DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2014"

Transkript

1 DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2014 Gedenkminute anlässlich des Todes von Königin Fabiola Am vergangenen 5. Dezember verstarb Königin Fabiola. Mehrfach ist sie auch in unserer Stadt zu Besuch gewesen und hat sie die Herzen unserer Bevölkerung erobert. Im Namen des Stadtrats, der Verwaltung und der Bevölkerung wurde dem Königshaus Beileid ausgesprochen. Auch wurde ein Kondolenzbuch im Rathaus ausgelegt. Die Stadtratsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und legen eine Gedenkminute für die Königin ein. Punkt 2: Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen a) SPI Mit Schreiben vom 13. November 2014 lädt die Interkommunale SPI gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 16. Dezember 2014 in Lüttich ein. 1. Strategieplan Fortschrittsbericht zum Rücktrittserklärung und Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. Zur Tagesordnung der im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung stehen Satzungsänderungen. Diese betreffen die Unterzeichnung von Dokumenten, die Bevollmächtigung des Generaldirektors bezüglich der täglichen Geschäftsführung, die Information der Teilhaber, die Gründung eines Vergütungsausschusses und den Jahresbericht. Auch dieser Punkt wird nur zur Kenntnis genommen, so dass die Vertreter der Stadt frei entscheiden können. b) FINOST Mit Schreiben vom 13. November 2014 lädt die Interkommunale FINOST gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 17. Dezember 2014 in Eupen ein. 1. Bewertung des strategischen Plans Statutarische Ernennung 3. Gründung einer Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (Groupement d Intérêt Economique / GIE): Genehmigung der Statuten

2 Der Stadtrat stimmt allen Punkten zu. c) INTRADEL Mit Schreiben vom 7. November 2014 lädt die Interkommunale INTRADEL gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur Ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Herstal ein. 1. Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Beisitzer 2. Strategischer Plan Aktualisierung Annahme 3. Ernennungen / Demissionen. Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. d) AIDE Mit Schreiben vom 7. November 2014 lädt die Interkommunale Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich AIDE gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zu einer strategischen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Herstal ein. 1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni Strategischer Plan: a) Investitionen b) Betrieb c) Dienste für Gemeinden d) Dienste für Privatpersonen Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. e) NEOMANSIO Mit Schreiben vom 12. November 2014 lädt die Interkommunale Neomansio gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Lüttich ein. 1. Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans Bewertung und Zustimmung der Prognosen zum Budget Lesung und Genehmigung des Protokolls Der Stadtrat stimmt der Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden.

3 f) ORES Mit Schreiben vom 17. November 2014 lädt die Interkommunale ORES gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Charleroi ein. 1. Strategischer Plan jährliche Bewertung 2. Statutarische Ernennungen Der Stadtrat stimmt der Bewertung des strategischen Plans zu. Für den anderen Punkt der Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. Punkt 3: Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6: Festlegung der Gemeindedotation Am 17. November 2014 hat der Stadtrat den Verteilerschlüssel für die Gemeindedotation an die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 und den städtischen prozentualen Anteil daran auf 24,31 % festgelegt. Aufgrund einer Information des FÖD Inneres muss nun zusätzlich der Betrag der städtischen Dotation festgelegt werden. In seiner Sitzung vom 1. Dezember 2014 hat der Vorläufige Zonenrat einen so genannten Vorhaushalt für das Jahr 2015 genehmigt, der eine Gemeindedotation von insgesamt ,05 vorsieht. Der städtische Anteil daran in Höhe von 24,31 % würde sich auf ,36 belaufen. Im städtischen Haushaltsplan wurde allerdings aufgrund früherer Schätzungen ein höherer Anteil der Stadt vorgesehen. Aufgrund des günstigen Legalitätsgutachtens des H. Finanzdirektors vom 28. November 2014 legt der Stadtrat deshalb den Betrag der Gemeindedotation für die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 auf ,36 fest. Punkt 4: Städtische Freiwillige Feuerwehr: Ausschreibung einer Unterleutnant-Stelle auf dem Beförderungsweg Nach Information des FÖD Inneres ist es übergangsweise aufgrund von Artikel 315 des ab dem 1. Januar 2015 in der Feuerwehrzone gültigen neuen Verwaltungsstatuts der Feuerwehrleute möglich, dass der Stadtrat die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr entsprechend den augenblicklich noch gültigen Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 1999 auf dem Beförderungsweg ausschreibt. Der Kandidatenaufruf zu den jetzigen Bedingungen erlaubt den Interessenten mit einer Dienstzeit von mindestens 3 Jahren im Feuerwehrdienst, ihre Kandidatur einzureichen. Durch eine Ausschreibung im nächsten Jahr wären die Dienstalterbedingungen verschärft, da 5 Jahre Dienstalter im Rang eines Sergeanten erforderlich wären. Der Zonenrat müsste im kommenden Jahr die Jury zusammensetzen, die vorgesehenen Beförderungsprüfungen organisieren und sich dann zur Beförderung aussprechen.

4 In Absprache mit dem Vorläufigen Zonenrat beschließt der Stadtrat deshalb, die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr auf dem Beförderungsweg auszuschreiben. Die Bewerber müssen folgende Bedingungen erfüllen: - Belgier sein; - ein Dienstalter von mindestens 3 Jahren in der Eupener Feuerwehr zählen; - Inhaber des Offizierszeugnisses entsprechend dem Königlichen Erlass vom 8. April 2003 sein; - Gegenstand eines günstigen Gutachtens des Feuerwehrkommandanten sein oder über eine günstige Entscheidung der zuständigen Behörde verfügen; - was die Korporale und Feuerwehrleute betrifft: Inhaber sein eines Diploms oder einer Bescheinigung, die zumindest Zugang gewährt zu Stellen im Niveau 2 des föderalen öffentlichen Dienstes; - eine Eignungsprüfung bestehen. Die Auswahlprüfungen umfassen einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und zielen darauf ab, die technischen Fähigkeiten der Kandidaten, ihre Kompetenz zum Kommandieren, ihre Reife und die Art und Weise zu prüfen, wie sie ihre persönlichen Ideen darlegen. Punkt 5: Billigung der Beschlüsse des Sozialhilferats vom 26. November 2014: a) Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade b) Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für den Präsident und den Sekretär c) Stellenplan 2015 des ÖSHZ Mit Schreiben vom 28. November 2014 übermittelt das ÖSHZ drei Beschlüsse des Sozialhilferates vom 26. November 2014, die der Billigung des Stadtrats zu unterbreiten sind. Bei der Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade geht es um eine Korrektur des Maximums der Gehaltstabelle des Einnehmers von ,18 auf ,63 bei einem Laufbahnumfang von 15 Jahren mit Tranchen von jeweils 1.140,750 anstatt 1.141,92. Bei der Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für Präsident und Sekretär geht es um die Abänderung des Beschlusses des Sozialhilferats vom 23. Januar Einerseits verzichtet der Präsident als Mandatar auf die gewährte Kostenpauschale; andererseits wird die Pauschale für den Sekretär von 51 auf 61,09 brutto für die berufliche Benutzung des privaten Telefons / Handys erhöht. Dieser Betrag ist nicht indexgebunden. Der Stellenplan des ÖSHZ wird wie folgt abgeändert: Erhöhung um 38 Stunden für Pflegepersonal der Stufe D im Alten- und Pflegeheim St. Joseph (2 Halbzeit-Springer für alle Wohnbereiche) 38 Stunden für die neue Heimleitung des APH. Im Gegenzug entfällt die gleiche Stundenanzahl durch den Wegfall der Stelle der beigeordneten Pflegedienstleiterin. Erhöhung um 11 Stunden für eine Zusatzfunktion beim Arbeiterpersonal in der Küche. Die Stellenplananpassung ist budgetär abgesichert. Zu den Beschlüssen haben sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der Beratungsausschuss Stadt/ÖSHZ am 25. November 2014 ein günstiges Gutachten abgegeben. Punkt 6: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums, Stockbergerweg 5

5 Der im unteren Wandbereich angebrachte Prallschutz in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg 5 ist veraltet und befindet sich in einem schlechten Zustand. Die vorhandene Situation stellt in gewisser Hinsicht auch ein Sicherheitsrisiko dar, da die Sportler z. B. während eines in der Halle ausgetragenen Spiels oder Trainings Gefahr laufen, über die Außenlinie gestoßen zu werden und dann vom Prallschutz abgedämpft werden müssen, um Verletzungen zu vermeiden. Von daher ist ein ausreichender und gut gepolsterter Prallschutz unabdingbar. Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt einschl. MwSt. Diese Kosten sind im städtischen Haushalt 2015 unter Artikel 7641/ vorgesehen. Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung Punkt 7: Sportzentrum Stockbergerweg 5: a) Genehmigung des Konzessionsvertrags für die Cafeteria Nach erfolgter Ausschreibung der Betriebskonzession für die Cafeteria im Sportkomplex Stockbergerweg 5 soll ab dem 1. Januar 2015 ein neuer Vertrag mit einem neuen Betreiber abgeschlossen werden. Wesentlichste Vertragsklauseln: - Vertragsdauer von einem Jahr mit einer Kündigungsmöglichkeit von sechs Monaten für beide Parteien und Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung auf unbestimmte Zeit - Konzessionsentschädigung in Höhe von 772,07 zuzüglich 65,57 (Handelsfonds) zzgl. 21% MwSt.; indexgebunden - Befreiung der Konzessionsentschädigung für die Monate Juni, Juli und August - Der Konzessionär trägt die üblichen Mieterlasten sowie die Kosten für das Ersetzen von Mobiliar und Material; der Stadt obliegen die üblichen Eigentümerlasten. - Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe von 4.632,42 (6 x Konzessionsentschädigung) - Die Öffnungs- und Schließungszeiten der Cafeteria, der wöchentliche Ruhetag und der Betriebsurlaub werden im Einvernehmen festgelegt. - Für die Erbringung der Dienstleistungen zur Überwachung der Sporthalle und der Eingänge sowie den Unterhalt und die Reinigung der Treppenstufen zur 1. Etage, des Foyers und der Sanitäranlagen im Obergeschoss kann der Konzessionär der Stadt Eupen eine monatliche Kostenpauschale von 163,93 /Monat, indexgebunden, zzgl. 21% MwSt. fakturieren. - Abtretung der Konzession nur mit Genehmigung der Stadt - Verfügungsrecht der Stadt Eupen für Eigenbedarf b) Genehmigung der Zusatzvereinbarung für die angegliederte Mietwohnung Die Zusatzvereinbarung für die angegliederte Mietwohnung wird gleichzeitig mit dem Konzessionsvertrag der Cafeteria abgeschlossen und sieht neben den üblichen Bedingungen eine indexgebundene Miete in Höhe von 260 pro Monat vor. Die Zusatzvereinbarung endet gleichzeitig mit der Beendigung des Konzessionsvertrages für die Cafeteria. Punkt 8: Genehmigung des Lastenheftes zum Verkauf der städtischen Immobilien Bergkapellstraße 8-10 und Neustraße 82 Die Gebäude der Grundschule und des Kindergartens für französischsprachige Kinder, gelegen Bergkapellstraße 10 und Neustraße 82, stehen infolge des Umzugs zum Campus Monschauer

6 Straße leer. Da die Stadt selbst keine Verwendung für die Gebäude hat, werden dieselben verkauft. Auf Grund der zentralen Lage könnten die Standorte für ein gemischtes Wohnungsbauprojekt von großem Interesse sein. Aus urbanistischen Gründen bietet es sich dabei an, das angrenzende städtische Anwesen Bergkapellstraße 8 mit einzubeziehen, sodass die Gesamtfläche sich auf m² beläuft. Der amtliche Abschätzungsbericht hat für die vorgenannten Immobilien als Mindestkaufpreis festlegt. Mit dem Ziel, ein Projekt von möglichst großer Qualität anzustreben, sieht das Lastenheft einen Verkauf im urbanistischen Wettbewerbsverfahren vor. Neben den urbanistischen Rahmenbedingungen enthält das Lastenheft folgende Zuschlagskriterien (auf 100 Punkte): - Urbanistische und raumordnerische Qualität des Bauleitschemas (30 Punkte) - Architektonische und technische Qualität des Projektes (30 Punkte) - Kaufpreisangebot, ausgedrückt in Euro, dessen Minimum durch den Einschätzungsbericht festgelegt ist (30 Punkte). Die Punkte werden linear proportional zum Minimum vergeben. - Technische und finanzielle Kapazität des Anbieters, Erfahrungen in Immobilienpromotion, Referenzen (10 Punkte) Zur Auswertung der Projekte kann das Gemeindekollegium durch eine Expertenjury unterstützt werden. Der kommunale Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität hat das Lastenheft gutgeheißen und befürwortet diese Vorgehensweise. Der Finanzdirektor hat ein günstiges Gutachten zum Lastenheft abgegeben. Punkt 9: Verkauf eines Wiesengeländes an der Schnellewindgasse an diverse Anlieger Fünf Anlieger der städtischen Viehweide an der Schnellewindgasse haben Interesse bekundet am Erwerb von Teilgrundstücken aus dieser Wiesenparzelle. Da dieses Gelände nicht mehr zu Ausdehnungszwecken für den städtischen Bauhof benötigt wird, bietet sich ein Verkauf der gesamten Parzelle an die angrenzenden Anwohner an. Die Kaufinteressenten haben sich einvernehmlich geeinigt zur Aufteilung des Wiesengeländes, eingetragen im Kataster der Stadt Eupen unter Gemarkung 3 Flur B Nummer 248P2, in fünf Lose: - Los 1: 378 m² in vollem Eigentum - Los 2: m² in vollem Eigentum und 24 m² im Obergrund - Los 3: m² in vollem Eigentum und 193 m² im Obergrund - Los 4: 60 m² in vollem Eigentum - Los 5: 66 m² in vollem Eigentum In der Wiesenparzelle liegt eine Abwasserkanalisation. Die drei Kontrollkammern von jeweils 9 m² sowie der Untergrund der Kanalleitung ( Zone non aedificandi ) auf den Losen 2 und 3 verbleiben im Eigentum der Stadt Eupen mit Einräumung eines dauerhaften Durchgangs- und Zugangsrechtes für Unterhalts- und Reparaturarbeiten an der Abwasserkanalisation, wobei der Kaufpreis des betroffenen Obergrundes der Kanaltrasse um 50 % reduziert wird. Über den bestehenden Fußweg auf Parzelle Nr. 231 T tlw. wird zu Gunsten der Lose 2 und 3 ein kostenloses Zugangsrecht (kein Fahrtrecht) eingeräumt.

7 Die fünf Kaufinteressenten haben sich einverstanden erklärt, den amtlichen Verkehrswert sowie alle mit der Übertragung verbundenen Kosten zu zahlen. Anlässlich des Veröffentlichungsverfahrens wurden keinerlei Einsprüche eingereicht. Punkt 10: Abtretung einer Grenzmauer Vervierser Straße 44 an den angrenzenden Eigentümer Abtretung einer Grenzmauer, gelegen auf der städtischen Parzelle Gem. 2, Flur G, Nr. 15M2 tlw., Vervierser Straße (abgerissenes Wohnhaus Drouven ), in einer Größe von 7,22 m 2 zum symbolischen Euro an den angrenzenden Eigentümer des Geschäftshauses Vervierser Straße 44 in Eupen. Alle mit der Übertragung verbundenen Kosten sind zu Lasten des angrenzenden Eigentümers. Punkt 11: Kirchenfabrik Sankt Nikolaus: a) Genehmigung der Haushaltsplananpassung 2014 Nr. 1 Ursprungshaushalt: ,01 Erhöhung/Senkung der Kredite in Einnahmen und Ausgaben: ,00 Neues Ergebnis : ,01 Sowohl der ordentliche als auch der außerordentliche städtische Zuschuss bleiben unverändert bei ,00 bzw ,07. b) Genehmigung des Haushaltsplans 2015 In Einnahmen und Ausgaben: ,85 Ordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 Außerordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 Im außerordentlichen Dienst ist ein Kredit in Höhe von ,85 vorgesehen für Architektenhonorare und eine erneute Inspektion der Türme, insofern sich diese als notwendig erweisen würde. Punkt 12: ÖSHZ Eupen: Genehmigung des Haushaltsplans 2015 Ordentlicher Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Außerordentlicher Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Durchlaufender Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Der ordentliche Zuschuss der Stadt Eupen beträgt (in 2014: )

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal Mindest-Kaufpreis: 254.000,00 (nach Gebot) zzgl. Vertragskosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuchamtsgebühren, Löschungsbewilligungen

Mehr

Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Stadt Sonthofen

Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Stadt Sonthofen - Information Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Zwei Einzelhausgrundstücke im Stadtteil Binswangen Süd Rathausplatz 1 Tel. 08321/615-0 www.sonthofen.de Seite 2 Lage Die zum Verkauf stehenden Grundstücke

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 17. November 2014

DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 17. November 2014 DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 17. November 2014 Punkt 2: Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen Musikakademie der

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Anwesend: Karl-Heinz Klinkenberg Vorsitzender Claudia Niessen Arthur Genten Michael Scholl Philippe Hunger Werner Baumgarten Schöffen Dr. Elmar Keutgen Martin Orban Kattrin Jadin Karl Joseph Ortmann Maria

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 17. November 2008. zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 17. November 2008. zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem DE BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem (EZB/2008/17) DER EZB-RAT gestützt auf den Vertrag zur Gründung

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

openwebinars Konzeptbeschreibung

openwebinars Konzeptbeschreibung openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Task: Nmap Skripte ausführen

Task: Nmap Skripte ausführen Task: Nmap Skripte ausführen Inhalt Einfache Netzwerkscans mit NSE Ausführen des Scans Anpassung der Parameter Einleitung Copyright 2009-2015 Greenbone Networks GmbH Herkunft und aktuellste Version dieses

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun?

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun? Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Corporate Governance

Corporate Governance Corporate Governance Der Verwaltungsrat Aufgaben Art. 716a OR Abs. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

Adventskalender Gewinnspiel

Adventskalender Gewinnspiel Adventskalender Gewinnspiel Content Optimizer GmbH www.campaign2.de 1 Wichtig zu wissen Die Törchen entsprechen nicht den Gewinnen! Die Anzahl der Gewinne ist von den 24 Törchen komplett unabhängig. Die

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr