Bemerkungen zum neuen Lohnausweis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bemerkungen zum neuen Lohnausweis"

Transkript

1 Bemerkungen zum neuen Lohnausweis Sachverhalt NLA Bemerkungen Mehrere Lohnausweise vom selben Arbeitgeber 7,66 0 Einer von... Lohnausweisen. Kinderzulagen werden direkt durch Ausgleichskasse ausbezahlt 15 1 Kinderzulagen im Lohnausweis nicht erhalten. Auszahlung durch die Ausgleichskasse. Bewilligung durch den Sitzkanton des Arbeitgebers, dass ein Privat- Anteil Fahrzeug von weniger als 0.8% des Kaufpreises pro Monat abgerechnet werden darf Privatanteil für Geschäftswagen durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt Arbeitnehmer übernimmt beträchtliche Kosten des Geschäftswagens Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären. Verkehrswert der Mitarbeiterbeteiligung von der Steuerbehörde genehmigt 29,68 5 Verkehrswert durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung handelt es sich um anwartschaftliche Rechte 29,69 5 Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerbares Einkommen. Grund:...(z.B. anwartschaftliche Option). Arbeitgeber bezahlt Quellensteuern (Nettolohnvereinbarung) Quellensteuern vom Arbeitgeber bezahlt. Seite 1 von 5

2 Bemerkungen NLA (Fortsetzung) Sachverhalt NLA Bemerkungen Firmen mit einem genehmigten Spesenreglement 55,65 13 Spesenreglement durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt. Erwerbsausfallentschädigungen werden nicht durch den Arbeitgeber ausbezahlt Anzahl der Tage mit Erwerbsausfallentschädigungen. Teilzeitanstellung %-Stelle, Teilzeitbeschäftigung. Arbeitgeber vergütet dem Arbeitnehmer Umzugskosten (aus beruflichen Gründen) Umzugskosten von Fr.... bezahlt. Privatanteil des Geschäftswagens durch Arbeitnehmer bezahlt 15 Privatanteil des Geschäftswagens von Fr.... durch den Arbeitnehmer bezahlt. Seite 2 von 5

3 Spesenansätze und andere Limiten Spesenansätze und andere Limiten NLA Fazit Abgabe von Lunch-Checks ist bis zur von der AHV festgelegten Limite Fr. 180 pro Monat nur mit Kreuz im Feld G zu 18 1 Darüber hinausgehende Beiträge sind zusätzlich zum Lohn im Sinne von Ziff. 1 des Lohnausweises zu addieren. Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber Verpflegung und Unterkunft gratis. Für Spesenansätze siehe Merkblatt N2/2001 bzw. N2/ Ist der vom Arbeitgeber vom Lohn gemachte Abzug zu gering, so ist die Differenz zu Der Privatanteil des Geschäftswagens beträgt 0.8% des Kaufpreises (exkl. MWSt) pro Monat. (Pauschalmethode) Der Privatanteil des Geschäftswagens kann auch nach Bordbuch errechnet werden. Der Kilometeransatz beträgt Fr (effektive Methode) Trinkgelder müssen (nur) dann angegeben werden, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Mittag- oder Abendessen entspricht in der Regel einem Wert von maximal Fr. 35 bzw. die Pauschale für eine Hauptmalzeit beträgt maximal Fr. 30. Für die geschäftliche Benutzung des Privatwagens werden maxi- Mal Fr pro Kilometer vergütet. (effektive Spesenvergütungen) Der errechnete Privatanteil des Geschäftswagens ist unter der Ziff. 2.2 zu Der errechnete Privatanteil des Geschäftswagens ist unter der Ziff. 2.2 zu Kleinspesen werden, soweit möglich, gegen Beleg oder in Form einer Tagespauschale von maximal Fr. 20 vergütet. (effektive Spesenvergütung) Seite 3 von 5

4 Spesenansätze und andere Limiten (Fortsetzung) Spesenansätze und andere Limiten NLA Fazit Pauschale Repräsentationsspesen müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen, in der Regel Einzelauslagen unter Fr Der Frankenbetrag ist unter Ziff angegeben. Pauschale Autospesen müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen Der Frankenbetrag ist unter Ziff angegeben. Bezug von Waren oder Dienstleistungen gratis oder zu einem besonders tiefen Vorzugspreis durch den Arbeitnehmer /14 Sofern der Arbeitgeber die Bezüge nicht selbst bewerten kann, sind diese unter der Ziff. 14 ansonsten unter der Ziff. 2.3 zu REKA Check - Vergünstigungen bis Fr. 600 jährlich. Keine Angaben im NLA notwendig. Ist jedoch die vom Arbeitgeber erhaltene Vergünstigung höher als Fr. 600 (jährlich), so ist die Differenz zu Übliche Weihnachts-, Geburtstagsund ähnliche Naturalgeschenke bis Fr. 500 pro Ereignis. Keine Angaben im NLA notwendig. Sind jedoch solche Naturalgeschenke höher als Fr. 500 (pro Ereignis), so ist der ganze Betrag anzugeben. Beiträge an Vereins- und Clubmitgliederschaften bis Fr im Einzelfall (Beiträge an Fachverbände unbeschränkt). Keine Angaben im NLA notwendig. Beiträge, die den Betrag von Fr (im Einzelfall) übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben. Rabatte auf Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich (10% bis 20%) sind Keine Angaben im NLA notwendig. Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftlichen Anlässe bis Fr. 500 pro Ereignis. Keine Angaben im NLA notwendig. Betragen die vom Arbeitgeber erhaltenen Zutrittskarten mehr als Fr. 500 (pro Ereignis), so ist die Differenz zu Seite 4 von 5

5 Links Schweizerische Steuerkonferenz SSK zum Downloaden des neuen Lohnausweises (NLA); Formular 11 zum Downloaden der Kurzanleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (Formular 11) zum Downloaden der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung zum Downloaden der Änderungen vom 28. August 2006 an Formular, Wegleitung und Kurzanleitung zum Downloaden des Muster-Spesenreglements Eidgenössische Steuerverwaltung zum Downloaden des Merkblattes N2/2001 oder N2/ zum Downloaden des Formulars zum Downloaden des Formulars Ausgleichskasse zum Downloaden von Merkblätter und Formularen (Merkblätter/Formulare) Ratgeber Sozialversicherung / Betragssätze zur Ansicht der Sozialversicherungs-Beitragssätze Touring Club Schweiz (TCS) zur Ansicht der Kilometerkosten Seite 5 von 5

ATO-Checkliste für den neuen Lohnausweis ab Firma: Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

ATO-Checkliste für den neuen Lohnausweis ab Firma: Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez ATO-Checkliste für den neuen Lohnausweis ab 01.01.2007 Firma: F/G/2. Arbeitsweg/Fahrzeug unentgeltliche Beförderung zum Arbeitsort Generalabonnement zur Verfügung gestellt Private Benützung des Geschäftswagens

Mehr

Der neue Lohnausweis Der Nutzen eines Spesenreglementes

Der neue Lohnausweis Der Nutzen eines Spesenreglementes Der Nutzen eines Spesenreglementes lemag treuhand & partner ag Montag/Dienstag, 27./28. November 2006 Tel. 032 624 40 24 info@kmu-garage.ch www.kmu-garage.ch www.lemag-ag.ch Wann ist ein Spesenreglement

Mehr

Wegleitung neuer Lohnausweis Sage Start Anpassungen per

Wegleitung neuer Lohnausweis Sage Start Anpassungen per Wegleitung neuer Lohnausweis Anpassungen per 01.01.2016 Rz 17 Vergütungen für den Arbeitsweg. Werden dem Arbeitnehmer die vollen Arbeitsweg- kosten bezahlt, kann auf die Addition des Betrags verzichtet

Mehr

Herzlich Willkommen. Der neue Lohnausweis Was kommt wirklich auf uns zu? Christian Zumstein BDO Visura Dipl. Treuhandexperte

Herzlich Willkommen. Der neue Lohnausweis Was kommt wirklich auf uns zu? Christian Zumstein BDO Visura Dipl. Treuhandexperte Herzlich Willkommen Der neue Lohnausweis Was kommt wirklich auf uns zu? Christian Zumstein BDO Visura Dipl. Treuhandexperte Inhalt 1. Einführung 2. Aufbau des neuen Lohnausweises 3. Zusammenfassung 2 GEOMATIK

Mehr

Ziffer Beschreibung Rz

Ziffer Beschreibung Rz A/B Verwendung des Formulars 11 4 Diese Felder sind anzukreuzen für die Bescheinigung von Leistungen (unselbständiges Arbeitsverhältnis, Bezüge Verwaltungsratsmitglieder), Ziffer A, oder für die Bescheinigung

Mehr

Neuer Lohnausweis (NLA)

Neuer Lohnausweis (NLA) Neuer Lohnausweis (NLA) Corine Leuener Donnerstag, 20. Mai 2010 Inhalt Allgemeine Hinweise Notwendige Angaben Nicht zu deklarierende Leistungen Spesenreglement Allgemeine Hinweise Ab 2011 ist zwingend

Mehr

FABI es betrifft uns ALLE

FABI es betrifft uns ALLE FABI es betrifft uns ALLE Christian Feller Dipl. Wirtschaftsprüfer Fachbuchautor 1 Grund-Aussage (1) Steuern erhöhen sich massiv! Einkommens-Steuerbelastung bei Arbeitsweg mehr als 10 km oder Fahrtkostenabzug

Mehr

Neuer Lohnausweis 2007

Neuer Lohnausweis 2007 Checkliste Planung frühzeitig vornehmen Möglichst einfach und leicht handhabende Lohn- und Gehaltsstrukturen anstreben Einführung eines genehmigten Spesenreglementes oder Einhaltung der vorgeschriebenen

Mehr

Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport

Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport Geschäftsbereich Recht und Koordination Sirgit Meier, Koordinatorin Besteuerung Privatpersonen Daniel Dzamko, Geschäftsbereichsleiter Inhalt

Mehr

KURZANLEITUNG. Lohnausweis INFO-UPDATE

KURZANLEITUNG. Lohnausweis INFO-UPDATE KURZANLEITUNG Lohnausweis INFO-UPDATE ATO Treuhand AG Blumensteinstrasse 2, 3012 Bern, Tel. 031 306 66 66, Email: ato@ato.ch Mitglied: TREUHAND SUISSE UND EXPERTsuisse Die Details zum neuen Lohnausweis

Mehr

Änderungen - Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw.der Rentenbescheinigung, ab 1.1.2016

Änderungen - Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw.der Rentenbescheinigung, ab 1.1.2016 1 Änderungen - Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw.der Rentenbescheinigung, ab 1.1.2016 Rz bisher neu Vergütungen für den Arbeitsweg. Werden dem Arbeitnehmer die vollen Vergütungen für den Arbeitsweg.

Mehr

DER NEUE LOHNAUSWEIS (NLA)

DER NEUE LOHNAUSWEIS (NLA) 1 DER NEUE LOHNAUSWEIS (NLA) Präsentation der Kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Freiburg November 2006 2 Buchstabe A Verwendung des Formulars 11 als Lohnausweis (ankreuzen) Buchstabe B Verwendung

Mehr

24 Nr. 1 Einkommen gemäss Lohnausweis

24 Nr. 1 Einkommen gemäss Lohnausweis Einkommen gemäss Lohnausweis 1. Grundsatz Nach der Übergangsfrist im Jahr 2007 ist die Verwendung des «neuen Lohnausweises (NLA)» seit dem 1. Januar 2008 auch im Kanton Basel-Landschaft verbindlich vorgeschrieben.

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises synoptische Darstellung der geänderten Randziffern und Textstellen

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises synoptische Darstellung der geänderten Randziffern und Textstellen Union des autorités fiscales suisses Vereinigung der schweiz. Steuerbehörden Associazione delle autorità fiscali svizzere Kommission/Commission Einkommens- und Vermögenssteuern/ Impôts sur le revenu et

Mehr

Steuerverwaltung. Neuer Lohnausweis. Jakob Rütsche, Vorsteher Steuerverwaltung Heinz Dennenmoser, Leiter Abteilung Natürliche Personen

Steuerverwaltung. Neuer Lohnausweis. Jakob Rütsche, Vorsteher Steuerverwaltung Heinz Dennenmoser, Leiter Abteilung Natürliche Personen Neuer Lohnausweis Jakob Rütsche, Vorsteher Steuerverwaltung Heinz Dennenmoser, Leiter Abteilung Natürliche Personen Inhaltsübersicht Allgemeines Bescheinigungspflicht / Pflichtverletzung Die notwendigen

Mehr

Steuerliche Optimierungen

Steuerliche Optimierungen Treuhand Stübi AG - Boschung Treuhand - Hulliger Treuhand - Revera AG - Urfer Treuhand AG 1 Steuerliche Optimierungen Neuer Lohnausweis und steuerliche Optimierung, wie soll das möglich m sein? Fringe

Mehr

NEUER LOHNAUSWEIS: GESCHÄFTS- FAHRZEUG UND PAUSCHALSPESEN

NEUER LOHNAUSWEIS: GESCHÄFTS- FAHRZEUG UND PAUSCHALSPESEN NEUER LOHNAUSWEIS: GESCHÄFTS- FAHRZEUG UND PAUSCHALSPESEN Im folgenden Beitrag wird erstens die aktuelle politische Situation zum neuen Lohnausweis aufgezeigt. Zweitens werden zwei der hauptsächlichsten

Mehr

Cyrill Habegger / Orlando Rabaglio Sozialversicherungen und Steuern / Unselbständigerwerbende. 1 FABI-Konstellationen - Lösungshinweise 1

Cyrill Habegger / Orlando Rabaglio Sozialversicherungen und Steuern / Unselbständigerwerbende. 1 FABI-Konstellationen - Lösungshinweise 1 Cyrill Habegger / Orlando Rabaglio Sozialversicherungen und Steuern / Unselbständigerwerbende DOKUMENTATION Cyrill Habegger, MLaw, dipl. Steuerexperte BDO AG, Zug Orlando Rabaglio, RA, dipl. Steuerexperte

Mehr

Roundtable. Erste Erfahrungen mit dem neuen Lohnausweis März 2007. *connectedthinking

Roundtable. Erste Erfahrungen mit dem neuen Lohnausweis März 2007. *connectedthinking Roundtable Erste Erfahrungen mit dem neuen Lohnausweis *connectedthinking Agenda Erfahrungen mit dem neuen Lohnausweis aus Sicht eines Outsourcers Erfahrungsbericht UBS mit Präsenz in allen Kantonen Moderierte

Mehr

Der neue Lohnausweis (NLA)

Der neue Lohnausweis (NLA) Der neue Lohnausweis (NLA) I Einführung 1 Allgemeines 1.1 Grundlagen Bundesverfassung Art. 129 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Konkretisierungsspielraum der Verwaltung Vollzug bestehender Gesetzgebung

Mehr

A B A C U S I N F O R M A T I O N S U N T E R L A G E N LOHN-HR JAHRESENDINFORMATIONEN 2016 / Januar 2017 / ZuerR / mga

A B A C U S I N F O R M A T I O N S U N T E R L A G E N LOHN-HR JAHRESENDINFORMATIONEN 2016 / Januar 2017 / ZuerR / mga A B A C U S I N F O R M A T I O N S U N T E R L A G E N LOHN-HR JAHRESENDINFORMATIONEN 2016 / 2017 Januar 2017 / ZuerR / mga 1 AHV 1.1 Aktuell Zum Jahreswechsel 2016 / 2017 gibt es zwar viele Änderungen

Mehr

Neuer. Ab 1.1.2007. PDF wurde mit pdffactory-prüfversion erstellt. www.context-gmbh.de

Neuer. Ab 1.1.2007. PDF wurde mit pdffactory-prüfversion erstellt. www.context-gmbh.de Neuer LohnAusweis Ab 1.1.2007 1. Einleitung Bescheinigungspflicht Lohnausweis = Urkunde Wer einen Lohnausweis bewusst falsch ausfüllt, kann bestraft werden > Urkundenfälschung (Delikt) > Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Mehr

FABI STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN LOHNAUSWEIS

FABI STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN LOHNAUSWEIS FABI STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN LOHNAUSWEIS Kant. Steuerverwaltung Ausbildung und Information 1 FABI STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN LOHNAUSWEIS Angesprochene Themen 1.

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, der Bescheinigung für Organentschädigung bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, der Bescheinigung für Organentschädigung bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, der Bescheinigung für Organentschädigung bzw. der Rentenbescheinigung November 2016 2 A B Lohnausweis Bescheinigung für Organentschädigung / Rentenbescheinigung

Mehr

Praxisbeispiele und Sonderfälle im neuen Lohnausweis. Sage Schweiz AG, Oberneuhofstrasse 3, 6340 Baar

Praxisbeispiele und Sonderfälle im neuen Lohnausweis. Sage Schweiz AG, Oberneuhofstrasse 3, 6340 Baar Praxisbeispiele und Sonderfälle im neuen Lohnausweis Sage Schweiz AG, Oberneuhofstrasse 3, 6340 Baar Seite 2 von 30 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 30 1 Praxisbeispiele für Sonderfälle: 5 1.1 Allgemein

Mehr

Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises 2016 Seite 1 von 8

Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises 2016 Seite 1 von 8 Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises 2016 Seite 1 von 8 www.pinus.ch 27.01.2017 Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises 2016 Seite 2 von 8 Für Lohneinkünfte ab 01.01.2016 wurde die

Mehr

Beitragspflicht. Ausgabe 2007

Beitragspflicht. Ausgabe 2007 Beitragspflicht Beitragspflicht auf Löhne und weitere Leistungen des Arbeitgebers an Ausgleichskassen und Versicherungen gemäss den gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen Ausgabe 2007 Departement

Mehr

Besteuerung von Expatriates

Besteuerung von Expatriates Steuerseminar 2012 Besteuerung von Expatriates Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Hans-Joachim Heinzer 19.09.2012 Besteuerung von Expatriates 2 Qualifikation Leitende Angestellte / Spezialisten Ausländische

Mehr

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010)

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010) Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus (Erlassen vom Gemeinderat am 3. Dezember 00) Inhaltsverzeichnis Art. Grundsatz... Art. Verantwortlichkeiten... Art. 3 Berechtigte... Art. 4 Spesenarten...3

Mehr

Info. der lohnausweis. xxxxx. (3. Teil) spesen, berufsauslagen (2. Teil) Einleitung. Die Spesen im Lohnausweis. oktober 2014

Info. der lohnausweis. xxxxx. (3. Teil) spesen, berufsauslagen (2. Teil) Einleitung. Die Spesen im Lohnausweis. oktober 2014 Info oktober 2014 www.bdo.ch recht rationell interessant administriert xxxxx der lohnausweis (3. Teil) spesen, berufsauslagen (2. Teil) Der Lohnausweis ist die wichtigste Grundlage für die Besteuerung

Mehr

Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug

Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016. Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug Im nachfolgenden Beitrag werden wir Ausführungen zur ergänzenden Mitteilung

Mehr

D E R N E U E L O H N A U S W E I S ( N L A )

D E R N E U E L O H N A U S W E I S ( N L A ) TREVISTA TREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT AG Bürkihof 4, 8965 Berikon 2 Telefon 056-633 02 33 Telefax 056-633 83 70 Internet: www.trevista.ch E-Mail: info@trevista.ch D E R N E U E L O H N A U S W E

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung November 2009 2 A B Lohnausweis Rentenbescheinigung C AHV-Nr. (PEID-Nr.) F Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.steuerkonferenz.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.steuerkonferenz.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

Mehr

Muster-Spesenreglemente

Muster-Spesenreglemente Muster-Spesenreglemente Kreisschreiben vom 28. August 2006 Die Kantonalen Steuerverwaltungen anerkennen gegenseitig Spesenreglemente, die vom Sitzkanton eines Unternehmens genehmigt worden sind (s. Randziffer

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.steuerkonferenz.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

Mehr

SPESENVERORDNUNG VOM 30. AUGUST 2006

SPESENVERORDNUNG VOM 30. AUGUST 2006 SPESENVERORDNUNG VOM 30. AUGUST 2006 AUSGABE 3. JANUAR 2007 NR. 440 INHALT 1. ALLGEMEINES 3 Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Definition des Spesenbegriffs 3 Art. 3 Grundsatz der Spesenrückerstattung 3 2.

Mehr

1 von 6

1 von 6 Band / Register Bd. I Reg. 5.1 Ausgabedatum 30. Juni 2008 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 31. Januar 2016 Gültig ab 2016 MERKBLATT Inhalt 1. Gegenstand... 2 2. Gesetzliche

Mehr

Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010

Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010 Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010 Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Viele der Fragen und Antworten durften dem Praxishandbuch von Erich Bosshard/Simone Mösli, Der neue

Mehr

Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010

Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010 Fragen und Antworten zum Lohnausweis 20.01.2010 Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Viele der Fragen und Antworten durften dem Praxishandbuch von Erich Bosshard/Simone Mösli, Der neue

Mehr

Info. der lohnausweis. xxxxx. Steuerfreie (3. Teil) und steuerbare lohnnebenleistungen (4. Teil) Katalog von nicht zu deklarierenden Leistungen

Info. der lohnausweis. xxxxx. Steuerfreie (3. Teil) und steuerbare lohnnebenleistungen (4. Teil) Katalog von nicht zu deklarierenden Leistungen Info februar 2015 www.bdo.ch recht rationell interessant administriert xxxxx der lohnausweis Steuerfreie (3. Teil) und steuerbare lohnnebenleistungen (4. Teil) Der Lohnausweis ist die wichtigste Grundlage

Mehr

LOHN-HR Dezember 2015 / roz / mga

LOHN-HR Dezember 2015 / roz / mga A B A C U S I N F O R M A T I O N S U N T E R L A G E N LOHN-HR Dezember 2015 / roz / mga 1 AHV 1.1 AHV / IV / EO-Prozentsatz Der AHV/IV/EO-Prozentsatz sind von 5.15 % auf 5.125 %. Versicherung Ab AHV

Mehr

FAQ. Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen zum Lohnausweis (LA) beantwortet.

FAQ. Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen zum Lohnausweis (LA) beantwortet. Arbeitsgruppe Lohnausweis Groupe de travail Certificat de salaire Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen zum Lohnausweis (LA) beantwortet. Inhalt Tabelle 1 Allgemeine Fragen... 1 Tabelle 2 Fragen zu

Mehr

Amtlicher Lohnausweis Häufige Fragen und Antworten

Amtlicher Lohnausweis Häufige Fragen und Antworten 1/27 S TEU ER V ER W A LTU N G FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Amtlicher Lohnausweis Häufige Fragen und Antworten Inhaltsübersicht Sprachen 4 Eigene Lohnausweise 4 Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.ssk-csi.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

Der Lohnausweis Zusatzleistungen an Mitarbeitende richtig deklariert

Der Lohnausweis Zusatzleistungen an Mitarbeitende richtig deklariert Schriftenreihe Nr. 13 Der Lohnausweis Zusatzleistungen an Mitarbeitende richtig deklariert Jonas Schürmann Lic.rer.pol, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Mitglied Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, ST Schürmann

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) www.ssk-csi.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.estv.admin.ch

Mehr

Neuer Lohnausweis und Spesenreglemente

Neuer Lohnausweis und Spesenreglemente Donatus Hürzeler Neuer Lohnausweis und Spesenreglemente Auch unter dem neuen Lohnausweis bieten Spesenreglemente grosse Vorteile Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) hat den neuen Lohnausweis

Mehr

Jahresabschlussplanung 2012. Neues zum Lohnausweis. Rüegg Beat. Seminar Januar 2013. Treuhänder mit eidg. Fachausweis

Jahresabschlussplanung 2012. Neues zum Lohnausweis. Rüegg Beat. Seminar Januar 2013. Treuhänder mit eidg. Fachausweis Jahresabschlussplanung 2012 Seminar Januar 2013 Neues zum Lohnausweis Rüegg Beat Treuhänder mit eidg. Fachausweis Steuerkommissär Kantonales Steueramt Zürich Chef Arbeitsgruppe Lohnausweis Mitglied der

Mehr

Wegleitung für die Bezahlung von Entschädigungen und Honoraren an Nicht-Angestellte

Wegleitung für die Bezahlung von Entschädigungen und Honoraren an Nicht-Angestellte Wegleitung für die Bezahlung von Entschädigungen und Honoraren an Nicht-Angestellte Diese Wegleitung regelt das Vorgehen bei Zahlung von Honoraren und anderen Entschädigungen an Personen, die nicht als

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

Spesenreglement. Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld

Spesenreglement. Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld Spesenreglement Dachverband für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, Frauenfeld Karl Moser, 18.10.2009 1 Änderung am: 20.09.2011 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines... 3 1.1. Geltungsbereich... 3 1.2.

Mehr

1 von 6

1 von 6 Band / Register Bd. I Reg. 5.1 Ausgabedatum 30. Juni 2008 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 31. Januar 2016 Gültig ab 2016 MERKBLATT Inhalt 1. Gegenstand... 2 2. Gesetzliche

Mehr

1. Einleitende Bemerkungen zur geänderten Rechtslage ab 1. Januar 2016

1. Einleitende Bemerkungen zur geänderten Rechtslage ab 1. Januar 2016 Fahrt zum Arbeitsort 1. Einleitende Bemerkungen zur geänderten Rechtslage ab 1. Januar 2016 Volk und Stände stimmten in der Abstimmung vom 9. Februar 2014 dem Bundesbeschluss über die Finanzierung und

Mehr

Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer

Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer 642.118.1 vom 10. Februar 1993 (Stand am 1. November 2005) Das Eidgenössische Finanzdepartement,

Mehr

Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen

Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass die Ausrechnungen Bestandteil der Lösungen darstellen. Ohne Ausrechnungen sind die Lösungen grundsätzlich falsch!

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass die Ausrechnungen Bestandteil der Lösungen darstellen. Ohne Ausrechnungen sind die Lösungen grundsätzlich falsch! Modulprüfung für Steuerexperten 2016 Modul: Steuern natürlicher Personen Diese Prüfung umfasst 17 Seiten Zeitvorgabe: Max. Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1

Mehr

Netzwerk regional. vom 10. Juni 2013. Herzlich willkommen!

Netzwerk regional. vom 10. Juni 2013. Herzlich willkommen! Netzwerk regional vom 10. Juni 2013 Herzlich willkommen! 2 VON GRAFFENRIED HOLDING AG Dienstleistungen für das Vermögen PRIVATBANK LIEGENSCHAFTEN RECHT TREUHAND Vermögensverwaltung Verwaltung Recht Anlageberatung

Mehr

WILLKOMMEN NEUER. Lohnausweis INFO-UPDATE 2006

WILLKOMMEN NEUER. Lohnausweis INFO-UPDATE 2006 WILLKOMMEN NEUER Lohnausweis INFO-UPDATE 2006 ATO Treuhand AG Blumensteinstrasse 2, 3012 Bern, Tel. 031 306 66 66, Email: ato@ato.ch Mitglied: Schweiz. Treuhänderverband und Treuhand-Kammer Warum ein neuer

Mehr

Diese Wegleitung regelt das Vorgehen bei Zahlung von Honoraren und anderen Entschädigungen an Personen, die nicht als Angestellte, sondern fallweise

Diese Wegleitung regelt das Vorgehen bei Zahlung von Honoraren und anderen Entschädigungen an Personen, die nicht als Angestellte, sondern fallweise W e g l e i t u n g für die Bezahlung von Entschädigungen und Honoraren an Personen, die aufgrund von Aufträgen, als Aushilfen oder Hilfskräfte Arbeitsleistungen für die Kirche erbringen, ohne Angestellte

Mehr

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung Formular 11-2005-dfi 15.9.2004 Freiwillig für Löhne 2005 und 2006 Generell für Löhne ab 2007 Herausgeber Schweizerische Steuerkonferenz

Mehr

Vom 21. November 2000 (Stand 1. September 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 26 Steuergesetz (StG) vom 7. Mai ), * verordnet:

Vom 21. November 2000 (Stand 1. September 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 26 Steuergesetz (StG) vom 7. Mai ), * verordnet: Verordnung über die Pauschalierung von Berufsauslagen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit und Gewinnungskosten bei Nebenerwerbstätigkeit * (Berufskostenverordnung, BKV) Vom 21. November 2000 (Stand

Mehr

Der Lohnausweis: Deklaration von Gehaltsnebenleistungen und Spesen

Der Lohnausweis: Deklaration von Gehaltsnebenleistungen und Spesen Der Lohnausweis: Deklaration von Gehaltsnebenleistungen und Spesen Stand Juli 2016 Schwyz Altdorf Pfäffikon SZ Der Lohnausweis: Deklaration von Gehaltsnebenleistungen und Spesen Grundsätze Gehaltsnebenleistungen

Mehr

Quellenbesteuerung von Künstlern

Quellenbesteuerung von Künstlern 1 Quellenbesteuerung von Künstlern Erläuterung Inhaltsverzeichnis 2 Einleitung... 3 Steuerpflichtige Personen... 3 Steuerbare Leistungen... 4 Steuerberechnung... 5 Berechnung des Bruttoeinkommens... 6

Mehr

Auf dem Lohnausweis ist der entsprechende Hinweis unter Bemerkungen in Ziffer 15 aufzuführen.

Auf dem Lohnausweis ist der entsprechende Hinweis unter Bemerkungen in Ziffer 15 aufzuführen. Lohnausweis ab 1.1.2016 für Mitarbeitende mit unentgeltlicher Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort (Geschäftsfahrzeug) (Selbständigewerbende sind von dieser Regelung nicht betroffen) Mitarbeitenden,

Mehr

Muster Spesenreglement der... AG

Muster Spesenreglement der... AG Muster Spesenreglement der... AG I. Allgemeines 1. Geltungsbereich Dieses Spesenreglement gilt für sämtliche Mitarbeiterinen und Mitarbeiter (nachfolgend Mitarbeiter) der... AG, welche mit dieser in einem

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

Steuerliche Behandlung von Fahrkosten für den Arbeitsweg

Steuerliche Behandlung von Fahrkosten für den Arbeitsweg Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 1 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 4 Merkblatt Steuerliche Behandlung von Fahrkosten für den Arbeitsweg 1. Begrenzung des Fahrkostenabzuges

Mehr

Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit

Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit 6. Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit vom. Januar 995 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 7 1.1 Das Schweizer Steuersystem 9 1.2 Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit 10 1.2.1 Unselbstständige Erwerbstätigkeit 11 1.2.1.1 Definition 11 1.2.1.2 Ort

Mehr

Info. der lohnausweis. recht steuern interessant xxxxx. (3. Teil) geschäftswagen (1. Teil) Einleitung

Info. der lohnausweis. recht steuern interessant xxxxx. (3. Teil) geschäftswagen (1. Teil) Einleitung Info august 2014 www.bdo.ch recht steuern interessant im griff xxxxx der lohnausweis (3. Teil) geschäftswagen (1. Teil) Der Lohnausweis ist die wichtigste Grundlage für die Besteuerung der Arbeitnehmenden.

Mehr

Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer

Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) 1 642.118.1 vom 10. Februar 1993 (Stand am 1. Januar 2009)

Mehr

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer 1

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer 1 Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer 1 (Berufskostenverordnung) vom 10. Februar 1993 (Stand am 1. Januar 2016) Das Eidgenössische

Mehr

Merkblatt. Expatriates. Inhalt STEUERAMT DES KANTONS AARGAU. www.ag.ch/steuern

Merkblatt. Expatriates. Inhalt STEUERAMT DES KANTONS AARGAU. www.ag.ch/steuern STEUERAMT DES KANTONS AARGAU Bd. I Reg. 5.1 www.ag.ch/steuern Merkblatt Ausgabedatum: 30. Juni 2008 Stand: 30. Juni 2008 Gültig ab: 2007 Inhalt 1. Gegenstand...2 2. Gesetzliche Grundlagen...2 3. Anwendungsbereich...2

Mehr

geniesse die einfachheit - mit der neuen restoboncard

geniesse die einfachheit - mit der neuen restoboncard geniesse die einfachheit - mit der neuen restoboncard Die Welt ist kompliziert genug. Gestalten wir sie einfacher! Digital Voucher Company restoboncard... mit kollegen und freunden, essen, lachen, geniessen!

Mehr

Änderung Lohndeklaration per insbesondere Auswirkungen FABI bei Geschäftsfahrzeugen

Änderung Lohndeklaration per insbesondere Auswirkungen FABI bei Geschäftsfahrzeugen Änderung Lohndeklaration per 1.1.2016 insbesondere Auswirkungen FABI bei Geschäftsfahrzeugen Kompetent, persönlich, umfassend Gegründet 1960, ist die CONVISA heute als CONVISA AG und CONVISA Revisions

Mehr

M E R K B L A T T. zum Ausfüllen der Bescheinigung über Vorsorgebeiträge Formular 21 EDP dfi (nachfolgend Formular 21)

M E R K B L A T T. zum Ausfüllen der Bescheinigung über Vorsorgebeiträge Formular 21 EDP dfi (nachfolgend Formular 21) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben M E R K B L A T T zum Ausfüllen der Bescheinigung über

Mehr

Der neue Lohnausweis Fluch oder Segen?

Der neue Lohnausweis Fluch oder Segen? Der neue Lohnausweis Fluch oder Segen? Marius Zimmermann, Basel* 196 Auf Initiative der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), einer Vereinigung der Schweizerischen Steuerbehörden, wurde der neue Lohnausweis

Mehr

Info. fabi - umsetzung bei geschäftswagen. xxxxx. (3. Teil) ab 1. januar 2016. Um was geht es? dezember 2015 www.bdo.ch

Info. fabi - umsetzung bei geschäftswagen. xxxxx. (3. Teil) ab 1. januar 2016. Um was geht es? dezember 2015 www.bdo.ch Info dezember 2015 www.bdo.ch recht news aus interessant bern xxxxx fabi - umsetzung bei geschäftswagen (3. Teil) ab 1. januar 2016 Bei der Direkten Bundessteuer wird der Abzug von Berufsauslagen für den

Mehr

Spesenreglement. Der Kirchgemeinde Wynigen

Spesenreglement. Der Kirchgemeinde Wynigen Spesenreglement Der Kirchgemeinde Wynigen Ausgabe Juli 2009 I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt Art. 1 Das vorliegende Reglement regelt die Spesenansprüche in der Kirchgemeinde Wynigen für: a) das Personal

Mehr

Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit

Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit 6. Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit vom. Januar 995 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel

Mehr

KMU+INFORM. Keel+Partner AG Wirtschaftsprüfung und Beratung FABI NEWSLETTER 2016/11

KMU+INFORM. Keel+Partner AG Wirtschaftsprüfung und Beratung FABI NEWSLETTER 2016/11 KMU+INFORM NEWSLETTER 2016/11 Keel+Partner AG Wirtschaftsprüfung und Beratung FABI Das Gesetz zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) trat 2016 in Kraft. In der Folge müssen die Kantone etwa

Mehr

Umstellung auf den neuen Lohnausweis

Umstellung auf den neuen Lohnausweis Möhlin, im Oktober 2007 Umstellung auf den neuen Lohnausweis Haben Sie die Übergangsfrist (bis 31.12.2007) für die Umstellung genutzt?? Werden Ihre Lohnausweise 2007 die Vorschriften der Wegleitung erfüllen?

Mehr

Wichtige Neuerungen zum 1. Januar 2016 betreffend Lohnausweis und zu den Berufsauslagen. Inhaltsverzeichnis:

Wichtige Neuerungen zum 1. Januar 2016 betreffend Lohnausweis und zu den Berufsauslagen. Inhaltsverzeichnis: Wichtige Neuerungen zum 1. Januar 2016 betreffend Lohnausweis und zu den Berufsauslagen Inhaltsverzeichnis: Seite: 1. Lohnausweis Feld F: Geschäftsfahrzeug / Geschäfts GA (DBG 26 Abs. 1 Bst. a)..2 2. Lohnausweis

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage

Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage Koordinationsstelle Berner Modell freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen HelpLine 031 300 33 70 info@bernermodell.ch Anleitung zum Ausfüllen der Lohndatenvorlage Inhaltsverzeichnis 1. Stammdaten...

Mehr

Verband der Verantwortlichen für Gemeindefinanzen und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft VGFS-BL. Hanspeter Baumann, BDO AG, Liestal Partner

Verband der Verantwortlichen für Gemeindefinanzen und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft VGFS-BL. Hanspeter Baumann, BDO AG, Liestal Partner Verband der Verantwortlichen für Gemeindefinanzen und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft VGFS-BL HANSPETER BAUMANN 29. Januar 2016 Der LOHNAUSWEIS 2016 Hanspeter Baumann, BDO AG, Liestal Partner

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr.

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. Arbeitsvertrag zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort und Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen 1.1 Der GAV zwischen dem

Mehr

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004 4.02 Stand am 1. Januar 2004 Taggelder der IV 1 Allgemeines Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

Erwerbsausfallentschädigungen

Erwerbsausfallentschädigungen 6.01 Stand am 1. Januar 2000 Erwerbsausfallentschädigungen 1 Entschädigungsberechtigte Personen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tborevision.ch info@tborevision.

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tborevision.ch info@tborevision. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Themen FABI Finanzierung

Mehr

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1)

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1) Seite: 1 von 5 1. Abrechnung von Honoraren und Spesen von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 1. Für Mitarbeitende mit einer aktiven Voll- oder Teilzeit-Anstellung an der Universität Basel darf kein Honorar

Mehr

Spesen, Lohn, Selbstständigkeit: die aktuellen Steuerfallen. Alles Wichtige aus Sicht der Direkten Bundessteuer, MWST, Sozialversicherungen und FABI

Spesen, Lohn, Selbstständigkeit: die aktuellen Steuerfallen. Alles Wichtige aus Sicht der Direkten Bundessteuer, MWST, Sozialversicherungen und FABI Alles Wichtige aus Sicht der Direkten Bundessteuer, MWST, Sozialversicherungen und FABI Spesen, Lohn, Selbstständigkeit: die aktuellen Steuerfallen Selbstständig, Freelancer oder Angestellter - Unterschiede

Mehr

PricewaterhouseCoopers. Der neue Lohnausweis Aktuelle Situation. VZH Feierabendveranstaltung 9. November 2006

PricewaterhouseCoopers. Der neue Lohnausweis Aktuelle Situation. VZH Feierabendveranstaltung 9. November 2006 Der neue Lohnausweis Aktuelle Situation VZH Feierabendveranstaltung 9. November 2006 Inhalt Aktuelle Situation Änderungen Bedeutung des Lohnausweises Ausgewählte Beispiele Handlungsbedarf und zeitlicher

Mehr

C. Habegger, R. Lötscher: Die neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11)

C. Habegger, R. Lötscher: Die neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) TREX - Der Treuhandexperte Ausgabe: Trex 2015 05 C. Habegger, R. Lötscher: Die neue Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11) Im August 2015 hat die Eidgenössische

Mehr

Entschädigungen und Steuern bei Sportvereinen M und -verbänden

Entschädigungen und Steuern bei Sportvereinen M und -verbänden Entschädigungen und Steuern bei Sportvereinen M und -verbänden Präsidentenkonferenz 2009 der IG Baselbieter Sportverbände vom 19. Oktober 2009 1 Vorsteher der BL Inhaltsübersicht M Einleitung und Abgrenzung

Mehr

Allgemeine Fragen zum Lohnausweis 4

Allgemeine Fragen zum Lohnausweis 4 1/33 S TEU ER V ER W A LTU N G FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Amtlicher Lohnausweis Häufige Fragen und Antworten Inhaltsübersicht Allgemeine Fragen zum Lohnausweis 4 Einführung neuer Lohnausweis 4 Sprachen

Mehr