der abflusslosen Gruben in der Stadt Iserlohn (14. Änderung) 28. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Iserlohn (19. Änderung) 29. Budgetbericht der Stadt Iserlohn zum Stichtag Antrag der GfW Iserlohn mbh auf Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet Iserlohn am , und Antrag der Werbegemeinschaft Letmathe auf Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtteil Letmathe am , und Jahresabschluss 2012 des Kommunalen Immobilien Management 33. Abwasserbeseitigungskonzept Einführung städtischer Richtlinien zur Wahrnehmung von offiziellen Terminen; hier: Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler 35. Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung 36. Beantwortung von Anfragen Hinweis: Nach vorheriger Anmeldung (mindestens 1 Tag vor der Sitzung) bei der Stadtverwaltung Iserlohn (Tel ) ist in der Zeit von bis Uhr während der Sitzung eine Kinderbetreuung möglich. Nichtöffentliche Sitzung: Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden Personal-, Finanz- und Vertragsangelegenheiten beraten. Iserlohn, den Dr. Ahrens Bürgermeister 1081

24 1082 Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat, Lüdenscheid, Postfach Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.

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