INFOBRIEF FRAUENNETZWERK JULI 2014

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1 INFOBRIEF FRAUENNETZWERK JULI 2014 Infotag Wiedereinstieg am Donnerstag, den von Uhr Uhr in der Stadthalle Mettmann Broschüre hilft bei der Rückkehr in den Beruf Wiedereinstieg im Kreis Mettmann KREIS METTMANN. Wer wieder zurück in den alten Beruf möchte, oder einen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen sucht, steht häufig vor großen Herausforderungen. Damit der berufliche Wiedereinstieg gelingt, sollten viele Fragen im Vorfeld geklärt werden: Welche Angebote gibt es und was passt zu mir? Ist die Kinderbetreuung geregelt? Welcher Weg ist der Richtige für mich und meine Familie? Das Netzwerk W im Kreis Mettmann hat sich zur Aufgabe gemacht, Berufsrückkehrende auf ihrem Weg zu begleiten. In der handlichen Broschüre Beruflicher Wiedereinstieg im Kreis Mettmann gibt es einen Überblick über zentrale Anlaufstellen und Möglichkeiten individueller Beratung und Förderung. Anbieter beruflicher Qualifizierung und Weiterbildung sind ebenso aufgelistet wie wichtige Informationen zur persönlichen Familiensituation. Die Broschüre steht auf der Internetseite des Netzwerk W im Kreis Mettmann ( zum Download bereit. Außerdem kann sie bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Mettmann: (wirtschaftsfoerderung@kreismettmann.de) kostenfrei angefordert werden.

2 Materialien zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Wussten Sie eigentlich, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in etwa zehn Jahren die Anzahl der zu pflegenden Personen die Anzahl der zu betreuenden Kindergartenkinder überstiegen haben wird? Neben den vielfältigen Angeboten der ambulanten Pflege und Pflegedienstleister, Tagespflegen und Pflegewohngruppen sind es gerade in den unteren Pflegestufen fast immer die Angehörigen, die pflegen. Studien zeigen, dass 75 % der Arbeitnehmer sich wünschen, ihre Angehörigen so lange wie möglich selbst zu pflegen. In den meisten Fällen lassen sich aber Berufstätigkeit und Pflege nur schwer vereinbaren. Diese mangelnde Vereinbarkeit kann für die betroffenen Berufstätigen mit vielfältigen Belastungen verbunden sein und für Unternehmen eine Reihe von Folgekosten bedeuten, die durch sinkende Leistungsfähigkeit oder sogar den vorzeitigen Ausstieg eines qualifizierten Arbeitnehmers verursacht werden. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels haben Arbeitgeber aber ein erhebliches Interesse daran, qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden. Sie suchen daher nach Lösungswegen, um ihren Beschäftigten ebenso Zeit für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen zu geben, wie einen wettbewerbsfähigen Betrieb aufrecht zu erhalten. Wie kann es aber gelingen, dem betroffenen Mitarbeiter möglichst wirkungsvoll bei der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege zu unterstützen, ohne andere Mitarbeiter zu überlasten oder den Betriebsablauf zu gefährden? Lösungsmöglichkeiten gibt es für jeden Betrieb unabhängig von der Größe. In vielen Fällen ist es durchführbar die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, sodass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit mit den Notwendigkeiten der Pflege in Einklang bringen kann. In akuten Notfällen kann aber auch eine Arbeitsbefreiung notwendig sein. Große Unternehmen können für den Fall der Fälle Belegplätze für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege bereithalten. Kleine Betriebe helfen ihren Mitarbeitern schon, wenn sie Notfallmappen mit allen Informationen rund um das Thema Pflege und reservierte Parkplätze für die Arbeitnehmer mit Doppelbelastung zur Verfügung stellen. Oder dem Mitarbeiter einen Platz in einer Betroffenengruppe mit psychologischer Betreuung vermitteln. Jeder Arbeitgeber kann und sollte die Chance nutzen, sich auf einen kommenden Ernstfall vorzubereiten. Verbesserung der Vereinbarkeitssituation von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung DGB Bundesvorstand (Hg.), Auch als PDF erhältlich: Diese Veröffentlichung stellt einen praktischen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für betriebliche Interessenvertretungen dar. Internet-Links Die Internetdatenbank des AOK-Pflegenavigators bietet umfassende Informationen zu Pflegeheimen und Pflegediensten bundesweit.

3 Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt aktuelle Informationen zu staatlichen Leistungen für Familien und Pflegende zur Verfügung. Kurantrag für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nur zur Krankenkasse: Rentenversicherung hat keine Mutter-Kind-Kur Berlin, 16. Mai Anträge für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren gehören nicht zum Rentenversicherungsträger. Das Müttergenesungswerk (MGW) weist darauf hin, dass Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen medizinische Leistungen sind, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen liegen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes weist ausdrücklich darauf hin. Im Fokus der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen steht nicht die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin. es sind Maßnahmen, in denen es um die Gesundheit und die Belastungen der Mutter in der Familienverantwortung geht. Hierin liegt auch die besondere Qualität des Kurkonzeptes des Müttergenesungswerkes. Anträge hierfür dürfen ausschließlich an der Krankenkasse gestellt werden. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes helfen Müttern kostenlos bei den Antragsverfahren und in allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: oder Kurtelefon: Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Bergstraße 63, Berlin Katrin Goßens, Tel.: Erste Vater-Kind-Kuren mit väterspezifischen Qualitätskonzepten Berlin, 4. Juni Die ersten qualitätsgeprüften Vater-Kind-Kurmaßnahmen unter dem Dach des Müttergenesungswerkes (MGW) gehen an den Start. Nicht einmal ein Jahr nach Bekanntgabe, dass zukünftig auch Pflegende und Väter als Stiftungsaufgabe im MGW verankert werden, sind in den ersten sechs Kliniken Vater- Kind-Kurkonzepte nach den neuen Qualitätskriterien des MGW entwickelt worden. Nach der Prüfung durch das Müttergenesungswerk können Väter in diesen Kliniken

4 ab sofort die gleiche spezifische Qualität ihrer Vater-Kind-Kur erwarten, wie Mütter sie bereits seit über 60 Jahren in Anspruch nehmen können. Die geschlechtsspezifische Arbeit mit Müttern und Vätern ist das A und O. Wir können einen nachhaltigen Kurerfolg erzielen, wenn bei Bedarf auch an den Lebensbedingungen und Rollenbildern von Mutter oder Vater angesetzt wird, betonte Dagmar Ziegler, MdB, Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes in Berlin. Das Müttergenesungswerk bestätigt auch bei Vater-Kind-Kuren seine Vorreiterrolle in Sachen geschlechtsspezifischer Qualität. Der Bedarf steigt auch bei den Vätern hat sich die Anzahl der Väter in Vater-Kind-Kuren des Müttergenesungswerkes um 20% erhöht. Die väterspezifischen, ganzheitlichen Kurmaßnahmen werden zu ausgewählten Terminen in sechs vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken durchgeführt. Sie werden entweder als reine Vater-Kind-Kurmaßnahme oder in einer Vater-Kind- Gruppe von mindestens fünf Vätern durchgeführt. Väter erhalten einen individuellen Therapieplan, der medizinische, physiotherapeutische und psychosoziale Anwendungen und Therapien umfasst. Väter, die sich für eine Vater-Kind-Kur interessieren, können das bundesweite Beratungsstellennetz der Wohlfahrtsverbände im MGW für die kostenlose Unterstützung bei der Beantragung der Kurmaßnahmen nutzen. Weitere Informationen Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie Vater-Kind- Kuren ( ) oder zur Zustiftung Sorgearbeit unter: Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Bergstraße 63, Berlin Katrin Goßens, Tel.: STIPENDIEN FÜR BILDENDE KÜNSTLERINNEN MIT KINDERN 2015: NRW vergibt das Stipendium Präsenz vor Ort zum neunten Mal Mit einem speziellen Stipendium für Bildende Künstlerinnen mit Kindern unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr Frauen dabei, ihr künstlerisches Schaffen und ihre familiären Verpflichtungen besser vereinbaren zu können. Die geförderten Künstlerinnen wählen ihren Arbeitsort im Förderzeitraum frei. Kulturministerin Ute Schäfer erklärte: Die familiären Verpflichtungen von Künstlerinnen mit Kindern finden bei Stipendien meist keine Berücksichtigung, weil sie mit einer Präsenzpflicht an einem festgelegten Ort verbunden sind. Da Förderungen nach Abschluss der Akademie aber von größter Bedeutung für den weiteren künstlerischen Erfolg sind, ist die Idee dieses bundesweit einmaligen Stipendiums ohne Wohnortwechsel darauf ausgerichtet, künstlerisches Schaffen und Familienleben mit Kindern vor Ort zu vereinbaren. Einsendeschluss für die Online-Bewerbung ist der 31. Juli Mehr Informationen unter:

5 Gesetz zur vertraulichen Geburt Hilfetelefon Schwangere in Not anonym und sicher Ab dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose qualifizierte Erstberatung. Als 24- Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. Vertrauliche Geburt Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört auch das Modell der vertraulichen Geburt. Durch sie werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung. Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert ausführlich die vom BMFSFJ herausgegebene Broschüre Die vertrauliche Geburt Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Die Website informiert zudem betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung. Zusätzlich stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien unter zur Verfügung.

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