SCHNELLINFO Doppelausgabe 25+26/2005, 19. Dezember 2005

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1 Flüchtlingsrat NRW e.v. - Bullmannaue Essen gefördert durch die Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfonds SCHNELLINFO Doppelausgabe 25+26/2005, 19. Dezember 2005 Die PDF-Version des Schnellinfos finden Sie auf unserer Homepage zum Download und bequemen Ausdrucken (Aktuelles > Schnellinfo > Schnellinfos 2005 > SCHNELLINFO 25+26/2005). Liebe Leserinnen und Leser des Schnellinfos! Enthauptungsschlag gegen Flüchtlingslobby in NRW geplant. - Land will Mittel für Flüchtlingsrat NRW komplett streichen! Die neue Landesregierung beabsichtigt, dem Flüchtlingsrat NRW e. V. im kommenden Jahr die Zuschüsse komplett zu streichen. Dies geht aus einem bisher noch nicht veröffentlichten Erlass zur vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung hervor. Wenn das Land seine Pläne wahr macht, müssen wir die Geschäftsstelle schließen, so Dr. Brigitte Derendorf, Vorstandsmitglied beim Flüchtlingsrat NRW. Dies käme einem Enthauptungsschlag der Flüchtlingslobby in NRW gleich, so Stefan Keßler, ebenfalls Vorstandsmitglied beim Flüchtlingsrat NRW e. V., weiter. Die Geschäftsstelle ist quasi das Herzstück der landesweiten Flüchtlingsarbeit in NRW. Hier laufen alle Fäden zusammen. Die Geschäftsstelle informiert, qualifiziert, koordiniert und vernetzt die haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Tätigen und sorgt so dafür, dass Flüchtlinge in NRW eine starke Lobby haben. Der Flüchtlingsrat NRW e. V. befürchtet, dass das Land notwendige Sparmaßnahmen dazu nutzt, unliebsame Kritiker mundtot zu machen. So hat der FR NRW beispielsweise in der Vergangenheit das Innenministerium wiederholt kritisiert wegen seiner rigiden Abschiebungspolitik und dem inhumanen Umgang mit psychisch kranken Flüchtlingen. Der Flüchtlingsrat NRW e. V. feiert im nächsten Jahr sein zwanzig jähriges Bestehen. Zwanzig Jahre Einsatz für die Rechte von Flüchtlingen bedeutet zwanzig Jahre Eintreten für sozialen Frieden und eine lebendige Demokratie, so der Flüchtlingsrat NRW e. V. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für den Fortbestand dieser wertvollen Institution einzusetzen und die Haushaltspläne erneut zu überdenken. (Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW vom ) Nur wer nicht kämpft, hat schon verloren! - Der Flüchtlingsrat NRW braucht dringend Hilfe! "Wir werden die beabsichtigte Streichung der Mittel nicht kampflos hinnehmen." Dies steht für die Mitglieder des Flüchtlingsrates NRW e. V. zweifelsfrei fest. Der Flüchtlingsrat NRW hat sich daher bereits mit o. g. Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt. Außerdem führt er bereits Gespräche mit den Landtagsfraktionen in NRW, die das letzte Wort haben und letztlich den Haushalt verabschieden werden. Um den notwendigen öffentlichen Druck aufbauen zu können, braucht der Flüchtlingsrat NRW Ihre bzw. Eure Hilfe! Wir bitten alle, denen die Arbeit des Flüchtlingsrates NRW e. V. am Herzen liegt, sich bei den verantwortlichen Politikern für den Erhalt des Flüchtlingsrates einzusetzen. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen. Sei es durch direkte Gespräche mit den Landtagsabgeordneten aus der eigenen Region, sei es durch Protestbriefe, Unterschriftenlisten, Solidaritätserklärungen usw. Hintergrundinformationen für einen Protestbrief, sowie eine Unterschriftenliste zum Herunterladen finden Sie in Kürze auf unserer Homepage unter Aktionen.) Als Adressaten der Protestnoten kommen insbesondere in Frage: Die Präsidentin des Landtags NRW, Frau Regina van Dinther, mit der Bitte um Weiterleitung an alle Abgeordneten des Landtags NRW Der Innenminister des Landes NRW, Dr. Ingo Wolf (FDP) Der Finanzminister des Landes NRW, Die Landtagsfraktionen,

2 die Mitglieder des Innenausschusses, die Mitglieder des Finanzausschusses, die Mitglieder des Integrationsausschusses Um in der Übergangszeit bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltes (voraussichtlich im Mai 2006) die Arbeit fortsetzen zu können, ist der Flüchtlingsrat NRW e. V. darüber hinaus dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Daher bitten wir alle, denen die Fortführung der Arbeit des Flüchtlingsrates NRW e. V. wichtig ist, um eine Spende (gegen Spendenbescheinigung; Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ , Konto Nr ). Damit wir diese Spende zweckgebunden für die Fortsetzung der Geschäftsstelle einsetzen können, bitten wir, als Verwendungszweck: FR NRW e. V. Rücklagen Personal- und Betriebsmittel einzutragen. Außerdem bitten wir unsere Mitglieder, die Mitgliedsbeiträge bereits Anfang des Jahres 2006 zu überweisen. Gerne nimmt der FR NRW auch neue Mitglieder auf. Die Mitgliedschaft für Privatpersonen ist kostenfrei, Spenden auch regelmäßige sind erwünscht und können im Rahmen Ihrer Möglichkeiten frei gewählt werden. Einen Aufnahmeantrag finden Sie auf unserer Homepage unter Flüchtlingsrat NRW > Mitglied werden. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, das Ruder herumzureißen und die drohende Zerschlagung der landesweiten Flüchtlingslobby zu verhindern. Wir vertrauen auf Eure/Ihre Hilfe, denn wir wissen: Viele kleine Leute An vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern! Geschäftsstelle des FR NRW fährt bis auf weiteres Notprogramm! Angesichts der ungewissen Finanzierung in 2006 laufen die Verträge alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle zum aus. Dennoch wird die Geschäftsstelle nicht völlig verwaisen. In der Hoffnung darauf, die Arbeit der Geschäftsstelle in absehbarer Zeit doch noch weiterführen zu können, haben sich die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklärt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeit in der Geschäftsstelle zunächst ehrenamtlich fortzusetzen. Damit kann zumindest ein Notprogramm aufrechterhalten werden. Ab Januar wird die Geschäftsstelle bis auf weiteres folgendermaßen erreichbar sein: montags und freitags von 9.00 Uhr Uhr, mittwochs von Uhr bis Uhr. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. INNENMINISTERKONFERENZ Harte Linie setzt sich durch keine Bleiberechtsregelung auf der Innenministerkonferenz in Karlsruhe Auf der Innenministerkonferenz in Karlsruhe konnten sich die Innenminister nicht auf eine Bleiberechtsregelung einigen. Laut Pressemitteilung vom 9. Dezember 2005 vertritt der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech die Auffassung, dass eine solche Regelung Personen betreffen würde, die sich nicht rechtmäßig bei uns aufhielten und deshalb ausreisepflichtig seien. Mehrere Innenminister argumentierten, es gebe schon genügend Möglichkeiten im Zuwanderungsgesetz aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Außerdem wolle man nicht dazu einladen, sich mit allen Mitteln einer Aufenthaltsbeendigung zu entziehen. Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 2 von 10

3 Der Innenministerkonferenz lagen insgesamt vier Vorschläge aus den Bundesländern NRW, Niedersachsen, Hessen und Berlin vor. Während der Vorschlag aus NRW trotz des faktischen Arbeitsverbotes für geduldete Flüchtlinge ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. eine allumfassende dauerhafte Verpflichtungserklärung inklusive Kranken- und Pflegeversicherungsschutz voraussetzte und damit auf der Prämisse basierte eine Chance auf ein befristetes Bleiberecht erhält nur der, der nichts kostet, wollte Niedersachsen lediglich den Kindern langjährig geduldeter Flüchtlinge ein befristetes Bleiberecht einräumen. Wörtlich heißt es in der Vorlage aus Niedersachsen: Es gilt daher eine Lösung zu finden, die das Verhalten der Eltern für diese selbst nicht belohnt, wohl aber ihre Kinder begünstigt, die Deutschland als ihre Heimat betrachten, von der einheimischen Bevölkerung vorbehaltlos akzeptiert werden und Deutschland künftig etwas von dem zurückgeben könnten, das es in ihre Ausbildung investiert hat. Der Vorschlag aus Hessen knüpfte an den faktischen Ausschluss geduldeter Flüchtlinge vom Arbeitsmarkt an und wollte ihnen die Möglichkeit einräumen, sich mit einem Bleiberecht auf Probe innerhalb einer bestimmten Frist, eine Arbeitsstelle suchen zu können. Der liberalste Vorschlag kam aus Berlin, der im Wesentlichen die bisherige Altfallregelungen aus 1996 und 1999 fortschrieb. Das Innenministerium NRW hat seinen restriktiven Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung in einer Protokollnotiz festgehalten. Dabei ist auch dem LMI NRW bewusst, dass auf dieser Basis keine befriedigende Lösung für die über geduldeten Flüchtlinge in NRW erzielt werden kann. Nach eigenen Angaben geht das Innenministerium NRW davon aus, das auf der Basis ihres Vorschlags nur rund der über in NRW geduldeten Personen von der Regelung profitieren könnten. Nach dem Scheitern der IMK setzen die Innenminister offensichtlich auf die Große Koalition in Berlin, die laut Koalitionsvertrag das Zuwanderungsgesetz evaluieren will und überlegen will, wie Abschiebungen erleichtert werden können. Es solle dabei auch geprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der Kettenduldungen erreicht worden ist. Die Innenminister haben zudem beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Ministerebene einzurichten, die sich mit der Problematik der Kettenduldung befasst. Damit ist das dringende Thema einer Bleiberechtsregelung erneut vertagt und auf die lange Bank geschoben. Währenddessen werden weiter Fakten geschaffen. Die Abschiebemaschinerie läuft ungebremst weiter. Bereits am 12. Dezember 2005 (also am nächsten Arbeitstag nach der IMK) startete vom Düsseldorfer Flughafen erneut eine bundesweite Sammelabschiebung in die Türkei. Es ist davon auszugehen, dass nach der Weihnachtspause Mitte Januar die Abschiebungen nach Pristina und Belgrad ebenfalls fortgesetzt werden. Einen Wintererlass zur Aussetzung der Abschiebungen für Familien aus Serbien und Montenegro gibt es auch in diesem Jahr nicht. Pro Asyl kommentiert das Scheitern der Innenministerkonferenz am 9. Dezember 2005 in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Integrationspolitisches Armutszeugnis. Pro Asyl fordert ein Abschiebemoratorium bis zur Einigung. Als integrationspolitisches Armutszeugnis bewertet PRO ASYL das Ergebnis der Innenministerkonferenz. In allen gesellschaftlichen Kreisen wachse das Bewusstsein, dass Menschen, die lange in Deutschland leben, nicht abgeschoben werden dürfen. Die Innenminister haben sich vor der Verantwortung gedrückt. Das Damoklesschwert der Abschiebung schwebt nun weiter über weit mehr als längst integrierten Menschen. Trotz des negativen Ausgangs der Innenministerkonferenz, betrachtet PRO ASYL die Debatte der letzten Tage als Teilerfolg einer breiten Bewegung für ein Bleiberecht. Die breite Unterstützung der Forderung nach einem Bleiberecht aus Schulen, Kirchen, Verbänden und aus der Politik quer durch die politischen Parteien mache deutlich, dass endlich Bewegung in eine festgefahrene Diskussion gekommen sei. PRO ASYL ruft die Betroffenen und Unterstützer dazu auf, jetzt nicht die Köpfe hängen zu lassen, sondern weitere Initiativen zum Bundestag, Landtagen und auch zu Petitionsausschüssen und Härtefallkommissionen zu entfalten. PRO ASYL appelliert an den Deutschen Bundestag, sich nun seiner Verantwortung zu stellen und eine gesetzliche Altfallregelung zu beschließen. Eine gute Gelegenheit hierfür sei die Anfang 2006 anstehenden Beratungen zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes. Das Zuwanderungsgesetz muss u.a. deswegen überarbeitet werden, da EU- Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Damit bis dahin nicht Tausende von integrierten Menschen abgeschoben werden, fordert PRO ASYL die Innenministerien der Länder dazu auf, einen Abschiebestopp für sechs Monate nach 60 a Abs. 1 AufenthG zu erlassen. Diesen können die Länder in alleiniger Verantwortung für sechs Monate verfügen. So könne das Horrorszenario einer Abschiebung von mehr als Menschen verhindert werden. Die Mehrzahl der Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 3 von 10

4 Betroffenen lebt seit vielen Jahren in Deutschland und ist integriert. Die drohenden Abschiebungen wären eine menschliche Tragödie. Auch die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den NRW Innenminister Dr. Ingo Wolf nach dem Scheitern der IMK in Ihrer Pressemitteilung vom unter dem Titel Nicht reden, handeln, Herr Wolf, dazu auf, die Handlungsspielräume des Landes zu nutzen, um langjährig Geduldeten endlich eine Perspektive zu eröffnen. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: Wenn er seine Bleiberechtsinitiative ernst meint, muss Herr Wolf jetzt als Landesinnenminister Farbe bekennen und nicht nur reden, sondern auch handeln. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zeigten, dass auch bereits jetzt schon beispielsweise bei Minderheiten aus dem Kosovo Aufenthaltserlaubnisse statt Kettenduldungen erteilt werden können. Wir brauchen keine Prüfung und Evaluation. Die Probleme sind seit Jahren bekannt und nicht gelöst. Wir müssen endlich klare Perspektiven für die Menschen schaffen, die seit vielen Jahren bei uns leben, sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, integriert und damit Teil unserer Gesellschaft sind. Sie sind nach wie vor von Abschiebung in Länder bedroht, die ihre Kinder nicht kennen und deren Sprache sie nicht mehr sprechen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Innenministerkonferenz beschäftigte sich mit dem Verhalten der UNMIK bei Rückführungen in den Kosovo. Es soll nun überprüft werden, ob Druck auf die UNMIK ausgeübt werden kann, indem Rückführungsfragen mit der Vergabe finanzieller und technischer Hilfe auf UNMIK verknüpft werden: damit UNMIK der völkerrechtmäßigen Verpflichtung zur Rücknahme der betreffenden Personen nachkommt. Im Folgenden finden Sie die offizielle Pressemitteilung der Innenministerkonferenz, den Beschluss erhalten Sie auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Erlasse > Innenministerkonferenzen, auf der Seite der Innenministerkonferenz oder über die Geschäftsstelle. Nach dem Scheitern der Innenministerkonferenz macht eine langjährig Geduldete ihrer Wut und Verzweiflung Luft und schreibt uns folgende Zeilen, die wir hier in voller Länge wiedergeben möchten: Wie viele andere habe ich mit meinen Geschwistern auf die Die Große Entscheidung der Innenministerkonferenz gewartet. Deutschland wird das Herz für Weihnachten öffnen, sagten die langjährig geduldeten Flüchtlinge. Alle warteten und haben wie immer auf ein Bleiberecht gehofft, aber dieses Mal wieder ohne Erfolg Seit siebeneinhalb Jahren sind wir in Deutschland. Wie viele andere sind wir aus dem Krieg gekommen und haben schlechte Erlebnisse erlebt. Wir haben gearbeitet, damit wir auf eigenen Beinen stehen können. Seit wir gekommen sind, haben wir immer versucht uns weiterzubilden (obwohl zwei von uns an der Hochschule studiert haben). Mein Bruder wollte Ingenieur werden. Er hat hier versucht zu studieren, aber die Antwort, welche er gekriegt hat, war folgende: Du bist Asylbewerber, du kannst es nicht! Niemand gab ihm die Chance, niemand fragte, ob er Notenschnitt Eins hatte. Und auf der anderen Seite: Deutschland braucht Tausende Ingenieure im Jahr, wir brauchen Ingenieure aus dem Ausland, steht in den Medien. Das ist doch unverständlich! Aber, SO SIND SIE DIE GESETZE?! Ich versuche mit meiner Schwester eine gute Arbeit zu finden. Die Arbeitgeber mögen uns, aber die sagen: Es tut mir leid, aber ohne Arbeitserlaubnis kann ich Sie nicht einstellen. Viele sind hier sogar 10 bis 15 Jahre geduldet und hatten nie die Chance zu arbeiten gehabt. Die Kinder sind aber hier geboren. Die kennen kein anderes Land außer Deutschland. Das ist ihre Heimat. Ich sage das, weil ein Sprichwort bei uns sagt: Heimat ist, wo man sich am besten fühlt. Aber die Innenministerkonferenz kümmert sich nicht um das. Vielleicht haben die in den nächsten kommenden Jahren etwas Gutes in Planung?! Wann wollen die die Türen für uns aufmachen? Wenn die am Freitag den eine gute Entscheidung getroffen hätten, dann könnten wir auch ein Frohes Weihnachten haben, anstatt Tränen in den Augen. Es tat weh, wenn ich Menschen von verschiednen Hilfsorganisationen gefragt habe, welche Entscheidung getroffen war. Die antworteten: Leider, kein Bleiberecht die Abschiebungen laufen Die fühlen sich hilflos, weil die alleine können nicht viel machen. Aber trotzdem danken wir den Menschen, dass sie sich Mühe geben, es für uns besser zu machen. Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 4 von 10

5 Warum gab es nicht ein Licht, damit die Menschen aus langjähriger Dunkelheit heraus kommen? Wir hören, dass andere Länder manchmal die Türen für Flüchtlinge aufmachen (Spanien, Skandinavien ). Wo ist das humanitäre Deutschland, welches hilft überall in der Welt, aber in der Mitte des Landes lässt man uns warten und leiden?! DEUTSCHLAND Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten - Deutliche Verbesserung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), das am 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt wurde, gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine deutliche Verbesserung. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher unbegleitet in die Bundesrepublik flüchtet und sich Personen- oder Erziehungsberechtigte nicht in Deutschland aufhalten, ist das zuständige Jugendamt berechtigt und verpflichtet dieses Kind bzw. diesen Jugendlichen in Obhut zu nehmen ( 42 SGB VIII). Das Jugendamt hat dabei keinen Ermessensspielraum. Zudem ist nach dem obigen Paragraphen unverzüglich ein Vormund bzw. Pfleger zu bestellen (auch für 16- und 17- jährige). Das bedeutet in der Praxis, dass das Jugendamt das Ausländeramt auffordert, dass es über die Existenz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen informiert wird. Auch wenn z. B. ein Flüchtlingsberater eine Meldung an das Jugendamt weitergibt, muss das Jugendamt tätig werden. Unter 18-jährige Unbegleitete können danach bei einer geeigneten Familie oder Einzelperson, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Form des betreuten Wohnens untergebracht werden, jedoch nicht in einer Asylunterkunft, da diese nicht der Heimaufsicht unterliegt. Für nicht volljährige Unbegleitete gilt die Wohnpflicht in einer zugewiesenen Asylunterkunft nach dem Asylverfahrensgesetz nicht. Sie erhalten das Gesetz auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Gesetze, auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter: Anlagen/kick-gesetz,property=pdf.pdf oder über die Geschäftsstelle. REGIONALES AUS NRW Das migration audio archiv sucht Flüchtlinge, die ihre persönliche Geschichte erzählen möchten Das migration audio archiv (maa) sucht Flüchtlinge, die in Deutschland leben und ihre persönliche Geschichte öffentlich erzählen möchten. Sie können dabei selbst anonym bleiben. Das maa ist eine Sammlung von erzählten und hörbaren Migrationsgeschichten, die im Internet abrufbar sind und zum Teil im Radio gesendet werden. Der WDR ist ein Kooperationspartner des Projektes und hat schon einige Beiträge dieser 20- bis 45-minütigen Erzählungen gesendet. Die Teilnehmer an dem Projekt können über die Ursachen und Motive ihrer Emigration oder Flucht - wirtschaftliche, politische und persönliche - erzählen. Welche Vorstellungen von Deutschland hatten sie, was waren ihre ersten Eindrücke, wo gingen die Kinder zur Schule, welche Arbeiten haben sie verrichtet, wo haben sie gewohnt und ihre Lebensmittel eingekauft, wie war der Kontakt zu den Deutschen...? Vorraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse (aber keine Pflicht, Interviews in Englisch oder Französisch sind ebenfalls möglich) und die Bereitschaft von sich zu erzählen. maa sucht Flüchtlinge, die gerne aus ihrem Leben berichten. Natürlich hat die Teilnahme an dem Projekt keine Auswirkungen auf bestehende ausländerrechtliche Verfahren oder andere aktuellen Probleme. Es soll keine Öffentlichkeitsarbeit sein, die auf Missstände aufmerksam macht, sondern eine Dokumentation von Lebensgeschichten mit all ihren Höhen und Tiefen. Dabei sind sich die Projektmitarbeiter bewusst, dass sensible Details nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Unter wird das Projekt vorgestellt. Interessierte wenden sich bitte an den Flüchtlingsrat NRW oder direkt an das migration audio archiv in Köln (Sefa Inci Suvak, Journalistin, Autorin, Redakteurin; Telefon: 0221/ , office@migration-audioarchiv.de) 5. Bonner Buchmesse Migration erneut mit spannendem und gut besuchtem Rahmenprogramm Die 5. Bonner Buchmesse Migration fand vom 10. bis 13. November im Haus der Geschichte statt. Der Flüchtlingsrat NRW e.v. war dort vertreten mit den Bonner Initiativen Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.v., Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 5 von 10

6 Medinetz und der Bürgerinitiative für Rechte und Würde der Menschen ohne Papiere sowie der Diakonie Wuppertal mit ihrem EQUAL-Projekt SpraKuM. Ein umfangreiches Rahmenprogramm ergänzte die Bücherstände im Foyer des Museums. Autoren stellten in einer Fülle von Lesungen ihre Werke vor, die über den Migrationshintergrund der Autoren inspiriert sind oder von Migrationserfahrungen handeln. Der WDR übertrug einige dieser Lesungen. Ein Höhepunkt war am Sonntag die Preisverleihung zum bundesweiten Erzählwettbewerb Fluchtwege - Lebenswege - Meine Geschichte, die von Bonner Institut für Migrationsforschung e.v., der Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn und der Deutschen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e.v. ausgeschrieben wurde. Hierzu ist eine Anthologie mit 28 ausgewählten Beiträgen erschienen, ein Sammlung von persönlichen Fluchtgeschichten von 1945 bis heute. INITIATIVEN UND AKTIONEN Großes Interesse von Essenern Schülern an dem Theaterstück "Hier geblieben!" des Berliner Gripstheaters Am 4. November 2005 sahen über 500 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Essenern Schulen das Theaterstück "Hier geblieben!". Leidenschaftlich und intensiv spielten die Schauspieler Javeh Asefdjah, Sarah Becker und Adrian Zwicker die wahre Geschichte eines Mädchens nach, das im letzten Jahr aus dem Unterricht geholt und zu ihrer Familie in Abschiebehaft gebracht wurde. Dem Einsatz ihrer Klasse war es zu verdanken, dass die Abschiebung von Tanja und ihrer Mutter bis heute nicht vollzogen wurde. Die Klasse wurde dafür auch mit dem Mete-Eksi-Preis ausgezeichnet. Im Rahmen der Kampagne Hier geblieben! Für ein Bleiberecht von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (s. haben Studierende des Studiengangs Szenisches Schreiben der UdK Berlin den authentischen Fall der Schülerin Tanja Ristic nachgezeichnet. Tanjas Geschichte steht exemplarisch für die Situation von rund so genannten "Geduldeten" Flüchtlingen in Deutschland. In der Diskussion nach dem Theaterstück stellten die Schüler noch viele Fragen. Die Frage, warum Kinder abgeschoben werden, die kein anderes Land als Deutschland kennen oder so lange hier leben, dass sie sich kaum noch an das Herkunftsland ihrer Eltern erinnern können, konnte ihnen jedoch niemand befriedigend erklären. Anschließend konnten die Schüler noch auf "Ansichts"-Karten ihre Meinung über Abschiebung von Geduldeten malen oder schreiben. Eine DVD bietet Zusatzmaterial u.a. über die Entstehung des Stückes und gibt Einblicke in das sensible Thema der hier Geduldeten. Außerdem ist die mitreißende Musik des Stückes als Musik-CD erhältlich. Beide Scheiben können bei Pro Asyl e.v. bestellt werden ( ein Teil der Materialien steht auch unter zum Download zur Verfügung. Organisiert wurde die Veranstaltung von dem Antirassismus-Telefon Essen, Eine Welt Forum Essen, Flüchtlingsrat NRW, ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG UND ERLASSE VG Stuttgart: Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG bei faktischen Inländern Das VG Stuttgart hat am 11.Oktober 2005 einer sechsköpfigen Familie aus dem Kosovo ein Aufenthaltsrecht nach 25 Abs. 5 AufenthG zugesprochen (Az.: 11 K 5363/03). Dabei ging es zunächst davon aus, dass es den beiden 17- bzw. 15-jährigen Kindern, die als Kleinkinder in die BRD gekommen waren, nicht zumutbar sei [...] ihre eigentliche Heimat [...] Deutschland zu verlassen. Es betonte außerdem, abgeleitet von 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr): Dass Kindern kein von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht gewährt wird, gilt aber allenfalls bis zu Vollendung des 15. Lebensjahres. Anschließend leitete es angelehnt an Artikel 6 Abs. 1 GG und Artikel 8 EMRK das Aufenthaltsrecht für die Eltern, das jüngste Kind und die pflegebedürftige Großmutter ab. Es lehnte seine Argumentation zentral an eine Entscheidung aus dem Jahr 2004 an, in dem einem jugendlichen Vietnamesen ein Aufenthaltsrecht gemäß 30 Abs. 4 AuslG erteilt wurde (Az.: 11 K 4809/03). (Text von Gernot Eisermann, Niedersächsischer Flüchtlingsrat). Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 6 von 10

7 Sie erhalten das Urteil auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Aufenthaltsrecht oder über die Geschäftsstelle. BAMF leitet eigenständig Asylverfahren für Kinder ein, die vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind - Rechtsprechung zu 14a AsylVfG Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes leitet das BAMF auch für Kinder, die vor dem ins Bundesgebiet eingereist sind oder hier geboren wurden, Asylverfahren ein. Nach 14a II AsylVfG (in der seit dem geltenden Fassung) leitet das BAMF Asylverfahren jedoch nur ein für ledige, unter 16 Jahre alte Kinder, die nach der Asylantragstellung der Eltern ins Bundesgebiet einreisen oder hier geboren werden, sobald dem BAMF eine diesbezügliche Mitteilung vorliegt. Dies gilt, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltsgestattung besitzt oder sich nach Abschluss seines Asylverfahrens ohne Aufenthaltstitel oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 V 1 AufenthG im Bundesgebiet aufhält. Eine derartige Verfahrensweise lehnen etwa die Verwaltungsgerichte Düsseldorf Urteil vom (23 K 3450/05.A), Beschlüsse vom (25 L 1495/05.A) und (15 L 1308/05.A), Köln Beschluss vom (20 L 1319/05.A), Münster Beschluss vom (3 L 371/05.A) und Aachen Beschlüsse vom (7 L 409/05.A) und (3 L 438/05.A) ab. Sie verweisen auf den Wortlaut des 14a II AsylVfG, der sich nach seiner sprachlichen Fassung lediglich auf Kinder beziehe, die in das Bundesgebiet einreisen oder im Bundesgebiet geboren werden, nicht aber auf solche, die bereits eingereist sind oder geboren wurden. Der Gesetzgeber habe durchgehend Präsens-Formulierungen in dieser Vorschrift verwandt. Damit weiche sie vom Sprachgebrauch derjenigen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes ab, die auch an vor dem Inkrafttreten der Gesetze entstandene Sachverhalte anknüpfen sollen. Darüber hinaus knüpfe die Vorschrift an die Aufenthaltserlaubnis nach 25 V 1 AufenthG an, also einen Aufenthaltstitel, den es erst seit dem gebe. Angesichts dieses eindeutigen Wortlauts der Vorschrift, des Fehlens einer ausdrücklichen Übergangsregelung zu dieser Problematik und der mit einer erweiternden Auslegung auf Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm bereits in das Bundesgebiet eingereist oder hier geboren waren, verbundenen nachteiligen Auswirkungen komme eine erweiternde Auslegung auch auf vor dem ins Bundesgebiet eingereiste oder hier geborene Kinder nicht in Betracht. (Nachteile bestehen darin, dass derartige Asylanträge nach 30 III Nr. 7 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, was nach 10 III AufenthG einen Ausschlussgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Ausreise darstellt.) Die gegenteilige Auffassung dazu vertritt das VG Minden (11 L 359/05.A, Beschluss vom ); es hält 14a II AsylVfG auch auf vor dem eingereiste bzw. hier geborene Kinder für anwendbar. Zumindest vor den Oberverwaltungsgerichten in Münster und Lüneburg hat das BAMF die Zulassung der Berufung beantragt, so dass bald eine obergerichtliche Klärung zu erwarten ist. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auch im Fall eines 2005 geborenen Kindes, für das ein Asylverfahren gem. 14a AsylVfG eingeleitet worden war, einem Eilantrag stattgegeben. Durch Beschluss vom ( 13 L 1913/05.A) ordnete es die aufschiebende Wirkung der Klage an, soweit in der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung die Ausreisefrist auf eine Woche festgesetzt wurde, und gab dem BAMF die Kosten des Verfahrens auf. Zur Begründung führte es an, die Festsetzung einer Ausreisefrist von lediglich einer Woche sei offensichtlich rechtswidrig, weshalb das Aussetzungsinteresse des Antragstellers überwiege und die aufschiebende Wirkung anzuordnen sei. Die kurze Ausreisefrist mit der daraus unmittelbar folgenden Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung gem. 75 AsylVfG dürfe das BAMF nur in den Fällen unbeachtlicher oder offensichtlich unbegründeter Asylanträge ( 36 I AsylVfG) bzw. in Fällen der Rücknahme des Asylantrags vor der Entscheidung des BAMF ( 38 II AsylVfG) anordnen. In allen übrigen Fällen betrage die zu setzende Ausreisefrist gem. 38 I AsylVfG einen Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung, im Falle der Klageerhebung ab unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen bittet um Übersendung weiterer Entscheidungen von anderen Verwaltungsgerichten. Beschluss des BVerfG: Verknüpfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter ist nicht verfassungsgemäß Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 7 von 10

8 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 25. Oktober 2005 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Vater und Mutter im Ausländergesetz nicht verfassungsgemäß ist (Az.: BvR 524/01). Es sei nicht mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgebot) vereinbar, dass die erleichterte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter, aber nicht des Vaters geknüpft wird, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts vom 25. November Der Beschluss bezieht sich auf 21 AuslG 1990 bzw. 33 AufenthG. Der Gesetzgeber muss diesen Verstoß bis zum 31. Dezember 2006 beheben und das Aufenthaltsgesetz entsprechend ändern. Für Kinder, deren Mütter eine Aufenthaltserlaubnis haben, bleibt es bis dahin bei der bisherigen Praxis. Entscheidungen, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknüpfen, seien so lange auszusetzen. Verhandelt wurde der Fall eines vor sechs Jahren in Deutschland geborenen Mädchens, dem die Behören in NRW die Erteilung des Aufenthaltsrechts verweigert hatten, weil die Mutter lediglich eine Duldung hatte. Die zuständigen Behörden hätten nicht in Betracht gezogen, dass das Kind nach der Scheidung der Eltern beim Vater lebe, dem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertig und vernachlässige sowohl die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Familien als auch die Sorgerechtslage. Das Kindeswohl verlange nicht, dass das Kind aufenthaltsrechtlich ausschließlich der Mutter zugeordnet werde, betonten die Richter. Sie erhalten den Beschluss auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Aufenthaltsrecht, auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes unter: oder über die Geschäftsstelle. BAMF vom 13. Oktober 2005: PTBS im Kosovo nicht ausreichend behandelbar - Abschiebehindernis nach 60 Abs. 7 AufenthG liegt vor Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt in einer Stellungnahme vom 13. Oktober 2005 an die Landesausländerbehörde Berlin zu dem Schluss, dass PTBS im Kosovo nicht ausreichend behandelbar sei und daher in vorliegenden Einzelfall eine erhebliche konkrete Gefahr i. S.d. 60 Abs. 7 AufenthG bei einer Rückkehr bestehe. In diesem Fall hatte eine Kosovo-Albanerin eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Erkrankung/Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und eine paranoid-halluzinatorische Psychose geltend gemacht. Die vorgelegten Dokumente wiesen keine wesentlichen Darlegungsmängel auf. In der Begründung zur Frage der Behandelbarkeit im Kosovo hält das BAMF die von der Leiterin des Gesundheitszentrums in Pristina benannten Psychotherapien für zu unspezifisch, dass ihnen die erforderliche Effektivität beigemessen werden könnte. Diese gelte ebenso für eine ausschließlich medikamentöse Therapie. Zudem könnten keine freien Behandlungsplätze nachgewiesen werden, im Gegenteil würde von zurückgehenden Kapazitäten berichtet. Das BAMF bezieht sich hierbei auf die Informationen des deutschen Verbindungsbüros in Pristina vom Sie erhalten die Stellungnahme auf unserer Homepage unter Flüchtlingspolitik > Herkunftsländer > Kosovo oder über die Geschäftsstelle. Urteil des Landessozialgerichtes NRW aus 2003: Arbeitserlaubnis für 16 Jahre Geduldeten wegen besonderer Härte Das Landessozialgericht NRW spricht in seinem Urteil vom einem seit 16 Jahren in Deutschland lebenden Geduldeten eine Arbeitserlaubnis zu (Az. L 1 AL 2/02). In der Begründung heißt es, die Versagung der Arbeitserlaubnis stelle für den Kläger unter besonderer Berücksichtung des einzelnen Falles eine besondere Härte nach 1 Abs. 2 ArGV dar. Der 1974 oder 1975 im Libanon geborene Kläger aus Essen, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, reiste im Jahre 1986 unter falschem Namen in die Bundesrepublik Deutschland ein. Seinen Pass händigte er den Behörden nicht aus. Er lebte bei seinem Bruder und bezog Sozialhilfe. Im Zeitraum 1989 bis 1998 wurde er mehrfach straffällig und zuletzt wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Danach trat er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung. Nachdem 1995 sein Pass bei einer Durchsuchung aufgefunden wurde, versuchte das Ausländeramt den Kläger, dessen Asylverfahren in allen Instanzen erfolglos geblieben war, in den Libanon abzuschieben. Die libanesischen Behörden hinderten ihn jedoch an einer Einreise. Nur bei neuen Erkenntnissen über den Kläger will das Ausländeramt erneut eine Abschiebung versuchen. Jeweils für 3 Monate erhält er eine ausländerrechtliche Duldung. Im Dezember 2000 beantragte der Kläger die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit in einem Bräunungsstudio in Essen. Sowohl das Arbeitsamt Essen als auch das Sozialgericht Duisburg sahen dafür keine Grundlage, weil genügend bevorrechtigte Arbeitslose Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 8 von 10

9 für die Tätigkeit zur Verfügung stünden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht NRW entschieden hat; denn die Versagung der Arbeitserlaubnis stelle für den Kläger eine besondere Härte dar. Zwar komme seinem langjährigen Aufenthalt in Deutschland keine ausschlaggebende Bedeutung zu: Er habe durch sein Handeln - Einreise unter falschem Namen, Verstecken seines Passes - selbst die Voraussetzungen für den insgesamt 17-jährigen Aufenthalt geschaffen. Seit Entdecken seiner Identität im Jahre 1995 lebe er jedoch auch bereits 8 Jahre in Deutschland. Zudem bestehe in absehbarer Zukunft keine realistische Aussicht in den Libanon abgeschoben zu werden. Seit vielen Jahren nehme er Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch, obwohl er seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen könnte. Folgte man der Auffassung des Arbeitsamtes und des Sozialgerichts, dürfte ihm diese Möglichkeit nie eingeräumt werden. Dies aber widerspreche dem in Art. 1 Grundgesetz normierten Schutz der Menschenwürde. Auch sei er in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland weitgehend integriert, spreche einwandfrei Deutsch. Seine mehrfachen Straftaten seien dagegen größtenteils jugendbedingt. Ihm müsse zumindest eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber erteilt werden. Anmerkung: Auch in der neuen BeschVerfV ist eine Härtefallregelung in 7 vorgesehen. Sie erhalten das Urteil auf unserer Homepage unter Rechtsnormen/ Rechtsprechung > Urteile > Arbeitserlaubnis, auf der Seite NRW Justizportal unter: oder über die Geschäftsstelle. Hinweis zur Erhaltung der Leistungen gemäß 2 AsylbLG. (eingesandt von Ludwig Gemeinhardt; Rechtsanwalt in Essen): Anspruch auf Leistungen gemäß 2 AsylbLG haben diejenigen, die zuerst 36 Monate lang Leistungen gemäß 3 AsylbLG (Grundleistungen) erhalten haben. Sie können dann Leistungen gemäß 2 AsylbLG beanspruchen, sofern sie Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Leistungen nach 2 AsylbLG sind höher als Grundleistungen nach 3 AsylbLG. In einigen, mir bekannt gewordenen Fällen, gewährt das Sozialamt Essen keine Leistung gemäß 2 AsylbLG, obwohl die Betroffenen bereits länger als drei Jahre Leistungen nach 3 AsylbLG erhalten haben. Zur Begründung führt das Sozialamt dabei aus, dass diese Personen ausreisepflichtig seien und freiwillig ausreisen könnten. Da sie dennoch nicht ausreisen, würden sie - nach Ansicht des Sozialamtes - die Dauer des Aufenthaltes rechtsmissbräuchlich selbst beeinflussen. Diese Auffassung des Sozialamtes ist keineswegs unangreifbar. In etlichen Fällen haben Sozialgerichte inzwischen entschieden, dass die bloße Nichtausreise von ausreisepflichtigen keine rechtmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer ist. Wie obersten Gerichte letztlich diese Frage entscheiden werden, ist noch offen, es bestehen aber jedenfalls zurzeit durchaus realistische Chancen. Sogar im Eilverfahren in entsprechenden Fällen vor dem zuständigen Sozialgericht Duisburg zu gewinnen. NEUE MATERIALIEN Geschenktipp zu Weihnachten: Esther Mujawayo, Souad Belhaddad, Jutta Himmelreich: Ein Leben mehr. 2005; Gebundene Ausgabe 19,90 Euro Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen e.v.; Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn, Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e.v. (Hrsg.) Fluchtwege - Lebenswege - Meine Geschichte: Jetzt will ich sie erzählen, Free Pen Verlag, Bonn, 2005 Sebastian Krumbiegel (Hrsg.): Hoffnung säen. Lebensgeschichten von Flüchtlingen, edition Körber-Stiftung, Hamburg 2005 Siegfried Pater: Menschen ohne Papiere, RETAP, Bonn 2005, 136 Seiten, ISBN , 9,90 Das Buch kann auch direkt beim Verlag bestellt werden: Retap-Verlag, Bonner Talweg 317, Bonn, Tel.: , Fax , verwaltung@siegfried-pater.de Aus der Buchbesprechung von Sigrid Becker-Wirth in ila 288, September 2005: Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 9 von 10

10 Siegfried Pater hat 21 wahre Berichte zusammengetragen und anonymisiert. Geschichten, in denen Menschen ohne die gültigen Papiere von ihrem Leben in der Illegalität berichten. Geschichten von Lohnbetrug, Erniedrigung, Vergewaltigung. Geschichten von Menschen, die nicht in Deutschland sein dürfen, die sich nur durch ihr Hiersein strafbar machen. Menschen ohne einforderbare Rechte und ohne jeden Schutz. Die Behörden nennen sie diskriminierend Illegale. Es sind rund eine Million in Deutschland, im Bonner Raum allein etwa Menschen aus allen Teilen der Erde. Das Buch gibt einen anschaulichen Einblick in die Welt dieser Menschen, die mitten unter uns im Schatten leben und arbeiten. Panorama Beitrag Null Toleranz Unionsländer schieben immer mehr Kinder ab vom , weitere Infos unter: das Skript erhalten Sie hier: TERMINE (Weitere Termine auf unserer Homepage Samstag, , 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Jahresversammlung des Flüchtlingsrates NRW, Schwerpunktthema: Planung für 2006, Entlastung des Vorstandes, Neuwahlen; Ort: Asienhaus, Bullmannaue 11, Essen WEIHNACHTEN Der Flüchtlingsrat NRW e. V. dankt allen, die sich in diesem Jahr mit viel Engagement und Herzblut für die Rechte von Flüchtlingen eingesetzt haben, für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen trotz allem ein Frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr! Wir lassen uns nicht entmutigen, gemeinsam werden wir weiter kämpfen! Wir hoffen, möglichst viele auf unserer Jahresversammlung am wiederzusehen! Der Flüchtlingsrat NRW e.v. ist auch auf Ihre Spende angewiesen. Wir möchten Sie daher ermuntern, uns finanziell zu unterstützen. Ob einmalige Spende oder regelmäßige Zuwendung, jede finanzielle Unterstützung hilft uns. Bitte verwenden Sie das Stichwort "Rücklagen Personal und Betriebsmittel", wenn Ihre Spende zweckgebunden für die Sicherung und Fortführung unserer Arbeit verwendet werden soll. Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Köln, BLZ , Konto Nr Über spendenportal.de können sie auch direkt und sicher online für die Sicherung und Fortführung unserer Arbeit spenden. Weitere Infos auf unserer Homepage unter Flüchtlingsrat NRW > Mitmachen und Fördern Schnellinfo 25+26/2005 Flüchtlingsrat NRW e.v. Seite 10 von 10 Impressum: Herausgeber: info@frnrw.de Ho mepage: Autorenkürzel: (fg) = Frank Gockel

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