Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE

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1 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE

2 2 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 3 VORWORT Seit Erscheinen der Erstauflage dieser Broschüre im Jahr 2009 hat die Aufmerksamkeit für die Arbeit der Jugendämter in Deutschland nicht nachgelassen. Neben der Verbesserung des Kinderschutzes und dem Ausbau der Frühen Hilfen (in Karlsruhe Frühe Prävention genannt) ging es wiederholt um die Erweiterung von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen und die Umsetzung des Anspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ( 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII), gültig ab dem 1. August Aufgrund steigender Zahlen von Menschen, die auf der Suche nach Schutz und Sicherheit nach Deutschland kommen, nimmt der Bedarf an Kapazitäten für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42 SGB VIII) und sich anschließende Hilfen stark zu. Als Standort der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Baden-Württemberg ist die Jugendhilfe in Karlsruhe in besonderem Maße verantwortlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, vorübergehend für diejenigen, die einen Asylantrag stellen und langfristig für diejenigen, die keinen Antrag stellen und aufgrund humanitärer Duldung in Karlsruhe bleiben. Auch wenn die Medien differenziert über die Jugendhilfe berichten, ist vielen nicht bekannt, welche Möglichkeiten die öffentliche Jugendhilfe bietet. Informationsbedarf besteht aber auch im Hinblick auf Grenzen, die etwa durch gesellschaftliche Veränderungen, Politik, Stadtplanung oder Elternrechte gesetzt werden. Die vorliegende Broschüre stellt Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, die Leistungen und Abteilungen der öffentlichen Jugendhilfe in Karlsruhe vor. Sie richtet sich an Fachleute innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe, die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern beruflichen Kontakt haben. Die kurzen Darstellungen über die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Jugendhilfe beantworten Ihnen hoffentlich viele Fragen. Sie stellen die Angebote vor und verweisen auf weitere hilfreiche Informationen. Wenn Sie nähere Auskünfte wünschen, können Sie sich gerne an die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendbehörde wenden. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet unter: /soziales. Bürgermeister Martin Lenz Drängende aktuelle Themen dürfen aber nicht dazu führen, dass andere Aufgaben der Jugendhilfe, die der Förderung und Unterstützung der Familien dienen, zu wenig wahrgenommen werden.

3 4 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 5 INHALTSVERZEICHNIS Einführung 6 Organisation und Struktur der Öffentlichen Jugendhilfe in Karlsruhe 8 Vereinfachtes Organigramm der Sozial- und Jugendbehörde 8 Organigramm Jugendamt 9 Organigramm Sozialer Dienst 10 Organigramm Hauptabteilung Beratung 11 Gesetzliche Grundlagen 12 Kinderbüro 14 Jugendhilfeplanung Frühe Prävention 14 Familienbildung 16 Kinderinteressenvertretung 18 Jugendschutz 19 Karlsruher Bündnis für Familie 20 Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe 22 Mobile Jugendarbeit 24 Aufsuchende Sozialarbeit/Streetwork 24 Einzelfallhilfe 24 Freizeit- und Gruppenangebote 25 Sozialer Dienst 26 Bezirkssozialarbeit 26 Schutz auf trag bei Kindes wohl ge fähr dung 27 Sozialpädagogische Gruppenarbeit 27 Schulsozialarbeit 28 Hauptabteilung Beratung 30 Die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche 30 Psychologische Fachdienste Psychosozialer Dienst 32 Psychologische Fachdienste Fachberatungsstelle AllerleiRauh 34 Psychologische Fachdienste Beratungsstelle Frühe Hilfen 36 Jugend- und Drogenberatung (JDB) 37 Prävention 37 Jugendberatung 37 Drogenberatung 38 Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse 40 Beistandschaft 40 Beurkundungen 41 Vormundschaft und Pflegschaft 41 Gemeinsame elterliche Sorge 41 Unterhaltsvorschuss 41 Jugendhilfeplanung 43 kita-portal (smart-kita) Das Anmeldesystem für Kindertageseinrichtungen 44 Info- und Servicestelle für Kindertagesbetreuung 45 Abteilung Kindertageseinrichtungen 46 Trägerübergreifende Geschwisterkindregelung 46 Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle 47 Wirtschaftliche Jugendhilfe 49 Jugendgerichtshilfe 50 Notizen 52

4 6 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 7 EINFÜHRUNG Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist das so genannte Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Grundsätze der Arbeit leiten sich aus dem 1 SGB VIII ab, dem Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe. Demnach hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Damit das Recht verwirklicht werden kann, soll die Jugendhilfe 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden die entsprechenden Aufgaben den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe (etwa Verbänden, Vereinen) übertragen. Ihr Verhältnis wird durch das so genannte Subsidiaritätsprinzip gestaltet. Dies bedeutet, dass geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von Trägern der freien Jugendhilfe Vorrang vor den Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe haben. Diese übernimmt die Aufgabe der Unterstützung, Beratung und Planung sowie des staatlichen Wächteramtes. Maßgeblich sind eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur (siehe 4 SGB VIII). Eine wichtige Grundlage für eine entsprechend gute Zusammenarbeit bildet die Vernetzung der Verantwortlichen. In Karlsruhe wird die Arbeit der Jugendhilfe von Netzwerken wie der Liga der Wohlfahrtsverbände, von Vereinen und Elterninitiativen, von themen- und berufsbezogenen Arbeitsgemeinschaften und übergreifenden Zusammenschlüssen sowie dem Bündnis für Familie getragen. Dabei kommt dem Engagement der Einzelnen, innerhalb und außerhalb des professionellen Rahmens, eine große Bedeutung zu. Abgesehen von gesetzlichen Grundlagen und dem Einsatz der Beteiligten werden Bedingungen für die Jugendhilfe von den politischen Gremien, unter anderem dem Karlsruher Gemeinderat und dem Jugendhilfeausschuss (siehe SGB VIII) geschaffen. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen wichtigen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Von großer Bedeutung für die Umsetzung des SGB VIII ist die Wahrung einer Balance Auf der einen Seite stehen Achtung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenz und Vertrauen in die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, und zwar auch unter erschwerten Bedingungen. Auf der anderen Seite steht die Sorge um die Auswirkungen von Überforderungen der Eltern, von Gewalt in der Familie und von sozialer Benachteiligung. Diese können zu erheblichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen sowie in seltenen Fällen zu einem Eingreifen auch ohne Zustimmung der Betroffenen führen. Die Bedingungen zur Bewältigung dieser Aufgaben wurden in letzter Zeit unter anderem durch gesetzliche Neuerungen verbessert. Dazu gehören die Einführung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung ( 8a und 8b SGB VIII) und die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte bei Fragen zum Kinderschutz, Verfahren zur Risikoeinschätzung sowie kommunale Strategien zur frühen Prävention während der Schwangerschaft und im Vorschulalter. Ein wichtiges Ziel ist es, das Zusammenwirken von öffentlicher und freier Jugendhilfe in Kooperation mit Gesundheitswesen, Familiengerichten, Bildungssystem, Polizei und Zivilgesellschaft zu verbessern. In Karlsruhe ist die öffentliche Jugendhilfe innerhalb der Stadtverwaltung der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) zugeordnet und in den jeweiligen Abteilungen innerhalb der drei Hauptabteilungen Jugendamt, Sozialer Dienst und Beratung organisiert (zur Übersicht siehe Seite 8 10). Unter dem Dach der SJB befinden sich außerdem das Sozialamt und das Jobcenter, Standort Rathaus-West, wichtige Partner etwa bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, der Wohnungslosenhilfe für Familien oder der Integration in Ausbildung und Beruf. Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbände wurden dem Stadtjugendausschuss e. V. (StJA) übertragen, bei dem zum großen Teil städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.

5 8 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 9 ORGANISATION UND STRUKTUR DER ÖFFENTLICHEN JUGENDHILFE IN KARLSRUHE VEREINFACHTES ORGANIGRAMM DER SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE ORGANIGRAMM JUGENDAMT Hauptabteilungen Verwaltung/ Sozialrecht Sozialamt Jugendamt Sozialer Dienst Hauptabteilung Beratung Jugendhilfeplanung Kinderbüro Kindertageseinichtungen P egekinderdienst und Adoptionsvermittlungstelle Elementarbereich Frühe Prävention Schülerhorte Kinder in Vollzeitp ege Schulkindbetreuung Familienbildung Kindertagesstätten Kinder in Tagesp ege Kinderinteressenvertretung Kinder in Bereitschaftsp ege Jugendschutz Adoptionsvermittlung Karlsruher Bündnis für Familie Mobile Jugendarbeit Jugendgerichtshilfe Abteilung B Wirtschaftliche Jugendhilfe Streetwork Innenstadt Jugendhilfe im Strafverfahren Beistandschaften Allgemeine Jugendhilfe Streetwork Oberreut Täter-Opfer-Ausgleich Vormundschaften und und Kon iktschlichtung P egschaften Entgelt-Jugendhilfe Mobile Jugendarbeit West Beurkundungen Jugendhilfe- Controlling COMBO Hip Hop Kulturzentrum Beratungen Sorgeregister Tagesp ege, Zuschüsse für Kindergärten, Krippen und Schülerhorte Unterhaltsvorschusskasse

6 10 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 11 ORGANIGRAMM SOZIALER DIENST ORGANIGRAMM HAUPTABTEILUNG BERATUNG Hauptabteilungen Hauptabteilungen Verwaltung/ Sozialrecht Sozialamt Jugendamt Sozialer Dienst Hauptabteilung Beratung Verwaltung/ Sozialrecht Sozialamt Jugendamt Sozialer Dienst Hauptabteilung Beratung Bezirkssozialrbeit (BSA) persönliche Beratung Schulsozialarbeit (SchuSo) Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) Sonstiges Heilpägogischer Schülerhort Psychologische Beratungsstelle Ost für Eltern, Kinder und Jugendliche (PBSt Ost) Psychologische Beratungsstelle West für Eltern, Kinder und Jugendliche (PBSt West) Psychologische Fachdienste (PFD) Psychosozialer Dienst (PSD) Interner Beratungsdienst (IBD) Jugend- und Drogenberatungsstelle (JDB) Vermittlung von Hilfen zur Erziehung Wohnwagenabstellplatz Fachberatungsstelle AllerleiRauh Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge Karlsruhe Beratungsstelle Frühe Hilfen Koordination Suchthilfe und Suchtprävention

7 12 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 13 GESETZLICHE GRUNDLAGEN AUFGABE SGB VIII WER Schaffung positiver Lebensbedingungen 1 Kinderbüro Kinderinteressenvertretung Kinderbüro Bündnis für Familie Jugendhilfeplanung Jugendarbeit Förderung der Jugendverbände Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit an Schulen Stadtjugendausschuss e. V. Stadtjugendausschuss e. V. Jugendsozialarbeit Sozialer Dienst Schulsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 14 Kinderbüro Jugendschutz Angebote der Familienbildung 16 Kinderbüro Familienbildung Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts sowie bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen Sozialer Dienst Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Psychosozialer Dienst Jugend- und Drogenberatung 18 Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse Sozialer Dienst Jugendhilfeplanung Abteilung Kindertageseinrichtungen Pflegekinderdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe 27 35, 36, 37, 39, 40 Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Erziehungsberatung 28 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Psychosozialer Dienst Sozialer Dienst Jugend- und Drogenberatung Soziale Gruppenarbeit 29 Sozialer Dienst Sozialpädagogische Gruppenarbeit Vollzeitpflege 33 Pflegekinderdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe AUFGABE SGB VIII WER Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Erteilung, Widerruf und Zurücknahme der Pflegeerlaubnis Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts 35 a 37, 39, 40 Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe 41 Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe 42 Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe 43, 44 Pflegekinderdienst 50 Sozialer Dienst 51 Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle 52 Jugendgerichtshilfe 52 a, 53 Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse a Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse Beurkundung und Beglaubigung 59 Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden 60 Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Beurkundungen und Unterhaltsvorschusskasse Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung 72 a Kinderbüro Jugendschutz 78 a 78 e Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendhilfeplanung 80 Kindertageseinrichtungen Kinderbüro Frühe Prävention

8 14 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 15 KINDERBÜRO Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe setzt sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein und umfasst folgende Fachbereiche: Frühe Prävention Familienbildung Kinderinteressenvertretung Jugendschutz Karlsruher Bündnis für Familie JUGENDHILFEPLANUNG FRÜHE PRÄVENTION Die Frühe Prävention der Stadt Karlsruhe zielt ab auf eine frühe Förderung der sicheren familiären Bindungen sowie die Be- und Erziehungsfähigkeit aller Eltern von Babys und Kleinkindern in Karlsruhe. Die früh ansetzenden Angebote sollen den Eltern Entlastung und Unterstützung bieten. Gleichzeitig möchte die Stadt Karlsruhe zeigen, dass Babys und Kleinkinder erwünscht und Familien willkommen sind. Die der meisten Angebote der Frühen Prävention sind Schwangere sowie Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren. Aufgabe in allen Bereichen gleichermaßen ist es, den gesellschaftlichen Bedarf zu erkennen und aufzugreifen und hierzu innovative Handlungsstrategien, Methoden und Lösungen zu entwickeln. Prinzipielle Elemente der einzelnen Fachbereiche sind die Schaffung und Pflege von Netzwerken sowie die Kooperation mit anderen städtischen Einrichtungen und freien Trägern. Die Frühe Prävention als Bestandteil der Kinderund Jugendhilfeplanung der Stadt Karlsruhe zielt insbesondere darauf ab, die Entwicklung der Kinder bis drei Jahre zu fördern, sichere familiäre Bindungen sowie die Be- und Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und Entwicklungsrisiken zu verhindern beziehungsweise zu mindern. Die Elemente der Frühen Prävention Das Begrüßungsgeschenk der Stadt Karlsruhe (Kapuzenhandtuch mit Logo) Bürgernahe Beratung und Information: Alle Eltern erhalten nach der Geburt in der Geburtsklinik eine Begrüßungsmappe mit Informationen und einem Gutschein für das Geschenk Startpunkt-Familienzentren als zentrale Begegnungs- und Informationsstellen im Stadtteil Individuelle Hilfen durch das Fachteam Frühe Kindheit (vorübergehende aufsuchende Unterstützungsmöglichkeit) und durch Familienhebammen Die Beratungsstelle Frühe Hilfen Das Projekt Wellcome (praktische Hilfe für Familien nach der Geburt) Werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Broschüre Startklar Familienwegweiser Konzeption Frühe Prävention Faltblatt Startpunkt-Familienzentren Begrüßungsmappe Flyer Hinweis auf Begrüßungsgeschenk Faltblatt Wellcome Gesamtkonzeption und Qualitätsstandards der Frühen Prävention Karlsruhe Fachliche Grundlagen der Frühen Prävention Flyer Familienhebammen/ Fachteam Frühe Kindheit Eine gesunde psychische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Unsicherheit und Überforderung insbesondere durch Zukunftsängste, Alleinerziehung, Betreuungssorgen und Geldmangel gehören für viele Familien zum Alltag. Früh ansetzende Angebote können für Unterstützung und Entlastung sorgen. Die Frühe Prävention ist ein Kooperationsprojekt des Jugendamts und des Gesundheitsamts der Stadt Karlsruhe. Aufbauend auf bereits bestehenden Angeboten wurde in Zusammenarbeit mit Institutionen und Fachleuten der Kinder-, Jugendund Gesundheitshilfe sowie der Familienbildung die Konzeption Frühe Prävention entwickelt, die trägerübergreifend umgesetzt wird.

9 16 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 17 FAMILIENBILDUNG Familienbildung unterstützt Familien, in unserer modernen Gesellschaft ihre Vorstellungen befriedigend zu leben. Familienbildung hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen von Familien aufzugreifen und die Interessen und Bedürfnisse zum Gegenstand der Bildungsarbeit zu machen. Familienbildung ist Bildungsarbeit zu familienrelevanten Themen. Sie setzt direkt an den Alltagserfahrungen der Teilnehmenden an. Die Familienbildung in Karlsruhe unterstützt und stärkt die Erziehungskompetenzen von Eltern, Großeltern und anderen Erziehungspersonen durch vielfältige Angebote Versenden kostenloser Elternbriefe, Elternbriefe in türkischer Sprache, Elternbriefe zur Sprachentwicklung in neun Sprachen Elternveranstaltungen (Elternabende), Referentinnen und Referenten für Kindertageseinrichtungen, Krabbel- und Spielgruppen, Elterncafés, Grundschulen und weiterführende Schulen Mobile Familienbildung Kursangebote für Institutionen Koordination des Landesprogramms STÄRKE Familienerholung mit Familienbildungsangeboten Elterncafés, niedrigschwellige Treffpunkte für Mütter und Väter Aktionen zum Tag der gewaltfreien Erziehung Alt & Jung Kinderbetreuung durch Seniorinnen und Senioren als Mehrgenerationenbegegnung und die Vermittlung von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für den Unterricht Väterseminar Vätertreffpunkt PapaJa Männer/Vätertag in Kooperation mit der VHS Karlsruhe Familienbildung für besondere n Vereinbarkeit von Familie und Beruf Familienbildung in Unternehmen Organisation von Fachtagen zu familienrelevanten Themen Mütter, Väter, Eltern, Familien, Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund, Patchworkund Regenbogenfamilien, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Konzeption Familienbildung Faltblatt Familienbildung Broschüre Treffpunkte für Mütter und Väter Flyer Vätertreffpunkt PapaJa Faltblatt Veranstaltungen für Eltern Faltblatt Landesprogramm STÄRKE Faltblatt Alt & Jung, Hand in Hand Faltblatt Zeitzeuginnen und Zeitzeugen Elternbrief Bestellung Postkarte Gemeinschaftsfaltblatt mit VHS Elterntag Gemeinschaftsfaltblatt mit VHS Männer/Vätertag Elterntag in Kooperation mit der VHS Karlsruhe Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation und Vernetzung

10 18 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 19 KINDERINTERESSENVERTRETUNG Die Kinderinteressenvertretung in Karlsruhe trägt dazu bei, Kindern Gehör zu verschaffen und sie im öffentlichen Raum sichtbar zu machen ( 1 SGB VIII). Kinder müssen bei Stadtplanung und -gestaltung berücksichtigt werden. Sie sollen ermutigt werden, ihre Wünsche, Beschwerden und Probleme vorzubringen. Wir unterstützen Kinder bei der Artikulation und Umsetzung ihrer Anliegen. Die Kinderrechte sollen gestärkt und in Karlsruhe bekannt gemacht werden. Die Kinderinteressenvertretung berät und arbeitet mit Eltern, Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Einrichtungen in allen Bereichen, die Kinderbelange betreffen, zusammen. Sie stellt über die Arbeit von Institutionen, etwa Beratungsstellen zur Verfügung und berät, wie und von wem Probleme geklärt werden können. Sie nimmt Anliegen von Kindern und Erwachsenen auf und vertritt diese bei den zuständigen Stellen. Politik mit Kindern und für Kinder ist eine Querschnittsaufgabe. Sie umfasst nicht nur den Bereich Jugendhilfe, sondern beispielsweise auch Stadt- und Verkehrsplanung und -politik, Gesundheits- oder Umweltpolitik. Die Kinderinteressenvertretung arbeitet ressortübergreifend mit anderen Ämtern bei der Planung und Ausgestaltung der Maßnahmen, von denen Mädchen und Jungen berührt sind, zusammen. Dies geschieht beispielsweise in folgenden Bereichen Kind und Verkehr Spielleitplanung, Sozialverträgliche Planung Spiel- und Aktionsräume, Spielen und Wohnen Weltkindertag, Weltspieltag, Internationaler Tag der Kinderrechte Kinderfreundliche Stadt Beteiligung von Kindern Kinderkunst Kinder, Eltern, Schulklassen, Kindertageseinrichtungen, Initiativen, Verwaltung Kinderfreundliche Hausordnung Mobil zum Ziel Elternhaltestelle Peditram Kinderbeteiligung in Rintheim JUGENDSCHUTZ Die Grundlagen der Arbeit im Bereich Jugendschutz ergeben sich aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und aus weiteren Gesetzen wie zum Beispiel dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die vielfältigen Aufgaben im Sachgebiet Jugendschutz Beratung bei Anfragen zu den relevanten Gesetzen (JuSchG, JMStV, JArbSchG, StGB...) Planung und Durchfürung von Informations-/ Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen für Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Interessierte zu verschiedenen Jugendschutzbereichen (etwa Alkoholprävention; Gewalt mit den Schwerpunkten Mobbing, häusliche Gewalt, gewaltbereite Mädchen; sexuelle Gewalt, sexuelle Aggression, Pornografie; Medien mit den Schwerpunkten Internet, E-Games, Handy, Cyber-Mobbing...) Setzung von Ge- und Verboten gegenüber Personen, Gruppen und Organisationen, um Gefährdungspotentiale für Kinder und Jugendliche zu beseitigen, beziehungsweise zu minimieren Projekte in verschiedenen Kontexten Besonders im Hinblick auf den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen macht Artikel 2 des Gesetzes (Neufassung des 72a, SGB VIII) Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und freien Trägern notwendig. Mit diesen soll der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet werden. Auch neben- und ehrenamtlich Tätige sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Den Karlsruher Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen, welche Jugendarbeit leisten, wird hierzu vom Jugendamt Information und Unterstützung bei der Umsetzung angeboten. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungs berechtigte, pädagogische Fachkräfte, Gewerbetreibende/Veranstaltende, Verantwortliche in Politik und Verwaltung, breite Öffentlichkeit Flyer MedienNetzWerk Elterngesprächsgruppe (pubertierende Kinder) Elterngesprächsgruppe (straffällige Jugendliche) Broschüre Zuhause bei Schulzes Broschüre Zoff daheim Malhefte für Grundschulkinder mit pädagogischem Begleitmaterial: Jenny/Jonas wehrt sich Faltblatt Jugendschutz Gewerbetreibende Veranstaltungen für Eltern Material (Literaturlisten, Info-Flyer...) Umsetzung des 72 a, SGB VIII Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat die Stärkung eines aktiven Kinder- und Jugendschutzes zum Ziel.

11 20 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 21 KARLSRUHER BÜNDNIS FÜR FAMILIE Das Karlsruher Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Verbänden, Kirche, Politik, Initiativen, Bürgerschaft und Stadtverwaltung, der sich für Familienfreundlichkeit in Karlsruhe einsetzt, Familienthemen öffentlich macht und geeignete Strategien und Maßnahmen entwickelt. Der Sitz der Geschäftsführung des Bündnisses liegt im Kinderbüro (vgl. 1 (3) SGB VIII). Familienleben unterliegt vielen Einflüssen. Familien benötigen eine gute soziale Infrastruktur und Bedingungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Fürsorgearbeit für Kinder sowie für hilfeund pflegebedürftige Angehörige ermöglichen. Wichtige Faktoren sind qualitativ und quantitativ gute flexible Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Unterstützungsangebote bei der Pflege von Angehörigen, eine familienfreundliche Personalpolitik, gute Bildungs- und Freizeitangebote, ein kindund altersgerechtes Wohnumfeld sowie die gesellschaftliche Wertschätzung und Unterstützung. Das Karlsruher Bündnis für Familie, die Bündnispartnerinnen und Bündnispartner sowie die Geschäftsführung vertreten Familieninteressen in ihren Netzwerken, organisieren Veranstaltungen zu familienpolitisch relevanten Themen und entwickeln passende Angebote. Dies geschieht insbesondere in den Bereichen Familienbewusste Personalpolitik Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Alleinerziehende Studieren mit Kind Kinder- und Familienfreundlicher Service Jährlich wird im Bündnis der Karlsruher Kinderfreundlichkeitspreis verliehen. Familie, Stadtverwaltung, Wirtschaft und Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber, Politik, Institutionen, Verbände, Vereine, Initiativen Broschüre Karlsruher Bündnis für Familie Arbeitgeberforum Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemeinsam mit der TechnologieRegion Karlsruhe Online Ratgeber Studieren mit Kind KONTAKT Kinderbüro Südendstraße 42, Karlsruhe Telefon: Fax: kinderbuero@sjb.karlsruhe.de /kinderbuero Frühe Prävention Telefon: fruehe-praevention@sjb.karlsruhe.de /b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/ fruehe_praevention Familienbildung Telefon: familienbildung@sjb.karlsruhe.de /b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/ familienbildung Kinderinteressenvertretung Telefon: kinderinteressenvertretung@sjb.karlsruhe.de /b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/ kinderinteressenvertretung Jugendschutz Telefon: jugendschutz@sjb.karlsruhe.de /b3/soziales/einrichtungen/kinderbuero/ jugendschutz Karlsruher Bündnis für Familie Telefon: familienbuendnis@sjb.karlsruhe.de /familienbuendnis

12 22 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 23 STADTJUGENDAUSSCHUSS E. V. KARLSRUHE Im einzigartigen Karlsruher Modell hat der Gemeinderat die offene Kinder- und Jugendarbeit an den Dachverband der Jugendverbände delegiert. Zum einen ist der StJA e. V. Dachverband von über 40 Jugendverbänden mit ehrenamtlicher Struktur, zum anderen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit über 30 Einrichtungen, die in erster Linie von ausgebildetem Fachpersonal geleitet werden. Der Arbeitsauftrag ergibt sich aus dem SGB VIII, insbesondere 11, 12 und zum Teil 13 und bildet sich durch die jeweiligen gesellschaftlichen Anforderungen und Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen aus. Grundlegende Prinzipien sind Partizipation, Freiwilligkeit, Bedürfnisorientierung, Lebensweltorientierung. Die Kinder- und Jugendarbeit gestaltet aktiv mit den Kindern und Jugendlichen Spiel- und Lernräume hat ihr Augenmerk immer auf Persönlichkeitsentwicklung und Ausbildung von sozialen Kompetenzen unterstützt bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen leistet einen wichtigen Beitrag bei Schul- und Ausbildungsthemen initiiert Netzwerke zwischen Schulen, Ausbildungsstätten und Betrieben nimmt durch den sozialräumlichen Ansatz eine Brückenfunktion zwischen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil wahr und ermöglicht Integration auf verschiedenen Ebenen Kinder und Jugendliche von 6 bis 27 Jahren Ausführliche Beschreibungen zu den folgenden Themen liegen vor Feedbackkultur Geschlechtsbewusste Pädagogik Interkulturelle Jugendarbeit Sozialräumliche Ansätze Partizipation Kinderpolitik Offene Jugendarbeit Spielplätze Kooperation Jugendarbeit und Schule Medienpädagogik Aktuelle Veröffentlichungen Selbstdarstellungsbroschüre Stadtjugendausschuss e. V. Als Klasse kommen als Band gehen. Die Soundtruck Rockschule Bewegung macht Schule Kabelsalat Leseland Mobile Bildung Natur auf der Spur KONTAKT Stadtjugendausschuss e. V. Moltkestraße 22, Karlsruhe Telefon: Fax: stja@karlsruhe.de

13 24 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 25 MOBILE JUGENDARBEIT FREIZEIT- UND GRUPPENANGEBOTE KONTAKT Die Mobile Jugendarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot und bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, in besonders schwierigen Lebenslagen, Hilfe und Beratung an. Sie ist lebenswelt- und zielgruppenorientiert und basiert auf der gesetzlichen Grundlage des 13 SGB VIII. Ziel ist es, die Entwicklung der jungen Menschen zu fördern und ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Dies geschieht mit Hilfe der Arbeitsformen aufsuchende Sozialarbeit/Streetwork, Einzelfallhilfe, Freizeit- und Gruppenangebote. Mobile Jugendarbeit zeigt soziale Problemlagen auf und versteht sich als Expertin für die Situation junger Menschen, um Prozesse der Vermittlung einzuleiten. Ziele Erweiterung der Handlungs- und Sozialkompetenzen Vermeidung beziehungsweise Reduzierung sozialer Benachteiligung Erschließung neuer Lebensperspektiven Verbesserung der Lebenswelt Vermittlung in andere Sozialräume AUFSUCHENDE SOZIALARBEIT/ STREETWORK Für zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene ist die Straße ein zentraler Lebensort. Durch die regelmäßige und zuverlässige aufsuchende Sozialarbeit tritt Mobile Jugendarbeit in Beziehung zu Jugendlichen und jungen Menschen im öffentlichen Raum. EINZELFALLHILFE Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten Beratung und Begleitung an und vermitteln Kontakte zu Hilfeangeboten. Form und Inhalt der Hilfen sind individuell und folgen keiner strikten Ablaufstruktur. Organisation und Durchführung von sozialpädagogischen, erlebnisorientierten Freizeitaktionen, Projektarbeiten und Veranstaltungen unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten sind ein fester Bestandteil der Angebote Mobiler Jugendarbeit. Hierbei sind die Aspekte der Beteiligung, Verantwortungsübernahme und Selbstorganisation von großer Relevanz. Die Mobile Jugendarbeit der Stadt Karlsruhe umfasst folgende Standorte Streetwork Innenstadt Streetwork Oberreut Mobile Jugendarbeit West COMBO Hip Hop Kulturzentrum Karlsruhe Mobile Jugendarbeit Karlsruhe Helmholtzstraße 1, Karlsruhe Telefon: Fax: /b3/soziales/einrichtungen/ mobile_jugendarbeit

14 26 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 27 SCHUTZ AUF TRAG BEI KINDES WOHL GE FÄHR DUNG SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUPPENARBEIT SOZIALER DIENST BEZIRKSSOZIALARBEIT Wir beraten und unter stüt zen Eltern bei Fragen der Erziehung in schwie ri gen familiären Situa tio nen bei Fragen im Bereich Trennung und Scheidung bei der Regelung von Umgang und Sorgerecht durch Hilfen zur Erziehung (zum Beispiel sozialpädagogische Famili en hilfe, Tages gruppen, Pflege fa mi lien, betreutes Jugend woh nen, Heimerzie hung) und vermitteln weitere Hilfen Kinder und Jugend li che erhalten bei uns Beratung und Hilfen in den Bereichen: Schule/ Aus bil dung Familie/Freunde Freizeit Verselbstständigung Schutz in Notsi tua tio nen Bürge rin nen und Bürger können uns ansprechen bei finan zi el len Schwie rig kei ten Pflegebedürftigkeit Fragen zum Anspruch auf Sozial leis tun gen und Kontakt zu anderen Behörden oder Insti tu tio nen Mietrückständen und Räumungs kla gen persönlichen Schwie rig kei ten Engagement im Stadtteil Zusam men ar beit mit Einrich tun gen wie Schule und Kinder ta ges ein rich tun gen Koope ra tion mit Bürgerver ei nen, Selbsthilfegruppen, Kirchen, Vereinen und anderen Vernetzung mit anderen Behörden und Institutionen Engagement für die Entwick lung einer Sozialen Stadt So arbeiten wir persönlich vertrau lich kooperativ kostenlos bei Bedarf aufsuchend (Hausbesuche) orientiert an ihrer aktuellen Lebenssituation Bei einem Verdacht auf Gefährdung des Kindes wohls schätzen wir das Gefährdungs ri siko ab und leiten notwendige Schritte zum Schutz ein. Mögliche Gefährdungs a spekte können sein: Vernachlässigung Misshand lung sexueller Missbrauch Häusliche Gewalt Wenn Ihnen auffällt, dass Kinder oder Jugendliche nicht gut behandelt werden oder in Not sind (Kindeswohl gefährdung), wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen: Zentrale Telefon: Sozialer Dienst Telefon: Polizei Telefon: (abends, nachts sowie an Wochen en den und Feiertagen) Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, junge Menschen, Familien, Alleinerziehende, Mütter und Väter Leistungen Es stehen eine Vielzahl von Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten zur Verfügung. Zur Sicherstellung des Kindeswohls bei akuten Gefährdungen kann eine Inobhutnahme durchgeführt werden. Sie dient der Deeskalation und Klärung der Frage, wie eine förderliche Erziehung durch die Sorgeberechtigten wiederhergestellt werden kann. Sozialpädagogische Gruppenarbeit ist eine ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach 29 SGB VIII. Sie wird in Karlsruhe vom Sozialen Dienst angeboten. Diese Hilfe zur Erziehung richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren und deren Eltern. Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit fördert die individuelle Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen und bietet Eltern durch regelmäßige Gespräche Hilfe und Unterstützung in Erziehungsfragen an. Eine Gruppe besteht aus circa zehn etwa gleichaltrigen Kindern oder Jugendlichen, die sich zweimal pro Woche treffen. Die Aufnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern oder Jugendlichen, der zuständigen Fachkraft der Bezirkssozialarbeit und der jeweiligen Fachkraft der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit. Arbeitsweisen der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit Vertraulichkeit Ressourcen- und lösungsorientierter Ansatz Lebensweltorientierte Pädagogik Mitgestaltung durch die Kinder und Jugendlichen Kollegialer Austausch Teilweise Gruppenangebote direkt an Schulen

15 28 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 29 SCHULSOZIALARBEIT Schulsozialarbeit ist nach 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein wesentlicher Bestandteil der Jugendsozialarbeit. Schulsozialarbeit unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sozialraum Schule. Sie fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Initiativen. Aufgabenschwerpunkte der Schulsozialarbeit Beratung von Lehrkräften an der Schule Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen und Schüler und Eltern in Kooperation mit dem Sozialen Dienst Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten Arbeitsweisen von Schulsozialarbeit Vertrauliche Beratung Ressourcen- und lösungsorientierte Beratung Kollegialer Austausch Netzwerkarbeit Projektarbeit Koordinationsstelle Schulsozialarbeit Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist beim Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eine Koordinationsstelle für die Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Aufgaben dieser Stelle umfassen: Unterstützung der Schulsozialarbeit in den Bereichen Qualitätsentwicklung, Planung, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit. Beratungsangebot für Schulen ohne Schulsozialarbeit in folgenden Bereichen: Anlaufstelle für Anfragen, Auskünfte oder Informationen, Vermittlung zu zuständigen Institutionen, Information über Grundvoraussetzungen für die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit und dem Sozialen Dienst. KONTAKT Koordinationsstelle Schulsozialarbeit Kochstraße 7, Karlsruhe Telefon: Fax: KONTAKT STADTGEBIET KARLSRUHE Bezirksgruppe Nordwest Weststadt mittlerer Teil, Hardtwaldsiedlung, Nordweststadt, Knielingen, Neureut, Nordstadt Kochstraße 7, Karlsruhe Telefon: Fax: Bezirksgruppe West Mühlburg, Daxlanden, Alt-Grünwinkel, Albsiedlung, Rheinstrandsiedlung mit Nussbaumweg Thomas-Mann-Straße 3, Karlsruhe Telefon: Fax: Bezirksgruppe Südwest Oberreut, Hardecksiedlung, Heidenstückersiedlung, Rüppurr Albert-Braun-Straße 2 b, Karlsruhe Telefon: Fax: sodi-suedwest@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Mitte-West Innenstadt West, Südweststadt, Weststadt südlicher Teil, Beiertheim, Bulach Kochstraße 7, Karlsruhe Telefon: Fax: sodi-mittewest@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Mitte-Süd Innenstadt Ost, Südstadt, Dammerstock, Weiherfeld, Oststadt westlicher Teil, Südstadt-Ost Zähringerstraße 34, Karlsruhe Telefon: Fax: sodi-mittesued@sjb.karlsruhe.de Bezirksgruppe Ost Waldstadt, Geroldsäcker, Rintheim, Hagsfeld, Oststadt östlicher Teil Beuthener Straße 42, Karlsruhe Telefon: Fax: sodi-ost@sjb.karlsruhe.de Leitung Telefon: sodi@sjb.karlsruhe.de /sodi Im Internet finden Sie auch das Straßenverzeichnis, das die Zuständigkeiten der Bezirksgruppen des Sozialen Dienstes für die Wohnorte beinhaltet. Sie erreichen uns am besten zu unseren Sprechzeiten Montag 8:30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr KONTAKT DURLACH Stadtamt Durlach Jugend und Soziales Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier Pfinztalstraße 33, Karlsruhe Telefon: Fax: jus@durlach.karlsruhe.de Auskünfte zum Sozialen Dienst Durlach gibt es bei der Leitung Jugendamt und Sozialer Dienst Telefon: Sie erreichen uns am besten zu unseren Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag 8:30 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 14 bis 15:30 Uhr

16 30 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 31 HAUPTABTEILUNG BERATUNG Unter dem Dach der Hauptabteilung Beratung sind alle Beratungsstellen in kommunaler Trägerschaft zusammengefasst. Hierzu gehören die Psychologischen Beratungststellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche, die psychologischen Fachdienste mit dem Psychosozialen Dienst, der Fachberatungsstelle Allerleirauh und der Beratungsstelle Frühe Hilfen, sowie die Jugend- und Drogenberatungsstelle und der Interne Beratungsdienst, ein Angebot für die Mitarbeitenden der Verwaltung und der stadteigenen Gesellschaften. DIE PSYCHOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN OST UND WEST FÜR ELTERN, KINDER UND JUGENDLICHE Die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche leisten Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung. Eltern, auch Alleinerziehende, finden Hilfe bei Erziehungsfragen und -problemen, bei Trennung und Scheidung und anderen familiären Problemen. Kinder und Jugendliche werden unterstützt bei Fragen und Sorgen im Umgang mit Eltern oder ihrem Freundeskreis, Problemen in der Schule, an der Arbeitsstelle oder mit sich selbst. Dazu bieten die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Beratungsgespräche allein oder mit der Familie Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung als insoweit erfahrene Fachkräfte nach SGB VIII 8a, b Gruppen für Kinder, Jugendliche und Eltern Psychologische, psychosoziale und heilpädagogische Diagnostik Sozialpädagogische Betreuung Elternabende Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus den Fachrichtungen Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik und Erziehungswissenschaft und verfügen über eine therapeutische Zusatzausbildung. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Die Beratungsstellen Ost und West sind bestimmten Stadtteilen zugeordnet, um bei Bedarf und mit Einverständnis der Ratsuchenden mit Einrichtungen vor Ort gut zusammen arbeiten zu können. Eltern, Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche Faltblatt Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Informationsveranstaltungen und Fachseminare für soziale Einrichtungen und Schulen

17 32 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 33 PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE PSYCHOSOZIALER DIENST Der Psychosoziale Dienst bietet Beratung und Therapie für Familien in psychosozial belasteten Lebenslagen und arbeitet dafür regionalisiert, aufsuchend und niedrigschwellig in enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe. Der PSD besteht derzeit aus sieben Psychologinnen und Psychologen (zum Teil mit therapeutischen Zusatzausbildungen) und ist räumlich den Bezirksgruppen des Sozialen Dienstes zugeordnet. Einzeltherapien für Kinder und Jugendliche Unterstützung des Sozialen Dienstes Fortbildungen für Fachleute Präventive Arbeit in Projekten, Arbeitskreisen und so weiter Methodik und Vorgehen Unbürokratisch, niedrigschwellig, bei Bedarf aufsuchend Vernetzung und Kooperation mit dem Hilfesystem Keine Wartezeiten Hohe Toleranz im Umgang mit holprigen Beratungsverläufen und unklarer Motivation Stadtteil-, sozialraum- und lebensweltorientiert Enge Kooperation mit dem Sozialen Dienst (Teilnahme an Teamsitzungen, abgestimmtes Vorgehen bei Kriseninterventionen) kulturelle Besonderheiten, geringe persönliche Ressourcen, Beziehungsarmut, psychische Erkrankungen und Suchtproblematiken der Eltern. Eltern, Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Sozialer Dienst, Institutionen Faltblatt Psychosozialer Dienst für Fachleute Psychosozialer Dienst für für Klientinnen und Klienten Der Psychologische Dienst leistet darüber hinaus Psychosoziale Diagnostik Beratung als insoweit erfahrene Fachkräfte nach SGB VIII 8a, b Entwicklungspsychologische Beratung für Familien mit Kleinkindern Flexibles bedarfsorientiertes Setting, kein Hilfeplan erforderlich Prozesshaftes und ganzheitliches Arbeiten Realistische Zielsetzungen aufgrund zielgruppenspezifischer Erfahrungen und Kenntnisse Themen Der PSD arbeitet mit den Themen des familiären Alltags wie Erziehung, Krisen, Partnerschaft, Schule und so weiter, insbesondere wenn folgende Problembereiche hinzukommen: Kindeswohlgefährdung unter anderem durch familiäre Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch, Traumatisierung, Armut, soziale Notlagen, Migration,

18 34 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 35 PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE FACHBERATUNGSSTELLE ALLERLEIRAUH AllerleiRauh ist die Fachberatungsstelle der Stadt Karlsruhe bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Von sexueller Gewalt oder sexuellem Missbrauch sprechen wir, wenn eine Person ihre Machtposition, die Unwissenheit oder das Vertrauen eines Mädchen oder Jungen benutzt, um eigene Bedürfnisse nach Sexualität, Macht oder Körperkontakt durch sexuelle Handlungen zu befriedigen. Hilfe und Unterstützung Telefonische Beratung in der Telefonsprechstunde für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte Persönliche Beratung und therapeutische Hilfen nach telefonischer Voranmeldung: Beratung und therapeutische Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Beratung bei Fragen zu Strafanzeige und Strafverfolgung und Prozessbegleitung Beratung für Eltern und Vertrauenspersonen von betroffenen Kindern und Jugendlichen Information und Fortbildung Informationsveranstaltungen und Elternabende Fortbildungen für Fachkräfte Präventionsmaterialien Faltblatt für Erwachsene und Infokarte für Kinder Malhefte für Grundschulkinder mit pädagogischem Begleitmaterial: Jenny/Jonas wehrt sich Präventionsplakate für Jugendliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von sexueller Gewalt betroffen sind Eltern und andere Bezugspersonen von betroffenen Kindern und Jugendlichen Fachkräfte, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit sexueller Gewalt oder mit Anhaltspunkten für sexuelle Gewalt konfrontiert sind Infokarte AllerleiRauh für Kinder Faltblatt AllerleiRauh für Erwachsene Plakatreihe AllerleiRauh Sie können sich an uns wenden mit allen Fragen, Unsicherheiten und Problemen zum Thema sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Unsere Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Auf Wunsch ist auch anonyme Beratung möglich. Fachberatung und Fallsupervision für Fachkräfte Beratung als insoweit erfahrene Fachkräfte nach SGB VIII 8a, b

19 36 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 37 PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN Das Beratungsangebot Frühe Hilfen ist spezialisiert auf alle Fragen, Unsicherheiten und Probleme in den ersten beiden Lebensjahren. Gemeinsam kann nach Hilfen für das Kind und nach Entlastungsmöglichkeiten für die Eltern gesucht werden. Das Beratungsangebot ist kostenfrei. Wenn Babys häufig scheinbar grundlos schreien, wenn Babys oder Kleinkinder nicht essen oder schlafen wollen, geraten Eltern rasch an ihre Belastungsgrenzen. Sie fühlen sich hilflos, überfordert und erschöpft oder sie entwickeln Schuldgefühle oder Wut ihren Kindern gegenüber. Tipps aus dem Umfeld sind dann häufig zusätzlich belastend und erzeugen Druck. Auf der Suche nach passenden Lösungen im Umgang mit der schwierigen Situation beraten und begleiten die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen. Manche Eltern sind zusätzlich durch psychische Probleme oder Erkrankung, finanzielle Sorgen, hohen Alltagsstress oder Paarkonflikte belastet. In solchen Situationen kann es Eltern schwerer fallen, die kindlichen Bedürfnisse zu sehen und zu verstehen. Dies kann die Entwicklung einer guten Mutter-/Vater- Kind-Bindung erschweren. Auch für diese Familien gibt es Unterstützung durch die Beratungsstelle Frühe Hilfen. Frühe Hilfen bietet Beratung bei Andauerndem Schreien oder starker Unruhe Ein- und Durchschlafproblemen Schwierigkeiten beim Füttern/Essen Erziehungsunsicherheiten Fragen zur kindlichen Entwicklung Beziehungs- und Bindungsproblemen zwischen Eltern und Baby/Kleinkind Eltern, Alleinerziehende, Mütter, Väter Faltblatt der Beratungsstelle Frühe Hilfen Broschüre Fühl mal! Fachliche Grundlagen der Frühen Prävention Gesamtkonzeption der Frühen Prävention JUGEND- UND DROGENBERATUNG (JDB) Die Jugend- und Drogenberatung besteht aus einem Team von Bera terinnen und Beratern aus den Fachgebieten Soziale Arbeit und Psychologie. Die Beratungen sind kosten frei und auf Wunsch anonym. Selbstverständlich stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Schweigepflicht. PRÄVENTION Beratung und Hilfestellung für alle, die sich mit Suchtvorbeugung befassen. Die JDB bietet Informationen Fortbildungen Konzepte Materialien zur Suchtprävention Fachlicher Austausch und Zusammenarbeit Gruppenangebote Projekte JUGENDBERATUNG Beratung und Hilfestellung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige bei Konflikten, akuten Krisen und persönlichen Problemen. Die JDB unterstützt bei Konflikten mit Eltern, Geschwistern, im Freundeskreis oder in der Partnerschaft, persönlichen Problemen wie selbstverletzendem Verhalten, problematischem PC- und Internetgebrauch, Ängsten und sozialer Unsicherheit oder depressiver Stimmung, Problemen in der Schule oder am Arbeitsplatz.

20 38 ÖFFENTLICHE JUGENDHILFE DER STADT KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE 39 DROGENBERATUNG Beratung und Hilfestellung für Gefährdete, Konsumentinnen und Konsumenten legaler und illegaler Drogen sowie Angehörige. Die JDB bietet Information, Beratung Begleitbetreuung bei Substitution Beratung in der Justizvollzugsanstalt Vermittlung in qualifizierte Entgiftung Vermittlung in stationäre Therapie Ambulante Nachsorge Betreutes Wohnen Suchtakupunktur nach NADA Gruppenangebote Gefährdete, Konsumentinnen und Konsumenten legaler und illegaler Drogen, Jugendliche, junge Erwachsene, Angehörige Faltblatt Jugend- und Drogenberatung Faltblatt Probleme mit dem Führerschein Faltblatt Projekt Jugendschutz in Karlsruhe Faltblatt Reset Cannabis Faltblatt Rückfallprävention Infokarte Stufenplan Schulen Faltblatt Suchtakupunktur nach NADA Faltblatt Suchtberatung in der JVA Faltblatt Übergangswohneinrichtung KONTAKT Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Otto-Sachs-Straße 6/Ecke Gartenstraße Karlsruhe Telefon: Fax: /b3/soziales/einrichtungen/pbst Psychosozialer Dienst Kochstraße 7, Karlsruhe Telefon: Fax: /b3/soziales/einrichtungen/psd Beratungsstelle Frühe Hilfen Otto-Sachs-Straße 6, Karlsruhe Telefon: , Fax: /b3/soziales/einrichtungen/ fruehehilfen Jugend- und Drogenberatung Kaiserstraße 64, Karlsruhe Telefon: Fax: /drogenberatung /jugendberatung /praeventionsbuero Fachberatungsstelle AllerleiRauh Otto-Sachs Straße 6, Karlsruhe, 1. OG Telefon: oder Telefonsprechstunde zur telefonischen Beratung und Terminvereinbarung für persönliche Beratungsgespräche: Montag und Mittwoch 11 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 16 bis 17 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wenn Sie uns eine Nachricht hinterlassen, rufen wir so bald wie möglich zurück. Fax: /allerleirauh

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