DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2014
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- Christina Sauer
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1 DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 15. Dezember 2014 Gedenkminute anlässlich des Todes von Königin Fabiola Am vergangenen 5. Dezember verstarb Königin Fabiola. Mehrfach ist sie auch in unserer Stadt zu Besuch gewesen und hat sie die Herzen unserer Bevölkerung erobert. Im Namen des Stadtrats, der Verwaltung und der Bevölkerung wurde dem Königshaus Beileid ausgesprochen. Auch wurde ein Kondolenzbuch im Rathaus ausgelegt. Die Stadtratsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und legen eine Gedenkminute für die Königin ein. Punkt 2: Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen a) SPI Mit Schreiben vom 13. November 2014 lädt die Interkommunale SPI gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 16. Dezember 2014 in Lüttich ein. 1. Strategieplan Fortschrittsbericht zum Rücktrittserklärung und Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. Zur Tagesordnung der im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung stehen Satzungsänderungen. Diese betreffen die Unterzeichnung von Dokumenten, die Bevollmächtigung des Generaldirektors bezüglich der täglichen Geschäftsführung, die Information der Teilhaber, die Gründung eines Vergütungsausschusses und den Jahresbericht. Auch dieser Punkt wird nur zur Kenntnis genommen, so dass die Vertreter der Stadt frei entscheiden können. b) FINOST Mit Schreiben vom 13. November 2014 lädt die Interkommunale FINOST gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 17. Dezember 2014 in Eupen ein. 1. Bewertung des strategischen Plans Statutarische Ernennung 3. Gründung einer Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (Groupement d Intérêt Economique / GIE): Genehmigung der Statuten
2 Der Stadtrat stimmt allen Punkten zu. c) INTRADEL Mit Schreiben vom 7. November 2014 lädt die Interkommunale INTRADEL gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur Ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Herstal ein. 1. Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Beisitzer 2. Strategischer Plan Aktualisierung Annahme 3. Ernennungen / Demissionen. Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der Tagesordnung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. d) AIDE Mit Schreiben vom 7. November 2014 lädt die Interkommunale Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich AIDE gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zu einer strategischen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Herstal ein. 1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni Strategischer Plan: a) Investitionen b) Betrieb c) Dienste für Gemeinden d) Dienste für Privatpersonen Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. e) NEOMANSIO Mit Schreiben vom 12. November 2014 lädt die Interkommunale Neomansio gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Lüttich ein. 1. Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans Bewertung und Zustimmung der Prognosen zum Budget Lesung und Genehmigung des Protokolls Der Stadtrat stimmt der Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden.
3 f) ORES Mit Schreiben vom 17. November 2014 lädt die Interkommunale ORES gemäß den ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2014 in Charleroi ein. 1. Strategischer Plan jährliche Bewertung 2. Statutarische Ernennungen Der Stadtrat stimmt der Bewertung des strategischen Plans zu. Für den anderen Punkt der Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der Stadt frei entscheiden. Punkt 3: Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6: Festlegung der Gemeindedotation Am 17. November 2014 hat der Stadtrat den Verteilerschlüssel für die Gemeindedotation an die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 und den städtischen prozentualen Anteil daran auf 24,31 % festgelegt. Aufgrund einer Information des FÖD Inneres muss nun zusätzlich der Betrag der städtischen Dotation festgelegt werden. In seiner Sitzung vom 1. Dezember 2014 hat der Vorläufige Zonenrat einen so genannten Vorhaushalt für das Jahr 2015 genehmigt, der eine Gemeindedotation von insgesamt ,05 vorsieht. Der städtische Anteil daran in Höhe von 24,31 % würde sich auf ,36 belaufen. Im städtischen Haushaltsplan wurde allerdings aufgrund früherer Schätzungen ein höherer Anteil der Stadt vorgesehen. Aufgrund des günstigen Legalitätsgutachtens des H. Finanzdirektors vom 28. November 2014 legt der Stadtrat deshalb den Betrag der Gemeindedotation für die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 auf ,36 fest. Punkt 4: Städtische Freiwillige Feuerwehr: Ausschreibung einer Unterleutnant-Stelle auf dem Beförderungsweg Nach Information des FÖD Inneres ist es übergangsweise aufgrund von Artikel 315 des ab dem 1. Januar 2015 in der Feuerwehrzone gültigen neuen Verwaltungsstatuts der Feuerwehrleute möglich, dass der Stadtrat die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr entsprechend den augenblicklich noch gültigen Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 1999 auf dem Beförderungsweg ausschreibt. Der Kandidatenaufruf zu den jetzigen Bedingungen erlaubt den Interessenten mit einer Dienstzeit von mindestens 3 Jahren im Feuerwehrdienst, ihre Kandidatur einzureichen. Durch eine Ausschreibung im nächsten Jahr wären die Dienstalterbedingungen verschärft, da 5 Jahre Dienstalter im Rang eines Sergeanten erforderlich wären. Der Zonenrat müsste im kommenden Jahr die Jury zusammensetzen, die vorgesehenen Beförderungsprüfungen organisieren und sich dann zur Beförderung aussprechen.
4 In Absprache mit dem Vorläufigen Zonenrat beschließt der Stadtrat deshalb, die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr auf dem Beförderungsweg auszuschreiben. Die Bewerber müssen folgende Bedingungen erfüllen: - Belgier sein; - ein Dienstalter von mindestens 3 Jahren in der Eupener Feuerwehr zählen; - Inhaber des Offizierszeugnisses entsprechend dem Königlichen Erlass vom 8. April 2003 sein; - Gegenstand eines günstigen Gutachtens des Feuerwehrkommandanten sein oder über eine günstige Entscheidung der zuständigen Behörde verfügen; - was die Korporale und Feuerwehrleute betrifft: Inhaber sein eines Diploms oder einer Bescheinigung, die zumindest Zugang gewährt zu Stellen im Niveau 2 des föderalen öffentlichen Dienstes; - eine Eignungsprüfung bestehen. Die Auswahlprüfungen umfassen einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und zielen darauf ab, die technischen Fähigkeiten der Kandidaten, ihre Kompetenz zum Kommandieren, ihre Reife und die Art und Weise zu prüfen, wie sie ihre persönlichen Ideen darlegen. Punkt 5: Billigung der Beschlüsse des Sozialhilferats vom 26. November 2014: a) Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade b) Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für den Präsident und den Sekretär c) Stellenplan 2015 des ÖSHZ Mit Schreiben vom 28. November 2014 übermittelt das ÖSHZ drei Beschlüsse des Sozialhilferates vom 26. November 2014, die der Billigung des Stadtrats zu unterbreiten sind. Bei der Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade geht es um eine Korrektur des Maximums der Gehaltstabelle des Einnehmers von ,18 auf ,63 bei einem Laufbahnumfang von 15 Jahren mit Tranchen von jeweils 1.140,750 anstatt 1.141,92. Bei der Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für Präsident und Sekretär geht es um die Abänderung des Beschlusses des Sozialhilferats vom 23. Januar Einerseits verzichtet der Präsident als Mandatar auf die gewährte Kostenpauschale; andererseits wird die Pauschale für den Sekretär von 51 auf 61,09 brutto für die berufliche Benutzung des privaten Telefons / Handys erhöht. Dieser Betrag ist nicht indexgebunden. Der Stellenplan des ÖSHZ wird wie folgt abgeändert: Erhöhung um 38 Stunden für Pflegepersonal der Stufe D im Alten- und Pflegeheim St. Joseph (2 Halbzeit-Springer für alle Wohnbereiche) 38 Stunden für die neue Heimleitung des APH. Im Gegenzug entfällt die gleiche Stundenanzahl durch den Wegfall der Stelle der beigeordneten Pflegedienstleiterin. Erhöhung um 11 Stunden für eine Zusatzfunktion beim Arbeiterpersonal in der Küche. Die Stellenplananpassung ist budgetär abgesichert. Zu den Beschlüssen haben sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der Beratungsausschuss Stadt/ÖSHZ am 25. November 2014 ein günstiges Gutachten abgegeben. Punkt 6: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums, Stockbergerweg 5
5 Der im unteren Wandbereich angebrachte Prallschutz in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg 5 ist veraltet und befindet sich in einem schlechten Zustand. Die vorhandene Situation stellt in gewisser Hinsicht auch ein Sicherheitsrisiko dar, da die Sportler z. B. während eines in der Halle ausgetragenen Spiels oder Trainings Gefahr laufen, über die Außenlinie gestoßen zu werden und dann vom Prallschutz abgedämpft werden müssen, um Verletzungen zu vermeiden. Von daher ist ein ausreichender und gut gepolsterter Prallschutz unabdingbar. Das durch den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt einschl. MwSt. Diese Kosten sind im städtischen Haushalt 2015 unter Artikel 7641/ vorgesehen. Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung Punkt 7: Sportzentrum Stockbergerweg 5: a) Genehmigung des Konzessionsvertrags für die Cafeteria Nach erfolgter Ausschreibung der Betriebskonzession für die Cafeteria im Sportkomplex Stockbergerweg 5 soll ab dem 1. Januar 2015 ein neuer Vertrag mit einem neuen Betreiber abgeschlossen werden. Wesentlichste Vertragsklauseln: - Vertragsdauer von einem Jahr mit einer Kündigungsmöglichkeit von sechs Monaten für beide Parteien und Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung auf unbestimmte Zeit - Konzessionsentschädigung in Höhe von 772,07 zuzüglich 65,57 (Handelsfonds) zzgl. 21% MwSt.; indexgebunden - Befreiung der Konzessionsentschädigung für die Monate Juni, Juli und August - Der Konzessionär trägt die üblichen Mieterlasten sowie die Kosten für das Ersetzen von Mobiliar und Material; der Stadt obliegen die üblichen Eigentümerlasten. - Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe von 4.632,42 (6 x Konzessionsentschädigung) - Die Öffnungs- und Schließungszeiten der Cafeteria, der wöchentliche Ruhetag und der Betriebsurlaub werden im Einvernehmen festgelegt. - Für die Erbringung der Dienstleistungen zur Überwachung der Sporthalle und der Eingänge sowie den Unterhalt und die Reinigung der Treppenstufen zur 1. Etage, des Foyers und der Sanitäranlagen im Obergeschoss kann der Konzessionär der Stadt Eupen eine monatliche Kostenpauschale von 163,93 /Monat, indexgebunden, zzgl. 21% MwSt. fakturieren. - Abtretung der Konzession nur mit Genehmigung der Stadt - Verfügungsrecht der Stadt Eupen für Eigenbedarf b) Genehmigung der Zusatzvereinbarung für die angegliederte Mietwohnung Die Zusatzvereinbarung für die angegliederte Mietwohnung wird gleichzeitig mit dem Konzessionsvertrag der Cafeteria abgeschlossen und sieht neben den üblichen Bedingungen eine indexgebundene Miete in Höhe von 260 pro Monat vor. Die Zusatzvereinbarung endet gleichzeitig mit der Beendigung des Konzessionsvertrages für die Cafeteria. Punkt 8: Genehmigung des Lastenheftes zum Verkauf der städtischen Immobilien Bergkapellstraße 8-10 und Neustraße 82 Die Gebäude der Grundschule und des Kindergartens für französischsprachige Kinder, gelegen Bergkapellstraße 10 und Neustraße 82, stehen infolge des Umzugs zum Campus Monschauer
6 Straße leer. Da die Stadt selbst keine Verwendung für die Gebäude hat, werden dieselben verkauft. Auf Grund der zentralen Lage könnten die Standorte für ein gemischtes Wohnungsbauprojekt von großem Interesse sein. Aus urbanistischen Gründen bietet es sich dabei an, das angrenzende städtische Anwesen Bergkapellstraße 8 mit einzubeziehen, sodass die Gesamtfläche sich auf m² beläuft. Der amtliche Abschätzungsbericht hat für die vorgenannten Immobilien als Mindestkaufpreis festlegt. Mit dem Ziel, ein Projekt von möglichst großer Qualität anzustreben, sieht das Lastenheft einen Verkauf im urbanistischen Wettbewerbsverfahren vor. Neben den urbanistischen Rahmenbedingungen enthält das Lastenheft folgende Zuschlagskriterien (auf 100 Punkte): - Urbanistische und raumordnerische Qualität des Bauleitschemas (30 Punkte) - Architektonische und technische Qualität des Projektes (30 Punkte) - Kaufpreisangebot, ausgedrückt in Euro, dessen Minimum durch den Einschätzungsbericht festgelegt ist (30 Punkte). Die Punkte werden linear proportional zum Minimum vergeben. - Technische und finanzielle Kapazität des Anbieters, Erfahrungen in Immobilienpromotion, Referenzen (10 Punkte) Zur Auswertung der Projekte kann das Gemeindekollegium durch eine Expertenjury unterstützt werden. Der kommunale Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität hat das Lastenheft gutgeheißen und befürwortet diese Vorgehensweise. Der Finanzdirektor hat ein günstiges Gutachten zum Lastenheft abgegeben. Punkt 9: Verkauf eines Wiesengeländes an der Schnellewindgasse an diverse Anlieger Fünf Anlieger der städtischen Viehweide an der Schnellewindgasse haben Interesse bekundet am Erwerb von Teilgrundstücken aus dieser Wiesenparzelle. Da dieses Gelände nicht mehr zu Ausdehnungszwecken für den städtischen Bauhof benötigt wird, bietet sich ein Verkauf der gesamten Parzelle an die angrenzenden Anwohner an. Die Kaufinteressenten haben sich einvernehmlich geeinigt zur Aufteilung des Wiesengeländes, eingetragen im Kataster der Stadt Eupen unter Gemarkung 3 Flur B Nummer 248P2, in fünf Lose: - Los 1: 378 m² in vollem Eigentum - Los 2: m² in vollem Eigentum und 24 m² im Obergrund - Los 3: m² in vollem Eigentum und 193 m² im Obergrund - Los 4: 60 m² in vollem Eigentum - Los 5: 66 m² in vollem Eigentum In der Wiesenparzelle liegt eine Abwasserkanalisation. Die drei Kontrollkammern von jeweils 9 m² sowie der Untergrund der Kanalleitung ( Zone non aedificandi ) auf den Losen 2 und 3 verbleiben im Eigentum der Stadt Eupen mit Einräumung eines dauerhaften Durchgangs- und Zugangsrechtes für Unterhalts- und Reparaturarbeiten an der Abwasserkanalisation, wobei der Kaufpreis des betroffenen Obergrundes der Kanaltrasse um 50 % reduziert wird. Über den bestehenden Fußweg auf Parzelle Nr. 231 T tlw. wird zu Gunsten der Lose 2 und 3 ein kostenloses Zugangsrecht (kein Fahrtrecht) eingeräumt.
7 Die fünf Kaufinteressenten haben sich einverstanden erklärt, den amtlichen Verkehrswert sowie alle mit der Übertragung verbundenen Kosten zu zahlen. Anlässlich des Veröffentlichungsverfahrens wurden keinerlei Einsprüche eingereicht. Punkt 10: Abtretung einer Grenzmauer Vervierser Straße 44 an den angrenzenden Eigentümer Abtretung einer Grenzmauer, gelegen auf der städtischen Parzelle Gem. 2, Flur G, Nr. 15M2 tlw., Vervierser Straße (abgerissenes Wohnhaus Drouven ), in einer Größe von 7,22 m 2 zum symbolischen Euro an den angrenzenden Eigentümer des Geschäftshauses Vervierser Straße 44 in Eupen. Alle mit der Übertragung verbundenen Kosten sind zu Lasten des angrenzenden Eigentümers. Punkt 11: Kirchenfabrik Sankt Nikolaus: a) Genehmigung der Haushaltsplananpassung 2014 Nr. 1 Ursprungshaushalt: ,01 Erhöhung/Senkung der Kredite in Einnahmen und Ausgaben: ,00 Neues Ergebnis : ,01 Sowohl der ordentliche als auch der außerordentliche städtische Zuschuss bleiben unverändert bei ,00 bzw ,07. b) Genehmigung des Haushaltsplans 2015 In Einnahmen und Ausgaben: ,85 Ordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 Außerordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 Im außerordentlichen Dienst ist ein Kredit in Höhe von ,85 vorgesehen für Architektenhonorare und eine erneute Inspektion der Türme, insofern sich diese als notwendig erweisen würde. Punkt 12: ÖSHZ Eupen: Genehmigung des Haushaltsplans 2015 Ordentlicher Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Außerordentlicher Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Durchlaufender Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben : Der ordentliche Zuschuss der Stadt Eupen beträgt (in 2014: )
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