Aktuelle Entwicklungen zu den Rechtsvorschriften für Nanomaterialien
|
|
- Franziska Pohl
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nanotechnologie traditioneller Arbeitsschutz für innovative Materialien?, , Dresden Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Aktuelle Entwicklungen zu den Rechtsvorschriften für Nanomaterialien Dr. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1
2 Forschung, Entwicklung, Politikberatung, Transfer Die BAuA nimmt als Ressortforschungseinrichtung des Bundes eine Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer sicheren und gesunden Arbeitswelt ein. Berlin Dortmund Chemnitz Dresden Bilder: BAuA / Vox / Völkner 2
3 Fachbereich 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Leitung: Dr. Rüdiger Pipke Wiss. Leitung: Dr. Rolf Packroff Fachbereich 5 Bundesstelle Chemikalien, Zulassung Biozide Leitung: Dr. Ann Bambauer 3
4 FB 4: "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" Fachbereichsleitung Wissenschaftliche Leitung Prozessleitung REACH Prozessleitung Biozide Dortmund (Haus I) Gefahrstofflabor (4.4) Gruppe 4.1 (Do) Expositionsszenarien Gruppe 4.2 (B) Biomarker Gruppe 4.3 (Do) Toxikologie Dortmund (Haus IV) Gruppe 4.4 (Do) Gefahrstofflabor Gruppe 4.5 (B) Wirkung von Gefahrstoffen Gruppe 4.6 (Do) Gefahrstoffmanagement Gruppe 4.7 (B) Biologische Arbeitsstoffe Biomonitoring-Labor (4.2) Berlin (Haus C) Nano-Labor (4.5) arbeitsmedizinisches Labor (4.5) biochemisches Labor (4.7) mikrobiologisches Labor (4.7) 4
5 Übersicht Nanomaterialien Risikoforschung Belastungen am Arbeitsplatz Toxikologische Charakterisierung Vorsorge und Regelsetzung 5
6 Nanomaterialien < 100 nm = 0.1 µm = mm "klassischer Werkstoff" Binnenatome Nanomaterial Oberflächenatome bestimmen physikalische und chemische Eigenschaften 6
7 Nanostrukturen in der Natur Photos: BAuA/Fox 7
8 Nanosilber (Ag) REM-Aufnahme: BAuA 8
9 Kohlenstoffnanoröhrchen (CNT) REM-Aufnahme: BAuA 9
10 Nano-Titandioxid (TiO2) REM-Aufnahme: BAuA 10
11 Nano-Zinkoxid (ZnO) REM-Aufnahme: BAuA 11
12 Vorkommen und Verwendung von Nanomaterialien in Deutschland (2011) Labs TOP 5 Nanomaterialien: Industrie 1. Kieselsäure (amorphes SiO2) 2. Titandioxid (TiO2) 3. Quarz (SiO2) 4. Polymere / Composite 5. Carbon Black (C) Zahl der Nanomaterialien Fragebogen an Nanofirmen" und Forschungseinrichtungen, 454 Antworten, 194 Nanomaterialien, ~ 50% in der Forschung 12 TOP 5 Nanomaterialien: Forschung 1. Multiwalled carbon nano tubes (MWCNT) 2. Titandioxid (TiO2) 3. Silber (Ag) 4. Gold (Au) 5. organische Nanomaterialien
13 Nanoprodukte 3 µm 13
14 Nano - Besorgnis Nanomaterialien sind sehr klein und können sich daher im Organismus besser verteilen als größere Partikel Neuartige technische Eigenschaften sind mit neuartigen Gesundheitsgefahren verbunden Nanomaterialien sind so gefährlich wie Asbest 14
15 Die gemeinsame Forschungsstrategie der deutschen Bundesoberbehörden Kenntnisstand zur Sicherheit von Nanomaterialien für Mensch und Umwelt Forschungsbedarf Prioritätensetzung 15
16 Forschungsstrategie 1. Bilanzierung Insgesamt wurden 84 Projekte begonnen, davon waren 36 Projekte bis Ende 2011 abgeschlossen Projektarten in den Häusern durchgeführte Projekte (Eigenforschung) Vergaben und Zuwendungen an externe Forschungsnehmer (Fremdforschung) Beteiligung an öffentlich geförderten Verbundprojekten in Deutschland und in der EU (Drittmittelforschung) 16
17 Basis für die Risikoforschung Risikomanagement Risikobewertung Risikobeschreibung Exposition Stoffbelastung von Mensch und Umwelt 17 Wirkung des Stoffes ("hazard")
18 Belastung von Mensch und Umwelt Exposition Das Verstaubungsverhalten ist ein wichtiges Kriterium zur Bewertung einer möglichen Belastung von Mensch und Umwelt im Lebenszyklus von Nanomaterialien Mit neu entwickeltem BAuA Shaker-Verfahren kann das Verstaubungsverhalten und die Gestalt von freigesetzten Partikeln aus Materialproben charakterisiert werden. Bild: BAuA/Nanolabor Bild: BAuA/Fox/Völkner 18 Die Stäube aus Kohlenstoffnanoröhrchen weisen eine hohe Vielfalt auf, in Einzelfällen wurden asbestähnliche Fasern gefunden.
19 Vielfältige Morphologien von CNT Exposition Gruppierung von Nanofasern anhand morphologischer Charakteristika Geschlossenes Cluster (Agglomerat) Einzelfaser 19 Rigide Fasern Offenes Cluster Ziel: Bewertung der Rigidität
20 Kohlenstoffnanoröhrchen (CNT): eine große Spannbreite der Staubung Exposition n-tec MWCNT CarboLifeCycle Zusammenfassung Partikelanzahl (aus Integral der Fitfunktion) 6 Material (Partikelanzahl) Baytubes C150P MER MRCSD (Summe) Nanocyl (z.t. Summe) TCI 2158 Sigma TCI 2148 (z.t. Summe) n-tec MWCNT (bis 700 nm) Arry ARIGM001 Arry ARIGM002 NTX3 (z.t. Summe) TCI C2154 Baytubes amin-func Arry ARSM003 FutureCarbon CNF-PL Arry ARS002 (bis 271 nm) FutureCarbon CNT_MW Einstellun Frequen Auslenkun Probenmeng g Hz mm mg Nanothinx NTX3 Arry ARSM003 4 Einstellung CarboLifeCycle (Förderung: BMBF (DE)) 20 Baytubes C150P
21 Exposition - Arbeitsplatz Exposition Die Messung von Nanomaterialien am Arbeitsplatz ist anspruchsvoll und aufwändig, in Feldstudien können belastbare Aussagen mit geeigneten Messverfahren und -strategien erhoben werden. Messungen sind möglich mit modifizierten Methoden für Fein- und Ultrafeinstäube. Ein neues Verfahren zur Probenahme im Atembereich wurde entwickelt. Eine neue Messstrategie berücksichtigt die Hintergrundbelastungen mit ultrafeinen Partikeln aus der Umgebung. In Arbeitsplatzproben dominieren mikroskalige Agglomerate und Aggregate, nanoskalige Partikel sind eher selten. Bislang wurde keine signifikante Erhöhung der Partikelkonzentrationen bei den Feldmessungen an Arbeitsplätzen gefunden. Bilder: BAuA/Nanolabor 21
22 Gesundheitliches Gefährdungspotenzial Wirkungen durch die chemischen Eigenschaften Wirkungen durch die Partikelmorphologie GBS = alveolengängige granuläre, biobeständige Stäube WHO-Fasern (lang, dünn, biobeständig) Wirkung Spezifische Toxizität Nanomaterialien Aufnahmewege: Einatmen, Haut Gefährlichkeitsmerkmale von Stoffen und Gemischen Aufnahmeweg: Einatmen Entzündungsreaktionen Kanzerogenität Es wurden noch keine neuen Wirkungen gefunden, die nur Nanomaterialien betreffen 22
23 They never walk alone Wirkung Ein Nanopartikel bleibt ungern allein. 1µm... und im biologischen Milieu... in der Luft 23
24 Alveoläre Makrophagen und ihr Job Wirkung Lyse nicht bei biobeständigen Partikeln Phagolysosom Lysosomen Bakterien, Partikel Hypothese: >6% Volumenbeladung: oxidativer Stress Entzündung Quelle: Wikipedia, verändert 24
25 Abscheidung von Nanomaterialien auf Zellen Cyto-TP 25
26 Granuläre Biobeständige Stäube freigesetzt aus Nanomaterial: TiO2 1 µm auch Arbeitsplatzprobe: Bilder: BAuA / Nanolabor 26 Arbeitsplatzprobe: TiO2 600 nm Schweissrauch Wirkung GBS Prinzip granulär einatembar (Alveolarstaub) biobeständig (un-/schwerlöslich) ohne bekannte spezifische Toxizität Wirkungsendpunkte Entzündung (Lungengewebe) Lungenkrebs gilt für Alveolarstaub aus 300 nm pulverförmigen Materialien aus Arbeitsverfahren aus Nanomaterialen
27 WHO-Fasern Wirkung Faserprinzip Rigide Kohlenstoffnanoröhrchen faserförmig (Länge/Durchmesser > 3/1) dünn (unter 3 µm) lang (über 5 µm µm) biobeständig 2 µm Wirkungsendpunkte Entzündung (Lungengewebe) Krebs (Lunge, Mesotheliom,...) NanoTitandioxidFasern gilt für Asbest (und andere Faserminerale) Künstliche Mineralfasern (KMF) faserförmige Nanomaterialien innovative Fasermaterialien 2 µm 27 Bilder: BAuA / Nanolabor
28 Nanomaterialien, die eine spezifische Toxizität aufweisen schwerlösliche Materialien z. B. Cd2+... setzen toxische Ionen frei leichtlösliche Materialien O HC CH2...verlieren im Körper in kurzer Zeit ihre Nanoeigenschaften... haben reaktive funktionelle Gruppen Wirkung... und damit entspricht das Risiko dem der Bulkmaterialien... zeigen katalytische Aktivität Beispiele: Nano-Silber, Nano-Nickel 28 Beispiel: Nano-Kieselsäure
29 Explosionsfähige Stäube Wirkung brennbar (exotherme Reaktion mit Luft) Partikeldurchmesser unter 500 µm gilt für explosionsfähigen Staub aus pulverförmigen Materialien aus Arbeitsverfahren aus Nanomaterialen 29
30 Vorsorgestrategie für Nanomaterialien am Arbeitsplatz 30 Risikomanagement Risikobewertung Risikobeschreibung
31 Risikomanagement EU - Vorsorgeprinzip Risikobewertung Risikobeschreibung U n si c h e rh e i t d e r B e w e rtu n g Risiko Wissenszuwachs
32 Die Europäischen Säulen zum Schutz vor chemischen Risiken Binnenmarktrecht Sicheres In-Verkehr-Bringen von chemischen Produkten Art. 114 AEUV* (bindend) REACH CLP(GHS)-VO Regelungen für Produktgruppen Arbeitsschutz Art. 153 AEUV* Verbraucherschutz Art. 169 AEUV* Umweltschutz Art. 191 AEUV* Mindeststandards * Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 32
33 Risikomanagement Arbeitsschutz Risikobewertung Risikobeschreibung Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 89/391/EG Sicherheit und Gesundheit mit chemischen Arbeitsstoffen 98/24/EG Arbeitsschutzgesetz 1995 Gefahrstoffverordnung Schutz vor kanzerogenen und mutagenen Arbeitsstoffen 2004/37/EG / 2010
34 Regulation im Arbeitsschutzrecht Risikomanagement Risikobewertung Risikobeschreibung Ausschuss für Gefahrstoffe: BekGS 527 mit Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien. Arbeitsplatzgrenzwert für nano-gbs ist in Diskussion. Basis ist der neue AGW für (mikro-)gbs von 1.25 mg/m³ bei Dichte 2.5. Derzeitige Empfehlung der BekGS 527: 0.5 mg/m³ Ergänzung der Gefahrstoffverordnung nicht erforderlich - Anhang "partikelförmige Gefahrstoffe gilt - Vorsorgeprinzip ( 6 (12) für nicht-geprüfte neue Stoffe (giftig und Verdacht auf Mutagenität unterstellt) WHO: evidenzbasierte Leitlinie zum Arbeitsschutz mit Nanomaterialien (in Vorbereitung) 34
35 Risikomanagement Gefährdungsbeurteilung Risikobewertung Risikobeschreibung Tätigkeiten / Gefahrstoffe identifizieren Zugängliche Informationen beschaffen Maßnahmen selbst ableiten Hersteller Einführer Standardisierte Arbeitsverfahren anwenden Maßnahmen durchführen und dokumentieren Wirksamkeit der Maßnahmen (regelmäßig) prüfen 35 Experten
36 Risikomanagement Gefährdungsbeurteilung Risikobewertung Risikobeschreibung Bekanntmachung für Gefahrstoffe BekGS 527 des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS): Hergestellte Nanomaterialien "Biobeständige Nanomaterialien mit faserförmiger, starrer Struktur, sogenannte Nanofasern oder Nanoröhrchen, die den WHO-Faserkriterien entsprechen, können asbestartige Wirkung aufweisen. Materialien aus dieser Stoffklasse sind beispielsweise bestimmte Arten von Carbon Nanotubes." Eine erhöhte Gefährdung ist anzunehmen, bei Nanomaterialien, die biobeständige starre WHO-Fasern freisetzen anderen faserförmigen Nanomaterialien, für die der Hersteller nicht nachweisen kann, dass die Fasern nicht starr oder biolöslich sind bzw. keine WHO-Fasern freigesetzt werden können. 36
37 Risikomanagement Gefährdungsbeurteilung 3. Einfache Werkzeuge für die Gefährdungsbeurteilung Vortrag Annette Wilmes Vortrag Annette Wilmes 37 Risikobewertung Risikobeschreibung
38 Risikomanagement Anwendung deswerkzeuge EMKG (I) für die 3. Einfache Risikobewertung Risikobeschreibung Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatzgrenzwert für GBS (TRGS 900): 1,25 mg / m³ GG Luftkonzentration Feststoffe [mg/m³] A 1 < c 10 B 0,1 < c 1 C 0,01 < c 0,1 D 0,001 < c 0,01 E c 0,0001 Berücksichtigung einer etwas höheren Wirkungsstärke für GBS-Nanomaterialien Gefährlichkeitsgruppe GG = Gefährlichkeitsgruppe 38 B
39 Risikomanagement Anwendung des EMKG (II) Risikobewertung Risikobeschreibung Gefährlichkeitsgruppe Mengengruppe Freisetzungsgruppe niedrig mittel hoch Niedrig (g) Mittel (kg) Hoch (t) B (0,1-1 mg/m³) 39
40 Risikomanagement EMKG - Schutzleitfäden Risikobewertung Risikobeschreibung Allgemeine Schutzmaßnahmen und Grundpflichten 40 Technische Schutzmaßnahmen Geschlossenes System
41 Risikomanagement Emissionsarme Verwendungsformen Risikobewertung Risikobeschreibung In der BAuA Firmenbefragung (2011) wurden folgende Angaben zu den Verwendungsformen von Nanomaterialien gemacht: Pulver 112 Meldungen Pasten 28 Meldungen Suspensionen 131 Meldungen Komposite/ 52 Meldungen Verbundstoffe Andere Zustände (auf Glas, Metallen wachsend, Schichten, Filme) 3 µm 41
42 Risikomanagement Binnenmarktrecht Risikobewertung Risikobeschreibung Classification Labelling Packaging Einstufung Kennzeichnung Verpackung Hazard Registration Evaluation Authorisation of CHemicals Sicherheitsdatenblatt Registrierung Stoffbewertung Zulassung Beschränkungen Risk Bild: ECHA 42
43 Risikomanagement Risikokommunikation in der Lieferkette Risikobewertung Risikobeschreibung GefStoffV Gefährdungsbeurteilung REACH Hersteller / Importeur Expositionsszenario 43 Arbeitgeber esds Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung
44 SichereVorschlag Nanotechnologien wo stehen wir heute? der- Bundesoberbehörden Die Anforderungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Nanomaterialien müssen widerspruchsfrei in die bestehenden Regulationen zu Chemikaliensicherheit, Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz integriert werden Chemikalienverordnung REACH Nanomaterialien und REACH - Hintergrundpapier zur Position der deutschen Bundesbehörden (2012) Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle zur Charakterisierung von Nanomaterialien unter REACH (2012) Vorschlag der deutschen Bundesbehörden zur Anpassung der Anhänge der REACH-Verordnung (2013) 44
45 Reicht die Nanodefinition? Risikomanagement Risikobewertung Risikobeschreibung Wichtig für die sichere Gestaltung neuer Technologien: NanoMaterialien (innovative) Materialien Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von biobeständigen Partikeln und Fasern können auch bei Materialien auftreten, die Dimensionen über 100 nm aufweisen. Pott, F - ASP 8/77 45
46 Regulationsbedarf: Chemikaliensicherheit (I) Die Prüf- und Informationsanforderungen unter REACH sind im Hinblick auf Gefährdungen durch biobeständige, alveolengängige Partikel unvollständig. Eine geringe Wasserlöslichkeit eines Materials ist ein Indiz für eine relevante Biobeständigkeit, hier sollte - unabhängig von einer Einstufung - eine Pflicht zur Ableitung von Expositionsszenarien eingeführt werden. Für diese Materialien sollte ein Staubungstest verpflichtend sein. Die Staubungskennzahlen sollten im Sicherheitsdatenblatt kommuniziert werden. Materialien mit einer relevanten Freisetzung alveolengängiger Partikel müssen durch eine EM-Untersuchung morphologisch charakterisiert werden. Hierbei steht die Identifizierung von Potenzialen zur Freisetzung kritischer Fasern (WHO) im Vordergrund. 46
47 Regulationsbedarf: Chemikaliensicherheit (II) Bei rigiden WHO-Fasern sollte ein geeigneter Test auf Biopersistenz durchgeführt. Bei hoher Biopersistenz kann Asbest als Basis für Expositionsszenarien verwendet oder durch weitere geeignete Tests (z.b. ip-test) eine stoffspezifische Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) ermittelt werden. Bei granulären Partikeln (auch nicht-rigide Fasern) kann ein dichteabhängiger GBS-Grenzwert als Basis für Expositionsszenarien angesetzt werden, wenn der Stoff keine spezifische Toxizität aufweist. Eine abweichende Bewertung kann durch einen Biopersistenztest begründet werden. Ist eine 28-Tage Inhalationsstudie erforderlich, sollte sie durch eine expositionsfreie Nachbeobachtungszeit ergänzt werden. Eine spezifische Toxizität kann durch die bestehende Informationsund Prüfstrategie abgedeckt sein, ggf. auch besondere Tests erforderlich machen. 47
48 Prüfstrategie für Partikeleigenschaften 48
49 Erst zusammen sind sie stark... REACH no data = no market Basissicherheit für alle chemischen Stoffe ab 1 t/a nach Tonnage gestaffeltes Prüfprogramm 49 GefStoffV no data = giftig, ätzend, Verdacht auf Mutagenität keine Mengenschwelle Bei negativen Prüfergebnissen dürfen Schutzmaßnahmen "gelockert" werden
50 Staub bleibt Dauerbrenner im Arbeitsschutz "grinders syndrome" Asbest silikogene Stäube Mehlstaub KMF Schweißrauch Dieselmotoremissionen Nanopartikel... 50
51 Staub: Ursache für viele Berufskrankheiten Erkrankungen von Atemwegen, Lungen, Rippenfell, Bauchfell im Berufskrankheiten-Verfahren (Deutschland) BK angezeigt davon anerkannt Quelle: Jahresberichte zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SUGA) Bild: Pathologie-Abteilung des National Institute for Occupational Health, Johannesburg, Südafrika 51
52 Risikokommunikation Achtsamkeit gegenüber Stäuben, insbesondere in Startups und Forschungseinrichtungen, durch weitere Kampagnen und gezielte Beratung stärken. USA: NIOSH Nanotechnology field team in Arbeit: Handlungshilfe (EU, NANOVALID) in Diskussion: EU Nano-Observatory Fehlerhafte "Bilder" zu Nanomaterialien und zur Quantenchemie korrigieren ( DaNa ) 52
53 Weiterführende Informationen
54 Vielen Dank 54
Die BAuA nimmt als Ressortforschungseinrichtung des Bundes eine Schlüsselstellung bei der Gestaltung einer sicheren und gesunden Arbeitswelt ein.
Fachbereich 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" Leitung: Dr. Rüdiger Pipke Wiss. Leitung: Dr. Rolf Packroff Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien, Zulassung Biozide" Leitung: Dr. Ann Bambauer
MehrInformations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, Erfolgreich substituieren wann und wie geht das?
Informations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, 16.03.2015 Erfolgreich substituieren wann und wie geht das? Dämmmaterialien Dr. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich
MehrNanomaterialien. am Arbeitsplatz. Dr. Rolf Packroff
AG 1 Wissens-/Risiko-Governance Nanomaterialien am Arbeitsplatz Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Von
MehrKohlenstoffnanoröhrchen (CNT) Verwendung, Charakterisierung, Arbeitsschutz - aktuelle Aktivitäten der BAuA -
7. Int. Nano-Behördendialog: Nano-Vollzug- eine Zwischenbilanz Eine Standortbestimmung am Beispiel verschiedener Verordnungen und des ArbeitnehmerInnenschutzes 14. und 15. Mai 2013 Lebensministerium, Wien
Mehr105. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium, Wuppertal. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium. Nanotechnologie
105. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium, Wuppertal Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Nanotechnologie Ein Beispiel für erfolgreiche Technologiefolgenabschätzung? Dr. Rolf Packroff Wissenschaftlicher
MehrWissen und Netzwerke für anwendungssichere innovative Materialien
Wissen und Netzwerke für anwendungssichere innovative Materialien Dr. rer. nat. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter des Fachbereiches 4 Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Bundesanstalt für
MehrChemikaliensicherheit: ein regulatorischer Rahmen für die Nanowelt
Chemikaliensicherheit: ein regulatorischer Rahmen für die Nanowelt CLP, Produkt- und weitere Schutzregelungen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Wissenschaftler Leiter des Fachbereiches
MehrRessortforschung für sichere Nanotechnologien
anogem- Nanostrukturierte Materialien: esundheit, Exposition und Materialeigenschaften Ressortforschung für sichere Nanotechnologien Dr. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter des Fachbereiches Gefahrstoffe
Mehr"Nanotechnologie - Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien"
Vorstellung der 1. Bilanz zur gemeinsamen Forschungsstrategie der "Nanotechnologie - Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien" Rolf Packroff, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
MehrRechtsvorschriften für Nanomaterialien zu Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz
Rechtsvorschriften für Nanomaterialien zu Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz Dr. Rolf Packroff Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Wissenschaftler Leiter des Fachbereiches 4:
MehrEine erste Bilanzierung der Sicherheitsforschung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Umweltbundesamt (UBA) Forschungsstrategie zu Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien (2007)
MehrNanoInVivo und mögliche Konsequenzen für den Arbeitsschutz
Dresden Dortmund Berlin NanoInVivo und mögliche Konsequenzen für den Arbeitsschutz BMU, Berlin 23.-24. April 2018 1 Inhalt Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Der AGS und Nanomaterialien Die europäische
MehrAktuelle Entwicklungen bei der Risikobewertung und Regulierung von Nanomaterialien - aus der Sicht des Arbeitsschutzes -
Aktuelle Entwicklungen bei der Risikobewertung und Regulierung von Nanomaterialien - aus der Sicht des Arbeitsschutzes - Dr. rer. nat. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter des Fachbereiches 4 Gefahrstoffe
MehrFOX. Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen
FOX Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen Fachdialog Nano-In-Vivo Berlin 23./24.04.2018 Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand selbst und machen ihn zu dem, was
MehrArbeitsschutzanforderungen beim Umgang mit Nanomaterialien
Arbeitsschutzanforderungen beim Umgang mit Nanomaterialien Salzkristall mit Rußpartikeln 2µm Quelle: S.Plitzko, BAuA Ein wichtiges neues Arbeitsschutzthema! Erwartung: Zunahme der Bedeutung der Nanotechnologie
MehrGerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz
Stäube am Arbeitsplatz Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Überblick: Stäube am Arbeitsplatz: Unterteilung Die klassischen Staubfraktionen Fasern Nano- bzw. Ultrafeinstäube
MehrStaub aufwirbeln? Der (schon nicht mehr so ganz neue) Allgemeine Staubgrenzwert Ableitung und Trends. T. Gebel, BAuA FG 4.3
Staub aufwirbeln? Der (schon nicht mehr so ganz neue) Allgemeine Staubgrenzwert Ableitung und Trends T. Gebel, BAuA FG 4.3 Einordnung hohe Relevanz Staubgrenzwert / Anwendungsbereich: Übertragung auf reale
MehrEntsorgung von Nanoabfällen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie Entsorgung von Nanoabfällen André Hauser Nanomaterialien,
MehrNanomaterialien. Beiträge der Ressortforschung des Bundes zu Fragen der Sicherheit von Nanomaterialien. Dr. Rolf Packroff
Nanomaterialien Beiträge der Ressortforschung des Bundes zu Fragen der Sicherheit von Nanomaterialien Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Wissenschaftler Leiter des Fachbereiches
MehrRechtliche Bedeutung von DNEL (DMEL) im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten
Rechtliche Bedeutung von DNEL (DMEL) im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten Dr. Martin Henn 22. September 2011, BAuA, Berlin 1 Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS - Geschäftsführung - T.: 0231/9071 2457
MehrNanomateralien Aktueller Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Gefährdungen
Nanomateralien Aktueller Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Gefährdungen Dirk Pallapies 2. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Bad Neuenahr 5.-6. Juli 2011 Definition Nanomaterialien,
MehrFachDialog Chancen und Risiken der Anwendung von Nanotechnologien im Baubereich
FachDialog Chancen und Risiken der Anwendung von Nanotechnologien im Baubereich Risiken und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Bauprodukten: Nanoprodukte auf dem Markt und Informationsvermittlung Corinne Ziegler,
MehrEinfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Reinigung von Druckerwalzen: Gefährdung durch Einatmen
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Reinigung von Druckerwalzen: Gefährdung durch Gefährdungsbeurteilung Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine
MehrDr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund
Dr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund 1 Themen 1994: Einstufung von Künstlichen Mineralfasern (KMF-TRGS 905) 2000: Empfehlung zum Allgemeinen Staubgrenzwert 2001:
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrVCI-Leitfaden zur Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette bei Nanomaterialien
VCI-Leitfaden zur Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette bei Nanomaterialien Verband der Chemischen Industrie e. V. Frankfurt/Main, 05. März 2008 Ausgangslage für den vorliegenden Leitfaden
MehrGefahrstoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert
Gefahrstoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert Beurteilung und Maßnahmen 1 Vorgehen nach dem Arbeitsschutzgesetz Tätigkeit Arbeitsstoff -mittel, -stätte Informationsermittlung u. Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen
MehrToxikologie/Ökotoxikologie von Nanomaterialien. Dr. IreneTesseraux
Toxikologie/Ökotoxikologie von Nanomaterialien Dr. IreneTesseraux Titelbild: Nano-Zinkoxid Erschienen Januar 2010 Bezug: www.lubw.badenwuerttemberg.de Folie 2, 16. November 2010 Nanotechnologische Begriffe
MehrVerantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)
MehrGefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014
Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrInnovationen mit Nanomaterialien - Sicht des Gesundheitsschutzes
Innovationen mit Nanomaterialien - Sicht des Gesundheitsschutzes Öffentliche Information und Diskussion für Unternehmer 10. November 2010 bzb, Buchs Suva Abt. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bereich
MehrGefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
Mehr12. Internationaler Behördendialog. Zusammenfassung der Diskussion des 1. Tages
12. Internationaler Behördendialog Zusammenfassung der Diskussion des 1. Tages Nanoforschung REACH (CLP-Verordnung) Kosmetik Lebensmittel, Zusatzstoffe, Verpackungen Arzneimittel Medizinprodukte Biozide
MehrAnforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien
FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen
MehrEinfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen Gefährdungsbeurteilung Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung
MehrNeuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
MehrBesonderheiten von Nanomaterialien
Stand: 19.07.2017 Besonderheiten von Nanomaterialien Nanomaterialien besitzen besondere physikalische und chemische Eigenschaften, die ein erhebliches Technologie- und Marktpotenzial bergen und auch neuartige
MehrGrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis
Grenzwerte Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis G 71/1 Inhalt Seite n Was Sie über Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe wissen sollten...2 AGW
MehrCarbon Nano Tubes Chancen und Risiken einer neuen Technologie , Schlema VII, Weimar Dr. Jacques Ragot, Bayer MaterialScience AG
Carbon Nano Tubes Chancen und Risiken einer neuen Technologie 3. 5. 2012, Schlema VII, Weimar Dr. Jacques Ragot, Bayer MaterialScience AG Wichtige Schlüsseltechnologie Nanotechnologie kann dazu beitragen,
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrBewertungsverfahren der MAK Kommission. Vorsitzende der MAK-Kommission
Bewertungsverfahren der MAK Kommission IAB, Chemie und Biowissenschaften, Lebensmittelchemie und Toxikologie Prof. Dr. Andrea Hartwig Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Institut für Angewandte Biowissenschaften
MehrGrenzwerte und ihre Auswirkungen
Grenzwerte und ihre Auswirkungen Christoph Streissler Arbeiterkammer Wien christoph.streissler@akwien.at Überblick Grenzwerte für Chemikalien am Arbeitsplatz Expositions-Risiko-Beziehungen: Chemikalien
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrBegrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien
Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März
MehrNeuerungen in der TRGS 900
Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen
MehrEinfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG Drehscheiben Eine schnelle Hilfe zur Einschätzung der Gefährdung vor Ort. Tätigkeit In einem Rührkessel wird das Pigment Goldbronze eingefüllt. (Dauer 30 Minuten)
MehrDie Gefahrstoffverordnung 2005
Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau
MehrSchwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015
8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
Die neue Gefahrstoffverordnung Dr. med. Michael Heger Leitender Gewerbemedizinaldirektor Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitschutz Struktur des AGS Nur noch 3 bzw. 4 Unterausschüsse (bislang
MehrDurchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
MehrAktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Schwerpunkte der Neufassung der Gefahrstoffverordnung Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung
MehrExpositionsszenarien und Gefährdungsbeurteilung:
BDI The Voice of German Industry Expositionsszenarien und Gefährdungsbeurteilung: Herausforderung für Arbeitgeber anhand von Praxisbeispielen Dr. Stefan Engel (BASF SE) Vielfältige Gefährdungen am Arbeitsplatz
MehrAEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG Nanotechnologie: Risiken, Schutzmassnahmen und aktuelle Empfehlungen
AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG Nanotechnologie: Risiken, Schutzmassnahmen und aktuelle Empfehlungen Elisabeth M. Berger Fachärztin Arbeitsmedizin und Innere Medizin, AEH Zürich
MehrNanomaterialien und mögliche Gesundheitsgefahren. T. Gebel, FG 4.3
Nanomaterialien und mögliche Gesundheitsgefahren T. Gebel, FG 4.3 Was sind Nanomaterialien? Strukturen, die - in einer oder mehr Dimensionen nanoskalig (1-100 nm) sind oder - an (ggf. innerer) Oberfläche
MehrAnforderungen an die
Anforderungen an die Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette Winfried Kreis, BASF Coatings AG Nanomaterialien Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette 05. März 2008 Japan
MehrNanomaterialien und Arbeitsschutz - Handlungshilfen und Erfahrungen
Nanomaterialien und Arbeitsschutz - Handlungshilfen und Erfahrungen NANOPRODEX-Workshop, Wiener Neustadt, Dr. Engel, Director, Hazardous Chemicals Management Hazardous Chemicals Safe and Professional Use
MehrValidierung von Schutzleitfäden. Dr. Ralph Hebisch BAuA, Dortmund Gruppe 4.4 Gefahrstofflabor
Validierung von Schutzleitfäden Dr. Ralph Hebisch BAuA, Dortmund Gruppe 4.4 Gefahrstofflabor hebisch.ralph@baua.bund.de Schutzleitfäden abgeleitet aus Control Guidance Sheets des HSE integraler Bestandteil
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:
MehrDie VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband)
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Nanomaterialien im Lebensmittelrecht - Stand und Bewertung - 1 2. I N T E R N A T I O N A L E R B E H Ö R D E N D I A L O G B E R L I N, J U N I 2 0 1 8
MehrNanoskalige chemische Substanzen und REACH aus Sicht der BOB
Nanoskalige chemische Substanzen und REACH aus Sicht der BOB Dr. Frauke Schröder Bundesstelle für Chemikalien / Zulassung Biozide 1 Derzeitige Situation NM Herausforderung im Stoffrecht, da die spezifischen
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrDipl.-Ing. Annette Wilmes Gruppe Gefahrstoffmanagement. Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Dipl.-Ing. Annette Wilmes Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Handlungskreislauf zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung fortschreiben Arbeitsbereich und
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung 2004
Die neue Gefahrstoffverordnung 2004 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen- und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen von Klaus Fröhlich Stand: Januar 2010 Die neue Gefahrstoffverordnung 2004
MehrMessungen von Nanomaterialien am Arbeitsplatz A. Graff
Messungen von Nanomaterialien am Arbeitsplatz A. Graff Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Einödmayergasse 8-12 A-8700 Leoben Partikelkonzentrationen Abgase von Dieselmotoren 1 000 000
MehrGesundheitsrisiken durch Stäube Aufwirbeln verboten!
Gesundheitsrisiken durch Stäube Aufwirbeln verboten! 10 I 2012 Foto: Fotolia / Jochen K. Folie 1 Gesundheitsrisiken 10/2012 10/2012 Folie 2 Stäube sind fein verteilte feste Stoffe in Gasen, besonders in
MehrGefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Kongress für betrieblichen Arbeits-
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrDiese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift
MehrMöglichkeiten der Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz, EMKG-Expo-Tool
Möglichkeiten der Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz, EMKG-Expo-Tool 2 Überblick Einführung Expositionsszenarien Methoden der Expositionsabschätzung EMKG-EXPO-Tool Modellbeschreibung Fallbeispiel
MehrDer neue MAK-Wert für granuläre, biobeständige Stäube (GBS)
Der neue MAK-Wert für granuläre, biobeständige Stäube (GBS) Thomas Gebel. Prof. Dr. rer. nat., Fachtoxikologe DGPT Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin D-44149 Dortmund Eine relevante Gruppe
MehrNovellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018
Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018 Rolf Woyzella 13.09.2018 Initiative des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) Gründe für die Neufassung Implementierung des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes Anregungen
MehrGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
MehrDas Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel
(SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten
Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme
MehrSicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit
MehrGefährdungsbeurteilung mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG
Gefährdungsbeurteilung mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG 1 Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Aufgabe bindet Kapazitäten geringer Nutzen ODER Mittel zur kontinuierlichen Verbesserung?
MehrSICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN
SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN 15. Mai 2018 oder 14. November 2018 Mitarbeiter aus den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Einkauf, Vertrieb und Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
MehrDiese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 5 Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) Diese Schrift
MehrRisikoabschätzung von Nanomaterialien aus Sicht des Arbeits- und Verbraucherschutzes
nanogem- Nanostrukturierte Materialien: Gesundheit, Exposition und Materialeigenschaften Risikoabschätzung von Nanomaterialien aus Sicht des Arbeits- und Verbraucherschutzes Thomas Gebel Bundesanstalt
MehrWelche Instrumente zur Informationsweitergabe gibt es?
Welche Instrumente zur Informationsweitergabe gibt es? VCI-Stakeholder Dialog Nanomaterialien Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette Dr. B.-C. Richter Bayer MaterialScience, HSEQ 05. März
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrEin Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten:
Anhang IV Arbeitsschutz - Checkliste zur Prüfung der sicheren Verwendung von Rohstoffen im Betrieb. Sind eigene Verwendungen in Expositionsszenarien (ES) abgedeckt? Das Sicherheitsdatenblatt enthält wichtige
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
MehrGesundheitliche Wirkungen von partikulären Nanomaterialien derzeitiger Kenntnisstand
Gesundheitliche Wirkungen von partikulären Nanomaterialien derzeitiger Kenntnisstand Thomas Gebel. Prof. Dr. rer. nat., Fachtoxikologe DGPT Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin D-44149 Dortmund
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
Mehr