Richtig vorsorgen. Inhalt. Einleitung 3. Die Altersvorsorge im Überblick: Das Drei-Säulen-Konzept 1. Säule 4 2. Säule 8 3.
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- Harry Heintze
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1 Richtig vorsorgen Inhalt Einleitung 3 Die Altersvorsorge im Überblick: Das Drei-Säulen-Konzept 1. Säule 4 2. Säule 8 3. Säule 10 Vorsorgeunterschiede einzelner Lebensformen (Ehepaar, Konkubinat, Alleinstehende) 13 Was geschieht mit meinen Vorsorge geldern im Scheidungsfall? 14 Vorsorgen im Hinblick auf die (Früh-)Pensionierung. Ein Ratgeber für das sorgenfreie Leben im Alter. Wann kann ich meine Vorsorgegelder beziehen? Wohneigentum 15 Selbständigkeit / Ausland 16 Ordentlicher Bezugstermin 17 Was ist steuerlich bei der Pensionskasse und der Säule 3a zu beachten? 18 Wie kann ich meine Vorsorgegelder vererben? 20 1
2 Einleitung Was ist bei einer (Früh-)Pensionierung zu beachten? Gezieltes Sparen lohnt sich 22 Rente oder Kapital 24 Die Zeit danach 29 Was bietet die Basler Kantonalbank zur Pensionierung an? Finanzcheck 30 Steuercheck 31 Nachlasscheck / Finanzplanung 32 Silva und Peter Hänzi: «Wir können ohne Sorgen alt werden» 36 Christa Zingg und Ueli Brügger: «Wir wollen uns frühpensionieren lassen» 40 Interview mit Thomas Mattle: «Ziel ist die Optimierung» 44 Links und Literatur 48 «Man ist so alt, wie man sich fühlt», besagt eine Redensart. 50- bis 60-Jährige stehen mitten im Leben. Nicht selten starten Frauen und Männer nach der Kinderzeit nochmals durch, orientieren sich neu, machen einen weiteren Kar riereschritt oder verabschieden sich vom Angestelltenverhältnis und gründen eine eigene Firma. Umso wichtiger ist es, sich gerade in dieser Zeit einen Lebensplan zurechtzulegen. Dazu gehört zwingend auch, sich die finanzielle Situation vor Augen zu führen. Allein schon vor dem Wort «Vorsorge» schrecken viele zurück. Zu kompliziert scheint die Angelegenheit, zu verwirrend all die Versicherungen und Zahlen, die man in diesem Zusammenhang beachten muss. Und wer will sich schon zu einem Zeitpunkt mit Vorsorge befassen, in dem man eigentlich tausend andere Dinge zu erledigen hat und sich überhaupt noch nicht «alt» fühlt? Dennoch: Es ist sinnvoll, sich möglichst früh mit der finanziellen Situation im Ruhestand auseinanderzusetzen. Dieser Ratgeber informiert kompakt und verständlich über alle wichtigen Aspekte rund um die Vorsorge. 2 3
3 Die Altersvorsorge im Überblick Das Drei-Säulen-Konzept 1. Säule Staatliche Vorsorge Existenzsicherung AHV, IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren Die erste Säule Drei-Säulen-Konzept der Schweiz 2. Säule Berufliche Vorsorge Sicherung der gewohnten Lebenshaltung: obligatorische BVG, UVG Überobligatorium 3. Säule Selbstvorsorge Individuelle Ergänzungen (Wahlbedarf) gebundene Vorsorge 3a freie Vermögenswerte Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) garantiert ein Einkommen für die Existenzsicherung im Alter. Sie betrifft alle Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind. Frauen profitieren davon ab 64, Männer ab 65 Jahren. Daneben richtet die Versicherung dem Partner und den Kindern des Verstorbenen eine Rente aus. Bezüger der Altersrente haben Anspruch auf eine Zusatzrente. Die AHV gilt als Gene - ra tionenvertrag, es zah len also alle Erwerbst ätigen in die Kasse ein. Die Versicherung zahlt ihre Leistungen aus den jeweilig hereinfliessenden Einkommensprozenten (sog. Umlageverfahren). Die Rentenhöhe hängt vom durchschnittlichen Einkommen inkl. Teuerungszuschlag, von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften so wie den Beitragsjahren des Versicherten ab, ist aber auf eine maximale einfache Altersrente oder auf eine um 50 Prozent höhere Ehepaarrente begrenzt. Die erste Säule beinhaltet auch die Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL). Mit der IV werden Menschen unterstützt, die wegen Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig sind. Wer nicht genügend AHV/IV-Renten erhält, um den Exis tenzbedarf zu decken, hat Anspruch auf Ergänzungs leistungen (EL). 4 5
4 Tipps zur AHV Ein AHV-Berechtigter kann die Ausgleichskasse beauftragen, die voraussichtliche Altersrente für den Pensionierungszeitpunkt zu berechnen. Lücken innerhalb der letzten fünf Jahre können durch Nachzahlungen geschlossen werden. Wer Lücken aus der Zeit vor 1979 aufweist, darf sich nach 20 Beitrags jahren ein beitragsloses Jahr gutschreiben lassen. Nach 27 Jahren sind es zwei, nach 34 Jahren gar drei Jahre. Wer wegen Arbeitgeberwechseln verschiedenen Ausgleichskassen angehörte, kann bei seiner aktuellen Kasse oder direkt im Internet unter einen Kontenzusammenzug verlangen. Achtung: Hat man aufgrund einer Heirat den Namen oder die Nationalität geändert, wird man vielleicht unter zwei AHV-Nummern geführt. Um Verzögerungen beim Rentenzahlungsbeginn zu vermeiden, ist der AHV- Ausgleichskasse der Rentenbezug drei bis vier Monate vor Bezug mitzuteilen. Die AHV-Rente können Versicherte frühestens zwei Jahre vor dem regulären Pensionsalter beziehen. Die Rente wird im Gegenzug aber lebens länglich für jedes Vorbezugsjahr um 6,8 Prozent gekürzt. Als Faustregel gilt: Der Vorbezug lohnt sich finanziell betrachtet nur für jemanden, der damit rechnet, nicht älter als 78 (Männer) bzw. 77 (Frauen) zu werden. Geschiedene Ehegatten können die Einkommens teilung individuell verlangen. Es ist jedoch ratsam, die Anmeldung gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Wer keinen Lohn erhält, muss trotzdem AHV-Beiträge, so genannte Nichterwerbstätigen-Beiträge bezahlen, die je nach Vermögen schwanken. Ausgenommen sind verheiratete Personen, deren Partner voll erwerbstätig sind. Personen, welche sich vorzeitig pensionieren lassen, müssen bis zur ordent lichen AHV-Pensionierung auf grund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Nicht er werbs tätigen-beiträge bezahlen, welche in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden können. 6 7
5 Die zweite Säule Die Pensionskasse erlaubt es Rentnern, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter fortzuführen. Sie ergänzt die 1. Säule bei der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente bis zu einem Ziel einkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns. Wer das obligatorische Mindesteinkommen erzielt und das 24. Altersjahr vollendet hat, muss in die betriebliche Pensionskasse einzahlen. Im Unterschied zur AHV sind etwa Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten oder Selbständigerwerbende nicht beitragspflichtig. Selbständigerwerbende können sich je doch freiwillig versichern. Tipps zur Pensionskasse Bei einer Beitragslücke (ersichtlich im Pensions kassenauszug oder durch Anfrage bei der entsprechenden Pensionskasse) können sich Nachzahlungen in die Pensionskasse lohnen. Dies führt zu Steueroptimierungen, und je nach Kasse erhöhen sich auch die Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen. Wer sich in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung einkauft, darf das einbezahlte Geld nicht in Kapitalform beziehen. Im Hinblick auf die Frühpensionierung besteht bei vielen Pensionskassen die Möglichkeit, sich in die vollen Leistungen, welche ab regulärer Pensionierung ausbezahlt würden, einzukaufen. Sollte sich die Person nach getätigtem Einkauf entscheiden weiterzuarbeiten, werden maximal 105 Prozent der Leistungen ausbezahlt. Der übersteigende Teil bleibt in der Kasse. Der Kapitalbezug ist der Pensionskasse schriftlich mitzuteilen. Bei verheirateten Personen müssen beide Ehegatten mit dem Kapitalbezug einverstanden sein und den Antrag unterzeichnen. Es bestehen verschiedene Fristen, die ein gehalten werden müssen. Dazu gibt das Pen sionskassenreglement Auskunft. 8 9
6 Die dritte Säule In der 2. Säule sorgt jeder Versi cher te mit seinen Prämien für sich selbst vor (sog. Kapi taldeckungsverfahren). Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen mindestens gleich hohen Betrag für den Arbeitnehmer ein. Das Geld wird von den Pensionskassen möglichst sicher und ertragreich an gelegt. Fallen diese Erträge weg, kann eine Kasse in Unterdeckung geraten. Das heisst, das am Ende des Jahres vorhandene Vermögen in der Pensionskasse würde nicht ausreichen, um auf einen Schlag alle Verpflichtungen zu erfüllen. Erfahrungen zeigen, dass Pensionierte zwischen 70 und 80 Prozent ihres früheren Einkommens benötigen, um ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Daher ist freiwilliges, privates Sparen mit den Säulen 3a und 3b wichtig. Steuerbonus und Vorzugszinsen machen das Sparen in der Säule 3a attraktiv. Finanzinstitute gewähren bei einem 3a-Konto, welches eine hohe Sicherheit bietet, ein bis zwei Prozent mehr Zins als auf einem herkömmlichen Sparkonto. Nebst dem Säule-3a-Konto bietet die Basler Kantonalbank fondsbasierte 3a- Anlagen an, die sich mit einem Aktienanteil Die private Vorsorge ist wichtig von 10 bis 45 Prozent den individuellen Bedürfnissen je nach Risikoneigung und Anlagehorizont anpassen lassen. Zu den Steuervorteilen besagt eine Faustregel, dass ein Viertel bis ein Drittel der Einzahlung in Form von Steuerersparnis wieder an den Sparer zurückfliesst. Im Gegensatz zur Säule 3a ist das Sparen in der Säule 3b weniger staatlich reguliert. Unter 3b versteht man das freie Sparen mit Wertschriften, kapitalbildender Lebensversicherung, Immobi lien, Sammlungen, ganz allgemein also das Ansparen von Vermögenswerten. Seit der Schaffung des schweizerischen Vorsorgekonzepts hat sich vieles verändert. Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenrate sinkt und die Invaliditätsfälle nehmen zu. Bereits in 30 Jahren finanzieren nur noch etwa zwei Erwerbstätige eine Person im Rentenalter. Heute sind es noch vier. Zudem waren die Erträge der Vorsorgevermögen wegen schwankender Finanzmärkte in letzter Zeit rückläufig. Immer mehr Leute sorgen sich deshalb um ihre finanzielle Sicherheit im Alter
7 Vorsorgeunterschiede einzelner Lebensformen Ehepaar, Konkubinat, Alleinstehende Tipps private Vorsorge Die Säule 3a kann als Überbrückungsrente genutzt werden. Man kann mehrere 3a-Konten eröffnen und diese frühestens ab dem 59. (Frauen) bzw. dem 60. Altersjahr (Männer) nach und nach auflösen. Je nach Kanton sind mehrere 3a-Konten sinnvoll. Wer sie Jahr für Jahr auflöst, bricht die Steuer progression. Die Besteuerung von Auszahlungen der 3a-Konten erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugssatz. Wer früh mit dem Aufbau eines Vermögens beginnt, profitiert stärker von Zinsen und Zinseszinsen. Vermögen lassen sich bequem mit gebührensparenden Indexfonds oder Fondssparplänen aufbauen. Je nach Anlegerprofil und zur Verfügung stehender Zeit können auch Wertschriften lösungen sinnvoll sein. Bei den Sozialversicherungen sind Konkubinatspartner gegenüber Ehepartnern nach gesetzlichen Regelungen benachteiligt. So sieht weder die erste noch die zweite Säule Hinterlassenenleistungen an den Lebens partner vor. Waisen erhalten jedoch aus beiden Säulen eine Rente bis zum 18. beziehungsweise 25. Altersjahr, sofern sie noch in Ausbildung sind. Einige Pensionskassen richten freiwillig Leistungen an den hinterbliebenen Partner aus. Dies allerdings nur, wenn die Partnerschaft gemeldet wurde, mehrere Jahre besteht oder gemeinsame Kinder vorhanden sind. Mit der freiwilligen Vorsorge lassen sich Lücken schliessen. Unverheiratete sind berechtigt, das ganze Guthaben oder die Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen dem Partner zu vermachen. Konkubinatspartner sind gesetzlich nicht erbberechtigt. Damit der Partner erbt, kann dieser jedoch im Testament berücksichtigt werden. Die Pflichtteile von Ehegatte, Kindern oder Eltern dürfen aber nicht verletzt werden, es sei denn, diese verzichten mittels öffentlich beurkundetem Erbvertrag teilweise oder ganz auf ihren Anspruch
8 Was geschieht mit meinen Vorsorgegeldern im Scheidungsfall? Wann kann ich meine Vorsorgegelder beziehen? In der Schweiz wird fast jede zweite Ehe wieder geschieden. In Bezug auf die AHV werden Einkommen, welche das Paar während den Ehejahren erzielt hat, je hälftig aufgeteilt. Sind Kinder da, hat jener Elternteil Anspruch auf Erziehungsgutschriften, welchem der Richter die unter 16-jährigen Kinder zugesprochen hat. Bei der beruflichen Vorsorge hat der geschiedene Partner ebenfalls Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Freizügigkeitsleistung des andern. Falls gegenseitig Ansprüche bestehen, wird der Differenzbetrag geteilt. Guthaben aus der Pensionskasse haben Paare manchmal für Wohneigentum oder selbständige Erwerbstätigkeit vorbezogen. Im Fall einer Scheidung werden die eingesetzten Gelder dann nicht für die Auf teilung der Pensionskassengelder aufgerechnet, sondern in der übrigen gü terrechtlichen Auseinandersetzung ausgeglichen. Die Ansprü che werden an die Vorsorgeeinrichtung des ehemaligen Partners überwiesen. Ist dieser keiner Pensionskasse angeschlossen, wird das Geld auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice platziert. Wohneigentum Versicherte können Kapital aus der zweiten Säule für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum vorbeziehen. Wer bereits ein Haus besitzt, kann damit Hypotheken zurückzahlen oder das Geld für Investitionen ins Eigenheim einsetzen. Wer das 50. Altersjahr noch nicht erreicht hat, ist berechtigt, die gesam ten Mittel dafür einzusetzen. Danach darf man seinem Vorsorgeguthaben entweder das bis Alter 50 ge äufnete Kapital oder die Hälfte des gesamten Kapitals entnehmen je nachdem, welcher Betrag höher ist. Doch Achtung: Versicherte, die bereits Pensionskassengelder für Wohneigentum vorbezogen haben, müssen diese später wieder zurückbezahlen, bevor sie sich wieder steuerwirksam in die zweite Säule einkaufen dürfen. Sie können bei einer Rückzahlung die bereits bezahlten Steuern zurückfordern; die Steuern werden nicht automatisch zurückbezahlt. Wer bereits Erspartes in der Säule 3a hat, steht in dieser Beziehung besser da: Denn um seine Pensionskassengelder nicht antasten zu müssen, kann man sich auch die Säule 3a für den Kauf eines Eigenheims ausbezahlen lassen oder die Hypothek zurückzahlen. Rück- oder Nachzahlungen in die Säule 3a sind jedoch nicht möglich
9 Selbständigkeit Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden die Vorsorgegelder bei Fehlen einer Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Kapital innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Unternehmens zu beziehen. Dasselbe gilt für die Säule 3a. Ordentlicher Bezugstermin Vorsorgegelder aus der Pensionskasse werden beim Zeitpunkt der Pensionierung in Renten- oder Kapitalform fällig. Gemäss Gesetz ist eine frühzeitige Pensionierung ab Alter 58 möglich. Das Guthaben der Säule 3a hingegen darf frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pen sionierungsalter, bei Männern mit Alter 60 bzw. Alter 59 bei Frauen, bezogen werden. Ausland Versicherte Personen können die Barauszahlung der Austrittsleistung sowie des Säule-3a-Guthabens verlangen, wenn sie die Schweiz endgültig verlassen. Dabei ist jedoch zu berücksich tigen, dass Personen, welche im Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Efta wohnen, nur den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens beziehen dürfen. Das restliche Guthaben bleibt weiterhin in der 2. Säule gebunden
10 Was ist steuerlich bei der Pensionskasse und der Säule 3a zu beachten? Einkäufe in die Pensionskasse dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen und sollten über mehrere Jahre verteilt werden. So lassen sie sich optimal zur Brechung der Progression nutzen. Der Bezug des Pensionskassenguthabens in Kapitalform führt zu einer einmaligen, reduzierten Vorsorgebesteuerung und einem langfristigen Steuervorteil, da lediglich die Erträge aus der Vermögensanlage der Einkommensbesteuerung un terliegen. Hingegen wird die Rentenleistung jährlich zu 100 Prozent als Einkommen besteuert. Wer sein Pensionskassenkapital bar bezieht und seinen Wohnsitz im Ausland hat, bezahlt eine Quellensteuer. Diese richtet sich nach dem Sitz der Pensionskasse. Beiträge an die Säule 3a dürfen direkt vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Das Kapital selbst sowie Erträge sind von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit. könnte es sich also lohnen, vor dem Bezug umzuziehen. Der Steuervorteil, den man während der Ansparzeit durch ausserordentliche Einkäufe in seine Pensionskasse und seine Säule 3a erzielt, ist in aller Regel grösser als der Steuerbetrag, der bei der Auszahlung anfällt. Anstatt die Hypothek der selbstbewohnten Liegenschaft direkt zu amortisieren, kann dies über die Säule 3a indirekt erfolgen. Das Konto oder die Police 3a dient dann der Bank als Sicherheit für die Hypothek und wird erst nach einer vereinbarten Frist zur Amortisation herangezogen. Damit jedoch eine Staffelung der Amortisationszahlungen erfolgen kann, lohnt es sich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen. Dank dieser indirekten Amortisation lassen sich gleich zwei Mal Steuern sparen: Über die einkommensmindernden Beiträge an die Säule 3a und über den gleichbleibend hohen Schuldzinsabzug auf die Hypothek. Der Steuertarif beim Kapitalbezug auf Leistungen der Pensionskasse und der Säule 3a variiert von Kanton zu Kanton. Massgebend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung. Rein finanziell betrachtet 18 19
11 Wie kann ich meine Vorsorgegelder vererben? Jedermann kann mittels Testament frei bestimmen, wer im Todesfall erben wird. Pflichtteile sind grundsätzlich zu respektieren. Stirbt beispielsweise ein Ehemann und hinterlässt Frau und Kinder, so steht der Gattin garantiert ein Viertel zu, die Hälfte dessen, was sie ordentlicherweise ohne testamentarische Verfügung erhalten würde. Die Kinder erhalten grundsätzlich die andere Hälfte, mindestens aber 3 /8 des Erbes. Ein Erblasser kann somit über 3 /8 seines Vermögens frei verfügen. Mittels Ehevertrag besteht zudem die Möglichkeit, dem überlebenden Ehegatten den gesamten Vorschlag zuzuweisen. Im Erbvertrag können zudem die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden oder es kann dem Ehegatten die Nutzniessung am Erbteil der gemeinsamen Kinder zugestanden werden. Die können dann erst nach dem Tod des überlebenden Elternteils über das Erbe verfügen. Bei der Säule 3a und der Pensionskasse profitieren in erster Linie der Ehegatte oder der eingetragene Partner. Es folgen die Kinder, Eltern, Geschwister und die übrigen Erben. Die grösste Freiheit bietet die Lebensversicherung der Säule 3b. Hier ist der Versicherte in der Wahl der begünstigten Person frei. Begüns tigt er in der Police jemanden ausserhalb der gesetzlichen Erben, fällt die Auszahlung nicht in den Nachlass, sondern geht an die betreffende Person, solange die Pflichtteile eingehalten werden
12 Was ist bei einer (Früh-) Pensionierung zu beachten? Gezieltes Sparen lohnt sich Der frühzeitige Aufbau von privatem Vorsorgekapital und Wertschriftenver mögen zahlt sich aus. Damit das Sparziel erreicht wird, braucht es eine kon sequente Budgetplanung. Ein Budget verschafft einen Überblick über künftige Einnahmen und Ausgaben. Es empfiehlt sich, den errechneten monatlichen Sparbetrag per Dauerauftrag auf ein Sparkonto zu überweisen, um nicht in Versuchung zu geraten, das Geld anderweitig auszugeben. Um den Zinseszinseffekt zu nutzen ist es sinnvoll, bereits früh mit dem Sparen zu beginnen. Ein Teil des Vermögens sollte für den Aufbau von Wertschriftenvermögen genutzt werden. Für eine individuelle Anlagestrategie müssen auf der Basis einer Analyse von Risiko fähigkeit (genügend Vermögenswerte, welche langfristig angelegt werden können) und Risikobereitschaft (Bauchgefühl, ob die Bereitschaft vorhanden ist, in Aktien zu investieren), Anlageklassen wie Aktien oder Obligationen definiert werden. Dann entscheidet sich der Sparer, in welcher Form er das Geld anlegen möchte. Für monatliche Sparbeträge eignen sich Fondssparpläne. Diese ermöglichen, auch mit kleineren Beträgen, kostengünstig Anteile an professionell verwalteten Fonds zu erwerben. Gleichzeitig wird durch die breite Diversifika tion der Fonds das Risiko reduziert. Checkliste Lebenshaltungskosten Wohnkosten überprüfen, denn sie fallen stark ins Gewicht. Ist das alte Heim zu gross für zwei Personen? Könnte man in einen steuergünstigeren Kanton umziehen? Hypothekarbelastungen auf Wohneigentum so hoch belassen, dass die Zinskosten dem Eigenmietwert ab züglich Unterhaltspauschale ent sprechen. Die Hypothek ganz abzahlen lohnt sich wegen der in der Folge höheren Steuern häufig nicht. Bei einer geplanten Frühpensionierung die Einkommenslücke überprüfen und die jährliche Sparsumme anpassen. Krankenkassenpolice auf individuelle Ansprüche optimieren. Versicherungen miteinander vergleichen: Oft ist man für gewisse Risiken doppelt versichert. Mobilitätsbedürfnisse überprüfen. Ein Umstieg vom eigenen Auto auf öffentliche Verkehrsmittel kann sich lohnen. Alte Gewohnheiten wie häufig auswärts dinieren, lange Handygespräche oder unbedachtes Ein kaufen hinterfragen
13 Rente oder Kapital Die Verhältnisse liegen selten so klar und einfach, dass sich der Versicherte ohne Hilfe für oder gegen einen Kapitalbezug entscheiden kann. Oftmals zeigt sich erst im Rahmen einer Finanzplanung, ob es sich eher lohnt das Kapital oder die Rente zu beziehen. Beim Kapitalbezug werden die langfristig anzulegenden Gel der entsprechend dem Anlegerprofil des Kunden investiert. Gelder, welche kurz- oder mittelfristig zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten benötigt werden, sind in risikoarme Anlagen wie Obligationen oder auf dem Sparkonto anzulegen. Beim Kapitalbezug ist es wichtig, dass auch im hohen Alter noch genügend Vermögenswerte nebst der AHV-Rente vorhanden sind, um die Lebenshaltungskos ten finanzieren zu können. Beim Rentenbezug liegt der Vorteil in der Sicherheit der lebenslänglichen Rentenleistung. Hingegen werden diese Renten bei frühzeitigem Ableben um rund 40 Prozent reduziert und in Form einer Witwenrente an den überlebenden Ehepartner weiterbezahlt. Bei ledigen Personen entfällt die Rentenleistung ganz, falls kein Lebenspartner vorhanden ist. Umgekehrt kann bei einem Kapitalbezug das noch nicht verbrauchte Vermögen an die Nachkommen vererbt werden. Sinnvoll erscheint deshalb auch eine Mischform aus Kapital- und Rentenbezug. Eine beschränkte Rente dient zur Ab sicherung der Existenz bis ins hohe Alter, das Kapital deckt die zusätzlichen Wünsche und Bedürfnisse. Die Vorsorgestiftungen müssen mindes tens 25 Prozent des obligatorischen Vorsorgegeldes zum Kapitalbezug zulassen. Viele Kassen erlauben aber eine freie Wahl des Splits zwischen Rente und Kapital. Die optimale Aufteilung lässt sich am besten im Gespräch mit dem Bankberater oder im Rahmen einer persönlichen Finanzplanung ermitteln. Wer sich das Geld der zweiten und dritten Säule auszahlen lassen will, sollte dies gestaffelt tun, denn auch hier gilt die Steuerprogression: Je höher der bezogene Betrag, desto höher die prozentuale Steuerbelas tung. Da 3a-Konten nur als Ganzes aufgelöst werden können, sollte das Geld auf mehreren 3a-Konten angelegt werden. Der Kapitalbezug aus der Pen sionskasse kann nur einmalig erfolgen, sollte also nicht mit einem 3a-Bezug im gleichen Jahr zusammenfallen
14 Vor- und Nachteile Vorteile des Kapitalbezugs: Das Kapital kann gemäss der eigenen Bedürfnisse flexibel eingesetzt werden. Die Auszahlung des Kapitals wird zu einem Vorzugssatz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Die Rente unter liegt dagegen zusammen mit den übrigen Einkünften voll der Einkommenssteuer. Im Todesfall geht das gesamte verbliebene Kapital an die Erben. Von einer Rente profitieren Ange hörige nur eingeschränkt. Vorteile des Rentenbezugs: Die Rente wird bis ans Lebensende ausbezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält im Todesfall des Versicherten bis an sein Lebensende oder bis zur Wiederverheiratung eine Rente, die allerdings nur 60 Prozent des bisherigen gemeinsamen Renten einkommens entspricht. Der Rentner muss sich nicht mit der Anlage seines Kapitals befassen. Das Anlagerisiko trägt die Pensionskasse. Tipps Frühpensio nierung Eine frühzeitige Planung ab Alter 50 lohnt sich. Insbesondere gilt es, den Zeitpunkt der Pen sio nierung festzulegen sowie den Ort, wo man seinen Ruhestand verbringen möchte, zu bestimmen. Bei seiner aktuellen AHV-Kasse kann man die genaue Altersrente und bei seiner Pensions kasse sein persönliches Altersguthaben berechnen lassen. Das Guthaben ist entscheidend um abzuwägen, wann eine Frühpensionierung aus finanzieller Sicht ins Auge gefasst werden kann. Der Bezugstermin der AHV sollte spätestens drei Monate vor dem geplanten Pensionierungszeitpunkt angemeldet werden. Beim Arbeitgeber ist abzuklären, ob eine Überbrückungsrente ausgerichtet wird. Budget und Vermögensübersicht machen ersichtlich, wie die finanziellen Verhältnisse bei einer Früh pensionierung aussehen und ob eine Einkommenslücke ab Pensionierung entsteht. Oft sind die Renteneinkommen geringer als die Ausgaben
15 Interessierte sollten den zusätzlichen Kapitalbedarf kalkulieren. Allfällige Einkommenslücken lassen sich unter Umständen mit der Auf stockung der Säule 3a oder einem Einkauf in die Pensionskasse schliessen. Erstellung einer Finanzplanung bei der Basler Kantonalbank, um festzustellen, ob eine frühzeitige Pen sionierung aus finanzieller Sicht umsetzbar ist. Die Zeit danach Eine Pensionierung bringt Veränderungen mit sich: Finanzielle, zeitliche, partnerschaftliche und andere Aspekte ändern sich. Wer den Ruhestand von Beginn weg geniessen will, plant schon früh, mindestens aber 10 bis 15 Jahre im Voraus. Schon mit 50 Jahren sollte man sich fragen, wie das Leben nach der Pensionierung aussehen könnte: Wie und wo möchte ich leben? Wofür will ich meine Zeit einsetzen? Wie viel Zeit möchte ich meinen Enkelkindern widmen? Nicht zu unterschätzen ist der Aspekt des Arbeitsentzugs: Wie wirkt sich die Veränderung auf die Partnerschaft aus? Welche Veränderungen finden in meinem sozia len Umfeld statt und welche anderen Netze kommen für mich in Frage? Wie auch immer man sich entscheiden mag es hat fast immer Auswirkungen auf den Finanzbedarf. Je nach Ansprüchen braucht es mehr oder weniger Geld. Planen muss man insbesondere dann, wenn eine Frühpensionierung ins Auge gefasst wird
16 Was bietet die Basler Kantonalbank zur Pensionierung an? Finanzcheck Der kostenlose Finanzcheck zeigt auf, ob eine frühzeitige Pensionierung aus finanzieller Sicht realistisch ist oder nicht. Es wird berechnet, wie hoch das notwendige Vermögen beim Zeitpunkt der gewünschten Pensionierung sein muss, damit die Finanzierung der Lebenshaltungskosten für den dritten Lebensabschnitt gesichert ist. Nebst dem notwendigen Vermögen ist ersichtlich, ob bereits genügend Vermögenswerte vorhanden sind oder ob allenfalls während der Erwerbstätigkeit zusätzliche Vermögenswerte angespart werden müssen, um das Ziel der frühzeitigen Pensionierung realisieren zu können. Der Finanzcheck der Basler Kantonalbank gibt Sicherheit. Hingegen gibt der Finanzcheck keine Auskunft über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten sowie die optimale Belehnungshöhe der Hypothek und das optimale Verhältnis zwischen Renten- und Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Für eine eingehende Analyse kontak tieren Interessierte einen Berater oder eine Beraterin der Basler Kantonalbank. Einkommenslücke bei ordentlicher Pensionierung Steuercheck Einkommen Erwerbseinkommen Einkommenslücke AHV-Rente ordentliche Pensions kassenrente und sonstiges Einkommen Alter ordentliches Pensionierungsalter (Mann) Der Steuercheck zeigt Steueroptimierungsmöglichkeiten beim Eigenheim, beim Vermögen sowie bei der Vorsorge. Mit dem Steuercheck lässt sich im Einzelnen die Rendite der Anlagestrategie nach Steuern ausweisen sowie die optimale Belehnungs höhe der Liegenschaft berechnen. Im Bereich der Vorsorge geht es darum zu prüfen, ob Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse bestehen und das steueroptimierte Vorsorgesparen 3a bereits umgesetzt wird
17 Nachlasscheck Finanzplanung Der Nachlasscheck zeigt Begünstigungsmöglichkeiten im Todesfall zugunsten des überlebenden Partners oder der Nachkommen. Im Detail wird visualisert wie die güter- und erbrechtliche Teilung von Gesetzes wegen aussieht und wie die Begünstigungsmöglichkeiten mittels Testament oder Eheund Erbvertrag verändert werden können, ohne die gesetzlichen Pflichtteile zu verletzen. Die Finanzplanung der Basler Kantonalbank schafft Klarheit über die finanzielle Situa tion. Es handelt sich um eine individuelle und umfassende Beratung in den Bereichen Anlagen, Budget, Immobilien, Vorsorge, Steuern und Nachlass. Sämtliche Teilgebiete werden ganzheitlich betrachtet und optimal aufeinander abgestimmt. Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen! Im Einzelnen werden folgende Fragen beantwortet: ob Sie sich eine frühzeitige Pensionierung leis ten können ob Sie das Kapital oder die Rente aus der Pensionskasse beziehen sollen ob Sie sämtliche Steueroptimierungsmöglichkeiten ausschöpfen ob Sie Ihr Vermögen optimal angelegt haben ob Ihr Versicherungsschutz bei Invalidität, Tod und im Alter ausreicht ob und gegebenenfalls wie Sie Ihren Ehepartner maximal begünstigen können. Je genauer die Vorstellung für die Zeit nach der Pensionierung ist, desto exak ter lässt sich der Finanzbedarf planen. Viele Menschen glauben, dass der finanzielle Bedarf im Alter stark zurückgeht. Fakt ist, dass die Ausgaben fast genauso hoch bleiben wie vorher. Hobbys werden häufig stärker gepflegt als vor der Pensionierung, man reist viel und zeigt sich gerne grosszügig gegenüber den Enkelkindern
18 Wer bei guter Gesundheit ist, unterschätzt die medizinischen Kosten, die im Alter meist steigen. Den Finanzbedarf im Ruhestand sollte man deshalb eher grosszügig kalkulieren. Auch ein Budgetposten für Unvorhergesehenes darf nicht fehlen. Ein Vorteil ist, wenn allfälliges Vermögen von Wohneigentum als Sicherheit einkalkuliert werden kann und zumindest vorerst nicht angetastet werden muss. Ebenfalls ratsam ist, sich unter Partnern gegenseitig das Wohnrecht und Geldansprüche vertraglich zu sichern. Für weitere Informationen kontaktieren Interessierte einen Berater oder eine Beraterin der Basler Kantonalbank. Zwei Beispiele aus der Praxis 34 35
19 «Wir können ohne Sorgen alt werden» Silva (63) und Peter Hänzi (64) «Wir haben ein Leben lang alles zusammen erarbeitet und werden es zusammen geniessen.» Silva und Peter Hänzi mit Enkel Levin Das Ehepaar ist das Arbeiten gewohnt. Selbst an Wochenenden und an den Abenden haben sie früher nicht geruht. «Als Selbständig erwerbende ist das einfach so», sagt Silva Hänzi. Mit 51 Jahren hat sie sich ihren Traum vom eigenen Geschäft verwirklicht: ein kleines Altersheim mit vier Plätzen und einem Ferienzimmer. Dafür hat das Ehepaar kurzerhand beim eigenen Haus angebaut. «Wir erschraken damals, wie teuer so ein Anbau ist», sagt Peter Hänzi. Die Investi tion hat sich aber gelohnt: Das Heim mit mittlerweile vier Angestellten rentiert, das Haus wurde aufgewertet und das Ehepaar hat später die Option, den Anbau zu vermieten oder selber hineinzuziehen. Das Heim ist, obwohl offiziell von der Frau geführt, ein gemeinsames Projekt: Sie widmete sich der Altenpflege, er erledigte das Administrative neben seiner Arbeit als An gestellter in einem Metallverarbeitungsbetrieb. Für die Heimarbeit erhielt er bisher keinen Lohn und von beiden steckt je hälftig Geld im Haus und Altersheim
20 Als Selbständigerwerbende nutzte Silva Hänzi die Möglichkeit, jedes Jahr 20 Prozent ihres versteuerten Einkommens in die Säule 3a einzuzahlen. Ihr 3a-Vermögen ist neben der AHV, der Pen sionskasse des Mannes, seinen 3a-Konten und den zwei Lebensversicherungen zu einem der wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge des Paares geworden. Indirekt steht Peter Hänzi wegen der finanziellen und tatkräftigen Beteiligung am Heim ebenfalls ein Teil des 3a-Vermögens seiner Frau zu. Umgekehrt arbeitete sie während der zehn Kinderjahre nur 20 bis 30 Prozent als Angestellte und konnte somit nur einen kleinen Beitrag in die Säule 3a einzahlen. Doch weder sie noch er denken sich ihre Vorsorgevermögen getrennt. «Wir haben ein Leben lang alles zusammen erarbeitet und werden es jetzt auch zusammen geniessen», sagt sie. Das Heim will das Ehepaar über das ordentliche Pensionsalter hinaus weiterführen, wenn auch mit weniger Arbeitseinsatz. Schliesslich wollen die beiden das Leben auskosten und Zeit mit ihren sechs Enkelkindern verbringen. Die Finanzplanung der Basler Kantonalbank bestätigte dem Ehepaar, dass ihnen monatlich insgesamt 6000 Franken bis ins hohe Alter zur Verfügung stehen. «Wir können ohne Sorgen 99 und mehr Jahre alt werden!» Peter Hänzi rechnet allerdings nicht damit, dass er älter als 90 Jahre werden wird. Ausserdem hat er sein Angestelltenverhältnis schon jetzt, ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter, aufgegeben. Er hat sich deshalb das Pensionskassenvermögen und eine seiner zwei 3a-Konten auszahlen lassen. «Das schon bezogene Restvermögen geht bei meinem möglichen Ableben an meine Frau», sagt er. Die beiden hoffen, dass sie das Vermögen, das im Haus steckt, nicht antasten müssen. Im Gegenteil, sie wollen noch einen Teil der Hypothekarschulden abtragen, so dass das Haus etwa zur Hälfte bezahlt ist. Der jeweilige Ehepartner soll aber bei einem Todesfall nicht zu kurz kommen: Wohnrecht und Vermögen stehen dem Hinterbliebenen zu vertraglich gesichert. Die Kinder können erst aufs Erbe zurückgreifen, wenn beide verstorben sind
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