Konzept Freiwilligenarbeit

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1 Konzept Freiwilligenarbeit Vorbemerkungen: Die Freiwilligenarbeit in der reformierten Kirchgemeinde Erlenbach funktioniert dank lang gedienter sich freiwillig engagierender Personen in den traditionell angebotenen Veranstaltungsgefässen im Moment noch gut. Dennoch gibt es Bereiche, die eine Anpassung nötig machen: Aufgrund ihres Alters werden einige der freiwillig Engagierten in den nächsten Jahren ihre Aufgabe nicht mehr ausüben Die Sinus-Studie hat für die Kirchgemeinde Erlenbach ergeben, dass für das Milieu Postmaterielle Veranstaltungen angepasst und neue eingeführt werden sollten, um die Zielgruppe besser anzusprechen. Hier eröffnet sich ein ideales Feld für neue Freiwillige. Gewachsene Strukturen können sich bei einem personellen Wechsel verändern: Beispiele: eine Freiwillige entscheidet sich wieder für bezahlte Arbeit, ein Ressortverantwortlicher oder ein Kirchenpfleger treten von ihrer Arbeit zurück Die neue Generation von Freiwilligen hat andere Vorstellungen und Erwartungen von ihrer Arbeit und lässt sich nicht auf traditionelle Formen der Freiwilligenarbeit ein. (Siehe dazu Anhang A: Alte Freiwillige versus Neue Freiwillige) Die Pfarrpersonen und die Kirchenpflege der reformierten Kirchgemeinde Erlenbach haben sich daher entschlossen, für die Freiwilligenarbeit ein Konzept zu schaffen, das folgenden Punkten Rechnung trägt: Definition der Freiwilligenarbeit in der evangelisch reformierten Landeskirche Verankerung der Freiwilligenarbeit in der revidierten Zürcher Kirchenordnung (Art. 149a / Art. 189) Leitsätze für die Freiwilligenarbeit in der reformierten Kirchgemeinde Erlenbach Richtlinien der Freiwilligenarbeit in der reformierten Kirchgemeinde Erlenbach, die für alle beteiligten Behörden, Mitarbeiter und Freiwilligen gelten Umsetzung der Richtlinien: Verantwortlichkeiten Checklisten, Broschüren, Sozialzeitausweis, etc. Regelmässige Überprüfung und Anpassung der Richtlinien und ihrer Umsetzung 1

2 Inhalt 1. Leitsätze Freiwilligenarbeit 3 2. Richtlinien Freiwilligenarbeit Einleitung Definition Eckpfeiler für die Freiwilligenarbeit Rechte und Pflichten der Freiwilligen Begleitung Spesen Versicherung Anerkennung der Freiwilligenarbeit und Dank 6 3. Verantwortlichkeiten für Freiwilligenarbeit Kirchenpflege 3.2 Pfarrpersonen und Mitarbeitende 4. Umsetzung 9 5. Dank 10 Anhang A Alte Freiwillige versus Neue Freiwillige B Strategische und operative Aufgaben, Schema C Spesenreglement der Kirchgemeinde Erlenbach D Regelungen Entschädigungen E Personalblatt Freiwillige F Merkblatt für Freiwillige G Sozialzeitausweis Merkblatt 2

3 1. Leitsätze Freiwilligenarbeit 1.1 Einladen Wir freuen uns über das Interesse jeder Person, die sich in unserer Kirchgemeinde einsetzen möchte. Wir bemühen uns für jede Person Tätigkeiten zu finden, die möglichst ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Wir sprechen Freiwillige aktiv an, begeistern sie für unsere Sache und laden sie zur Mitarbeit ein. 1.2 Begegnen Begegnungen und Beziehungen sind für uns wichtig. Alle profitieren voneinander in diesem gegenseitigen Austausch. 1.3 Beteiligen Wir beteiligen unsere Freiwilligen an unserem Gemeindeleben. 1.4 Begleiten Wer in unserer Kirchgemeinde mitarbeitet, hat eine Ansprechperson, an die er / sie sich wenden kann. Wir unterstützen unsere Freiwilligen bei der Ausübung ihrer Aufgaben und bieten Entfaltungsmöglichkeiten und Weiterbildung. 1.5 Anerkennen Wir anerkennen den Einsatz unserer Freiwilligen regelmässig und sichtbar, weisen ihn aus und würdigen ihn. 3

4 2. Richtlinien Freiwilligenarbeit 2.1 Einleitung Mitarbeitende und Behörde halten sich bei der Arbeit mit Freiwilligen an das Leitbild Freiwilligenarbeit. 2.2 Definition Freiwillige schenken der Kirche Zeit, Erfahrung, Wissen und ihren Einsatz. Sie arbeiten daher unentgeltlich und in der Regel auf begrenzte Zeit. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt die bezahlte Arbeit, tritt zu ihr aber nicht in Konkurrenz. Beispiele für den Einsatz von Freiwilligen: Vorbereitungsgruppen für verschiedene Gottesdienste Bildungsanlässe Besuchsgruppen Frauen-, Männer- und Jugendarbeit Projekte Es gibt zwei Arten von Freiwilligen: Alte und Neue Freiwillige. Wir möchten alle Freiwilligen gleichermassen fördern. (Definition Alte Freiwillige versus Neue Freiwillige siehe Anhang A.) Behördenmitglieder und angestellte Mitarbeitende sind keine Freiwilligen im engeren Sinn. Abgrenzung der Freiwilligen zur Behördenarbeit: Behördenmitglieder (d.h. die Kirchenpflege) sind auf eine beschränkte Dauer gewählt. Sie übernehmen einen Verantwortungsbereich und müssen über ihre Auftragserfüllung Rechenschaft ablegen. Sie erhalten eine Behördenentschädigung. Angestellte Mitarbeitende: Sie stehen in einem arbeitsrechtlich geregelten Lohnverhältnis. Beispiele: Pfarrpersonen, Sekretär, Sigrist, Hauswirtschaft KGH, KathechetIn, SozialdiakonIn 2.3 Eckpfeiler für die Freiwilligenarbeit Freiwillige können frei entscheiden, wann, wo und wie lange sie ihren Einsatz leisten und wann sie ihn wieder beenden möchten. Der Einsatz ist derart gestaltet, dass Überlastung und Missbrauch vermieden werden. Der Einsatz soll im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 4 Stunden/Woche betragen. Die Anzahl der geleisteten Stunden wird nach dem Einsatz und / oder 1x pro Monat der Ansprechperson mitgeteilt. Die Ansprechperson leitet die Stundenanzahl an die Kirchenpflege weiter, damit sie im Jahresbericht erwähnt werden kann. Die Freiwilligen haben ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung ihres Einsatzes. Die Freiwilligen haben gemäss ihrem Einsatz Zugang zur Infrastruktur (z.b. Fotokopierer, Räume, etc.) Die Mitglieder von nicht kirchlichen Vereinen und Gruppen, welche das Kirchgemeindehaus gratis benutzen, werden eingeladen, als Kompensation für diese Nutzung Freiwilligenarbeit zu leisten. Dies sind im Moment: Frauenverein (Sprachkurse, Kunstgruppe, GV) Samariterverein (Nothelferkurs, Blutspende, Materialraum) Erlibacher Volksbühne (Probenraum, Magazin) Pro Senectute (Seniorentanzgruppe) Familienclub (Müttertreff, Feste) Pro Audito (Kurse) 4

5 Mütterberatung Fellnähgruppe Frauenturnen Die Freiwilligen pflegen einen sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (z.b. Zeit der Ansprechpersonen, Material) Freiwillige informieren sich über die Kirche und ihren Einsatz. Ihre Zusage beinhaltet, dass sie den Einsatz zuverlässig und verbindlich durchführen. Bei einer Verhinderung wird zusammen mit der Ansprechperson nach einem geeigneten Ersatz gesucht. Freiwillige gehen wie die bezahlten Mitarbeiter und die Behörde mit allen Informationen, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit für die ref. Kirchgemeinde Erlenbach erfahren haben, vertraulich um. Dieser vertrauliche Umgang bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligenarbeit bestehen. Bei Konflikten nehmen die Freiwilligen Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf. Die Freiwilligen leiten besondere Vorfälle und Reklamationen an die Ansprechperson weiter. 2.4 Rechte und Pflichten der Freiwilligen Die Rechte und Pflichten der Freiwilligen sind im Merkblatt für Freiwillige festgehalten (siehe Anhang F) 2.5 Begleitung Alle freiwillig Mitarbeitenden bzw. jede Freiwilligengruppe haben eine zuständige Ansprechperson in der Mitarbeiterschaft, bei den Pfarrpersonen oder des zuständigen Ressortverantwortlichen der Kirchenpflege, die sie einführt und unterstützt. Die Zusammenarbeit ist partnerschaftlich und beruht auf gegenseitigem Respekt. Aufgaben der Ansprech- und Begleitperson: Sie gewinnen Interessierte für die freiwillige Mitarbeit. Dabei achten sie darauf, dass die Freiwilligen ihre Fähigkeiten am richtigen Ort einsetzen können und ihre Wünsche berücksichtigt werden. Sie übermitteln alle nötigen Informationen über den Einsatz rechtzeitig an die Freiwilligen Sie erklären den vorgesehenen Einsatz verständlich Sie entscheiden, ob bei anspruchsvollen oder länger dauernden Einsätzen eine schriftliche Einsatzvereinbarung erstellt werden soll. Sie ermöglichen einen regelmässigen Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe der Freiwilligen. Sie werten zusammen mit den Freiwilligen die Einsätze aus, entweder einzeln oder in Gruppen. Sie beziehen die Freiwilligen bei der Planung und Ausführung von Einsätzen mit ein. Sie gehen auf Wünsche und Bedürfnisse der Freiwilligen ein. Sie stellen auf Wunsch den Sozialzeitausweis aus. 2.6 Spesen: Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Spesen werden entschädigt. Die Entschädigung ist im Spesenreglement der Kirchgemeinde Erlenbach geregelt (siehe Anhang C). Spesen werden in den jeweiligen Ressorts budgetiert. Diese erstellen das Budget zu Handen des Jahresbudgets der Kirchgemeinde und vertreten dieses in der Kirchenpflege. 2.7 Versicherung: 5

6 Alle freiwillig mitarbeitenden Personen sind für die Dauer ihres Einsatzes in der Gemeindehaftpflichtversicherung der ref. Kirchgemeinde Erlenbach eingeschlossen. Krankheit und Unfall sind über die obligatorischen privaten Versicherungen abgedeckt, da Freiwillige nicht in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis zur Reformierten Kirchgemeinde Erlenbach stehen. 2.8 Anerkennung der Freiwilligenarbeit und Dank: Freiwillige haben ein Anrecht auf persönliche und öffentliche Anerkennung und Verdankung ihrer Leistung. Formen der Anerkennung sind: Sozialzeitausweis, wenn gewünscht: der Schweizerische Sozialzeitausweis (SZA) dient als Bestätigung geleisteter Freiwilligenarbeit und kann z.b. als Beilage für Stellenbewerbungen verwendet werden. (siehe Sozialausweis Merkblatt, Anhang H) Weiterbildung im Rahmen des Einsatzbereichs: Kompetenznachweis nach CHQ auf Wunsch (siehe auch Ideenkiste für Freiwillige) Jahreskalender, der mit einer Danksagung an alle Freiwilligen verschickt wird Öffentliche Anerkennung: - ein jährliches Freiwilligen-Essen - die Kosten für die Freiwilligenarbeit werden budgetiert und erscheinen in der Jahresrechnung - Die Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige sind auf der Homepage der Ref. Kirchgemeinde Erlenbach einsehbar. - im reformiert.lokal erscheinen regelmässig Berichte über die Freiwilligenarbeit Weitere Formen der Anerkennung sind in den Regelungen Entschädigungen der ref. Kirchgemeinde Erlenbach aufgeführt (siehe Anhang D). 6

7 3. Verantwortlichkeiten für Freiwilligenarbeit In der ref. Kirchgemeinde Erlenbach liegt die Verantwortung für die Freiwilligenarbeit im Ressort OeMe. Die Freiwilligenarbeit insgesamt in einer Kirchgemeinde dieser Grösse entspricht einer 50 60% Stelle der Sozialdiakonie. Im Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden wird klar zwischen strategischer und operativer Ebene in der Freiwilligenarbeit unterschieden: Für die strategischen Aufgaben in der Freiwilligenarbeit sind die Behörden, für die operativen die Verantwortlichen zuständig. (Leitfaden..., S. 19 / siehe auch Anhang B dieses Dokuments). Das bedeutet: 3.1 Die Kirchenpflege hat die strategische Verantwortung und damit folgende Aufgaben: Erstellung des Leitbildes (Ressort OeMe) Erstellung der Rahmenbedingungen (Ressort OeMe) Bereitstellung und Budgetierung der Finanzen für Spesen, Weiterbildung, Anerkennung, Werbung (Finanzvorstand) Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen (Ressort OeMe) Etablierung einer Anerkennungskultur (Ressort OeMe) Erstellen eines Spesenreglements Erstellen eines Entschädigungsreglements für Freiwillige Kommunikation (Ressorts OeMe + Öffentlichkeitsarbeit): - Werbematerial erstellen für die Gewinnung von Freiwilligen - Anerkennung der Freiwilligenarbeit im Jahresbericht, im reformiert.lokal, in den Medien, Erstellen von Dankeskarten, etc. - Kontinuierliche Aktualisierung der Internetseite Qualitätssicherung und Entwicklung (Ressort OeMe): - regelmässige Überprüfung von Leitsätzen, Rahmenbedingungen, Finanzen, etc. - regelmässige Weiterbildung für Freiwillige, Kirchenpflege, Pfarrpersonen und Mitarbeitende zum Thema Freiwilligenarbeit - Festhalten von Ideen, Inspirationen, Anregungen in einem zugänglichen Ideenpool Organisation und Durchführung des Basars und spezieller Feste 3.2 Die Mitarbeitenden und Pfarrpersonen haben die operative Verantwortung und damit folgende Aufgaben: Einsatzplanung der Freiwilligen Gewinnung von neuen Freiwilligen, u.a. mit der Gestaltung von Gefässen, die für Freiwillige attraktiv sind Entscheid, welche freiwillige Person wann, wo, wie, wie oft eingesetzt wird Einführung und Begleitung der Freiwilligen Förderung und Organisation der Weiterbildung für Freiwillige Auswertung der Einsätze zusammen mit den Freiwilligen Anerkennung und Dank Verabschiedung nach Beendigung des Einsatzes Ausstellung des Sozialzeitausweises auf Wunsch Qualitätssicherung und Entwicklung: - regelmässige Gespräche mit den Freiwilligen und/oder Freiwilligengruppen über ihren Einsatz, ihre Zufriedenheit, Anregungen, Probleme - Talente aufspüren und für die Freiwilligenarbeit begeistern - regelmässige eigene Weiterbildung und Erfahrenes in die eigene Arbeit einbringen 7

8 4. Umsetzung 4.1 Budget Alle Ausgaben für die Freiwilligenarbeit werden in den jeweiligen Ressorts budgetiert. Diese erstellen das Budget zu Handen des Jahresbudgets der Kirchgemeinde und vertreten dieses in der Kirchenpflege. Ins Budget gehören: Spesen Büromaterial und Drucksachen Weiterbildung (ReferentIn) Freiwilligenessen Geschenke Jahreskalender 4.2 Arbeitsinstrumente für die Verantwortlichen Für die Umsetzung stehen den Verantwortlichen folgende Instrumente zur Verfügung: Personalblatt Freiwillige (Anhang E) Merkblatt für Freiwillige (Anhang F) Sozialzeitausweis Sozialzeitausweis Merkblatt (Anhang G) Spesenreglement der Kirchgemeinde Erlenbach (Anhang C) Regelungen Entschädigung (Anhang D) (Anmerkung: sollte in einem Reglement zusammengefasst werden) Aufgabenbeschreibung aller Verantwortlichen Schema strategische und operative Aufgaben in der Freiwilligenarbeit (Anhang B) Alte Freiwillige versus Neue Freiwillige (Anhang A) Ideenkiste 8

9 5. Dank: Wir sind sehr dankbar, dass wir bei diesem Konzept das Rad nicht neu erfinden mussten, sondern auf sehr viele Anregungen und bereits existierende Materialien zugreifen konnten. Unser Dank geht im Folgenden an: Fränzi Dürst und Simone Strohm vom H50 mit ihrem Kurs Neue Freiwillige gewinnen und den persönlichen Gesprächen mit uns Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bülach für ihre Richtlinien der Freiwilligenarbeit Die reformierte Kirchgemeinde Pfäffikon für ihr Konzept der reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon für Freiwillige Die Landeskirche für all ihre Materialien rund um die Freiwilligenarbeit All die vielen Kirchepflegerinnen, Kirchenpfleger, Sozialdiakonissinnen und -diakone, die unsere Fragen so bereitwillig beantwortet haben und von denen wir viele gute Ideen erhielten. 9

10 Kurs: neue Freiwillige gewinnen ( ) mit Simone Strohm und Fränzi Dürst (Anhang A) Alte Freiwillige Sie möchten in etablierter Organisation arbeiten Sie gehen, wenn der Pfarrer oder Kirchenpfleger geht Sie werden berufen oder gewählt Motivation: etwas für andere tun, den Glauben leben Sie kommen einfach und machen, was es zu tun gibt Sie finden sich in Hierarchien zurecht Neue Freiwillige Sie orientieren sich an der Aufgabe (Projekt, zeitlich begrenzt, z.b. 72 Stunden Sie wollen sich nur für 1 Jahr engagieren, dann Standortbestimmung Sie berufen sich selbst, entscheiden selbst, was sie machen möchten Motivation: ich bin im Zentrum, ich möchte Spass haben, Gemeinschaft leben, etwas lernen Sie wollen genau informiert sein: Spesen, Ausbildung, Ansprechperson Sie brauchen flache Struktur, suchen Herausforderung, relevante und hochschwellige Projekte Man sollte sie fragen, was sie sich vorstellen, was sie interessiert 10

11 11

12 Spesenreglement für Freiwilligenarbeit (Anhang C) 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesenreglement gilt für Mitarbeitende (nicht aber Mitglieder der Kirchenpflege) der Reformierten Kirchgemeinde Erlenbach, die Freiwilligenarbeit leisten. Die Freiwilligenarbeit erfolgt ohne Entschädigung. Es werden nur die im Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit anfallenden Spesen ersetzt Definition des Spesenbegriffs Als Spesen gelten Auslagen, die im Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen und durch den/die Ressortverantwortlichen der Kirchgemeinde angeordnet wurden. Ersetzt werden folgende Auslagen: - Fahrtkosten - Verpflegungskosten - Übrige Kosten / Pauschalspesen Park-, Telefongebühren, Briefmarken, Büromaterial sowie Kosten für die Benützung privater Einrichtungen wie Büroraum und Büroeinrichtung 1.3. Spesenrückerstattung Die Spesen werden grundsätzlich nach dem effektiven Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet. Pauschalen werden nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen gewährt Lohnausweis & Gültigkeit Für freiwillig Mitarbeitende, deren Auslagen nach diesem Reglement vergütet werden, kann auf das Ausstellen eines Lohnausweises verzichtet werden. Wird jedoch ein Lohnausweis erstellt, z.b. weil ein Lohn ausbezahlt wurde oder die Entschädigung gemäss Ziffer 4 des Spesenreglements CHF übersteigt, werden die Pauschalspesen im Lohnausweis aufgeführt. Dieses Spesenreglement basiert auf dem genehmigten Musterreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz und gilt für Zürcher Kirchgemeinden. Änderungen, Ersatz oder Aufhebung dieses Spesenreglements sind der kantonalen Steuerverwaltung zu unterbreiteten. 2. Fahrtkosten 2.1 Grundsatz Für die Fahrt zur Arbeit und für Reisen im In- und Ausland sollen alle Mitarbeitenden nach Möglichkeit die öffentlichen Transportmittel benützen. Bei Bedarf und Möglichkeit wird den Mitarbeitenden ein Billet/Abonnement abgegeben. 2.2 Dienstfahrten mit Privatwagen Taxi Die Kosten für den Gebrauch des privaten Motorfahrzeuges oder des Taxis werden nur dann vergütet, wenn durch deren Benützung eine wesentliche Zeit- und/oder Kostenersparnis resultiert bzw. die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist. Wird trotz 12

13 guter öffentlicher Verkehrsverbindungen das eigene Fahrzeug oder ein Taxi benützt, werden nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels vergütet. Die Kilometer-Entschädigung beträgt max. CHF Verpflegungskosten Treten Mitarbeitende eine Reise an oder sind sie aus anderen Gründen gezwungen, sich ausserhalb ihres sonstigen Arbeitsplatzes zu verpflegen, haben sie Anspruch auf folgende Pauschalvergütung: Mittagessen max. CHF Nachtessen max. CHF Übrige Kosten Jährliche Pauschale max. CHF Die Spesenpauschale muss in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. 5. Spesenabrechnung und Visum Die Spesenabrechnungen sind quartalsweise oder jährlich zu erstellen und mit den zugehörigen Original-Belegen der zuständigen, ressortverantwortlichen Stelle zum Visum vorzulegen. Als Original-Belege gelten: Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrspesenbelege. 6. Inkrafttreten Dieses Spesenreglement tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2008 in Kraft. 28. Oktober 2008 Reformierte Kirchenpflege Erlenbach Hans Kupper Carla Gut Präsident Aktuarin 13

14 Merkblatt für Freiwillige (Anhang F) 1. Rechte 1.1 Einsatz Freiwillige können frei entscheiden, wann, wo und wie lange sie ihren Einsatz leisten und wann sie ihn wieder beenden möchten. Der Einsatz ist derart gestaltet, dass Überlastung und Missbrauch vermieden werden. Der Einsatz soll im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 4 Stunden/Woche betragen. 1.2 Mitspracherecht: Die Freiwilligen haben ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung ihres Einsatzes. 1.3 Einführung und Begleitung: Die Freiwilligen haben eine zuständige Ansprechperson in der Mitarbeiterschaft, Kirchenpflege oder bei den Pfarrpersonen, die sie einführt und unterstützt. Die Zusammenarbeit ist partnerschaftlich und beruht auf gegenseitigem Respekt. Aufgaben der Ansprechperson: Sie übermitteln alle nötigen Informationen über den Einsatz rechtzeitig an die Freiwilligen Sie erklären den vorgesehenen Einsatz verständlich Sie entscheiden, ob bei anspruchsvollen oder länger dauernden Einsätzen eine schriftliche Einsatzvereinbarung erstellt werden soll. Sie ermöglichen einen regelmässigen Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe der Freiwilligen. Sie werten zusammen mit den Freiwilligen die Einsätze aus, entweder einzeln oder in Gruppen. Sie beziehen die Freiwilligen bei der Planung und Ausführung von Einsätzen mit ein. Sie gehen auf Wünsche und Bedürfnisse der Freiwilligen ein. Sie stellen auf Wunsch den Sozialzeitausweis aus. 1.4 Infrastruktur: Die Freiwilligen haben gemäss ihrem Einsatz Zugang zur Infrastruktur (z.b. Fotokopierer, Räume, etc.) 1.5 Spesen: Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Spesen werden entschädigt. Die Entschädigung ist im Spesenreglement der Kirchgemeinde Erlenbach geregelt (siehe Anhang C). 1.6 Versicherung: Alle freiwillig mitarbeitenden Personen sind für die Dauer ihres Einsatzes in der Gemeindehaftpflichtversicherung der ref. Kirchgemeinde Erlenbach eingeschlossen. Krankheit und Unfall sind über die obligatorischen privaten Versicherungen abgedeckt, da Freiwillige nicht in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis zur Reformierten Kirchgemeinde Erlenbach stehen. 1.7 Weiterbildung: Weiterbildung ist eine Form der Anerkennung und ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Sie dient sowohl den Freiwilligen als auch der Kirchgemeinde und wird von dieser finanziell unterstützt. Die Planung von Weiterbildung erfolgt in Absprache mit der Ansprechperson. 14

15 1.8 Anerkennung: Freiwillige haben ein Anrecht auf persönliche und öffentliche Anerkennung ihrer Leistung. Formen der Anerkennung sind: Sozialzeitausweis, wenn gewünscht: der Schweizerische Sozialzeitausweis (SZA) dient als Bestätigung geleisteter Freiwilligenarbeit und kann z.b. als Beilage für Stellenbewerbungen verwendet werden. Weiterbildung Weitere Formen der Anerkennung sind in den Regelungen Entschädigungen aufgeführt (siehe Anhang D) 2. Pflichten 2.1 Einsatz: Freiwillige informieren sich über die Kirche und ihren Einsatz. Ihre Zusage beinhaltet, dass sie den Einsatz zuverlässig und verbindlich durchführen. Bei einer Verhinderung wird zusammen mit der Ansprechperson nach einem geeigneten Ersatz gesucht. 2.2 Ressourcen: Die Freiwilligen pflegen einen sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (z.b. Zeit der Ansprechpersonen, Material) 2.3 Schweigepflicht und Information: Freiwillige gehen wie die bezahlten Mitarbeiter und die Behörde mit allen Informationen, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit für die ref. Kirchgemeinde Erlenbach erfahren haben, vertraulich um. Dieser vertrauliche Umgang bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligenarbeit bestehen. Bei Konflikten nehmen die Freiwilligen Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf. Die Freiwilligen leiten besondere Vorfälle und Reklamationen an die Ansprechperson weiter. 15

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