Konferenz für Regelwerksfragen (KfR)

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1 c:\kfr\codearberg.doc Konferenz für Regelwerksfragen (KfR) Arbeitsgruppe Codes Arbeitsergebnisse der AG Codes Stand: Juli 2000

2 Der vorliegende Entwurf enthält Änderungen zur RAK-WB, RAK-NBM, RAK-Karten, RSWK und RNA. Er ist noch unter der Verantwortung der Konferenz für Regelwerksfragen entstanden. Es wird gebeten, bis zum zu den Ergebnissen insbesondere zu den in der Begründung unter III gestellten Fragen, Stellung zu nehmen. Bitte richten sie Ihre Stellungnahme an den Vorsitzenden der AG Codes, Dr. Friedrich Geißelmann, Universitätsbibliothek Regensburg, Regensburg, Inhaltsverzeichnis I. Begründung S. 3 II. Hinweise zur Migration von Altdaten S. 12 III. Fragen S. 12 Entwürfe für Codierungsregeln in RAK S. 13 Anlage C1 S. 24 Anlage C2 S. 30 Anlage C3 S. 32 Anlage C4 S. 62 Anlage C5 S. 77 Überblick über weitere Regelwerksänerungen S. 79 Mitglieder der Arbeitsgruppe: Barbara Block (GBV Göttingen) Bernhard Eversberg (UB Braunschweig) Friedrich Geißelmann (UB Regensburg, Vorsitz) Gudrun Henze (DDB Frankfurt, zeitweise) Reinhold Heuvelmann (DDB Frankfurt) Luise Hoffmann (HBZ Köln) Martin Kunz (DDB Frankfurt) Monika Münnich (UB Heidelberg) Barbara Pagel (SB Berlin) Reinhard Rinn (DDB Frankfurt, zeitweise) Barbara Sigrist (SB Berlin, zeitweise) Kristina Zimpel (DDB Frankfurt, zeitweise) Redaktion: Hella Braune (edbi Berlin) Friedrich Geißelmann (UB Regensburg) Hans Popst (BSB München) Für Stellungnahmen zu Spezialproblemen ist folgenden Bibliotheken zu danken: Bayerische Staatsbibliothek München Deutsches Musikarchiv Berlin Staatsbibliothek Berlin Für ein Gutachten zu den Anhängen ist zu danken: Hellmut Vogeler 2

3 I. Begründung 1. Allgemeines Bei Codes handelt es sich um Kategorien, die der Struktur der Suche in einem Online- Katalog besonders gut entgegenkommen. Sie ermöglichen das Retrievalergebnis auf sinnvolle Treffermengen einzugrenzen. Dies ist der Grund, weshalb der Schwerpunkt der Betrachtung der Arbeitsgruppe auf dem Benutzer lag. Codierungen dienen - einmal internen Zwecken: -- Selektion von Katalogen von Teilbeständen, z.b. von Zeitschriften, Zeitungen, Sekundärformen, anderen Sonderkatalogen auf nationaler Ebene, -- Zwecken der Bibliotheksverwaltung, z.b. für die Statistik, für Planung der Bestandserhaltung (Papierzustand), für Erwerbung (Loseblattsammlung, Ländercode für Erscheinungsort bei Pflichtexemplarbibliotheken), für die Steuerung des Geschäftsgangs usw., -- um spezielle Datenstrukturen abzubilden z.b. Serien, unselbständige Werke oder um Plausibilitätskontrollen zu ermöglichen, -- für bibliographische Zwecke, - zum anderen für den Benutzer: -- im Retrieval (mit Anzeige in der TA). Solche Codes (Ländercode, Sprachencode, Dokumenttyp, Medientyp usw.) sollen im OPAC in Listenform (soweit erforderlich mit Verweisungen) zur Übernahme in die Suchanfrage angeboten werden. Die Anzahl der Begriffe bei Dokumenttyp und Medientyp sollte begrenzt sein, damit dies im OPAC in einem Fenster leicht zu überblicken ist. -- nur in der Anzeige der Titelaufnahme, z.b. Allgemeine Materialbenennung nach RAK-NBM. Im Mittelpunkt der Überlegungen der Arbeitsgruppe standen daher die für den Benutzer relevanten Kategorien. Schon bisher wird in den meisten Verbünden bereits bisher in gewissem Umfang mit Codes gearbeitet. Das geschieht jedoch in unterschiedlichem Umfang und spielt daher bei einer Suche über Verbundkataloge hinweg keine Rolle. Ein gemeinsamer Mindeststandard ist sinnvoll. Die Zahl der obligatorischen Codes ist daher beschränkt, sowohl wegen des Arbeitsaufwandes wie aus Benutzungsgesichtspunkten. Eine Liste der Codes im OPAC soll auf Anhieb überschaubar sein. Etwas großzügiger wurde hingegen bei den fakultativen Codes verfahren. So gibt es hier deutlich mehr Überschneidungen mit Anlage 6 RSWK. Trotzdem wurden auch hier die Codes sorgfältig überprüft, ob sie für das Retrieval relevant sind. Verschiedene in MAB vorgesehene Codes wurden nicht übernommen, weil sie zu differenziert erschienen. Insgesamt wurde die Zahl der Codes jedoch gegenüber MAB2 deutlich erhöht. Die Diskussion über Codes hängen eng mit der Reform von RAK und mit der Vereinheitlichung von Formal- und Sacherschließung zusammen. Trotzdem erscheint es der Konferenz für Regelwerksfragen zweckmäßig, diesen Fragenkomplex aus RAK 2 auszuklammern und vorab zu veröffentlichen und dann ggf. auch in Kraft zu setzen. Es 3

4 handelt sich um einen relativ abgegrenzten Fragenkomplex, der deutliche Fortschritte für den OPAC bringt. Eine wesentliche Rolle bei der Beratung spielte die Abstimmung der Entwürfe MARC 21 und UNIMARC. Der Datentausch auf der internationalen Ebene wird durch die vorgelegten Regelungen erleichtert. Behandelte Bibliotheksmaterialien Aufgabe der Arbeitsgruppe Codes war es, alle Arten von Bibliotheksmaterialien einzubeziehen. Besonderes Schwergewicht wurde auf die elektronischen Ressourcen gelegt. Hierfür sind nicht nur einige neue Medientypen, sondern auch eine größere Anzahl neuer Dokumenttypen erforderlich, da es sich um ganz neue Materialien und Inhalte handelt. Ausgeklammert wurde das Problem der Continuing publications (Ongoing publications), da über diesen Begriff auf der internationalen Ebene noch keine Klarheit für die Aufnahme in die Regelwerke besteht. Nicht nur in diesem Punkt, sondern auch in anderen Fragen wird sicherlich noch eine weitere Entwicklung von Codes erforderlich sein. Nicht detaillierter behandelt werden konnte das Problem der Codierung von Handschriften, da diese in den betroffenen Fachkreisen bisher noch nicht diskutiert wurden. Ebenso wurde ein erster Entwurf im Bereich Altes Buch zurückgestellt, da er nicht mehr in breiterem Umfang abgesprochen werden konnte. Hinzuweisen ist darauf, dass in der Zukunft zu diskutierende Erschließung von Bibliotheksmaterialien, Archivalien und Museumsgut nach einheitlichen Grundsätzen Ergänzungen notwendig machen wird. Beziehung zu MAB Der vorliegende Entwurf enthält Regelungen, die bisher nur in MAB enthalten waren. Es ist jedoch zweckmäßig, Bestimmungen über Codes auch in die Katalogisierungsregeln aufzunehmen, um detaillierte Regelungen über den Umfang der Anwendung geben zu können, sowie um Definitionen und Verwendungshinweise zu ermöglichen. Der Umfang der zugelassenen Codes wird gegenüber dem geltenden Stand von MAB 2 deutlich erweitert, anderes wird bewusst nicht übernommen, einige Codes werden verändert. Die Vorschläge sind selbstverständlich mit MAB2 sorgfältig abgeglichen; ein Entwurf über die erforderlichen Änderungen ist bereits ausgearbeitet. Er wird nach Einarbeitung der Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf auf dem für MAB-Änderungen üblichen Weg beraten. Der vorliegende Entwurf gehe davon aus, dass die Aufteilung von Codes auf MAB 051 und 052 weiter beibehalten wird. Dies ist jedoch noch nicht endgültig geklärt. In der bibliothekarischen Öffentlichkeit wurde immer wieder nach der Möglichkeit einer Realisierung der hierarchischen Struktur von Codes gefragt. Daher soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die hierarchische Struktur von Codes in den meisten Fällen schon heute in MAB2 abgebildet ist. Verhältnis Code / Formschlagwort Codierungen und Formschlagwörter der RSWK wurden miteinander abgeglichen. Beabsichtigt ist eine gemeinsame Liste der Begriffe in beiden Regelwerken. In gewissem Umfang wird eine Überschneidung zwischen Codierungen und Formschlagwörtern vorgeschlagen: In diesen Fällen ist es möglich, aus dem Code das Formschlagwort zu produzieren oder umgekehrt. Abgelehnt wird, alle Formschlagwörter der RSWK zu 4

5 codieren, da dies für den Benutzer eine zu umfangreiche und zu wenig ausgewogene Tabelle darstellt. Die Arbeitsgruppe hat sich die Frage gestellt, ob die Überschneidungen berechtigt sind. Sie liegen in der Natur der Sache: bei bestimmten Katagorien einer Beschreibung ist nicht leicht zu definieren, ob es sich um den Inhalt eines Werkes oder um eine Beschreibung einer äußeren Form handelt. Es handelt sich nicht um ein Problem der speziellen Regelwerke RAK und RSWK, sondern um ein Strukturproblem. Konsequenterweise wurde daher versucht, soweit Überschneidungen bestehen, gleiche Definitionen zu Grunde zu legen. Dies war jedoch nicht in allen Fällen erreicht worden. Zu nennen sind: - Fälle, in denen RSWK das Formschlagwort nur verwendet, wenn das Werk thematisch erschließbar ist (was in diesen Fällen für die Mehrzahl der Dokumente nicht zutrifft), - Formschlagwörter, bei denen in Anlage 6 Unterbegriffe vertreten sind (z.b. bei Wörterbuch), - Formschlagwörter, bei denen <für Kinder> ergänzt ist, - Formschlagwörter, bei denen RSWK nur den OB verwendet, bei den Codes jedoch fakultativ Unterbegriffe zugelassen sind (Karte, Musikdrucke). - Mikroform ist der analoge umgekehrte Fall. - Belletristik / Belletristische Darstellung - Zeitschrift. Hier verwendet RSWK einen der Benutzerwartung entsprechenden engen Begriff, RAK einen der internationalen Standards entsprechenden wesentlich weiteren Begriff. Wirtschaftlichkeit Das Erfassen von Codes erfordert zweifellos erhöhten Personalaufwand. Die Arbeitsgruppe hat sich jedoch bemüht, diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten, in dem die Zahl der obligatorischen Codes relativ beschränkt bleibt. Dieses Kriterium wurde auch auf die fakultativen Codes angewandt. Auch sie wurde auf ein relativ geringes Maß beschränkt. Hinzuweisen ist auch auf folgende Punkte: - Ein Teil der Codes wurde bisher schon in den Verbundsystemen (in MAB1 oder MAB2 oder als lokale Lösung) erfasst. - Andere ersetzen bisher in RAK anderweitig geregelte Sachverhalte, z.b. Sammlungsvermerk, Festschrift, Verfassung, Vertrag. - Bei Ausstellungskatalog und Kongress bleibt der Arbeitsaufwand gegenüber der Lösung in RSWK unverändert. Vereinfachungen bei der Körperschaftsansetzung werden in RAK2 kommen. Dem Personalaufwand steht ein wesentlicher Informationsgewinn des Benutzers gegenüber, wenn die Codes im OPAC suchbar gemacht werden. Insofern sind die vorgeschlagenen Regelwerksänderungen wirtschaftlich. 5

6 2. Anmerkungen zum Regelwerkstext Die für die Zukunft beabsichtigten Änderungen in RAK 2 sind bisher nur teilweise und nicht abschließend beraten. Insoweit sind die hier vorgeschlagenen Formulierungen vorläufig. Sie werden später den Änderungen in RAK angepasst, was jedoch eine baldige Anwendung nicht behindert. In diesem Kontext wird auch entschieden, was in die Grundbegriffe, was in andere Teile des Regelwerks einbezogen wird. Aus diesem Grund wird auch eine vorläufige Paragraphenzählung verwendet. C02 Codes für Erscheinungsform Zeitschriftenartige Reihe ist abgeschafft. C03 Codes für den Medientyp Die begriffliche Unterscheidung von Medientyp und Dokumenttyp wird für erforderlich gehalten, da - jedes Werk den Code für einen (oder mehrere) Medientypen erhält; dagegen erhalten die meisten Werke keinen Code für den Dokumenttyp. - Aus Medientypen wird die allgemeine Materialbenennung abgeleitet. - Sachverhalte die beiden Kategorien von Begriffen umfassen, werden grundsätzlich in zwei Codes zerlegt, z.b. Maschinenlesbare Karte. - Bei Medientypen sind Überschneidungen zu Anlage 6 RSWK relativ häufig und nicht vermeidbar. Anders verhält es sich bei den Dokumenttypen. Trotz der Unterscheidung werden beide Katagorien in Anlage C3 in einem Alphabet aufgeführt, da dies als zweckmäßiger erschien. Auch dem Benutzer wird man die Codes zweckmäßigerweise in einer Liste anbieten. C03,2 Zu Medienkombination: Durch die vorgeschlagene Regelung wird die Allgemeine Materialbenennung und der Code für Medienkombination abgeschafft. Nicht abgeschafft werden soll der Begriff Medienkombination als Kategorie des Regelwerks, die die Art der Katalogisierung bestimmt. Begründung: - Codes sind vor allem zur Recherche für den Benutzer gedacht. Eine Suche nach Medienkombination ergibt keinen Sinn. - Erforderlich ist hingegen die Suche mit den speziellen Medientypen, die mit einer einfachen Umsetzung der bisherigen Allgemeinen Materialbenennung in einen Code Medienkombination verhindert würde. - Allgemeine Materialbenennungen dienen zur Anzeige für den Benutzer. Medienkombination ist insofern wenig sinnvoll, als es keine echte Information enthält. Überdies dürfte der Begriff für viele Benutzer unverständlich sein. Eine präzise Bennung, z.b. [Dia, Elektronische Ressource] ist deutlich verständlicher. - Dies entspricht Anlage 6 RSWK in Verbindung mit 737a: Danach wird Medienkombination so gut wie nie verwendet. Auch das Formschlagwort kann daher abgeschafft werden. 6

7 Der Vorschlag, Medienkombination nicht zu codieren, hat vielfach Kritik hervorgerufen. Daher wird eine Alternativlösung zur Diskussion gestellt: C03,2 Umfasst ein Werk mehrere Medientypen, so werden mehrere Codes vergeben. Bei mehrteiligen Werken, deren Teile aus unterschiedlichen Medientypen bestehen, wird beim Einzelteil der vorliegende Medientyp, beim übergeordneten Werk der Code Medienkombination vergeben. Vor- und Nachteile gegenüber der Grundlösung: - Die Suche nach speziellen Materialien führt bei beiden Lösungen zum Erfolg: in der Grundlösung ist sie weniger genau, da sowohl das übergeordnete, wie das untergeordnete Werk gefunden werden. - In der Anzeige ist Medienkombination für den Benutzer weniger verständlich. - Der Begriff Medienkombination wird in den Katalogen bereits verwendet, so dass die bisherige Praxis (wenn auch modifiziert) fortgesetzt werden kann. C03,5 Spezielle Materialbenennungen sind nach Anl. 1 RAK-NBM obligatorisch, allerdings nur in der Form, dass sie (normiert, in deutscher Sprache) für die Umfangsangabe verwendet werden. RAK-NBM enthält keinen Text zu den speziellen Materialbenennungen und sieht keine Anzeige vor; MAB enthält keine Felder. Relevant ist dies jedoch für die Umfangsangabe. C06, C07 Kongress, Ausstellungskatalog Die vorgesehene Erschließung mit Code sowie die Verknüpfung mit Ort und Jahr übernimmt den bisherigen Aufbau des Formschlagworts. Dabei handelt es sich jedoch eigentlich nicht um Elemente der inhaltlichen Erschließung. Sie wurde seinerzeit von der Kommission für Sacherschließung eingeführt, weil man hier gravierende Defizite in RAK sah. Eine Übernahme dieser Erschließung zu den Codes ist günstiger. In den Schlagwortketten verbleiben künftig nur die Formschlagwörter Kongress bzw. (verändert) Ausstellungskatalog. Für Bibliotheken, die RSWK verwenden, bleibt der Informationsgehalt der Titelaufnahme und der Arbeitsaufwand unverändert. Beabsichtigt ist jedoch, durch Vereinfachung in der Ansetzung der Körperschaftsnamen den Arbeitsaufwand zu reduzieren. Wegen des Zusammenhangs mit anderen Regelwerksänderungen ist es jedoch nicht möglich, dies gleichzeitig in Kraft zu setzen. Hinzuweisen ist darauf, dass Kongresskörperschaften künftig nur noch einmal angesetzt werden, z.b. Deutscher Bibliothekartag. Für den internationalen Datenaustausch kann in Kombination mit den Angaben beim Titel die bisherige Form abgeleitet werden. Ebenso sind Änderungen bei der Ansetzung von Ausstellungen als Körperschaft geplant (Reduzierung der Fälle von Ansetzung einer Körperschaft). C05 Festschrift 7

8 Der Code Festschrift ersetzt den bisherigen Festschriftenvermerk. Zielsetzung ist, sämtliche formalen Einheitssachtitel zu beseitigen. Hierzu zählen auch [Sammlung], [Verfassung], [Vertrag]. Der Fall 1c entspricht den bisherigen Regelungen. Er ist jedoch insofern problematisch, als er Abgrenzungsprobleme aufwirft (z.b. zu Sekundärliteratur, bei Leichenpredigten). C08 Verfassung, Vertrag Der bisherige Einheitssachtitel Verfassung wird in eine Codierung umgesetzt. Diese Erschließung wird neben der Beschlagwortung für erforderlich gehalten, da sich Formal- und Sacherschließung überschneiden (RSWK erschließt auch reine Textausgaben). Ein analoger Fall ist Vertrag. Bei Ausgaben von Gesetzen entsteht eine solche Überschneidung hingegen deswegen nicht, weil RAK-WB keine Eintragung unter der Gebietskörperschaft vorsieht. Ob diese (wie es eigentlich konsequent wäre, und wie es in RSWK auch gehandhabt wird) künftig gemacht werden soll, ist in der Diskussion von RAK2 zu entscheiden. C10 Codes für die Zielgruppe und das Niveu der Darstellung werden von den Dokumenttypen unterschieden, da über die fakultative Verwendung dieser Begriffe möglichst im Zusammenhang entschieden werden sollte. In Anlage C3 werden sie trotzdem in einem Alphabet mit Dokumenttypen und Medientypen aufgeführt. C11,2 Die Regelungen über Sprachstufen steht möglicherweise in Widerspruch zu ISO Einführung. Eine Anfrage, wie dies zu interpretieren ist, wurde an die LOC gerichtet. Die vorgeschlagene Form ist jedoch wesentlich zweckmäßiger. 3. Zu Anlage C1 Diese Anlage wird in gleicher Form Bestandteil von Anlage 6 RSWK. 4. Zu Anlage C2 Zeitung: Soll die bisherige Definition, die aus RAK stammt ergänzt werden? Z.B. und für dessen allgemeine oder spezifisch interessierende Inhalte journalistische Darstellungsformen verwendet werden. (Vorschlag ZDB) 5. Zu Anlage C3 Die Anzahl der Dokumenttypen von Zeitschriften wurde deutlich reduziert. Dies gilt in noch stärkerem Maße für Zeitungen. Hier wurde in einer ganzen Reihe von Fällen die Erschließung 8

9 auf eine Erweiterung der Systematik der Zeitungen in der ZDB verlagert. Die Aufgaben von Codes und Systematik der ZDB wurde bisher uneinheitlich abgegrenzt. Die jetzt vorgeschlagene Lösung setzt jedoch voraus, dass Verbünde, die an diesen Suchmöglichkeiten interessiert sind, auch die ZDB-Systematik mit übernehmen. Hinzuweisen ist noch darauf, dass die ZDB voraussichtlich eine ganze Anzahl fakultativer Codes für sich obligatorisch machen wird. Trotzdem erscheint es sinnvoll, die Codes für Verbund- und Lokalsysteme und für die Nicht-Teilnehmer der ZDB als fakultativ zu bezeichnen. Die Dokumenttypen (Ressourcentypen) der Elektronischen Ressourcen sind vorerst nur als fakultativ bezeichnet, da bisher wenig Erfahrungen in der Katalogisierung von Online- Ressourcen bestehen. Die Gliederung ist aus Vorschlägen für Dublin Core abgeleitet. Einzelne Codes: Amtsdruckschrift: Die grundsätzliche Definition entspricht der der IFLA. Die Ausnahmen entsprechen der Praxis Der Deutschen Bibliothek in der früheren Bibliographie der Amtlichen Druckschriften. Die SWD sollte angepasst werden. Audiovisuelles Material: Die Codierung dieses Oberbegriffs wird nicht vorgeschlagen, - da der Begriff schon bisher nicht als Allgemeine Materialbenennung verwendet wurde, - durch seine Verwendung eine dreistufige Hierarchie entstehen würde - und da der Begriff nur noch im bibliotharischen Sprachgebrauch üblich ist. Autobiographische Schrift: Von RSWK wurde abgewichen, um auch Gattungen wie Tagebuch mit einbeziehen zu können. Bilddatei: Wegen der Ansetzungen Bildverarbeitung u.ä. in der SWD wurde dies vor Image-Datei bevorzugt. DVD: In Anl. 6 RSWK wurde bisher auf den OB CD-ROM verwiesen. Dies erscheint wegen der zunehmenden Bedeutung dieses Datenträgers nicht mehr vertretbar. Die von der Arbeitsgruppe Praxisregeln zur RSWK - SWD im Bibliotheksdienst 34, 2000 Heft 1 S. 84 vorgeschlagene Differenzierung von DVD-Audio, DVD-ROM und DVD-Video wurde nicht übernommen, da diese Datenträger auf dem gleichen Abspielgerät gelesen werden können (auch wenn es für DVD-Videos eigene Geräte gibt). Es handelt sich im wesentlichen um verschiedene Anwendungen, die mit den (fakultativen) Dokumenttypen Sounddatei usw. erschlossen werden können. Vergleichbare Differenzierungen wurden in Anl. 6 RSWK auch bei CD-ROM nicht gemacht und sind in Formschlagwort schon deshalb entbehrlich, weil das Sachschlagwort den Inhalt bereits ausdrückt. Die vorgeschlagene Lösung DVD gilt auch für Anlage 6 RSWK. Einzelblatt bzw. Graphik: 9

10 Diese Codes ersetzen den Begriff Kunstblatt aus RAK-NBM 3a, 1b. Dieser Begriff ist nicht genau defininiert und wird heute selten verwendet. Einzelblatt ist außerdem auch außerhalb der Kunst verwendbar. Homepage: Die vorgeschlagene Bezeichnung entspricht dem Sprachgebrauch und wird in den USA für analoge Codierungen verwendet. Denkbar wäre wohl auch, je nachdem, was erschlossen wird, Webseite oder Web site. Index: Ein solcher Code erscheint entbehrlich. Jugendbuch und Kinderbuch: Soll dies auf Jugendbuch / Jugendzeitschrift bzw. Kinderbuch / Kinderzeitschrift ausgeweitet werden? (Wenn die Unterscheidung von MAB051 und MAB052 aufgegeben wird: Jugendliteratur bzw. Kinderliteratur?) Dabei ist Anlage 6 RSWK auch zu berücksichtigen. Karte: Auf den Unterbegriff Einzelkarte wurde verzichtet. Bei Anwendung der fakultativen Unterbegriffe wird der Begriff dadurch ausgedrückt, dass der UB nicht spezifiziert ist (d.h. es wird nur Karte codiert). Mikroform: Sollen in RSWK die Unterbegriffe als Formschlagwort eingeführt werden? Multimedia-Datei: Soll dieser Begriff eingeführt werden? Die Codes für Teile von Nachlässen (RNA 25) sind teilweise anders benannt worden, damit die Begriffe bei einer übergreifenden Suche über verschiedenes Material eindeutig sind. Die Begriffsbildung orientiert sich an der archivalischen Fachliteratur. Lebensdokument / Sachakte wird durch die Codes Personaldokument bzw. Privatakte ersetzt. Pressedienst Soll dies auf Informations- und Pressedienst abgeändert werden? Informationsdienst ist ein relativ vager Begriff (SWD: Ständiges (Online) oder periodisches Angebot neuester Nachrichten aus Politik, Wirtschaft u.ä.). Registerwerk Ein solcher Code erscheint entbehrlich Technische Zeichnung Dieser Code erscheint besser als die in Anlage 6 RSWK vorgeschlagene Vereinheitlichung auf Plan. Anlage 6 sollte geändert werden. 10

11 Werke Der Code ersetzt den bisherigen Sammlungsvermerk. Er ist als Hilfsmittel für den Benutzer gedacht, der bei einem bestimmten Titel eines Autors keine Treffer hat und sich anschließend die Sammlungen anzeigen lassen kann. Werkauswahl hat dieselbe Funktion. Daher sind Auszüge aus einem einzelnen Werk nicht einbezogen. 6. Zu Anlage C4 Bei der Anlage handelt es sich um eine Übersetzung von ISO 639/2-B, die mit der SWD vereinheitlicht ist. Die Darstellung ist gegenüber ISO 639/2-B vereinfacht; Verweisungsformen sind zusätzlich eingearbeitet. In die Liste eingearbeitet sind Ergänzungen der Norm, die als ISO / RA Change Notice unter veröffentlicht sind. Eine Ausnahme macht der Code nds Low German, der der vorgeschlagenen Gliederung der Dialekte widerspricht. Darüber wird mit der LoC korrespondiert. Hingegen wurden trotz starker Bedenken gegen die Anwendbarkeit in Deutschland und gegen den Sinn der Codes Nynorsk und Bokmal aufgenommen. Bei der Bearbeitung wurde in Zweifelsfällen auf die inhaltliche identische Sprachenliste von MARC 21 zurückgegriffen, die unter veröffentlichtlicht ist. Diese Liste ist detaillierter und deutlich besser zu benutzen als ISO Hier ist in einzelnen Fällen nicht feststellbar, was gemeint ist. Die Liste wird dem DIN als Entwurf für die Umsetzung in eine DIN-Norm vorgelegt. Daher ist sie hier als vorläufig bezeichnet. Eine Stellungnahme dazu kann hier vorgelegt oder später über das DIN erfolgen. Ergänzungen zur Codeliste können bei der LoC beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Dokumente zu einer Sprache an einer Einrichtung vorhanden sind. Vgl. Über ein Verfahren zur Fortführung in Deutschland wird noch entschieden werden. 7. Zu Anlage C5 Der Entwurf enthält Dialekte nach einer relativ groben, noch handhabbaren Unterteilung. Zur Diskussion gestellt wurde eine systematische Gliederung, die eine Aufteilung in Unterbegriffe ermöglicht hätte. Davon wurde abgegangen, weil die Resonanz auf diesen Vorschlag nur gering war. Der Entwurf benutzt Codes, die in ISO 639/2-B für lokale Anwendungen frei sind. Danach sind noch frei für lokale Anwendungen: qda - qzz 11

12 II Hinweise zur Migration von Altdaten Wenn von Verbünden oder Bibliotheken eine Migration von Altdaten angestrebt wird, so wird Folgendes empfohlen: Der Sammlungsvermerk kann durch den Codes Werke ersetzt werden, auch wenn die Regelungen etwas unterschiedlich sind. Die Einheitssachtitel Festschrift, Verfassung, Vertrag können durch die entsprechenden Codes ersetzt werden. Die bisherigen Formschlagwörter Kongress ; Ort <Jahr> bzw. Ausstellung ; Ort <Jahr> können einerseits durch die neuen Formschlagwörter Kongress und Ausstellungskatalog ersetzt werden, andererseits in die weitgehend analog aufgebauten Codes umgesetzt werden. Die Sprachbezeichnungen im Einheitssachtitel und eventuell Sprachbezeichnungen in den Fußnoten können in Codes umgesetzt werden. III Fragen 1. Wird der Umfang und Auswahl der obligatorischen Codes gebilligt? Beabsichtigen Sie, die obligatorischen Codes anzuwenden? Sind Sie an einer baldigen Umsetzung interessiert? 2. Wird der Umfang der Überschneidung zwischen Codierung und Formschlagwort im Bereich der obligatorischen Codes gebilligt? Zu einzelnen Codes: 3. Welche der vorgeschlagenen Regelungen zu Medienkombination wird bevorzugt: Grundregel oder Alternativregelung? 4. Werden die vorgeschlagenen Regelungen zu Ausstellungskatalog und Kongress gebilligt? 5. Werden die vorgeschlagenenen Codes Werke und Werkauswahl (fak.) gebilligt? Soll der Code Werkauswahl auf Auswahlausgabe von einzelnen Werken ausgedehnt werden (z.b. bei Auswahlausgaben von Zeitschriften und Zeitungen)? Soll der Sammlungsvermerk sofort abgeschafft werden? 6. Soll bei Festschrift der Fall 1c beseitigt werden? 7. Soll Loseblattaugabe als ein eigenständiger Code eingeführt werden, d.h. ohne Kombination mit Einbändiges Werk bzw. Mehrbändiges Werk verwendet werden. (Vorausgesetzt wird dabei, dass der mehrbändige Charakter von Loseblattausgaben beseitigt wird, da er im OPAC höchst nachteilig ist.) 8. Weitere Fragen zu einzelnen Codes vgl. unter den Begründungen bei DVD, Jugendbuch, Kinderbuch, Miroform, Multimedia-Datei, Pressedienst, Zeitung. 12

13 Entwürfe für Codierungsregeln in RAK C01 Codes 1. Als Codes werden verschlüsselte Angaben über Erscheinungsform, Medientyp, Dokumenttyp, Zielgruppe, Niveau der Darstellung, Sprache, Schrift, geographische und zeitliche Zuordnung bezeichnet, die als Bestandteile bibliographischer Datensätze erfasst werden. 2. Die nach diesem Regelwerk zu verwendenden Codes sind in den Anlagen C1 - C6 definiert und gleichzeitig Bestandteil der Version 2 des Maschinellen Austauschformats für Bibliotheken (MAB2). 3. Die allgemeine und spezifische Materialbenennung sowie bestimmte Formschlagwörter nach den Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) können aus den Codes abgeleitet werden. 4. Ein Teil der Codes ist obligatorisch, der andere Teil ist fakultativ. Die fakultativen Codes können entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Bibliothek oder des jeweiligen Bibliotheksverbundes angewendet werden oder nicht. 5. Die in der Anlage C3 als Oberbegriffe bezeichneten Codes werden aus den als Unterbegriffe bezeichneten Codes abgeleitet. Eine Suche soll sowohl nach der Gesamtheit der durch diese Begriffe erschlossenen Titel wie nach den mit einem Unterbegriff erschlossenen Titel möglich sein. Verwendet eine Bibliothek oder ein Bibliotheksverbund fakultativ vorgesehene Unterbegriffe nicht, so ist statt dessen der zutreffende Oberbegriff zu erfassen. 6. Codes werden im allgemeinen für Hauptsätze vergeben. Für Untersätze können Coes vergeben werden, wenn eine Bibliothek oder ein Bibliotheksverbund dies generell oder in bestimmten Fällen für zweckmäßig hält. 7. In den folgenden Bestimmungen sind auch Codierungen für Dokumente vorgesehen, die nicht in den Geltungsbereich der RAK fallen, aber in einem gemeinsamen Katalog nachgewiesen werden sollen. Beispiele Vorlage: (K)ein Kochbuch Anleitungen und Rezepte für eine Kirche der Hoffnung Festschrift zum 50. Geburtstag von Bischof Dr. Kurt Koch Code für die Erscheinungsform: Einbändiges Werk Code für den Medientyp: Code für den Dokumenttyp: Sprachcode: Druckwerk Festschrift ger Vorlage: Beckenbodentraining 13

14 Code für den Medientyp: Ihr praktisches Übungsvideo Videokassette Vorlage: Aida Opera in quattro atti Guiseppe Verdi Partitura Code für den Dokumenttyp: obligatorisch: Musikdruck fakultativ: Partitur Vorlage: Code für den Medientyp: [Nachlass Johann Wolfgang von Goethe] 480 Kästen Bestand des Goethe- und Schiller-Archivs, Weimar Nachlass Vorlage: Geschichte der deutschen Einheit in vier Bänden 1. Karl Rudolf Korte Deutschlandpolitik in Helmut Kohls Kanzlerschaft Codes beim über- und untergeordneten Datensatz Vorlage: Europäische Hochschulschriften Reihe I, Deutsche Sprache und Literatur 1. Henning Boetius Utopie und Verwesung Codes beim über- und untergeordneten Datensatz Vorlage: Codes beim Hauptsatz Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden 1. A - Apt In der Regel keine Codes beim Untersatz. C02 Codes für die Erscheinungsform 1. Die Erscheinungsform eines Dokuments und die Zugehörigkeit eines Teils zu einem Gesamtwerk werden in codierter Form angegeben. Jeder Hauptsatz erhält einen Code. 2. Die folgenden Codes werden obligatorisch vergeben: Einbändiges Werk Mehrbändiges begrenztes Werk 14

15 Schriftenreihe Unselbständig erschienenes Werk Zeitschrift Zeitung 3. Die Codes "Lieferungswerk", "Loseblattausgabe", "Sonderdruck" und "Unselbständig erschienenes Werk" können mit anderen Codes für die Erscheinungsform kombiniert werden. Beispiel Vorlage: Peter Schmid: Könige und Kaiser, Hoftage und Reichstage in Regensburg. in: Bavaria Germania Europa S Codes für die Erscheinungsform: Einbändiges Werk Unselbständiges Werk C03 Codes für den Medientyp 1. Codes für Medientypen bezeichnen die physische Form des Dokuments und die Art des Datenträgers. Jeder Hauptsatz erhält einen Code. 2. Die folgenden Codes werden obligatorisch vergeben: Bildliche Darstellung Arbeitstransparent Dia Photographie Plakat Bildtonträger Bildplatte Film Tonbildreihe Videokassette Blindendruck Druckwerk Einzelblatt Elektronische Ressource CD-ROM Diskette DVD Magnetband Mini Disc Online-Ressource Gegenstand Handschrift Mikroform Mikrofiche 15

16 Mikrofilm Nachlass Spiel Tonträger CD Schallplatte Tonband Tonkassette 3. Kann ein Werk mehreren Medientypen zugeordnet werden, so werden mehrere Codes vergeben. Das gilt auch für mehrteilige Werke, deren einzelne Teile verschiedenen Medientypen zuzuordnen sind. 4. Aus den Codes "Bildliche Darstellung", "Bildtonträger", "Druckwerk", "Elektronische Ressource", "Gegenstand", "Handschrift", "Mikroform", "Nachlass", "Spiel" und "Tonträger" werden die gleichlautenden allgemeinen Materialbenennungen erzeugt (vgl. RAK-NBM 131a und RNA 25). Auf die Anzeige der allgemeinen Materialbenennung "Druckwerk" wird im allgemeinen verzichtet. Sie wird jedoch angezeigt, wenn sie bei mehrteiligen Werken zusammen mit anderen allgemeinen Materialbenennungen anzugeben ist. Die allgemeine Materialbenennung "Druckwerk" kann auch generell angezeigt werden, wenn Bibliotheken oder Bibliotheksverbünde dies für zweckmäßig halten. 5. Diejenigen Codes, die in der Anlage C3 als Unterbegrifffe bezeichnet werden und mit den spezifischen Materialbenennungen (vgl. RAK-NBM 3a und RNA...) gleichlauten, werden zusammen mit der Anzahl der physischen Einheiten als Bestandteil der physischen Beschreibung angegeben. Beispiele Vorlage: Codes für den Medientyp: Joh. Georg August Galletti s Allgemeine Weltkunde, oder geographisch-statistisch-historische Übersicht aller Länder Interfoliiertes Exemplar mit zahlreichen handschriftlichen Anmerkungen. Der Verfasser der Anmerkungen ist unbekannt, daher wird die Handschrift nur in der Fußnote berücksichtigt. Druckwerk Handschrift Vorlage: Codes für den Medientyp: Heinrich von München Weltchronik Farbmikrofiche-Edition der Handschrift Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Cod Mikrofiche Handschrift Vorlage: Wettlauf ins All 16

17 1 CD-ROM Codes für den Medientyp: Ein spannendes Strategiespiel für langanhaltenden Spielspaß Elektronische Ressource Spiel Vorlage: Poptanz in der Schule 1 Videokassette; 1 CD Codes für den Medientyp: Videokassette CD Vorlage: In deiner Hand bin ich geborgen Wegbegleiter für Kranke 1 Buch; 2 Tonkassetten Codes für den Medientyp: Druckwerk Tonkassette C04 Codes für den Dokumenttyp 1. Codes für Dokumenttypen kennzeichnen den Anlass der Entstehung, die Art der Darstellung, die Herkunft aus einem bestimmten Bereich (z.b. Amtsdruckschrift), die innere Struktur oder den Zweck der Veröffentlichung eines Dokuments. 2. Kann ein Werk mehreren Dokumenttypen zugeordnet werden, so werden mehrere Codes vergeben. 3. Die folgenden Codes werden obligatorisch vergeben: Ausstellungskatalog Blindenhörbuch Briefsammlung Festschrift Hochschulschrift Karte Kongressschrift Musikdruck Verfassung Vertrag Werke Beispiele Vorlage: 40 Jahre Römische Verträge Der deutsche Beitrag Dokumentation der Konferenz anläßlich des 90. Geburtstages von Dr. h.c. Hans von der Groeben Codes für den Dokumenttyp: Festschrift Kongress 17

18 Vorlage: Wolfgang Gnann Telemedizin in Ostbayern Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften eingereicht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg Code für den Dokumenttyp: Hochschulschrift C05 Code Festschrift 1. Die Codierung "Festschrift" erhalten Sammelwerke: a) zur Feier eines Geburtstags; b) zur Feier eines Jubiläums einer Person oder Körperschaft; c) zum Gedenken an Personen (Gedächtnisschriften). 2. Zusätzlich zur Codierung werden die Sucheinstiege unter den betreffenden Personen und Körperschaften durch einen Indikator gekennzeichnet. 3. Keine Codierung als Festschrift erhalten: a) Einzelwerke von ein bis drei Verfassern, die einer Person gewidmet sind; b) Werke über Personen, die nicht einer konkreten Ehrung dienen; c) Programmhefte von Veranstaltungen zu Ehren einer Person. Beispiel Vorlage: Festschrift 100 Jahre Wirtschaftsuniversität Wien Code für den Dokumenttyp: Festschrift C06 Code Kongress 1. Die Codierung "Kongress" erhalten: a) Sammelwerke, welche die auf einem Kongress, einer Konferenz, einem Kolloquium, einem Symposium, einer Tagung oder auf einer ähnlichen Veranstaltung gehaltenen Vorträge oder deren vorab oder im Nachhinein veröffentlichte Zusammenfassungen (Abstracts) enthalten; b) Berichte über solche Veranstaltungen. 2. Neben der Codierung als Kongressschrift werden erfasst: a) der bzw. die Veranstaltungsorte oder die veranstaltende Region in Ansetzungsform, b) das bzw. die Veranstaltungsjahre sowie 18

19 c) ggf. die Zählung. Bei der Zuordnung eines Werks zu mehreren Veranstaltungen können diese Angaben bis zu 9 mal wiederholt werden. 3. Keine Codierung als Kongressschrift erhalten: a) Sammelwerke mit den Reden anlässlich von Preisverleihungen und Berichte darüber; b) Sammelwerke mit den Reden politischer Veranstaltungen und Berichte darüber; c) Werke, die aus Veranstaltungen hervorgegangen sind, die der Unterhaltung dienen (z.b. Büttenreden); d) Ausgaben einzelner Vorträge, die auf Veranstaltungen gehalten wurden; e) Programmhefte von Veranstaltungen; Beispiel Vorlage: Nachhaltige Nutzung im Gebirgsraum Publikation zur Tagung `Forum für WissenA vom 27./28. Oktober 1999, im Kongresszentrum Davos Code für den Dokumenttyp: Kongress zusätzlich wird erfasst: Davos und 1999 C07 Code Ausstellungskatalog 1. Die Codierung "Ausstellungskatalog" erhalten: a) Werke mit Verzeichnissen, Beschreibungen oder Abbildungen von Gegenständen, die an einem oder mehreren Orten ausgestellt werden; b) Werke mit Abhandlungen über die ausgestellten Gegenstände oder das behandelte Thema. 2. Neben der Codierung als Ausstellungskatalog werden erfasst: a) der bzw. die Veranstaltungsorte oder die veranstaltende Region in Ansetzungsform, b) das bzw. die Veranstaltungsjahre sowie c) ggf. die Zählung. 3. Keine Codierung als Ausstellungskatalog erhalten: a) Verzeichnisse von Ausstellern und b) Programmhefte zu Ausstellungen. c) Verkaufsausstellungen technischer oder landwirtschaftlicher Produkte Beispiel 19

20 Vorlage: Das neue Hellas Griechen und Bayern zur Zeit Ludwigs I. Katalog zur Ausstellung des Bayerischen Nationalmuseums München, 9. November 1999 bis 13. Februar 2000 Code für den Dokumenttyp: Ausstellungskatalog zusätzlich wird erfasst: München und 1999 C08 Code Verfassung 1. Als Verfassungen (Konstitutionen, Grundgesetze) gelten Rechtsnormen, welche die politische Grundordnung eines Staates regeln. Die Codierung "Verfassung" erhalten: a) Ausgaben einzelner Verfassungen und b) Sammlungen von Verfassungen. 2. Neben der Codierung als Verfassung wird bei Einzelausgaben Jahr, Monat und Tag des Inkrafttretens erfasst. Die Angaben werden durch Punkte ohne nachfolgendes Spatium getrennt. Monate und Tage werden stets zweistellig geschrieben. 3. Keine Codierung als Verfassung erhalten vergleichbare Rechtsnormen vor Beispiel Vorlage: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 8. Auflage, Stand: Code für den Dokumenttyp: Verfassung zusätzlich wird erfasst: C09 Code Vertrag 1. Als völkerrechtliche Verträge gelten Verträge, Abkommen, Akten, Konventionen, Punktationen, Übereinkommen und dgl. zwischen zwei oder mehreren Gebietskörperschaften, die volle oder eingeschränkte staatliche Funktionen in einem bestimmten Territorium ausüben (z.b. Staaten, Gliedstaaten, Bundesländer, Kantone) sowie Verträge und dgl. zwischen einer oder mehreren solchen Gebietskörperschaften und einer oder mehreren internationen Organisationen sowie Konkordate. Die Codierung "Vertrag" erhalten im allgemeinen: a) Ausgaben einzelner völkerrechtlicher Verträge; b) Sammlungen völkerrechtlicher Verträge. 2. Neben der Codierung als Vertrag wird bei Einzelausgaben Jahr, Monat und Tag des Vertragsabschlusses erfasst. Die Angaben werden durch Punkte ohne nachfolgendes Spatium getrennt. Monate und Tage werden stets zweistellig geschrieben. 3. Bei Verträgen des Altertums und des Mittelalters (bis 1500) wird jedoch auf die Codierung verzichtet. 20

21 Beispiele Vorlage: Der Einigungsvertrag Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands Code für den Dokumenttyp: Vertrag zusätzlich wird erfasst: Vorlage: Das Viermächteabkommen über Berlin vom 3. September 1971 Code für den Dokumenttyp: Vertrag zusätzlich wird erfasst: Vorlage: Der Vertrag über die Europäische Union Die Beschlüsse der EG-Ratskonferenz von Maastricht im Dezember 1991 Code für den Dokumenttyp: Vertrag zusätzlich wird erfasst: Aber: Vorlage: Kein Code Tratado de Tordesillas Vertragsdatum: C10 Codes für die Zielgruppe und das Niveau der Darstellung Codes für die Zielgruppe eines Dokuments und das Niveau der Darstellung können fakultativ vergeben werden. Wenn mehrere Codes zutreffen, werden alle erfasst. Beispiel Vorlage: Code für die Zielgruppe: Hans-Ulrich Koecke Biologie Lehrbuch der allgemeinen Biologie für Mediziner und Naturwissenschaftler Lehrbuch C11 Sprachcodes 21

22 1. Der Code für die Sprache des vorliegenden Dokuments nach ISO 639-2/B wird obligatorisch erfasst. Sprachen, die dort nicht vertreten sind, werden durch den einschlägigen Oberbegriff ersetzt. Mehrere Sprachcodes (bis zu 10) werden vergeben, wenn das Dokument Text in verschiedenen Sprachen enthält. 2. Sprachstufen werden berücksichtigt, soweit dafür ein eigener Code vorgesehen ist. Der Code für die moderne Sprache entfällt. Ist kein Code für die ältere Sprachstufe vorgesehen, so wird der für die moderne Sprache verwendet. 3. Dialekte des Deutschen können in codierter Form fakultativ erfasst werden. Dialekte, die in Anlage C6 nicht vertreten sind, werden durch den einschlägigen Oberbegriff ersetzt. Anm.: Der obligatorische Code ger für Deutsch entfällt nicht. 4. Die Sprache des Originals (Herkunftssprache) kann nach ISO 639-2/B codiert werden. Anm.: Zu Sprachcodes in der Schlagwortnormdatei vgl. RSWK 18,3. Beispiele Vorlage: Sprachcodes: ger eng Karl-Heinz Ohrbach Wörterbuch des Arbeitsschutzes Deutsch-Englisch Englisch-Deutsch Vorlage: Sprachcode: ang Beowulf Vorlage: Paralleltitel: Prusu kalbos etimologyos zochijnas. Altpreußisches etymologisches Wörterbuch Sprachcodes: bat (Baltische Sprachen, Andere) Vorlage: Sprachcodes: ger qaa Josef Fendl... hat dössell Wei g sagt Sprüch über d Weiberleut C12 Ländercodes Das Herkunftsland des vorliegenden Dokuments kann nach DIN EN codiert werden. Anm.: Zur Verwendung des Ländercodes in der SWD vgl. RSWK 18,2. 22

23 C13 Zeitcodes Die Entstehungszeit des vorliegenden Dokuments kann mit der Jahreszahl als Zeitcode codiert werden. Anm. 1: Unter dem Erscheinungsjahr der vorliegenden Ausgabe wird ein Sucheinstieg gem. 627,1 angelegt. Anm. 2: Zur Verwendung des Zeitcodes bei der Sacherschließung vgl. RSWK 418 und RSWK Anlage 9. Anlagen Anlage C1: Liste der Codes und der Formschlagwörter Anlage C2: Codes für die Erscheinungsform Anlage C3: Codes für Medientypen, Dokumenttypen, Zielgruppen und Niveau der Darstellung Anlage C4: Sprachcodes Anlage C 5: Sprachcodes; Deutsche Dialekte 23

24 Anlage C1 : Liste der Codes und der Formschlagwörter Diese Liste enthält die Codes für Erscheinungsform, Medientyp, Dokumenttyp, Zielgruppe und Niveau der Darstellung sowie die Formschlagwörter nach Anlage 6 RSWK, unabhängig davon, ob es sich um obligatorische oder um fakultative Codes handelt oder um Formschlagwörter, die nur bei einer lokalen Erschließung angewandt werden. Adressbuch Altkarte Amts-, Gesetz- und Verordnungsblatt Amtsdruckschrift Anleitung Anthologie Antiquariatskatalog Arbeitstransparent Atlas Audiovisuelles Material Audiovisuelles Material <für Kinder> Aufgabensammlung Aufsatzsammlung Auktionskatalog Ausstellungskatalog Autobiographie Autobiographische Schrift Beispielsammlung Belletristik Belletristische Darstellung Bericht Bestimmungsbuch Bibliographie Bildband Bilddatei Bilderbuch Bildliche Darstellung Bildnis Bildplatte Bildtonträger Bildwörterbuch Biographie Blindendruck Blindenhörbuch Briefsammlung Briefsammlung im Nachlass CD CD <für Kinder> CD-ROM 24

25 CD-ROM <für Kinder> Checkliste Chorpartitur Comic Datensammlung Dia Diagramm Diskette Diskette <für Kinder> Drehbuch Druckwerk DVD DVD <für Kinder> Einbändiges / einteiliges Werk Einblattdruck Einführung Einzelblatt Elektronische Ressource Elektronische Ressource <für Kinder> Entscheidungssammlung Enzyklopädie Erlebnisbericht Fachbuch Fachkunde Fachzeitschrift / Fachzeitung Fahrplan Fake book Faksimile Fallsammlung Fallstudiensammlung Festschrift Film Film <für Kinder> Film 8 mm Film Super-8 Film 16 mm Film 35 mm Film 65 mm Film 70 mm Firmenschrift Flugblatt Formelsammlung Formularsammlung Forschungsbericht Führer Fundstellenverzeichnis Gegenstand (Anl. C2 RAK) 25

26 Genealogische Tafel Gesangbuch Gesetz / Rechtsnorm Gespräch Globus Graphik Großdruck Handschrift Haushaltsplan Hochschulschrift Homepage Hörbuch Hörspiel Humoristische Darstellung Interaktive Ressource Interview Inventar Jugendbuch Jugendsachbuch Kalender Karikatur Karte Kartenwerk Katalog Kinderbuch Kindersachbuch Klavierauszug Klavierpartitur Kochbuch Kommentar Kongress Konkordanz Kunstführer Künstlerbuch Lehrbuch Lehrerhandbuch Lehrmittel Lehrplan Leichenpredigt Lernprogramm Lesebuch Liederbuch Lieferungswerk Literaturbericht Lokale Zeitung Loseblattausgabe Luftbild Magnetband (Anl. C2 RAK) (Anl. C2 RAK) (Anl. C3 RAK, RSWK: Sachschlagwort) 26

27 Materialsammlung im Nachlass Medienkombination Mehrbändiges / mehrteiliges begrenztes Werk Mikrofiche Mikrofilm Mikroform Mini Disc Mitgliederverzeichnis Music minus one Musikdruck Musikaufzeichnung Nachlass Nachruf Neuerwerbungsliste Norm Online-Ressource Orgelauszug Ortsverzeichnis Parlamentsschrift Partitur Patentdokument Personaldokument Personalschrift Photographie Plakat Plan Populärwissenschaftliche Literatur Praktikum Predigthilfe Preprint Pressedienst Pressendruck Pressestimme Privatakte Programm Programmheft Quelle Ratgeber Regest Regionale Zeitung Reisebericht Report Reprint Rezension Richtlinie Rückläufiges Wörterbuch Sachbilderbuch (Anl. C2 RAK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) 27

28 Satellitenbild (Anl. C3 RAK, RSWK: Sachschlagwort) Schallplatte (Anl. C3 RAK; Anl. 6 RSWK) Schallplatte <für Kinder> Schematismus Schriftenreihe (Anl. C2 RAK, Anl. 6 RSWK) Schulbuch Schulschrift Sonderdruck (Anl. C2 RAK) Songbook Sounddatei Spiel Spielfilm Sprachatlas Sprachführer Stadtplan Statistik Stimmen Studienpartitur Tabelle Tafel Tagebuch Technische Zeichnung Telefaxverzeichnis Telefonbuch Telexverzeichnis Testmaterial Text Textbuch Textdatei Theaterstück Thesaurus Tonband Tonbildreihe Tonkassette Tonkassette <für Kinder> Tonträger Tonträger <für Kinder> Trivialliteratur Überregionale Zeitung Übungssammlung Umfrage Unselbständig erschienenes Werk (Anl. C2 RAK) Unterrichtseinheit Verfassung (Anl. C3 RAK, RSWK: 717) Verkaufskatalog Vertrag (Anl. C3 RAK, RSWK: 716) Verzeichnis 28

29 Videokassette Videokassette <für Kinder> Vorlesungsverzeichnis Wandkarte Weltkarte Werkauswahl Werke Werkmanuskript Werkverzeichnis Wissenschaftliche Literatur Wörterbuch Wörterbuch <mehrsprachig> Zeitschrift Zeittafel Zeitung Zeitungsähnliches Periodikum Zitatensammlung (Anl. C2 RAK, Anl. 6 RSWK) (Anl. C2 RAK, Anl. 6 RSWK) 29

30 Anlage C2 Codes für die Erscheinungsform Zeichenerklärung: D Definition D(M) =Medientyp D(D) =Dokumenttyp D(Z) =Zielgruppe und Niveau der Darstellung H Verwendungshinweis BF benutzt für OB Oberbegriff UB Unterbegriff VB Verwandter Begriff Vgl. Hinweise auf andere Regelwerke MAB2 Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken Einbändiges / einteiliges Werk D wird sowohl für ein in sich geschlossenes Werk, wie für den Teil eines mehrbändigen Werkes, der eine Stücktitelaufnahme erhält, benutzt. H Obligatorisch vgl. RAK 109 MAB2 051 Pos. 0, m bzw. s Lieferungswerk D Werk, das in mehreren, aufeinander folgenden Lieferungen erscheint und zu einem oder mehreren Bänden zusammengebunden werden soll. ; wird nach Abschluss der Lieferungen gelöscht. vgl. RAK 113,4 MAB2 051 Pos. 1-3, q, 052 Pos. 1-3 li Loseblattausgabe D vgl. RAK 13. Kann mit den Codes für Einbändiges Werk und mehrbändiges begrenztes Werk kombiniert werden. MAB2 051 Pos. 1-3, o, 052 Pos. 1-3 lo Mehrbändiges / mehrteiliges begrenztes Werk D vgl. RAK 109,2 H Obligatorisch MAB2 051 Pos. 0, n bzw. t 30

31 Schriftenreihe D vgl. RAK 12 H Obligatorisch MAB2 052 Pos. 0, r Sonderdruck D Zusätzlicher, über die normale Auflage hinaus hergestellter Abdruck eines einzelnen Aufsatzes aus Zeitschriften und anderen Sammelwerken, der von der jeweiligen Bibliothek getrennt vom Gesamtwerk aufgestellt und erschlossen wird.. Daneben wird unselbständig erschienenes Werk codiert. MAB2 051 Pos.1-3,v und 052, Pos.1-6, so. Unselbständig erschienenes Werk D vgl. RAK-UW 15b H Obligatorisch MAB2 051 Pos. 0, a und 052 Pos. 0, a Zeitschrift D vgl. RAK 10 H Obligatorisch MAB2 052 Pos. 0, p Zeitung D vgl. RAK 9 H Obligatorisch MAB2 052 Pos. 0, z 31

32 Anlage C 3 Codes für Medientypen, Dokumenttypen, Zielgruppen und Niveau der Darstellung Adressbuch D(D) Verzeichnis, das hauptsächlich dem Nachweis von Adressen dient; unabhängig von der physischen Form. Auch für Adressen in Rechnernetzen. Nicht für Adressbuecher mit einer Beschreibung oder Bewertung; sowie für Verzeichnisse, die Adressen und weitere Informationen erhalten. VB Führer Vgl. RSWK, Anl. 6 Amts-, Gesetz- und Verordnungsblatt D(D) Fortlaufendes Sammelwerk, das staatlichen und kommunalen Stellen zur offiziellen Verlautbarung von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen u.ä. dient. H BF Fakultativ; Verknüpfe mit Amtsdruckschrift Amtsblatt Gesetzblatt Ministerialblatt Staatsanzeiger VB Gesetz/Rechtsnorm Vgl. RSWK Anl. 6 Amtsblatt s. Zeitschrift ; Gesetzblatt s. Recht ; Quelle MAB2 052, Pos.1-6 ( ändern) Amtsdruckschrift D(D) Für alle Veröffentlichungen, die von Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen herausgegeben werden oder in ihrem Auftrag erscheinen, unabhängig von ihrem Inhalt, Zweck oder Zielsetzung. Nicht für Veröffentlichungen von Akademien der Wissenschaften, Universitäten, Hochschulen, Schulen, staatlichen oder kommunalen Museen u.ä. BF Amtsdrucksache Amtliche Druckschrift Amtliches Werk MAB2 051 Pos. 6 und 052 Pos. 12 (anpassen) Anleitung D(Z) Einführung in eine spezifisch handwerkliche Tätigkeit sowie in Kunsthandwerk, Zeichnen, Malen, Photographie, soweit diese nicht professionell betrieben werden. VB Einführung Vgl. RSWK, Anl. 6 32

33 Antiquariatskatalog D(D) Verzeichnis antiquarisch zum Verkauf angebotener Bücher. VB Verkaufskatalog Vgl. RSWK, Anl. 6 (nur thematisch eingegrenzte Kataloge) Arbeitstransparent D(M) Mit einem photographischen oder einem Kopierverfahren hergestellte Kunststoffolie, mit der Text, Grafiken oder Bilder über einen Overheadprojektor vergrößert sichtbar gemacht werden können. H BF Obligatorisch Arbeitsfolie Arbeitstransparentstreifen Overheadfolie Unterrichtstransparent OB Bildliche Darstellung Vgl. RSWK, Anl. 6 (D ergänzen) MAB2 050 Pos. 5-6 Atlas D(D) Systematische Zusammenstellung von Karten, die in Buchform erschienen ist oder nach Absicht des Verlegers nach vollständigem Erscheinen als bibliographische Einheit gebunden werden kann. Auch für vergleichbare elektronische Ressourcen. OB Karte Vgl. RSWK, Anl.6: etwas weiter definiert MAB2 050 Pos. 10 (neu) Aufgabensammlung D(Z) Auch für Fragen- und Übungssammlungen; nicht für Quiz (Wissensfragen zum Zweck der Unterhaltung). H BF Fakultativ Repetitorium Übungsbuch Vgl. RSWK, Anl. 6 Auktionskatalog D(D) Verzeichnis von Gegenständen, die zur Auktion angeboten sind, außer für Antiquariatskatalog. VB Verkaufskatalog Vgl. RSWK, Anl. 6 (nur thematisch eingegrenzte Kataloge) 33

34 Ausstellungskatalog D (D) Werk mit Verzeichnissen, Beschreibungen oder Abbildungen von Gegenständen, die an einem oder mehreren Orten ausgestellt werden. H Obligatorisch. Zur näheren Abgrenzung vgl. C 07. Ergänzend zum Code werden der bzw. die Veranstaltungsorte oder die veranstaltende Region in Ansetzungsform, das Jahr bzw. die Jahre der Veranstaltung sowie ggf. die Zählung erfasst. Vgl. RSWK, Anl.6 (zu ändern) Autobiographische Schrift D(D) Autobiographie einer Person oder Personengruppe; auch für solche in Tagebuchform. BF Lebenserinnerungen Memoiren Selbstbiographie Tagebuch VB Biographie Vgl. RSWK, Anl. 6: Autobiographie Beispielsammlung D(Z) Sammlung von typischen Einzelfällen zur Veranschaulichung oder als Muster Nachmachen; nicht für Beispiele, die einen Gesamteindruck vermitteln sollen. BF Mustersammlung Vgl. RSWK, Anl. 6 zum Belletristik D(Z) Sog. "Schöne Literatur", im Gegensatz zur Sachliteratur fiktional, auch im Sinne von Unterhaltungsliteratur. Vgl. RSWK, Anl. 6: Belletristische Darstellung (Nur thematisch erschließbare Belletristik) MAB2 051 Pos. 4 s, 052 (neu) Bibliographie D(D) Für alle Arten gedruckter und elektronischer Bibliographien und Literaturdatenbanken; nicht für Bibliotheks- und Verlagskataloge. H BF Fakultativ. Verknüpfe ggf. mit Elektronische Ressource Bücherverzeichnis Fortschrittsbericht Literaturdatenbank Literaturverzeichnis Literaturbericht 34

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