Bemerkungen zum neuen Lohnausweis
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- Hajo Voss
- vor 7 Jahren
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1 Bemerkungen zum neuen Lohnausweis Sachverhalt NLA Bemerkungen Mehrere Lohnausweise vom selben Arbeitgeber 7,66 0 Einer von... Lohnausweisen. Kinderzulagen werden direkt durch Ausgleichskasse ausbezahlt 15 1 Kinderzulagen im Lohnausweis nicht erhalten. Auszahlung durch die Ausgleichskasse. Bewilligung durch den Sitzkanton des Arbeitgebers, dass ein Privat- Anteil Fahrzeug von weniger als 0.8% des Kaufpreises pro Monat abgerechnet werden darf Privatanteil für Geschäftswagen durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt Arbeitnehmer übernimmt beträchtliche Kosten des Geschäftswagens Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären. Verkehrswert der Mitarbeiterbeteiligung von der Steuerbehörde genehmigt 29,68 5 Verkehrswert durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung handelt es sich um anwartschaftliche Rechte 29,69 5 Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerbares Einkommen. Grund:...(z.B. anwartschaftliche Option). Arbeitgeber bezahlt Quellensteuern (Nettolohnvereinbarung) Quellensteuern vom Arbeitgeber bezahlt. Seite 1 von 5
2 Bemerkungen NLA (Fortsetzung) Sachverhalt NLA Bemerkungen Firmen mit einem genehmigten Spesenreglement 55,65 13 Spesenreglement durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am... (Datum) genehmigt. Erwerbsausfallentschädigungen werden nicht durch den Arbeitgeber ausbezahlt Anzahl der Tage mit Erwerbsausfallentschädigungen. Teilzeitanstellung %-Stelle, Teilzeitbeschäftigung. Arbeitgeber vergütet dem Arbeitnehmer Umzugskosten (aus beruflichen Gründen) Umzugskosten von Fr.... bezahlt. Privatanteil des Geschäftswagens durch Arbeitnehmer bezahlt 15 Privatanteil des Geschäftswagens von Fr.... durch den Arbeitnehmer bezahlt. Seite 2 von 5
3 Spesenansätze und andere Limiten Spesenansätze und andere Limiten NLA Fazit Abgabe von Lunch-Checks ist bis zur von der AHV festgelegten Limite Fr. 180 pro Monat nur mit Kreuz im Feld G zu 18 1 Darüber hinausgehende Beiträge sind zusätzlich zum Lohn im Sinne von Ziff. 1 des Lohnausweises zu addieren. Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber Verpflegung und Unterkunft gratis. Für Spesenansätze siehe Merkblatt N2/2001 bzw. N2/ Ist der vom Arbeitgeber vom Lohn gemachte Abzug zu gering, so ist die Differenz zu Der Privatanteil des Geschäftswagens beträgt 0.8% des Kaufpreises (exkl. MWSt) pro Monat. (Pauschalmethode) Der Privatanteil des Geschäftswagens kann auch nach Bordbuch errechnet werden. Der Kilometeransatz beträgt Fr (effektive Methode) Trinkgelder müssen (nur) dann angegeben werden, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Mittag- oder Abendessen entspricht in der Regel einem Wert von maximal Fr. 35 bzw. die Pauschale für eine Hauptmalzeit beträgt maximal Fr. 30. Für die geschäftliche Benutzung des Privatwagens werden maxi- Mal Fr pro Kilometer vergütet. (effektive Spesenvergütungen) Der errechnete Privatanteil des Geschäftswagens ist unter der Ziff. 2.2 zu Der errechnete Privatanteil des Geschäftswagens ist unter der Ziff. 2.2 zu Kleinspesen werden, soweit möglich, gegen Beleg oder in Form einer Tagespauschale von maximal Fr. 20 vergütet. (effektive Spesenvergütung) Seite 3 von 5
4 Spesenansätze und andere Limiten (Fortsetzung) Spesenansätze und andere Limiten NLA Fazit Pauschale Repräsentationsspesen müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen, in der Regel Einzelauslagen unter Fr Der Frankenbetrag ist unter Ziff angegeben. Pauschale Autospesen müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen Der Frankenbetrag ist unter Ziff angegeben. Bezug von Waren oder Dienstleistungen gratis oder zu einem besonders tiefen Vorzugspreis durch den Arbeitnehmer /14 Sofern der Arbeitgeber die Bezüge nicht selbst bewerten kann, sind diese unter der Ziff. 14 ansonsten unter der Ziff. 2.3 zu REKA Check - Vergünstigungen bis Fr. 600 jährlich. Keine Angaben im NLA notwendig. Ist jedoch die vom Arbeitgeber erhaltene Vergünstigung höher als Fr. 600 (jährlich), so ist die Differenz zu Übliche Weihnachts-, Geburtstagsund ähnliche Naturalgeschenke bis Fr. 500 pro Ereignis. Keine Angaben im NLA notwendig. Sind jedoch solche Naturalgeschenke höher als Fr. 500 (pro Ereignis), so ist der ganze Betrag anzugeben. Beiträge an Vereins- und Clubmitgliederschaften bis Fr im Einzelfall (Beiträge an Fachverbände unbeschränkt). Keine Angaben im NLA notwendig. Beiträge, die den Betrag von Fr (im Einzelfall) übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben. Rabatte auf Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich (10% bis 20%) sind Keine Angaben im NLA notwendig. Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftlichen Anlässe bis Fr. 500 pro Ereignis. Keine Angaben im NLA notwendig. Betragen die vom Arbeitgeber erhaltenen Zutrittskarten mehr als Fr. 500 (pro Ereignis), so ist die Differenz zu Seite 4 von 5
5 Links Schweizerische Steuerkonferenz SSK zum Downloaden des neuen Lohnausweises (NLA); Formular 11 zum Downloaden der Kurzanleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (Formular 11) zum Downloaden der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung zum Downloaden der Änderungen vom 28. August 2006 an Formular, Wegleitung und Kurzanleitung zum Downloaden des Muster-Spesenreglements Eidgenössische Steuerverwaltung zum Downloaden des Merkblattes N2/2001 oder N2/ zum Downloaden des Formulars zum Downloaden des Formulars Ausgleichskasse zum Downloaden von Merkblätter und Formularen (Merkblätter/Formulare) Ratgeber Sozialversicherung / Betragssätze zur Ansicht der Sozialversicherungs-Beitragssätze Touring Club Schweiz (TCS) zur Ansicht der Kilometerkosten Seite 5 von 5
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