15. Jahrgang Nr. 08 Donnerstag, 1. August 2013

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1 Stadtbote Amtsblatt für öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadtverwaltung 15. Jahrgang Nr. 08 Donnerstag, 1. August 2013 Herausgeber: Stadt Thum Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes Redaktion: Stadtverwaltung Thum, Sekretariat, Tel.: /3970 Elterleiner Straße 1, Grünhain-Beierfeld Auflage: 2950 Tel

2 Stadtbote Nr. 08 Seite 2 1. August 2013 Amtliche Bekanntmachungen Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse im August 2013 Im August finden keine öffentlichen Sitzungen statt. Satzung über die Betreuung sowie die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Thum (Kindertageseinrichtungenund Elternbeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 705), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 130, 144) sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen - Sächsische Integrationsverordnung - (SächsIntegrVO) vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom (SächsGVBl. S. 277, 279) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Juli 2013 mit Beschluss-Nr. 69/07/2013 die folgende Kindertageseinrichtungensatzung beschlossen: 1 - Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Thum im Sinne von 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. Die 8, 14, 15, 17, 18 und 19 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung gelten für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertagespflegestellen im Sinne von 3 Abs. 3 SächsKitaG in der Stadt Thum betreut werden. (2) Die Stadt Thum unterhält im öffentlichen Interesse folgende Kindertageseinrichtungen: - Kindertageseinrichtung Bummi in Thum (Integrationseinrichtung) - Kindertageseinrichtung Herolder Spatzen im OT Herold - Kindertageseinrichtung Pünktchen im OT Jahnsbach - Hort der Grundschule Thum (3) Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden. Es können altersgemischte Gruppen gebildet werden. (4) Kinder aus anderen Gemeinden können im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtungen im Einvernehmen mit dem Träger der Kindertageseinrichtungen. 2 - Öffnungszeiten, Betreuungszeiten, Schließzeiten (1) Die Kindertageseinrichtungen sind wie folgt geöffnet: Kindertageseinrichtung Bummi : Mo Do von 06:00 bis 16:30 Uhr Fr von 06:00 bis 16:00 Uhr Kindertageseinrichtung Herolder Spatzen : Mo - Fr von 06:00 bis 17:00 Uhr Kindertageseinrichtung Pünktchen : Mo - Fr von 06:00 bis 16:15 Uhr Hort der Grundschule: Mo - Fr von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr Ferienöffnungszeit Mo - Fr von 06:00 Uhr bis 16:30 Uhr (2) Ausnahmen von Abs. 1 (z.b. Brückentage, sonstige Schließzeiten) werden jeweils rechtzeitig in den Kindertageseinrichtungen bekannt gegeben. Grundsätzlich sind die Kindertageseinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an Wochentagen, die zwischen zwei arbeitsfreien Tagen liegen, geschlossen. Begründeter Betreuungsbedarf für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist bis des laufenden Jahres schriftlich bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen anzumelden. Es besteht für diese Zeit kein Anspruch auf die Betreuung in der im Betreuungsvertrag genannten Kindertageseinrichtung. (3) Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes werden folgende Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten angeboten: Kindergarten und krippe bis 11 Stunden täglich bis 10 Stunden täglich bis 9 Stunden täglich bis 7,5 Stunden täglich bis 6 Stunden täglich bis 4,5 Stunden täglich Das Angebot der Betreuungszeiten von 11 Stunden besteht nur für die Kindertageseinrichtung Herold. Das Angebot der Betreuungszeiten von 11 und 10 Stunden besteht nur für Personensorgeberechtigte in besonderen Bedarfslagen. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend anzupassen.

3 Stadtbote Nr. 08 Seite 3 1. August 2013 Zur Sicherstellung der Bildungsangebote in den Kindertageseinrichtungen erfolgt die Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung bis spätestens 08:30 Uhr. In der Zeit der Mittagsruhe von Uhr bis Uhr dürfen Krippen- und Kindergartenkinder weder in die Kindertageseinrichtung gebracht noch abgeholt werden. Die Betreuungszeiten können in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtungen bzw. dem pädagogischen Personal variiert werden. Hort nur Frühhort bis 4,0 Stunden bis 5 Stunden (ausschließlich für das Schuljahr 2013/2014) bis 5,5 Stunden bis 6 Stunden (ausschließlich für das Schuljahr 2013/2014) bis 7 Stunden Ferienbetreuung im Hort Unabhängig von der vereinbarten Betreuungszeit im Betreuungsvertrag besteht für alle Personensorgeberechtigten von Hortkindern die Möglichkeit, in den Ferien eine höhere Betreuungszeit von bis zu 7 Stunden in Anspruch zu nehmen. Diese zusätzliche Betreuungszeit kann nur für volle Monate in Anspruch genommen werden. Der Bedarf ist 8 Wochen vor Ferienbeginn der Leitung der Kindertageseinrichtungen mitzuteilen. (4) Kindertageseinrichtungen können u.a. in Folge eingetretener Katastrophen oder auf Grund von Anforderungen des Gesundheitsamtes vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadensersatzforderungen sind hier ausgeschlossen. Elternbeiträge werden für diese Zeit nicht erstattet. 3 - Aufnahmemodalitäten (1) Im Krippenbereich werden Kinder in der Regel im Alter von einem Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen. Ausnahmen sind von den Personensorgeberechtigten bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen zu beantragen. (2) Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder in der Regel von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. (3) Horte sind Kindereinrichtungen, in denen Schulkinder der Klassen 1 bis 4 auf Wunsch der Personensorgeberechtigten vor und nach dem Unterricht betreut werden. (4) Behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder können lediglich in der Kindertageseinrichtung Bummi aufgenommen werden, sofern ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. (5) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer bestimmten Kindertageseinrichtung der Stadt Thum. (6) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten des Kindes schriftlich in der Regel 12 Monate vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung mittels des gültigen Formulars bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen einzureichen. Der Antrag kann erst nach Geburt des Kindes gestellt werden. Der Antrag für die Aufnahme in den Hort ist bis zum des laufenden Jahres für das neue Schuljahr zu stellen. (7) Die Aufnahme des Kindes erfolgt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages, dieser ist bis spätestens 3 Monate vor der geplanten Aufnahme abzuschließen. Voraussetzung für die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch die Leitung der Kindertageseinrichtungen sind vollständig ausgefüllte Vertragsunterlagen inkl. deren Fragebögen. Der Betreuungsvertrag für den Hort ist bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme abzuschließen. (8) Vor der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten und für den Besuch der Kindertageseinrichtung geeignet ist. 4 - Änderungen im Betreuungsverhältnis Änderungen im Betreuungsverhältnis (z.b. Änderung Betreuungszeit) sind bis zum 15. des Monats für den Folgemonat zu beantragen. Der Änderungswunsch muss der Leitung der Kindertageseinrichtungen schriftlich mitgeteilt werden. Nach Möglichkeit wird dem Wunsch der Personensorgeberechtigten nachgekommen. 5 - Abmeldung - Beendigung des Betreuungsverhältnisses (1) Das Betreuungsverhältnis endet automatisch am letzten regulären Öffnungstag der Kindertageseinrichtung vor der Einschulung des Kindes. Bei Hortkindern endet die Betreuung mit Beendigung des 4. Schuljahres, dabei schließt das 4. Schuljahr die sich anschließenden Sommerferien mit ein. (2) Darüberhinaus können die Erziehungsberechtigten das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen kündigen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist dabei der Posteingang der Kündigung. (3) Der Träger kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen, insbesondere wenn 1. Elternbeiträge in Höhe von mindestens 3 Monaten rückständig sind, 2. Verpflegungskosten für mindestens 4 Monate rückständig sind, 3. wenn die Erziehungsberechtigten gegen Pflichten aus dieser Satzung verstoßen, 4. die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist, 5. bei Nichtvorlage der ärztlichen Bescheinigung nach 3 Abs. 8, 6. ein scherwiegender Verstoß gegen die Hausordnung der Kindertageseinrichtung vorliegt, 7. die Kindertageseinrichtung geschlossen wird.

4 Stadtbote Nr. 08 Seite 4 1. August Ausschluss von der Betreuung und der Mittagsverpflegung (1) Kinder können von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn 1. Elternbeiträge in Höhe von mindestens 2 Monatsbeiträgen rückständig sind, 2. Verpflegungskosten für mindestens 3 Monate rückständig sind, 3. das Kind mit Ungeziefer behaftet ist oder es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist bzw. ein begründeter Verdacht besteht. Während des Ausschlusses fällt der Elternbeitrag in ungekürzter Höhe an. (2) Kinder können von der Teilnahme an der Verpflegung ausgeschlossen werden, wenn mindestens Verpflegungskosten für einen Monat rückständig sind. Die Personensorgeberechtigten sind in diesem Fall verpflichtet, eine ausreichende und ausgewogene Verpflegung dem Kind mit in die Kindertageseinrichtung zu geben. 7 - Regelung in Krankheitsfällen (1) Ist ein Kind am Besuch einer Kindertageseinrichtung durch Krankheit verhindert, muss dies der Kindertageseinrichtung spätestens am 1. Tag des Fernbleibens mitgeteilt werden. (2) Bei der Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.b. Diphterie, Masern, Scharlach, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Windpocken, Röteln, übertragbare Darmerkrankungen, infektiöse Gelbsucht, übertragbare Augen- & Hauterkrankungen) muss der Kindertageseinrichtung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. (3) Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit, auch in der Familie, die Kindertageseinrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. (4) Erkrankt das Kind während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung, muss es zur Vermeidung der Ansteckung unverzüglich abgeholt werden. (5) In allen Kindertageseinrichtungen werden Medikamente nur in medizinisch unvermeidlichen Fällen und nur sofern die Medikamentengabe organisatorisch nicht durch die Personensorgeberechtigten erfolgen kann, verabreicht. Es muss in diesen Fällen eine schriftliche Medikation des Arztes mit Angaben zur Dosierung vorliegen. Bei einer Dauertherapie muss die ärztliche Anweisung der Medikamentenverabreichung nach 6 Monaten erneut bestätigt oder aktualisiert werden. Außerdem muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen. 8 - Anzeigepflichten der Personensorgeberechtigten (1) Jede Änderung in der Familie, die ausschlaggebend für die Höhe der Elternbeiträge ist, muss innerhalb eines Monates bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen angezeigt werden. (2) Änderungen des Wohnsitzes sind unverzüglich bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen zu melden. 9 - Aufsichtspflicht (1) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes von einem Personensorgeberechtigten durch das pädagogische Personal der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes durch das pädagogische Personal an einen Sorgeberechtigten. Im Hort beginnt die Aufsichtspflicht mit der selbständigen Anmeldung des Kindes beim pädagogischen Personal. (2) Die Aufsichtspflicht der Erzieher der Einrichtungen erstreckt sich nicht auf den Weg zur und von der Einrichtung. (3) Soll das Kind den Heimweg allein antreten oder durch Dritte abgeholt werden, ist hierfür der zuständigen pädagogischen Fachkraft eine schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten zu übergeben. Ist das Kind nach Einschätzung der pädagogischen Fachkräfte und der Leitung der Kindertageseinrichtungen nicht in der Lage den Heimweg allein anzutreten, werden die Personensorgeberechtigten unverzüglich informiert, dass das Kind von einem Personensorgeberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson abzuholen ist. (4) Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals erstreckt sich nicht auf Kinder, die sich ohne rechtlichen Grund auf dem Gelände oder im Gebäude der Kindertageseinrichtung aufhalten Unfallversicherung (1) Alle angemeldeten Kinder sind - auf dem direkten Weg von und zur Kindertageseinrichtung, - während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung, - bei allen von der Kindertageseinrichtung durchgeführten Veranstaltungen, einschließlich Ferienveranstaltungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Unfallkasse Sachsen gegen Unfall versichert. (2) Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und ärztlicher Behandlung bedürfen, sind deshalb unverzüglich bei der Leitung der Kindertageseinrichtungen oder beim pädagogischen Personal der Kindertageseinrichtung anzuzeigen Haftung (1) Eine Haftung der Stadt Thum und des Personals der Kindertageseinrichtungen wird für sonstige Schäden, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, nicht übernommen. (2) Eine Haftung der Stadt Thum für Schäden, die von Personen verursacht werden, welche nicht im Anstellungsverhältnis der Stadt stehen, wird in jedem Fall ausgeschlossen.

5 Stadtbote Nr. 08 Seite 5 1. August Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Thum verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Thum erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Stadt Thum erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück Elternmitwirkung (1) Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen besuchen, wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben in den Kindertageseinrichtungen mit. (2) Die Elternversammlung tritt mindestens einmal jährlich, in der Regel zu Beginn des Betreuungsjahres, zusammen. Sie wird von der Leitung der Kindertageseinrichtungen geführt und dient der Information und Beratung grundsätzlicher Fragen der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte den Elternbeirat. (3) Der Elternbeirat soll aus mindestens einer Vertreterin/einem Vertreter pro Gruppe bestehen und tritt mindestens dreimal jährlich zusammen. Er fördert die Zusammenarbeit der jeweiligen Einrichtung mit den Personensorgeberechtigten Betreuungskosten Die Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen werden durch Zuschüsse des Landes Sachsen, der Stadt Thum und durch Elternbeiträge aufgebracht Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Die Grundlage für die Festlegung der Elternbeiträge bilden die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart. Die Betriebskosten sind die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlichen Personal- und Sachkosten. (2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie mit gleichem Hauptwohnsitz eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach dem SächsKitaG erfolgt eine Staffelung des Elternbeitrages nach dem Alter der Kinder. Die Betreuung ab dem 4. Kind einer Familie mit gleichem Hauptwohnsitz ist in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beitragsfrei. Für Alleinerziehende erfolgt ggf. zusätzlich eine Reduzierung des Elternbeitrages um 10 %. Der Elternbeitrag beträgt demnach monatlich für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Thum oder der Kindertagespflege wie folgt: Krippe Anzahl Kinder 11 h 10 h nicht alleinerziehend 9 h 7,5 h alleinerziehend 6 h 4,5 h 1. Kind 243,74 221,58 195,00 162,50 130,00 97,50 2. Kind 146,24 132,95 117,00 97,50 78,00 58,50 3. Kind 48,75 44,32 39,00 32,50 26,00 19,50 Anzahl Kinder 11 h 10 h 9 h 7,5 h 6 h 4,5 h 1. Kind 219,36 199,42 175,50 146,25 117,00 87,75 2. Kind 131,62 119,65 105,30 87,75 70,20 52,65 3. Kind 43,87 39,88 35,10 29,25 23,40 17,55 Kindergarten Anzahl Kinder 11 h 10 h nicht alleinerziehend 9 h 7,5 h 6 h 4,5 h 1. Kind 146,72 133,38 105,00 87,50 70,00 52,50 2. Kind 88,03 80,03 63,00 52,50 42,00 31,50 3. Kind 29,34 26,68 21,00 17,50 14,00 10,50 Anzahl Kinder 11 h 10 h alleinerziehend 9 h 7,5 h 6 h 4,5 h 1. Kind 132,05 120,05 94,50 78,75 63,00 47,25 2. Kind 79,23 72,03 56,70 47,25 37,80 28,35 3. Kind 26,41 24,01 18,90 15,75 12,60 9,45 Hort Anzahl Kinder 7 h 6 h* nicht alleinerziehend 5,5 h 5 h* 4,0 h nur Frühhort 1. Kind 81,92 62,00 56,83 51,67 41,33 15,50 2. Kind 49,15 37,20 34,10 31,00 24,80 9,30 3. Kind 16,38 12,40 11,37 10,33 8,27 3,10 * befristet für das Schuljahr 2013/2014 Anzahl Kinder 7 h 6 h* alleinerziehend 5,5 h 5 h* 4,0 h nur Frühhort 1. Kind 73,73 55,80 51,15 46,50 37,20 13,95 2. Kind 44,24 33,48 30,69 27,90 22,32 8,37 3. Kind 14,75 11,16 10,23 9,30 7,44 2,79 * befristet für das Schuljahr 2013/2014

6 Stadtbote Nr. 08 Seite 6 1. August 2013 Für die Hortbetreuung an schulfreien Tagen wird kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben. (3) Der Elternbeitrag wird jeweils als ganzer Monatsbeitrag für jeden Monat der gesamten Vertragslaufzeit erhoben. Beginnt der Betreuungsvertrag nicht am 1. eines Monates, so wird der Beitrag für diesen Monat entsprechend der tatsächlichen Betreuungstage berechnet. (4) Für die Berechnung des Elternbeitrages beim Wechsel des Betreuungsangebotes wird der Betreuungstarif des Betreuungsangebotes angewendet, zu welchem das Kind überwiegend betreut wird/wurde. Der Elternbeitrag für den Kindergartenbereich wird in Abhängigkeit von der tatsächlichen Betreuung frühestens ab dem 34. Lebensmonat erhoben. (5) Bei Aufnahme eines Kindes im Krippen- bzw. Kindergartenbereich besteht die Möglichkeit, der Inanspruchnahme einer Eingewöhnungszeit. Die Eingewöhnung beträgt in der Regel zwei Wochen. Die erste Woche der Eingewöhnung erfolgt beitragsfrei. Für die weitere Eingewöhnung ist der reguläre Elternbeitrag zu zahlen. (6) Die in Absatz 2 genannten Elternbeiträge enthalten keinerlei Verpflegungskosten. (7) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Fehlt ein Kind krankheitsbedingt länger als einen Monat, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ein Antrag auf Beitragsbefreiung an die Stadt Thum gestellt werden. Eine Abmeldung nur für die Ferien- und Urlaubszeit ist nicht möglich Zusätzliche Betreuungsangebote (1) Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit, Mehrbetreuung über die im Betreuungsvertrag festgelegte Betreuungszeit im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Für eine Betreuung der Kinder über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus werden im Kinderkrippenbereich 5,00 im Kindergartenbereich 3,00 im Hort 2,00 pro angefangene Stunde erhoben. (2) Wird ein Kind durch die Personensorgeberechtigten erst nach der festgelegten Öffnungszeit der jeweiligen Einrichtung abgeholt, wird ein Betrag von 15,00 pro angefangene Stunde erhoben. (3) Personensorgeberechtigte in einer besonderen Situation (Krankheit, Kur, Unfall oder ähnliches) können für ihr Kind eine kurzfristige Gastbetreuung in Anspruch nehmen (Gastplatz). Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtungen. Für Gastkinder entsteht die Beitragspflicht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Der Elternbeitrag für Gastkinder beträgt im Krippenbereich 14,00 EUR pro Tag bei einer 9-Stundenbetreuung Kindergarten 7,50 EUR pro Tag bei einer 9-Stundenbetreuung Hort 4,50 EUR pro Tag bei einer 6-Stundenbetreuung. Die Berechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend der in Anspruch genommenen Betreuungszeit Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages und weiterer Entgelte (1) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung oder die Kindertagespflege aufgenommen wird. Sie endet entsprechend 5 dieser Satzung. (2) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 16 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (3) Für die Kindertagespflege erhebt die Stadt Thum Elternbeiträge, die denen für die Betreuung in einem Krippenbereich einer Kindertageseinrichtung der Stadt Thum gleichkommen Beitragsschuldner Schuldner des Elternbeitrags und der weiteren Entgelte sind die Personensorge-berechtigten des Kindes. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Die Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Thum und in Kindertagespflegestellen in der Stadt Thum erhebt die Stadtverwaltung Thum. (2) Die Höhe des Elternbeitrages wird durch Bescheid der Stadt Thum festgesetzt. (3) Die Elternbeiträge sind jeweils am 15. des laufenden Monats fällig. Die Begleichung der Beitragsschuld erfolgt durch Abbuchung auf Grundlage einer Einzugsermächtigung. (4) Weitere Entgelte gemäß 16 dieser Satzung werden im laufenden Monat für den Vormonat abgerechnet. Die Zahlung erfolgt analog Abs. 2 und Verpflegung und Verpflegungskosten (1) In allen Kindertageseinrichtungen wird eine Mittagsverpflegung über einen von der Stadt Thum ausgewählten Anbieter bereitgestellt. Die Stadt Thum geht gegenüber dem Anbieter in Vorleistung, die Begleichung der angefallenen Kosten für die Mittagsverpflegung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt durch Abbuchung analog zu 19 Abs. 3. (2) In einzelnen Einrichtungen bzw. einzelnen Krippenbereichen von Einrichtungen wird Vollverpflegung angeboten. Mit Aufnahme des Kindes in eine dieser Einrichtungen bzw. Krippenbereiche entsteht die Pflicht zur Teilhabe des Kindes an der Vollverpflegung. (3) Die Verpflegungskosten werden nur für Tage der tatsächlichen Anwesenheit in den Kindertageseinrichtungen berechnet. Besucht ein Kind die Einrichtung nicht, dann ist es bis spätestens um 8.00 Uhr in der Einrichtung zu entschuldigen. Fehlt ein Kind unentschuldigt oder wird verspätet abgemeldet sind die Verpflegungskosten zu zahlen.

7 Stadtbote Nr. 08 Seite 7 1. August 2013 (4) Mit der Teilnahme des Kindes an der Verpflegung entsteht die Pflicht zur Entrichtung der entsprechenden Verpflegungskostensätze Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Kindertagesstättensatzung vom und die Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom außer Kraft. Das Angebot der Betreuungszeiten im Hort von 5 und 6 Stunden aus 2 Abs. 3 dieser Satzung tritt mit Ende des Schuljahres 2013/2014 außer Kraft. Thum, den 18. Juli 2013 Michael Brändel Bürgermeister (Siegel) Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- bzw. Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Thum, den Michael Brändel Bürgermeister Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt - die Wahlbezirke der Stadt Thum wird in der Zeit vom 2. bis 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice (Zimmer 1.1, barrierefrei), Rathausplatz 4 in Thum für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 2. September 2013 bis zum 6. September 2013 bis Uhr bei der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice (Zimmer 1.1), Rathausplatz 4 in Thum Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 164 Erzgebirgskreis I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

8 Stadtbote Nr. 08 Seite 8 1. August 2013 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahl brief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Thum, den 19. Juli 2013 Michael Brändel Bürgermeister Sehr geehrte Einwohner, Bürgermeisteramt Zur Situation Mühlteichgelände im Ortsteil Jahnsbach durch die langanhaltenden Starkniederschläge am ersten Juniwochenende drohten die Wassermassen die Dammkrone des Mühlteiches zu fluten. Auf Grund der Dammdurchfeuchtung bestand am 2. Juni 2013 die Gefahr eines Durchbruches. Gemeinsam mit den Kameraden der Feuerwehr und ungezählter freiwilliger Helfer konnte die Situation gegen Uhr unter Kontrolle gebracht werden. Eine Situation, welche leider zu schnell in Vergessenheit zu geraten scheint. So mussten mehrfach unbefugte Anstauungen des Mühlteiches beseitigt werden. Bei allem Verständnis, den Mühlteich als Badestelle nutzen zu wollen, möchte ich eindringlich darauf verweisen, dass die vorhandenen Schäden in diesem Jahr keine Anstauung erlauben. Im Rahmen der Schadensbehebung des Landeshochwasserprogrammes ist vorgesehen, den Deichdamm ordnungsgemäß zu sanieren. Hierzu wird eine Fachplanung vorgenommen. Erste Planungsarbeiten sind im Rahmen der Mittelbeantragung Hochwasserschäden in den letzten Wochen eingeleitet und vorgenommen worden.

9 Stadtbote Nr. 08 Seite 9 1. August 2013 Über die laufenden Arbeiten wird unterrichtet. Gern nehme ich das Angebot der Einwohnerschaft an, um mit zu helfen, dass unser Mühlteichgelände wieder ein gern besuchtes örtliches Naherholungsziel wird. Zu den Arbeitseinsätzen werde ich hierzu über unsere Vereine und durch Veröffentlichungen aufrufen. Neben den Schäden am Deich wurden auch die Wege stark durch Wildwasser beschädigt. Im Rahmen des Soforthilfeprogrammes werden diese Schäden im Bereich des Mühlteiches und zwischen Stadtpark und Rote Mühle durch die Firma Vettermann-Bau instandgesetzt. Veränderungen im Stadtrat Herr Mike Kretzschmann stellte den Antrag, ihn von der Funktion aus beruflichen und privaten Gründen zu entbinden. Dem wurde zur Sitzung des Stadtrates am stattgegeben. Für Herrn Kretzschmann wird Frau Michaela Schuch, Lange Straße 5, ab im Stadtrat mitwirken. An dieser Stelle darf ich mich bei Herrn Mike Kretzschmann für die aktive Mitarbeit im Stadtrat und seiner Ausschüsse recht herzlich bedanken. Frau Michaela Schuch wünsche ich für die verantwortungsvolle Arbeit im Sinne unserer Stadt Kraft und eine gute Zusammenarbeit. Baugrundstücke Das Interesse, in unserer Stadt ein Eigenheim zu errichten, besteht weiterhin. Die Bauwilligen sind vornehmlich an individuellen Standorten interessiert. Sollten Sie über nutzbare Grundstücksflächen verfügen und möchten diese verkaufen, so informieren Sie die Bauverwaltung der Stadt Thum oder mich persönlich. Ihre Angebote werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Gern bringen wir Sie mit Bauinteressenten zusammen oder nehmen Ihr Angebot in unsere Veröffentlichungen auf. Beschlüsse des Stadtrates vom Die Beantragung der Ersatzbeschaffung Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 ist auf die Prioritätenliste des Landkreises Erzgebirge vorzunehmen. Die erforderlichen Eigenmittel sind im Haushalt ab dem Jahr 2015 einzuplanen. Der Kindertageseinrichtungensatzung der Stadt Thum wurde Zustimmung erteilt. Die Stellungnahme zum Regionalplan der Planungsregion Chemnitz wurde beschlossen. Der Verkauf von zwei Teilflächen je ca. 840 m² des Flurstückes 764/5 (Greifensteinstraße) wurde an die Familie Stefanie und Andy Graupner und an Herrn Mike Hofmann vorgenommen. Im weiteren Verlauf wurden Bau und Planungsleistungen vergeben. An dieser Stelle möchte ich die Einladung erneuern, an den Beratungen des Stadtrates teil zu nehmen. Grundschule Thum Die Schule wurde von einem Team des Sächsischen Bildungsinstitutes evaluiert. Die festgestellten Ergebnisse können sich sehen lassen. Würden die Ergebnisse mit einer Schulnote bewertet, wäre auf diesem Zeugnis ein sehr gut zu lesen. An dieser Stelle darf ich mich bei allen pädagogischen Kräften, bei den Mitgliedern der Elternvertretung und auch bei unseren Schülern für die geleistete Arbeit bedanken. In diesem Zusammenhang wurden vom Referenten für Grundschulen bei der Sächsischen Bildungsagentur die guten baulichen Voraussetzungen des Schulgebäudes hervorgehoben. Damit dies so bleibt, werden in den Sommerferien die defekten Lichtfenster im Turnsaal erneuert. Gleichzeitig werden die Hagelschäden vom Juni 2013 beseitigt. Ich wünsche allen Einwohner und Gästen der Stadt eine erholsame Sommerzeit und den Abc-Schützen noch eine spannende Zeit bis zur Einschulung am 24.August. Ihr Michael Brändel - Bürgermeister Bürgerservice Das Meldeamt informiert Einwohnerstatistik Stichtag: Geburten: 2 Sterbefälle: 4 Zuzüge: 15 Wegzüge: 17 Öffnungszeiten Bürgerservice Meldeangelegenheiten Gewerbeangelegenheiten Öffentliche Sicherheit und Ordnung Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr geschlossen und Uhr Uhr Jeden Samstag im Monat 03.und Einwohner gesamt: davon männlich: davon weiblich: OT Herold: OT Jahnsbach: OT Thum: Uhr

10 Stadtbote Nr. 08 Seite August Sprechzeit der Friedensrichterin in Ehrenfriedersdorf Die Friedensrichterin, Frau Carola Ullmann, führt jeden 1. Donnerstag im Monat, eine kostenlose Sprechstunde durch. Nächster Termin Donnerstag, 1. August 2013, Uhr Uhr in Ehrenfriedersdorf, Rathausstraße 1, Büro Frauenverein Handy-Nummer: 01520/ Sirenenprobelauf im Monat August Der Probelauf der Sirenen mit dem Sirenensignal Feueralarm findet Samstag, , in der Zeit von bis Uhr statt. Kulturamt Neumarkt 4 Tel.: Fax: Veranstaltungen im Überblick August 2013 Samstag, Uhr Saal Volkshaus Samstag, Uhr Neumarkt Schulanfang Naturmarkt Vorschau September 2013 Samstag, ab Uhr Färberstraße Thum Samstag, Uhr Saal Volkshaus Mittwoch, Uhr Saal Volkshaus Montag, Freitag, jeweils Uhr Saal Volkshaus Samstag, Uhr Saal Volkshaus Sonntag, Uhr Saal Volkshaus Färberstraßenfest Jahreskonzert der Musikschule Fröhlich Tanztee - Das Tanzvergnügen für Junggebliebene Bibelabende mit Lutz Scheufler Lichtbildvortrag NEPAL - Zu Fuß unterwegs im Land der Sherpa Verkaufsbörse für Baby- und Kinderbekleidung und Zubehör Hinweis: Vorbestellte bzw. reservierte Karten für Veranstaltungen sind jeweils bis 1 Woche vor der Veranstaltung abzuholen, nicht abgeholte Karten gehen wieder in den Verkauf.

11 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Wir gratulieren! Soziales Im Monat Juli 2013 begingen Hannelore und Klaus Heiner Wendler aus dem OT Herold die Goldene Hochzeit Gertraude und Gottfried Helbig aus dem OT Herold die Diamantene Hochzeit Wir gratulieren nachträglich recht herzlich! Zum Geburtstag Glück im Leben besteht aus den vielen Dingen, die einem nicht zugestoßen sind. Paul Hörbiger ( ) In diesem Sinne gratulieren wir den nachfolgend genannten Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute, vor allem beste Gesundheit. Ortsteil Herold am zum Frau Erika Gerstner Herrn Wilfried Baumann Frau Ursula Hofmann Frau Edith Weißer Frau Ruth Gresens Herrn Helmut Lorenz Frau Charlotte Böhm Herrn Manfred Neubert Frau Gerda Weber Frau Helga Böttger Frau Edith Neubert Frau Erika Brüchner Herrn Jürgen Wendler Herrn Klaus-Heiner Wendler Frau Sigrid Wendler Frau Lieselotte Melzer Ortsteil Jahnsbach am zum Herrn Werner Kahmann Frau Helga Richter Frau Brigitte Hampel Herrn Ludwig Markert Herrn Eberhard Starke Frau Ehrentraud Steidten Herrn Dieter Herrmann Herrn Dieter Seifert Herrn Dieter Mönch Herrn Dieter Mey Frau Christa Hofmann Frau Jeanne Weiner Frau Christa Emmrich Frau Hanna Hähnel Frau Waltraude Meisgeier Herrn Günther Terlich Frau Ingeborg Pojda Frau Regina Bärthel Herrn Eberhard Emmrich Frau Inge Jäger Frau Renate Krebs Herrn Gerhard Seidel Herrn Gotthard Winter Frau Sonja Schröder Frau Christa Herzig Frau Edith Müller Ortsteil Thum am zum Frau Gisela Seydel Frau Waltraud Teichert Herrn Hans-Dieter Thiel Frau Monika Glatz Frau Edith Schreiter Frau Martha Hennig Herrn Siegfried Schellenberger Herrn Gerhard Marschner Herrn Eberhard Brändel Herrn Friedrich Wohlfahrt Frau Gertrud Hoedt Frau Hannelore Meier Herrn Reinfried Flohrer Frau Christa Grampe Frau Helga Mai Frau Rosemarie Günther Herrn Karl Stülpner Herrn Horst Tschammerhöl Frau Ingeborg Weiß Herrn Johannes Richter Herrn Werner Schmidt Frau Wanda Fritzsche Frau Waltraud Löpitz Herrn Wilfried Drechsler Herrn Martin Krauße Frau Ilse Kreidel Herrn Walter Limbach Frau Hanna Thomas Frau Anneliese Sterzel Frau Ruth Krüger Herrn Dieter Morgner Herrn Hermann Sell Frau Ruth Schönherr Frau Gerda Liebscher Frau Edith Höfer Frau Annaliese Seitz Frau Regina Seidel Herrn Friedemann Heine

12 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Termine und Nachrichten der Ortsteile Herold Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Herold Aus der Herolder Ortschronik - zusammengestellt von Erich Reuter vor 150 Jahren 1863 Nachdem im September 1862 die feierliche Grundsteinlegung zur Erbauung einer ev.-luth. Kirche in Herold erfolgt war, gingen die Bauarbeiten seit März 1863 unter Leitung der Kirchenbaumeister Gebrüder Uhlig aus Chemnitz- Altenhain zügig voran. Den Architektenentwurf hatte Oberinspektor Gutwasser aus Zwickau angefertigt. Schon im Juni konnte der Dachstuhl und im August 1863 das Sparrenwerk des Kirchturmes aufgesetzt werden. Bei dem Kirchenbau waren 15 bis 24 Maurer, 7 Zimmerleute und 9 Handlanger bis zum Aufsetzen des Kirchendaches beschäftigt gewesen. Den Maurern und Zimmerleuten wurde ein Arbeitslohn von 14 Pfennig, den Handlangern 9 Pfennig für die Stunde bezahlt. Die Leitung und Beaufsichtigung des Baues war 3 Polieren übertragen gewesen. Es gab bis dahin keine Arbeitsunfälle. Die Kircheneinweihung war für den Herbst 1864 vorgesehen und konnte auch eingehalten werden. Siegfried Decker aus Herold beabsichtigt, 2014 zum 150. Jahrestag der Kirchenweihe eine Festschrift mit schriftlicher Chronik des Kirchenbaues zu erarbeiten. vor 70 Jahren 1943 vor 65 Jahren 1948 vor 40 Jahren 1973 vor 15 Jahren 1998 Bei 10 landwirtschaftlichen Betrieben in Herold waren 18 französische Kriegsgefangene zur Arbeit eingesetzt. Im August 1940 waren ursprünglich etwa 300 französische Kriegsgefangene nach Jahnsbach in die Turnhalle gebracht worden, die auch in umliegenden Orten zum Arbeitseinsatz kamen. Danach wurde eine Gruppe von etwa 50 Gefangenen in Thum untergebracht, wo sie tagsüber zum Arbeitseinsatz zu Bauern in Thum und Herold gebracht wurden. Ab 1943 kam für sie eine gelockerte Kriegsgefangenschaft zur Anwendung, in dem die Gefangenen auch über Nacht in einem gesonderten Schlafraum abgeschlossen im landwirtschaftlichen Betrieb verbleiben konnten. Am erfolgte in der sowjetisch besetzten Zone in Deutschland die Währungsreform. Dem Bargeldumtausch lag ein Verhältnis von zehn alten Reichsmark zu einer Deutschen Mark (Ost) zugrunde. Pro Kopf der Bevölkerung wurde dabei ein Vorzugstausch bis zu 70 Mark im Verhältnis 1:1 gewährt. In den Westzonen Deutschlands war bereits am eine Währungsreform durchgeführt worden. Für 10 alte Reichsmark gab es 1 DM. Die vierte Banknotenserie der DDR kam schrittweise auch in Herold in Umlauf. Anstelle der Bezeichnung Mark der Deutschen Notenbank trat die Bezeichnung Mark der DDR. Das vom 19. April 1969 an bestehende Taxi- und Mietwagengeschäft Christoph Böhm in Herold beendete nach 29 Jahren aus Altersgründen die Tätigkeit. Christoph Böhm hatte damals sein Geschäft eröffnet, als Max Kühn in Herold die seit 1925 ausgeübte Nebentätigkeit als Mietwagenbetrieb aufgab. Diese Federzeichnung der Herolder Kirche fertigte Eberhard Unger ( ) am Sammlung Erich Reuter vor 110 Jahren 15 Herolder Einwohner gründeten 1903 den Ring- und Stemmclub Jugendkraft. Erster Vorsteher war Arno Hecker. Das Bild von 1997 zeigt Christoph Böhm mit Ehefrau Charlotte, beide als Taxifahrer, die zur Zufriedenheit der Kunden das Gewerbe ausübten. vor 95 Jahren 1918 Nach Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages durch Deutschland mit den Alliierten am ging der 1. Weltkrieg zu Ende. Deutschland hatte 1,8 Mio Gefallene Soldaten, 4,2 Mio Verwundete und in Gefangenschaft geratene Soldaten zu beklagen. In Herold gab es 89 Kriegstote. (Im 2. Weltkrieg waren es nach jetzigem Erkenntnisstand 162 Personen, die als Herolder getötet wurden). Kleintierzüchterverein e.v. Herold Mitgliederversammlung , Uhr bei Zfd. Wetzel/Vigilowsky mit Tierbesprechung Geflügel mit PR Rainer Wolf

13 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Seniorenverein e.v. Herold Liebe Senioren, Der Seniorentreff bleibt auch in diesem Jahr im Monat August geschlossen. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis. Ab Donnerstag, dem ( Uhr) freuen wir uns wieder auf Ihren Besuch. Für 3 Veranstaltungen laden wir aber trotzdem ein. Dienstag, Besuch der Operette Gasparone auf den Greifensteinen Beginn: Uhr Preis: 15,00 plus Fahrtkosten Anmeldung dazu bei Frau Christa Zaspel, Tel.: Fahrtmöglichkeiten: Uhr ab Herold Nähere Einzelheiten und Möglichkeiten zum Zusteigen werden kurz vorher noch jedem bekannt gegeben. Bei schlechtem Wetter fällt diese Veranstaltung aus. Dienstag, , Uhr Fahrt nach Wiesenbad zum Baden Anmeldung dazu bei Frau Inge Seidel, Tel.: 7433 Dienstag, , Uhr Spielnachmittag bei Frau Monika Schulze im Garten am Sportplatz in Oberherold Mit vielen lieben Grüßen bis zum gesunden Wiedersehen Ihr Vorstand Die Bücherei im OT Herold Liebe Leserinnen und Leser, Unsere Bücherei bleibt wegen Urlaub am 12. und geschlossen. Mit freundlichen Grüßen Karin Böttger Klöppelverein Herold e.v. Wir klöppeln in unserem Klöppelraum Zschopauer Str. 2 Kinder: Jeden Montag von Uhr Erwachsene: Jeden Dienstag von bis Uhr Die Gedanken der Erinnerung bilden eine Brücke über das Leben hinaus. In der Stunde des Abschieds durften wir noch einmal erfahren, wie viel Liebe, Wertschätzung und Achtung meinem lieben Ehegatten, unserem guten Vater, Schwiegervater, Opa, Uropa, Bruder, Schwager, Onkel und Cousin Ernst Felber geboren am gestorben am entgegengebracht wurden. Unser Dank gilt allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, den ehemaligen Arbeitskollegen, den ehemaligen Schulkameraden, der evangelischfreikirchlichen Gemeinde Herold, der CDU-Ortsgruppe Thum, dem Freundeskreis Thum-Erkelenz, den Thumer Sportfreunden, dem Seniorenverein Herold, Frau Pfarrerin Neubert für die einfühlsamen und tröstenden Worte zum Abschied, der Gärtnerei Hübler, der Erzgebirgischen Dorfschänke Gelenau und dem Bestattungsunternehmen Bianca Kelsch. In Liebe und Dankbarkeit Ingrid Felber in Namen aller Angehörigen

14 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Sommer im Spatzennest Anfang Juli feierten die Jüngsten der Herolder Spatzen ein kleines Sommerfest. Bei Sonnenschein begannen die Kinder mit dem Frühstück im Freien. Danach wurde ein Schmetterlings- Blumenstecker gebastelt. Bei der anschließenden Schatzsuche wurden Fische geangelt und Regentropfen-Bälle aufgefangen. Der Schatz versteckte sich in einem Topf selbst gemachtes Eis wovon nichts übrig blieb. Nach dem Mittagessen im Garten fielen dann allen Kindern die Augen in ihrem Bettchen ganz schnell zu. Die Erzieherinnen

15 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Jahnsbach Seniorenclub Jahnsbach e.v. Seniorensport am 5. und 19. August. Der Zirkel trifft sich am 12. August im Gemeindesaal des Pfarrhauses. 20 Jahre Seniorenclub Jahnsbach e.v. Am 26. August begehen wir unser 20jähriges Bestehen in der Berggaststätte Greifensteine. Dazu laden wir alle Mitglieder und Freunde des Seniorenclubs ganz herzlich ein. Für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos, Nichtmitglieder bezahlen einen Unkostenbeitrag von 15,00 für Fahrt, Kaffeetrinken, Abendbrot und Kulturprogramm. Wer mit dem Taxi abgeholt werden möchte, bezahlt 5,00 für Fahrtkosten. Die beiden Beträge müssen nicht im voraus bezahlt werden, sondern werden in der Gaststätte kassiert. Wer mit dem Taxi abgeholt werden möchte, bitte nur bei Jutta Emmrich, Tel. 7911, anmelden. Die Hin- und Rückfahrt wird mit Bussen durchgeführt. Abfahrt der Busse ab Thum Markt Uhr dorfaufwärts nach Jahnsbach alle Haltestellen zu den Greifensteinen. Zusteiger in Gelenau Hirsch Uhr, oberer Gasthof Uhr und Oberthum Uhr. Rückfahrt gegen Uhr. Bitte melden Sie sich umgehend für die Veranstaltung an, damit wir eine Übersicht der Teilnehmerzahl haben. Anmeldeschluss ist der 23. August. Für den schönen Monat August wünschen wir alles Gute, damit wir uns zu unserem Jubiläum frisch und munter wiedersehen. Viele Grüße - Der Vorstand und Annelies Schulz Danksagung Große Liebe, Herzliches Geben, das war Dein Leben. Wir haben Abschied genommen von meinem Ehemann, Vater, Opa und Uropa Manfred Jäger geb gest Wir danken allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und Liebe, Freundschaft und Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten. In stiller Trauer Inge Jäger Jürgen und Birgit Andreas und Eicke Sina, Marcus und Sven sowie Coleen Jahnsbach, Niederfrohna, Oldesleben SV Jahnsbach e.v. 100 Jahre Fussball - ein gelungenes Fest Unser Fußballfest gehört nun schon wieder der Vergangenheit an. Mit der Festveranstaltung am 1.Juni und den drei tollen Festtagen Ende Juni haben unsere Fußballer, viele Einwohner und Gäste das 100-jährige Bestehen unseres Vereins gefeiert. In Vorbereitung des Festes haben viele Sportfreunde mitgeholfen, dem Jubiläum einen würdigen Rahmen zu geben, sei es bei der organisatorischen Vorbereitung als auch bei vielen Stunden, die bei Verschönerungsarbeiten am Sportheim und den Außenanlagen gearbeitet wurden. Allen fleißigen Helfern ein großes Dankeschön für ihren Einsatz. Natürlich stand der Fußball im Mittelpunkt. Turniere der Freizeitfußballer, E-Jugendmannschaften, der Alten Herren und das Greifensteinpokalturnier fanden großen Anklang. Unsere weitgereisten Gäste aus Rostock haben sich bei uns wohlgefühlt und konnten sich über einen Sieg gegen unsere 1.Mannschaft freuen. Beim Treffen der "Ehemaligen" wurden so manche Erinnerungen an vergangene Fußballzeiten wieder lebendig. Ein Kinderfest, die tolle Stimmung im gefüllten Festzelt und der Frühschoppen mit den "Erzgebirgschen Bossen" waren Höhepunkte im Festprogramm. Als am Sonntag die letzten Pokale vergeben waren, haben wir uns gefreut, dass alle Mühen der Vorbereitung sich gelohnt haben. Wir hatten für unseren Ort ein tolles Fest organisiert. Danke an alle, die bei der Vorbereitung und Durchführung mitgeholfen haben. Ein großer Dank aber auch an alle Sponsoren, ohne die ein solches Fest nicht machbar wäre. Wir bedanken uns bei: Greifensteinapotheke Thum, Gemeinschaftspraxis Dipl.Med.Hofmann, Dipl.Med Richter, Sanitär-Heizung Frank Beier Jahnsbach, Melzer & Co GmbH Jahnsbach, Metallbau Karl Bernt Thum, Waldschenke Steinbüschel Ehrenfriedersdorf, Tischlerei Michael Starke Jahnsbach, Allianz Steffen Georgi Auerbach, Getränkehof Günter Meischner Auerbach, Bauwerksabdichtung Wolfgang Völker Ehrenfriedersdorf, Taxi Thomas Reuter Jahnsbach, Wirtschaftsberatung Thomas Haase Jahnsbach, Klempnerei Fuchß Frank Rödel Thum, Service am Bau Jörg Liebich Venusberg, Holz-und Bautenschutz Förster GmbH Auerbach, Bergmann Bike & Outdoor GmbH Thum, Fa.Jan Pollmer Jahnsbach, Lackiererei Keller Thum, Dachdeckermeister Heiko Römer Jahnsbach, Autohof Groschopp Thalheim, Hanings & Czeskleba Gmbh Ehrenfriedersdorf, Obst & Gemüse Frank Schreiber Thum, Silberland Fördertechnik Jahnsbach, Containerdienst Dietz Jahnsbach Hotel "Zur Linde " Jahnsbach, Fliesen -Platten-Mosaik Jörg Hanke Jahnsbach, Sportstudio Roy Messig Thum, Müller-Wetzel Haustechnik Gmbh Annaberg-Buchholz, Eva Völker Backshop Jahnsbach, Udo Bärthel Werbär Jahnsbach, Metallbau Oettterer & Sittner OHO Chemnitz, Fa.Uwe Müller Jahnsbach, Erzgebirgssparkasse Thum, Fa. Marbach Geyer, Michael Brändel, Katrin Ihle Jahnsbach, Musikkabinett Horn Jahnsbach, PTF Pfüller Stollberg, Physiotherapie Bach Jahnsbach, Holzhof Bach Wilischthal Modellbahntreff Modellbauclub Jahnsbach e.v. Straße der Freundschaft Thum/OTJahnsbach Die Mitglieder des Modellbauclubs Jahnsbach treffen sich jeden Freitag ab Uhr im ehem. Jahnsbacher Rathaus.( Eingang über die Hintertür). Alle Interessenten, die sich üben den Stand der Arbeiten an der Vereinsmodellbahnanlage informieren oder selbst gern mitmachen wollen, sind herzlich willkommen.

16 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Festwoche der Jahnsbacher ABC-Gruppe Also lautet der Beschluss: Dass der Mensch was lernen muss Nicht allein das A-B-C, bringt die Kinder in die Höh ; nicht allein im Schreiben, Lesen, übt sich ein vernünftig Wesen, Sondern auch sich frei bewegen, braucht das Kind, um gut zu leben. frei nach Wilhelm Busch Ein buntes und abwechslungsreiches Programm konnten die zukünftigen ABC-Schützen in diesem Jahr erleben. Die Woche wurde mit einem Sportfest in der Turnhalle eröffnet. Es folgte ein Kinder-Orgelkonzert in der Jahnsbacher Kirche. Dort ging es um die biblische Geschichte von Joseph und seinen Brüdern. Beim Waldtag waren alle begeistert dabei, eine Hütte zu bauen, wo man hineingehen kann, ein Sofa, einen Tisch und eine Feuerstelle nur mit Naturmaterialien zu gestalten. Dieser Tag war für die Kinder wohl der schönste Tag dieser Woche. Phantasie und Kreativität konnten da ohne Zeitdruck ausgelebt werden. Die naheliegende Naturbühne Greifensteine war am Mittwoch das Ausflugsziel. Mit dem Rucksack ging es los zum Räuber Hotzenplotz. Die Anstrengung des für die kurzen Beine doch weiten Weges war schnell vergessen. Alle sahen, hörten und staunten, wie der Räuber so seine Raubzüge organisierte und was Seppel und Kasperl unternahmen, um Großmutters singende Kaffeemühle zurückzubekommen. Gut gelaunt und ohne Regenguss kehrten alle wieder heim. Aber es gab in der Woche noch mehr zu erleben: Die Kinder durften selber Seife herstellen, mit Herrn Groß Holzmänneln basteln und zum Abschluss dem Bürgermeister eine Besuch abstatten. Dazu die Tiere im Tiergehege anschauen und Pommes + Schnitzel mit Eis im Ratskeller essen. Zurück im Kindergarten leuchteten die Kinderaugen, als am Schluss eine Zuckertüte vom Baum geholt wurde und ein festlich geschmückter Tisch zum Imbiss einlud. Eine wirklich gelungene, bunte und bezahlbare (!) Woche organisierte Frau Lorenz mit den ABC-Kindern. Ihr besonders und den fleißigen Helfern, die diese Woche mit unterstützten, einen ganz HERZLICHEN DANK! Die Eltern der Schulanfänger Jugendclub Jahnsbach e.v. Der Jugendclub Jahnsbach lädt am 17. August 2013, ab Uhr zum Sommerfest am Bahnhof in Jahnsbach ein. Bei frisch gegrillten Rostern, Fassbier und DJ kommt beste Stimmung auf. Der Eintritt ist frei! Wir freuen uns auf Ihren Besuch Jugendclub Jahnsbach Crazy-Birds-Line-Dancer In dieser Ausgabe möchte ich unseren Line-Dance-Verein etwas näher vorstellen. Wir sind ca. 30 Männer und Frauen, wobei das weibliche Geschlecht in der Mehrzahl ist. Deshalb auch immer wieder der Appell an die Männer Traut Euch!! Unsere Tänzer kommen aus verschiedenen Orten im Umkreis. Hier treffen sich Leute aus Thum, Jahnsbach, E`dorf, Geyer, Schlettau, Oelsnitz, Grünhainichen usw. Wir sind im Alter zwischen 25 Jahren und Mitte 60. Da Line-Dancer ein gemütliches Völkchen sind, gibt es bei diesen Altersunterschieden aber keine Probleme. Im Gegenteil... Ich kann für mich persönlich sagen, dass ich noch nie so viele nette Menschen kennengelernt habe wie im letzten Jahr!! Unsere drei Kurse in der Woche werden von Daniela Klinger aus Thum geleitet. Sie sorgt dafür, dass wir in Bewegung kommen und bleiben, lehrt uns mit viel Geduld neue Tänze, begeistert und motiviert uns und bringt uns alle (ohne Ausnahme) mit Spaß zum Schwitzen. Für Partys, Feste und Feiern können Sie uns auch buchen!!! Rufen Sie einfach an oder schauen Sie während der Trainingszeiten mal bei uns rein!! Vermiete in Jahnsbach renovierte 2 Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, kl. Kammer, 63m 2, Keller, Zentralheizung, Gartenbenutzung Miete: 200, zuzgl. Nebenkosten Kontakt: , thum.jahnsbach@gmail.com

17 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Kleintierzüchterverein Jahnsbach e.v. Unsere nächste Versammlung findet statt am Freitag, dem 2. August 2013, Uhr im Hotel Zur Linde Der Vorstand Schnitz und Klöppelverein Jahnsbach e.v. Die Schnitzer von Jahnsbach treffen sich jeden Dienstag von Uhr bis Uhr Die Klöpplerinnen von Jahnsbach treffen sich jeden Montag von Uhr bis Uhr zum Klöppeln im ehemaligen Rathaus. Gäste sind uns jederzeit herzlich willkommen und können den Klöpplerinnen und Schnitzern gerne über die Schultern schauen. Chemnitzer Straße 10, Thum Telefon: /2283 Fax: /4807 Öffnungszeiten: durchgehend Montag bis Freitag: bis Uhr Donnerstag: bis Uhr Samstag: bis Uhr Angebote August 2013 Voltaren Spray, 25 g (ca. 4x stärker als Schmerzgel! Bei akuten Schmerzen und Schwellungen) Amorolfin Nagelkur (Nagellack geg. Nagelpilz; 1 x wöchentl. auftragen!+ kl. Dose Fußpflegecreme gratis) 3 ml 5 ml Gingium extra 240 mg, 20 Tbl. (u.a. b. Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen; tägl. 1/2 bis 1 Tbl.) unverbindliche Preisempfehlung Unser Preis 12,95 8,99 29,90 49,90 14,95 26,55 33,78 26,99 Ev.-Luth. Kirchgemeinden Thum und Jahnsbach Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Pfarrer i.r. Schneider und Heilig. Abendmahl in Thum Uhr Gottesdienst mit Pfarrer i.r. Schneider und Heilig. Abendmahl in Jahnsbach Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Christel Markert in Thum Uhr Gottesdienst mit A. Liebergeld in Jahnsbach Sonntag, Uhr Gottesdienst in Thum, ausgestaltet durch die Junge Gemeinde Uhr Gottesdienst in Jahnsbach, Herr Uhlig LKG Jahnsbach Samstag, Uhr gemeinsame Schulanfängerandacht in der Thumer Kirche Sonntag, Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit Pfarrer Loderstädt aus Annaberg in Thum Termine der Suchtkrankenhilfe Blaues Kreuz: Jeden 1. u. 3. Donnerstag, Uhr im Ev.-Freik. Gemeindezentrum Thum, Stollberger Str. 3 Suchttherapeut Frank Gerlach: Telf Alle weiteren Veranstaltungen und Infos können Sie im Internet abrufen unter: (Gemeindebrief) Wir halten für Sie zahlreiche Geschenkideen zum SCHULANFANG bereit! Partyservice Kreißig Inh. Andreas Kreißig, Straße der Freundschaft Thum/OT Jahnsbach /89188, , Fax: /81566 Ich erstelle für Sie: kalte und warme Buffets, belegte Brötchen Canape s, Häppchen, Getränkeausschank andere Wünsche auf Anfrage Für Ihre Geburtstage Vereinsfeste Partys Hochzeiten Firmenfeiern für eine gelungene stressfreie Party

18 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Thum Veranstaltungsplan August 2013 Montag Rückbildungsgymnastik (12.08./26.08.) Babymassage (12.08./26.08.) Märchen für die Kleinen Zum Hören, Erleben und Gestalten, Kindergruppe ab 2 1/2 Jahren Unkosten: 1,00 pro Stunde Treffpunkt Holzwürmer (26.08.) Laubsägen für alle Kinder ab 8 Jahren UK nach Verbrauch (26.08.) Heiteres und Besinnliches zur Kaffeezeit Seniorenrunde mit literarischem Programm und gemeinsamen Kaffeetrinken, UK: 3,00 Dienstag Family-Club Eltern-Kind-Treffpunkt zum Gedankenaustausch und gemeinsamen Spielen, Singen und Basteln UK: Erwachsene 3,00 Kinder: 1, Handarbeitscafé Zum lustigen Fädchen (27.08.) Eine offene gemütliche Runde, für alle Handarbeitsfreudigen und Interessierten aus allen Generationen. Handarbeiten können selbst mitgebracht und neue Ideen hier erlernt werden Line-Dance Uhr, UK: 2,00 Mittwoch Knirpsen-Treff zum Spielen und Erleben (Kindergruppe ab 2 Jahre) Unkosten: 1,00 pro Stunde Frauentreff Kreativ (7.8.) Basteln, Ideenaustausch, ein Treffpunkt nicht nur für Bastelprofis bei einer guten Tasse Kaffee Kindertanzgruppe (ab 6 Jahre, mit Voranmeldung (28.08.), UK 1, Grundschule Zehn kleine Zappelmänner Bewegungsspiele mit Kindern ab 4 Jahre UK 1,50 ( ) Aquarell Terminnachfrage unter: Donnerstag Babyclub Junge Muttis und Vatis treffen sich zum Erfahrungsaustausch und zur Entspannung UK: Erwachsene/3,00, Kind/1, Tea Time Elterntreff mit Spielangeboten und Bastelnachmittag für Kinder Unkosten: 1, Muschelbild Fit for Fun Steppaerobic Unkosten: 2,00, (Teilnahme nur durch Voranmeldung möglich ) Schachclub für alle Schachtinteressierten Freitag Ferienprogramm 2013 Donnerstag, , Uhr Hutmacher gesucht Wer entwirft tolle Hüte? UK: 3,00 Freitag, , Uhr Konditor auf dem Vormarsch, UK: 3,00 Fitness-Woche Montag, , Uhr Tanzen wie die Cowboys Tanzshow, nicht nur für Profis, UK: 3,00 Dienstag, , Uhr Wer wird Millionär? Die ultimative Show mit Prominenten, UK: 2,00 Mittwoch, , Uhr Lustige Sportolympiade Festes Schuhwerk und Picknick mitbringen, UK: 3,00 Donnerstag, , Uhr Wassererlebnisse einmal anders Picknick mitbringen, UK: 3,00 Freitag, , Uhr Kegeln Saubere Turnschuhe, UK: 3,00 Reise-Woche Kinder- und Jugendtheaterprobe nach gesondertem Plan Unsere Bücherei ist montags bis donnerstags zu den Öffnungszeiten der Einrichtung geöffnet. Für alle kleinen und großen Gäste Eine herzliche Einladung zum Naturmarkt am an unseren Ständen vorbeizuschauen. Unser Angebot: Verkauf von handgefertigten Arbeiten und Spezialitäten ab Uhr Kaffee und Kuchen ab Uhr Bastelspaß für alle Kinder ab Uhr Montag, , Uhr Wir erkunden den Erdball Unterwegs in der Welt der Bücherei und der Erdkugel, UK: 3,00 Dienstag, , Uhr Auf zu Pferdegespannen und Spielzeug Mit dem Bus zur Sonderausstellung ins Depot Pohl- Ströher nach Gelenau, UK 5,50

19 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Mittwoch, , Uhr, Piraten in Sicht Wer findet den Schatz?, UK: 3,00 Donnerstag, , Uhr Urlaubsreise nach Italien Unser gemeinsamer Ferienabschluss im italienischen Flair mit Abendessen. UK: 4.00 Unser FFZ bleibt aus technischen Gründen vom bis geschlossen. Der Treffpunkt ist bei allen Angeboten immer im FFZ Thum, Neumarkt 4. Kurzfristige Anmeldungen sind jederzeit noch möglich. Schnitz- und Klöppelverein Thum e.v. Tradition seit 1924 Internet: Das Schnitzen und Klöppeln findet in unseren Vereinsräumen im Haus des Gastes Volkshaus Thum statt Donnerstag Kinderschnitzen* Uhr Schnitzen für Erwachsene ab Uhr Interessenten können unsere ständige Ausstellung, auch nach Vereinbarung, besichtigen und an einem Probeschnitzen unter Anleitung teilnehmen. Mittwoch Kinderklöppeln* Uhr Klöppeln für Erwachsene ab Uhr *außer in den Ferien Dort, wo der Jahnsbach und der Thumer Communbach zusammenfließen, erhebt sich in westlicher Richtung, flankiert von den beiden Bächen, das Backenschläger Gebirge zu Thum bis zur Auerbacher Höhe. Die Grundschule, die Kindertagesstätte "Bummi" und einige hübsche Geschäfts- und Privatanwesen sind "Am Backenschlag" angesiedelt. Doch welchen Umstand verdanken die Straße und der Höhenzug seine Namensgebung? In manchen Gegenden Deutschlands kommt dieser Umstand sogar ziemlich oft vor. Zum Beispiel im Hessischen und im Saarländischen Raum. Man könnte dadurch annehmen, dass der Begriff durch bergbauwillige Besiedler aus den oben genannten Gebieten mitgebracht, und hier verbreitet wurde. Dies bleibt allerdings Spekulation. Fakt ist, dass der Begriff im Mittelalter immer mit einer Auseinandersetzung (Schlichtung von Streitigkeiten, Vertragsabschlüssen, persönlichen Konflikten, etc.) verknüpft war. Die kräftige Ohrfeige, der Backenschlag, ist immer ein Symbol der Klärung gewesen und war genauso aussagekräftig wie eine Unterschrift oder ein Siegel. Die Backenschläger Sage lest Ihr im nächsten Beitrag. Schön neugierig bleiben Freunde demnächst mehr! Die bisherigen Geschichten lest Ihr bitte im Internet. (VH) Bergbrüderschaft Thum Aerobic 4 you Iris Röpke Siedlung der Freundschaft 24, Thum Tel.: 0157/ oder 0371/ ZUMBA Wo? Grundschule Thum Wann? Montags, Uhr Beginn: /10 Kursstunden Kursgebühr: 50,00 Anmeldung erforderlich Bergbrüderschaft Thum e.v. gegründet 1616 Internet: Info: kontakt@bergbrüderschaft-thum.de Wir haben Sommerpause und deshalb finden keine Mittwochstreffs statt. Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag senden wir an Beate Färber und Andrea Hahn. Schachthutgeschichten Der Countdown läuft, liebe Freunde der Thumer Stadtund Bergbaugeschichte. Bis zu unserem historischen Jubiläum 2016 ist es nicht mehr weit. Bis dahin lest Ihr hier jeden Monat eine Kurzgeschichte, Sage, oder ein historisches Datum zum Thema "Thumer Stadt- und Bergbaugeschichte".

20 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Heimat und Geschichtsverein der Stadt Thum e.v. Zu unserer nächsten Zusammenkunft am Dienstag, dem , Uhr im Stadtarchiv laden wir alle Mitglieder und geschichtsinteressierten Bürger aus Thum und Umgebung recht herzlich ein. Streifzug durch die Thumer Stadtgeschichte Thum zur Zeit der Besiedlung - Teil 5 Mag die Burg Greifenstein vielleicht das älteste Bauwerk in unserer nächsten Umgebung darstellen, so kann man dennoch daraus schließen, dass die umliegenden Orte nur wenige Jahre später oder zur gleichen Zeit entstanden sind. Bedenkt man auch dabei, dass solche Zentren der Macht, wie die 1970 nachgewiesene Burg Greifenstein, auch fast immer den Ausgangspunkt von Rodungen bildeten. Man kann sagen, dass die Entstehung der Orte um die Burg Greifenstein wahrscheinlich zwischen 1180 und 1190 liegen, während Geyer eine bergmännische Gründung aus dem 14. Jahrhundert ist. Zur Zeit der Besiedlung gehörte das Greifensteingebiet zum pleißenländischen Reichsterritorium und war somit Königsland. Der Markgraf von Meißen hatte ohne Zustimmung des Königs bzw. Kaisers keinerlei Zugriffsrecht auf diese Lande. Die Verwaltung dieser Gebiete oblag den aus unfreiem Stande hervorgegangenen ritterlichen Dienstmannen, die Ministerialen der Urkunden. Solche Ministerialen finden sich schon seit dem Ende des 11. Jahrhunderts im Dienst aller Herrschaftsinhaber von fürstlichem Rang: bei den Königen, Kaisern, den Bischöfen und den Markgrafen. Sie saßen entweder auf Reichsburgen, den bischöflichen oder markgräflichen Burgen oder hatten einen Herrensitz im Machtbereich ihres Dienstherrn inne. Die eigentliche große Zeit der Ministerialität kam aber erst im späten 12. Jahrhundert, wo es einigen gelang, nach dem allmählichen Niedergang des deutschen Königtums sich selbst zu Landesherren aufzuschwingen. Betreuungszentrum Waldfrieden in Thum Freizeit mit Niveau/ Tagesbetreuung Gönnen Sie sich eine Auszeit, tanken Sie Kraft für die zu leistende Pflege und vertrauen Sie Ihre Angehörigen unserer liebevollen Betreuung an! Montag bis Freitag Uhr Gesprächskreis für pflegende Angehörige von demenzkranken Menschen montags Uhr Besondere Höhepunkte im August Musik zur Kaffeezeit (jeweils Uhr) Mittwoch, Mittwoch, Besuch auf vier Pfoten (jeweils bis Uhr) zu Gast die tiergestützte Ergotherapie Dienstag, Freitag, Besuch aus der Kindertagesstätte Bummi Gemeinsamer Spiele- und Sportnachmittag im Freien Mittwoch, , von bis Uhr Darf ich bitten Tanzen mit und ohne Demenz Donnerstag, , von bis Uhr De Spinnfra kimmt emol har Donnerstag, , von bis Uhr Weitere Veranstaltungen des DRK in Thum: Seniorensport findet immer dienstags im Fitnessstudio Kuravital in Thum statt. Gruppe Uhr Gruppe Uhr Badegäste aufgepasst! Donnerstag, Thumer Badegäste Mittwoch, Thumer Badegäste Donnerstag, Thumer Badegäste Dienstag, Herolder Badegäste Mittwoch, Jahnsbacher Badegäste Interesse an der Teilnahme einer Badefahrt? Gönnen Sie sich und Ihrer Gesundheit etwas Gutes in dem barrierefreien Thermalbad Wiesenbad die Gesundheitsquelle im Erzgebirge. Melden Sie sich einfach unter der unten genannten Rufnummer bei Frau Nestler. Das pleißenländische Reichsterritorium um 1200 (Entwurf: Karlheinz Blaschke) Telefonische Rückfragen & Informationen unter Thum jederzeit gern!

21 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 TBV 08 Thum e.v. Auf zu neuen Ufern! In der neuen Saison 2013/2014 starten die nunmehr vereinten Fußballer der Stadt Thum mit insgesamt drei Herren-Teams. Die erste Elf, eine Spielgemeinschaft Thum/Herold, geht in der 1. Kreisklasse Ost auf Toreund Punktejagd. Am Ende der Spielzeit soll der Aufstieg in die Kreisliga das ernannte Ziel sein. Zusätzlich starten in der 2. Kreisklasse zwei weitere Thumer Mannschaften. Thum 2 ist dabei in der Staffel Mitte anzutreffen und ist bei entsprechender Platzierung zu Saisonende aufstiegsberechtigt. Thum 3 spielt in der Staffel Ost der 2. KK und erhält im Gegensatz zur zweiten Garde keine Aufstiegsberechtigung. Bei optimalem Saisonverlauf und Aufstiegen der ersten und zweiten Mannschaft, kann der neue Großverein der Stadt Thum in der Saison 2014/2015 mit Teams von der 2. Kreisklasse bis zur Kreisliga starten. Um diese hoch gesteckten Ziele zu erreichen, begann bereits am , noch vor Trainingsauftakt am , die Vorbereitung mit einigen Testspielen. Diese Partien sollen Trainer Mirko Zaeske die Möglichkeit bieten, alle Spieler zu sichten und eine optimale Mannschaftszusammenstellung zu gewährleisten. Das erste Testspiel absolvierten die Thumer Fußballer am bei Schwarzenberg 2 (2012/13: 2. Platz in der 1. Kreisklasse West). Trotz der 7:2 Pleite war Trainer Zaeske mit einigen Ansätzen zufrieden. Die Thumer Treffer erzielten Kevin Michaelis und Neuzugang David Päßler, der aus Buchholz zurückkehrt. Eine Woche später traf eine Großdelegation von Fußballern unserer Stadt auf den EFC Aue/ Zeller Berg (2012/13: 3. der 1. Kreisklasse West). Trainer Zaeske setzte alle zur Verfügung stehenden Spieler ein und konnte mit seinen Mannen, trotz eines 1:3 Rückstands, einen 5:3 Sieg auf heimischem Rasen feiern. Die Tore für Thum erzielten Kevin Hengst, David Päßler, Andreas Marschner, Vitalij Panov und Michael Goldammer. Der zwischenzeitliche Torhüter Fabrice Schaarschmidt, konnte darüber hinaus einen Elfmeter der Auer parieren. Schon diese Begegnung zeigte, dass die neue Einheit enormes fußballerisches Potential besitzt. Wir alle hoffen natürlich, dass sich viele Spieler aus diesem Grund für den neuen Thumer Großverein entscheiden. Vielleicht können wir sogar das Interesse einiger Spieler wecken, die in den letzten Jahren unseren Vereinen den Rücken gekehrt haben. Die Chance zur dauerhaften Sicherung des Fußballs in Thum ist einmalig. Es fanden im Juli noch Testspiele gegen den TSV Schlettau und gegen Drebach/Falkenbach 2 statt. Diese Partien standen zum Redaktionsschluss noch aus. Die Ergebnisse können unsere Fans natürlich wie immer auf unserer Homepage oder bei Facebook verfolgen. Zum Redaktionsschluss befanden sich die Spielpläne noch in einer Grobfassung und können daher zu den unten genannten Terminen ggf. Abweichungen aufweisen. Allerdings möchten wir verbindlich mitteilen, dass die Pflichtspiele der 1. und 2. Herren- sowie der Damenmannschaft (HSV) in der Hinrunde vorrangig in Herold ausgetragen werden sollen (Rückrunde: Thum). Die 3. Mannschaft stößt ihre Heimspiele generell sonntags 15 Uhr in Jahnsbach an. Die genauen Termine und Austragungsorte sind direkt nach Bekanntgabe im Internet veröffentlicht und werden sicher auch in den Schaukästen des Ortes angeschlagen. Die Juniorenspielgemeinschaften starten am in die Pokal- und Punktspiele der Saison 2013/14. Pflichtspiele im August: , 15:00 Gornsdorf 2 - Thum/Herold (Pokal) , 13:00 Eh dorf 2 - Thum/Herold 15:00 Tannenberg 2 - Thum , 15:00 Thum/Herold - Pockau 13:00 Thum 2 - Hohndorf 2 13:00 Borstendorf 2 - Thum 3 Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer und laden vor allem zu unseren Heimspielen in Herold, Jahnsbach und Thum ganz herzlich ein! Für Speisen und Getränke wird an allen Spielstätten bestens gesorgt! Die B-Junioren (Auerb.-H./Gornsdorf/Thum) tragen ihre Heimspiele in Auerbach aus! Die C-Junioren (Gornsdorf/Thum/Auerb.-H.) tragen ihre Heimspiele in Gornsdorf aus! Trainingszeit Herren: di. & fr. 18:30 Uhr Trainingszeit C-Jun.: di. & do. 17:30 Uhr Weitere Infos im Internet unter: Physiotherapie Gabriele Bach /4169 Jahnsbach, Straße der Freundschaft 78 Rückenschule Beweglich und gesund durch gezielten Muskelaufbau, Dehnung und Entspannung neuer Kurs ab Mittwoch, dem , Uhr Nordic Walking Beginn am für Neueinsteiger Uhr in der Praxis freitags und dienstags jeweils Uhr Nordic Walking auch am Vormittag! (bei Bedarf) Dienstag oder Mittwoch, Uhr Fit im Alter Beweglich und gesund durch Muskelaufbau + Dehnung + Entspannung Kurs jeden Dienstag Uhr PMR Entspannungsmethode n. Jacobson auf Anfrage Der Kurs Pilates findet montags Uhr statt. Neu im Programm: Yoga. Auf Anfrage. Alle Kassen bezuschussen diese Angebote als Präventionsmaßnahmen. Die AOK Plus vergibt Gutscheine. Line Dance! - Schnupperstunde freitags Uhr auf Anfrage

22 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Jugendfeuerwehr Thum Dienstplan/ Aktivitäten im August 2013 Sommerferien... Sommerferien... Sommerferien... Freitag, , Uhr Treff im Schulungsraum der FW Thum; danach Abfahrt ins Zeltlager nach Gelenau bis Sonntag, Rückblick Am führte die Jugendfeuerwehr Thum eine Exkursion in die Deutsche Raumfahrtausstellung nach Morgenröthe-Rautenkranz durch. Die Ausstellung war sehr interessant und wurde durch eine Führung und Kinoveranstaltung abgerundet. Nach dieser langen Reise ins All waren natürlich alle sehr hungrig und statt Raumfahrernahrung gab es Pizza und Pasta. Danke auch nochmals an Ines Fischer von der Firma Eistraum aus Jahnsbach für die kühlen Snacks unterwegs. Mit kameradschaftlichen Grüßen Ralf Bärthel Jugendwart Thum LSV Waldfrieden Thum e.v. Trainingszeiten Lauftraining für Erwachsene Sonntag Uhr Kinderlauftraining Freitag Uhr Nordic-Walking nur nach telefonischer Vereinbarung unter / 5139 Treffpunkt ist unser Vereinsheim im Stadtpark neben der DRK-Begegnungsstätte Waldfrieden. Infos unter Jugendblasorchester der Stadt Thum e.v. Tel.: Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: geschlossen Uhr Uhr Uhr Uhr Verkaufe Bungalow verlängerte Zechenstraße /2750

23 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Grundschule Thum Am Samstag, dem 24. August 2013, um Uhr findet im Volkshaus Thum, die Aufnahme der Schulanfänger statt. (Die Schulanfänger treffen sich Uhr.) Klasse 1a - Klassenleiterin: Frau Prommersberger 1. Banilas, Nikolaos OT Thum, Chemnitzer Str Buchwald, Luca OT Thum, Turnerstraße 2a 3. Frank, Leon OT Herold, Annaberger Str Meischner, Dominik OT Jahnsbach, Str. d. Freund Pitsch, Felix OT Jahnsbach, Am Schreber. 22A 6. Reibel, Christopher OT Thum, Turnerstraße 2D 7. Schauer, Lukas OT Thum, Wiesenstraße Seyring, Lennard OT Thum, Kirchsteig Stoll, Julien Odin OT Thum, Georgstraße Wittig, Cedrik OT Thum, Wiesenstraße Böttger, Tessa OT Thum, Greifensteinstr Drechsel, Carrie OT Thum, Chemnitzer Str Drechsel, Julie OT Thum, Chemnitzer Str Einenkel, Sophie-Luise OT Thum, Ringstraße Geisler, Johanna OT Thum, Chemnitzer Str Helbig, Leonie OT Thum, Zechenstraße Höfer, Finnja OT Jahnsbach, Zum Sportplatz Jokiel, Lilly-Sophie OT Thum, Wiesenstraße Lindner, Sophie OT Thum, Bahnhofstraße Schubert, Lucy OT Jahnsbach, Str. der Fr Spitzer, Clarisse OT Thum, Kirchsteig 2B 22. Ullmann, Livia OT Thum, Wiesenstraße 14A 23. Wetzel, Julia OT Jahnsbach, Fr.-Ludw.-J.-Str. 6 In eine andere Schule eingeschult werden: Theiß, Elias OT Thum, Hainstr. 18 Splinter, Naomi OT Thum, Chemnitzer Str. 16 Gaarz, Damian OT Herold, Obere Dorfstr. 56 Weber, Frida OT Jahnsbach, Am Nönnig-Gut 13 Mandry, Lucas OT Jahnsbach, Str. d. Freund. 124 Buschbeck, Jannis OT Jahnsbach, Am Nönnig-Gut 14 Klasse 1b - Klassenleiterin: Frau Römer 1. Burkhardt, Tim OT Jahnsbach, Am Nönnig-Gut 7 2. Hofmann, Oskar OT Jahnsbach, Str. d. Freund Piskazeck, Karl OT Thum, Knochenweg Reuther, Armin OT Herold, Am Kraftberg Schmerler, Jason Pascal OT Thum, Greifensteinstr Schwind, Jonas Drebach, OT Spinnerei, Talstr Spiegel, Yannic OT Herold, Obere Dorfstr Starke, Moritz OT Jahnsbach, Fr.-Ludw.-J.-Str Steinsdörfer, Noah OT Herold, Zschopauer Str Bergmann, Hedi-Jolie OT Herold, Drebacher Str. 43B 11. Fischer, Leonie OT Herold, Drebacher Str. 20A 12. Gerstner, Jolin OT Herold, Dorfstr Göbel, Emma OT Jahnsbach, An der Bleiche Götz, Celine OT Herold, Am Kraftberg Heyn, Cynthia OT Jahnsbach, Str. d. Freund Jonas, Lina OT Herold, Obere Dorfstr Krauße, Lilly-Marie Drebach, OT Venusberg, Wiltzsch Müller, Vicky OT Jahnsbach, Fr.-Ludw.-J.-Str. 32A 19. Reuter, Jenny OT Thum, Herolder Weg Schöffler, Celina OT Jahnsbach, Str. d. Freund. 93A 21. Thoma, Deborah OT Herold, Knochenweg 16 Herzlichen Glückwunsch zum Schulanfang! Anke Päßler Staatlich anerkannte Logopädin Turnerstraße 2B, Thum Tel./Fax /765591

24 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Hort der Grundschule Thum Oma-/Opatag am 7. Juni 2013 Die Hortgruppen der Außenstelle hatten ihre Großeltern in den Sportraum der Grundschule Thum eingeladen. Schon seit Wochen probten die Kinder. 15 Uhr war es dann endlich so weit. Das bunte Programm eröffnete eine junge Ansagerin. Es folgten Lieder und Gedichte. Einige Kinder spielten auf ihrem Keyboard, Bandoneon und den Bongos. 4 Mädchen hatten auf ihren Inlineskates einen Tanz einstudiert. Dazu sang ein Double von Helene Fischer. Ein Zauberer hat die Zuschauer mit seinen Tricks in Staunen versetzt. Auch eine 2. Ausgabe von Lisa Wohlgemuth hat die Besucher überrascht. Man hat gespürt, dass sich die Kinder gut auf diesen Nachmittag vorbereitet haben und dass sie viel Freude und Spaß dabei hatten. Den Großeltern hat es sehr gut gefallen. Das bewies ihr kräftiger Applaus. Doch damit noch nicht genug. Nach dem Programm wurden die Omas und Opas zum Kaffee eingeladen. Liebevoll waren die Tafeln gedeckt. Viele Muttis haben Kuchen und Torten gebacken. So konnte der Nachmittag gemütlich ausklingen. Außerdem gab es verschiedene Kräuterspezialitäten. Im Namen der Großeltern, die dabei sein durften, möchte ich mich noch einmal herzlich bei allen Kindern und den Erzieherinnen für den wunderschönen Nachmittag herzlich bedanken. Sylvia Wirlitzsch Neue Spielmöglichkeiten für das Hortgelände Der Hort der Stadt möchte das Außengelände der Grundschule mit neuen Spielmöglichkeiten für die Kinder erweitern. Geplant sind ein Sinnespfad und ein Wasserlauf. Diese sollen nicht nur der Beschäftigung dienen, sondern unter anderem auch die Wahrnehmung und Motorik fördern sowie den Kindern mehr Möglichkeiten bieten, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Um dies zu realisieren, möchten die Horterzieherinnen mit den Eltern gemeinsam einen Arbeitseinsatz durchführen. Trotz geringfügiger Fördermittel fehlt uns zur endgültigen Verwirklichung Hilfe in Form von Sach- oder Geldspenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns - ob Firma oder Privat - tatkräftig unterstützen. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gern Frau Wolf (Hortleiterin) sowie Frau Born (Leiterin Kindertageseinrichtungen) unter folgender Telefonnummer: /4422. Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen (ZAS) Öffnungszeit Wertstoffhof Thum, Herolder Straße 18 Montag Mittwoch Samstag Uhr Uhr Uhr VDK Ortsverband Herold - Jahnsbach - Thum Der VdK-Ortsverband Herold - Jahnsbach Thum lädt alle Mitglieder und deren Angehörige zum diesjährigen S o m m e r f e s t am Sonnabend, dem in der Zeit von Uhr bis Uhr in das DRK- Begegnungszentrum Waldfrieden im Thumer Stadtpark recht herzlich ein. Für Sie und Ihre Angehörigen steht ein Kaffeetrinken, Abendbrot mit Würstchen vom Grill und belegten Brötchen sowie ein Getränkeangebot zur Verfügung. Bei hoffentlich bester Stimmung und musikalischer Umrahmung wollen wir mit Ihnen gemeinsam einige schöne Stunden verbringen. Eine Rückmeldung sollte bitte aus organisatorischen Gründen bis spätestens 11. August 2013 erfolgen. Erforderlicher Unkostenbeitrag: Erwachsene 2,50 /Kinder 1,25 Anmeldung über: Jan Kuhn, Hainstraße 14, Thum, Tel.: /4180 Tag der offenen Tür 2013 Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachesen (ZAS) begeht in diesem Jahr sein 20jähriges Bestehen und lädt aus diesem Anlass am Samstag, den 21. September 2013 In der Zeit von bis Uhr zum Tag der offenen Tür an den Betriebsstandorten Stollberg und Niederdorf ein. Am Betriebsstandort Stollberg stellt der ZAS kommunale Entsorgungsfahrzeuge und Abfallsammelsysteme vor und beantwortet Fragen zur Abfalltrennung und - verwertung. Auf junge Gäste warten lustige Wettbewerbe und Spiele rund um die Tonne. An der Bastelstraße können mit Naturmaterialien eigene kreative Kunstwerke gestaltet werden. Eine große Hüpfburg steht ebenfalls bereit. Am Betriebsstandort Niederdorf führen Rundgänge über die sanierte Deponie Niederdorf mit Photovoltaikanlage und zum Blockheizkraftwerk, in dem aus Deponiegas Strom erzeugt wird. Die Arbeitsweise der Müllumladestation und der Müllpresse werden ebenfalls erläutert. Alle Aktivitäten finden auch bei Regen statt! Für das leibliche Wohl zum familienfreundlichen Preisen ist gesorgt. Bitte beachten Sie auch unsere Veröffentlichungen zum Tag der offenen Tür unter Vermiete in Thum Sonnige, ruhige Wohnung, 50 m², 2 Zimmer, Küche, Diele mit Einbaugarderobe, Bad mit Wanne und WC, sep. Etagenheizung, dadurch unabhängig vom Vermieter 0152/

25 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Starkregenfälle im Juni 2013 Anfang Juni kam es an mehreren Tagen zu Starkniederschlägen, wo in weniger als 1 h Niederschlagsdauer bis zu 40 l/m² Regen fiel. Dabei kam es zum Wasseraustritt aus dem Kanalnetz über Straßeneinläufe und Kontrollschächte durch Abflusshindernisse im oder Schäden am Kanal bzw. schlichtweg aufgrund hydraulischer Überforderung der Kanäle. Derartige Ereignisse führen dann auch zum Rückstau in die Hausanschlüsse und bei Nichtvorhandensein einer Rückstauklappe (gemäß Abwassersatzung des AZV Wilischthal vom , 17, ist die Rückstausicherung Angelegenheit des Grundstückseigentümers) tritt das Wasser in den Gebäuden aus tief liegenden Einläufen aus. Diese Situation trat in allen Zweckverbandsorten auf. Da bis auf die Innenstadtbereiche von Ehrenfriedersdorf und Thum, die im Mischsystem entwässern, alle anderen Gebiete im Trennsystem mit getrennten Regen- und Schmutzwasserhausanschlüssen versehen sind, dürfte o. g. Situation nur dort auftreten. Dies war aber bei den Starkniederschlägen der letzten Monate nicht so. Auch im Schmutzwasserkanalnetz traten Abwässer aus Kontrollschächten im öffentlichen oder privaten Bereich aus. Ursache dafür kann nur ein Niederschlagswassereintritt in den Schmutzwasserkanal sein, dieser ist nicht vermeidbar durch die belüfteten Kontrollschachtabdeckungen im Straßenbereich. Es müssen jedoch weitere Einleitungen über Dach-, Hof- oder Drainageentwässerung bzw. Brunnenüberläufe erfolgen, anders ist die zunehmende extreme Belastung der Schmutzwasserkanäle bei Niederschlägen nicht zu erklären. Das Aufkommen aus häuslichen Abwässern ist nicht wetterabhängig, sondern schwankt nur zwischen den Tageszeiten und den Wochentagen. Ich bitte deshalb alle Eigentümer von im Trennsystem entwässerten Grundstücken zu prüfen, dass über den Schmutzwasser-Hausanschluss nur häusliche Abwässer abgeleitet werden. Wasser von Dächern, Freiflächen, Drainagen oder Brunnenüberläufen gehört zur Ableitung in den Regenwasserkanal bzw. versickert oder direkt in eine Vorflut (Graben, Bach, Fluss). Zunehmend stellen meine Mitarbeiter auch an Trockenwettertagen einen hohen Fremdwasseranteil in dem der Kläranlage zufließenden Abwasser fest. Dies kann im Prinzip nur aus Drainagen oder Brunnenüberläufen bzw. aus eindrückendem Grundwasser stammen. Dieses hohe Fremdwasseraufkommen verursacht hohe Betriebskosten durch die Mitbehandlung in der Kläranlage, aber auch zusätzliche Kosten für die dafür zu entrichtende Abwasserabgabe an den Freistaat. Letztlich schlagen sich diese Kostenfaktoren in der Abwassergebühr nieder und zwingen zudem, zunehmend Investitionen zu tätigen, um das hohe Abwasseraufkommen auch behandeln zu können. Ich möchte mit diesen Hinweisen unseren Grundstückseigentümern die auftretenden Probleme und Zusammenhänge deutlich machen und bitte um Unterstützung. Bei Problemen oder Fragen bitte ich Sie, sich an die Geschäftsstelle des AZV, unsere Klärwärter oder mich zu wenden. Ebenso erwarte ich Ihre Hinweise bei von Ihnen bemerkten Problemen im Kanalnetz. Schubert - Geschäftsführer Der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen der ehemaligen DDR Außenstelle Chemnitz Chemnitz, Jagdschänkenstraße 52 Telefon: +49(0) , Fax: +49(0) Birgit.Garda@bstu.bund.de Internet: Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen? Fast fünfundzwanzig Jahre nach der friedlichen Revolution vom Herbst 1989 ist das Interesse der Menschen an der Aufarbeitung der DDR-Geschichte ungebrochen. Auch künftig sollen die Stasi-Akten zugänglich bleiben und die Bürgerinnen und Bürger bei der Stasi- Unterlagenbehörde BStU Einblick in Stasi-Akten nehmen und so ihr eigenes Schicksal in der DDR aufklären können. Die Stasiunterlagenbehörde (BStU) bietet dazu am 22. August :00 bis 18:00 Uhr durchgehend im Rathaus Thum Rathausplatz 4 Sitzungssaal Raum 26 1.Etage interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Beratung zur Stasi-Akteneinsicht an. Die BStU -Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren dabei u. a. über folgende Fragen: wie kann ich Einsicht in meine Stasi-Akte beantragen? Wie lange dauert es, bis ich die Unterlagen sehen kann? Bekomme ich Kopien meiner Akte? Erfahre ich die Klarnamen von inoffiziellen Mitarbeitern? Kann ich erneut einen Antrag (Wiederholungsantrag) stellen? Haben ehemals Verfolgte des SED-Regimes einen Anspruch auf Rehabilitierung oder Wiedergutmachung? Die Beratungen sind unentgeltlich. Antragsteller müssen bitte Ihren Personalausweis für die Identitätsbescheinigung vorlegen. Ferienaktion Oma, Opa, Enkelkind im Besucherbergwerk Ehrenfriedersdorf In der Zeit der Sommerferien vom 15. Juli bis 23. August bietet das Besucherbergwerk Ehrenfriedersdorf im Rahmen der Ferienaktion Oma, Opa, Enkelkind lukrative Ferientarife. Jeweils von Montag bis Freitag erhalten Großeltern pro Person für ein Enkelkind eine Freikarte für Museum und Besucherbergwerk. Während der Zeit der Ferien gibt es täglich um und Uhr Erlebnisführungen (2,5 h, Mindestalter 10 Jahre) und um 11.00, und Uhr Touristikführungen (1,5 h, Mindestalter 6 Jahre). Die Temperatur im Bergwerk beträgt 8 C. Das Mineralogische Museum ist von bis Uhr geöffnet. Weitere Informationen sind unter Tel.: erhältlich. Zinngrube Ehrenfriedersdorf, Besucherbergwerk & Mineralogisches Museum GmbH Am Sauberg 1, Ehrenfriedersdorf Tel.: , Fax: Internet:

26 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Frau DVM Gabriele Schnelle/ Schlettau OT Dörfel Kleintierpraxis Tel. ( ) oder 01 71/ Herr TA Alexander Armbrecht/ Schlettau landwirtschaftliche Nutztiere Tel / Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/ Gelenau Kleintierpraxis/Pferde/landwirtschaftl. Nutztiere (nur bedingt) Tel. ( ) oder 01 74/ Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/ Gelenau Kleintierpraxis/Pferde/landwirtschaftl. Nutztiere (nur bedingt) Tel. ( ) oder 01 74/ Herr TA Lindner/Thum OT Herold Kleintierpraxis/landwirtschaftl. Nutztiere Tel. ( ) oder 01 62/ Frau DVM Gabriele Schnelle/ Schlettau OT Dörfel Kleintierpraxis Tel. ( ) oder 01 71/ Herr TA Alexander Armbrecht/ Schlettau landwirtschaftliche Nutztiere Tel / Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/ Gelenau Kleintierpraxis/Pferde/landwirtschaftl. Nutztiere (nur bedingt) Tel. ( ) oder 01 74/ Herr TA Denny Beck/Gelenau Kleintierpraxis landwirtschaftl. Nutztiere Tel.: 0173/ Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils Uhr und endet am darauf folgenden Tag 6.00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag Uhr und endet Montag 6.00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen. Sonderaktion 2013 mit limitiertem Geschenk für Blutspender des DRK Die erste Hälfte des Jahres liegt hinter uns haben Sie schon einige ihrer guten Vorsätze in die Tat umgesetzt? Mit einem vergleichsweise geringen Zeitaufwand könnten Sie zum Beispiel eine lebensrettende Blutspende leisten und damit kranken und verunfallten Mitmenschen helfen. In diesem Sommer sichern die Spender mit ihrer Blutspende nicht nur die Versorgung der Kliniken mit den so wichtigen Blutkonserven, sondern rüsten sich gleichzeitig mit einer praktischen und vielseitig einsetzbaren Outdoor-Decke aus. Wer in der kritischen Zeit der Reise-Hochsaison, die schon fast traditionell mit einem Blutkonservenmangel einhergeht, Blut spendet, erhält vom E n t n a h m e t e a m d e s D R K - Blutspendedienstes als Dank unsere limitierte Outdoor-Decke. Für diese entschieden sich bei einer erstmalig durchgeführten Abstimmung 48% aller Teilnehmer zwischen drei zur Wahl stehenden Geschenken. Unser Aktions-Geschenk gibt es für alle Spender in Sachsen von Juli bis September 2013 auf jeder Blutspendeaktion. Nehmen Sie an unserer Sonderaktion 2013 teil und kommen Sie zum nächsten Blutspendetermin in Ihrer Nähe! Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer! Ihr DRK-Blutspendedienst Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Montag, dem 5. August 2013 von 16:00 bis 19:30 Uhr in der Grundschule Thum, Am Backenschlag 1 Unsere Beratungsstunde findet jeden 2. und 4. Montag im Monat von Uhr bis Uhr im Gebäude Brauhausstraße 2 (neben FFW) statt. nächste Termine: 12. und 26. August 2013 Die Deutsche Rentenversicherung - Bund - führt jeden 1. Donnerstag im Monat eine kostenlose Sprechstunde von Uhr bis Uhr im Gebäude Brauhausstraße 2 (neben der FFW) durch. Als Versichertenberater erteilt Herr Wolfgang Paßow, Geyersche Straße 27, Thum/OT Jahnsbach, Tel.: /2639 Auskünfte in Renten und Versicherungsangelegenheiten. Nächster Termin: (Terminverschiebung wegen Urlaub) Dienstbereitschaft der Apotheken Steinklee-Apotheke Ehrenfriedersdorf Greifenstein-Apotheke Thum Markt-Apotheke Zschopau Lilien-Apotheke Schlettau Markt-Apotheke Zschopau Adler-Apotheke Scheibenberg Hirsch-Apotheke Gelenau Adler-Apotheke Thalheim Büchert-Apotheke Auerbach Apotheke An der Kuppe Gornau Büchert-Apotheke Auerbach Adler-Apotheke Buchholz Apotheke An der Kuppe Gornau Adler-Apotheke Buchholz Linden-Apotheke Zschopau Siebenhäuser-Apotheke Annaberg

27 Stadtbote Nr. 08 Seite August 2013 Kelsch - Bestattung - Gelenau Inh. Bianca Kelsch Straße der Einheit 96, Gelenau Telefon: /7209 Herr Brüssel in Herold: Geschäfts/Büro-Räume zu vermieten 74,5 m² und 50 m² Kfz-Stellplatz im Innenhof, n.v. Mietpreis nach Vereinbarung Fam. Bruhm Vermiete ab Raum-Wohnung (DG) 77 m² mit sonniger Loggia (Küche, Toilette/Dusche, Stellplatz Waschmaschine/ Trockenplatz, Kellerraum) Nettokaltmiete: 350,35 + NK Tel.: /89553, Handy: Vermiete ab sofort in Thum, Chemnitzer Straße 14 3-Raum-Wohnung, 1. Etage, 84,78 m², Küche, Bad, Kinderzimmer, Keller und Bodenraum, Gartenbenutzung Kfz-Stellplatz im Innenhof, n.v. (KM 320,00 + NK ca. 90, Fam. Bruhm I m p r e s s u m Der Stadtbote erscheint 1 x monatlich in der Regel am 01. des Monats. Herausgeber ist die Stadt Thum, Tel.: /397-0, Fax , info@stadt-thum.de Verantwortlich für den amtlichen Teil und Mitteilungen der Stadtverwaltung: Bürgermeister Michael Brändel, für Informationen und andere Mitteilungen der jeweilige Einreicher. Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes, Grünhain-Beierfeld, Tel Der Stadtbote wird den Haushalten kostenlos zugestellt. Mehrexemplare sind im Rathaus, Sekretariat, oder in der Touristinformation erhältlich. Redaktionelle Beiträge und Anzeigen für den Stadtboten sind im Sekretariat, Rathaus, Obergeschoss (Zimmer 2.1) abzugeben. Anzeigenpreise: Privatanzeige: 0,18 /mm, Spaltenbreite 45 mm, gewerbliche Anzeigen 0,28 /mm Spaltenbreite 45 mm. Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Donnerstag, 15. August 2013 Für den Inhalt und die Richtigkeit der eingereichten Beiträge außerhalb des amtlichen Teiles übernehmen wir keine Garantie.

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