Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisiert am
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- Dominik Beck
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisiert am Präambel Der Tätigkeit von WPMC liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. WPMC ist berechtigt, spezifische Arbeitsbereiche durch sachverständige, selbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Verschwiegenheit: Die Vertragspartner verpflichten sich, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. WPMC behandelt alle internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die durch die Arbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden vertragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht. 1. Allgemeine Richtlinien 1.1. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen Für vom Auftraggeber angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Entgelte für zusätzliche Leistungen können mündlich vereinbart werden Zahlung Rechnungen sind entweder bar oder per Überweisung zu begleichen. Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, beträgt die Frist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt. Bei Zahlungsverzug ist WPMC weiters berechtigt nach 6 Wochen eine Aufwands-pauschale von 40 zusätzlich zu verrechnen. Alle gelieferten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers Rechnung Rechnungen werden 2012 ohne Mehrwertsteuer ausgestellt (Kleinunternehmerregelung) und sind somit brutto wie netto. Rechnungen erhalten Sie als PDF per , oder auf Wunsch auch ausgedruckt bei einem unserer Treffen. Rechnungen werden ohne ausdrücklichen Wunsch nicht zusätzlich per Post versandt.
2 2. Angebot: Security Paket WPMC bietet normalerweise Security Packagesfür WordPress Instanzen an. Preise für Sicherheitsmaßnahmen, Upgrades und Backups errechnen sich in der Regel durch die Größe sowie dem Grad der Customization einer Plattform. Orientierungspreise siehe Preistabelle Leistungen des Security Pakets Das WPMC Security Paket umfasst im Detail folgende einmalige Leistung: Upgrades: Wordpress Upgrade auf die aktuelle Version Upgrade aller PlugIns Datenbank Sicherheit: Datenbank-Prefix geändert Check: Wordpress db-errors off Admin-Security: Check: kein "admin" User Login-Sicherung: Wird mehr als 8 Mal innerhalb 5 Minuten von demselben Computer aus ein ungültiger Login-Versuch unternommen, wird dieser Computer für 60 Minuten ausgesperrt. (zur Verhinderung von brute-force Atacken) WEB-Security: Blockieren (und Benachrichtigung) verdächtiger Anfragen (Wpspecific Terms, SQL-Abfragen, ausführbare Dateien) Wordpress Version versteckt: Wordpress kann so von außen nicht durch Scans und bzw. einfache Google-Abfragen erkannt werden. (Schutz vor Massen-Skriptattacken) zusätzlich installierte PlugIns: Backup Buddy (BackUp vor und nach erfolgreicher Durchführung) Login LockDown Wordpress Firewall 2 WP Security Scan zusätzlich möglich wenn gewünscht: Serverseitige Sicherung des WP-admin Bereichs (.htaccess) -> User müsste sich 2 Mal anmelden, um in den Admin-Bereich zu kommen
3 2.2 Bestimmungen zur eingesetzten Software Für Software, die von Drittherstellern klassifiziert ist, insbesondere der Opensource Software WordPress, sowie installierten Templates und PlugIns, übernimmt WPMC keine wie immer geartete Gewähr. Die vom jeweiligen Programmautor für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. WPMC übernimmt keine Gewähr dafür, dass von Kunden installierte Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet. WordPress sowie PlugIns werden in der jeweilig aktuellen Version übergeben. Spätere Upgrades sind, wenn nicht anders vereinbart, im WPMC-Security-Paketpreis nicht eingeschlossen. 2.3 Backups Der Leistungsumfang des WPMC-Security-Pakets beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart, immer ein Sicherheitsbackup. Die Übergabe des Backups erfolgt normalerweise per Zusendung eines Downloadlinks via an den Kunden. Backups sowie die notwendigen Restore-Daten werden in der Regel für 12 Monate zusätzlich lokal bei WPMC gespeichert. 3.3 Wartungsverträge WordPress Webseiten sollten grundsätzlich immer gewartet werden um Sicherheitslücken vorzubeugen. WPMC kann im Rahmen eines seperat abzuschließenden Wartungsvertrages Upgrades und andere Änderungen für Sie regelmäßig durchführen, Ihnen bei Fragen zu Seite stehen, sowie Sicherheitskopien Ihrer Webseite anlegen und die Systemstabilität regelmäßig überprüfen. Wenn nicht anders schriftlich oder durch einen Wartungsvertrag vereinbart, endet die Geschäftsbeziehung zwischen WPMC und dem Klienten mit der Übergabe der durch das WPMC- Security- Paket aktualisierten Webseite. 2.2 Haftung und Gewährleistung für das Security Paket WPMC gewährleistet im Normalfall, und wenn nicht anders vereinbart, für eine möglichst ununterbrochene Erreichbarkeit der betreffenden Webseite. WPMC gewährleistet die Funktionstüchtigkeit der betreffenden Webseite/des Portals nach der Durchführung der WPMC-Security-Maßnahme. WPMC scannt Webseiten auf bekannte Sicherheitslücken oder Probleme, aber kann keine Gewähr für 100%ige Vollständigkeit übernehmen. WPMC haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch bei einem WPMC-Securitypaket nicht entdeckte Malware, entstehen. WPMC haftet nicht für Probleme die durch Fremdserver auftreten und behält sich das Recht vor anfallende Zusatzarbeiten entgeltlich zu verrechnen.
4 WPMC haftet nicht für Probleme, die durch Inkompatibilität durch Updates vorinstallierter Software auftreten und behält sich das Recht vor anfallende Zusatzarbeiten entgeltlich zu verrechnen oder vom Angebot zurückzutreten. 3. Web Development und Services 3.1 Erstberatung Ein Erstgespräch (erste Stunde) ist kostenlos und beinhaltet eine ungefähre Schätzung der Kosten, aber noch keinen fertig ausgearbeiteten Kostenvoranschlag. 3.2 Kostenvoranschläge für Plattformen mit hohen speziellen Anforderungen Kostenvoranschläge können auf Wunsch auf ein Budget maßgeschneidert werden und werden auf Kundenwunsch hin erstellt. Dies ist, falls nicht anders vereinbart, je nach Aufwand mit einem entsprechendem Entgelt zu verrechnen und also kostenpflichtig. Dies gilt vor allem für umfangreiche Plattformen mit speziellen Ansprüchen. Diese Kosten entfallen jedoch, sofern der Auftrag zustande kommt Anpassungen von vorhandener Software Bei der Adaption von vorhandener Software gelten die Nutzungs- und Lizenzbestimungen der verwendeten Software. Die Software wird in ihrer aktuellen Version übergeben. Updates sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht eingeschlossen Eigene Entwicklungen COMING SOON 3.6. Fremdsoftware Der Kunde willigt ein, das WPMC berechtigt ist Fremdsoftware (PlugIns) zu installieren. Alle Software wird vorab von WPMC getestet Adressen Bei der Beratung oder konkreter Hilfestellung bei der Administration, Weiterleitung oder Einrichtung von adressen oder Postfächern, übernimmt WPMC keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Verlust von s entstehen. 3.8 Mängel und Beanstandungen Für eigens programmierte Entwicklungen sowie auch für adaptierte Fremdswoftware können vom
5 Kunden Beanstandungen eingebracht werden, falls diese nicht wie vereinbart funktionieren oder Mängel aufweisen. WPMC haftet für die Funktionsfähigkeit entwickelter Softwarelösungen und wird Mängel innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übergabe kostenlos ausbessern. Kunden nehmen zur Kenntnis, dass nach einer dreimonatigen Frist der Anspruch auf kostenlose Mangelbeseitigung erlischt und die normalen WPMC Stundensätze gelten. 4. Hosting 4.1 Rechtsvorschriften Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird WPMC für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst. 4.2 Hostingangebot WPMC recherchiert individuell und in bestem Gewissen den geeigneten Serverplatz für seine Kunden und stellt normalerweise individuelle Angebote. Aktuelle Paket-Angebote sind der Webseite zu entnehmen. Es gelten die jeweiligen Beschreibungen. 4.3 Vertragsdauer und Kündigung des Hostings Die Mindestvertragsdauer beträgt standardgemäß ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen mit einmonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. 4.4 Server WPMC kann keine Garantie für eine hundertprozentige Erreichbarkeit der gemieteten Server und Systeme abgeben. Die Erreichbarkeit beträgt dennoch annähernd 100%. WPMC kann nicht zur Verantwortung gezogen werden falls bösartige Server-Attacken oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Systemstabilität reduzieren oder aufheben. WPMC mietet den Serverplatz bei folgenden hochwertigen Anbietern, über deren hohe Systemstabilität und Sicherheitsmaßnahmen Sie sich auf den jeweiligen Webseiten informieren können: A) ABONDA: Serverstandort ist Düsseldorf/Deutschland. B) EDIS: Serverstandort in Graz/Österreich. C) HOSTSTAR: Serverstandort in Österreich.
6 5. Verpflichtungen des Kunden Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, rasches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass WPMC auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Zugangsdaten bzw. Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und über alle Vorgänge und Umstände Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Vereinbarungen, die nicht im Kostenvoranschlag benannt wurden bzw. andere zusätzliche Leistungen betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. 5.1 Rücktrittsrecht WPMC kalkuliert Arbeitszeiten für Klienten ordentlich in einem Projektkalendar ein und lehnt daher ggfs. andere Kunden ab, falls bereits ein anderes Projekt für diesen Zeitpunkt geplant ist. Daher entstehen WPMC immer Verluste wenn ein Projekt storniert wird. Im Fall eines Stornos hat WPMC das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr (normalerweise 10% der Angebotssumme) zu verrechnen. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden WPMC von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. 6. Allgemein: Haftung und Gewährleistung 6.1. WPMC ist verpflichtet, die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei die Interessen des Kunden zu wahren. WPMC haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von WPMC zu vertreten sind und umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt drei Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung Für unabsehbare Browserkompatibilitätsprobleme mit künftigen Browsern, die nach Übergabe einer Webseite entstehen könnten, übernimmt WPMC keine Haftung Für unabsehbare Kompatibilitätsprobleme, die durch künftige PHP Versionen oder automatische Upgrades auf Servern entstehen könnten, übernimmt WPMC keine Haftung Für Probleme, die durch das Hosting auf Fremd-Servern oder Billiganbietern entstehen übernimmt WPMC keine Haftung. WPMC gewährleistet eine funktionsfähige Arbeitsumgebung auf den genannten Servern WPMC ist nicht verpflichtet, Nutzungsrechte von angelieferten Daten zu überprüfen. Dies gilt im Besonderen bei Foto- und Videomaterial, Schriften sowie Musik.
7 Für das WPMC-Security Paket gelten die unter Punkt 2.2 separat angeführten Haftung und Gewährleistungsansprüche. 6. Honorarhöhe Kosten werden in Kostenvoranschlägen oder Angeboten ermittelt und vereinbart. Es gelten ab 1.November 2012 folgende Richtlinien für Stundensätze und Produkte. Sondervereinbarungen und Rabatte sind möglich. Die Zahlen dienen der grundsätzlichen Orientierung. Beschreibung Stundensatz (Richtlinie 2012) Erstgespräch (zweite Stunde) 25 Programmieren (Javascript, PHP, CSS..) 65 Telefonauskünfte 45 Security Paket (small) 130 Security Paket (medium) Recherche und Vorbereitung Schlussbestimmungen Je nach Produkt oder Dienstleistung gelten unterschiedliche Leistungsbeschreibungen, die der WPMC-Website oder den jeweiligen Bestellformularen zu entnehmen sind. WPMC übernimmt keine Haftung für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über WPMC erreichbar sind. WPMC ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. YOURMEDIA ist berechtigt, mögliche Auftraggeber ohne Angabe von Gründen vor Vertragsabschluss abzulehnen. WPMC behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren und wird Klienten zeitgerecht über aktualisierte AGBs in Kenntnis setzen. Durch das Erwerben von WPMC Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Sie die AGB zur Kenntnis genommen haben, d.h. bei allen Treffen oder Kommunikationsprozessen, die nach dem Erstgepräch stattfinden, geht WPMC davon aus, dass diese AGB aktzeptiert wurden, und zwar auch dann, wenn diese nicht explizit händisch vom Auftraggeber unterschrieben wurden. Erfüllungsort und Gerichtsstand Wenn nicht anders vereinbart ist, erbringt WPMC Leistungen im Hauptbüro / dem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ebenfalls Wien.
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