Leitfaden Freiwilligenarbeit

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1 Leitfaden Freiwilligenarbeit

2 Leitfaden Freiwilligenarbeit Präambel Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. 1. Korintherbrief 12, 4-6 Kirche besteht aus fröhlichen und engagierten Menschen! Sie bereichern unsere Kirchgemeinde mit Ideen, geschenkter Zeit und Zuwendung und halten so die Gemeinschaft lebendig. Jeder Mensch soll sich einbringen können. In unserer Kirchgemeinde engagieren sich über 250 Menschen, von jung bis alt. Wir freuen uns über alle, die mitarbeiten, ob regelmässig oder einmalig. Ob grosser oder kleiner Einsatz: alles hilft dabei, dass unsere Kirche zu einer lebendigen, bunten und warmherzigen Gemeinschaft wird, in der das Wohl und die Achtung von allen gewährt wird. Damit tragen wir auch zu einer solidarischen Gesellschaft bei. Im Sinne der biblischen Präambel sind alle freiwilligen Einsätze gleichwertig. Die Zusammenarbeit zwischen freiwilligen und angestellten Mitarbeitenden sowie Behördenmitgliedern erfolgt auf partnerschaftlicher Basis. 2

3 Einführung Freiwilligenarbeit ist für unsere Kirchgemeinde ganz zentral. Die Kirchenpflege hat sich an ihrer Retraite vom August 2013 mit der Harmonisierung der Anerkennung von Freiwilligenarbeit auseinandergesetzt. Sie hat beschlossen, dass die Anerkennung freiwilliger Arbeit sinngemäss in Zukunft nicht mehr auf finanzieller Basis erfolgt. Anerkennung wird auf andere Weise und für alle Freiwilligen gleich ausgedrückt, da jeder freiwillige Einsatz grundsätzlich gleichwertig ist. Freiwilligenarbeit soll gefördert und unterstützt werden. In diesem Leitfaden werden Rahmenbedingungen für Anerkennung, Förderung und Unterstützung festgelegt. Definitionen Beauftragte - Beauftragte übernehmen für ihr Angebot die Hauptverantwortung. - Sie haben eine fachliche Ansprechperson. - Sie erhalten eine schriftliche Vereinbarung für ihre Tätigkeit, in der Einsatzdauer, Entschädigung, Weiterbildung und fachliche Unterstützung geregelt sind. - Sie werden finanziell entschädigt entsprechend ihrer Aufgabe. - Sie werden im administrativen Bereich vom Sekretariat unterstützt. - Sie erhalten einen Lohnausweis und sind gegen Berufsunfälle versichert. Freiwillige Freiwillig Mitarbeitende sind Menschen, die sich ohne Arbeitsvertrag und nicht als gewählte Behördenmitglieder in den Angeboten der Kirchgemeinde engagieren. Sie sind im Jahresdurchschnitt in der Regel höchstens 6 Stunden pro Woche im Einsatz. Sie erhalten keine finanzielle Abgeltung. Rechte der Freiwilligen - Sie werden ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt. - Sie haben ein Behördenmitglied, eine Pfarrperson oder eine angestellte Person als Ansprechperson. - Sie erhalten die nötige fachliche und persönliche Unterstützung und Begleitung in ihrer Aufgabe und werden sorgfältig eingeführt. - Sie erhalten einen klaren Auftrag, übernehmen Verantwortung und können mitreden in der Ausgestaltung ihrer Arbeit. - Sie haben eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung über ihre Tätigkeit, die Angaben über Inhalt, Zeitaufwand und Dauer der Aufgabe enthalten. - Sie werden auf interne und externe Weiterbildungen aufmerksam gemacht und können diese im Rahmen des Budgets in Anspruch nehmen. - Ein Erfahrungsaustausch soll gepflegt werden. - Sie erhalten Spesen für Fahrten und Auslagen die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Freiwilligentätigkeit anfallen in realer Höhe zurück erstattet. (Spesenformular siehe Anhang) - Sie sind gegen Haftpflichtfälle bei ihren Einsätzen versichert. - Sie haben ein Anrecht auf Anerkennung und Wertschätzung. - Auf Wunsch wird ihre Arbeit mit dem Dossier freiwillig engagiert ausgewiesen. 3

4 Pflichten der Freiwilligen - Freiwillige sind zu Verschwiegenheit und Diskretion im Umgang mit vertraulichen Informationen verpflichtet (vgl. Art. 22 und 101 der Kirchenordnung). Diese Verpflichtung besteht über den Einsatz hinaus. - Freiwillige nehmen ihren Einsatz ernst und leisten ihn so, wie es abgemacht wurde. - Sie fragen bei Unklarheiten nach. - Sie benachrichtigen ihre Ansprechperson frühzeitig bei Verhinderung und beim Rücktritt. Aufgaben der Ansprechpersonen - Die Ansprechperson ist für die Begleitung der Freiwilligen zuständig. - Die Einsätze werden frühzeitig und sorgfältig geplant. - Die Freiwilligen werden in ihre Aufgaben sorgfältig eingeführt durch die Ansprechperson. - Es wird ein klarer Auftrag erteilt, Verantwortung übertragen und Mitsprache gewährt. - Es erfolgt eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung, die Angaben über Inhalt, Zeitaufwand und Dauer der Aufgabe enthalten. - Die Ansprechperson informiert über Weiterbildungen und ermöglicht diese gemäss Budget. - Den freiwillig Mitarbeitenden wird regelmässig die Möglichkeit zum Austausch geboten. - Die Ansprechperson ist verantwortlich für die Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligen gemäss diesem Leitfaden. - Sie stellt auf Wunsch das Dossier freiwillig engagiert aus. - Der Einsatz von Freiwilligen, die von einer Aufgabe zurücktreten, wird gewürdigt. Wir streben einen klaren Abschluss an. Ein persönliches Dankesschreiben wird von der Ansprechperson verfasst und gemeinsam mit einem Behördenmitglied unterschrieben. - Sie wertet die Freiwilligenarbeit regelmässig aus. Die Aufgaben der Behörde - Die Behörde legt die Rahmenbedingungen in diesem Leitfaden schriftlich fest. - Die Behörde stellt die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. - Die Behörde sorgt dafür, dass der interne Informationsfluss gewährleistet ist. - Durch Kommunikation gegen aussen wird Freiwilligenarbeit sichtbar gemacht. - Sie wertet die Freiwilligenarbeit regelmässig aus. Anerkennung der Freiwilligenarbeit - Jeder Freiwillige erhält jährlich ein Dankesschreiben von der Kirchenpflege. - Alle zwei Jahre werden jene Freiwilligen, die in den letzten 2 Jahren einen freiwilligen Einsatz geleistet haben zu einem gemeinsamen Anlass eingeladen. - In den Jahren dazwischen kann in jedem Bereich gemäss Budget ein eigener Anlass durchgeführt werden. - Die Freiwilligenarbeit wird in der Gemeinde sichtbar gemacht. - Einmal jährlich findet ein Gottesdienst zum Thema Freiwillige statt. - Freiwillige können Räume im Chilegass zu einem reduzierten Preis mieten. 4

5 Freiwillige gewinnen Die Gewinnung von Freiwilligen ist eine dauernde, gemeinsame Aufgabe der Behörden, des Pfarramts und aller Mitarbeitenden. Alle wissen um offene Aufgaben und sprechen mögliche Personen darauf an. Es gibt eine Informationsbroschüre, die laufend aktualisiert wird. Sie wird an Neuzugezogene und interessierte Personen abgegeben. Personen mit entsprechenden Fähigkeiten können direkt angesprochen werden. Bei besonderem Bedarf kann in den Publikationsorganen, im Kafi Chilegass und im Gottesdienst um Freiwillige geworben werden. 5

6 Anhang Beauftragte Folgende Aufgaben sind Beauftragungen: - Leitung Singe mit de Chliinschte - Leitung Mitenand Zmittag Ässe - Leitung Kerzenziehen Freiwillige Folgende Aufgaben sind Freiwilligeneinsätze: - Apéro - Begegnungsnachmittag: Vorbereitungsteam und Fahrdienst - Besuchsdienst: Geburtstage, Heime - Brot für alle: Einpacken der Unterlagen - Chilekafi Tansania - Domino - Familiensonntag - Ferien/Lager: Helfer/innen - Fiire mit de Chliine - Hüetiteams für Gottesdienst und Singe mit de Chliinschte - Kafi Chilegass - Kerzenziehen Helfer/innen - Kindertage - Kirchgarten-Gottesdienst - Kolibri - Mitenand Zmittag Ässe Helfer/innen - Morgengebet - Ökumenische Arbeitsgruppe für Solidarität weltweit - roundabout - sinn&song Vorbereitung - Suppezmittag - Weihnachtsspiel - Weltgebetstag Für besondere Leitungsaufgaben regelt die Kirchenpflege die Ausnahmen zu dieser Liste. 6

7 Spesenabrechnung Nlass Anlass Name Strasse Wohnort IBAN Nummer Bitte die Ausgabenbelege lose beilegen (Büroklammer/Couvert) und die Abrechnung dem entsprechenden Vorgesetzten zum Visum vorlegen. Danke. Ausgaben für Betrag in CHF Total der Auszahlung CHF Datum Unterschrift Spesenempfänger/In 7

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